Fast

Fast wäre der Abgeordnete des Thüringer Landtages Steffen Quasebarth in dieser Woche so berühmt geworden wie der britische Unterhausabgeordnete für den Wahlkreis Clacton in Essex Nigel Farrage. Fast.

Wie der Unterhausabgeordnete stellte er – in einer kritisch zu nennenden Situation im Parlament sein Amt als Landtagsvizepräsident zur Verfügung. Doch anders als der Unterhausabgeordnete, der sein Mandat am 7. Juli zurückgegeben hatte, um am 13. August wiedergewählt zu werden – mit 63 Prozent der Stimmen – sollte und wollte der Thüringer wenige Minuten später wieder ins Amt gewählt werden. Es klappte nicht. Und das kam so.

Die Fraktion des BSW, der Quasebarth angehörte, löste sich über mehrere Tage auf. Erst trat ein Abgeordneter aus der Partei aus, dann drei aus Fraktion und Partei, dann traten neun Abgeordnete aus der Partei aus und blieben aber in der Fraktion. Kuddelmuddel im Landtag. Das wäre nicht weiter tragisch, wäre die Fraktion oppositionell. Doch war die Fraktion die zweitstärkste Kraft in der Brombeer-Koalition mit CDU und SPD. Mit Brief und Siegel in einem Vertrag festgelegt, der nur mit Hilfe andere umgesetzt werden kann. Zwischen Brombeere (44 Stimmen) und der formalen Opposition AfD (32) und Linke (12) herrschte Stimmengleichheit. Weil es mit der so genannten konstruktiven Opposition (damals CDU) in der zurückliegenden Legislatur so gut geklappt hat, dass R2G abgewählt und die AfD vom Wähler zur stärksten Kraft im Landtag bestimmt wurde, erfanden Koalition und Linke das prälegislative Konsultationsverfahren. Dass die AfD sich daran nicht beteiligen mochte stimmte die vier anderen Fraktionen nicht sonderlich traurig.

Eineinhalb Jahre lief das, bis es den BSW-Abgeordneten mit ihrer Parteiführung in Berlin zu bunt wurde. Den Kelch zum Überlaufen brachte der Beschluss des Parteivorstandes, die Fraktion habe die vom CDU-Politiker Mario Voigt geführte Koalitionsregierung zu verlassen. Der Grund ist bekannt. Nun hätte man ja vermuten können, die MdL hätten so viel Rückgrat, dass sie ihren Parteioberen die Mittelfinger zeigen würden. Wir sind Abgeordnete, wer ist mehr? Ihr nicht! Wir sind nur unserem Gewissen verpflichtet, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. So steht es in Artikel 53 der Thüringer Landesverfassung. Eventuell hätten sie noch fragen können: wie viele Divisionen hat der BSW-Bundesvorstand, das aber wäre zu viel Polemik gewesen. Statt dessen vertrauten sie nicht auf Macht, die ihnen der Wähler und die Landesverfassung für fünf Jahre gegeben haben und sie suchten ihr Heil in der Flucht. Während sie Hals über Kopf Partei und Fraktion verließen, erzählten sie der Öffentlichkeit noch, sie seien im Kern die wahren BSWler und das würden sie in die neue Fraktion mitnehmen. Apostate reden immer so. Sie müssen ihren Abfall vom Glauben ja nicht zuletzt vor sich selbst rechtfertigen. Dass Abgeordnete nach der Wahl im Prinzip politisch, parlamentarisch tun und lassen können, was sie wollen, ist verfassungsrechtlich abgesichert. Ob sie das auf einen sicheren Listenplatz zur nächsten Landtagswahl brächte? Die Antwort auf die Frage ist die Frage: welche Parteigremien ließen sich auf der Nase herumtanzen.

Hier beginnt das verfassungsrechtlich Fragwürdige.

Denn im konkreten Fall löste sich eine ganze Fraktion in Nichts auf. Anfänglich erweckte man noch den Eindruck, man bräuchte nur ein neues Namensschild an die Fraktionstüren nageln und alles wäre fein. Gleiche Mitarbeiter, gleiche Politik, gleiche Regierungsbeteiligung, gleiche Diäten.

Nun stehen die BSWler da, ohne Partei und haben eigentlich den Artikel 58 der Landesverfassung gegen sich, der sagt, dass Angehörige einer Partei oder gemeinsamen Liste eine Fraktion bilden können. Die Umkehrung: keine Partei, kein Recht auf Fraktionsbildung, aber noch ne Fraktionshülle leer wie ein Natternhemd. Um also ne neue Fraktionshülle zu schaffen musste ne neue Partei her. Die wurde rasch gegründet. Die alte Landesvorsitzende des BSW wurde die neue Landesvorsitzende der Partei Thüringen.Gerecht. Die Vorsitzende der BSW-Fraktion (ehem. Linke) wurde zur Chefin der Fraktion Thüringen.Gerecht. Auch der Parlamentarische Geschäftsführer tauschte BSW gegen Thüringen.Gerecht. Dass die neu Bestallten damit eigentlich den Zugriff auf die alte Fraktion, die sie haben untergehen lassen, verloren haben, bestimmt der Paragraph 58 des Thüringer Abgeordnetengesetzes. Der regelt, dass die „Liquidation … gemeinsam durch den Fraktionsvorsitzenden, den parlamentarischen Geschäftsführer und den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden“ erfolgt. Nur, die sind mittlerweile Funktionsträger einer ganz anderen Fraktion und in einer anderen Partei. Das verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltungsrecht der Zusammenschlüsse von Abgeordneten kollidiert hier ganz heftig mit dem politisch Gewollten und Getanem. Im Moment wird der Eindruck erweckt, im Landtag pfeife man auf das einschlägige Recht.

Und um dem Ganzen noch eins oben drauf zu setzen, stürzte man dann kurz vor der ersten Plenarsitzung nach der Sommerpause sehenden Auges in die Malaise um ein Parlamenstvizepräsidenten-Amt, in das der Abgeordnete Quesebarth zu Beginn der Legislatur mit 59 Stimmen, ergo auch Stimmen aus der AfD, gewählt worden war. Die Frage stellte sich, kann er noch Paralamentsvize sein. Die AfD signalisierte die ganze Frage vor das Landesverfassungsgericht tragen zu wollen, sollte die Frage mit Ja beantwortet werden. Auch die Geschäftsordnung steht augenscheinlich dagegen. Sie regelt in Paragraph 2 Absatz 4: „Scheidet ein Mitglied des Vorstands aus seiner Fraktion aus, so verliert es seine Mitgliedschaft im Vorstand. Der frei gewordene Sitz wird durch Nachwahl wieder besetzt.“ Eigentlich gibt es da keinen Raum für Interpretationen.

Doch der Betroffene referierte zu Beginn der Sitzung die Rechtsauffassung des Landtagspräsidenten, er sei noch Vizepräsident. Der schloss er sich an. Er würde aber um des lieben Parlamentsfriedens willen sein Amt niederlegen, auch um der AfD den Grund für den Gang nach Weimar zu nehmen. Nun war es den beiden Koalitionären schwer, wegen einer Personalfrage das Regierungsbündnis in noch schwierigere Fahrwasser treiben zu lassen. Die Lösung sollte ein Dringlichkeitsantrag bringen, mit dem der Abgeordnete nach seinem großmütigen Rücktritt wenige Augenblicke später wieder in das wichtige Amt gewählt werden solle. Die wenigen Minuten außer Amt hätten keinen Niederschlag in den Quasebarth zustehenden Bezügen gefunden. Die AfD verweigerte die Zustimmung und so kam die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit für den Dringlichkeitsantrag nicht zu Stande. Quasebarth wurde nicht so berühmt wie Nigel Farrage und die AfD kann wieder als Spielverderber geziehen werden.

p.s. Die Brombeere hat nun noch weniger Stimmen, auf die sie vertrauen kann. Aus Patt – eigentlich schon Minderheit, wurde richtige Minderheit. Die Linke freut’s. Also, in jedem Schlechten steckt auch was noch Schlechteres.