Bratwurst und Tandoori-Ofen

Die Thüringer AfD will die deutsche Leitkultur schützen. Die AfD-Fraktion hat dazu am 22. August das „Fünfte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Thüringen“ (DS 6/4370) eingebracht. Erste Beratung an den drei bevorstehenden Plenartagen. Ein wenig verwirrt die Planung, weil, ein „Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates“ Thüringen (6/4063) eingebracht am 14. Juni ist schon in der parlamentarischen Befassung, in der zweiten Lesung. Dieses „Fünfte Gesetz zur bla,bla,bla“, soll das verfassungsrechtliche Zensurverbot zum Schutz der Medien- und Meinungsfreiheit konkretisieren.

Gut, die Newtonschen Gesetze, denen zufolge ein Körper nicht gleichzeitig an zwei Punkten sein kann und nicht zwei Körper gleichzeitig an einem Punkt, mögen für Gesetzestexte nicht gelten, noch dazu wenn mit ihnen eine Partei mit zweifelhaftem Ruf im Monatsabstand die Verfassung eines Bundeslandes ändern möchte. Aber, ist die unparlamentarische Frage gestattet, ob nicht das zweite „Fünfte Gesetz zur bla, bla, bla“ das „Sechste Gesetz zur bla, bla, bla“ heißen müsste. Zumal die beiden „Fünften Gesetze zur bla, bla, bla“ nichts voneinander wissen.

Auf alle Fälle will die AfD etwas schützen, von dem, die, die den Begriff Leitkultur geprägt haben auch nicht so richtig wissen, was dahinter sich verbirgt. Die letzte größere Wortmeldung zum Thema kam vom Bundesinnenminister. Der wollte darüber diskutieren was Leitkultur sei und stellte einiges vor, was er darunter versteht. Sich zur Begrüßung die Hand geben zum Beispiel. Eine Regel, die in Zeiten erhöhter Ansteckungsgefahr mit Erkältungsviren außer Kraft gesetzt werden muss. Wenn das Leitkultur wäre, die die AfD in Thüringen in den Verfassungsrang heben will, wäre ich dann ein Verfassungsfeind, wenn ich mich an hygienischen Grunderfordernissen orientieren müsste. Die AfD täte gut daran, in die Verfassung die Zeiten aufnehmen zu lassen, in denen die Regel nicht gilt. Oder will sie jedesmal auf Anraten von Amtsärzten die Verfassung ändern? Ich müsste auch die Verfassung brechen, wenn ich mit je einer Bratwurst in einer Hand einem nahen oder entfernten Bekannten begegnete. Nach Ansicht eines CDU-Bundestagsabgeordneten ist auch die Bratwurst Leitkultur die schmeckt. Bisher dachte ich immer sie sei Schweinsgehacktes und Zwiebeln und Gewürze in einem an beiden Enden zusammengezwirbelten Darm.

Womit wir bei der Gesetzesbegründung der AfD wären. Sie verweist ausdrücklich auf das Bundesverfassunsgericht, demzufolge „das deutsche Staatsvolk als die Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen zu verstehen“ ist. Was macht der deutsche Muslim, was seine Frau, was seine Kinder mit der Leitkultur-Bratwurst? Ich sage nur haram. Ich tröste mich damit, dass auch ein indisches Gericht aus dem Tandoori-Ofen als deutsche Leitkultur anzusehen ist, wenn der indische Betreiber des indischen Restaurants deutscher Staatsangehöriger ist. Ihnen ist der Analogieschluss zu banal? Das hat wohl damit zu tun, dass die AfD einen unbestimmten Rechtsbegriff, wie die Juristen es nennen, in die Thüringer Verfassung schmuggeln möchte. Juristen mögen so etwas eigentlich nicht. Nicht nur deshalb ist das zweite „Fünfte Gesetz zur bla, bla, bla“ eine Nullnummer. (Und das erste Fünfte bla, bla, bla übrigens auch).

Zanker sagt ab

Zanker sagt nach Zank ab. Dieser Kalauer war fällig, nachdem der Landrat, der zum Staatssekretär erhoben werden sollte, seine Partei und die Thüringer rot-rot-grüne Koalition blamiert hat. Die SPD und insbesondere ihren Landeschef, weil der offensichtlich einen Mann benannt hat, dessen er sich nicht sicher sein konnte. Müßig, darüber zu orakeln, ob es mehr verletzte Eitelkeit war, nicht dahin zu gehen, wo man nicht wirklich gelitten ist, die den Landrat ablehnen ließ oder Dünnhäutigkeit ob der Erfahrung, wie man sich in der Erfurter Koalition auf Augenhöhe begegnet. Die Begründung, er zweifle am Reformwillen der Grünen kann getrost als vorgeschoben angesehen werden. Pikant ist die Begründung dennoch.

Der Grünen-Fraktionschef, sonst tritt er eher vermittelnd, manchmal belehrend, als konfrontativ auf, hat bewiesen, dass er Worte zu setzen vermag, mit denen man einen eigentlich politischen Verbündeten treffen kann wie mit einer Axt. Seine Erklärung, die SPD sei Herr über die Personalie Reform-Staatssekretär, müsse sie aber auch verantworten, beschreibt die Lage zwar präzise, muss aber in der derzeitigen Situation im Thüringer Kabinett als Ausdruck größtmöglicher Distanz zum SPD-Kandidaten interpretiert werden. Nun ist die Personalie zwar erledigt, r2g steckt aber noch tiefer im Schlamassel. Auch das ein „Verdienst“ der Grünen.

Dem SPD-Innenminister einen zweiten Staatssekretär auf Linken-Wunsch hin an die Seite zu stellen, konnte schon als dessen Degradierung angesehen werden. So nach dem Motto: helfen wir dem unglücklich Agierenden. Er konnte schon die Reform nicht richtig kommunizieren und deswegen müssen wir jetzt davon retten, was zu retten ist. Der Ministerpräsident wird dem Minister und dem SPD-Landeschef gegebenenfalls mit Engelszungen zureden müssen, der Lösung zuzustimmen, den Reform-Staatssekretär in der Staatskanzlei anzusiedeln unter Mitnahme der Verantwortlichkeit für das Projekt. Es wird nicht ausreichen, darauf hinzuweisen, dass jeder/jede jetzt Benannte nur wie zweite Wahl aussehen wird. Ginge der Posten in die Staatskanzlei, könnte ein Experte der Linken darauf gesetzt werden, wo immer er auch herkommen mag. Das birgt aber die Gefahr, dass die SPD die Geduld verliert, trotz ihres vor kurzem im Landesvorstand bekundeten Interesses an der Verwaltungs-, Gebiets- und Weißichwasnochreform. So tief darf man nicht sinken …

Das Bodo-Prinzip

„In a hierarchie every employee trends to rise to his level of incompetence.“ Laurence J. Peters Beobachtung: in einer komplexen Hierarchie wird jedes ihrer Mitglieder so weit befördert, bis es sein höchstmögliches Maß der Inkompetenz erreicht hat. Peter bereicherte mit seinem Buch „Das Peter-Prinzip“ die amerikanische Management-Literatur und die weltweit Myriaden von Debatten unter Kollegen und Kontrahenten, wer eine Beförderung verdient habe und wer nicht. Und vor allem, wessen Beförderung das Wirken des Prinzips am ehesten veranschaulicht.

Auf den ersten Blick hat die SPD im Thüringer rot-rot-grünen Kabinett die Wirksamkeit des Peter Prinzips vor Augen geführt. Und das kam so: als 2014 die drei Nicht-Wahlsieger aber einzig möglichen Parteien für eine Koalition miteinander verhandelten, was sie binnen fünf Jahren erreichen wollten, fiel auch das Wort Verwaltungs-, Gebiets- und Weißichwasnochreform. Der designierte Ministerpräsident, so lässt er sich 32 Monate später vernehmen, wunderte sich damals schon, dass die SPD, die das Innenministerium bekommen sollte, trotz des sehr komplexen Vorhabens dort nur einen Staatssekretärsposten beanspruchte.

Ein Urteil des Landesverfassungsgerichts zum größten Reformvorhaben der Dreierkoalition später kam im Vorfeld eines Koalitionsausschusses, auf dem das weitere Vorgehen festgelegt werden sollte, aus der Fraktion der Partei des Ministerpräsidenten die Forderung, dem Innenminister möge ein zweiter Staatssekretär eigens für Reform an die Seite gestellt werden. Und so verschärften sich die Probleme der SPD. Mit wem den Posten besetzen, den man selbst nicht gefordert hatte. Drei Landräte und eine Landrätin – mögliche vorweisbare Kandidaten – hatten kurz zuvor die größtmögliche Distanz zum Projekt klar gemacht. Nur einer, der mit der schlechtesten Bilanz, unterschrieb den Brief nicht. Er war nach der Wende einmal hoffnungsvoll und Hoffnung verheißend als der jüngste Landrat gestartet und hat seinen Kreis dann systematisch so geführt, dass ihm vor fünf Jahren ein Aufpasser, ein Landrat a. D. aus dem Bundesland an die Seite gestellt wurde, in dem die sprichwörtliche sparsame Hausfrau wohnt. Dass Kritik von der CDU ob der Benennung kommen würde, war sicherlich vorausgesehen. Aus der Linke-geführten Staatskanzlei hieß es zur Personalwahl scheinbar triumphierend, dass der SPD-Mann, noch jedem der Gegenkandidaten von der CDU in den zurückliegenden Wählen den Schneid abgekauft habe. Bei weniger als 50 Prozent Wahlbeteiligung bei der letzten Landratswahl und 51 Prozent der abgegebenen Stimmen relativiert sich dieser Erfolg erheblich.

Noch bevor den Koalitionspartnern die Personalie bekannt gegeben worden war, war sie in der Öffentlichkeit breitgetreten und negativ kommentiert worden. Darüber, dass man aus dem Radio davon erfahren hatte, reagierte der grüne Koalitionspartner erkennbar verschnupft. Und als ob der Schaden für die SPD nicht schon groß genug wäre, musste deren Landesvorstand, nachdem alles klar zu sein schien, auch noch „Gesprächsbedarf“ signalisieren. Der Mann, der eigentlich vor der Bekanntgabe sich hätte entschieden haben müssen, will erst Tage nach der Bekanntgabe seines Namens bekanntgeben, ob er wolle.

Rechtzeitig zu den Neuwahlen in Thüringen kann der 50. Jahrestag der Erstveröffentlichung des Buches „Das Peter-Prinzip“ begangen werden. R2G ist in Thüringen in eine reichlich zwei Jahre dauernde Vorbereitungszeit eingetreten, in dem in der rot-rot-grünen Koalition das Peter-Prinzip durch das Bodo-Prinzip ergänzt wurde. Und das lautet: in politischen Dreierkoalitionen ist es nicht ausgeschlossen, dass selbst der nicht kleinste Koalitionspartner in eine Situation gebracht werden kann, in der er Personalentscheidungen treffen muss, die für ihn in der jeweiligen Lage den größtmöglichen politischen Schaden anrichten können. „In a governmental coalition of three parties even the not smallest partner can be manoeuvred into a situation in which it is forced to human ressources decisions which can effect the biggest possible disaster“

Zweifel an Mausoleum

Man stelle sich vor. Die rot-rot-grüne Regierung eines kleinen Bundeslandes beschließt in einer fernen Zukunft, für ihren Ministerpräsidenten bereits zu dessen Lebzeiten zu dessen ewigem Ruhm ein Mausoleum zu errichten. In Seitenflügeln können auch seine Stellvertreter von Grünen und der ehemaligen Volkspartei SPD aufgebahrt und dem Volk gezeigt werden. Roter karelischer Granit ist für die fensterlose Fassade vorgesehen, Halogenlampen sollen das Innere sanft und kostengünstig ausleuchten. An Geburtstagen des Landesvaters kann das Licht gedimmt und stimmungsvoll in Rot umgefärbt werden. Das Modernste halt, so der Plan. Eine Tribüne ist nicht vorgesehen. Das Land hat keine eigenen Truppen, die daran vorbei defilieren könnten.
Weil das von führenden Vertretern der führenden Regierungspartei stets blöd genannte Prinzip der Schwarzen Null für den Landeshaushalt gilt, sind die Mittel beschränkt. Und so könnte außer dem Architektenentwurf nur noch das Fundament nebst Decke per Nachtragshaushalt finanziert werden. Weil alles nach Recht und Gesetz zugehen soll, wird in der laufenden Wahlperiode schon mal ein Gesetz über die Errichtung des Mausoleums verabschiedet, in dem verankert ist, das kommende Landtage die weitere Finanzierung abzusichern hätten. Man hat ja die Mehrheit im Landtag. Weil die nicht verfassungsändernd ist, muss alles einfachgesetzlich verankert werden, Aber das passt schon. So denkt R2G.
Doch dann schaut ein Referent in einer der regierungsstellenden Fraktionen doch einmal nach den verfassungsrechtlichen Grundlagen und findet in einem alten Urteil des Thüringer Landesverfassungsgerichtes über einen Streit zwischen schwarzer Opposition und einer dortigen rot-rot-grünen Koalition wegen einer Gebiets- Verwaltungs- und Weißderteufelwasnoch-Reform auf Seite 36 folgenden Absatz: „d) Das Vorschaltgesetzt kann indes keine starre Selbstbindung des Gesetzgebers bei den nachfolgenden Neugliederungsgesetzen auslösen. Die Verfassung des Freistaats Thüringen schließt grundsätzlich eine solche Selbstbindung aus. Das in Art. 44 Abs. 1 und Art. 45 ThürVerf verankerte Demokratieprinzip begründet in Gestalt der auf fünf Jahre beschränkten Legislaturperiode (Art. 50 Abs. 1 ThürVerf) staatliche Herrschaft nur auf Zeit. Der Gesetzgeber ist daher nur an die Landesverfassung und sonstiges höherrangiges Recht, nicht aber an eigene, vorausgehende Entscheidungen gebunden. Auf diese Weise hält die Verfassung den demokratischen Prozess in die Zukunft hinein offen und ermöglicht die Revision früherer Gesetze, wann immer dies dem Gesetzgeber aus Gründen der Verwirklichung des öffentlichen Wohls als geboten erscheint.“ Und der Referent beginnt zu grübeln.

Parteidokument im Dutch Oven

Dingen den richtigen Namen zu geben, ist manchmal ein Kreuz. Ein japanischer Autohersteller taufte vor vielen Jahren einen Geländewagen „Pajero“. Was sich mächtig anhört, im Spanischen aber ein Slangbegriff ist für einen Mann, der Gefallen an seiner eigenen Hand findet. Wahlweise die rechte oder die linke. „Dutch Oven“ heißt hierzulande ein gusseiserner Topf für rustikales Kochen auf offenem Feuer im Freien. Im Englischen ist ein „Dutch Oven“ ein Furz unter der Bettdecke. Eine scheidende Bundestagsabgeordnete meinte jetzt, die SED als eine im Grunde rechte Partei outen zu müssen. Die Abgeordnete begründet ihre Ansicht damit, die SED sei autoritär gewesen, richtig. Nationenbezogen, auf den von ihr beherrschten kleineren Teil einer Nation. Eine eigene Nation wollte sie, vermochte sie aber nicht zu begründen, also nur teilweise richtig. Sie sei ausgrenzend gegen alles gewesen, was nicht „normal“ gewesen sei. Irgendwie mutet das ganze an wie die Fortschreibung des Dogmas der DDR-Oberen, man habe das Positive der deutschen Geschichte geerbt. Für den Imperialismus und den Faschismus seien die jenseits des „antifaschistischen Schutzwalls“ zuständig.
Der Vorstoß sollte vordergründig die Linken von dem Vorwurf der Jungen Union entlasten, der Mauerbau 1961 sei ein Paradebeispiel für die Gewalttaten der Linken gewesen. Was ja der Linken Behauptung widerlegen würde, Linkssein und Gewalt schlössen einander aus.
Der argumentative Kobolz zeitigt eigentümliche Folgerungen. Wäre die SED eine rechte Partei gewesen, was wären dann die Lieblingsprojekte der Linken wie etwa die Unterstützung der Sandinistischen Revolution in Nicaragua. Wäre dann der hoch geachtete Dietmar Schönherr in Wahrheit ein rechter Apologet? Wäre die Unterstützung des von der revoltierenden linken Studentenschaft verherrlichten vietnamesischen KP-Chefs Ho Chi Minh ein rechter Coup? Zur Erinnerung, nicht der RCDS stürmte 1968 durch West-Berlin und westdeutsche Städte, Ho Ho Ho Chi Minh skandierend. Wäre die SED eine rechte Pattei gewesen, was wären dann die von der herrschenden DDR-Partei großzügig mit Millionen Westmark alimentierte DKP und SEW. Wäre die SED eine rechte Partei gewesen, wären dann in der DKP oder der SEW sozialisierte Kader der Linke zuverlässige Linke oder nur karrierebewusste gewandelte Rechte? Wo steckten dann die rechten Elemente im linken Protest in der BRD, wo fände man die rechten Überreste in der von der SED über die PDS zur Linken gewandelten SED? Wieviel Tausende von ehemaligen Mitgliedern der rechten SED hätte dann heute noch die linke Linke? Wäre es nicht an der Zeit für einen Umtausch der Parteidokumente?

Elke wer?

Hatten Sie bis zu deren Austritt aus der grünen Partei und der grünen niedersächsischen Landtagsfraktion jemals etwas von der Landtagsabgeordneten Elke Twesten gehört? Hätten Sie Scheeßen irgendwo bei Rotenburg an der Wümme verortet. Wo hätten Sie Rotenburg gesucht? Frau Twesten katapultierte Hannover ins Zentrum der deutschen Politik. Sie machte, dass wieder mal ein niedersächsischer Ministerpräsident vorfristig aus dem Amt scheidet. Aber nicht wie Christian Wulff, der aus der Staatskanzlei in das Amt des Bundespräsidenten wechselte.

Eher wie Schrödernachfolger Glogowski, der unter anderem über gesponserte Bierfässchen stolperte. Nun also trifft es einen weiteren SPD-Ministerpräsidenten. Der Wechsel der grünen Abgeordneten brachte die rot-grüne Koalition um ihre Ein-Stimmen-Mehrheit, fünf Monate vor dem eigentlichen Wahltermin. Der Ministerpräsident setzt auf die rasche Selbstauflösung des Landtags. Die Verfassung des Bundeslandes sieht in Artikel 10 dessen anlasslose Selbstauflösung vor. Doch, dazu ist die „Hilfe“ der derzeitigen Opposition von CDU und FDP nötig. Rot-Grün hat selbst nicht die Kraft, den von Stephan Weil gewiesenen Weg zu gehen. Blieben noch das Misstrauensvotum durch Wahl eines neuen Regierungschefs oder dessen Rücktritt. Am Ende muss Ministerpräsident Weil vielleicht doch der „Intrige weichen“, was er unmittelbar nach dem Wechsel der Abgeordneten ausgeschlossen hat. Auf alle Fälle muss er mit der Opposition darüber reden, wie er von der Regierungsbank herunter kommt. Wenn das keine Ironie beinhaltet.

Die Grünen-Spitze in Berlin war stundenlang sprachlos. In Erfurt gefiel in der grünen Landtagsfraktion der Tweet eines Piraten. In Niedersachsen sei ein Sack Reis umgefallen, hatte der kommentiert. Sollte man eine Landesregierung tatsächlich in einen Reissack stecken angesichts der eigenen Mehrheit von nur einer Stimme. Als in Erfurt eine SPD-Abgeordnete zur CDU wechselte, war man in seinem Urteil wesentlich härter. „Völlig daneben“, hieß es damals und „unfairer Umgang“.

Muss man eigentlich daran erinnern, dass r2g diese Mehrheit einem Wechsler von der AfD verdankt, der auf Listenplatz 2 in den Thüringer Landtag eingezogen ist. Der SPD-Fraktionschef erklärte damals, der Erfurter Rechtsanwalt habe vor der Fraktion „plausibel begründet, warum er damals in die AfD ein- und wieder ausgetreten“ sei. Er wisse „mit den Zielen der SPD etwas anzufangen.“ Vor diesem Hintergrund erscheint die Stellungnahme des SPD-Generalsekretärs zum neuesten Parteiwechsel befremdlich. Der sprach von „Verrat am Wählerwillen“. Man kann der Abgeordneten vorhalten, jetzt aus Eigennutz oder Rache die Fraktion zu wechseln, nachdem sie Ende Mai bei der Kandidaten-Aufstellung für die Landtagswahl einer Mitbewerberin unterlegen war. Grünen wie SPD mag der Hals fast platzen. Immerhin hat Frau Twesten eine rot-grüne Landesregierung zu Fall gebracht, wenige Wochen vor der Bundestagswahl. Wer Parteiwechsel von Abgeordneten künftig für alle Zeiten ausschließen möchte, muss nachhaltig gegen das freie Mandat argumentieren. Wer will das?

Beinahe unbeachtet

Von der Öffentlichkeit beinahe unbeachtet, machten sich die Fraktionsspitzen der Linken aus den neuen Ländern und Berlin Gedanken darüber, wie linkes Einwanderungsrecht aussehen könnte. Anfang Juni stellte das Neue Deutschland ein entsprechendes Papier vor. Jetzt, beinahe acht Wochen später, reagierte der migrationspolitische Sprecher der Thüringer CDU-Landtagsfraktion und kritisierte erwartungsgemäß die linken Vorstellungen. Die Reaktion darauf zeugt nicht davon, dass die Thüringer Regierungspartei mit anderen demokratischen Parteien in einen Austausch eintreten will. Mit dem Urteil „Umvolkungssprech“ rückte die Sprecherin für Flüchtlings- und Integrationspolitik der Linke-Landtagsfraktion die Kritik ihres Landtagskollegen in die Nähe der Sprech- und Denkweise der Nazis. Später machte sich ihre Fraktion einen Kommentar der grünen Landtagsfraktion zu eigen. Die kommentierte im Kurznachrichtendienst Twitter: „Nur Umvolkung haben sie noch nicht gesagt“.

Dabei sind die Differenzen zwischen dem, was die Linken wollen und dem was die Grünen anstreben, ganz weit voneinander entfernt. Linke bescheinigten dem von den Grünen kurz vor der Sommerpause in den Bundestag eingebrachten Entwurf eines Einwanderungsgesetzes mit Talentkarte und Punktesystem „Nützlichkeitsrassimus“. Deutschland brauche kein Einwanderungsgesetz, „das dem Kapital bessere Ausbeutungsbedingungen schafft und letztlich auf Lohndumping abzielt.“ In seiner Ablehnung der Überlegungen einer anderen demokratischen Parteien ist das nicht so weit vom Nazisprech-Vorwurf entfernt. Der entscheidende Unterschied – die Grünen erwägen eine Koalition mit der Linken nach der Bundestagswahl, die CDU nicht. Die Linken haben nur eine Machtoption gemeinsam mit den Grünen und der SPD.

Der Kern der linken Vorstellungen nimmt Bezug auf das in Erfurt 2011 in Erfurt beschlossene Programm der Partei, in dem es heißt: „Deutschland ist ein Einwanderungsland. Die Linke lehnt eine Migrations- und Integrationspolitik ab, die soziale und politische Rechte danach vergibt, ob Menschen für das Kapital als „nützlich“ oder „unnütz“ gelten. Wir wollen die soziale und politische Teilhabe für alle in Deutschland lebenden Menschen erreichen. Wir fordern offene Grenzen für alle Menschen“. Demnach soll im Mittelpunkt eines Linken Einwanderungsrechtes der soziale Anknüpfungspunkt einer Person stehen. Der sei gegeben, „wenn familiäre Beziehungen bestehen oder Familienangehörige von Personen einreisen, eine Ausbildung/Studium oder Erwerbstätigkeit aufgenommen werden soll, eine Gemeinwohltätigkeit begonnen wird oder sonstige Gründe für eine soziale Verwurzelung sprechen.“

Offene Grenzen und Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes schließen sich in der Gedankenwelt der Linkspartei nicht aus. Finanzierbar sei das, wie auch ein Mindestlohn von 12 Euro ohne Ausnahme, der Rückbau der Leiharbeit zugunsten unbefristeter Arbeitsplätze, mehr Geld für Arbeitslose und Rentner , über höhere Steuern auf Kapitalerträge, Vermögen, Erbschaften und hohe Gehälter. Notfalls eben durch neue Staatsschulden auf Bundes- und Länderebene

Etwaige Gründe für eine Verweigerung der Einreise sind mehr als erklärungsbedürftig. Wer nicht einreisen dürfte, erklärte die Linke-Fraktionschefin im Thüringer Landtag in einem Zeitungsinterview. „Menschen, die zu Spionagezwecken einreisen, eine Straftat begehen wollen, Waffen bei sich führen oder für Kriegsverbrechen verurteilt wurden.“ Spionage, Straftaten planen, alles Dinge, die man bei der Reise in ein fremdes Land zu Protokoll gibt, das einen mit offenen Armen empfängt. Die Zahl der an einer Einreise Interessierter dieser Art kann an zwei Händen an drei Händen abgezählt werden. Die Ausschlusskriterien werden dennoch unter das Rubrum gestellt „notwendige Sicherheit wenn man Einwanderung gestalten will“. Das darf man weiße Salbe für die nennen, die den Plänen der Linken misstrauen oder eben naiv.

Zwischen den Plänen der Linken und der Wirklichkeit stehen die Debatte über die Pläne in der Partei selbst, die neuen Mehrheiten im 19. Bundestag und das Grundgesetz.

In’s Sommerloch platziert

Rot-Rot-Grün hat in Thüringen seinen nächsten „heißen Scheiß“, um die Fraktionschefin einer Bundestagspartei zu zitieren, die am 24. September erneut in Regierungsverantwortung gewählt werden möchte. „Kein Verfassungsauftrag besteht für die Volkswahl des Landrates. Eine solche ist freilich möglich und mag demokratiepolitischen Wünschen entsprechen, sie ist jedoch weder vom Grundgesetz noch von der Thüringer Landesverfassung gefordert“, heißt es in einem Gutachten für das Thüringer Innenministerium, datiert auf den 12. Juli, platziert mitten hinein ins Sommerloch. „Die rechtliche Zulässigkeit einer gesetzlichen Verlängerung der Amtszeiten der Landräte“, ist das Gutachten überschrieben. Es setzt sich mit den verfassungsrechtlichen Schranken auseinander, die zu beachten wären, wenn die von der Landesregierung vorbereitete Gebietsreform sich nicht mit der im Frühjahr kommenden Jahres anstehenden Wahl der Landräte synchronisieren ließe. Es wird Unruhe unter die Landräte und nicht nur die tragen.

Im Gutachten werden auf Basis des Grundgesetzes und der Thüringer Landesverfassung Wege erwogen, wie ein eventueller zeitlicher Schlupf gemeistert werden könnte. Einer der Schlüsselsätze liest sich lapidar: „Alleinentscheidend ist, das der Landesgesetzgeber befugt ist, über den Modus der Landratswahlen zu bestimmen, solange dieser den grundlegenden Anforderungen des Demokratieprinzips entspricht.“ eine der Folgen aus diesem Satz könnte sein, dass der Kreistag künftig – den Landrat wählt. Es findet sich auch der Hinweis, der Landrat könnten wie eine Art Gouverneur von Landesregierung eingesetzt und vom Kreistag bestätigt werden. Damit wäre der Persönlichkeitswahl auf der kommunalen Selbstverwaltungsebene eine Auszeit verordnet. Diese Überlegungen haben aber kaum einen Bezug zu den Planungen der Funktional-, Gebiets-, und Verwaltungsreform.

Seit selbst Ministerpräsident sich darüber Gedanken macht, was von dem Reformvorhaben noch in der laufenden Legislatur verwirklicht werden kann, stellen sich immer mehr die Frage „was wäre wenn?“ Unter anderem, was wäre, wenn die Gebietsreform erst jenseits der Landratswahlen Wirklichkeit würde. Die Antwort aus dem Gutachten: Es ist mit der Thüringer Landesverfassung vereinbar, die derzeitigen Landräte per Gesetz zu einzusetzen. Doch weist das Gutachten darauf hin, nur „für eine vorherbestimmte, zeitlich eng begrenzte Zeit“. Die Legitimation durch eine Wahl durch das Kreisvolk würde so ersetzt durch die Legitimation durch den vom Landesvolk gewählten Landtag. Die dem Gesetzgeber in Artikel 92 der Landesverfassung eröffnete Möglichkeit, das Gebiet der Kommunen und Landkreise aus Gründen des öffentlichen Wohls ändern zu können, sei eine Rechtfertigung. Das Gutachten spricht von einer „Ausnahmesituation, die aber auf Verfassungsebene durchaus vorgesehen ist.“

Um Konflikten und unerfreulichen politischen Diskussionen auszuweichen, wird als alternative Vorgehensweise auch die per Gesetz eingeführte einmalige Wahl durch den Kreistag ins Auge gefasst „und zwar in Hinblick auf die anstehende Kreisreform. Gleichzeitig wird die Amtszeit der Landräte im Vorhin eingesetzlich nur auf diese Zeit begrenzt. So vermeidet sich das Problem der Übernahmeverpflichtung.“ Gleichzeitig würde so die „aufwendige und symbolisch starke Wahl durch das Volk“ durch „die weniger spektakuläre Wahl des Landrats durch den Kreistag“ ersetzt. Hört sich das nicht an wie die Wahl eines Landrats zweiter Klasse? Nicht mal allein wegen der begrenzten Amtszeit. Nur übergangsweise.

Fordern kann man viel

400000 Euro Umsatz beim Rechtsrock-Konzert in Themar. Andere schätzen im 100000-Euro-Bereich weniger. Thüringens Ministerpräsident setzt die Schätzung zum kommerziellen Erfolg bewusst hoch an, um dann öffentlich zu fordern, dass der Organisator die Steuerbehörde spüren müsse und dass „durchgeprüft“ werden müsse. Der Linke-Politiker macht mit seinem Vorstoß, die Finanzbehörden in den Kampf gegen Rechtsextremisten einbinden zu wollen, auf ein Dilemma aufmerksam. Der Kreis Hildburghausen kämpfte vor Gericht mit untauglichen Argumenten (schlecht vorbereitet, alleingelassen?). Das Thüringer Oberverwaltungsgericht zerpflückte geradezu die Beschwerde des Landratsamtes gegen die ablehnende Entscheidung der vorgelagerten Meininger Instanz (3 EO 544/17).

Der Ministerpräsident nennt 400000 Euro Umsatz, eine gegriffene, wohl schwer wenn nicht sogar nicht belastbare Zahl. Immerhin schrieb der 3. Weimarer Senat in seine Entscheidung: Der Antragsgegner (Landkreis Hildburghausen) „meint, dass es genüge darauf zu verweisen, es sei „mit Eintrittspreisen von 35,00 € ein Ausmaß erreicht, dass es offenkundig um eine kommerzielle Veranstaltung geht“ (vgl. die Beschwerdebegründung vom 5. Juli 2017, S. 3). Diese „Offenkundigkeit“ vermag der Senat nicht zu erkennen. Insoweit hätte es zumindest überschlägiger behördlicher Ermittlungen bedurft, welche Ausgaben (etwa für die Musikgruppen, für den Aufbau von Bühnen und anderen logistischen Einrichtungen, für sonstige Versorgungsleistungen etc.) den zu erwartenden Einnahmen gegenüberstehen.“ Die Richter stellen mehr noch infrage, „dass der Erhebung eines „Eintrittsgelds“ überhaupt eine versammlungsrechtlich relevante Bedeutung zukäme. Insofern wiederum fehlen, wie soeben festgestellt, bislang jedoch jegliche behördliche Ermittlungen, dass mit den etwaigen erwirtschafteten Einnahmen überhaupt eine Gewinnerzielung möglich ist.“ Was, wenn die Erwägung der Richter zutrifft und am Ende, nach Begleichung aller (womöglich überhöhten) Rechnungen für 10000 Bratwürste und 150 Fässer Bier à 50 Liter, nebst Lohn und Gagen und eventuellen Vortragsgeldern für angemeldete 12, 13 „dem politischen rechten bzw. nationalen Milieu zuzuordnende Redner“ nur ein symbolischer Ertrag übrig bleibt? Was sollte gegebenenfalls der zuständige Finanzbeamte dann sagen? „Schlag ins Wasser, schade“? Was sagte dann der Ministerpräsident?

Selbst der hier und da kritisierte Sichtschutzzaun wurde vom Meininger Gericht nicht als dem Charakter einer öffentlichen Versammlung abträglich eingestuft. Mag der Veranstalter auch mit seinem verteilten Flugblatt mit Bratwurstbon Außenstehende angelockt und so das Gebot der Öffentlichkeit persifliert haben. Er kann lächelnd darauf verweisen, wir wollten ja mit Andersdenkenden ins Gespräch kommen. Eintrittsgelder können mit den erforderlichen parlamentarischen Mehrheiten zum K.O.-Kriterium für öffentliche Versammlungen gemacht werden. Sie sind es derzeit nicht. Man kann es eine Präzisierung des Versammlungsrechtes nennen. Man kann es aber auch als Verschärfung des Versammlungsrechtes ansehen und dagegen sein. Ob das für Thüringen allein geregelt werden könnte, darf bezweifelt werden. Und ob es einer Prüfung in Karlsruhe standhält auch. Wer es ausprobieren will, muss sich nur von der bisherigen Rechtsauffassung und Rechtsprechung verabschieden. Die basieren auf dem Grundgesetz, dem Versammlungsgesetz und dem Abgleich neuer Formen von Versammlungen und Meinungsäußerungen mit diesen rechtlichen Grundlagen. Immer hieß es in Urteilen dazu: Im Zweifel für Versammlungs- und Meinungsfreiheit.

Liest der in den einschlägigen Urteilen angeführte durchschnittliche Betrachter die Entscheidungen auch nur des Meininger wie des Weimarer Gerichtes, so wird ihm klar, wie weit die jetzt geäußerten Vorschläge,Erwägungen und Forderungen wie Rechtsrock-Konzerten der grundrechtliche Schutz entzogen werden könnte, an den rechtlichen Gegebenheiten vorbeigehen. Irgendwie steht die Politik da wie der Kreis Hildburghausen mit seinen erfolglosen juristischen Bemühungen.

Juristische (Un)Klarheiten

Kurz vor Heilig Abend des vergangenen Jahres befasste sich das rot-rot-grüne Thüringer Kabinett im ersten Durchgang mit einem Thüringer Versammlungsgesetz. Vom Innenminister hieß es danach: „Die Rechtsprechung zum Versammlungsrecht hat sich im Laufe der Jahre weiterentwickelt. Der vorliegende Gesetzentwurf greift diese Rechtsprechung auf und setzt sie in eine gesetzliche Form um. Dies gilt auch für die Regelungen über den Schutz von historisch sensiblen Tagen und Orten. Sie bilden die entsprechende verfassungsgerichtliche und verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu dieser Thematik ab“. Die Landesregierung wolle zum Ausdruck bringen, „dass sie gewillt ist, die historisch sensiblen Tage und Orte besonders zu schützen. Integriert wurde daher auch das bisherige Thüringer Gesetz zum Schutz der Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora.“ Zu der Tatsache, wie sehr man damit hadert, dass Rechtsrock-Konzerte als Versammlungen angemeldet werden können und unter dem Schutz des Versammlungsrechts stehen kein Wort.

Die Sicht der Landesregierung war bis dahin offenkundig auch eine andere als die derzeitige. Eine Mündliche Anfrage einer CDU-Abgeordneten, wie die Landesregierung die Tatsache bewerte, „dass immer häufiger Rechtsrock-Konzerte, getarnt als „Politische Kundgebungen“, durch das Versammlungsrecht gedeckt stattfinden können“, beantwortete der zuständige Staatssekretär eingangs mit dem Satz: „Bei dem in der Frage 4 implizierten Sachverhalt handelt es sich weniger um eine Tatsache, als um eine Behauptung.“ Nachzulesen im Plenarprotokoll der 50. Sitzung des 6. Thüringer Landtags, Seiten 4187 ff. Danach verweist der Staatssekretär auf die Rechtslage: „Zur rechtlichen Bewertung kann ich ausführen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Versammlungen solche Veranstaltungen sind, die durch eine gemeinschaftliche, auf Kommunikation angelegte Entfaltung mehrerer Personen gekennzeichnet sind. Versammlungen, die den Schutz dieses Grundrechts genießen, sind demnach örtliche Zusammenkünfte mehrerer Personen zwecks gemeinschaftlicher Erörterung und Kundgebung mit dem Ziel einer Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung. Die verfassungsrechtliche Beurteilung, ob es sich um eine Versammlung im Sinne des Artikel 8 Grundgesetz oder nur um eine Veranstaltung, wie zum Beispiel eine Musikdarbietung oder Ähnliches handelt, richtet sich nach dieser Rechtsprechung danach, ob die Veranstaltung in ihrem Gesamtgepräge nach eine Versammlung ist oder ob der Spaß, Tanz- oder Unterhaltszweck im Vordergrund steht. In den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit fallen Versammlungen auch dann, wenn sie ihren kommunikativen Zweck unter Einsatz von Musik und Tanz verwirklichen. Dies ist dann zu bejahen, wenn dieses Mittel zur kommunikativen Entfaltung mit dem Ziel eingesetzt wird, dass auf die öffentliche Meinungsbildung eingewirkt wird. Bleiben Zweifel, so bewirkt der hohe Rang der Versammlungsfreiheit, dass die Veranstaltung wie eine Versammlung zu behandeln ist.“ Ein langes Zitat, wie für die derzeitige Diskussion gemacht, ich geb es zu. Es verdeutlicht, dass die Landesregierung zu der Materie neben der klaren politischen auch eine Rechtsauffassung hat. Die wird bestimmt von Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes.

Nichts anderes wird das Rechtsgutachten zusammentragen können, das die Landesregierung in Auftrag gegeben hat, nachdem der Ministerpräsident sich für eine Präzisierung des Versammlungsrechtes stark gemacht hat, die selbst in seiner eigenen Partei als Beschränkung des Grundrechts aufgefasst wird. Von den Grünen hieß es „beknackter Vorschlag“. Der MP wiederholt nun fast im Stundentakt nach einem Rechtsrock-Konzert mit fast 6000 Teilnehmern in Themar, das als Versammlung angesehen werden muss. (siehe obiges Zitat des Staatssekretärs): „Präzisierung nicht Beschränkung“. Aber er dringt damit nich durch. Und das sollte er auch wissen. So nebenbei fragt er den Thüringer CDU-Chef, ob der ein besonderes Faible für Nazi- und Rechtsrockkonzerte habe. Hat der sicherlich nicht. Aber man kann ja mal ganz öffentlich insinuieren – mit 23397 Followern bei Twitter – und sich dann wieder entschuldigen.

Beim grünen Koalitionspartner liegt seit März bereits ein Gutachten „betreffend die Vereinbarkeit von Rechtsrock-Konzerten mit Grundgesetz und Versammlungsrecht“. Ich erwähnte es bereits. Darin heißt es zusammenfassend: „Statt frontal Verbote oder Auflösungen anzustreben legt die Rechtsprechung eher eine Taktik der „Nadelstiche“ nahe: in Frage kommen insbesondere Aufla- gen, die den Zugang einschränken oder/und die Durchführung erschweren sowie Aufführungsverbote für bestimmte Musikgruppen und -stücke, sowie bei kommerziellen Veranstaltungen mit „Eintrittsspenden“ die Erhebung von Steuern. Gegen die Ausbreitung einer rechtsextremistischen Szene und deren interne Kommunikation vermögen solche Maßnahmen nur wenig beizutragen. Dennoch sind sie nicht nichts.“