… und wenn Rubio doch schreibt?

Nein, das Auswärtige Amt sieht keine Möglichkeit, dem US-Außenminister Marco Rubio einen Wunsch des Justizausschusses im Thüringer Landtag zu übermitteln, er möge doch sein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD kommentieren. (Den Wunsch trug die AfD selbst in den Ausschuss.) Ob das dann „seine“ Ansicht wäre oder die der US-Administration, sei dahin gestellt. Mag sein, jemand bei der AfD hat sich daran erinnert, dass vom US-Außenministerium regelmäßig der Umgang hierzulande mit der Scientology-Kirche als Verletzung der Religionsfreiheit gebrandmarkt wurde. Erinnerlich ist wohl eher, dass der Außenminister im ergangenen Jahr sehr pathetisch die Einstufung der Partei als rechtsextremistisch eine „verkappte Tyrannei“ genannt hat. „Deutschland hat seinem Geheimdienst gerade neue Befugnisse zur Überwachung der Opposition erteilt“, schrieb Rubio bei Twitter. Missfallen in Berlin.

Nein, aus diesem Fakt darf nicht gefolgert werden, dass gerade aus diesem Grund deutsche Diplomaten keine Lust haben, eine Bitte um Stellungnahme in Rubios Büro abzugeben. Klammerbemerkung: was würde geschehen, wenn der US-Außenminister gerade deswegen Lust bekäme, sich vor einem deutschen Landesparlament in der Sache zu äußern? Es soll ja ein Generalkonsulat nahe der Thüringer Landeshauptstadt geben und dort wird man wohl auch auf Thüringer Zeitungen abonniert sein. Den Text müsste ja nicht Rubio selbst verfassen. Kopfbogen und seine Unterschrift würden schon ausreichen. Könnte die Stellungnahme von einem der engsten Verbündeten – einem, der nach dem zweiten Weltkrieg dem Westen Deutschlands Demokratie ermöglicht hat, verworfen werden? Drehen wir, um die Klammerbemerkung zu schließen, Talleyrands Klimax über Diplomaten einmal einfach um. „Ein Diplomat, der „nein“ sagt, ist kein Diplomat. Einer der „ja“ sagt, meint „vielleicht“ und der, der „vielleicht“ sagt, meint „nein“.

Es geht die Beantwortung der Frage, ob die Partei als gesichert rechtsextrem bezeichnet werden darf mal in die eine Richtung, mal in die andere. Jüngster Stand: erstinstanzlich verbot das Verwaltungsgericht Köln im Februar dem Bundesamt für Verfassungsschutz, die Alternative für Deutschland bis zum Abschluss des beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Hauptsacheverfahrens als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen und zu behandeln. Sogar die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung müsse der Verfassungsschutz vorläufig unterlassen. Zwar, so das Gericht, bestehe weiterhin der starke Verdacht gegen die Antragstellerin, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu entfalten. Gegenwärtig könne „jedoch keine das Gesamtbild der Partei beherrschende Prägung der Antragstellerin als Gesamtpartei durch die vorstehend erörterten Positionen festgestellt werden.“ Es wird vom Kölner Gericht auch das Verhältnis von öffentlich erlangten Erkenntnissen und nicht vorgelegten geheimdienstlichen Erkenntnissen erörtert. Es könne zulasten der Partei nicht angenommen werden, dass von ihr entsprechende weitergehende Pläne intern verfolgt werden. Punktueller Sieg für die AfD.

Der Thüringer SPD-Innenminister ist geradezu erpicht darauf, notfalls nur den Thüringer Landesverband der AfD in Karlsruhe verbieten zu lassen. Er sagt das bei jeder passenden Gelegenheit. Da ist er sich eins mit Forderungen der Linkspartei, die mit ihrem Antrag im hiesigen Justizausschuss der Debatte um ein Verbot der Partei eine parlamentarische Verbrämung geben möchte. Als würde das die mäandernde Debatte auf eine höhere, verbindlichere Ebene hieven. Schriftliche Anhörung und öffentliche mündliche Anhörung Ende September würden aber nichts anderes ergeben als nu, ja, nu, nee. Jeder bestellt sich die Experten, die seine eigene Position unterfüttern. Daran ändert auch ein gerade vorgelegtes Papier eines Anwalts und einer Anwältin aus einer Berliner Kanzlei nichts, die vor dem Bundesverfassungsgericht mal für die Bundesregierung agiert und mal gegen sie.

Die beiden erörtern, dass auch ein einziger Landesverband – wahlweise der Thüringer – verboten werden könnte. Nun begründete einer der beiden vor Jahren, in einer Debatte bei der Konrad Adenauer Stiftung zum 2017 zum zweiten Mal gescheiterten NPD-Verbotsverfahren: durch die Parteiaktivitäten müsse der „Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährdet sein“ aber „Die NPD kämpft seit Jahrzehnten erfolglos um die Macht.“ Dialektisch auf das Jetzt angewendet hieße das: von Thüringen aus und nur im Freistaat erfolgversprechend umstürzlerisch „den Bestand der Bundesrepublik Deutschland (zu) gefährden“ – der Verfassungsschützer ist wohl noch nicht geboren, dem es gelänge, das ausschließlich mithilfe öffentlich zugänglicher Thüringer Quellen oder mithilfe von Quellen mit Thüringen-Bezug zu belegen.

Um stilistisch den Ring mit Rubio zu schließen, sei an ein Singspiel des österreichischen Dramatikers Johann Nestroy erinnert. Der brachte 1842 ein Singspiel auf die Bühne das hieß: „Einen Jux will er sich machen“. Vielleicht erinnerte sich jemand in der AfD-Fraktion im Parlament des schönsten Freistaates einfach daran.

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