Die Geschichte kennt auch Kalauer

Thüringens Ministerpräsident hat ein Versprechen gegeben, das er nicht wird halten können. Nachdem überraschend das Landesverfassungsgericht angekündigt hat, zur Normenkontrollklage der CDU-Landtagsfraktion gegen Rot-Rot-Grün schon am Freitag sein Urteil zu fällen, kündigte er auf der Regierungspressekonferenz an, sein Kabinett werde schon am Freitag Abend, Samstag früh, Sonntag früh oder in der Kabinettssitzung am Dienstag Konsequenzen daraus zu ziehen. Gewöhnlich sagen Politiker gerade bei Urteilen von Verfassungsgerichten, man werde die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Es wäre noch überraschender, als die Ankündigung des Ministerpräsidenten, wenn sich die Verfassungsrichter von der rot-rot-grünen Eile anstecken ließen und schon am Freitag die Urteilsbegründung in Schriftform mitlieferten.

Die Juristen müssen darüber befinden, ob die Rechte des Landtags im Gesetzgebungsverfahren zum Vorschaltgesetz für die Gebietsreform verletzt wurden. Und ob somit schon aus formalen Gründen des Gesetz verfassungswidrig zustande bekommen ist und folglich scheitert. Die klagende CDU-Fraktion führt zur Begründung an, den Abgeordneten hätten Protokolle von Anhörungen im Innenausschuss nicht vorgelegen. Im neuesten Twist der Beschuldigungen von R2G gegen die Landtagsverwaltung gaben Linke und Grüne dem Landtagspräsidenten die Schuld auch an diesem Versäumnis. Tatsächlich haben die Richter in Weimar in der mündlichen Verhandlung gesagt, die Protokolle vorzulegen, sei eine „Bringeschuld des Landtages“. Nur hat zum Beispiel die Mehrheit im Haushalts- und Finanzausschuss am 22. Juni 2016 CDU-Anträge abgelehnt, die Protokolle der 27., 28. und 29. Sitzung des Innenausschusses und Stellungnahmen der Thüringer kommunalen Spitzenverbände beizuziehen, wie es im Juristendeutsch heißt. Und im Ausschuss ist die Mehrheit wie im Landtag insgesamt rot-rot-grün. Nun muss man sich nicht vorstellen, dass die Wortprotokolle zu den Sitzungen von einem auf den anderen Tag vorliegen. Die Geschäftsordnung regelt, im normalen Geschäftsbetrieb sollen sie „in der Regel bis drei Tage vor der nächsten Ausschusssitzung verteilt“ werden. Für Wortprotokolle werden vier Wochen Zeit eingeräumt. Der Gesetzentwurf wurde aber im Wochentakt verhandelt. Es wäre (Achtung, Kalauer) ein Treppenwitz der Thüringer Geschichte, hätte R2G die Ursache für das Scheitern ihres wichtigsten politischen Vorhabens in ihre Eile selbst gesetzt. Nicht nur die Halbzeitbilanz, die derzeit gefeiert wird, wäre verhagelt.
Der Prozessvertreter der Landesregierung vertrat vor Gericht am 30. Mai die Ansicht, jeder Abgeordnete hätte sich ohne Schwierigkeiten vor der Abstimmung über die Anhörungen informieren können. Ähnlich äußerte sich der Linken-Vorsitzende des Innenausschusses. Ob diese Positionen tragfähig sind? Am Freitag werden der Jurist und der Abgeordnete es erfahren. Und der Ministerpräsident auch.

Hinterlasse einen Kommentar