Alles war schon da

Manchmal sind Parteien selbstvergessen. Manchmal aus gutem Grund. Besonders in Wahlkampfzeiten ist das zu beobachten, wenn den Wählern Neues präsentiert werden muss. Die SPD hat sich einen Spitzenkandidaten verordnet, der erst noch mit den Insignien ausgestattet werden muss und dem schon die Herzen zufliegen. Nach jedem öffentlichen Auftritt. Die Mitgliederzahlen steigen, die Umfragewerte ebenso. Manche Erhebungen sehen die SPD, die sich schon das Etikett 20-Prozent-Partei erarbeitet hat, vor der Union. R2G ist machbar, heißt es aus Teilen der Linken, aber auch R2G sei keine Option für die Bundestagswahl im September. 
Martin Schulz füllt Säle und befeuert die politische Debatte. Mal erwärmt er die Herzen mit emotionaler Zuwendung zu einer Verkäuferin aus Essen, diskutiert die Frage des Mindestlohns und merkt nicht, dass eine Frau, die mit 24 Stunden Wochenarbeitszeit und etwa 1500 Euro Netto fast das doppelte des Mindestlohns bezieht. Dass man mit 1500 Euro keine großen Sprünge machen kann ist aber unbestritten.
Jetzt entdeckte er den 50-jährigen Arbeitnehmer, 36 Jahre in ein und demselben Betrieb, der Angst vor sozialem Abstieg bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit hat. Eine begründete Angst. Schulz verspricht, sich der Sache anzunehmen, etwas zu ändern und die Sozialdemokratie jubelt. „Niemand, der sein Leben lang rentenversichert war und über viele Jahrzehnte gearbeitet hat, darf im Rentenalter auf Sozialhilfeniveau kommen, nur weil er unverschuldet arbeitslos war oder in den Niedriglohnsektor gedrückt wurde.“ Den Satz hätte Schulz gesprochen haben können. aber er ist fünf Jahre alt, stammt vom Juli 2012, von Sigmar Gabriel, der 2017 lieber Außenminister werden wollte als Kanzlerkandidat und der nie erfahren wird, was geschehen wäre, hätte es solche Sätze in diesem Jahr wiederholt. „Die Ausweitung des Niedriglohnsektors war falsch“. Die SPD müsse nach der Agenda 2010 über eine „Agenda 2020“ reden. Auch dieser Satz stammt von Gabriel. Ihm wie seiner Partei haben die Erkenntnisse nichts genutzt. 
Dass die,Agenda 2010 nachgebessert werden müsse, sagte er mindestens noch einmal seiner Partei im Mai vergangenen Jahres. „Wir müssen uns fragen, ob wir den Gerechtigkeitshunger unserer Zeit ausreichend begreifen“. Die Zielvorgabe hat nichts weiter bewirkt, als dass Gabriel einem anderen Platz machte, dem man jetzt zuschreibt, er sage Überraschendes, Inspirierendes auf authentische Art. Dabei war alles schon da. 

Ein Hoch auf einen Müller

1870 Jahre dauerte es, bis die Römisch-Katholische Kirche ihren Päpsten, zumindest in Lehr-und Sittenfragen Unfehlbarkeit zuschrieb. Das erledigten das Erste Vatikanischen Konzil am 18. Juli 1870 und Papst Pius IX. Der Papst habe göttlichen Beistand, wurde begründet.
Nur etwas mehr als zwei Jahre dauerte es, bis Thüringens MP in einem privaten Tweet mitteilte: „Aber Parlamente in Deutschland dürfen verfassungswidrige Gesetze nicht beschließen.“ Der Verfassungsminister und die Landtagsverwaltung würden das vor der Beschlussfassung überprüfen, hieß es in einem weiteren Tweet. Will der Regierungschef aus der Mehrheitsposition heraus damit indirekt die Aufsicht über das Parlament beanspruchen?
Nun soll man reichlich  zwei Jahre nicht mit 1870 Jahren auf eine Waage legen, aber die ewige Verfassungskonformität von Gesetzen wäre so etwas wie eine irdische Unfehlbarkeit. Die gibt es nicht. Nicht nur, weil zwar auch Christenmenschen in den Parlamenten sitzen, denen dennoch der göttliche Beistand fehlte, sondern ganz einfach, weil Menschen Fehler unterlaufen. Gerade wenn sie nach Mehrheitsregeln entscheiden. Die Fehler müssen nicht einmal in böser Absicht gemacht werden. Man kann im Gegenteil getrost davon ausgehen, dass Gesetze hierzulande in guter, ja bester Absicht erlassen werden. Auch wenn das die jeweilige Opposition anders sehen mag. Auf Bundes, wie auf Landesebene. Verfassungswidrig war zum Beispiel ein Bundesgesetz, das Erbschaften regeln sollte und mehr Gerechtigkeit beim Vererben von privatem und betrieblichem Vermögen herstellen sollte. Verfassungswidrig war ein Gesetz, das durch Ausspähen von Wohnungen mehr Sicherheit herstellen sollte. Verfassungswidrig war ein Gesetz, das es erlaubt hätte, ein Flugzeug abzuschießen, falls es in terroristischer Absicht in ein vollbesetztes Fußballstadion gesteuert worden wäre. Karlsruhe hat das so verkündet.
In Thüringen waren verfassungswidrige Gesetze weniger ethiklastig. So wurde nach der Wahl von 2014 festgestellt, dass das Thüringer Wahlgesetz in einem Punkt zugleich gegen die Landesverfassung und das Grundgesetz verstößt. Zuvor hatte der Verfassungsgerichtshof nach Klage der Grünen festgestellt, dass das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft von 2010 der Verfassung zuwiderlaufe. Damals führte die SPD, die derzeit den Verfassungsminister stellt, in der Koalition mit der CDU schon das Justiz- und das Bildungsministerium. Erfolgreich wurde in Weimar auch das Polizeiaufgabengesetz von 2008 angegriffen. Nebenbei erwähnt scheiterte der Abgeordnete BR als Fraktionschef aus der Minderheitenposition heraus, nach mündlicher Verhandlung am 1. Dezember 2010 mit einem Antrag der „Exekutive die Grenze zwischen „rechtmäßig“ und „rechtswidrig“ soweit verbindlich aufzeigen, als er deren Handlungs- und Ermessensspielraum beachte.“ Dem Parlament müsse es möglich sein, rechtswidriges Handeln der damals schwarz-roten Regierung zu verhindern. Maßstab für Rechtswidrigkeit können ja wohl nur entgegenstehende Gesetze und letztendlich die Verfassung des Freistaates sein. Man möchte abgewandelt den Müller von Sanssouci zitieren: „Zum Glück gibt es noch einen Verfassungsgerichtshof in Weimar.“

Unter der Narrenkappe

Es ist für uns eine Zeit angekommen, da Menschen sich in zunehmender Zahl Narrenkappen auf den Kopf stülpen. Mancher meint, so würden alle Menschen gleicher. Selbst Politiker  machen mit,  die den Rest des Jahres im Ruf stehen, sie gingen zum Lachen in den Keller. Und manche reisen Parteifreunden an abgelegene Orte hinterher, an denen sich Politiker anderer Parteien – auch mit Narrenkappe – traditionell unter das Volk mischen werden. Dann knippsen sie sich dort mit Narrenkappe vorm Spiegel und platzieren die Fotos im Internet. „Schaut auf mich“, soll das wohl heißen, „ich kann auch Narr!“ Das muss wichtig sein, sonst würden solche Bilder nicht immer und immer wieder gepostet. Manches  wird von Leuten aus der zweiten oder dritten Reihe mit Sprüchen versehen wie: „Unser MP kann wirklich alles tragen“. Ob es Ironie ist, ob es Ernst ist, wer kann das sagen? Dem derart Gepriesenen gefällt das auf alle Fälle. Er wird derzeit ja sogar vom größeren Koalitionspartner gezauselt. So retweetet er die Eloge. Dieser Teil des Internets hätte Väterchen Stalin wohl gefallen. 
Der schönere  Teil der Geschichte aber ist, dass der Bundestagsabgeordnete GG in einen Orden – wohl den unter Narren prominentesten – aufgenommen wurde. Wie beachtenswert das ist, zeigt der Wunsch des neuen Ritters, dass es nicht weitere 100 Jahre dauern möge, bis  ein weiterer Linker aufgenomen  werde. Es gab viel Beifall – für politische Statements – und auch Gelächter – für Schmonzetten aus dem Leben eines Anwalts in der Rede aus dem Käfig. GG  hat die Sympathien erobert, keine Frage. Wer aber hat ihm  dazu geraten, einen vorgeblichen Witz über sich zu kolportieren, in dem er seine schwierige Lage als PDS-Mitbegründer zum  Beginn der 90er Jahre persiflierte. Am Müggelsee stehend, so geht der Witz in aller Kürze, seine Glaubwürdigkeit als Politiker in Frage stellend, habe er Jesus um ein Wunder gebeten. Der forderte ihn auf, über das Wasser zu gehen. Kommentar der Umstehenden und Pointe: „Was denn, schwimmen kann er auch nicht?“
Der Witz wurde schon 1990 in der Erfurter „Hohen Lilie“ erzählt, während des langen Wartens auf ein Interview,  von einem Mainzer Journalisten. Nur war nicht GG Ziel des Spotts, sondern der damalige Kanzler, der ja zuvor auch mal Regierungschef in Mainz war,  und der gerade auf den Domstufen eine Rede gehalten hatte, die als Versprechen blühender Landschaften im Osten Deutschlands in die Geschichte eingehen sollte. Der dabei stehende Kanzlersprecher machte ein säuerliches Gesicht. Irgendwie hatte der Schöpfer des Witzes ein Gefühl für Größe. Dass der Kanzler über das Wasser gehen würde, wurde in der ursprünglichen Variante per Plakat an einem Baum am See Genezareth bekannt gemacht. Jesus wurde in dem Kanzlerwitz nicht bemüht. 

Am Tag der Wahl

Was tut ein Mann, wenn er steht? Er steht. Er läuft nicht herum, er muss nicht einmal etwas sagen. Nur stehen, wie ein Denkmal. Er kann aber durchaus etwas darstellen, wie so gesagt wird. Was tut ein Mann, wenn er für etwas steht anderes, als stehen? 
Die Linke warb noch am Tag der Wahl des 16. Bundespräsidenten wie in den Wochen zuvor, ihr Kandidat stehe für soziale Gerechtigkeit von der der Kanzlerkandidat der SPD nur spreche. Und auch der Kandidat selbst wies unmittelbar vor der Bundesversammlung noch einmal auf diesen vermeintlichen Unterschied hin. Es ist nicht zu übersehen, da wurde die Bundespräsidentenwahl mit der Bundestagswahl vermengt, die aber erst im September stattfinden wird. 
Schon die Vergleichsebene ist nicht stimmig – hier das Schloss Bellevue, da das Bundeskanzleramt. Und auch die Frage, wie viel soziale Gerechtigkeit mit den durchaus beachtlichen Werken des Armutsforschers Butterwegge geschaffen worden sei, könnte nicht zur Zufriedenheit der Betroffenen beantwortet werden. Man habe einen Kandidaten mit einem Thema präsentieren wollen, hieß es von der Linken im Reichstag. Während der Suche nach einem eigenen Kandidaten hatte die Partei dem Mehrheitskandidaten von SPD, Union, Grünen und auch FDP schon das Thema soziale Ungerechtigkeit angeheftet. Steinmeier stehe als seinerzeitiger Kanzleramtschef Gerhard Schröders dafür, weil er zu den maßgeblichen Architekten der Agenda 2010 gehöre. So begründeten linke Spitzenpolitiker, ihn nicht als eigenen Kandidaten ansehen zu können. Am Tag der Wahl hieß es noch einmal, Solidarität sei das Zeichen, das gesetzt werden solle. Da drängt sich schon die Frage auf,  ob es nicht solidarisch ist, wenn die, die Steuern abführen damit den Anspruch auf die verfassungsrechtlich und gesetzlich begründete Alimentierung finanzieren. In welcher Höhe Hartz IV anzusetzen sei, um als angemessen zu gelten, darüber kann diskutiert werden. Wie wenig es sein sollte, um dem Anspruch, zu fördern und zu fordern noch gerecht zu werden, und um aus den einschlägigen Bestimmungen keine soziale Hängematte werden zu lassen, darüber kann gestritten werden. Keiner soll jedoch versuchen, den Eindruck zu erwecken,  die Gemeinschaft der Steuerzahler sei nicht solidarisch.
Seien wir gespannt, wann die Linke dem neuen Bundespräsidenten, der nicht ihr Kandidat war, das erste mal „voll inhaltlich“ zustimmt. 

 Von Plänen, Umfragen und Zweifeln

Von Brecht stammt das Lied  von der Unzulänglichkeit. Aus der zweiten Stophe werden gern die folgenden Verse zitiert: „Ja, mach nur einen Plan!

Sei nur ein großes Licht!

Und mach dann noch ’nen zweiten Plan

Gehn tun sie beide nicht.“
Wie man jetzt hören konnte, hat das Thüringer Innenministerium sich an Brechts Empfehlung gehalten und gleich zwei Meinungsumfragen zur Verwaltungs- und Gebietsreform bestellt, für die es  im Auftrag der R2G-Koalition mit dem Slogan wirbt: „Gegen diese Reform kann man nicht sein“. Offenbar glaubt selbst das Ministerium seinem gekauften Werbespruch nicht so recht.  Weil, wenn „man“ nicht gegen die Reform sein kann, müsste „mans“ Meinung nicht ausgeforscht werden. „Man“ wäre ja dafür. Doch scheint nach wie vor „mans“ Meinung mit mehrheitlich ablehnend zutreffend umschrieben zu sein. Gewiss haben zu wenig Thüringer den Werbespruch verinnerlicht, deshalb soll – clever, clever – der ersten erfolglosen Werbekampagne eine zweite, wie das Innenministerium zitiert wird, Informationskampagne hinterhergeschoben werden. Und für die ließ das Ministerium 2000 Thüringer befragen, von zwei Meinungsforschungsinstituten. Schon ist politischer Streit entbrannt, weil das Ministerium mit den Ergebnissen hinter dem Berg hält. Die Erkenntnisse sollen in Gesetzentwürfe einfließen, wird begründet. Was nicht nachvollziehbar scheint. Was hindert den Minister daran, breite Zustimmung zu dem Vorhaben zu publizieren? Das wäre doch der schlagende Beweis dafür, dass r2g bei seinem wichtigsten politischen Vorhaben zur Umgestaltung des Freistaates auf dem richtigen Weg ist. „Geheimniskrämerei“,  wird aus der CDU-Landtagsfraktion kritisiert. Vielleicht ist alles viel einfacher. vielleicht gilt einfach die Volksweisheit „Ein Mann mit einer Uhr, weiß stets die Zeit. Ein Mann mit zwei Uhren ist stets im Zweifel.“

Freiheit der Lehre oder Freiheit von Lehre?

Erfurter Studierenden soll die Freiheit der Lehre  beschnitten werden. Zumindest laut Wortmeldungen aus der rot-rot-grünen Koalition, die 2015 die Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen für obsolet erklärt hatte. Nun an der Erfurter Uni Kommando zurück. Und das kommt so: Sechs Mitglieder des Senats haben dafür gestimmt, dass Studenten wieder nachweislich das tun sollen, wofür sie sich an der Universität immatrikuliert haben, studieren, mithin an Lehrveranstaltungen teilnehmen. Sieben Senatsmitglieder enthielten sich der Stimme. 
Die Mehrzahl der Studierenden empfand bei einer vorgelagerten Abstimmung auf dem Campus offenbar den drohenden Eingriff in ihre Lebensqualität entweder nicht für übermäßig unerträglich oder die Abstimmung darüber, ob sie das Mindestpensum an Studium absolvieren sollten oder nicht als schlichtweg nicht erregend. „Eine verpflichtende Teilnahme der Studierenden an Lehrveranstaltungen darf als Voraussetzung für die Zulassung zu Prüfungen nicht geregelt werden“, stand als Kompromissvorschlag zur Abstimmung. Anwesenheitspflicht sollte demnach nur bei Exkursion, Sprachkursen, Praktika, Projektgruppenarbeit, praktischen Übungen oder vergleichbaren Lehrveranstaltungen gelten.Von 5715 Studenten und Studentinnen beteiligten sich lediglich 1208 an der vom Studierendenrat organisierten Gewissenserforschung. 71,25 Prozent der Teilnehmer meinten, ihr Studium besser selbst organisieren zu  können. Sie lehnten den Kompromissvorschlag ab. Fällt nur mir dabei der Sinnspruch ein, dass man Frösche besser nicht danach fragt, ob ihr Teich trockengelegt werden soll?
„Nicht nur Krankheit, Ehrenamt, Elternschaft, Erwerbstätigkeit, Pflege  oder andere Verpflichtungen lassen gegebenenfalls Fehlstunden anfallen“, begründeten die Studierenden in einem offenen Brief an die Universitätsleitung ihre Ablehnung. Danach argumentierten sie mit selbstbestimmtem Lernen und der Eigenverantwortlichkeit der Studierenden, die zum Idealbild emanzipierter Studierender gehörten. Universitäre Lehre könne nicht auf Zwang aufbauen. Eine schöne mentale Vorbereitung auf dem Weg in die zwangsfreie Arbeitswelt
In dem Brief las man nichts davon dass Studierende mit ihrem Anspruch auch scheitern können, sich komplexe Wissensinhalte in Eigenregie aneignen zu können, und dass Wissen nur diskursiv vermittelt werden kann, wenn dem Hochschullehrer gut vorbereitete Diskussionspartner gegenübersitzen. Dabei klagen Hochschullehrer über ein steigende Zahl junger Menschen, die mit fehlenden Grundlagenkompetenzen für Sprache und Mathematik in die Hörsäle kommen. Diese notwendigen Kenntnisse, so eine Studie der Konrad Adenauer Stiftung, gelten immer weniger als Elementartechniken in der schulischen Bildung. Auch renommierte Hochschulen erteilten darum mittlerweile Brückenkurse in Mathematik – in zunehmendem Maße auch ein Erfordernis bei den Geisteswissenschaften – und nachholenden Schulunterricht wie Schreibberatung und Texterfassung und -Verständnis, heißt es. Und das bei einer steig den Zahl von Schülern mit gutem Abiturzeugnis.Etwas mehr als ein Drittel der an Universitäten Studierenden fühlt sich dennoch mit dem Wissenserwerb überfordert, während nur 13 Prozent sich unterfordert fühlen, stellte der 12. Studierendensurvey fest. 25 Prozent der Unternehmen, die sich von Hochschulabsolventen mit Bachelor- oder Masterabschluss in der Probezeit trennten, gäben als Hauptgrund an, den Absolventen mangele es an der Fähigkeit, ihre theoretischen Kenntnisse in die Berufspraxis umzusetzen. Ist angesichts dessen die unabdingbare Forderung nach selbstständigem, eigenverantwortlichem Lernen fern von Powerpoints präsentierenden, besserwisserischen Professoren nachvollziehbar? Freiheit der Lehre sollte nicht mit Freiheit von Lehre verwechselt werden.

Linke Kritik und konservativer Beitrag

Sage niemand, aus einer zunächst aus der Thüringer Koalition heraus als Effekthascherei abgelehnten Landtagssondersitzung zu Sicherheitsfragen könnte nicht doch eine wichtige Debatte erwachsen, in der Schwächen der CDU aber auch der Regierungsparteien deutlich würden. Die Linke, die nicht den Innenminister in Thüringen stellt, verbreitete, nachdem die CDU-Landtagsfraktion die Sondersitzung beantragt hatte, eine Pressemitteilung mit der Überschrift: „Wirksame Maßnahmen statt hysterischer Sicherheitsesoterik“. Kritik wurde darin vor allem am CDU-Antrag geübt. Aber es wurde auch eingeräumt, dass es „ein berechtigtes Interesse nach wirksamen Sicherheitsmaßnahmen in der Bevölkerung“ gibt. Wirksam seien die, „wenn sie der tatsächlichen Gefahrenlage entsprechen und nicht an hysterische Debatten oder pure Sicherheitsesoterik anknüpften. In der Pressemitteilung mag der Unmut darüber mitgespielt haben, dass die veränderte Sicherheitslage in Deutschland und Thüringen bereits am 11. November erörtert worden war. Anlass: Der CDU-Antrag „Geänderte Sicherheitslage im Freistaat endlich ernst nehmen – Bürger wirksam vor terroristischen Anschlägen schützen“ in der Drucksache 6/2687. Schon damals wurde darüber gestritten, was Panikmache sei und was Warnung mit einer nicht abweisbaren Begründung. Erwartungsgemäß haben Koalitionspolitiker andere Ansichten als Vertreter der Opposition geäußert. dazwischen ein Brandbrief von Nordthüringer Polizisten. 

Nun also eine ganze Sondersitzung und ein weiterer Antrag der größten Oppositionspartei, belegt mit dem Schimpfwort „Sicherheitsesoterik“. Und im Plenarsaal Vorwürfe, die Union würde sich einer sachlichen Debatte des Themas entziehen. Der lnnenpolitische Sprecher der Linken warnte unter anderem: „was uns nichts nützt, sind politisch motivierte Zahlenüberbietungswettbewerbe“. Gemeint ist die Debatte, ob künftig 155, 200 oder 250 Polizeianwärter jährlich eingestellt werden sollten, wie von der CDU gefordert. Man müsse doch der Öffentlichkeit deutlich machen, wenn 200 Anwärter kommen, „wo werden die in der Struktur mit welchen Aufgaben eingesetzt“. Wenn ihm die Klarheit darüber fehlt, ein kurzer Anruf bei den nordthüringer Polizisten oder bei Polizeigewerkschaftern brächte eine gewisse Klarheit. 155 Polizeianwärter sind im gegenwärtigen Haushalt festgeschrieben und stehen im Etatentwurf für 2018 und 2019. 
Doch neben diesen praktischen Fragen, die letztendlich Fragen nach mehr Geld bei der Finanzministerin nach sich ziehen werden, wurde auch theoretisiert. Die Union lasse in ihrem Antrag offen, was ein Gefährder sei, dessen Bewegungsfreiheit mit elektronischer Fußfessel eingeschränkt werden soll, hieß es von den Grünen und den Linken. Es wurde darauf verwiesen, dass es keine bundeseinheitliche Definition zum Wesen des Gefährders gebe, um dann später zu sagen, dass mehr Polizisten nötig seien, um Gefährder anzusprechen und festzunehmen. Dass der Grünen-Abgeordnete auch diese zweite Chance nicht nutzte, um seinem Konterpart von der CDU zu verdeutlichen, was seiner Überzeugung nach ein Gefährder ist, sei hier als unbewusster Hinweis darauf gewertet, dass die Definition dessen vielleicht nicht zum Aufgabengebiet von Politikern gehört. 
Ungeachtet der anfänglichen Kritik an der Sondersitzung des Landtages war der Innenminister froh, dass das Parlament „über die innere Sicherheit debattiert hat“. „Die Diskussion war gut, hilfreich und notwendig“, befand er. Da hat doch die CDU etwas dazu beigetragen.

Wechsle das Wahlamt

Das Amt kommt zum Mann, lautet ein Satz aus der Kandidatenlehre für den erfolgreichen Politiker gleich welcher Partei. Soll heißen, drängle dich nicht allzu offensichtlich danach, etwas zu werden. Gib deinen Parteifreunden das Gefühl, sich einen Gefallen zu tun, sich zu ehren, indem sie dir das Amt antragen. Nach diesem Lehrsatz zu handeln, ist umso wichtiger, je weniger Ämter einer Art es gibt. Manchen ereilt die Gelegenheit nie, anderen dieses schöne Gefühl zu geben.
Martin Schulz gehört nicht zu dieser Gruppe von Politikern. Binnen reichlich zweieinhalb Jahren wird ihm nun das zweite Mal eine Spitzenkandidatur angetragen. Nach der des Kandidaten der europäischen Sozialdemokraten für den EU-Kommissionspräsidenten – was eine Farce war – soll er jetzt SPD-Kanzlerkandidat für die Wahl am 24. September werden. Kommissionspräsident wurde Schulz bekanntermaßen nicht, er unterlag dem ebenfalls europaweit als Spitzenkandidat ausgelobten, als solcher aber nicht überall wählbaren Jean-Claude Juncker. Aber immerhin wurde Schulz als EU-Parlamentarier gewählt und danach mit den Konservativen Junckers als Präsident des Europaparlaments abgesprochen, festgehalten in wenigen Zeilen. Das ist ja auch ein einflussreiches Amt. Nachdem er nicht mehr länger Parlamentspräsident sein durfte, wollte Schulz auch nicht mehr Europaparlamentarier sein. Man muss diese Alles-oder-nichts-Attitüde gegenüber einem, wie es immer wieder heißt, äußerst wichtigen Wahlamt auf europäischer Ebene nicht gutheißen. Man muss sie nicht einmal verstehen. Der Schritt zur rechten Zeit war aber wichtig, um in eine aussichtsreiche Position für die neue Spitzenkandidatur zu kommen. Das fiel wohl leicht angesichts eines SPD-Chefs, der zwar einen Bundespräsidenten machen kann, doch im Wahlkampf nicht voran marschieren will. Der wird jetzt für wenige Monate Außenminister und danach, was wohl? Was wurde aus dem 1994er-Drittelspitzenkandidaten und SPD-Vorsitzenden Rudolf Scharping? Seit zwölf Jahren ist der Präsident des Bundes Deutscher Radfahrer? Kann sich jemand an den SPD-Spitzenkandidaten von 2013  erinnern? Der war immerhin mal Bundesfinanzminister.Welches Hobby hat eigentlich Sigmar Gabriel?
Und eine dritte Spitzenkandidatur erwartet Schulz – die auf der SPD-Landesliste in Nordrhein-Westfalen. Auch schon abgesprochen, noch bevor die Delegierten darüber befinden konnten. Das bringt ihn binnen weniger Monate mit Sicherheit aus einem Parlament in ein anderes. Bringt es ihn ins Kanzleramt? Dazu müsste die SPD stärkste Kraft im Bundestag werden. Wie soll das geschehen, wenn selbst der, der die Partei derzeit führt, sich das nicht zutraut. Und ob es für Rot-Rot-Grün reichen wird? Befragt die Götter nicht.

Mit Saxophon, ohne Tüte

Frisch, spielt auf, all ihr Musici!
Oh, ihr Freunde der gepflegten Hausmusik und beschwingter Melodien, was soll ich euch sagen? Ich hatte, wie wir Musiker sagen, meine zweite Mugge,  mein zweites Musikalisches Gelegenheitsgeschäft. Ich habe zuvor auch fleißig mit meinem Weltklang-Tenorsaxophon geübt. Es hätte dazu nicht des spitzen, gewisslich nicht wohl gemeinten Rates des Spitzenspitzen-Politikers dieses wundervollen Freistaates – ein Tweet mit 🎷🎷🎷🎷🎷- bedurft, um mich zum regelmäßigen Üben anzuhalten.

Aber immerhin. Dabei weiß ich bis heute nicht, ob er es selbst meinem Blog entnommen hat oder ob ihm die Kunde von meinem Hobby zugetragen wurde. Die beiden Muggen begannen mit den Noten d, d, e, d und endeten mit den Worten „to you“. Zwei Geburtstagsständchen. Ich kann auch schon ein paar Töne der Klassiker „Sentimental Journey“ und „In a sentimental Mood“ und diverse Tonfolgen, die ich Melodienbruchstücke nennen würde, wiedergeben. Kein abendfüllendes Programm. Ich weiß. Noch Meilen und ungezählte Übungen entfernt vom Können eines Stan Getz, der es zu Brillanz auf dem Alt- wie auf dem Tenorsaxophon gebracht hat.

Ich seh mich dafür aber auch nicht am Beginn einer Drogenkarriere, obwohl mir das derzeit leichter gemacht wird, als zu  Beginn meiner Anlass zur Hoffnung gebenden Musikerkarriere. Seit Anfang des Jahres darf ich zehn Gramm Cannabis bei mir haben und jeder Polizist müsste mir einen schönen Tag wünschen, wenn er sie bei mir findet. Der Thüringer Generalstaatsanwalt gab eine entsprechende Rundverfügung an die Staatsanwaltschaften. Also nicht die Aufforderung, mich im gegebenen Fall schön zu grüßen, aber ein Ermittlungsverfahren grundsätzlich einzustellen. Wenn das keine Aufforderung zum Kiffen ist oder mit einem, Tütchen hinter dem Ohr bei der Polizei vorzusprechen …

Wäre ich schwerkrank oder unheilbar krank, hätte ich nach einstimmigem Beschluss des Bundestages ab sofort auch Anspruch auf Cannabis auf Rezept zur Schmerzbehandlung. Selbst wenn ich nach der Lehrmeinung der Schulmedizin mit den hergebrachten Mitteln nicht austherapiert wäre, läge es bei meinem behandelnden Arzt, mir ein solches Rezept auszustellen. Zehn mal ist das bislang in Thüringen geschehen. Es wird nicht bei dieser Zahl bleiben. Selbst wenn in den Anhörungen im Bundestag zu dem Gesetz Experten darauf hingewiesen haben, dass eine Wirkung im medizinischen Sinn bislang nicht nachgewiesen worden sei. Darauf verweisen die gern, die vom Kiffen auf Rezept sprechen. Was die von sich weisen, die für das Gesetz gestimmt haben.

Die Linke feiert den Bundestagsbeschluss sogar generalisierend „Endlich: Cannabis als Medizin. Gesundheit ist Menschenrecht.“ Den Satz trage der vor, der mit einer Tüte im Mund demnächst hinter dem Lenkrad oder nur auf einem Fahrrad erwischt wird. Weil es noch „Schlupf“ zwischen dem Menschenrecht und dem geltenden Verkehrsrecht und Ordnungsrecht gibt, müht sich die Linke gleich um einschlägige Änderungen, damit Schwerstkranke, wenn sie bekifft erwischt werden, nicht ihre Fahrerlaubnis abgeben müssen. Und was ist mit den gesunden Kiffern?

Nicht mal Zweidrittel-Gesellschaft

Es kann einen Politiker niemand daran hindern, den Ausgang einer Urabstimmung mit Beteiligung von 58,96 Prozent der 60808 Parteimitglieder ein gutes Ergebnis zu nennen. Das relativiert sich aber schon, wenn man ins Kalkül zieht, dass 2012 bei der ersten Urabstimmung 61,73 der Grünen zum Briefkasten eilten. Drei Prozentpunkte sind sehr viel angesichts einer Wahlentscheidung, bei der 75 Stimmen mehr oder weniger darüber entscheiden, ob man Spitzenmann wird oder Wasserträger. Auch wenn die einzige Kandidatin von 33935 gültigen Stimmen 23967 bekommen hat, hört sich das viel an. Wie aber hört es sich an, dass mehr Grüne nicht für die Frau gestimmt haben, die sowieso nicht verlieren konnte. Und immerhin wird der Politisierungsgrad in der Partei als höher angenommen als in den übrigen Parteien und im Durchschnittswahlvolk. Also, statt „Basis ist Boss“ nicht mal Zweidrittel-Gesellschaft.
Am Ende der Abstimmung steht ein Realo-Spitzenduo, das hin und wieder mit Schwarz-Grün als präferiertes Regierungsmodell in Verbindung gebracht wird – keine wirkliche Machtoption, weder für die Union noch die Grünen. Auf 47 Prozent brächte es Schwarz-Grün nach der aktuellen Forsa-Umfrage. Zu wenig. Mit den Liberalen käme man auf immerhin 56 Prozent. Ausreichend um in Sondierungen und Koalitionsverhandlungen einzutreten. Sätze wie „wenn ich irgend etwas nicht vermisse, dann Sie im Bundestag“ der Fraktionschefin zum FDP-Chef vor laufender Kamera, lassen aber eher eine tiefe Abneigung erkennen als den eventuellen Willen zu gemeinsamer Regierungsverantwortung. Auch wenn solche Worte dem linken Flügel der Partei sehr gefallen mögen, sollte man als Grüner auch in einem grünen Wahlkampf nicht auf Bäume steigen, von denen man nach der Wahl erst wieder mühselig herunter krabbeln muss. Und Rot-Rot-Grün ist weit von einer Mehrheit entfernt.