Die Verwaltung des Thüringer Landtags hat am Freitag eine Einladung zur 55. Sitzung des 8. Landtags am 7. Oktober verschickt. Die AfD will, nachdem sie zum dritten Mal erfolglos ein konstruktives Misstrauensvotum eingeleitet hat, dass sich der Landtag selbst auflöst. Das geht laut Landesverfassung, ist also demokratisch legitimiert. Phase eins: Antragstellung. Die Verfassung regelt bei 88 Abgeordneten müssen mindestens 30 Namen unter dem Antrag stehen. Von welcher Fraktion, ist egal. Die AfD-Fraktion hat 32 Mitglieder. 59 müssten für die Auflösung mithin auch gegen die Sicherung ihrer sozialen Existenz stimmen. Da werden unter Umständen auch AfD-Abgeordneten die Augen feucht. Die Verfassung gibt dafür mindestens elf, maximal 30 Tage zum Bedenken und zum Abgleichen der Positionen zwischen den Fraktionen vor. Wird aufgelöst, wäre binnen 70 Tagen der Landtag neu zu wählen, während der 8. Landtag weiter arbeitet. Um dem Vorwurf vorzubeugen das sei alles des Teufels die Wiederholung des Gedankens, die Landesverfassung sieht das vor. Und als Argument der ultima ratio: Linke, Grüne, SPD und CDU haben das auch schon mal erwogen. 2021, als Rotrotgrün sich in eine Minderheitsregierung gerettet hatte. Das ganze scheiterte damals am öffentlich bekundeten Unwillen von Linke-Abgeordneten.
Soweit wird es diesmal nicht kommen denn die AfD betreibt in diesem Jahr die Selbstauflösung und was die AfD möchte, der geneigte Leser möge den Satz selbst vollenden. Auf alle Fälle wird der parlamentarische Schritt klären, wer von den Abgeordneten – zwei Fraktionslose mit BSW-Parteibuch und drei als Angehörige einer selbst gegründeten Partei mit dem pathetischen wie irreführenden Namen „Deine Stimme zählt“, die sich offiziell noch nicht recht entschieden haben, ob sie regierungstreu oder oppositionell sein wollen – wo steht. Zugegeben, die Motivationslage aller 88 kann durch die Betrachtung ihrer politischen Sympathien und Aversionen nicht erschöpfend geklärt werden. Aber, wie sagte der Kanzler der Deutschen Einheit seinerzeit: „Entscheidend ist, was hinten raus kommt“. Es wird bei der Aufführung in zwei Akten nichts rauskommen, also nichts von dem, was die AfD erreichen will.
Bis zu einem gewissen Grad werden die Verhältnisse im Landtag so klarer. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der AfD-Fraktion hatte das zu Beginn der 52. Sitzung Unklarheit beklagt. Ihre Einschätzung war von allen anderen Fraktionen verworfen worden. Die Linke erklärte gar, der Landtag sei arbeitsfähig. Das hörten die Brombeer-Fraktionen gern. Auch sie ging am Freitag früh ins Wochenende, denn 16 Tagesordnungspunkte waren abgesetzt worden. Das lässt die freudig geteilte Linken-Einschätzung in einem anderen Licht erscheinen. Immerhin hatte die Landtagsverwaltung empfohlen, in den Ausschüssen keine Beschlüsse zu fassen nachdem gerade mal drei Abgeordnete aus der BSW-Fraktion ausgetreten waren und darum die Zusammensetzung der Ausschüsse neu bestimmt werden musste. Dann traten neun weitere Abgeordnete aus dem BSW aus und wurden nach den Regeln, die sich der Landtag in Verfassung und Abgeordnetengesetz selbst gegeben hat, formal fraktionslos. Die Landtagsverwaltung erklärte, die BSW-Fraktion bestünde weiter fort, ohne den Widerspruch aufzuklären, geschweige denn aufzulösen. Und so wurde weiter verfahren.
Das ganze lief unter wohlwollender Begleitung regionaler Medien ab. Wenn die sich um Erklärungen zu den Vorgängen bemühten, kamen Protagonisten zu Wort. Alles laufe regelkonform, konnte die vom BSW abtrünnige ehemalige Landesvorsitzende in TV und Zeitung erklären. Auch der Ministerpräsident sekundierte, alles normal. Endlich sei eine Klärung erfolgt. O-Ton zu den parlamentarischen Auswirkungen gab es maximal von den Protagonisten. Nicht mal als die Parlamentarische Fraktionsführerin im Plenum bei der Debatte zur Tagesordnung von einer Verfassungskrise sprach, kam von den Medienschaffenden keiner auf die Idee, nachzufragen. Mehr verschämt wurde in ner Fernsehsendung bei einer Verwaltungsrechtlerin von der Fachhochschule in Meißen nachgefragt. Die stellte das knappst in Abrede. Die Frau war mal für die Grünen im sächsischen Landtag tätig. Das fand keine Erwähnung. Es in der Sendung zu erhellen, hätte gewisse politische Vorbelastungen zumindest angedeutet. Doch hätte es Störgeräusche in der gesamten Argumentation verursacht. Das wollte offenbar keiner.
So lebt die Thüringer Öffentlichkeit beruhigt in dem Bewusstsein, zwar ist eine Fraktion, die Teile von ihr in den Landtag gewählt haben, untergegangen, dass es aber mit rechten Dingen zugeht, wenn die neben anderen von der Fraktionschefin einer Partei aufgelöst wird, die nicht in den Landtag gewählt wurde. Die Verwaltungsrechtlerin verwies darauf, dass ja das Parteimitglied, wenn es erst in den Landtag gewählt wurde, in seinem Tun und Lassen frei So ist es. von Aufträgen und Weisungen sei und nur seinem Gewissen folgen müsse. Selbst wenn es ihn von seinen Wählern wegführe. Was für einen Abgeordneten gilt, muss demnach auch für neun gelten. Schöne Ansicht. Lieb’ Thüringen, magst ruhig sein.