Im Thüringer Landtag gibt es offenbar ein breites Bündnis für ein Parteiverbot der AfD. Quer durch die Fraktionen. Von CDU über Thüringen.Gerecht und SPD bis zur Linken. Mit unterschiedlichen Motiven, verschieden stark ausgeprägt. Das deutete sich am Mittwoch in der Anhörung des Justizausschusses zum Thema an. Nicht dass das von rechtlicher Bedeutung wäre. Der Landtag kann mehrheitlich beschließen, worauf Fraktionen sich verständigen. Mehr als ein Stimmungsbild gäbe das nicht und es wäre schon gar kein, die Landesregierung bindender Beschluss. Nach eventueller mehrheitlicher Zustimmung zu ner Beschlussvorlage hieße es dann in der einschlägigen Drucksache, abgestimmt zwischen den positiv interessierten Fraktionen, nach ner längeren Einleitung: der Landtag fordert die Landesregierung auf… Wahrheitsfindung nach dem Mehrheitsprinzip.
Worauf diese Einschätzung basiert? Schon auf der Beobachtung der Vorgehensweise in der Anhörung. Da wurden die pro-Verbots-Juristen bis zum geht nicht mehr nach allem möglichen befragt. Selbst Ängste, schwer fassbar, wurden in’s Feld geführt. Gestandene Juristen kockettierten mit einigen Anzuhörenden über ihre jeweilige juristische Spezialrichtung, lange nachdem die die aus ihrer Sicht juristisch zwingende Argumentation abgeliefert hatten. Da gab es Danksagungen an einen Komiker für sein „zivilgesellschaftliches Engagement“. Keinem der nach juristischer Unterfütterung ihrer politischen Überzeugung Strebenden fiel es ein, den Entertainer in seinem gekonnt komponierten Votum zu bremsen, als der einen Wahlslogan der AfD im erfolgreichen Landtagswahlkampf als metaphorische Brücke nutzte um „Buchenwald“ in seinem Vortrag einbringen zu können. „Alles ist möglich“ – bei einer Partei, die so einen Slogan nutze, sei „unter Umständen“ auch Buchenwald möglich. Nicht mal die anwesenden CDUler fühlten sich angepisst. Dabei hatte ihre Partei den Slogan etwa ein Jahrzehnt zuvor schon als mobilisierendes Element verbreitet. Den anwesenden Linken dagegen mag es geradezu beglückend vorgekommen sein. Die Kopplung von AfD und Buchenwald. Aber Linke glauben ja noch heute, das Gleichnis des Komikers vom Kloakenwasser in ein Glas geschüttet, das das ganze Trinkwasser darin ungenießbar mache, dürfe nicht auch auf sie gemünzt werden. Stichwort Antisemitismus, Stichwort unklare Verbindungen ins Islamisten- und Berliner Clan-Millieu.
Die Anhörung der Verbotsgegner verzögerte sich über mehrere Stunden. Und schon der erste, der ehemalige Verfassungsschutzchef, sollte in seiner Objektivität, in seiner Reputation mit der Frage angegriffen werden, ob es stimme, dass er mit einem Abgeordneten Mittag gegessen habe, der wegen Verwendung einer SA-Losung mehrfach vorbestraft sei. Der Anzuhörende sah keinen Anlass, daraus ein Geheimnis zu machen. Er habe sich ein Bild vom Fraktionschef der AfD machen wollen, ja. Mehr noch, er signalisierte der Fragestellerin Bereitschaft, auch mit ihr essen zu gehen. Ähnlich erging es dem zweiten Verbotsgegner im Abendteil der Anhörung. Ob es stimme, dass er beim Treffen in der Villa Adlon in Potsdam dabei gewesen sei. Die Antwort ging etwa so: Sie müssen sehr schlecht informiert sein, wenn Sie so eine Frage stellen. Die zweite Frage zielte dann darauf, zu verbreiten, dass er die AfD gegenüber dem Verfassungsschutz rechtlich vertreten und beraten habe. Wieder ein Zeichen für schlechte Information: nein, so der Befragte zum ersten Teil der Frage und zum zweiten Teil führte er aus, dass zu einer eventuellen Beraterfunktion nichts sagen könne, weil das dem anwaltlichen Geheimnis unterfiele. Auf jeden Fall taucht diese Art Befragung im Protokoll der Sitzung auf. Zu deren Beginn war Wortprotokollierung verabredet worden.
Ein kurzes Geplänkel zwischen dem Staatsrechtler und einem Volljuristen aus der CDU-Fraktion ließ kurz die Stimmung dort zu einem AfD-Verbot aufblitzen. Der Anzuhörende hatte in seinen Ausführungen zuvor die Worte fallen lassen, ein Verbotsverfahren ziele auf die totale Vernichtung der AfD. Dem CDUler gefiel das gar nicht. Er zweifelt laut am klaren Sinn des Anzuhörenden. Ein AfD-Verbot ziele doch auf den Schutz der grundgesetzlichen Ordnung vor deren totaler Vernichtung. Der streitbare Anzuhörende konterte im selben Timbre, so dass der Ausschussvorsitzende zu verbaler Abrüstung mahnen musste. Wie anders, als nur noch nicht offen gezeigte Sympathie für ein Parteiverbot soll diese Eskalation im Ton aufgefasst werden. CDU und Linke in der Frage – noch nicht offen – Hand in Hand. Die CDU-geführte Landesregierung braucht die Linke noch etliche Jahre, will sie ihren Minderheitstatus bis zur nächsten Wahl 2029 überstehen. Und aus dem Thüringer Kabinett kam ja auch schon eine Ministerinnen-Wortmeldung, die ein AfD-Verbot forderte.
Die Befragung der beiden Juristen dauerte – nach Landtagsuhr von etwa 21.56 Uhr bis 23.42 Uhr. Begonnen hatte das Ganze kurz nach gegen 14.00 Uhr. Die Zeit danach war – unterbrochen von der Befragung eines AfD-Anwalts – von den Verbotsunterstützern ausgefüllt worden. In den knapp 9 Stunden und 40 wurden die Verbotsgegner etwa drei Stunden und 40 Minuten befragt. Man kann also daraus schließen, dass die Mehrzahl der Abgeordneten eher daran interessiert war, sich in ihrem Vorhaben bestärkt zu wissen, als dass sie auf Unwägbarkeiten und Hürden eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht aufmerksam gemacht werden wollten.