Der Gürtel der anderen

Haben mit den Thüringer Politik-Schwergewichten von CDU bis Linke nun alle alles zu den Personalien der Bundesregierung gesagt? Es ist ja immer ne irre inspirierende Angelegenheit, empört zu kommentieren, wenn anderen am Gürtel rumgenestelt wird und sich dann mit seinen richtungsweisenden Äußerungen in der regionalen Presse wiederzufinden. Dass Thüringen mit Merz abrechnet, wie die hiesigen Funke-Blätter behaupten ist ja schonmal ne Herangehensweise, die vergessen machen will, dass fünf Hanseln nicht Thüringen sind.

Mal davon abgesehen, dass man gerade als Politiker Empörung nicht zu seinem Ratgeber machen sollte, um einen Merksatz eines Generals der Konföderierten aus dem amerikanischen Bürgerkrieg zu paraphrasieren. Nein, mit der Abberufung eines Parlamentarischen Staatssekretärs spielt man nicht die eigenen Leute kaputt, wie ein CDU-Landtagsabgeordneter behauptet. Geht die Hausspitze, geht auch der Parlamentarische Staatssekretär. Dass es diese Funktion gibt, verdankt sich lediglich der Kann-Bestimmung im Paragraph 1 des einschlägigen Gesetzes. Der Minister sucht aus, der Regierungschef gibt, der Bundespräsident ernennt. Der neue Minister will nen anderen, der Regierungschef nimmt, der Bundespräsident lässt die Abberufungsurkunde ausfertigen. So einfach ist das. Dass der CDU-Politiker den Kanzler in einer heftigen Pressemitteilung dafür kritisierte, dass der ihn über die Veränderung nicht persönlich informiert habe – nachdem ihm der neue Gesundheitsminister bereits bedeutet hatte, dass er nicht mehr gebraucht werde, ist nun sein persönlicher Stil.

Der Gesundheitsexperte hätte gern noch länger auf der Regierungsbank gesessen. Da wäre er öfter im Fernsehen zu sehen gewesen – Verlautbarungen aus dem Heimat-Landesverband zufolge hätte das der CDU im Wahlkampf zum Landtag in Sachsen-Anhalt Aufschwung gegeben. Es ist förmlich zu erwarten, dass die in Umfragen ohnehin führende Partei im Wahlkampf landauf, landab verbreitet, schaut her, nicht mal der Bundeskanzler liebt die Sachsen-Anhalt-CDU, warum wollt ihr die wählen. Wer daran nicht glaubt, glaubt vielleicht daran, dass dem Kanzler der Osten nicht nah genug am Herzen liegt, wie der ehemalige Ministerpräsident des schönsten Freistaates mit seiner Stellungnahme insinuiert. Dabei wird ein Sachsen-Anhalter durch eine Sachsen-Anhalterin, gebürtig in Weißenfels, als Parlamentarische Staatssekretärin ersetzt. Gut sie gehört der Sachsen-CDU an, saß in Dresden im Landtag. Dresden liegt mehr im Osten als Magdeburg, das muss für‘s erste gülten, wenn die Liebe des Kanzlers zu den neuen Ländern erörtert werden soll.

Nachdem nun einige der Argumente gegen die Personalführung des Kanzlers um und umgelegt wurden, nähern wir uns dem Eigentlichen der gegenwärtig sehr schlechten Presse des Regierungschefs. Er hat einfach keine Fortune und dann kommt noch Pech dazu. Oder anders formuliert: die Biene sticht gern in ein trauriges Gesicht

Der Gürtel der anderen

Haben mit den Thüringer Politik-Schwergewichten von CDU bis Linke nun alle alles zu den Personalien der Bundesregierung gesagt? Es ist ja immer ne irre inspirierende Angelegenheit, empört zu kommentieren, wenn anderen am Gürtel rumgenestelt wird und sich dann mit seinen richtungsweisenden Äußerungen in der regionalen Presse wiederzufinden. Dass Thüringen mit Merz abrechnet, wie die hiesigen Funke-Blätter behaupten ist ja schonmal ne Herangehensweise, die vergessen machen will, dass fünf Hanseln nicht Thüringen sind.

Mal davon abgesehen, dass man gerade als Politiker Empörung nicht zu seinem Ratgeber machen sollte, um einen Merksatz eines Generals der Konföderierten aus dem amerikanischen Bürgerkrieg zu paraphrasieren. Nein, mit der Abberufung eines Parlamentarischen Staatssekretärs spielt man nicht die eigenen Leute kaputt, wie ein CDU-Landtagsabgeordneter behauptet. Geht die Hausspitze, geht auch der Parlamentarische Staatssekretär. Dass es diese Funktion gibt, verdankt sich lediglich der Kann-Bestimmung im Paragraph 1 des einschlägigen Gesetzes. Der Minister sucht aus, der Regierungschef gibt, der Bundespräsident ernennt. Der neue Minister will nen anderen, der Regierungschef nimmt, der Bundespräsident lässt die Abberufungsurkunde ausfertigen. So einfach ist das. Dass der CDU-Politiker den Kanzler in einer heftigen Pressemitteilung dafür kritisierte, dass der ihn über die Veränderung nicht persönlich informiert habe – nachdem ihm der neue Gesundheitsminister bereits bedeutet hatte, dass er nicht mehr gebraucht werde, ist nun sein persönlicher Stil.

Der Gesundheitsexperte hätte gern noch länger auf der Regierungsbank gesessen. Da wäre er öfter im Fernsehen zu sehen gewesen – Verlautbarungen aus dem Heimat-Landesverband zufolge hätte das der CDU im Wahlkampf zum Landtag in Sachsen-Anhalt Aufschwung gegeben. Es ist förmlich zu erwarten, dass die in Umfragen ohnehin führende Partei im Wahlkampf landauf, landab verbreitet, schaut her, nicht mal der Bundeskanzler liebt die Sachsen-Anhalt-CDU, warum wollt ihr die wählen. Wer daran nicht glaubt, glaubt vielleicht daran, dass dem Kanzler der Osten nicht nah genug am Herzen liegt, wie der ehemalige Ministerpräsident des schönsten Freistaates mit seiner Stellungnahme insinuiert. Dabei wird ein Sachsen-Anhalter durch eine Sachsen-Anhalterin, gebürtig in Weißenfels, als Parlamentarische Staatssekretärin ersetzt. Gut sie gehört der Sachsen-CDU an, saß in Dresden im Landtag. Dresden liegt mehr im Osten als Magdeburg, das muss für‘s erste gülten, wenn die Liebe des Kanzlers zu den neuen Ländern erörtert werden soll.

Nachdem nun einige der Argumente gegen die Personalführung des Kanzlers um und umgelegt wurden, nähern wir uns dem Eigentlichen der gegenwärtig sehr schlechten Presse des Regierungschefs. Er hat einfach keine Fortune und dann kommt noch Pech dazu. Oder anders formuliert: die Biene sticht gern in ein trauriges Gesicht

… und wenn Rubio doch schreibt?

Nein, das Auswärtige Amt sieht keine Möglichkeit, dem US-Außenminister Marco Rubio einen Wunsch des Justizausschusses im Thüringer Landtag zu übermitteln, er möge doch ein eventuelles Verbotsverfahren gegen die AfD kommentieren. (Den Wunsch trug die AfD selbst in den Ausschuss.) Ob das dann „seine“ Ansicht wäre oder die der US-Administration, sei dahin gestellt. Mag sein, jemand bei der AfD hat sich daran erinnert, dass vom US-Außenministerium regelmäßig der Umgang hierzulande mit der Scientology-Kirche als Verletzung der Religionsfreiheit gebrandmarkt wurde. Erinnerlich ist wohl eher, dass der Außenminister im ergangenen Jahr sehr pathetisch die Einstufung der Partei als rechtsextremistisch eine „verkappte Tyrannei“ genannt hat. „Deutschland hat seinem Geheimdienst gerade neue Befugnisse zur Überwachung der Opposition erteilt“, schrieb Rubio bei Twitter. Missfallen in Berlin.

Nein, aus diesem Fakt darf nicht gefolgert werden, dass gerade aus diesem Grund deutsche Diplomaten keine Lust haben, eine Bitte um Stellungnahme in Rubios Büro abzugeben. Klammerbemerkung: was würde geschehen, wenn der US-Außenminister gerade deswegen Lust bekäme, sich vor einem deutschen Landesparlament in der Sache zu äußern? Es soll ja ein Generalkonsulat nahe der Thüringer Landeshauptstadt geben und dort wird man wohl auch auf Thüringer Zeitungen abonniert sein. Den Text müsste ja nicht Rubio selbst verfassen. Kopfbogen und seine Unterschrift würden schon ausreichen. Könnte die Stellungnahme von einem der engsten Verbündeten – einem, der nach dem zweiten Weltkrieg dem Westen Deutschlands Demokratie ermöglicht hat, verworfen werden? Drehen wir, um die Klammerbemerkung zu schließen, Talleyrands Klimax über Diplomaten einmal einfach um. „Ein Diplomat, der „nein“ sagt, ist kein Diplomat. Einer der „ja“ sagt, meint „vielleicht“ und der, der „vielleicht“ sagt, meint „nein“.

Es geht die Beantwortung der Frage, ob die Partei als gesichert rechtsextrem bezeichnet werden darf mal in die eine Richtung, mal in die andere. Jüngster Stand: erstinstanzlich verbot das Verwaltungsgericht Köln im Februar dem Bundesamt für Verfassungsschutz, die Alternative für Deutschland bis zum Abschluss des beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Hauptsacheverfahrens als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen und zu behandeln. Sogar die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung müsse der Verfassungsschutz vorläufig unterlassen. Zwar, so das Gericht, bestehe weiterhin der starke Verdacht gegen die Antragstellerin, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu entfalten. Gegenwärtig könne „jedoch keine das Gesamtbild der Partei beherrschende Prägung der Antragstellerin als Gesamtpartei durch die vorstehend erörterten Positionen festgestellt werden.“ Es wird vom Kölner Gericht auch das Verhältnis von öffentlich erlangten Erkenntnissen und nicht vorgelegten geheimdienstlichen Erkenntnissen erörtert. Es könne zulasten der Partei nicht angenommen werden, dass von ihr entsprechende weitergehende Pläne intern verfolgt werden. Punktueller Sieg für die AfD.

Der Thüringer SPD-Innenminister ist geradezu erpicht darauf, notfalls nur den Thüringer Landesverband der AfD in Karlsruhe verbieten zu lassen. Er sagt das bei jeder passenden Gelegenheit. Da ist er sich eins mit Forderungen der Linkspartei, die mit ihrem Antrag im hiesigen Justizausschuss der Debatte um ein Verbot der Partei eine parlamentarische Verbrämung geben möchte. Als würde das die mäandernde Debatte auf eine höhere, verbindlichere Ebene hieven. Schriftliche Anhörung und öffentliche mündliche Anhörung Ende September würden aber nichts anderes ergeben als nu, ja, nu, nee. Jeder bestellt sich die Experten, die seine eigene Position unterfüttern. Daran ändert auch ein gerade vorgelegtes Papier eines Anwalts und einer Anwältin aus einer Berliner Kanzlei nichts, die vor dem Bundesverfassungsgericht mal für die Bundesregierung agiert und mal gegen sie.

Die beiden erörtern, dass auch ein einziger Landesverband – wahlweise der Thüringer – verboten werden könnte. Nun begründete einer der beiden vor Jahren, in einer Debatte bei der Konrad Adenauer Stiftung zum 2017 zum zweiten Mal gescheiterten NPD-Verbotsverfahren: durch die Parteiaktivitäten müsse der „Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährdet sein“ aber „Die NPD kämpft seit Jahrzehnten erfolglos um die Macht.“ Dialektisch auf das Jetzt angewendet hieße das: von Thüringen aus und nur im Freistaat erfolgversprechend umstürzlerisch „den Bestand der Bundesrepublik Deutschland (zu) gefährden“ – der Verfassungsschützer ist wohl noch nicht geboren, dem es gelänge, das ausschließlich mithilfe öffentlich zugänglicher Thüringer Quellen oder mithilfe von Quellen mit Thüringen-Bezug zu belegen.

Um stilistisch den Ring mit Rubio zu schließen, sei an ein Singspiel des österreichischen Dramatikers Johann Nestroy erinnert. Der brachte 1842 ein Singspiel auf die Bühne das hieß: „Einen Jux will er sich machen“. Vielleicht erinnerte sich jemand in der AfD-Fraktion im Parlament des schönsten Freistaates einfach daran.