„Misery acquaints a man with strange bedfellows“, lässt Shakespeare in seiner Komödie „Der Sturm“ im zweiten Akt den Narren Trinculo sagen. Ursprünglich den Mord am Zauberer Prospero mitplanend, entscheidet er für sich dennoch, nur noch Verbindungen einzugehen, in denen er entscheidet. Trinculos Lebensweisheit ist mit dem Satz „Das Elend macht den Mann mit befremdlichen Bettgenossen bekannt“ wohl angemessen übersetzt. Es gibt auch die Variante: „Außergewöhnliche Umstände gebären außergewöhnliche Bettgenossen.“ Trinculos Weisheit weht durch die Jahrhunderte in unsere Tage.
In Sachsen-Anhalt bescherte der Wähler den Parteien einen Landtag, in dem die AfD die stärkste Kraft ist. Nichts Außergewöhnliches, wie der Blick in den Thüringer Landtag weist, wäre die AfD nicht eine Partei, die Regierungsbildungen, nun ja, kompliziert macht. Die anderen Parteien wollen nicht oder haben sich entschieden, nicht mit der Linke und nicht mit der AfD zu dürfen. Nun wurde mit vier Stimmen mehr als politische Arithmetik vermuten ließe ein AfD-Politiker zum Landtagspräsidenten gewählt. Links von der Mitte zeterte man sogleich, das waren CDUler! Dort hingegen vermutete man bis in die Parteispitze, es wäre eine false Flag-Aktion von Linken oder Grünen oder SPD oder allen dreien zugleich, um der CDU propagandistisch eins reinwürgen zu können. Die Lage ist vertrackt.
Und sie erscheint noch vertrackter, stellt man einen Bericht in der Taz in Rechnung, die per Nachfrage bei CDU-Abgeordneten erfahren haben will, dass sich bei der Wahl acht von ihnen der Stimme enthalten hätten. Bei der Wahl wurden aber nur fünf Enthaltungen gezählt. Man könnte das Spiel auf die Spitze treiben, indem man Abgeordnete anderer Fraktionen nach ihrem Stimmverhalten fragt. Es würde wahrscheinlich nur noch mehr Verwirrnis geschaffen. Nun wird gefolgert, mindestens drei der befragten CDUler hätten über ihre Wahl gelogen, hätten also das gemacht, was einem Straftäter vor einem Gericht zugebilligt wird, der sich ja nicht selbst belasten muss. Oder – um auf ein wenig verfänglicheres Feld zu treten – einer Frau in einem Anstellungsgespräch zugebilligt wird, die schwanger ist. Sie darf sogar über ihren gesegneten Zustand lügen.
Nun sind Wahlen hierzulande geheim. Niemand muss darüber Auskunft geben, wen er gewählt hat. Dokumentiert er dass und macht es öffentlich, drohen ihm Gefängnis bis zu zwei Jahre oder eine Geldstrafe. Das Wahlgeheimnis ist nicht irgendein nice to have es sichert die Freiheit der Wahl. Schon die Dokumentation durch Ton- oder Filmaufnahmen in der Wahlkabine ist verboten. Umsomehr verwundert ein Vorschlag aus München. Da wird jedes der CDU-Mitglieder des Landtages „eingeladen“ vulgo aufgefordert, „eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben, dass er/sie nicht im Dezember eine Koalition mit der AfD eingehen wird.“ Eingeleitet wird das Ganze mit der rhetorischen Frage: „Warum ist „geheime Wahl“ eigentlich eine Rechtfertigung dafür über seine Wahlentscheidung zu lügen? Ist eine Lüge nicht mehr verwerflich, wenn man nicht erwischt wird?“ Der Mann, der das fordert, ist nicht irgendwer, er ist Rechtsanwalt. Am Verfassungsgerichtshof Bayerns wird er aufgeführt unter den Stellvertretern der weiteren (nichtberufsrichterlichen) Mitglieder. Benannt wurde er für das Amt von den Grünen.
Im Thüringer Landtag war er vor wenigen Tagen von den Linken als Experte in der Anhörung zu einem möglichen Verbot der AfD aufgeboten worden. Sein jetziger Vorstoß erinnert an die Forderung der seinerzeitigen Linke-Landeschefin im schönsten Freistaat, die Wahl des Linke-Kandidaten für das Ministerpräsidenten-Amt 2020 ohne Stimmen der AfD sicherzustellen. In einem TV-Interview erklärte sie, sie wolle sicherstellen, „dass wir demokratische Mehrheiten haben. Das heißt, wenn wir Zusicherungen von CDU- und möglicherweise FDP-Abgeordneten haben, dass wir gemeinsam die notwendigen 46 Stimmen, also die absolute Mehrheit, stellen können.“ die Rückfrage im Fernseh-Studio beschied sie mit der Auskunft: „Das kann ich ausschließen, wenn die Stimmen dokumentiert sind.“ Selbstverständlich wurde das damals als Angriff auf die freie und geheime Wahl aufgefasst. Jede Erklärung, wie es nun eigentlich gemeint gewesen sei, war ein jämmerliches Rückzugsgefecht.