Komm nicht mit Pistole zur Demo

Der DDR-Bürger vorgerückten Alters kann sich an gewisse Bewegungen und bMethoden erinnern, die sein Verhalten am Arbeitsplatz, seinem „Kampfplatz für den Frieden“ bestimmten. Die kamen meisten aus der UdSSR sollten dort wie in der DDR den sozialistischen Aufbau beschleunigen. Da gab es die Stachanow-Bewegung benannt nach einem Bergmann aus dem Oblast Lugansk, der durch penible Vorbereitung in einer Schicht 102 Tonnen Kohle gehauen hat. Die tägliche Norm wurde so um über 1400 Prozent übererfüllt. Stachanow nachahmend machte der Hauer Adolf Hennecke aus Lugau bei Chemnitz von sich Reden und die Hennecke-Bewegung war geboren. Der Maurer Alexej Dimitrijewitsch Bassow initiierte in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts eine Bewegung um durch Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz Unfälle zu verhindern. Der Autor sah bei einem Besuch in einer Flugzeugwerft in Minsk die Nachwehen der Bewegung. Auf großen Plakaten stand über Arbeitsplätzen. „Komm nicht betrunken zur Arbeit“. Darunter wurden Sicherheits- und Navigationsgeräte für Flugzeuge der sowjetischen Generalität gewartet. Der schnippische DDR-Bürger verballhornte die Bassow-Methode zur Pass-uf-Methode, „Komm nicht in Turnschuhen zur Arbeit!“.

Komm nicht zu ner Demonstration mit ner Waffe, nicht mit Messer, nicht mit Pistole. Selbst Schutzwaffen, Helme, Schilde, etc., mit denen polizeiliche Maßnahmen verhindert werden sollen, sind untersagt, um eine militante Aufrüstung der Demonstrationsteilnehmer zu verhindern. Das Grundgesetz regelt in Artikel 8 Satz 1: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

Auf interessante Weise wird gerade hierzulande über Versammlungsrecht debattiert ohne es so zu benennen. Den Anlass schuf ein Einsatz von Agenten der US-Einwanderungsbehörde ICE, bei dem ein Demonstrant erschossen wurde. Wie im Laufe eines Handgemenges und danach sichtbar wurde führte er eine geladene Pistole und zwei gefüllte Magazine mit sich. Eine Tragödie, schlimm genug. Aber Kritik am Vorgehen der ICE mit dem Hinweis darauf zu verbinden, der 37-Jährige habe wie jeder Bewohner des US-Staates Minnesota das Recht gehabt, ein Pistole verdeckt bei sich zu haben und sie auch zu einer Demonstration mitzunehmen, ist abenteuerlich.

Auch der 1. Zusatzartikel zur US-Verfassung garantiert das Recht der US-Bürger sich friedlich zu versammeln. Das dürfte nach allgemeinem Verständnis bei Demonstrationen das Minnesota-Recht beschränken, eine Waffe bei sich zu führen, noch dazu verdeckt. Wie das Ganze rechtlich zu würdigen ist, wird die Untersuchung des tragischen Vorfalls zeigen. Ihn begierlich als Ausdruck von vorrückendem Faschismus zu bezeichnen ist, was die Bassow-Methode auch war: Propaganda zur Massenbeeinflussung.

Nicht ja, ja, nicht nein, nein

Eure Rede aber seiJajaneinnein. Was darüber ist, das ist vom Bösen. (Matthäus 5,37). Schon die Autoren der Bibel wussten, was geschehen kann, wenn einer zweideutig, interpretationsbedürftig oder -würdig spricht. Bei Diplomaten hat man das, wenn sie sich Optionen offen halten wollen. Bei Politikern hat man das auch, wenn wenn sie sich – aus welchen Gründen auch immer – nicht festlegen wollen. Toll für sie, wenn ihnen dann Journalisten zur Verteidigung beispringen. In dieser Woche ist das wieder geschehen.

Da sitzt ein CDU-Ministerpräsident in einer wichtigen Talkshow und redet sich um Kopf und Kragen. Es geht mal wieder um News-Portale, die neben dem Mainstream liegen. Der CDU-ler redet sich in Rage, dass selbst Abgeordnete seiner Partei Inhalte dieser Portal in WhatsApp-Gruppen teilen und liken. Als erschröckliches Beispiel fällt der Name Brosius-Gersdorf, der Juristin, die Richterin am Bundesverfassungsgericht werden sollte und nach einer hochaufschießenden öffentlichen Debatten es nicht wurde. Es geht also um politische Berichterstattung und Meinungsbildung zu politischen Fragen. Der Talkshow-Host referiert Zahlen, die zeigen sollen, wie wenig hierzulande im Gegensatz zu den USA Menschen den Social Media-Portalen vertrauen. Sein Gesprächpartner lauscht ihm. Er sprach von „unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie“. Der Staat müsse sich „mit zivilgesellschaftlichen Organisationen…zusammenschließen, um (sich) gegen solche Exzesse zu wehren. Der TV-Mann vermutet einen Scoop und drängt den Politiker: soll reguliert, soll verboten werden? Der Ministerpräsident knapp: Ja. Er forderte eine Digitalabgabe, um die Medien unterstützen zu können, die für die Demokratie wichtig seien. Nur so könne sie gerettet werden. Der Zusammenhang war klar. Nach einer kurzen Pause – es mag dem Politiker beigefallen sein, was er das gerade gesagt hat – empfiehlt er, dass nach australischem Vorbild unter 16-Jährigen die Nutzung von Social Media untersagt werden solle. Worüber man ja noch diskutieren könnte.

Worüber man nicht diskutieren kann, ist die Forderung nach Verboten, die ihm der Journalist eingeblasen hat. Rasch erhob sich Protest. Es wurde an die Freiheit der Presse und die Meinungsfreiheit erinnert. Der Ministerpräsident habe nicht darüber zu befinden, welches Medium journalistisch wertvoll sei und welches nicht, und schon gar nicht habe er darüber zu befinden, welches Medium verboten gehöre. Juristen warnten, der Journalistenverband zeigte sich entsetzt. Politiker der FDP, Politiker der AfD widersprachen. Von einem Verbot möglicherweise betroffene Nachrichtenportale berichteten. Dem CDU-Mann Zugeneigte mochten in all der Aufregung nur eines erkennen, eine Kampagne. Was hatte der auf eine Nachricht erpichte Journalist nur angerichtet.

Nur wenige Tage später bot sich ihm die Gelegenheit zur Wiedergutmachung an dem CDU-Politiker, ausgerechnet in Person einer AfD-Politikerin. Sie forderte er unentwegt zur Offenlegung ihrer Gedankenwelt auf. Unter anderem zu Grönland und zur „Zensur in. Den USA, und weil sich die Gelegenheit nun mal bot, auch zum Auftritt des CDU-Politikers. Behende bemühte er sich den zu exkulpieren, indem er die Falschheit der Positionen der AfDlerin in der Sache herausstrich. Ein wenig wollte er offenkundig auch sich von dem Vorwurf freisprechen, er habe den vermeintlichen Gegnern der Demokratie eine Steilvorlage geliefert.

Was bleibt? Nach den Debatten zum Auftritt und was da gefordert wurde, ist nur die Interpretation all des Gesagten zulässig, dass nur ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige Unionsabgeordnete davon abbringt, US-News-Portal-Inhalte zu teilen und so unsere Demokratie zu retten. Kapiert?