Zwei vertane Chancen

In dieser Woche hätte die Kandidatur des Thüringer Ministers für Wirtschaft und Wissenschaft für das Spitzenamt der Landes-SPD Rückenwind bekommen sollen. Hätte. Er mischte sich ein in das Gezerre in seiner Partei um eine große Koalition in Berlin. Sein Vorschlag, gegebenfalls nach zwei Jahren das Erreichte einzuschätzen und dann je nach dem die Kanzlerschaft mit einem Konstruktiven Misstrauensvotum zu beenden, provozierte Kopfschütteln. Wohl am gnädigsten war die rethorische Frage, was er sich dabei gedacht habe. Mehr an die Substanz ging die Frage, was deutsche Politiker so vom Grundgesetz wissen und mit welcher Mehrheit im Bundestag eine andere Kanzlerin, ein anderer Kanzler gewählt werden solle. Nur so kann ein Konstruktives Misstrauenvotum erfolgreich sein. Es war so gut gemeint. Aber gut gemeint ist nicht gut gemacht.

Das zeigte sich auch bei der öffentlichen Anhörung zur rot-rot-grünen Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes aus dem Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft. Nicht wenig trug die Koalition selbst dazu bei. Sie arbeitete sich an der CDU-Fraktion und deren wissenschaftspolitischem Sprecher ab. Von Fraktion zu Fraktion variierte in Erklärungen die Zahl der Anzuhörenden, die ihre Erklärung abgegeben und erläutert hatten, als die CDU-Fraktion das Hochschulgesetz für durchgefallen erklärte. Die Grünen zählten 4 von 27 Anzuhörenden. Die Linke zählte 5 von gar 42 und geißelte mangelnde Wertschätzung für die noch kommenden 15 Anzuhörenden. Als hätte nicht jeder von denen seine Stellungnahme zuvor auch schriftlich abgegeben. Das Konvolut soll etwa 300 Seiten umfassen.

Darin findet sich unter anderem die Stellungnahme der Landesrektorenkonferenz. Darin heißt es in der Präambel: „Anstelle einer Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung (Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014) formuliert das Gesetz Neuregelungen, die sowohl die nationale als auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Hochschulen gefährden.“ Die „geplante grundhafte Neuausrichtung des ThüHG“ nennen die Rektoren unverständlich. Ohne Not würden intransparente und bürokratische Entscheidungsstrukturen geschaffen. Die Landesregierung sollte diesen Gesetzentwurf zurückziehen, fordert der Präsident der Musikhochschule in Weimar.

Doch anstatt auf die Kritik der Wissenschaftler einzugehen, verweist die Linke auf „insgesamt breite Zustimmung in den Stellungnahmen der Studierendenschaften“. In der Pressemitteilung wird sichtbar, wie wenig r2g gewillt ist, sich von der Kritik am Gesetzentwurf in der Anhörung beeindrucken zu lassen: „Die paritätische Besetzung der Hochschulgremien, die Stärkung von Gleichstellung und Diversität, die verbindliche Einführung einer Zivilklausel oder auch die Verschiebung der Entscheidungskompetenzen hin zum Senat sind bereits jetzt vorgesehen und werden auch nach der Anhörung Bestand haben“, heißt es darin. Noch vor der Auswertung der Stellungnahmen. Wozu die Anhörung, nur um einem Gesetz Genüge zu tun?

Studenten begleiteten die Anhörung im Landtag mit einer kleinen Demonstration mit der sie eine „Progressive Hochschulpolitik“ forderten. Am progressivsten wäre die wohl, wenn die Präsenzpflicht in Vorlesungen und Seminaren für Studenten abgeschafft würde. Die Professoren wundern sich darüber, so wie sich Lehrmeister wohl wundern würden, wenn Bäckerlehrlinge oder Klempnerlehrlinge sich dafür stark machten, nicht in der Backstube oder der Werkstatt erscheinen zu müssen und zu behaupten, das bisschen Lehrstoff könnten sie sich selbst erarbeiten. „Studis fight the Power“, war die Parole. Vorausgesetzt, das ist nicht bloße Attitüde, scheinen die Studierenden mit r2g auch nicht vollauf zufrieden zu sein. Und wer ist Schuld daran?

Zunehmend fragwürdig

„Ich werde mit Allahs Hilfe bewirken, dass ich das deutsche Volk islamisieren kann.“ Diesen Satz postete der syrische Flüchtling Mohammed auf seinem Facebook-Account. Er ist durch die im Kika ausgestrahlte Dokumentation „Malvina, Diaa und die Liebe“ deutschlandweit bekannt geworden. Der junge Syrer präsentiert sich zu dem Post auf einer Kanone.

Der Hessische Rundfunk, der den Film produziert hat, muss einräumen, dass der Post authentisch sei. Der Post, so habe der Syrer versichert, sei als Scherz zum Ende des Ramadan gemeint gewesen, erläutert der Sender. Der Ramadan endet mit dem ausgelassen begangenen Fest des Fastenbrechens. Es wurde 2017 je nach dem Tag der Sichtung der neuen Mondsichel zwischen dem 25. und 27. Juni. gefeiert. Der Post kam Wochen später.

Post und Erläuterung dazu sind ein weiteres Glied in einer Kette von Fragwürdigkeiten, die der HR zu verantworten hat, und die auch auf den KiKa zurückfallen. Diaa nannten die Macher des Films den jungen Mann. Dann wurde eingeräumt, der in seinem Pass eingetragene Name sei Mohammed. Diaa sei sein Spitzname. Dann wird das Alter im Internetauftritt zur Sendung stillschweigend von 17 auf 19 geändert. Ein Like Mohammeds bei Facebook für den deutschen islamistischen Prediger Pierre Vogel habe einem Quizz für eine Reise nach Mekka gegolten, wird behauptet.

Nicht, dass sich ein junger Syrer und eine junge Deutsche ineinander verlieben, ist das Außergewöhnliche. Dagegen kann niemand ernsthaft etwas haben. Die Absicht der beiden Sender zu zeigen, wie zwei junge Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen um ihre Beziehung kämpfen, entspricht durchaus publizistischen Maßstäben. Doch erscheint sie angesichts der bekannt gewordenen Fakten zunehmend fragwürdig. Forderungen des jungen Mannes, seine Freundin solle keine kurzen Kleider tragen und ihre männlichen Freunde bei der Begrüßung nicht umarmen, erscheinen in einem anderen Licht. Kann sein Geständnis, er wolle das Mädchen schnellstmöglich heiraten, noch als Ausdruck bloßer Liebe angesehen werden? Ist die Frage, ob sie sich vorstellen könne, zum Islam zu konvertieren und einen Schleier zu tragen, wirklich harmlos? Wer keinen Glauben habe, habe kein Leben, sagt Mohammed und er meint damit selbstverständlich den Islam, nicht das Christentum. Das Mädchen hält im Film dagegen. Nein, keine Hochzeit, kein Schleier, sie sei Christin und Emanze, begründet die 16-Jährige selbstbewusst und spielt dabei mit dem Kreuz, das sie an einer kurzen Kette um den Hals trägt. Mohammed ist nicht dabei.

Der Hessische Rundfunk und der Kinderkanal werden in öffentlichen Reaktionen hart angegangen. Nicht immer ist die Kritik angemessen. Es werde der Versuch einer Indoktrination eines jungen Mädchens vorgeführt, wird unter anderem kritisiert. Der KiKa handele unverantwortlich, er zeige falsch verstandene Toleranz. Eltern machen sich Gedanken, ob sie ihre Kinder noch unbeaufsichtigt den KiKa schauen lassen können – was mal ein Argument war, um den Sender gegen pädagogisch nicht so wertvolle Angebote privater Sender abzugrenzen. Reihenweise verkünden Eltern, ihre Kinder künftig vom Sender fernzuhalten. Selbst wenn man von den 258 Kommentaren zu einer Erklärung des HR die bis zum 11. Januar 16.23 Uhr auf der KiKa-Internetseite platziert wurden, 34 abzieht (das entspräche in etwa dem Stimmenanteil für die AfD zur Bundestagswahl) bliebe noch genügend Empörung, Verständnislosigkeit und Enttäuschung, womit sich die beiden Sender gründlicher auseinandersetzen müssen, als sie ihren männlichen Protagonisten auf Eignung für ein solches Projekt überprüft haben. Glaubwürdigkeit ist schon jetzt verloren gegangen.

Weit auseinander

Der Thüringer Staatskanzleichef hat jüngst öffentlich Überlegungen zur Enquetekommission „Auseinandersetzung mit Rassismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung in Thüringen“ angestellt, die man gewiss nicht als Ablehnung aber als Fragen zur Vorgehensweise der rot-rot-grünen Mehrheit ansehen kann. Nur wenige Worte. Er meinte, die Mehrheit in der Kommission stelle ihre eigenen Positionen nicht in Frage. Er wisse aber, so der Minister, in der Koalition gebe es dazu andere Überzeugungen. Dem ging mittelbar die Einschätzung des Sozialwissenschaftlers voraus, man könne auch vom politischen Gegner etwas lernen, selbst wenn man nicht dessen Positionen teile. In der Debatte zur Einsetzung der Kommission hatte er noch argumentiert: „es geht im besten Sinn Habermas’scher Kommunikationstheorie um den zwanglosen Zwang des besseren Arguments“. Es ginge nicht um das Mehrheits-Minderheits-Klima in den Ausschüssen des Landtags. Das war am 9. Dezember 2016. Lange her.

Der Minister hat Recht. R2G erweckt den Eindruck, als sei die Enquete eine Einrichtung zur Belehrung der Opposition. Jüngstes Beispiel. Die Mehrheit traf in der 7. Sitzung der Kommssion die Übereinkunft, was unter Rassismus zu verstehen sei, die CDU enthielt sich. Sie hatte diverse Änderungsvorschläge zur R2G-Definition, von denen nicht alle, abgelehnt wurden. Deshalb, begründet man in der CDU-Fraktion, die Enthaltung und nicht die Ablehnung. Es gab bereits im Vorfeld wenig beachtete Anzeichen dafür, dass sich die Mehrheitsfraktionen von der CDU absetzen möchten. Von der AfD ganz zu schweigen. Noch nach der Einsetzung der Kommission im Januar des vergangenen Jahres freute sich die Obfrau der SPD-Fraktion darüber, dass „dass die CDU unseren Kompromissvorschlag zum Einsetzungsbeschluss mitgetragen hat“. Es folgten diverse R2G-Pressemitteilungen parallel zu den üblicherweise von der Landtagspressestelle verbreiteten. Im November luden die Mehrheitsfraktionen zu einer eigenen Pressekonferenz ein. Unmittelbar vor einer weiteren Sitzung. Sie verkündeten dort, es fehle in Thüringen an „unabhängigen Beratungsstellen für Betroffene von Diskriminierung und Rassismus die transparent arbeiten.“

Die CDU erklärte dazu, es sei „deutlich zu früh, Schlussfolgerungen aus der Arbeit der Enquetekommission zu Rassismus und Diskriminierung des Thüringer Landtags abzuleiten. Wenn Rot-Rot-Grün schon weiß, was das Ergebnis der Enquetekommission ist, dann können wir uns die Arbeit auch sparen.“ Es gebe nicht einmal Konsens über zentrale Begriffe, mit denen die Kommission arbeitet. Die Koalitionsfraktionen arbeiteten mit einem sehr weiten Rassismusbegriff, der weder wissenschaftlich noch politisch Konsens sei. Der Unmut über die Eile der R2G-Mitglieder in der Kommission war schon damals unüberhörbar. Einer der CDU-Sachverständigen hatte in der Septembersitzung zu den Begriffen Rassismus und Diskriminietung erklärt: „Als analytische Termini unterliegen sie Definitionen, die ihrerseits nicht wahrheitsfähig sind. Das heißt, es gibt keine richtige und falsche oder keine wahre und falsche Vorstellung von Diskriminierung; das ist, glaube ich, der Konsens. Allerdings können beide Begriffe einem analytischen Zweck oder einem bestimmten politischen Ziel auch mehr oder weniger dienlich sein.“ Und er führte weiter aus: „Jemand kann von der Existenz menschlicher Rassen überzeugt sein, ohne damit eine moralische Bewertung abzugeben.“ Eine Sachverständige der Linken fand hingegen Zustimmung bei der Mehrheit in der Kommission mit ihrer Feststellung, wer sagt, es gibt Rassen, ist ein Rassist. Wie weit diese Positionen auseinanderliegen, ist leicht zu ermessen. Vieles deutet auf mindestens ein Minderheitenvotum, statt eines gemeinsamen Gutachtens wenigstens von R2G und CDU hin.

Mit einem Wisch

Mit einem Wisch haben Linke, SPD und Grüne im Thüringer Landtag den 2. Untersuchungsausschuss im Prinzip abgeräumt. Sie signalisierten, den derzeitigen Datenschutzbeauftragten für eine weitere Amtszeit wählen zu wollen, ohne dass der Ausschuss seinen Abschlussbericht vorgelegt hätte. Der Untersuchungsausschuss 6/2 trägt den langen Namen „Mögliches Fehlverhalten des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit dem Auffinden, der Sicherung, dem Sichten sowie der Räumung der in einem Aktenlager in Immelborn im Juli 2013 aufgefundenen Unterlagen.“ Auf diesen Untersuchungsauftrag einigten sich alle Beteiligten und man sollte meinen, dass das Untersuchungsergebnis hätte irgendwelche Konsequenzen haben sollen.

Nun gibt es aber eine zeitliche Differenz zwischen der im März anstehenden Wahl für weitere sechs Jahre und dem Ende der Legislatur erst im kommenden Jahr. Spätestens im Sommer 2019 hätte der Ausschuss seinen Abschlussbericht und die CDU ihr Minderheitenvotum vorlegen sollen. Nachdem die AfD zu erkennen gegeben hat, mit dem Landesbeauftragten gut zusammengearbeitet zu haben, kann r2g gemeinsam mit der, wie immer im Plenum erklärt wird, „nichtdemokratischen Fraktion“ den Abschlussbericht formulieren. Die Freude darüber wird groß sein. Wetten. Was der Ausschuss 2019 aufdeckt, wird niemanden mehr anheben.

Der CDU mag es darum gegangen sein, eine zweite Amtszeit des 2012 unter schwarz-roter Mehrheit auf SPD-Ticket vom Landtag gewählten Datenschutzbeauftragten begründet zu verhindern. Das Ziel war angesichts der Mehrheitsverhältnisse von Anbeginn auf der anderen Seite des Regenbogens zu suchen. Immerhin war der Weg dahin interesssant. Es sei daran erinnert, dass die Mehrheit im Ausschuss weit vor Abschluss der Beweisaufnahme – der Ausschuss hat im Prinzip Rechte wie ein ordentliches Gericht – einen Zwischenbericht verabredete, was auf Widerstand bei der CDU stieß. Ihr Argument, auch ein Gericht fälle vor dem Ende der Beweisaufnahme kein „Zwischenurteil“ blieb genauso unbeachtet wie der Verweis auf das Untersuchungsausschussgesetz, das vor Abschluss der Beratung über die Abfassung des schriftlichen Berichts eine öffentliche Beweiswürdigung ausschließt. Als Klammerbemerkung: interessant ist, dass anlässlich des Untersuchungsausschusses zur Sohnemann-Affäre des grünen Justizministers die dortige rot-rot-grüne Mehrheit mit einem Gutachten klären lassen will, was mit Bick auf Paragraph 25 des Untersuchungsausschussgesetzes ein Ausschussmitglied im Plenum zum Thema des Ausschusses sagen darf und was nicht.

Die CDU mag ihre Position mit einem eigenen Gutachten stärken, demzufolge der Datenschutzbeauftragte fehlerhaft gehandelt hat, als er mit zwei Bescheiden datenschutzrechtliche Kontrollen in dem Aktenlager ankündigte. Für eine Räumung forderte er vom damaligen CDU-Innenminister Polizisten zur Unterstützung und klagte sie auch ein. Jeder der Bescheide, so das Gutachten sei ein „juristisches Nullum“ und das Vorgehen des Datenschutzbeauftragten folglich ohne rechtliche Grundlage. Das 70-seitige Papier soll im Ausschuss verlesen und so zum Beratungsgegenstand werden. Dass es die Mehrheit zu überzeugen vermag, darf bezweifelt werden. Nur in der Erkenntnistheorie gilt, dass Mehrheiten kein Kriterium der Wahrheitsfindung sind. In der Politik ist das anders. Das weiß auch die CDU.

Maria, Mia, Freiburg, Kandel

Maria, Mia – eineinviertel Jahr nach dem Mord an einer Studentin in Freiburg erschüttert die Tötung einer 15-Jährigen durch ihren ehemaligen Freund, einen angeblich 15-jährigen Flüchtling aus Afghanistan. Das Verbrechen in Kandel einen Mord zu nennen, verbietet sich derzeit aus juristischen Gründen. Man kann aber getrost eine Vorsatztat annehmen, wenn der Täter ein Küchenmesser mit sich führte und wenn er dem Vater des Opfers am Telefon androhte, er werde das Mädchen „abpassen“. Er passte es ab und nun ist das Mädchen tot. Maria und Mia wurden von jungen Burschen getötet, die als unbegleitete Flüchtlinge nach Deutschland kamen und die von sich behaupteten, sie seien minderjährig.

Was für ein Zeichen ist es, wenn ein Teil derer, die sich jetzt zu Wort melden, nach Freiberg und Kandel auf Defizite bei der Identifizierung der Minderährigen aufmerksam machen und wenn der andere Teil auf Menschenrechte und Menschenwohl der Flüchtlinge hinweist und meint, nichts könne, nichts müsse geändert werden? Alles sei gut. Und das angesichts der Tatsache, dass, seit der Prozess gegen den Mörder der Freiburger Studentin läuft, bekannt ist, dass er mindestens 22 Jahre alt ist, nach Angaben seines Vaters 33 sein soll.

Die Diskussion um den Fall offenbart Bruchlinien, die sich nicht einfach mit hier die Demokraten, dort die Rassisten beschreiben lassen. Die Blauen tun das, was sie immer tun und reden, wie sie immer reden. Unter anderem meinen Grüne, Parteifreunde, die durchaus Änderungsbedarf sehen, weit jenseits des Bruchs, bei den Rassisten verorten zu müssen, um ihre eigene Position zu untermauern. Mit Rechten zu reden, lohnt eh nicht. Aus Forderungen, bei Flüchtlingen, die sich als Minderjährige ausgeben und die ihr Alter nicht nachweisen können, genauer hinzuschauen, wird die auch Forderung gedrechselt, Ärzte sollten für die Ausländerbehörden mit Röntgenstrahlen das Alter aller Flüchtlinge eruieren, Solches Begehren von Politikern könnte man getrost ablehnen. Doch mit derartigen Argumenten entfernt man sich vom eigentlichen Debattenanlass, weil es nicht verlangt wurde. Es geht um einen angeblich 15-Jährigen, den der Vater des Opfers nach eigenem Bekunden wie einen Sohn aufgenommen hat. Das Alter des Jungen zweifelt er aber an. Spätestens, wenn er seinen Zweifel im Prozess für das Gericht vernehmlich vorbringt, wird zu überlegen sein, ob nicht doch eine Alterschätzung nach dem derzeit angezeigten Verfahren erforderlich ist. Eine peinliche Überraschung wie in Freiburg kann man sich ersparen.

Dabei schreibt das Aufenthaltsrecht schon vor, dass bei „Zweifel über die Person, das Lebensalter oder die Staatsangehörigkeit des Ausländers, …die zur Feststellung seiner Identität, seines Lebensalters oder seiner Staatsangehörigkeit erforderlichen Maßnahmen zu treffen“ sind. Zu den erwähnten Maßnahmen gehören „das Aufnehmen von Lichtbildern, das Abnehmen von Fingerabdrücken, Messungen und ähnliche Maßnahmen, einschließlich körperlicher Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zum Zweck der Feststellung des Alters vorgenommen werden, wenn kein Nachteil für die Gesundheit des Ausländers zu befürchten ist. Die Maßnahmen sind zulässig bei Ausländern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben; Zweifel an der Vollendung des 14. Lebensjahres gehen dabei zu Lasten des Ausländers“. Selbst Daten von Mobiltelefonen dürfen zu diesem Zweck ausgelesen werden. Wohlgemerkt bei Flüchtlingen, die nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.

Hier und da liest man Hinweise darauf, so etwas wie in Kandel passiere hierzulande alle Tage und sei auch im deutschen Kulturkreis üblich. Man muss das nicht Relativieren nennen. Man kann Zahlen anführen. Für 2016 weist die polizeiliche Kriminalstatistik 10 Morde, Totschlagsdelikte und Tötungen auf Verlangen mit Tatverdächtigen unter 14 Jahren aus, 132 in der Altersgruppe zwischen 14 und 18 Jahren. Bei 2775 derartigen Delikten bundesweit.

Ein sonderbarer Beschluss

Achtung, Platitüde: Der Blick auch ins Grundgesetz verbessert die Rechtskenntnis. Das Grundgesetz regelt in Artikel 38 Absatz 1 Satz 2: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Die Regel kommt einem in den Sinnn angesichts des Beschlusses der Thüringer SPD gegen eine Große Koalition, die ja eigentlich keine große Koalition wäre. Erst nachdem die Beschlussfähigkeit des Sonderparteitages in Erfurt festgestellt worden war, konnte über einen entsprechenden Initiativantrag der Jusos abgestimmt werden. 117 von 220 Delegierten nahmen an der Abstimmung teil. Es wäre angesichts dessen – mit der Ankündigung des Thüringer Ministerpräsidenten, er wolle erneut antreten, ist der Wahlkampf im Freistaat eigentlich eröffnet – eine übereilte Einschätzung, der Beschluss deute auf eine Fortsetzung der rot-rot-grünen Koalition in Erfurt nach 2019 hin.

Doch ist er eine Festlegung, die neben der Frage, wie es nach dieser überraschenden Abstimmung in der Thüringer SPD weitergeht auch zu der Überlegung anregt, welche Bindungskraft ein solcher Beschluss haben kann. Welche legitime Bindungskraft hat er gegenüber dem „normalen“ Thüringer SPD-Mitglied? Wäre das ein schlechtes Parteimitglied, das sich nach Sondierung und Koalitionsgesprächen, gegebenenfalls entgegen dem Parteitagsbeschluss, für eine große Koalition ausspricht, weil es überzeugt ist, Opposition sei Mist und bezweifelt, die SPD könne sich, nachdem sie in Koalitionen mit der CDU sklerotisch geworden ist, auf der Oppositionsbank zwischen Linke und AfD sichtbar erneuern. Keine dieser beiden Parteien wird auf die Sozialdemokraten Rücksicht nehmen.

Der Beschluss des Parteitages – der erste seiner Art auf Landesebene noch bevor die Sondierungen richtig begonnen haben – lässt auch fragen, wie schauen die, die ein Mandat für einen SPD-Parteitag haben, auf die 153 SPD-Abgeordneten, davon drei aus Thüringen, die von über neun Millionen Wählern in den Bundestag geschickt wurden. Sind es nicht die, die darüber entscheiden sollten, in welcher Konstellation Deutschland regiert wird. Kein Parteitagsdelegierter hat je einen Bundeskanzler gewählt, wenn er nicht zugleich ein Bundestagsmandat hatte. Geht politisches Gefühl und Sehnsucht nach Therapie für eine gebeutelte Partei vor demokratischer Legitimation? Nein. Nicht nur die Thüringer SPD ist mit einem sonderbaren Beschluss konfrontiert.

16, 18 – was wohl mehr wert ist

Artikel 54 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes bestimmt für die Wahl des Bundespräsidenten: „Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.“ Wie alt man sein darf, um sich um das Spitzenamt zu bewerben, bestimmt das Grundgesetz nicht. Der elfte Amtsinhaber war 72 als er von der 15. Bundesversammlung ins Amt gewählt wurde. Zum Bundeskanzler, zur Bundeskanzlerin kann gewählt werden, wer am Tag der Bundestagswahl das 18. Lebensjahr vollendet hat. Kann.

R2g und CDU bemühten sich in der 103. Sitzung des Landtags, die jeweils andere Seite für die Absenkung des aktiven beziehungsweise passiven Wahlalters zu begeistern. Die Koalition will unter anderem das aktive Wahlalter für den Landtag auf 16 Jahre absenken. Sie braucht für das entsprechende Artikelgesetz, mit dem auch andere Bestimmungen der Landesverfassung geändert werden sollen, eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Mithin braucht sie die CDU-Fraktion. Die will das passive Mindest-Wahlalter für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte auf 18 Jahre absenken, die Altersgrenze für deren Wählbarkeit aufheben.

Die r2g-Mehrheit lehnte einen CDU-Änderungsantrag zum eigenen Gesetzentwurf auf Drucksache 6/4827 ab. Die Begründung – aus dem Innenministerium neben anderem, dass nicht klar sei, wie im Fall eines Strafverfahrens wegen Verfehlungen im Amt mit einem 18-jährigen Bürgermeister umzugehen sei, der gegebenfalls nach Jugendstrafrecht abzuurteilen wäre. Keiner der Redner der Koalitionsfraktionen ging im Tagesordndnugspunkt auf die von der CDU vorgeschlagene Absenkung des passiven Wahlalters ein. Der Grund? Die Regierungsfraktionen preisen die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre als einen Zugewinn für die Demokratie in Thüringen. Durch ihr Schweigen zum CDU-Vorschlag umgingen die drei Koalitionäre die fällige Antwort auf die Frage, warum die Absenkung des passiven Wahlalters für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte nicht ebenso ein Zugewinn für die Demokratie sei. Die Beibehaltung der Altersgrenze von 65 Jahren versuchten die Redner als eine Gefälligkeit gegenüber den älteren Bürgermeistern und Landräten zu verkaufen. Sie sollten dadurch Gelegenheit bekommen, zu sagen „ich zieh’ mich auf mein Altenteil zurück“. Das sei keine Altersdiskriminierung. Gegebenenfalls könnten ja „Kolleginnen und Kollegen, die sagen, ich will auch noch mit 80 hauptamtlicher Bürgermeister oder Landrat sein, das klageweise meinetwegen vor den Europäischen Gerichtshof bringen“. Das fände sie als Juristin interessant, so die SPD-Rednerin.

Als die Debatte während eines Redebeitrags des CDU-Fraktionschefs zur 1. Lesung des Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung aufgeregt wurde, und der darauf aufmerksam machte, dass die Argumentation der Koalition widersprüchlich sei, platzte es aus einem Linke-Abgeordneten heraus. Der CDU gehe es nur darum, ihre Altkader zu versorgen. Das kann man getrost eine parteipolitische, keine sachliche Begründung für die Ablehnung nennen. Die Bereitschaft der CDU, „unserem Gesetzentwurf zu folgen“, wie es die Linke-Fraktionschefin im Tagesordnungspunkt 9 zur Einbringung der rot-rot-grünen Novelle formulierte, dürfte nicht gestärkt worden sein.

Dezemberplenum und Weihnachtswunder

Zwei Ereignisse sind vom Dezemberplenum des Thüringer Landtags nicht zu erwarten. Dass zum einen der Landtag entsprechend dem CDU-Antrag auf Drucksache 6/4821 den vom R2G getragenen Ministerpräsident auffordert, die Vertrauensfrage zu stellen. Und dass zum anderen die CDU-Fraktion Zustimmung zum „Fünften Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Thüringen (Gesetz zum weiteren Ausbau der Demokratie auf Landesebene) Gesetzentwurf der Fraktionen die Linke, der SPD und BÜNDNIS 90/Die Grünen“ auf Drucksache 6/4806 bekunden wird.

Die CDU weiß, dass ihrem Ansinnen die R2G-Mehrheit entgegen steht. Und selbst, wenn sie die Mehrheit gewänne, könnte sie nicht unmittelbar daraus einen politischen Vorteil ziehen. Verlöre R2G in dieser Abstimmung, stünde dem CDU-Fraktionschef nicht unmittelbar eine akzeptable eigene Mehrheit zu Seite. Mit der zweiten Oppositionspartei kann man ernsthafterweise nicht an eine Regierungsbildung denken. Man werfe nur einen Blick auf das Personal.

Warum aber nicht im Parlament ernsthaft erörtern, was es bedeutet, dass das wichtigste politische Vorhaben nach zweimaliger Beratung zum Thema im Koalitionsausschuss nur in „neuer Qualität“ fortgeführt werden kann. In der Koalition kann ja ernsthafterweise niemand leugnen, dass man zuversichtlicher und geschlossen erscheinender in das Reformvorhaben gestartet ist, also Koalition derzeit auftritt. Stichworte Erklärung der Linke zum Abstimmungsverhalten im Koalitionsausschuss und etwas verspäteter Brief des SPD-Landeschefs als Antwort darauf. Was man aus der Koalition hört ist nur „Klamauk“, an dem man sich ja beteiligen muss. Und gehashtagte Vorwürfe an den CDU-Fraktionschef, die in der gleichen Weise auch von der AfD kommen, von der man sich ja in Wort und Geist absetzt. #Keinarschinderhose.

Mit der Drucksache 6/4806 will R2G aus dem in Artikel 68 der Thüringer Verfassung festgeschriebenen Bürgerantrag einen Einwohnerantrag machen, an dem zu beteiligen sich ab dem 14. Lebensjahr möglich sein soll. Das aktive Wahlalter für Landtagswahlen soll auf 16 Jahre gesenkt werden und der Finanzvorbehalten bei Volksbegehren in Artikel 82, Absatz 2 soll modifiziert werden. Aus dem Wort „Haushalt“ soll „Haushaltsgesetz“ werden. Die Folgerungen daraus werden unter Bezug auf ein Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichtes von 2009 aufgezeigt. Das hat seine Rechtsprechung nach einem Urteil von 2001 geändert, nachdem in der dortigen Landesverfassung das Wort „Haushaltsgesetz“ eingefügt worden war. Volksbegehren, so die Berliner Verfassungsrichter wären nur ausgeschlossen, wenn sie den laufenden Haushaltsvollzug betreffen. Um die Kosten des Volksbegehrens aufzuzeigen, was wichtig ist, um zu erkennen, ob es in das Budgetrecht des Landtags eingreift, soll eine Aufstellung nötig sein, die nur der Kostenaufstellung im Deckblatt zu einem Gesetz entspricht. Volksbegehrensiniativen sollten nicht unangemessene Bürden auferlegt werden. Doch entspräche es der verfassungsmäßigen Ewigkeitsgarantie für das Demokratieprinzip, wenn die Initiatoren gegenüber den Abgeordneten bevorteilt würden?

Der CDU-Antrag wird von R2G als Klamauk abgetan, der eigene sei ein ernst gemeinter Vorstoß zur Änderung der Thüringer Verfassung. Beiden Ansinnen fehlt erkennbar die erforderliche Mehrheit. Keine der beiden Seiten rechnet ernsthaft mit einem Weihnachtswunder von Erfurt.

Halten zu Gnaden

Seit dem 4. Dezember zählt nicht nur die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag die Tage, an denen die Linke die eindringliche Bitte des Koalitionspartners SPD ignoriert, die Erklärung zum Abstimmverhalten im Koalitionsausschuss vom 30.November „zeitnah zu überarbeiten“. Der SPD-Landeschef, schrieb in einem auf den 4. Dezember – einen Tag vor dem dritten R2G-Geburtstag – datierten Brief, er „würde es bedauern“, wenn seine Bitte, „folgenlos bliebe und wir die Thematik in anderer Runde erneut erörtern müssen“. Er formulierte es zwar nicht so, aber würde die Überarbeitung ausbleiben, ließe ihn das daran zweifeln, dass R2G „weiterhin ein Agieren auf Augenhöhe beinhaltet.“

Kann das ein Ultimatum genannt werden oder ist es ein Halten-zu-Gnaden-Brief an den größeren Koaltionspartner? Eher Letzteres. Dem Schreiben fehlt zum einen die präzise Nennung eines Termins, bis zu dem der Linke-Landesvorstand den der SPD unerträglichen Zustand beenden soll. Noch immer lastet der schwerwiegende Vorwurf der Linke auf SPD-Innenminister und Reform-Staatssekretär, sie hätten es nicht geschafft, „Verabredetes und mehrfach öffentlich Versprochenes“ zu liefern. „Trotz „enormer Unterstützung der Koalitionsfraktionen“. Deswegen hätten die Linke-Mitglieder im Koalitionsausschss „notgedrungen zugestimmt, zunächst die interkommunale Zusammenarbeit der Landkreise und kreisfreien Städte zu forcieren“. Soll heißen, die Linke hätte ein anderes Ergebnis vorgezogen, aber die unsicheren Kantonisten von der SPD hätten das verhindert.

Es nützt dem SPD-Landesvorsitzenden nicht, dass er aufgrund dieses Satzes einen Dissens zwischen Ministerpräsidenten und seiner Partei ausmacht. Tatsächlich hat der Regierungschef, Freiwilligkeit und interkommunale Zusammenarbeit als den großen Gewinn der Gespräche im Koalitionsausschuss herausgestellt. Aus der Tatsache, dass der Text der Linke nach wie vor auf der Internetseite des Landesvorstandes steht, kann der SPD-Vorsitzende schlussfolgern, dass diese Vorhaltung den Koalitionspartner so interessiert wie die Nachricht vom Sack Reis, der in Peking umgefallen ist. Den Innenminister vorzuführen, unbezahlbar.

Dem Schreiber des Halten-zu-Gnaden-Briefes fehlt zudem eine ernsthafte Option für den Fall, der jetzt eingetreten ist. Die wäre, die Minister aus dem Kabinett abzuziehen und nicht nur wie im August den Innenminister. Nach drei Jahren Koalition lassen sich die Thüringer Sozialdemokraten vorführen wie eine kleinere Unterabteilung der Linke.

Rotes Geburtstagsgeschenk

Lasst uns die Jubelfeiern anlässlich drei Jahre R2G in Thüringen zünftig vorbereiten, mag man sich am 1. Dezember im Linke-Landesvorstand gesagt haben. Lasst und den Innenminister und dessen Reformstaatssekretär und die Sozen gleich mit bashen. Geben wir eine Erklärung zum Ausgang der Beratung des Koalitionsausschusses ab, die sich auf die denkbar klarste Weise von dem dort Verkündeten absetzt, und die klar macht, wen wir als Schuldigen für das Scheitern der Gebietsreform sehen.

„Zu Beginn des Koalitionsausschuss am 30. 11. 2017 hat DIE LINKE zur Kenntnis nehmen müssen, dass trotz Wechsel an der Hausspitze des Innenministeriums und eines zusätzlichen Staatssekretärs die verabredeten Schritte im Kontext zu den zeitlichen Abläufen zur Umsetzung des Reformvorhabens nur noch teilweise und mit enormer Unterstützung der Koalitionsfraktionen umgesetzt werden können. Verabredetes und mehrfach öffentlich Versprochenes wurde vom Innenminister nicht geliefert“, heißt es unter anderem. Wäre in der älteren der Vorgängerparteien der Linke so über einen Verantwortlichen geurteilt worden, der Weg ins politische Sibirien wäre ihm sicher gewesen. Die Linke habe notgedrungen zugestimmt. Das hört sich an wie, wären wir der Not nicht gefolgt, gäbe es die neue Qualität des rot-rot-grünen Kernprojektes nicht und das rot-rot-grüne Regierungsbündnis auch nicht. Aber man will ja weiter regieren.

Ähnlich hat es der SPD-Landeschef schon Wochen zuvor beschrieben. Doch anders als die Linke mittlerweile zum zweiten Mal machte es der Sozialdemokrat nicht öffentlich am Personal eines der anderen Koalitionäre fest. Diesmal schrieb er an die sehr geehrte Landesvorsitzenden der Linke und forderte sie auf, den „Beitrag“ zeitnah zu überarbeiten, womit es sein Bewenden habe. Drei Tage nachdem die Linke ihre Erklärung in die Öffentlichkeit lanciert hatte. Doch die Erklärung wäre auf diese Weise nicht aus der Welt zu schaffen.

Nun, die Vorstellungen von „zeitnah“ unterscheiden sich offenbar bei den Linken und den Sozialdemokraten. Am r2g-Geburtstag stand die Erklärung unverändert auf der Internetseite des Linke-Landesvorstands. Und so kam der Bundespräsident zu seinem Antrittsbesuch in ein Bundesland reiste, in dem ein Regierungspartner vom anderen unausgesprochen vertrauensbildende Maßnahmen verlangt. Das kannte man bisher nur aus Berlin vor den möglichen schwarz-roten Koalitionsverhandlungen, nachdem ein CSU-Minister gegen die Geschäftsordnung des Bundeskabinetts verstoßen hatte. Oder, noch besser, aus den Zeiten des Ost-West-Gegensatzes und des Kalten Krieges. Soweit ist man in Thüringen nach drei Jahren R2G.

Vielleicht unterscheiden sich aber nur die Ansichten zwischen Linke und SPD darüber, wie man öffentlich mit dem Personal der Regierungspartner umgeht, zumal, wenn es sich um einen Minister und nicht um einen abschweifenden Kreisvorsitzenden handelt. Diskussion und Widerspruch trieben die Entwicklung voran, heißt es zu dem Ganzen aus der Linke-Fraktion. Wenn es demnach demnächst kraftvoll vorwärts geht, weiß man in der Koalition dann wenigstens wohin es geht?