Noch ne anonyme Anzeige

Anonyme Anzeigen, so scheint es, sind das neue Hobby der Politik in Thüringen. Ein angeblicher Mitarbeiter des Datenschutzbeauftragten zeigt anonym seinen Chef an, wenige Tage vor dessen von r2g angestrebter Wiederwahl für weitere sechs Jahre. Der wollte sich auch die AfD nicht verweigern. Die Regierungsparteien exkulpierten das SPD-Mitglied in einem Zwischenbericht des Untersuchungsausschusses 6/2; lange bevor der seine Beweisaufnahme wegen möglicher Amtsverfehlungen abschließen konnte. Die CDU verlangte die Absetzung der Wahl, sie unterlag mit ihrem Antrag im Parlament. In der nachfolgenden Aussprache zur Wiederwahl bescheinigten Koalitionsabgeordnete dem Juristen beste Arbeit und, man wähle im übrigen einen Datenschutzbeauftragten und nicht einen Beauftragten für das Aktenlager in Immelborn. Das kann man wohl ein ungewolltes, indirektes Eingeständnis für Verfehlungen in dieser Sache nennen. Die 18-seitige Anzeige, die breit an die Medien und an alle Landtagsfraktionen gestreut wurde, ist sorgfältig begründet. Was ein Staatsanwalt und gegebenfalls ein Richter darin sieht, ist offen. Wenn alle Stricke reißen, hat r2g ein ordentliches Problem.

Im gebührenden Abstand wurde jetzt eine Anzeige gegen einen CDU-Landtagsabgeordneten lanciert, oder, um es in der falschen Diktion des Anzeigenschreibers auszudrücken, fingiert. Auch anonym, auch mit Verweis auf den Arbeitsort. Dieses Mal die CDU-Landtagsfraktion. Über eine Woche habe er aus falscher Loyalität dazu geschwiegen, dass bei der CDU-Klausur in Volkenroda der Plan ausgeheckt und wenig später am Anzeigentext redigiert wurde, schreibt Anonymus. Ein weiteres Verschweigen könne er „nicht mehr mit meinen (sic) Gewissen vereinbaren“. Aber sein Gewissen differenziert. Ihm befreundete, mit der Erarbeitung der Anzeige befasste Fraktionsmitarbeiter belässt er in der Anonymität. Ein weiterer Abgeordneter, der den Anzeigentext gegen den Datenschutzbeauftragten verbessern ließ, „damit das Schreiben noch „echter“ aussieht und nicht sofort als Fälschung zu erkennen“ sei, bleibt ebenfalls von ihm unbehelligt. Angeblich in den Text hineinredigierte Veränderungen finden sich in der Anzeige gegen den Datenschützer nicht. Vorgebliche Korrekturen falscher Zahlen finden sich auch nicht wieder. „Zum Beispiel war in einer ersten Fassung auf Seite 9 die Zahlenangabe 1.657,44 € im letzten Absatz durch ein falsches Komma wie folgt vertauscht „1.65,744 €“, heißt es in der Anzeige gegen den CDU-Abgeordneten. Nur, die Zahl findet sich nicht. Aber die Zahl 1.657.14 €. Schusseligkeiten, ob gewollt oder eher doch ungewollt, weiß nur der Autor.

In der CDU-Fraktion heißt es zu der jüngsten Anzeige, sähe man Anlass, Anzeigen zu erstatten, würde man das tun. „Im Bezug auf den Datenschutzbeauftragten wäre dies zu entscheiden, wenn die Beweiserhebung im Untersuchungsausschuss Immelborn abgeschlossen ist.“ So bleibt die Frage, wozu soll ein Landtagsabgeordneter eine anonyme Anzeige lancieren. Um Alarm zu schlagen hat er das Plenum. Selbst wenn es um einen Amtsträger geht, zu dessen Wiederwahl sich die Landtagsmehrheit schon positiv geäußert hat. Cui bono, fragt der Lateiner.

An Glaubwürdigkeit verloren

Eitel Freude mag das Herz der ehemaligen Thüringer Bildungsministerin umspült haben. Die Linke-Politikerin steht seit ihrem neuerlichen Erscheinen vor dem Untersuchungsausschuss 6/3, der sich mit möglichem Amtsmissbrauch ihres früheren grünen Kabinettskollegen beschäftigt, unter dem Verdacht der uneidlichen Falschaussage. Ihr Auftreten nährt den Verdacht, der grüne Thüringer Justizminister habe auf die Entscheidung zur Befreiung seines Sohnes von der Besonderen Leistungsfeststellung vor der Versetzung in die elfte Klasse doch Einfluss ausgeübt. Zugleich hat die ehemalige Bildungsministerin, unter deren Verantwortung die Entscheidung getroffen wurde, an Glaubwürdigkeit verloren. Die Linke-Politikerin verstrickte sich bei ihrer zweiten Aussage in Widersprüche, sodass vom CDU-Obmann im Ausschuss aus Fürsorge eine Unterbrechung ihrer Befragung beantragt wurde. Es war die Rede davon, die Staatsanwaltschaft in Kenntnis zu setzen.

Die Widersprüche ergeben sich aus ihrer Aussage im Dezember, sie habe zum 13. Mai 2016 lediglich ohne Namen von zwei Schülern erfahren, die wegen eines Auslandsaufenthaltes von der Besonderen Leistungsfestellung befreit werden. Mit einem Vermerk konfrontiert, aus dem hervorgeht, dass sie den Namen durchaus bereits am 13. Mai wusste, hielt sie an ihren Angaben fest. Ähnlich wie die Ministerin hatte sich in der Ausschussitzung im Dezember ihre Staatsekretärin geäußert. Anfänglich hatte sie angedeutet, den Namen des Ministersohnes bereits am 13. Mai erfahren zu haben. Als ihr daraufhin ein Vermerk vorgelegt wurde, aus dem keine Namen hervorgingen, folgerte sie umgehend, wenn in dem Papier keine Namen stünden, habe sie vor dem 20. Juni den Namen nicht erfahren.

Der Ausschuss unterbrach die Befragung der Linke-Politikerin bis zu seiner nächsten Sitzung im Februar. Um sich auf die vorbereiten zu können soll der Ex-Ministerin ein Auszug aus den Protokollen zugehen, verkündete nach der Beratung über das weitere Vorgehen der Ausschussvorsitzende. Überraschend, als im NSU-Untersuchungausschuss ein Beamter des Innenministeriums als Zeuge sagte, er könne profunder Auskünfte geben, wenn ihm die Protokolle vorlägen, und er sich anhand derer vorbereiten könnte, beschied ihn die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses 6/1, die Strafprozessordnung, die die Arbeitsweise des Ausschusses bestimme, sehe genau das nicht vor.

Die rot-rot-grüne Ausschussmehrheit beschloss in der Sitzung auch, den Düsseldorfer Verfassungsrechtler Martin Morlok ein Gutachten zu der Frage erstellen zu lassen, welches mögliche rechtliche Hindernis die Verhandlung eines Sachverhaltes in einem Untersuchungsuasschuss für die Erörterung des selben Themas durch ein Ausschuss-Mitglied im Plenum darstellt. R2g hatte in einer der vorhergehenden Ausschussitzungen, ein solches Gutachten beschlossen, nachdem ein CDU-Ausschussmitglied in einer Landtagssitzung zum möglichen Amtsmissbrauch des Justizministers gesprochen hatte.

Die CDU-Mitglieder hatten unter Protest die damalige Ausschussitzung verlassen. Es wurde der Vorwurf wiederholt, den Oppositionsabgeordneten solle in Maulkorb verpasst werden. „Die CDU sieht darin einen eklatanten Verstoß gegen die Freiheit des Mandats und die Abgeordneten-Indemnität“, hieß es in einer Pressemitteilung. Setze sich die Auffassung der Ausschussmehrheit durch, würde ein Untersuchungsausschuss „zum sichersten Instrument, potentiell skandalträchtige Sachverhalte der öffentlichen Debatte zu entziehen.

Zwei vertane Chancen

In dieser Woche hätte die Kandidatur des Thüringer Ministers für Wirtschaft und Wissenschaft für das Spitzenamt der Landes-SPD Rückenwind bekommen sollen. Hätte. Er mischte sich ein in das Gezerre in seiner Partei um eine große Koalition in Berlin. Sein Vorschlag, gegebenfalls nach zwei Jahren das Erreichte einzuschätzen und dann je nach dem die Kanzlerschaft mit einem Konstruktiven Misstrauensvotum zu beenden, provozierte Kopfschütteln. Wohl am gnädigsten war die rethorische Frage, was er sich dabei gedacht habe. Mehr an die Substanz ging die Frage, was deutsche Politiker so vom Grundgesetz wissen und mit welcher Mehrheit im Bundestag eine andere Kanzlerin, ein anderer Kanzler gewählt werden solle. Nur so kann ein Konstruktives Misstrauenvotum erfolgreich sein. Es war so gut gemeint. Aber gut gemeint ist nicht gut gemacht.

Das zeigte sich auch bei der öffentlichen Anhörung zur rot-rot-grünen Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes aus dem Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft. Nicht wenig trug die Koalition selbst dazu bei. Sie arbeitete sich an der CDU-Fraktion und deren wissenschaftspolitischem Sprecher ab. Von Fraktion zu Fraktion variierte in Erklärungen die Zahl der Anzuhörenden, die ihre Erklärung abgegeben und erläutert hatten, als die CDU-Fraktion das Hochschulgesetz für durchgefallen erklärte. Die Grünen zählten 4 von 27 Anzuhörenden. Die Linke zählte 5 von gar 42 und geißelte mangelnde Wertschätzung für die noch kommenden 15 Anzuhörenden. Als hätte nicht jeder von denen seine Stellungnahme zuvor auch schriftlich abgegeben. Das Konvolut soll etwa 300 Seiten umfassen.

Darin findet sich unter anderem die Stellungnahme der Landesrektorenkonferenz. Darin heißt es in der Präambel: „Anstelle einer Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung (Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014) formuliert das Gesetz Neuregelungen, die sowohl die nationale als auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Hochschulen gefährden.“ Die „geplante grundhafte Neuausrichtung des ThüHG“ nennen die Rektoren unverständlich. Ohne Not würden intransparente und bürokratische Entscheidungsstrukturen geschaffen. Die Landesregierung sollte diesen Gesetzentwurf zurückziehen, fordert der Präsident der Musikhochschule in Weimar.

Doch anstatt auf die Kritik der Wissenschaftler einzugehen, verweist die Linke auf „insgesamt breite Zustimmung in den Stellungnahmen der Studierendenschaften“. In der Pressemitteilung wird sichtbar, wie wenig r2g gewillt ist, sich von der Kritik am Gesetzentwurf in der Anhörung beeindrucken zu lassen: „Die paritätische Besetzung der Hochschulgremien, die Stärkung von Gleichstellung und Diversität, die verbindliche Einführung einer Zivilklausel oder auch die Verschiebung der Entscheidungskompetenzen hin zum Senat sind bereits jetzt vorgesehen und werden auch nach der Anhörung Bestand haben“, heißt es darin. Noch vor der Auswertung der Stellungnahmen. Wozu die Anhörung, nur um einem Gesetz Genüge zu tun?

Studenten begleiteten die Anhörung im Landtag mit einer kleinen Demonstration mit der sie eine „Progressive Hochschulpolitik“ forderten. Am progressivsten wäre die wohl, wenn die Präsenzpflicht in Vorlesungen und Seminaren für Studenten abgeschafft würde. Die Professoren wundern sich darüber, so wie sich Lehrmeister wohl wundern würden, wenn Bäckerlehrlinge oder Klempnerlehrlinge sich dafür stark machten, nicht in der Backstube oder der Werkstatt erscheinen zu müssen und zu behaupten, das bisschen Lehrstoff könnten sie sich selbst erarbeiten. „Studis fight the Power“, war die Parole. Vorausgesetzt, das ist nicht bloße Attitüde, scheinen die Studierenden mit r2g auch nicht vollauf zufrieden zu sein. Und wer ist Schuld daran?

Zunehmend fragwürdig

„Ich werde mit Allahs Hilfe bewirken, dass ich das deutsche Volk islamisieren kann.“ Diesen Satz postete der syrische Flüchtling Mohammed auf seinem Facebook-Account. Er ist durch die im Kika ausgestrahlte Dokumentation „Malvina, Diaa und die Liebe“ deutschlandweit bekannt geworden. Der junge Syrer präsentiert sich zu dem Post auf einer Kanone.

Der Hessische Rundfunk, der den Film produziert hat, muss einräumen, dass der Post authentisch sei. Der Post, so habe der Syrer versichert, sei als Scherz zum Ende des Ramadan gemeint gewesen, erläutert der Sender. Der Ramadan endet mit dem ausgelassen begangenen Fest des Fastenbrechens. Es wurde 2017 je nach dem Tag der Sichtung der neuen Mondsichel zwischen dem 25. und 27. Juni. gefeiert. Der Post kam Wochen später.

Post und Erläuterung dazu sind ein weiteres Glied in einer Kette von Fragwürdigkeiten, die der HR zu verantworten hat, und die auch auf den KiKa zurückfallen. Diaa nannten die Macher des Films den jungen Mann. Dann wurde eingeräumt, der in seinem Pass eingetragene Name sei Mohammed. Diaa sei sein Spitzname. Dann wird das Alter im Internetauftritt zur Sendung stillschweigend von 17 auf 19 geändert. Ein Like Mohammeds bei Facebook für den deutschen islamistischen Prediger Pierre Vogel habe einem Quizz für eine Reise nach Mekka gegolten, wird behauptet.

Nicht, dass sich ein junger Syrer und eine junge Deutsche ineinander verlieben, ist das Außergewöhnliche. Dagegen kann niemand ernsthaft etwas haben. Die Absicht der beiden Sender zu zeigen, wie zwei junge Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen um ihre Beziehung kämpfen, entspricht durchaus publizistischen Maßstäben. Doch erscheint sie angesichts der bekannt gewordenen Fakten zunehmend fragwürdig. Forderungen des jungen Mannes, seine Freundin solle keine kurzen Kleider tragen und ihre männlichen Freunde bei der Begrüßung nicht umarmen, erscheinen in einem anderen Licht. Kann sein Geständnis, er wolle das Mädchen schnellstmöglich heiraten, noch als Ausdruck bloßer Liebe angesehen werden? Ist die Frage, ob sie sich vorstellen könne, zum Islam zu konvertieren und einen Schleier zu tragen, wirklich harmlos? Wer keinen Glauben habe, habe kein Leben, sagt Mohammed und er meint damit selbstverständlich den Islam, nicht das Christentum. Das Mädchen hält im Film dagegen. Nein, keine Hochzeit, kein Schleier, sie sei Christin und Emanze, begründet die 16-Jährige selbstbewusst und spielt dabei mit dem Kreuz, das sie an einer kurzen Kette um den Hals trägt. Mohammed ist nicht dabei.

Der Hessische Rundfunk und der Kinderkanal werden in öffentlichen Reaktionen hart angegangen. Nicht immer ist die Kritik angemessen. Es werde der Versuch einer Indoktrination eines jungen Mädchens vorgeführt, wird unter anderem kritisiert. Der KiKa handele unverantwortlich, er zeige falsch verstandene Toleranz. Eltern machen sich Gedanken, ob sie ihre Kinder noch unbeaufsichtigt den KiKa schauen lassen können – was mal ein Argument war, um den Sender gegen pädagogisch nicht so wertvolle Angebote privater Sender abzugrenzen. Reihenweise verkünden Eltern, ihre Kinder künftig vom Sender fernzuhalten. Selbst wenn man von den 258 Kommentaren zu einer Erklärung des HR die bis zum 11. Januar 16.23 Uhr auf der KiKa-Internetseite platziert wurden, 34 abzieht (das entspräche in etwa dem Stimmenanteil für die AfD zur Bundestagswahl) bliebe noch genügend Empörung, Verständnislosigkeit und Enttäuschung, womit sich die beiden Sender gründlicher auseinandersetzen müssen, als sie ihren männlichen Protagonisten auf Eignung für ein solches Projekt überprüft haben. Glaubwürdigkeit ist schon jetzt verloren gegangen.

Weit auseinander

Der Thüringer Staatskanzleichef hat jüngst öffentlich Überlegungen zur Enquetekommission „Auseinandersetzung mit Rassismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung in Thüringen“ angestellt, die man gewiss nicht als Ablehnung aber als Fragen zur Vorgehensweise der rot-rot-grünen Mehrheit ansehen kann. Nur wenige Worte. Er meinte, die Mehrheit in der Kommission stelle ihre eigenen Positionen nicht in Frage. Er wisse aber, so der Minister, in der Koalition gebe es dazu andere Überzeugungen. Dem ging mittelbar die Einschätzung des Sozialwissenschaftlers voraus, man könne auch vom politischen Gegner etwas lernen, selbst wenn man nicht dessen Positionen teile. In der Debatte zur Einsetzung der Kommission hatte er noch argumentiert: „es geht im besten Sinn Habermas’scher Kommunikationstheorie um den zwanglosen Zwang des besseren Arguments“. Es ginge nicht um das Mehrheits-Minderheits-Klima in den Ausschüssen des Landtags. Das war am 9. Dezember 2016. Lange her.

Der Minister hat Recht. R2G erweckt den Eindruck, als sei die Enquete eine Einrichtung zur Belehrung der Opposition. Jüngstes Beispiel. Die Mehrheit traf in der 7. Sitzung der Kommssion die Übereinkunft, was unter Rassismus zu verstehen sei, die CDU enthielt sich. Sie hatte diverse Änderungsvorschläge zur R2G-Definition, von denen nicht alle, abgelehnt wurden. Deshalb, begründet man in der CDU-Fraktion, die Enthaltung und nicht die Ablehnung. Es gab bereits im Vorfeld wenig beachtete Anzeichen dafür, dass sich die Mehrheitsfraktionen von der CDU absetzen möchten. Von der AfD ganz zu schweigen. Noch nach der Einsetzung der Kommission im Januar des vergangenen Jahres freute sich die Obfrau der SPD-Fraktion darüber, dass „dass die CDU unseren Kompromissvorschlag zum Einsetzungsbeschluss mitgetragen hat“. Es folgten diverse R2G-Pressemitteilungen parallel zu den üblicherweise von der Landtagspressestelle verbreiteten. Im November luden die Mehrheitsfraktionen zu einer eigenen Pressekonferenz ein. Unmittelbar vor einer weiteren Sitzung. Sie verkündeten dort, es fehle in Thüringen an „unabhängigen Beratungsstellen für Betroffene von Diskriminierung und Rassismus die transparent arbeiten.“

Die CDU erklärte dazu, es sei „deutlich zu früh, Schlussfolgerungen aus der Arbeit der Enquetekommission zu Rassismus und Diskriminierung des Thüringer Landtags abzuleiten. Wenn Rot-Rot-Grün schon weiß, was das Ergebnis der Enquetekommission ist, dann können wir uns die Arbeit auch sparen.“ Es gebe nicht einmal Konsens über zentrale Begriffe, mit denen die Kommission arbeitet. Die Koalitionsfraktionen arbeiteten mit einem sehr weiten Rassismusbegriff, der weder wissenschaftlich noch politisch Konsens sei. Der Unmut über die Eile der R2G-Mitglieder in der Kommission war schon damals unüberhörbar. Einer der CDU-Sachverständigen hatte in der Septembersitzung zu den Begriffen Rassismus und Diskriminietung erklärt: „Als analytische Termini unterliegen sie Definitionen, die ihrerseits nicht wahrheitsfähig sind. Das heißt, es gibt keine richtige und falsche oder keine wahre und falsche Vorstellung von Diskriminierung; das ist, glaube ich, der Konsens. Allerdings können beide Begriffe einem analytischen Zweck oder einem bestimmten politischen Ziel auch mehr oder weniger dienlich sein.“ Und er führte weiter aus: „Jemand kann von der Existenz menschlicher Rassen überzeugt sein, ohne damit eine moralische Bewertung abzugeben.“ Eine Sachverständige der Linken fand hingegen Zustimmung bei der Mehrheit in der Kommission mit ihrer Feststellung, wer sagt, es gibt Rassen, ist ein Rassist. Wie weit diese Positionen auseinanderliegen, ist leicht zu ermessen. Vieles deutet auf mindestens ein Minderheitenvotum, statt eines gemeinsamen Gutachtens wenigstens von R2G und CDU hin.

Mit einem Wisch

Mit einem Wisch haben Linke, SPD und Grüne im Thüringer Landtag den 2. Untersuchungsausschuss im Prinzip abgeräumt. Sie signalisierten, den derzeitigen Datenschutzbeauftragten für eine weitere Amtszeit wählen zu wollen, ohne dass der Ausschuss seinen Abschlussbericht vorgelegt hätte. Der Untersuchungsausschuss 6/2 trägt den langen Namen „Mögliches Fehlverhalten des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit dem Auffinden, der Sicherung, dem Sichten sowie der Räumung der in einem Aktenlager in Immelborn im Juli 2013 aufgefundenen Unterlagen.“ Auf diesen Untersuchungsauftrag einigten sich alle Beteiligten und man sollte meinen, dass das Untersuchungsergebnis hätte irgendwelche Konsequenzen haben sollen.

Nun gibt es aber eine zeitliche Differenz zwischen der im März anstehenden Wahl für weitere sechs Jahre und dem Ende der Legislatur erst im kommenden Jahr. Spätestens im Sommer 2019 hätte der Ausschuss seinen Abschlussbericht und die CDU ihr Minderheitenvotum vorlegen sollen. Nachdem die AfD zu erkennen gegeben hat, mit dem Landesbeauftragten gut zusammengearbeitet zu haben, kann r2g gemeinsam mit der, wie immer im Plenum erklärt wird, „nichtdemokratischen Fraktion“ den Abschlussbericht formulieren. Die Freude darüber wird groß sein. Wetten. Was der Ausschuss 2019 aufdeckt, wird niemanden mehr anheben.

Der CDU mag es darum gegangen sein, eine zweite Amtszeit des 2012 unter schwarz-roter Mehrheit auf SPD-Ticket vom Landtag gewählten Datenschutzbeauftragten begründet zu verhindern. Das Ziel war angesichts der Mehrheitsverhältnisse von Anbeginn auf der anderen Seite des Regenbogens zu suchen. Immerhin war der Weg dahin interesssant. Es sei daran erinnert, dass die Mehrheit im Ausschuss weit vor Abschluss der Beweisaufnahme – der Ausschuss hat im Prinzip Rechte wie ein ordentliches Gericht – einen Zwischenbericht verabredete, was auf Widerstand bei der CDU stieß. Ihr Argument, auch ein Gericht fälle vor dem Ende der Beweisaufnahme kein „Zwischenurteil“ blieb genauso unbeachtet wie der Verweis auf das Untersuchungsausschussgesetz, das vor Abschluss der Beratung über die Abfassung des schriftlichen Berichts eine öffentliche Beweiswürdigung ausschließt. Als Klammerbemerkung: interessant ist, dass anlässlich des Untersuchungsausschusses zur Sohnemann-Affäre des grünen Justizministers die dortige rot-rot-grüne Mehrheit mit einem Gutachten klären lassen will, was mit Bick auf Paragraph 25 des Untersuchungsausschussgesetzes ein Ausschussmitglied im Plenum zum Thema des Ausschusses sagen darf und was nicht.

Die CDU mag ihre Position mit einem eigenen Gutachten stärken, demzufolge der Datenschutzbeauftragte fehlerhaft gehandelt hat, als er mit zwei Bescheiden datenschutzrechtliche Kontrollen in dem Aktenlager ankündigte. Für eine Räumung forderte er vom damaligen CDU-Innenminister Polizisten zur Unterstützung und klagte sie auch ein. Jeder der Bescheide, so das Gutachten sei ein „juristisches Nullum“ und das Vorgehen des Datenschutzbeauftragten folglich ohne rechtliche Grundlage. Das 70-seitige Papier soll im Ausschuss verlesen und so zum Beratungsgegenstand werden. Dass es die Mehrheit zu überzeugen vermag, darf bezweifelt werden. Nur in der Erkenntnistheorie gilt, dass Mehrheiten kein Kriterium der Wahrheitsfindung sind. In der Politik ist das anders. Das weiß auch die CDU.

Maria, Mia, Freiburg, Kandel

Maria, Mia – eineinviertel Jahr nach dem Mord an einer Studentin in Freiburg erschüttert die Tötung einer 15-Jährigen durch ihren ehemaligen Freund, einen angeblich 15-jährigen Flüchtling aus Afghanistan. Das Verbrechen in Kandel einen Mord zu nennen, verbietet sich derzeit aus juristischen Gründen. Man kann aber getrost eine Vorsatztat annehmen, wenn der Täter ein Küchenmesser mit sich führte und wenn er dem Vater des Opfers am Telefon androhte, er werde das Mädchen „abpassen“. Er passte es ab und nun ist das Mädchen tot. Maria und Mia wurden von jungen Burschen getötet, die als unbegleitete Flüchtlinge nach Deutschland kamen und die von sich behaupteten, sie seien minderjährig.

Was für ein Zeichen ist es, wenn ein Teil derer, die sich jetzt zu Wort melden, nach Freiberg und Kandel auf Defizite bei der Identifizierung der Minderährigen aufmerksam machen und wenn der andere Teil auf Menschenrechte und Menschenwohl der Flüchtlinge hinweist und meint, nichts könne, nichts müsse geändert werden? Alles sei gut. Und das angesichts der Tatsache, dass, seit der Prozess gegen den Mörder der Freiburger Studentin läuft, bekannt ist, dass er mindestens 22 Jahre alt ist, nach Angaben seines Vaters 33 sein soll.

Die Diskussion um den Fall offenbart Bruchlinien, die sich nicht einfach mit hier die Demokraten, dort die Rassisten beschreiben lassen. Die Blauen tun das, was sie immer tun und reden, wie sie immer reden. Unter anderem meinen Grüne, Parteifreunde, die durchaus Änderungsbedarf sehen, weit jenseits des Bruchs, bei den Rassisten verorten zu müssen, um ihre eigene Position zu untermauern. Mit Rechten zu reden, lohnt eh nicht. Aus Forderungen, bei Flüchtlingen, die sich als Minderjährige ausgeben und die ihr Alter nicht nachweisen können, genauer hinzuschauen, wird die auch Forderung gedrechselt, Ärzte sollten für die Ausländerbehörden mit Röntgenstrahlen das Alter aller Flüchtlinge eruieren, Solches Begehren von Politikern könnte man getrost ablehnen. Doch mit derartigen Argumenten entfernt man sich vom eigentlichen Debattenanlass, weil es nicht verlangt wurde. Es geht um einen angeblich 15-Jährigen, den der Vater des Opfers nach eigenem Bekunden wie einen Sohn aufgenommen hat. Das Alter des Jungen zweifelt er aber an. Spätestens, wenn er seinen Zweifel im Prozess für das Gericht vernehmlich vorbringt, wird zu überlegen sein, ob nicht doch eine Alterschätzung nach dem derzeit angezeigten Verfahren erforderlich ist. Eine peinliche Überraschung wie in Freiburg kann man sich ersparen.

Dabei schreibt das Aufenthaltsrecht schon vor, dass bei „Zweifel über die Person, das Lebensalter oder die Staatsangehörigkeit des Ausländers, …die zur Feststellung seiner Identität, seines Lebensalters oder seiner Staatsangehörigkeit erforderlichen Maßnahmen zu treffen“ sind. Zu den erwähnten Maßnahmen gehören „das Aufnehmen von Lichtbildern, das Abnehmen von Fingerabdrücken, Messungen und ähnliche Maßnahmen, einschließlich körperlicher Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zum Zweck der Feststellung des Alters vorgenommen werden, wenn kein Nachteil für die Gesundheit des Ausländers zu befürchten ist. Die Maßnahmen sind zulässig bei Ausländern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben; Zweifel an der Vollendung des 14. Lebensjahres gehen dabei zu Lasten des Ausländers“. Selbst Daten von Mobiltelefonen dürfen zu diesem Zweck ausgelesen werden. Wohlgemerkt bei Flüchtlingen, die nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.

Hier und da liest man Hinweise darauf, so etwas wie in Kandel passiere hierzulande alle Tage und sei auch im deutschen Kulturkreis üblich. Man muss das nicht Relativieren nennen. Man kann Zahlen anführen. Für 2016 weist die polizeiliche Kriminalstatistik 10 Morde, Totschlagsdelikte und Tötungen auf Verlangen mit Tatverdächtigen unter 14 Jahren aus, 132 in der Altersgruppe zwischen 14 und 18 Jahren. Bei 2775 derartigen Delikten bundesweit.