Wank for Revolution

Die Rolle der sexuellen Aufklärung und der sexuellen Befreiung in Deutschland wird seit langem diskutiert. Frau Uhse, Herr Freud, Herr Kolle und Herr Dr. Schnabel lassen grüßen. Einen frühen (oder war es ein später Höhepunkt) erreichten die politischen Bemühungen darum mit einer Rede der grünen Bundestagsabgeordneten Waltraud Schoppe. Sie war mit ihrer Partei wenige Wochen zuvor, am 6. März 1983, mit 5,6 Prozent knapp in den Bundestag gewählt worden. In der Plenardebatte plädierte die Grüne, die Frauenbewegung hinter sich wissend, für die ersatzlose Streichung des Paragraphen 218 StGB. Und der hat ja auch eine gewisse Beziehung zu sexueller Aufklärung. Unter dem Datum Donnerstag, den 5. Mai 1983 (für die Marxisten unter den Lesern, ja, Marx wäre an jenem Tag 165 Jahre alt geworden, aber keiner im Bundestag mag an dieses historische Ereignis einen Gedanken verschwendet haben) wird im Stenografischen Bericht der Plenardebatte auf Seite 249, recht weit unten zur Jungfern-Rede der Grünen notiert: „Eine wirkliche Wende wäre es, wenn hier oben z. B. ein Kanzler stehen und die Menschen darauf hinweisen würde, daß es Formen des Liebesspieles gibt, die lustvoll sind und die die Möglichkeit einer Schwangerschaft gänzlich ausschließen. (Lachen bei der CDU/CSU und der FDP) Aber man kann natürlich nur über das reden, wovon man wenigstens ein bißchen versteht. (Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD — Lachen bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der CDU/ CSU)“. Klammerbemerkung: wenige Augenblicke zuvor hatte die Grüne die männlichen Abgeordneten noch aufgefordert, „den alltäglichen Sexismus hier im Parlament einzustellen“. Ihre Invektion gegen „einen Kanzler“ hätte heute der Frau selbst den Vorwurf schweren Sexismusses eingebracht. Woran mag sie bei Formen des lustvollen Liebesspiel, die die Möglichkeit einer Schwangerschaft gänzlich ausschließen, gedacht haben?

Man beachte, der Duktus der Rede von vor 35 Jahren zeigt, auch der Feminismus hat sich über die Jahre entwickelt. Die Abgeordnete sagte in der Aussprache zur Regierungserklärung „ein Kanzler“, nicht „ein/e Kanzler*in“ und auch nicht „der/die Kanzler*in. Regierungschef war damals seit Kurzem Helmut Kohl. Soweit ging die Vorstellungskraft der Oppositionellen dann ja doch nicht, der „schwarze Riese aus Oggersheim“ könne ihr die Welt der Lust erschöpfend erklären. Irgendwie verständlich.

Und nun hat die Sexuelle Revolution die sexuelle Aufklärung vor die Tore, der Hochschulen gespült. Praktisch, nicht in Form von Dissertationen. Der AStA, das ist der Allgemeine Studentenausschuss der Uni Bielefeld (bitte nicht den alten DDR-Reim Seh’n wir uns nicht in dieser Welt, dann seh’n wir uns in Bitterfeld“ umdichten, Bielefeld ist viel größer als die Chemiestadt in Sachsen-Anhalt), bietet als Maßnahme zur Gleichstellung von Mann und Frau – das ist der politische, der revolutionäre Aspekt des Ganzen – einen Masturbationsworkshop an. So melden es diverse Zeitungen. Auf der AStA-Internetseite ist prominent nichts davon zu finden. Lediglich der Hinweis des Gleichstellungsreferats „Wir planen zudem weitere Veranstaltungen, in Form von Workshops, Ausstellungen, Vorträgen und Ko“. Es findet sich auch der Hinweis, der Kampf um Unisex-Toiletten auf dem Campus gehe weiter. Der Workshop ist ausgebucht. Ob nun wegen des theoretischen Teils oder wegen der in Aussicht stehenden Teilnahme an praktischen Übungen ist unklar. Der kolportierte Titel „Möseale Ejakulation“, schon Aristoteles verbreitete sich darüber, verweist auf den ausgesuchten Teilnehmerkreis. Handtuch wäre mitzubringen, Handspiegel auch, hat Frau sowieso in der Handtasche und Gleitgel, na, na, na.

Die Frage, ob im Vorfeld die Organisatorinnen die Frage einer Teilnahme von Transpersonen debattiert haben, und wie die ihren Seelenzustand gegebenenfalls nachweisen könnten, wird genauso wenig beantwortet wie die Frage, wie groß das Interesse von Transpersonen gewesen ist. Tröstlich, Transpersonen steht das Café Anaconda, seit 1985 von einem vielfältigen Frauenkollektiv selbstverwaltet betrieben, in der Zeit des Workshops wie sonst auch offen – also für einen Tee oder einen Cappuccino und Gebäck oder für ein kluges Gespräch darüber, ob ein Kanzler zur sexuellen Aufklärung hätte beitragen müssen.

Mitten im Wahlkampf

„Rechtsbruch“, hat die Thüringer SPD-Finanzministerin gesagt. Zum „Rechtsbruch“ dränge die CDU-Fraktion die rot-rot-grüne Landesregierung, wenn die verlange, es möge vor Abschluss dieser Legislatur im nächsten Jahr nicht schon der Haushalt für 2020 beschlossen werden. Das war in der Aktuellen Stunde zum Thema, die die CDU auf die Tagesordnung der 115.Sitzung des 6. Landtages setzen ließ. Und die Ministerin verwies, um ihren Vorwurf zu belegen, zu Anfang nur allgemein auf die Haushaltsordnung des Landes, um dann nach einigen Erklärungen den einschlägigen Paragraphen, den Paragraphen 30 zu erwähnen. Der legt tatsächlich fest: „Der Entwurf des Haushaltsgesetzes ist mit dem Entwurf des Haushaltsplans vor Beginn des Haushaltsjahres beim Landtag einzubringen, in der Regel spätestens in der ersten Sitzungswoche des Landtags nach dem 1. September.“ Mit diesen Sätzen wird die Regierung gebunden, nicht aber der Landtag veranlasst, vor einer Landtagswahl den ersten Etat für die nachfolgende Legislatur zu verabschieden. Mit dem Einbringen des Haushaltsgesetzes würde die jeweilige Regierung also ihrer Pflicht nachkommen. Der nächste Landtag wäre frei, diesen Entwurf zu beraten oder den einer Regierung in anderer Zusammensetzung.

Der von der Finanzministerin sehr besonnen vorgetragene Vorwurf geht im Übrigen weit an der Sache vorbei. Denn von der CDU kam nicht die Forderung, den 2020er Haushalt nicht einzubringen. Die Landesregierung würde „sich im Rahmen des Üblichen bewegen, wenn sie mit der Aufstellung des Haushalts beginnt“, heißt es in der Ankündigung der Aktuellen Stunde zum Thema. Die Verabschiedung im Landtag sei die „Anmaßung“. Sagen wir, die Ministerin hat einen Red Herring durch den Plenarsaal gezogen. Fake News klingt zu abgedroschen.

Im Verlauf der Debatte wurden aus der Koalition noch verschiedene Argumente für die beabsichtigte Vorgehensweise gebracht. Das eigentümlichste war das des grünen Haushaltsexperten, nach einem Regierungswechsel behielten die zuvor verabschiedeten Gesetze ja auch ihre Gültigkeit. Auch fragte er rethorisch, was denn nun demokratischer sei, eine vorläufige Haushaltsführung oder ein regulärer, vom Landtag legitimierter Haushalt. Als ob in der Verfassung schöne und im Gegensatz dazu schönere Sachverhalte geregelt seien, auf die man sich je nach Gusto berufen könnte. Nun, die vorläufige Haushaltsführung ist von der Verfassung im Artikel 100 gedeckt. Der regelt, was die Regierung in dieser Zeit ausgeben darf und dass sie gegebenenfalls Ausgaben mit Krediten gegenfinanzieren kann. Selbst für Kommunen und Landkreise ist eine vorläufige Haushaltsführung gesichert. Die Verabschiedung eines Haushalts vor einer Landtagswahl ist per Verfassung zwar nicht ausgeschlossen, ist aber immer dem Verdacht ausgesetzt, dass die Mehrheitsparteien sich im Alleingang in die Lage versetzen wollen, im Wahlkampf sagen zu können: „wir haben…“. Während die Opposition nur sagen kann: „wir werden…“. Auch Argumente wie Kommunen und Vereine bräuchten Sicherheit, müssten wissen, über welche Mittel sie verfügen können, hören sich danach an, dass die Koalition gewillt ist, sich Wahlkampfunterstützung selbst durch den Haushalt zu organisieren. Das macht auch Sinn angesichts der Tatsache, dass bereits das Bekenntnis zur Fortsetzung von R2G öffentlich gemacht und der Spitzenkandidat ausgerufen wurde – mithin der Wahlkampf schon läuft.

Überraschendes im 6/3

Überraschung. Die Mitglieder des Thüringer Untersuchungsausschusses 6/3 zur Sohnemannaffäre platzierten den interessantesten Zeugen spät zum Ende des Tagesordnungspunktes 5 des 15.Sitzungstages – den grünen Justizminister. Um den dreht sich ja alles. Zum Untersuchungsgegenstand – erfragt wurde nur der Zeitraum um das Ende des Jahres 2015 – kam nicht viel. Das eigentlich Interessante der ersten Befragung des Ministers – er gab einen Einblick durch einen schmalen Spalt ins Innere der Familie eines Grünen-Politikers. Und das, das Urteil scheint für einen Grünen in den Augen seiner Parteifreundinnen wenig schmeichelhaft, gewiss, unterscheidet sich nur kurz vor knapp von der Arbeitsteilung in einer vollkommen stinknormalen Familie. Schule ist Sache der Mutter. Fast erweckte der Familienvater den Eindruck, dass er nur zufällig davon erfahren habe, unter welchen Umständen sein Sohn zu einem dreimonatigen Aufenthalt nach Neuseeland abdüsen würde. Den Verwaltungsrichter tangierten die juristischen Begleitumstände für die Auslandsreise seines Sohnes nicht vordergründig. Von der ersten Anfrage bei der Klassenlehrerin ob das möglich sei Ende Oktober 2015 bis zur Gegenzeichnung einer Belehrung über zwingende Folgen der Nichterbringung der Besonderen Leistungsfeststellung im Dezember des Jahres, alles organisierte die selbstständige Minister-Gattin. Der entsprechende Brief war zwar vom Direktor des Erfurter katholischen Gymnasiums an das Ehepaar adressiert, allein, der Minister unterschrieb die Erklärung nicht. Der Kommunikation zwischen beiden Seiten, so schilderte der Grüne, diente ein Hefter im Wohnzimmer, in dem die wichtigen Dinge abgeheftet wurden.

So blieb dem Juristen auch verschlossen, dass vom Direktor der Edith-Stein-Schule, in der Belehrung für die Familie zwar vermeintlich aus der Durchführungsverordnung für die Thüringer Oberstufe zitiert wurde, mit Anführungsstrichen und so, aber die Textvorlage des Staatlichen Schulamtes Mittelthüringen umgeschrieben worden ist. Weil der Sohn ja nur für Monate und nicht für ein ganzes Jahr nach Neuseeland wollte, stand statt „ganzjähriger Auslandsaufenthalt“ als Voraussetzung für eine mögliche Befreiung von der Besonderen Leistungsfeststellung „längerer Auslandsaufenthalt“ in der Belehrung. Dass diese Veränderung des Textes einer Verordnung dem Sachverhalt angemessen war, befanden unisono der Schuldirektor, der Chef des Bischöflichen Schulamtes und der Leiter des Katholischen Büros vor dem Untersuchungsausschuss. Das Wort „adäquat“ war bei den drei Zeugen eindeutig à la mode. Erneut kam zur Sprache, dass der für den Sohn des Jutizministers gewünschte mehrmonatige Auslandsaufenthalt nicht wie vorgeschrieben vom Bischöflichen Ordinariat genehmigt worden war. Wie oft Derartiges im Vorfeld bereits geschehen sei, wollte der Kirchenbeamte nicht sagen. Trotz mehrmaliger Nachfrage. Weil es noch nie vorgekommen ist, weil es nur im Fall des Ministersohnes so gehandhabt wurde? Zuviele Ungereimtheiten in der Aussage, befand der Obmann der CDU im Ausschusschuss. So könnte es zum Beginn der 16. Sitzung dazu kommen, dass ein Zeuge vereidigt wird. Eine Premiere.

Eine parlamentarische Unmöglichkeit

„Wir vertrauen auf den Wähler“ lautet die Punchline in einem kurzen Beef, den sich der Thüringer Linke-Ministerpräsident via Twitter mit dem Sprecher der hiesigen CDU-Landtagsfraktion lieferte. In dem Satz gipfelt die Begründung für den außergewöhnlichen R2G-Plan, noch vor der Landtagswahl im kommenden Jahr schon den Haushalt für 2020 zu verabschieden. So könne auch Haushaltssicherheit organisiert werden angesichts des späten Wahltermins und einer möglicherweise langwierigen Regierungsbildung, heißt es aus der Regierung. Doch hinter dem Satz verbergen sich zwei Paradoxa – ein politisches und ein verfassungsrechtlich-parlamentarisches.

Das politische Paradoxon: Die Linke, nur für sie kann der Ministerpräsident sprechen, geht offenkundig davon aus, dass nach der Wahl 2019 der Landtag sich in gleicher Weise zusamensetzen wird wie der derzeitige. Der Ministerpräsident nagelt die SPD so gedanklich auf ihre derzeitige Größe als Juniorpartner fest und die Grünen sind der Mehrheitsbeschaffer. Als könnte der Wähler nicht einmal auf die Idee kommen, soviel mehr SPD-Abgeordnete in den Landtags zu schicken, dass der Partei wenigstens ein Minister mehr im Kabinett zustehen würde. Dass die Sozialdemokraten voll genesen werden und stärker werden könnten als die Linke und den Posten des Regierungschefs beanspruchen, davon muss der Linke nicht ausgehen. „Wir vertrauen auf den Wähler“ schließt augenscheinlich auch Überlegungen aus, was folgt, wenn im 7. Landtag die Sozialdemokraten bei entsprechendem Kräfteverhältnis zu der Überlegung kommen einmal Rot-Rot-Grün reicht eigentlich. Aber der Ministerpräsident rechnet offenbar damit, dass die Grünen in nämlicher Stärke in den 7. Thüringer Landtag einziehen werden, wie derzeit. Manchmal straft der Wähler die Grünen ab, manchmal fliegen sie aus Landtagen. Der Wähler kann nicht anders als die Vorzüge eines linken Ministerpräsidenten anzuerkennen, und er wird R2G eine zweite Amtszeit ermöglichen. Dieser Gedanke strahlt aus dem Satz. Soviel Prophetie war nie.

R2G erwägt nicht einmal, dass aus eventuell veränderten oder selbst bei gleichen rot-rot-grünen Abgeordnetenzahlen, zudem in einem veränderten politischen Umfeld, nach Koalitionsverhandlungen ein Kabinett andere Schwerpunkte setzen könnte, als sie zu Beginn der derzeitigen Legislatur verabredet worden sind. Denn diese veränderten Schwerpunktsetzungen sollten sich in einem Haushalt ja widerspiegeln können. Die SPD-Finanzministerin will Kritiker besänftigen, für derartige Fälle könne ja ein Nachtragshaushalt verabschiedet werden. Eine Nebelkerze. Der Ministerpräsident hat nicht nur Vertrauen in den Wähler, er weiß offenkundig auch, dass die künftigen Abgeordneten von Linke, SPD und Grünen – er kann nicht einmal ahnen, wer die sein werden – dasselbe wollen wie seine R2G-Parlamentarier. Doch dass selbst die ihr Gewissen unter Umständen über politische Absichten zu stellen vermögen, blinkte kurz im Streit innerhalb von R2G um die Gebietsreform auf. Die Warnung, das Kabinett möge mit Änderungen am Entwurf des vorletzten SPD-Innenministers zum Zuschnitt der neuen Landkreise und zur Zahl, der kreisfreien Städte „die Box der Pandora nicht öffnen“, kam von einem Linke-Abgeordneten, nicht von der CDU.

Das parlamentarisch-verfassungsrechtliche Paradoxon: Parlamentarische Arbeit ist von Diskontinuität gekennzeichnet. Jedes Gesetzesvorhaben, das nicht bis zu seiner Verabschiedung vorangetrieben wurde, wandert in den Papierkorb. Damit wird ausgeschlossen, dass ein Landtag den nächstfolgenden in seiner Gesetzgebung bindet und dessen frei gewählten Abgeordnete in ihrer von der Verfassung zugesicherten freien Willensbildung einschränkt. Diesem Prinzip folgend kann eine neue Regierung dem neuen Landtag einen eigenen Haushaltsentwurf mit allen Begleitgesetzen vorlegen. Bislang war es auf Landes- wie Bundesebene üblich, dass dem scheidenden Landtag in den letzten Wochen seines Bestehens ein Haushaltspaket vorgelegt wird. Das neue Parlament, das zwar den Haushalt beschließt, und so der Regierung die Mittel zubilligt, die sie zu brauchen meint, das aber nie aus seinen eigenen Reihen heraus einen Haushaltsentwurf vorlegen kann, beschäftigt sich nach der Wahl mit dem Haushaltsentwurf der neuen Regierung. Auch im Bezug auf die Haushaltsgesetzgebung kommt so die Diskontinuität parlamentarischer Arbeit zum Ausdruck. Das neue Parlament streitet mit der neuen Regierung um den neuen Etat. Die Zeit wird überbrückt durch die von der Verfassung garantierte vorläufige Haushaltsführung.

R2G will in Thüringen dieses Prinzip über den Haufen werfen, sodass, sollten die Mehrheitsverhältnisse eine andere Regierung bringen, die sich mit dem neuen Landtag nur um einen alten Haushalt streiten könnte. Sie wäre tatsächlich auf einen Nachtragshaushalt geworfen. Denn einen Etat im Vollzug könnte sie ja nur ergänzen, nicht aber aufheben. Es wäre auch schwer vorstellbar, wie die Ministerien (wie sie geformt sind, bestimmt auch den Zuschnitt der Ausschüsse im Landtag) bei laufendem Haushalt zum Ende der Koalitionsverhandlungen so vereinbart werden könnten, wie es die künftige Regierung für erforderlich hält. Sie hätte keinerlei Gestaltungsfreiheit.

Rolls Royce und Leberwurst

Ach, was waren das für Zeiten, als dem Ossi noch Wertschätzung entgegengebracht wurde. Der antifaschistische Schutzwall war noch kein Grünes Band und es gab noch die alte Autobahn mit Transitstrecken von und nach der „selbstständigen politischen Einheit West-Berlin“. Auf denen konnte man ab und an vorwitzig einen Rolls Royce überholen oder nen S-Benz oder nen 911er. Alles andere waren nur Autos.

Irgendwann blieb so ein großes Ding, ein „Silver Spirit“, frühe Serie, auf einer Transitstrecke liegen. Das Warndreieck mit dem der Havarist angezeigt wurde, war etwas opulenter als die faltbaren, die der DDR-Bürger in seinem Pkw mitführen musste. Ein hilfsbereiter DDR-Bürger, ein Kfz-Meister, der in Bekanntenkreisen nur der Rote Klaus genannt wurde, hielt mit seinem Wartburg knapp hinter dem Sehnsuchtsobjekt. „Guten Tag, is’n?“, fragte er den Mann am Volant. „Ich bin Kfz-Meister“ gab er seiner Drei-Buchstaben-Frage eine sachbezogene Nuance. „Er ist einfach ausgegangen“, so der Transitreisende. Er erinnerte sich gern an einen Fernsehbericht, in dem von einem anderen Rolls Royce-Besitzer berichtet wurde, dem ein widerlicher Schaden an seiner Oberstklasse-Limousine widerfahren war. Über Nacht war den Angaben im Fernsehen zufolge zum Aufenthaltsort des Mannes eine Hinterachse eingeflogen worden, nachdem der kurz mit seiner Werkstatt telefoniert hatte. An Telefonieren, noch dazu von der Transitstrecke in die BRD oder in die „selbständige politische Einheit“ war nicht zu denken. Nicht mal eine Sicherung würde ihn erreichen. Der Rote Klaus fragte: „soll ich ma nachschauen? Öffnen se ma de Motorhaube.“ Der Besitzer tat ungläubig, wie ihm geheißen. Er wollte sich nicht vorstellen, wie oder wo er eine Nacht bei den Brüdern und Schwestern im Osten verbringen würde und wie lange es dauern würde, bis er wieder Emily auf’s Hinterteil schauen könnte, während die sich durch Deutschlands Osten bewegt.

Der Kfz-Meister, der mehr Zwei- und Drei- als Vierzylinderfahrzeuge, geschweige denn n Rolls Royce-Triebwerk repariert hatte, betrachtete Motor und Anbauteile, wie er schon lange seine Frau nicht mehr angeschaut hatte. Der Motor stammte aus Zeiten, bevor Einspritzpumpen und elektronisch gesteuerte Einspritz-Düsen verbaut wurden. Ein Vergaser-Motor, wie bei Wartburg und Trabant. Der Mann sah folglich durchaus eine gewisse Chance, helfen zu können. „Zünden se ma“, ertönte es unter der Motorhaube hervor. Klick, machte es. Der Anlasser drehte den Motor durch. Strom war also da. Nur ob der bis zu den acht Zündkerzen kam? Die Frage, die er sich selbst gestellt hatte, ignorierte der Rote Klaus. Er konzentrierte sich auf den treibstoffseitigen Teil des Verbrennungsmotors. Verkniff sich aber die Frage zu stellen, ob denn Benzin im Tank sei. Er ruckelte hier, rappelte ein wenig dort. Minuten hing er über dem Motorraum. „Zünden se noch ma“. Der Motor sprang an. Die Augen seines Besitzers leuchteten. Der Alb fiel von ihm. Er ließ den Motor laufen. „Darf ich mal schauen“, fragte der Rote Klaus, nachdem er die Motorhaube geschlossen hatte. Die Dankbarkeit des Bürgers der BRD kannte keine Grenzen. Der Ossi nahm auf dem Beifahrersitz Platz, schloss die Tür und hörte nur die Uhr im Armaturenbrett. Tick, tack, tick, tack. Er würde künftig von sich sagen können: „ich habe einen Rolls Royce repariert“.

„Was kann ich für Sie tun?“, fragte der Mann auf der Fahrerseite in tiefster Dankbarkeit. Doch sein Helfer war sprachlos. Er strich über das Leder, bestaunte die Maserung im Holz des Armaturenbrettes, die sich im Deckel des Handschuhfaches fortsetze. Er hatte keinen Wunsch. Ihm fiel kein Äquivalent ein, mit dem ihm der Westler seine Hilfeleistung hätte vergelten können. Ihm, der seinen Namen trug, nicht weil er ein 150-Prozentiger war, sondern weil er für gewöhnlich erst ab 50 Ostmark Staub begann, darüber nachzusinnen, wie er einem Menschen vor dem Thresen aus seiner Not helfen könnte. Der Rote Klaus fand kein Wort.

Er stieg aus, lief langsam zu seinem Wartburg. Der Unbekannte ließ das Fenster der Fahrertür herunter, und er sagte, über die Schulter blickend: „wenn Sie nichts von mir für Ihre Hilfe wollen, gebe ich Ihnen einen Rat. Essen Sie keine Leberwurst. Ich bin Fleischermeister.“

Die Haselnuss ist nicht schwarzbraun

Nach dem Musikunterricht in der Erfurter Herderschule machte irgendwann ein gewitzter Mitschüler uns darauf aufmerksam, dass man die Verse der DDR-Nationalhymne, deren Text ich noch lernen musste, bevor sie nur noch intoniert wurde, auf die Melodie des Deutschland-Lieds singen könne. „Auferstanden aus Ruinen…“ auf die Melodie des Kaiserquartetts von Josef Haydn. Wir machten uns einen Spaß draus. Von allein mochte er nicht auf die Idee gekommen sein. Mein Vater, Jahrhang 27, erzählte mir, er habe schon „Auf, auf zum Kampf“ zu singen gelernt. Einziger Unterschied: da wo ich sang, … dem Karl Liebknecht, dem haben wir’s geschworen, der Rosa Luxemburg reichen wir die Hand“, musste er Bezug auf Adolf Hitler nehmen. So leicht lässt sich der Sinn politischer Lieder wandeln, wenn nur vier Worte ausgetauscht werden. Politisches Moving, sozusagen.

Ohne dass Worte ausgetauscht werden, wandern andere Lieder durch die Zeit. Und die Sicht auf sie wandelt sich mehr oder weniger willkürlich oder je nachdem, wie es gebraucht wird. Zum Beispiel „Der Gott der Eisen wachsen ließ…“. Von Ernst Moritz Arndt in der Zeit der Befreiungskriege gedichtet, wanderte es auch in das Liederbuch der SS. Daran wurde erinnert, als Nordrhein-Westfalens Heimatministerin einen Heimat-Kongress schlecht vorbereiten ließ und von mehr als drei Dutzend eingeladenen Heimat-Botschaftern nur Heino die Gunst der Stunde für PR nutzte und erschien. Nun kann man ja fragen, warum man ihn nicht ließ, wo er saß und darauf wartete, dass er sich nach seiner Rammstein-Persiflage des Liedguts von Helene Fischer oder von Feine Sahne Fischfilet annehmen würde. „Alles auf Rrrrrrrrrausch“, welche Vorstellung.

Nein, Heino musste unbedingt vom Altenteil geholt werden, und keiner aus dem Stab der Ministerin hinderte ihn daran, der sein Album „Die schönsten Heimat- und Vaterlandslieder“ aus den frühen 80er Jahren zu dedizieren. Prompt erinnerten sich Experten für das Liedgut der SS daran, dass einiges, von dem, was auf den LP verewigt war, bereits im Liederbuch der SS stand, mit Hitler und Himmler im Frontispiz. „Der Gott, der Eisen wachsen ließ“, ein SS-Lied, kritisierte man die Ministerin und den Sänger, den seinerzeit schon Karl-Eduard von Schnitzler im Schwarzen Kanal des DDR-Fernsehens „henkeltöpfisch“ genannt hat. Alles was in dieses Buch gezerrt wurde, ist bäh, so die Botschaft. Heino, bäh, Heimat, bäh, HeimatministerIn, doppelt bäh. Und wenn die so eine Steilvorlage liefern, wer könnte es der politischen Konkurrenz verübeln, die für sich nutzen zu wollen. Was ja zu akzeptieren wäre, wäre die Wahrnehmung nicht politisch und damit selektiv

Denn, wenn das SS-Verdikt über Arndts „Vaterlandslied“ von 1812, gilt, warum darf dann der Schleswig-Holsteiner noch das „Schleswig-Holstein-Lied“ singen, und warum darf der Brandenburger den roten Adler hoch fliegen lassen? Beide Hymnen finden sich auf den Heino-LP wie im SS-Liederbuch. Warum wird dann bei SPD-Parteitagen noch „Wann wir schreiten Seit‘ an Seit‘“ gesungen. Das wurde auch dem SS-Mann zum Singen empfohlen. Steht auf Seite 45. Die Antwort auf diese Fragen scheint doch zu komplex zu sein, als dass man sie im politischen Tagesgeschäft geben könnte. Nebenbei: „Schwarzbraun ist die Haselnuss“ steht nicht im Liederbuch. Dafür aber „Ade zur guten Nacht“, auf Seite 111.

Der „Lutheranische Mitarbeiter“

Im Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtages zur Sohnemann-Affäre fiel wieder einmal trübes Licht auf das Bildungsministerium. Dessen frühere Chefin von der Linkspartei wies den Verdacht einer uneidlichen Falschaussage von sich, nachdem sie widersprüchliche Angaben zum Datum gemacht hatte, wann sie den Namen des Gymnasiasten erfahren habe, der nach dreimonatigem Auslandsaufenthalt von der Erbringung der Besonderen Leistungsfeststellung befreit worden war. Ihr Rechtsbeistand habe ihr nach Prüfung des Sachverhalts und der einschlägigen Literatur mitgeteilt, dass ein solcher Verdacht erst nach dem Abschluss der Befragung eines Zeugen oder einer Zeugin formuliert werden könne. Ähnlich hatte sich auch der juristische Dienst des Landtags in einem Gutachten zu dem Vorgang geäußert.

Nach dieser Rechtsauffassung könnten ein wichtiger Zeuge oder mehrere Zeugen den Ausschuss über Monate an der Nase herumführen. Gäbe die Ausschussmehrheit ihnen zum letztmöglichen Termin der Beweisaufnahme Gelegenheit, unwahre Aussagen zu korrigieren, sie wären aus dem Schneider. Doch der Ausschuss hätte womöglich aussichtslos ermittelt. Die Untersuchung wäre korrumpiert.

Zeugenaussagen deuteten an, dass in der Leitungsebene unter ihrer Verantwortung als Ministerin wundersame Dinge vor sich gingen. So tauchte erst Monate nach Beginn der Untersuchung ein nur das „braune Blatt“ genanntes Schreiben auf, das nach Zeugenaussage bei einer Besprechung im Büro der Ministerin auf dem Tisch lag und dessen Inhalt vollständig in eine E-Mail einging, mit der nachgeordneten Stellen vorgegeben wurde, was auf dem Zeugnis des Sohnes des Justizministers zu stehen habe. Woher das Papier kam, ist unklar. Es war einfach da und „rutschte“ nach dem Termin beider Ministerin „in eine falsche Mappe“. Der früheren Ministerin war das Blatt im Ausschuss bereits vorgelegt worden. Sie wiederholte, es sei niemals ihre Art gewesen, derartige Schreiben an andere auszuhändigen, ohne dass darauf vermerkt sei, wer das Papier an wen übergeben habe.

Ein Zeuge berichtete von aufgeregten Anrufen eines seiner Mitarbeiters am letzten Sitzungstag vor den Sommerferien des Landtags. Der Mitarbeiter fühlte sich durch Telefonanrufe bedrängt, seine juristischen Bemerkungen zum Vorgang zu korrigieren. Weil er dem Zeugen zufolge gesagt habe, „…ich kann nicht anders“, wurde er kurzerhand der „Lutheranische Mitarbeiter“ genannt. Angerufen, so der Mitarbeiter, habe ihn ein Rechtsanwalt, der in einer anderen Sache das Ministerium beriet. Im Landtag war der zu dem Zeitpunkt mit Vertretern des Bildungsministeriums zu Gange. In seiner Befragung hatte der Anwalt dem Ausschuss hingegen mitgeteilt, ihm sei der Sachverhalt bei dieser Gelegenheit nur mündlich vorgetragen worden. Das Ministerium hatte augenscheinlich in der Affäre um den möglichen Amtsmissbrauch des grünen Justizministers auf juristischen Beifang gehofft. Doch als Jurist, so seine damalige Aussage, habe der Rechtsanwalt aber dazu nichts sagen wollen. Er sei nicht anwaltlich tätig geworden. Die frühere Ministerin erklärte vor dem Untersuchungausschuss dazu, sie habe den Anwalt damit nicht beauftragt und könne sich auch nicht erklären, wer ihn mit den Telefonaten beauftragt haben könnte. So sieht wohl drunter und drüber aus.

Neben dem Grundgesetz

„Eine Idee wird zur materiellen Gewalt, wenn sie die Massen ergeift“, kann man in dessen 200. Geburtsjahr ruhig einmal Karl Marx zitieren. Um gleich nachzuschieben: und ein Tweet kann schon mal den Thüringer Landtag beschäftigen, wenn es von einem Kabinettsmitglied stammt und noch dazu fragwürdig ist.

Wie der der Thüringer Gesundheitsministerin. „Die Abschaffung der § 218 bis § 219b Strafgesetzbuch ist längst überfällig“, twitterte sie am Weltfrauenkampftag. Eine entsprechende Pressemitteilung findet sich auch auf der Internetseite ihres Ministeriums. Die Linken-Politikerin prescht so den Frauen weit voraus, die die Idee ergriffen hat, der Paragraph 219a müsse gestrichen werden. Der stellt die Werbung für Abtreibung unter Strafe. Jahrzehntelang schlummerte er unbeachtet im Strafgesetzbuch. Etwa so, wie der Paragraph gegen Majestätsbeleidigung. Vor Kurzem wurde eine Frauenärztin aufgrund des 219a zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun kann man darüber streiten, ob bei dem Hinweis „Ich nehme Abtreibungen vor“ der werbliche Charakter überwiegt – verboten ist unter anderem, „seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise“ für Abtreibungen Reklame zu machen – oder ob der informative Aspekt überwiegt. Auf Informationen über Abtreibungen haben Frauen aufgrund des Schwangerschaftskonfliktgesetzes einen Anspruch. Mehr noch, sie sind vorgeschrieben. Frauen, die der Ansicht sind, der 219a gehöre ersatzlos gestrichen, sind für ihre Überzeugung auf die Straße gegangen. Manchmal wurde in Tweets auch schon mal wegen eines Zahlendrehers die Streichung des Paragraphen 129a StGB gefordert. Der aber stellt die Bildung terroristischer Vereinigungen unter Strafe.

Aber die Linken-Gesundheitsministerin fordert, die Paragraphen vom 218 bis 219b abzuschaffen. Sie wirft damit auch grundsätzliche Fragen auf. Aus der CDU-Fraktion wird in einer mündlichen Anfrage im Landtag Auskunft dazu begehrt, wie die Landesregierung denn über die Wortmeldung des Kabinettmitglieds denke. Die Landesregierung wird in der Fragestunde dazu Stellung nehmen müssen. Es wird die bei solchen Ereignissen gewohnte parlamentarische Langeweile herrschen. Die Fragesteller werden im Plenarsaal sitzen und auf der Regierungsbank die für die Beantwortung der bislang angesetzten fünf mündlichen Anfragen zuständigen Minister oder deren Staatssekretäre oder Staatsekretärin. Vielleicht antwortet auf die Frage auf Drucksache 6/5393 der Staatskanzleichef wegen der grundsätzlichen Bedeutung selbst. Vielleicht aber antwortet auch, die Bedeutung etwas niedriger hängend, die Gesundheitsstaatssekretärin. Und die, wie der Staatskanzleichef müsste sie die Wortmeldung der Ministerin als „Einzelmeinung“ charakterisieren – eine höfliche Umschreibung für eine entschiedene Distanzierung. Keiner von beiden könnte es zur Politik der Landesregierung erklären, ungeborenes Leben rechtlos zu stellen, wie es die Ministerin unausgesprochen fordert. Es reicht, wenn eine Ministerin neben dem Grundgesetz steht. Das verpflichtet den Staat, auch ungeborenes Leben zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht entschied 1993, auch dem ungeborenen Leben komme Menschenwürde zu. Diese liege „im Dasein um seiner selbst willen. Es zu achten und zu schützen bedingt, daß die Rechtsordnung die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleistet“. Zugleich wurde dem Gesetzgeber auch die Möglichkeit eröffnet, das Recht des Kindes gegen die Rechte der Schwangeren abzuwägen. Er tat das, indem er Schwangerschaftsabbrüche für die gesamte Zeit der Schwangerschaft für Unrecht erklärte, unter eng begrenzten Bedingungen zugleich aber straffrei stellte.

Seit 1993 ist das Problemfeld ausgeurteilt. In der Folge wurde der Abtreibungsparagraph überarbeitet. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag steht eine neuerliche, im Sinne der Frauen, die eine Schwangerschaft nicht austragen wollen, großzügigere Änderung in weiter Ferne. Und selbst wenn sie irgendwann erreicht würde, sie müsste der erneuten Prüfung durch das Bundesverfasssungsgericht standhalten. Vor Jahren erinnerte der frühere Verfassungsrichter Wolfgang Böckenförde, der 1993 das Urteil mitverfasst hat, daran: „Das Bewusstsein für den Schutz des ungeborenen Lebens bleibt nur lebendig, wenn es immer wieder ins Gespräch gebracht wird“. Die Linke-Politikerin hat darauf hingewiesen. Ihre Absicht aber war es nicht

Nichts drängt

Am 25. Januar erstarb die Online-Debatte zum „Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Fünften Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Thüringen (Gesetz zum weiteren Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene)“ auf der einschlägigen Internetseite des Thüringer Landtags. Von diesem Tag datiert der jüngste Debattenbeitrag. Es war ein leiser Tod. Gerade einmal 14 Wortmeldungen zählt derzeit die Automatik. Es sind Doppelt- und Dreifachzählungen dabei; mancher Teilnehmer äußerte sich zu mehreren Fragen. De facto beteiligten sich fünf Leute. Das kann man ein überschaubares Interesse an einem weiteren wichtigen rot-rot-grünen Reformvorhaben nennen. Und das bei einem, wie es gern genannt wird, niedrigschwelligen Angebot. Der Wert für die parlamentarische Auseinandersetzung ist fraglich. Vor allem drängt der Stand der Debatte nicht zur Änderung der Landesverfassung.

Die müsste für die Abschaffung des Finanzvorbehaltes gegen Volksbegehren und auch für die Absenkung des aktiven Wahlalters zum Landtag auf 16 Jahre geändert werden. Und auch für die Absenkung der Quoren für Volksbegehren. Was eine 2-Drittel-Mehrheit voraussetzt. Also bräuchte R2G die Unterstützung der CDU. Doch die hat sie nicht. Nun kann man der Koalition nicht unterstellen, dass sie sich nicht darum mühen würde. Sie ätzt „Dagegenpartei“ in Richtung der Oppositionsfraktion und appelliert. Modernisierung, ruft R2G. Doch sind ihre Argumente nicht dazu geeignet. In der Ersten Lesung zum Gesetzentwurf in der 103. Sitzung des Landtages wurde aus der Linken-Fraktion auf ein Urteil des Landesverfassungsgerichtes von 2001 verwiesen, das sich auch des Wechselspiels zwischen Volksbegehren und Finanzvorbehalt annahm. Man bescheinigte in der Lesung dem Gericht eine „strenge und konservative Auslegung des Finanzvorbehalts“.

R2G meint augenscheinlich, sich mit dem Vorhalt von dem Urteil distanzieren zu müssen, weil in den Leitsätzen ausdrücklich formuliert wird: „Die Träger eines Volksbegehrens sind nicht Repräsentanten des Volks; sie bringen mit der Gesetzgebungsinitiative jedoch Staatsgewalt zur Geltung“. Darüberhinaus wird festgestellt: „Das Budgetrecht eines gewählten Parlaments ist wesentlicher Bestandteil des Systems eines gewaltengeteilten, demokratischen Verfassungsstaats und gehört damit zum Schutzbereich des Art. 83 Abs. 3 ThürVerf. Unzulässig ist eine vom Volksbegehren vorgesehene Verfassungsänderung, wenn sie die Volksgesetzgebung auch für solche Regelungen zuläßt, die gewichtige staatliche Einnahmen und Ausgaben unmittelbar oder mittelbar auslösen und den im umfassenden Sinn verstandenen Landeshaushalt wesentlich beeinflussen.“

Die Richter verwarfen seinerzeit das Vorhaben des Volksbegehrens „Mehr Demokratie“, das Finanztabu für Volksbegehren aufzuweichen. Der Gesetzentwurf, über den zu urteilen war, stehe Bestimmungen der Landesverfassung „auch insofern entgegen, als er mit dem relativierten Budgetrecht des Landestages das Demokratieprinzip modifiziert und damit unveränderbare Grundsätze“ berühre. Die Ausschlussklausel der Landesverfassung beziehe „sich nicht als rein deklaratorische Bestimmung nur auf Volksbegehren zum „Haushaltsgesetz“, mit dem der „Haushaltsplan“ festgestellt wird, sondern sie wirke mit ihrem Verbot auch im materiell-rechtlichen Sinne auf die „Gesamtheit der Einnahmen und Ausgaben des Staates“ ein. Sie schließe also eine entsprechende Volksgesetzgebung aus. Die Grenze für Volksbegehren, zogen die Verfassungsrichter wie folgt: nur Volksbegehren seien „zulässig, die … nicht zu Ausgaben führen dürfen, die die Handlungsspielräume des Parlaments unangemessen einschränken oder die den Landtag zu nachhaltigen Korrekturen des geltenden Rechts veranlassen. Anders als in der Problembeschreibung zum R2G-Gesetzentwurf behauptet, legt das Thüringer Verfassungsgericht den Finanzvorbehalt eben nicht so aus, dass „jegliche Volksgesetzgebung mit finanziellen Auswirkungen unzulässig“ sei. Es beschränkt die Auswirkungen durch das Wort „unwesentlich“. Wie viele Nullen vor dem Komma nach einer Zahl zwischen 1 und 9 die Differenz zwischen „unwesentlichen finanziellen Auswirkungen“ und „finanziellen Auswirkungen“ ausmachen dürfen, muss der Landtag festlegen können. Das hätte er nach Auffassung des Gerichtes nicht mehr gekonnt, wenn der Finanzvorbehalt in der damals beabsichtigten Form gefallen wäre. Der Fingerzeig auf die Gegenwart ist deutlich.

Ob der Verfassungsgerichtshof dem parlamentarischen Gesetzgeber zubilligen würde, was er dem Volksgesetzgeber vor 17 Jahren verwehrt hat, wird nicht in Erfahrung zu bringen sein.

Fäkalsprache auf der Regierungsbank

Die Fäkalinjurie „Arschloch“ soll gefallen sein. In einer Plenarsitzung des Thüringer Landtags. Der MP habe ihn damit belegt, just in dem Moment als er nach einer Rede an der Regierungsbank vorbeiging, so der AfD-Chef. Dem „Arschloch“ ging ein „kommunistischer Ideologe“ des AfD-lers gegen den Linke-Ministerpräsidenten voraus. Die beiden waren sich in der Sache Renten uneins. Das Schimpfwort hätte jedem Abgeordneten eine Maßregelung eingebracht. Der Ministerpräsident ist nicht Abgeordneter und das Präsidium hat den unparlamentarischen Zwischenruf, der noch auf den CDU-Bänken zu hören gewesen sein soll, nicht gehört. Ein Mitarbeiter des mdr berichtete, das Wort sei auf dem Mitschnitt des Senders zu hören. Die AfD rief mit Unterstützung der CDU den Ältestenrat zusammen.

In dessen Beratung stand ein Wort gegen das andere. Im Ältestenrat sprach der Staatskanzleichef für den Ministerpräsidenten und gab hernach via Twitter bekannt: „Der #MP @bodoramelow hat den Abgeordneten #Höcke in der Debatte @ThuerLandtag weder angesprochen, noch wollte er ihn beleidigen. Sollte beim MdL #Höcke dieser Eindruck entstanden sein, bedauere ich dies als Mitglied der Landesregierung. So auch von mir ggü Ältestenrat dargelegt.“ Ein Dementi, dass das Wort nicht gefallen sei, ist das nicht und auch nicht die Bitte um eine Entschuldigung. Doch wenn es eine sein soll, warum drückt dann der Staatskanzleichef in der peinlichen Sache „sein Bedauern“ aus und nicht der Ministerpräsident.

Dessen erster Tweet nach dem Vorfall war ein Glückwunsch an Olympiamedaillen-Gewinner. Dann folgte später unter dem Rubrum „Apropos Po! So ging die AfD bislang mit mir als Ministerpräsidenten um. Respekt? Fehlanzeige!“ Es folgte eine Zusammenstellung von despektierlichen Photos aus der AfD, über die der Linke-Politiker sich durchaus nicht freuen musste. Alle Bilder spielten mit dem Bestimmungswort der Einwortbeleidigung. Dieser Tweet liegt nun aber gar nicht auf der Verteidigungslinie, die der Staatskanzleichefs festschrieb. Es heißt, das Schimpfwort habe ohne direkten Kontakt dem Schreiber eines ungebührlichen Tweets gegolten, der den Ministerpräsidenten erreichte, als der AfD-Mann an ihm vorbeilief. Zufälle gibt es.

Dieser Linie folgend, könnte der MP „Arschloch“ brabbeln, wann immer der AfD-ler in einer Plenarsitzung an der Regierungsbank vorbeigeht. Das muss er zwei mal. Einmal auf dem Weg zum Rednerpult, einmal auf dem Rückweg zu seinem Platz. Dem Klima im Parlament wäre das abträglich.