Als wäre die Plagiatsaffäre um seine Dissertation für den MP des schönsten Freistaates nicht peinlich genug, bindet er sich – im fernen Indien weilend – noch eine Peinlichkeit um einen Gastbetrag in der Welt ans Bein. Mit dem sachsen-anhaltischen Kollegen bekrittelte er, dass im deutschen Rundfunk nur drei Prozent deutsche Musik zu hören seien. Eine Selbstverpflichtung aus Verantwortung für das „Wir“ könnte da Abhilfe schaffen. Regelmäßig kontrolliert, selbstverständlich.
Kleiner Ausflug in die Geschichte: verschiedenen Geistesgrößen von Pascal über Goethe bis Twain wird der Satz zugeschrieben „Ich hatte wenig Zeit, deshalb schreibe ich dir einen langen Brief“. Zurück in die Gegenwart. Weil der Kollege Ministerpräsident aus Erfurt und der aus Magdeburg auch wenig Zeit haben, bemühten sie offenkundig künstliche Intelligenz für den Text. In Erfurt wurde dazu auf Anfrage mitgeteilt: „Selbstverständlich nutzen wir bei unserer Arbeit auch moderne digitale Werkzeuge, darunter KI-Anwendungen.“ Aber Positionen, Argumente und Schlussfolgerungen stammten von den Autoren und würden von denen verantwortet. Das ist eine Bestätigung, kein Dementi der Vorwürfe, dass vieles in dem Gastbeitrag sich lese wie von künstlicher Intelligenz diktiert.
Es mag ja die neue Zeit sein, dass einem ein Algorithmus der Wahrscheinlichkeiten kalkuliert, um Wort an Wort zu setzen, Texte erstellt. Es sollte aber so gekonnt sein, dass nicht aus dem kurzen Halt ne Debatte darüber entbrennt. Schon gar nicht bei einem Ministerpräsidenten, schon gar nicht bei einem Ministerpräsidenten, der noch ne Plagiatsaffäre zu seiner Dissertation und anderen Veröffentlichungen überstehen muss. Der aus welchem Grund auch immer das Widerspruchsverfahren an der Technischen Universität Chemnitz in die Länge zieht in dem er vier Monate nachdem ihm einstimmig von einem erweiterten Fakultätsrat der Doktortitel aberkannt worden ist, mit der Begründung seines Widerspruchs hinter dem Berg hält. Man hörte das vor wenigen Tagen in einer Rede im Plenum des Thüringer Landtags. Die Begründung seines Widerspruchs hätte ihm doch bei aller notwendigen Sorgfalt um so leichter fallen müssen, als er ja argumentiert hat, dass es bei lediglich 2,58 Prozent des Textes seiner Dissertation Beanstandungen gebe. Der wissenschaftliche Kern seiner Arbeit sei unbeschadet. Ob es beachtlich ist, dass jetzt weitere 125 Belege für Plagiate nachgeschoben wurden und geschlussfolgert wurde, der wissenschaftliche Kern der Arbeit sei betroffen, muss der Fakultätsrat entscheiden. Erst wenn der gesprochen hat, müsste der MP abwägen, ob er vor einem Verwaltungsgericht klagt oder nicht. Er stünde dabei vor einem Dilemma – klagt er mit ungewissem Ausgang, wenn das Verdikt wieder einstimmig ausfallen sollte? Selbst wenn ihm von den Wissenschaftlern in Chemnitz nur mehrheitlich Recht gegeben würde, bliebe ein Makel. Er braucht eine einstimmige Entscheidung zu seinen Gunsten, was nicht zu erwarten ist.
Was das Gericht gegebenenfalls nicht klären könnte, wie binnen knapp vier Monaten aus der Behauptung, in der Dissertation seien nur 2,58 Prozent des Textes zu beanstanden, nur beklagenswerte 3 Prozent deutsche Musik im deutschen Rundfunk wurden.