Horror vacui, wieder

Doch, doch, man konnte das Wochenende verbringen, ohne von dem Beef zwischen der Frau C.F. und ihrem Ex-Gatten, Herrn U. etwas mitbekommen zu haben. Auch nicht von den Weiterungen in Form einer Frauen-Demo am Berliner Brandenburger Tor. Ich habe das am Kaffee-Tisch beim montäglichen Besuch in meinem Fitnessstudio erfahren. Gut, wer dem existenzzerstörenden Zerwürfnisses zwischen zwei vorgeblichen C-Promis gesellschaftliche Bedeutsamkeit zumisst, wird einwenden: anekdotische Evidenz, allenfalls.

Um keine Post von Anwälten eines der beiden zu bekommen will ich mich auf die Mitteilung beschränken, dass von Seiten der Anwälte des Herrn U. mitgeteilt wurde, in dem Bericht des Nachrichtenmagazins, das sich einmal das Sturmgeschütz der Demokratie nannte, seien „unwahre Tatsachen aufgrund einseitiger Schilderung“ enthalten und es handele sich „in großen Teilen um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung“. Man gehe bereits presserechtlich gegen das Nachrichtenmagazin vor. Das ist eindeutig als Stoppzeichen für Berichterstattung gedacht, die sich in Ermangelung eigener Quellen, auf das stützen muss, was Frau C.F. in „mehreren Interviews“ den Rechercheuren aus Hamburg erzählt hat. Gern hätte man mit Herrn U. gesprochen, doch der habe einen umfangreichen Fragebogen nicht beantwortet. Man habe aber über mehrere Wochen die digitale Kommunikation des Schauspielers kontrolliert. Ob er den Reportern seine Zugangsdaten zur Verfügung gestellt hat? Eine unvoreingenommene Urteilsfindung im rechtlichen Sinn kann man das alles tatsächlich nicht nennen. Vieles deutet darauf hin, dass sich Pressekammern der einzelnen Instanzen mit dem Fall beschäftigen, noch bevor er strafrechtlich gewürdigt wird und das in Spanien.

Da fallen einem doch Namen wie Kachelmann, Türck, Mockridge oder Lindemann ein. Und bei denen ging es immerhin um Vergewaltigungsvorwürfe, ausgebreitet durch die vereinten deutschen Medien, nicht um „virtuelle Vergewaltigung“ wie in C.F. gegen U. Das soll nicht als Verniedlichung der Vorwürfe gegen den Schauspieler missverstanden werden. Aber von den Vorwürfen blieb nach gerichtlicher Prüfung in den Fällen Kachelmann und Türck nichts übrig. Die Fälle Mockridge und Lindemann schafften es nicht mal bis vor ein Gericht. Immer hatte es geheißen: „glaubt den Opfern“. Als wäre den Chefredakteuren ein horror vacui zu eigen breitete selbst das letzte, weit weg vom Ort des Geschehens erscheinende Regionalblatt vor seinen Lesern aus, was tatsächlich nicht geschehen war. Vom Boulevard, der sich über den Äther verbreitet, nicht zu reden. Höhepunkt am Wochenende: in der Tagesschau gab es mehrminütige Berichte, während tatsächliche Vergewaltigungen, eine Nicht-Berichterstattung entschuldigend, als lokale Ereignisse abgetan wurden. Aber hier geht es ja angeblich um eine „virtuelle Vergewaltigung“

Alles, worüber das Nachrichtenmagazin berichtete, ereignete sich, wie zu verstehen war, von Mallorca aus. Das ist nicht gerade um die Ecke. Aber die Namen, die Namen. Na und, könnte man erwidern. Die Frau hat wiederholt im TV und in der Presse berichtet, was unter ihrem Namen unter anderem mit Bildern von ihr getrieben wurde oder mit Bildern von Frauen, die ihr ähnlich sahen. Über offen stehende Münder und berechtigte Empörung gingen die Reaktionen nicht hinaus. Noch in einer Talkshow in einem dritten Programm an einem Freitag Abend, vor dem scoup in Hamburg legte die Frau, als sie gefragt wurde, wer ihr das angetan habe, den Kopf auf die Seite und brabbelte. Da wusste sie aber schon, dass es ihr Ex-Mann gewesen sein soll. Man kann das einen taktischen Umgang mit der Wahrheit nennen. Aber wenn der größere Aufschlag nicht in Köln, sondern wenige Tage später in Hamburg geplant war …

Und wenn man dann zu dem Zeitpunkt mit Knalleffekt weit weg sein würde vom Geschehen zu TV-Aufzeichnungen – in Vietnam. Dort treten einem die interessierten Menschen von den Medien nicht auf den Füßen rum und halten einem nicht beständig ein Mikrofon vor die Nase. Vom Anspruch des Fernsehsenders ganz abgesehen, der die Aufzeichnungen für eine Gute-Laune-Serie garantiert nicht gestört sehen will.

Für eines hat das ganze Tohuwabohu getaugt. Für eine Demo am Brandenburger Tor. Es wurde gegen Gewalt gegen Frauen protestiert und zugleich eine Musikrichtung „normalisiert“, von der die Mehrheit der Teilnehmenden sich nicht angesprochen gefühlt haben dürfte. Auf die Bühne wurde ein Rapperin eingeladen, die einen Stil pflegt, von dem eine Mutter ihrer Tochter sagen würde, so spricht man nicht über sich selbst. Deren Vokabular allenfalls in intimer Zweisamkeit als Dirty Talk durchgehen mag, aber auf der Straße gesprochen unter Gosse, im Feuilleton nur mit allergrößtem Wohlwollen als zeitgeistig umschrieben würde.

Welcher Sieg

0,5 Prozent, rund 27300 Zweitstimmen bei rund 5,4 Millionen Wählern, so groß ist nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis der Unterschied zwischen den Grünen und der CDU bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg. Zählbar, ausweisbar, sicherlich. 0,6 Prozent. Die Prognose um 18.00 Uhr, gebildet aus Nachwahlbefragungen von 25000 Wählern sah noch einen beachtlichen Unterschied von 3,8 Prozent. 32,8 Prozent für die Grünen, 29 Prozent für die CDU. 0,5Prozent blieben am Ende davon übrig. Noch bevor endgültig ausgezählt war, rief sich der grüne Spitzenkandidat zum Wahlsieger aus.

Doch was haben er und seine Partei außer diesen 0,5 Prozent gewonnen? Nichts. Weil eine differenzierte Betrachtung komplexer Sachverhalte das neue Muss ist, will man sich nicht eines billigen Populismus schuldig machen, folgt eine differenzierte Betrachtung. Die beginnt mit dem greifbarsten Resultat – die Zahl der jeweiligen Abgeordneten beider Parteien. Grüne 56, CDU 56. Wer ist der Sieger, wer der Zweitplatzierte? Zum Vergleich: bei der Wahl von 2021, als die Grünen ihre dritte Legislatur als regierungsführende Partei starteten, hatten die, vor der Änderung des Landeswahlrechts 58 der 70 möglichen Direktmandate, die CDU 42, davon 12 Direktmandate. Im um drei Mandate auf 157 angewachsenen 18. Landtag gelang es der Partei nicht einmal, die Zahl ihrer 58 Mandate zu halten. Die Zahl der grünen Direktmandate schrumpfte ebenfalls – das Wahlergebnis zeigt, die Partei ist städtisch. Alle vier Mandate in Stuttgart gingen an die Grünen, zwei in Freiburg, zwei in Karlsruhe, Heidelberg, Tübingen, Konstanz, Lörrach. In Mannheim, wo zwei Landtagssitze zu vergeben waren, ging einer an die AfD. Die restlichen Direktmandate errang die CDU. Sie schnitt auch bei den anderen Werten besser ab als die Konkurrenz. Die Grünen schnitten bei Erststimmen (-7,1 Prozent) wie Zweitstimmen (-2,4 Prozent) schlechter ab als 2021. Die CDU gewann dagegen hinzu.

Warum also feiern sich die Grünen als Wahlsieger, warum werden sie allerweilen als die Wahlsieger gefeiert? Wegen 0,5 Prozent Vorsprung? Weil die Geschichte eines Gastarbeiterjungen aus der Türkei, der grüner Ministerpräsident wird, sexyer ist als die eines schwarzen Wahlsiegers, der vor Jahren in einem Interview mit einem Lokalsender zum Besten gab, dass es für einen 29-jährigen Abgeordneten nichts Schwieriges sei, vor Schülerinnen mit rehbraunen Augen, über Politik zu schwätzen. Wir erinnern uns an das Schicksal des CDU-Kanzlerkandidaten, der bei einem Ortsbesuch im überfluteten Ahrtal lächelte. Wir erinnern uns an den FDP-Politiker, der einer Journalistin an einer Bar bescheinigte, sie könne ihr Mieder ausfüllen.

Die Hoffnung, es könne mit der Wahl des Gastarbeiterjungen zum Ministerpräsidenten ein nettes Signal in die muslimische Diaspora gesendet werden – seht, was passieren kann, wenn ihr euch nur integriert, ist trügerisch. Der Wahlkreis in Mannheim, der an den AfD-Bewerber fiel ist geprägt durch einen überdurchschnittlichen Anteil „migrantisch gelesener“ Wähler.