Puh, da hat er ja nochmal Glück gehabt, der alte und seit Freitag wiedergewählte Thüringer Landtagsvizepräsident. Nachdem der Landtag ihm am Donnerstag noch die Wiederwahl verwehrt hatte – Ja- und Nein-Stimmen hielten sich die Waage. 41 zu 41 Stimmen waren neben Stimmenthaltungen gezählt worden. 45 hätte der Abgeordnete gebraucht. Die Mindestzahl erreichte er dann in der Wiederholung des Wahlganges. 38 Abgeordnete lehnten die Wahl des ehemaligen mdr-Nachrichtensprechers ab. Keine Enthaltungen. Die oppositionelle AfD hat 32 Abgeordnete. Fünf Abgeordnete – durch die Bank weg ehemalige Fraktionskollegen – sind fraktionslos. Sie werden den Abgeordneten aus unmittelbarem Erleben kennen. Ob sie durchweg mit Nein gestimmt haben, oder auch Abgeordnete aus der erweiterten Regierungskoalition, darüber zu spekulieren ist müßig. Aber man kann die Zahl der Abgeordneten dagegen stellen, die ihn gewählt haben, nachdem sich der 8. Landtag des Freistaates konstituiert hatte. 59.
Da müssen auch AfDler für ihn gestimmt haben. Man kann das Wahlergebnis als Vertrauensvorschuss für den ehemaligen Friseur werten. Wann dieser Vertrauensvorschuss aufgebraucht war lässt sich zeitlich relativ leicht bestimmen. In den wirren Tagen im Thüringer Landesparlament. Als die BSW-Fraktion mit zuerst drei Austritten zu zerbröseln begann und dann mit dem Austritt von zehn Abgeordneten zerplatzte. Die drei zuerst Ausgetretenen riefen – wohl auch um den Gruppenstatus beantragen zu können – zugleich eine eigene Partei ins Leben. Die zehn ehemaligen BSWler meinten zunächst, damit warten können. Mussten dann aber doch die Partei-Gründung über‘s Knie brechen. Sie wollten ja gesichert wieder eine Fraktion bilden. Treppenwitz des Thüringer Parlamentsrechts: die ehemalige BSW-Fraktionschefin liquidiert mit anderen Ehemaligen derzeit die Fraktion, zu deren Ende in einer Katastrophe sie beigetragen hat. Die meisten der Beteiligten haben mit multiplen Parteiwechseln so ihre Erfahrung. Zumeist war die Nachfolgepartei der SED für sie Zwischenstation. Für manchen auch die SPD oder die Grünen.
Der Parlamentsvizepräsident aber setzte dem Ganzen die Krone auf (im republikanischen Umfeld ein nicht ganz gelungenes Bild, ich weiß). In den wirren Tagen überraschte er seine Parlamentskollegen mit einem unerhörten Coup im Plenarsaal. Obwohl das Abgeordnetengesetz eindeutig bestimmt, wer die Fraktion verlässt, für die er ins Amt gewählt wurde, müsse das Amt aufgeben, referierte der Trainer für gewaltfreie Kommunikation, der Landtagspräsident habe ihm die Rechtsposition vorgetragen, dass er im Amt bleiben könne. Er schlösse sich der Rechtsposition an, lege aber, verkürzt gesprochen, um des parlamentarischen Friedens willen sein Amt nieder. Nun kann man ja argumentieren, das kollektive Sprengen einer Fraktion sei nicht rechtsidentisch mit dem Verlassen einer Fraktion. Eine begründbare Rechtsposition ist das aber nicht. Wie sich auch nach Ankündigung der AfD-Fraktion zeigte, sie würde vor den Landesverfassungsgerichtshof ziehen, wenn in dem geschilderten Sinn verfahren würde.
Unmittelbar nach der Ankündigung des nun ehemaligen Parlamentsvizepräsidenten kam aus der neuen Fraktion der Dringlichkeitsantrag, dessen Neuwahl auf die Tagesordnung der Plenarsitzung im September zu setzen. Daraus wurde nichts, weil nicht Zwei Drittel der Anwesenden eine Dringlichkeit gegeben sah. Darum also die neuerliche Wahl im Oktober und darum also das gesunkene Vertrauen in den Vizepräsidenten. Aber wie sagt der Volksmund? Gewählt ist gewählt.