Da waren es nur noch 46. Mit dem aus Unionskreisen angekündigten Wechsel der SPD-Abgeordneten Marion Rosin in die Thüringer CDU-Fraktion schrumpft die Mehrheit von R2G auf 1, in Worten einen, Abgeordneten oder eine Abgeordnete. Die Abgeordnete Rosin hat sich noch nicht erklärt, aber die Nähe zu den Auseinandersetzungen in der Koalition und die Gebiets- und Verwaltungsreform ist beachtlich. Die Ehefrau des ehemaligen SPD-Landeschefs und Innenministers gehört zu den Kritikern der jüngsten Pläne für Thüringen. Ihr Wahlkreis läge in einem Monster-Wahlkreis, wie er schon genannt wird. Der soll nach den überarbeiteten Plänen aus den Kreisen Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Holzland und Saale-Orla gebildet werden. Die Gründe für ihren Wechsel dürften jedoch tiefer liegen. Aus der Koalition wurde sie schon mal rasch verabschiedet. „Völlig daneben… fairer Umgang geht anders… SPD-Abgeordnete Marion Rosin wechselt in die CDU-Fraktion“, hieß es kurz nachdem vom MDR die Meldung verbreitet worden war von der Spitze der Grünen-Fraktion. Dann steigerte man sich ins Grundsätzliche, allerdings ohne direkten Bezug zum Wechsel der Abgeordneten: „Die über Nacht sich umgestellt zu jedem Staat bekennen das sind die Praktiker der Welt man kann sie auch Halunken nennen“, wird Heine zitiert. Die Grünen können so giften, sie wären nicht gezwungen mit der betreffenden Abgeordneten noch einmal das Gespräch zu suchen. Dabei haben auch sie schmerzliche Erfahrungen mit Wechslern aus ihren Reihen in die CDU. Vor 21 Jahren wechselte die Thüringerin Vera Lengsfeld die Partei. „Schlachtschiffe ins Trockendock“ hatte ihr zuvor ein wichtiger Thüringer Grüner entgegengerufen. Mit Lengsfeld gingen einige wichtige Vertreter der DDR-Bürgerrechtsbewegung in die CDU. Geschichte, offenbar vergessen bei den Thüringer Grünen.
Der Wechsel der SPD -Abgeordneten verschärft den Druck auf das Krisenmanagement der rot-rot-grünen-Koalition. Es wird nicht mehr ausreichen, den Gegnern der Gebietsreform in ihrer gegenwärtigen Ausprägung – auch denen in den eigenen Fraktionen – entgegenzuhalten, die Genossen hätten sich schon was dabei gedacht, und man solle doch bitteschön zuerst die Chancen und nicht die Risiken sehen. Mit einem Innenminister, der sich von seinem Kollegen Justizminister bescheinigen lässt, dass der Wortlaut eines eigenen Gesetze nicht so wichtig sei, ist kein Staat zu machen. Und mit einem Justizminister, der so etwas sagt, auch nicht. R2g steht einen Abgeordneten näher am Abgrund.
Neue Neinsager
Es wird gerechnet und gegrübelt bei r2g in Thüringen. 91 Abgeordnete sitzen im Landtag, 47 davon gehören den drei Koalitionsfraktionen an. Die Rechnung zeigt, nur zwei Koalitionsabgeordnete müssen gegen den angekündigten Gesetzentwurf zur Gebietsreform stimmen und die Sache ist erledigt und mit ihr sicher auch die Koalition von Linken, SPD und Grünen. Von Anbeginn hat man versucht, die CDU als die Dagegen-Partei lautstark vor sich herzutreiben. Weil die gegen die Reform sei, riskiere die Thüringer Union die Zukunft des Landes, so der Vorwurf.
Doch die Fraktionsspitzen, der Ministerpräsident und der Innenminister mussten erkennen, wie schnell der Ich-bin-dagegen-Virus die eigenen Reihen befällt. „Ich bin geschockt“, so ein langjähriger Bürgermeister, dessen Heimatstadt neuer Kreissitz werden soll, „Zuerst kommt der Wahlkreis und erst dann die Koalition“, meldete eine weitere Linke-Abgeordnete grundsätzlichen Widerstand gegen das neueste Gebietsreform-Modell an. Ein SPD-Abgeordneter, kein Hinterbänkler, lehnt das Projekt „sowohl aus grundsätzlichen, wie aus regionalpolitischen Gründen komplett ab“. Von der Grünen-Fraktionsspitzen hieß es, alles „muss kritisch geprüft werden!“ Dahinter sind auch gewisse „Wünsche“ zu vermuten.
Gespräche in Hinterzimmern, Privatissimi werden notwendig sein, um die gefährliche Bresche zu schließen. So ganz nebenbei, ist es glaubhaft, dass sich in die Gespräche mit den vom vorgezeichneten Pfad der Geschichte abweichenden Abgeordneten der Ministerpräsident nicht einschalten wird?
Derzeit wird er zwar nicht müde zu betonen, dass es, Zitat: „Verfassungs- und Rechtsbruch“ sei, auf Abgeordnete einzuwirken. Im konkreten Fall auf den kommunalpolitischen Sprecher der Linke-Fraktion zu bedeuten, man verscherze es sich nicht mit Landräten, wie der es mit einem öffentlichen Auftritt Ende März getan hat. Es mag ungewöhnlich sein wenn Landräte den Ministerpräsidenten in dieser Sache in einem offenen Brief an seine Richtlinienkompetenz erinnern – die greift hier wirklich nicht – aber die düpierten Landräte fordern ja nur ein „Machtwort“ von ihm und nicht, jemanden abzusetzen. Der Ministerpräsident kritisiert ja auch in seinem jüngsten Tagebucheintrag eine Oberbürgermeisterin, die „schwarze Bücher schreibt, statt die Verantwortung über die selbstverschuldete Insolvenz der Stadtwerke zu übernehmen.“ Die direkt gewählte Frau gehört wie auch der Listenplatz-Abgeordnete nicht zum persönlichen Verfügungsbereich des Ministerpräsidenten. Aber gleiches Recht für alle.
Die Neinsager hätten sich sämtlichst zu Wort gemeldet, meint der Regierungschef. Er irrt. Neue gaben sich zu erkennen. Andere werden folgen. R2g hat jetzt mindestens drei Optionen: auf Risiko zu gehen und das Projekt so, wie vorgestellt, vom Kabinett absegnen zu lassen und in den Landtag einzubringen. Oder für den Innenminister eine neue Pressekonferenz anzuberaumen – diesmal in Gegenwart des Ministerpräsidenten -, auf der ein weiteres Model zur Zufriedenheit der derzeit widerständischen r2g-Abgeordneten vorgestellt wird (um andere Abgeordnete dagegen aufzubringen) oder den Widerständischen den Schneid abzukaufen und sie mit Versprechungen zum Zustimmen zu bewegen und sie so doch wie Deppen dastehen zu lassen. Keine schönen Aussichten.
Träumt schneller, Genossen
Auf den russischen Revolutionsführer aus Simbirsk geht das Postulat „Kommunismus, das ist Sowjetmacht plus Elektrifizierung des ganzen Landes“ zurück. Wie man weiß eine Utopie. Doch die Losung inspirierte Menschen. Der Ministerpräsident dieses Freistaates meint, mit dem überraschenden Gedanken zu inspirieren „Kreisfreiheit plus elektrifizierte Eisenbahnverbindung gleich große Chance für Gera als Oberzentrum für Ostthüringen“. Bis kurz vor der Präsentation der Poppenhägerschen Variante zur Gebietsreform hatte r2g einem kreisfreien Gera weniger als null Chancen bei der Neustrukturierung des Landes eingeräumt. Das wurde mit unabweisbaren Fakten unterfüttert. Dass Gera nun kreisfrei bleiben soll, hängt wohl weniger mit über Nacht verbesserten Basiszahlen zusammen als damit, dass auch Weimar kreisfrei bleiben soll. Überrascht es, dass in einem derartig komplexen Vorhaben wie einer Gebietsreform viel Manövriermasse zu entdecken ist? R2g verstößt im Fall Weimar klar gegen sein eigenes Vorschaltgesetz zur Gebietsreform. Das regelt nämlich eindeutig, kreisfreie Städte müssen mindestens 100000 Einwohner haben. Gera hat knapp die vorgeschriebene Einwohnerzahl. Weimar nicht.
Im Norden sollten die Kreise Nordhausen, Kyffhäuserkreis und Sömmerda vereint werden. Die sinnfällig scheinende Begründung dafür: die A71. Der Landrat oder die Landrätin des neuen Kreises hätte Gewerbegebiet an Gewerbegebiet entlang der Autobahn ausweisen können und wenn schon nicht Industriepolitik, so doch Gewerbepolitik machen können. Er oder sie hätte Interessenten zur gedeihlichen Entwicklung des Kreises mal auf den Altkreis Nordhausen, mal auf den Kyffhäuserkreis, mal auf Sömmerda orientieren können. So die PR für die professorale Planung der Gebietsreform. Wenigstens Nordhausen und der Kyffhäuserkreis sollen nun vereint werden. Das Weimarer Land geht mit Sömmerda zusammen. Ein bisschen dürfte das der Tatsache geschuldet sein, dass Weimar nicht ins Weimarer Land eingekreist werden soll. Und vielleicht dürfte es auch ein bisschen damit zu tun haben, dass all die Kultur-Menschen in Erfurt nicht wirklich daran geglaubt haben, Weimars Besonderheit den r2g-Planungen opfern zu können. Aber zu einer Korrektur gedrängt werden wollten sie schon. Und was drängt mehr als eine anhängige Verfassungsklage. Manövriermasse hier: Rückzug der Klage Weimars in Weimar gegen weitere Kreisfreiheit. So der Wunsch in Erfurt.
Steht die Frage, keine weiteren Korrekturen? Träumt schneller, Genossen.
Fairness sollte man erwarten können
Man muss nicht davon ausgehen, dass sich die Fachpolitiker verschiedener Parteien und Fraktionen im Landtag mögen. Auch bei Innenexperten? Auch bei Innenexperten. Vor allem, wenn sie einer Regierungs- und einer Oppositionsfraktion angehören. Nicht mal wenn ihre Fraktionen die gleiche Regierung tragen. Aber Fairness, Fairness sollte man erwarten können.
Nach dem jüngsten Streit zwischen Linken und SPD um den Feldversuch mit Bodycams für Thüringer Polizisten macht die Linksfraktion ein weiteres Mal die Sicherheitspolitik öffentlich zum rot-rot-grünen Konfliktfeld. Es geht um das – ein sperriger Begriff – Gemeinsame Kompetenz und Dienstleistungszentrum der neuen Bundesländer, in dem die Polizei-Behörden gemeinsam Abhör-Kapazitäten zur Bekämpfung und Aufklärung schwerster Straftaten vorhalten wollen. Dort wird jedes Bundesland ausschließlich „seine“ einschlägigen Kriminellen belauschen und das auch noch streng nach „präventiven“ und „repressiven“ Fällen getrennt. Die Strafprozessordnung setzt dafür die Grenzen wie auch die Polizei-Aufgaben-Gesetze der beteiligten Länder. Ein Staatsvertrag wurde darüber vereinbart. Der wichtige Datenschutz ist darin gleich doppelt verankert. Zuständig wird für die Thüringer Daten der Datenschutzbeauftragte des Landes sein und für das Abhörzentrum mit Dienststellen in Leipzig und Dresden dessen sächsischer Kollege. Auch für die Sicherheit der Daten und der IT-Systeme wird ein Verantwortlicher bestellt und festgelegt, was zu tun ist sollte es doch zum Bruch der Vertraulichkeit der Daten gekommen sein.
Das Ratifizierungsverfahren läuft. In Sachsen hat der Staatsvertrag zu Beginn des Monats das Kabinett passiert. Der dortige Innenminister hat den Vertrag unterzeichnet. Was heißt, dass seit geraumer Zeit ein ausverhandelter Vertrag vorgelegen haben muss. Verhandelt werden kann also nichts mehr. Die Thüringer Linke zeigt sich dennoch „grundsätzlich skeptisch“ zu Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit. Über die von ihr verlangte parlamentarische Kontrolle strafprozessualer Maßnahmen sollte die Linke mit dem Landesverfassungsgericht sprechen. Mit ihren Forderungen stellt sie die Kompetenz des Innenministers von der SPD in Frage Oder sollte nur eine typische Fensterrede zur Halbzeit der Legislatur gehalten werden?
ps. der Linke-geführten Staatskanzlei sind die Verhandlungen zum Vertrag und der Vertragstext selbstverständlich nicht unbekannt.
Der Flug der Tomahawks
Noch als er am Donnerstag aufgestanden war, galt der US-Präsident selbst bei Verbündeten lediglich als jemand, der ernst genommen werden muss wegen seines Postens, dem man aber nicht recht trauen kann wegen seiner schillernden Persönlichkeit und der zu erwartenden volatilen Politik. Dann gibt er den Befehl, 59 Marschflugkörper, Tomahawks, auf einen syrischen Luftwaffenstützpunkt zu werfen. Ohne den US-Kongress zu konsultieren, oder einen UNO-Beschluss abzuwarten. Als Vergeltung für einen verbrecherischen Giftgasangriff auf Zivilisten. Dessen behaupteter Urheber ist Syriens Präsident. Derartige Behauptungen gibt es viele, Sie kommen vor allem von interessierter Seite: syrischen Oppositionellen jeglicher Couleur, vom Nachbarn Türkei, von den USA selbst. Es sei daran erinnert, als die USA im Irak einmarschieren wollten, präsentierten sie wenige Monate nach 9/11 der Welt angebliche Beweise für die dortige Produktion von Massenvernichtungswaffen und für Verbindungen der Attentäter zu Iraks damaligem Machthaber aus Tikrit. Wie heute bekannt ist, Fake News, die damals noch nicht so hießen. Selbst die CIA-Führung, wunderte sich damals, wie ihre vagen Vermutungen von der Politik als Beweise ausgegeben wurden. „I am not convinced“, „Ich bin nicht überzeugt“, hielt der damalige Bundesaußenminister dem Partner entgegen.
Ein syrischer Rebellenführer wird zitiert mit dem Satz: „Jede Niederlage für das Regime, in welcher Form auch immer, ist ein Gewinn für uns,“ Und er nimmt dabei in Kauf, dass der US-Präsident eigenen Interessen folgt und nicht aus Liebe zu den Syrern handelt. Noch kurz vor dem Flug der Tomahawks war in Abkehr von eigenen, jahrelang beachteten Positionen signalisiert worden, wenigstens in naher Zukunft mit dem derzeitigen syrischen Präsidenten zu planen. Wie deprimierend muss das für den syrischen Widerstand gewesen sein, wohl mehr für die demokratische Opposition, weniger für die mit dem Islamischen Staat liierten Dschihadisten. Aber wenn die USA in deren Sinne handelt, warum sie daran hindern. „Nachvollziehbar“ nannte die Bundeskanzlerin das Vorgehen der USA. Nachvollziehbar ist das nicht.
Leitern gesucht
Nachdem sich die Landau-Kommission zusammengefunden hat, ist die Linksfraktion im Thüringer Landtag munter daran gegangen, „ihre“ Landtagsvizepräsidentin zu demontieren. Während die dreiköpfige Kommission, bestehend aus einem ehemaligen Bundestagsdirektor, einem früheren Bundesverfassungsrichter und einem Thüringer Ex-Innenminister in ihrer ersten Pressekonferenz darauf hinwies, vom Vorstand des Landtags, mithin vom Landtagspräsidenten und den Vizepräsidenten, eingesetzt worden zu sein, erklärte die größte der drei Regierungsfraktionen: „Bedenken bleiben bestehen“. Die Linke verbreitet weiter, allein der Landtagspräsident habe die Kommission eingesetzt. Dass die rot-rot-grünen Vorbehalte und Vorwürfe allein durch das erste Auftreten der drei Juristen ausgeräumt würden, damit war nicht zu rechnen. Aber zwischen Bedenken hegen und sie artikulieren, darin liegt der Unterschied zwischen Rechthaberei und Recht haben. Der Vorwurf der Befangenheit gegen das Thüringer Kommissionsmitglied nährt zudem die Vermutung, dass der Bericht die Koalitionsfraktionen nicht zufrieden stellen wird. Zumindest die Linke-Fraktion steigt offenkundig höher in den Baum, von dem sie spätestens heruntersteigen muss, wenn die angesehenen Juristen Ende Mai ihren Bericht vorlegen werden.
Dass die Kommission zusammengerufen wurde, hat seinen Grund eigentlich im politischen Streit um die Gebietsreform, in einem von der Landtagsdirektorin gekürzten Gutachten zum Organstreitverfahren der CDU-Fraktion mit Landtag und Innenausschuss vor dem Landesverfassungsgericht. Das Gutachten, so hieß es aus der Kommission, werde aber nichts mit der Gebietsreform zu tun haben. Es werde sich nur mit parlamentarischen Rechtsfragen etwa zum Neutralitätsgebot für den Landtagspräsidenten und die -direktorin, zum Verhältnis von Landtagsverwaltung und Abgeordneten bewegen. Die Juristen wollen sich auch dazu äußern, ob es für die Landtagsverwaltung – wie für Regierungen – einen Bereich der so genannten exekutiven Eigenverantwortung, der internen Willensbildung gibt. Rot-Rot-Grün hat mehr als verwundert reagiert, als die Landtagsverwaltung ein solches Recht für sich reklamierte. Auch die Zulässigkeit eines Untersuchungsausschusses gegen die Landtagsverwaltung werde geprüft. „Spannende Fragen, die so noch nicht bearbeitet worden sind“, nannte das der Vorsitzende der Kommission. Ein solcher Konflikt wie der in Thüringen ist eben noch nicht da gewesen in der bundesdeutschen Parlamentsgeschichte. Zumindest konnte sich keines der Kommissionsmitglieder daran erinnern. Bei allem berechtigten Streit, müssten am Ende alle Beteiligten zum rationalen Kern finden. Mancher wird eine Leiter brauchen.
Die Mitglieder der Kommission:
Prof. Herbert Landau, 2005 bis 2016 Richter am Bundesverfassungsgericht
Dr. Richard Dewes, Rechtsanwalt, Minister a.D.
Prof. Dr. Wolfgang Zeh, Jurist und Verwaltungswissenschaftler, 2002 bis 2006 Direktor beim Deutschen Bundestag.
Braun? Blau?
Das wäre ein schöner Beitrag zu jedem anderen Tag als dem 1. April.
Thüringen streicht an. Manches geht auch nach der SPD-Fraktion im hiesigen Landtag und so werden die Hinweisschilder an den Autobahnen zu Sehenswürdigkeiten „an Thüringens Corporate Design angepasst“, wie jetzt mitgeteilt wird. „Die touristischen Hinweisschilder sind nach französischem Vorbild einheitlich in weißer Schrift auf braunem Grund gestaltet“, wird in einer Pressemitteilung der Hintergrund erhellt. Wer hätte das gewusst? Doch nicht am welschen Geschmack stören sich die Roten. Das Braun stört. Das Braun muss weg. Ob das jemand anderen als die SPD Thüringens gestört hat? Wie viele wegen eines solchen braunen Hinweisschildesan an der nächsten Autobahnabfahrt das Steuer nicht herumgerissen haben, wäre auch mal ein Gegenstand für eine nette, statistische Erhebung. Die Rechnung dafür könnte zur Rechnung für die Anstreich-Aktion gelegt werden, von der nicht bekannt ist, wie hoch sie ausfallen wird. Ein einheitliches Corporate Design soll demnächst „den touristischen Glanz Thüringens reflektieren“ – wenn das die Kraftfahrer nicht blendet – „und von anderen Regionen abgrenzen“. Das ist politische Poesie in einer Presseverlautbarung. Das ist keine Abgrenzungspolitik. Als ob man nicht schon beim Überfahren der Landesgrenze darauf hingewiesen würde, dass man für einige Kilometer in Thüringen, dem grünen Herzen Deutschlands, unterwegs ist. Na gut, Autofahrer sind manchmal abgelenkt. Die SPD-Fraktion, so erfährt man auch, macht keinen Schnellschuss. Nein, Schulz bewahre. Sie hat lange mit sich diskutiert „wie man die braunen Schilder ersetzen könnte. Die Farbe Braun soll in Thüringen keinen offiziellen Charakter mehr haben.“. Das nennt man bei den Sozialdemokraten dann „kluge Symbolpolitik“. Demjenigen, der die Pressemitteilung abgenickt hat, ist der Doppelsinn des Wortes „Symbolpolitik“ nicht eingegangen. Klug ist das nicht. Darum steht die Frage jetzt im Raum, wie man den zahlreichen Gästen nach dem Anbringen der neuen Schilder deutlich macht, dass die AfD in Thüringen noch nicht die Macht übernommen hat? Deren Corporate Design strahlt ja auch in der Grundfarbe Blau. Die verschiedenen RAL-Werte, der Blaus, wenn sie denn verschieden sind, auf den Schildern zu vermerken, oder den Zusatz aufzudrucken, „dass die AfD die Blauen genannt wird, ist ein Zufall und von Thüringen nicht zu verantworten“, wäre auch kein kluger Einfall.
R2g wirkt manchmal komisch.
Grüße von Gramsci
Es muss über Hegemonie gesprochen werden. Nicht, weil es ein schönes Wort wäre, sondern weil linkes und grünes Spitzenpersonal die dahinter stehende Idee Wirklichkeit werden lassen möchten. Die Linke-Kovorsitzende meint, mit dem Chef der Thüringer Staatskanzlei darüber reden zu müssen. „Du meinst, Rot-Rot-Grün muss nicht von Anfang an als »hegemoniales Projekt« angelegt sein – als ein Projekt mit dem gemeinsam geteilten Anspruch, grundlegend andere politische Weichenstellungen vorzunehmen. So offen die Realisierbarkeit eines solchen Projektes weiterhin ist, so unklar bleibt meines Erachtens, wie ein Politikwechsel auf andere Art und Weise, etwa im Sinne eines »business as usual«, aus der Regierung heraus durchsetzbar sein soll“, schrieb sie ihm in einem Brief, der seinem Buch „Die Linke: Partei neuen Typs?“ vorangestellt ist. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen fordert ihre Partei auf: „Lasst uns authentisch, zugespitzt und klar sein. Dazu gehören auch Mut & Lust anzuecken & von Links Hegemoniefähigkeit zu wagen“.
Hegemonie – der Führer der Oktoberrevolution, Lenin, machte sich unter anderem in „Zwei Taktiken der Sozialdemokratie in der demokratischen Revolution“ Gedanken über die Hegemonie der Arbeiterklasse. Lenin als Stichwortgeber im 21. Jahrhundert dürfte schwer vermittelbar sein. Doch der italienische Kommunist Antonio Gramsci inspiriert Linke und Grüne zu ihren Führungs-Überlegungen. Gramsci dachte in Haft der italienischen Faschisten über hegemoniale Herrschaftsmöglichkeiten nach. Seine Gedanken aufgeschrieben in den „Gefängnisheften“, kamen erst nach Ende des zweiten Weltkriegs via Sowjetunion an die Öffentlichkeit. Der Hegemon war für beide die Arbeiterklasse.
Obwohl weder Linke, noch SPD, noch Grüne auf ihre Rolle als Avantgarde der Arbeiterklasse verweisen können, proben sie derzeit, wie Hegemonie in Thüringen geht. Ihr Experimentierfeld? Der Landtag, der gegenwärtig von einer tatsächlichen oder behaupteten Vertrauenskrise der rot-rot-grünen Fraktionen in Präsident und Verwaltung erschüttert wird. Neueste Stufe der Eskalation, die Vizepräsidenten fordern die Versetzung der Landtagsdirektorin in den einstweiligen Ruhestand. Der Vizepräsident von der SPD hat das schon vor der zweiten Sitzung des Ältestenrates, in der Streichungen der Direktorin in einer Zuarbeit des Juristischen Dienstes für eine Klageerwiderung des Innenausschusses im Organstreit mit der CDU-Fraktion erörtert werden sollten. Man kann also getrost vermuten, der Sozialdemokrat sei mit einer vorgefertigten Meinung in die Sitzung gegangen. Begleitet wird der Vorstoß von einer Verschärfung der Vorhaltungen gegen die Thüringer Spitzenbeamtin. Sagten Fraktionsspitzen nach der ersten Sitzung noch, das Vertrauen sei „arg angekratzt“, hieß es ebenfalls vor der zweiten Ältestenratssitzung, das Vertrauensverhältnis sei „enorm zerrüttet“. Präsident und Direktorin sollen die Vorwürfe gleichermaßen treffen. CDU-Filz sieht Rot-Rot-Grün in der Landtagsverwaltung.
Im Kern des Streites geht es mittlerweile auch um die Frage, was die Landtagsverwaltung den Abgeordneten schuldet. Neutralität und Kompetenz, auch sachkundige Schriftsätze, ohne Frage. Doch auch Einsicht darein, wie Gutachten entstehen, wie die Beamten sich miteinander darüber austauschen? Um diese Frage zu beantworten, berief der Landtagspräsident eine externe Kommission, die die Rechtsverhältnisse zwischen Verwaltung und Abgeordneten klären soll. Das verärgerte die Regierungsfraktionen. Es werde „unappetitlich und ungemütlich“, kündigte der SPD-Fraktionschef nach der ersten Sitzung des Ältestenrates an. Das ist es. Mittlerweile ist das Wort von einer „sozialistischen Säuberung“ in der Welt. Das hängt ja irgendwie mit dem Streben nach Hegemonie zusammen, wie man aus der Geschichte kennt.
Niederlage für den Arbeiterkaiser
Es steht zu vermuten, dass in der SPD nur wenige Leute geglaubt haben, man müsse einen Rückzieher aus Brüssel in der Partei nur zu 100 Prozent an die Spitze der Partei wählen und ihm mit 100 Prozent den Spitzenplatz auf einer Landesliste geben, und schon könnte keine der nachfolgenden Wahlen verloren gehen. Gestern ist die erste Wahl verloren gegangen. Trotz aller Ehrentitel von Arbeiterkaiser über Gott-Kanzler bis Schulz-Zug.
Die Saarwahl ist verloren gegangen, gemessen am verkündeten Ziel, stärkste Partei zu werden und gleich noch das Parteien-Parallelogramm hin zu R2 oder R2G – auch in Berlin – verschieben zu wollen. Sie ist verloren gegangen, auch gemessen an der um zehn Prozentpunkte größeren Wahlbeteiligung und einem dennoch schlechteren Ergebnis, als bei der Landtagswahl zuvor. Die Aussicht auf Rot-Rot hat augenscheinlich wenig mobilisiert. Oder hat sie gar abgeschreckt? Kramp-Karrenbauer holte Nichtwähler an die Wahlurnen, nicht Schulz.
Er vermochte nur, Sozialdemokraten für Wochen siegestrunken aussehen zu lassen, nicht Wähler zu begeistern. Nun muss die Sozialdemokratie den Mann, den sie selbst erhöht, dessen Image sie überhöht hat, auf das Normalmaß eines Wahlkämpfers zurückstutzen. Ja, ja, der Einwand gilt, der Arbeiterkaiser stand zum Landtag in Saarbrücken nicht zur Wahl. Doch sein Name überspannte den Wahlkampf. Und geholfen hat das nicht.
Eine Lustration ist nicht lustig
Die Thüringer rot-rot-grünen Fraktionen erwägen, die Verwaltung des Landtags zu lustrieren, zu durchleuchten, Der Anlass? Das, wie es hieß, „angekratzte Vertrauen“ zum Landtagspräsidenten, der der CDU angehört. Der hat sich vor die Landtagsdirektorin gestellt, nachdem die ein Gutachten zum Verfassungsstreit zwischen CDU-Fraktion und Landtagsinnenausschuss, man kann es nicht anders nennen, kräftig gekürzt hat. Begründet, wie Landtagspräsident und -Direktorin erklärten. „Politische Zensur“, riefen unisono die die Landesregierung tragenden Fraktionen. Und auch der Ministerpräsident, nicht Mitglied des Landtags, kommentierte: „Wenn das beanstandete Vorgehen der Direktorin normale Praxis sei, wie sieht denn dann der Alltag erst aus?“ Und „Unglaublicher & einmaliger Versuch politischer Manipulation durch die Thüringer Landtagsdirektorin?“ Da war außer den Vorhaltungen aus der Koalition und der Stellungnahme des Landtagspräsidenten nichts Konkretes bekannt. Vor allem hatte die Landtagsdirektorin noch keine Gelegenheit, sich und ihr Vorgehen zu erklären. Dann folgte ein öffentlicher Wettlauf um das Recht, sich als Initiator einer Sitzung des Landtags-Ältestenrates präsentieren zu können.
Das Resümee der Beteiligten nach dessen hitziger Sitzung fiel erwartungsgemäß sehr unterschiedlich aus. Mangelnden Aufklärungswillen hielt die CDU den Koalitionären vor. Der Landtagsdirektorin sei kein Gehör geschenkt worden. Es habe dazu die Zeit gefehlt, erklärten dagegen die Koalitionsspitzen von Linke, SPD und Grünen. Die Sitzung habe statt um 13.00 Uhr mit 15 Minuten Verspätung begonnen und man habe mit der Aktuellen Stunde pünktlich um 14.00 Uhr beginnen wollen, der Besuchergruppen wegen. Was in der Sitzung vorgebracht wurde, wurde von R2G zum Anlass genommen, öffentlich über einen Untersuchungsausschuss nachzudenken. Es habe bereits zuvor Fälle gegeben, in denen die Verwaltungsspitze in Schriftsätze eingegriffen habe. Als sei das nicht eine übliche, erwartbare Verfahrensweise und auch nicht unüblich in rot-rot-grün geführten Ministerien und nachgeordneten Behörden. Nun seien „dieser Vorgang und weitere“ aufzuklären. Welche gemeint sind, ließ man in der Erklärung nach der Sitzung offen.
Es habe die Zeit dafür gefehlt, dass die Landtagsdirektorin eine „justiziable“ Erklärung hätte abgeben können, begründeten die Vertreter der Koalition. Und, so der SPD-Fraktionschef, die Landtagsverwaltung solle dem Referatsleiter, der die, Zitat: „Chuzpe“ gehabt habe, den Vorgang öffentlich zu machen, in den kommenden Wochen nicht dienstrechtliche Nachteile ankündigen. Dann werde es „ungemütlich“. Es soll überhaupt „ungemütlicher und unappetitlicher“ werden, hieß es von der SPD-Fraktionsspitze mit Blick auf den „tiefer gehenden Aufklärungsbedarf“. Man kann das in seiner Unbestimmtheit getrost eine Drohung nennen. Den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung wird der angeschlagene Ton nicht gefallen. Mag er auch in den politischen Plänkeleien zwischen den Fraktionen und Abgeordneten üblich sein.
p.s: Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes legt dar, dass die Organklage der CDU-Fraktion unbegründet ist.