Volles Risiko

Macht man etwas falsch, wenn man als Abgeordnete des Thüringer Landtags in einer öffentlichen Anhörung zu einer Gesetzesnovelle von Rot-Rot-Grün eigenen Positionen zuneigende Anzuhörende fragt, was sie den gern im neuen Gesetzestext lesen würden. Man erweckt zumindestens einen mehr als unbeholfenen Eindruck, wenn einem wiederholt entgegnet wird, die Fragesteller seien doch die Herren des Verfahrens und frei, zu beschließen, was immer sie für nötig hielten.

Macht man etwas falsch, wenn man sich in der abschließenden Plenardebatte zu dem Gesetz zum parlamentarischen Arm der Diversen Bewegung ausruft. Ein gewisser Schlupf zwischen diesem Anspruch und Artikel 53 der Landesverfassung „Die Abgeordneten sind die Vertreter aller Bürger des Landes. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht ge­bunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich.“ scheint da zumindest auf. Noch dazu, wenn Expertinnen in der Anhörung die Zahl der in Thüringen queer und divers Lebenden nicht zu benennen vermögen und eher hilflos die Arme heben, wenn sie gefragt werden, ob unter 20 eine solche Person zu veranschlagen sei oder eine unter zehn – Listenkandidaten für die nächste Landtagswahl, die im normalen Zyklus 2024 fällig wäre.

Es geht um das Parité-Gesetz, mit dem die Koalition erreichen möchte, dass der Achte Landtag fast fifty-fifty aus Männern und Frauen und einer eben derzeit nicht zu beziffernden Zahl Queerer und Diverser zusammengesetzt sein wird.

Erwartungsgemäß wurde das Gesetz verabschiedet, bei 80 anwesenden Abgeordneten mit 43 zu 37 Stimmen. Ein SPD-Abgeordneter, von Hause Jurist, stimmte gegen die Novellierung des Paragrafen 29 Thüringer Landeswahlgesetzes.

Bereits in der öffentlichen Anhörung Anfang Juni prognostizierte der Vorsitzende des Innenausschusses, dass das Gesetz „mit hoher Wahrscheinlichkeit vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof landen wird“. Er verband mit seiner Prognose die Frage, O-Ton: „Wenn man diesem Gedanken folgen würde, dass man sagt, man braucht so eine höchstrichterliche Neubewertung …, dass man dann eher aus Parlamentssicht sagt, wir formulieren das, was politisch eigentlich gewollt ist – die Mehrheitsmeinung – und kommen dann auch tatsächlich zu einer verfassungsgerichtlichen Bewertung, ohne die es wahrscheinlich am Ende diesen Prozess auch gar nicht geben wird.“

Die Antwort des Anzuhörenden war die eines Juristen: „Das ist natürlich eine Frage der politischen Strategie, was Sie jetzt überlegt haben. Wir haben unsere Aufgabe jetzt erst mal darin gesehen, eine verfassungsrechtliche Bewertung zu geben,…“. „In der Tat, wenn Sie sagen, wir wollen mal die Grenzen austesten, kann man mehr reinschreiben und kassiert möglicherweise dann eben ein Urteil, das das Gesetz ablehnt oder sagt, an bestimmten Stellen sind Korrekturen erforderlich.“ Die Strategie abzuwägen, sei Aufgabe der Abgeordneten „und nicht die Frage an den Juristen, der das verfassungsrechtlich beurteilen muss.“

Die Abgeordneten der Koalition müssen herausgehört haben, das sei eine Frage, die die Abgeordneten der Mehrheitsfraktionen unter sich ausmachen könnten. Am Ende hören sie aber auch nicht auf den Wunsch, die paritätischen Listen mit einer diversen Person auf Listenplatz 1 zu eröffnen, folgend eine Frau, dann ein Mann, dann wieder divers und so weiter und so weiter. Eine frühere Linke-Abgeordnete im Bundestag regte als Anzuhörnde für diverse Personen die rechtliche Verankerung einer überraschenden Vorgehensweise an: „Man kommt am Samstag, beispielsweise dem 7. Juni, zur Aufstellungsversammlung, ist nach Personenstandsgesetz als diverse Person eingetragen und sagt, ich kandidiere heute bei dieser Versammlung auf der weiblichen Liste. Dann kann ich an diesem Tag nur auf der weiblichen Liste kandidieren. Komme ich auf die Liste, werde dort sozusagen gewählt, erscheine ich – deswegen ist mein Vorschlag auch, das noch mal in der Landeswahlordnung anzupassen – auf der Liste als diverse Person. Ich bin nicht mehr weibliche Liste oder männliche Liste, ich bin divers. Das heißt, ich muss mich für die Dauer der Aufstellungsversammlung von 20 Stunden/24 Stunden, wenn man mal Samstag und Sonntag nimmt, entscheiden, ob ich auf der weiblichen oder auf der männlichen Liste kandidiere. Danach bin ich „divers“ und kann in fünf Jahren auch auf der männlichen Liste kandidieren, also ich bin nicht festgelegt.“ Eine solche Wahlrechtsänderung, würde sie Realität, müsste man binären, heteronormativen Menschen, die auf Landeslisten ausschließlich für männliche/weibliche Listenplätze kandidieren können, sehr behutsam nahe bringen.

Die Koalitionsabgeordneten schrieben aber auch nicht weiblich/männliche, divers/männliche, divers/weibliche Tandems für die bislang 44 Wahlkreise fest. Sie mussten folglich auch nicht die Frage beantworten, ob die Tandems einer Partei angehören müssen, oder ob dem Wähler die Möglichkeit gegeben werden sollte, einen AfD-ler mit, sagen wir, einer Linken oder Grünen im Tandem in den Landtag zu schicken. Tandems würden den Neuzuschnitt der Wahlkreise, deren Vergrößerung, zur Voraussetzung haben, mithin nach sorgfältiger Abwägung ein Achtes Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes. Irgendwie scheint der Koalition das Zutrauen in die Verfassungsfestigkeit des eigenen Gesetzes an diesem Punkt ausgegangen zu sein.

Um das ein wenig zu übertünchen wurde in der Plenardebatte darauf verwiesen, von den Anzuhörenden hätte lediglich einer zur Verfassungskonformität Bedenken geäußert. Die 12 anderen seien für den Gesetzentwurf gewesen. Nun, das Protokoll verzeichnet 11 Anzuhörende. Von denen äußerten sich nur 5 zu den verfassungsrechtlichen Aspekten und selbst die vier Wohlgesonnenen machten auf Änderungsbedarf und Risiken aufmerksam. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Landtags, wie die anderer Landtage, sieht verfassungsrechtliche Risiken – über die kann tatsächlich nur der Verfassungsgerichtshof in Weimar befinden. Mit seiner Entscheidung steht oder fällt das rot-rot-grüne Vorhaben, Parität zwischen Männern und Frauen im Thüringer Parlament herzustellen. Derzeit sind 41 Prozent der Thüringer Abgeordneten weiblichen Geschlechts.

Streit um’s liebe Geld und um‘s Prinzip

R2G und AfD waren sich in ihrer Empörung einig. Die CDU wolle nur Wahlkampfgetöse verbreiten und Angst machen, weil sie im Thüringer Landtag eine Sondersitzung zum Thema Mitteldeutsche Kulturstiftung anberaumen ließ. Wahlkampfgetöse, gegen Ende der Aussprache nutzte sogar der Ministerpräsident dieses schönen Freistaates die ihm von der CDU in vorgeblich schändlicher Absicht gebotene Gelegenheit, seine Ansichten darzulegen.

Kurz beschrieben: Die Bundesregierung stellt Thüringen und Sachsen-Anhalt auf acht Jahre verteilt 200 Millionen Euro für die Sanierung von Burgen, Schlössern und Gärten in Aussicht. Bedingung Nr. 1: beide Länder müssen die betreffenden Liegenschaften in eine gemeinsame Stiftung überführen. Bedingung Nr. 2: beide Länder müssen die 200 Millionen Euro je zur Hälfte kofinanzieren. Wie es nach den acht Jahren weitergehen soll, dazu gibt es nur Andeutungen, es könnte weiter finanziert werden. Es könnte aber auch sein, dass der Bund nicht weiter finanziert. Der Wille, das Geld aus Berlin anzunehmen war bei den regierungstragenden Fraktionen unübersehbar auch wenn eine andere Organisationsform, mehr oder weniger stark ausgedrückt, bevorzugt worden wäre. Ohne es genau zu benennen, machte der berichterstattende Staatssekretär auf einen Positionswechsel der Landesregierung in einer grundsätzlichen Frage aufmerksam. In seinem Sofortbericht erinnerte er an die Bund-Länder-Debatte zum Digitalpakt. Er führte den baden-württembergischen Ministerpräsidenten an, der „klare Worte gefunden“ habe, „denen sich der Ministerpräsident unseres Landes angeschlossen hat“. Dass alle 16 Länder die ursprünglich zugrunde liegende Grundgesetzänderung blockierten, weil sie Eingriffe in ihre Finanzhoheit ablehnten, führte der Staatssekretär nicht aus. Bei den Berliner 200 Millionen und den Erfurter und Magdeburger 200 Millionen geht es im Grunde auch um die Finanzhoheit. Denn, finanziert der Bund weiter, müssen die beiden Landesregierungen auch weiter kofinanzieren. Finanziert der Bund nicht weiter, sitzen die Länder auf den künftigen Kosten. Und es geht dieses Mal zudem um die Kulturhoheit der Länder. Das sollte man auch in Erfurt spätestens dann bemerkt haben, als Schlösser, die für die Stiftung benannt wurden, abgelehnt wurden und man in Berlin auf Liegenschaften von nationaler Bedeutung bestand. In Rudolstadt, wo die Thüringer Schlösserstiftung ihren Sitz hat, wird man das Ganze mit Interesse bis Argwohn verfolgen, ist doch die Abwägung, ob die Stiftung mit der Mitteldeutschen Stiftung verschmolzen wird oder nicht, noch nicht abgeschlossen. Dieser Sachstand wurde in dem Bericht gleich zwei mal angeführt.

In der CDU bezweifelt man, dass mit der Entscheidung im Bundestag, das Geld bereit zustellen, schon die Entscheidung für das Konstrukt Mitteldeutsche Schlösserstiftung getroffen sei. Ihr Fraktionschef machte klar – mit Blick auf die Kulturhoheit Thüringens – dass er die Stiftung nicht wolle. Noch in der Debatte wurde aus den R2G-Fraktionen heraus behauptet, er wolle die 200 Millionen nicht. Umgekehrt könnte man argumentieren, aus dem Wunsch heraus, das Geld zu bekommen – die Thüringer Schlösserstiftung kämpft mit einem Sanierungsstau von über 300 Mio Euro -, ist man bei R2G eher bereit, sich den Vorstellungen in Berlin zu beugen. Immer wieder wurden Bundestagsabgeordnete zitiert, die den Eindruck erwecken wollten, die Stiftung sei bislang unerkannt in die Tafeln des Mose gehauen. Wie rasch man sich in dieser verworrenen Situation vertun kann, erhellte unbeabsichtigt der Staatssekretär, der in seinem Bericht Halle und Erfurt als die beiden Sitze der Stiftung ankündigte – eine Information, die noch während des Plenums vom aus familiären Gründen verhinderten Kulturminster und Staatskanzleichef wieder einkassiert wurde. Zumindest der Teil, der Erfurt betrifft. Oder wie die Rednerin der Linke, die in ihre Emphase der CDU vorhielt, eine CDU-Regierung habe seinerzeit Schloss Reinhardsbrunn verkauft. Und sie sei folglich verantwortlich für seinen gegenwärtigen, erbarmungswürdigen Zustand. Dabei war es die Treuhand, der die Liegenschaft, eigentlich kein Schloss, als nicht für den Geschäftsbetrieb notwendiger Besitz der Interhotel-Kette zugefallen war.

Es blieb dem Ministerpräsidenten vorbehalten, daran zu erinnern, wie die 16 Länder beim Digitalpakt eine ihrer Finanzhoheit entsprechende Regelung im Vermittlungsausschuss herbeiverhandelten. In einer Landtagssitzung, die fortlaufend als überflüssig bezeichnet wurde, die dann aber doch knapp drei Stunden dauerte.

Ohne Anhörungsfrist

Erneut hat ein Thüringer Verwaltungsgericht einer Ordnungsbehörde per Beschluss bescheinigt: „Die Verfügung der Antragsgegnerin vom 20.05.2019 erweist sich als offensichtlich rechtswidrig. Die Verfügung leidet an formellen Mängeln.“ (1 E 834/19 We). Das wäre nicht weiter tragisch ginge es nicht um Wahlplakate der NPD, stünden nicht Europa- und Kommunalwahlen bevor, hätte die Ordnungsbehörde nicht angewiesen, die Plakate sofort abzuhängen und hätte das Landesverwaltungsamt nach einer entsprechenden Äußerung aus dem Innenministerium die Kommunen nicht gebeten, gegen die Plakate vorzugehen. „Migration tötet“, wird darauf behauptet.

Die Ordnungsbehörde Ohrdruf hatte die Partei aufgefordert, die Plakate abzuhängen, ohne eine Anhörungsfrist einzuräumen. Ein Schreiben aus dem Landesverwaltungsamt als Handreichung erwähnt zwar die „Ansetzung einer angemessenen Frist“ und die „Androhung einer Ersatzvornahme“. Dass eine Anhörungsfrist nötig sei, wird nicht erwähnt. Das Weimarer Gericht hat sich ausschließlich mit Formalien des Ohrdrufer Bescheides beschäftigt. „In der Begründung des Bescheides“, so die Richter, sei „lediglich dargelegt, dass eine besondere Begründung erforderlich ist und diese durch Abwägung des öffentlichen Interesses mit dem Interesse des Rechtsschutzsuchenden zu ermitteln ist. Aus welchen Gründen die Antragsgegnerin hier ein überwiegendes öffentliches Interesse angenommen hat, ist jedoch nicht dargelegt.“ „Weder lag eine Gefahr im Verzug vor noch wurde durch die Anhörung die Einhaltung einer für die Entscheidung maßgeblichen Frist in Frage gestellt. Der Bescheid vom 20.05.2019 setzte dem Antragsteller für die Beseitigung der Wahlplakate eine Frist von zwei Tagen. Innerhalb dieser Frist wäre eine Anhörung, wenn auch mit kurzer Anhörungsfrist, möglich gewesen, die zu einer Heilung eines eventuellen Mangels bis zum Ablauf der Frist hätte führen können“, heißt es in dem Beschluss weiter. Eine Anhörung wäre auch bei Vorliegen der Voraussetzungen des ordnungsbehördlichen Eingreifens aufgrund eines Verstoßes gegen § 130 StGB und damit einer Störung der öffentlichen Sicherheit nötig gewesen. Der Paragraph 130 des Strafgesetzbuches ist mit „Volksverhetzung“ überschrieben. Es könne offenbleiben, ob nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Wahlwerbung der Parteien aufgrund von Verstößen gegen die öffentliche Ordnung einschränkbar ist. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu liege überdies noch nicht vor.

Mit der ähnlichen Behauptung „Multikulti tötet“ der NPD beschäftigte sich das Sächsische Oberverwaltungsgericht Dresden (3B136/19) nachdem es Wahlplakate der mit der Aufschrift „Reserviert für Volksverräter“ als hinzunehmen eingestuft hat. „Dass eine Aussage scharf und übersteigert formuliert ist, entzieht sie nicht schon dem Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG“, so das Gericht. Das Wahlplakat verstoße „nicht evident gegen den hier allein in Betracht zu ziehenden Straftatbestand der Volksverhetzung. Im Gegensatz dazu sei „Multikulti tötet“ volksverhetzend. Durch „Multikulti tötet“ werde die Menschenwürde einer durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe dadurch verletzt, „dass diese Gruppe böswillig verächtlich gemacht wird“. Ein Thüringer Verwaltungsgericht wird gewiss zu keinem anderen Schluss kommen, wenn es denn gefragt würde.

Nachdem der erste Zugriff auf die Plakate erfolglos blieb, lässt, wie man hört, der Innenminister derzeit Polizisten die Plakate fotografieren. Die Fotos sollen als Beweismittel dem Thüringer Generalstaatsanwalt vorgelegt werden, der darüber entscheiden soll, ob der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt sei, und Polizisten die Plakate abhängen könnten. Viel Aktionismus angestoßen aus dem Innenminister. Das Urteil des Weimarer Gerichtes wäre damit nicht aus der Welt. Wie in ihrem Kampf gegen Nazikonzerte stehen die Thüringer Behörden nicht sonderlich gut da. Sie konnten bisher nur zwei Konzerte verhindern – auf Basis konkreter Umstände, die Entscheidungen auf verwaltungsrechtlicher Grundlage möglich machten. Derartiges Glück ist den Behörden nicht immer hold.

Heidewitzka

Man wird doch noch eine Debatte um die deutsche Nationalhymne anstoßen wollen dürfen, mag sich der Ministerpräsident dieses schönen Freistaates gedacht haben, als er von einer Tageszeitung aus den alten Bundesländern um ein Interview gebeten wurde.

Die Frage, die er mit seinen Überlegungen zur Notwendigkeit einer neuen Nationalhymne beschied, lautete: „Eine Bilanz zu 30 Jahre Mauerfall: Welche Errungenschaften der DDR wurden Ihrer Ansicht nach vom Westen zerstört und fehlen jetzt?“ Da hätte man eher die Erinnerung an Schwester Agnes erwartet – Achtung, es handelt sich hier um die Figur des DDR-Fernsehens einer Gemeindeschwester und keine Rapperin – und eine Beschreibung der Vorzüge von Polikliniken und all sowas. Das aber hatte er schon in Interviews zuvor häufig erklärt.

Nun also die Nationalhymne.

Es ist ja erst im vergangenen Jahr um den Internationalen Frauentag herum darüber debattiert worden. Sie müsse gendergerecht umgedichtet werden. Aus „Vaterland“ sollte „Heimatland“ werden. Unter anderem. Wurde nichts.

Wie zu erwarten gingen die Argumente zur Nationalhymne kreuz und quer. Leserumfragen in verschiedenen Zeitungen zeigten die weit überwiegende Zufriedenheit mit der derzeitigen, will sagen die Unzufriedenheit über den Vorstoß. Weil das Argument nicht richtig zu tragen vermochte, die Ostdeutschen würden die dritte Strophe des Liedes der Deutschen nicht alle mitsingen, griffen die Befürworter zu historischen Argumenten. 29 Jahre alten Argumenten. Es wurde daran erinnert, dass der erste frei gewählte Ministerpräsident der DDR – ein CDU-Politiker – in den Verhandlungen um den Einigungsvertrag auch über eine neue Nationalhymne sprechen wollte. Er wurde vom Bundeskanzler der BRD – ein CDU-Politiker – ausgebremst. Mit diesem Hinweis sollte der Widerstand in der heutigen CDU abgebügelt werden. „Seht her, damals dachte einer von euch so wie heute der R2G-Spitzenkandidat für die Landtagswahlen Ende Oktober in Thüringen“, sollte das wohl heißen. Brechts Kinderhymne wurde erneut ins Spiel gebracht – als könnte man die der Mehrheit in den alten Bundesländern vermitteln.

Mehr zur Unterhaltung trugen Schilderungen bei, der erste Bundeskanzler, er war vor dem zweiten Weltkrieg Oberbürgermeister Kölns, sei bei seiner ersten, 13-tägigen Reise in die USA im April 1953 mit dem kölschen Karnevalsschlager „Heidewitzka, Herr Kapitän“ als Hymne der Deutschen empfangen worden.

Schenkelklopfen.

Was nicht erwähnt wurde, der Alte aus Rhöndorf war zwar als Bundeskanzler auf Einladung des US-Präsidenten nach dreijähriger Vorbereitung angereist, aber als Regierungschef eines Landes für das ein Besatzungsstatut galt, das also nicht über die volle Souveränität verfügte. Es war also protokollarisch kein Staatsbesuch. Als solcher wird er auch in der Aufstellung der Reisen des ersten Kanzlers der Bundesrepublik in die USA nicht geführt. Doch gab es Gespräche mit dem Präsidenten, dem Außenminister, im Außenpolitischen Ausschuss des Senats. Am letzten Tag des offiziellen Teils dann ein Programmpunkt mit allen protokollarischen Ehren. Auf dem Nationalfriedhof in Arlington. Und dem Kanzler, begleitet von einem US-General, wurden bei der Kranzniederlegung am Grab der Unbekannten Soldaten von einem Fahnenkommando die schwarz-rot-goldene Flagge und das Sternenbanner hinterhergetragen. Kompanien aller Waffengattungen standen stramm. 21 Schüsse Salut erschallten. Und eine Militärkapelle intonierte das „Lied der Deutschen“.

Und „Heidewitzka“?

Wurde tatsächlich gespielt, zum Besuch bei der deutschen Community in Chicago, ganz am Ende der Reise, als der offizielle Teil längst beendet war.

Ganz kurz wurde auch die Antisemiten-Karte gespielt. Die Vorhaltung Hoffmann von Fallersleben sei ein Franzosenhasser und Antisemit gewesen, wurde in der hiesigen islamischen Community aufgegriffen und der Ministerpräsident retweetete die Wortmeldung. Wenn das ein ernsthaftes Argument gegen die Nationalhymne sein sollte, dann müsste auch eine lange Liste beliebter Kinderlieder aus der Feder Hoffmann von Fallerslebens aus dem öffentlichen Gedächtnis gestrichen werden. Eine kleine Auswahl: „Alle Vögel sind schon da“, „Kuckuck, Kuckuck, ruft‘s aus dem Wald“, „Summ, Summ, Summ“.

Noch ne Debatte

Ende März eine Debatte über die Ablösung der Kirchensteuer durch eine „Kultursteuer“ über deren Verwendung die Steuerpflichtigen – alle Steuerzahler – befinden könnten. Wenige Wochen später eine Debatte über die Zukunft der Nationalhymne. Der Ministerpräsident dieses schönen Bundeslandes vermag, Themen zu setzen, über die sich die Öffentlichkeit erregen kann. Kurz. Und die Debatten sind aussichtslos: die über die Staatsleistungen für die Kirchen, weil darüber zu verhandeln, zwar die Kirchen selbst bereit sind, aber Milliarden-Kompensationen verlangen können; die über die Kirchensteuer, weil für nötige Änderungen die erforderliche parlamentarische Mehrheit fehlt. Er wolle nicht fordern, er wolle ein Gespräch anregen, antwortete der Ministerpräsident Kritikern seines Vorstoßes.

Zur Nationalhymne ist derzeit auch nicht viel mehr möglich als ein mehr oder weniger belangloses Plaudern. Das Thema aber ist emotional besetzt. Mit widerstreitenden Gefühlen. Der MP deutete das mit seiner Begründung an, er singe zwar die dritte Stophe des Lieds der Deutschen, müsse dabei aber immer an Naziaufmärsche denken. Er meinte, damit ein Argument dafür gefunden zu haben, dass sich die anderen, die mitsingen, ihm anschließen müssten. Die gedankliche Reihung Nazi, national, Nationalhymne kann man als Provokation auffassen, mindestens aber die Vermutung anstellen, der Thüringer Regierungschef habe 70 Jahre der deutschen Geschichte verpasst. Sein zweites Argument, im Osten, seiner neuen Heimat, sängen die Menschen größtenteils nicht mit. Daraus zu folgern, die Mehrzahl im Osten lehne die Hymne ab, die erst seit 29 Jahren ihre Nationalhymne ist, geht wohl fehl. Und überhaupt, wer zählt mit, wie viele Menschen in den alten Ländern nicht mitsingen.

Was bietet der Politiker zum Austausch an? Ein Kinderlied Bertolt Brechts von 1950, in dem ein gutes Deutschland in einer guten Umwelt besungen wird, das sich mit dem „Lied der Deutschen“ auseinandersetzt. Das muss er auf den Plätzen propagieren, dass ein Lied aus der alten DDR die neue Nationalhymne werden solle. Die derzeitige Diskussion zu seinem Vorstoß lässt vermuten, dass Unverständnis noch die freundlichste Reaktion sein wird. In Ost wie West. Rasch pauschalieren die Befürworter einer neuen Hymne, die Ablehner würden beißwütig kommentieren. Die propagandistische Platzierung der Hymne im Dritten Reich impliziert, es sei ein ewig Gestriger, ein Reaktionär, wer sie behalten will. Wie soll dagegen anargumentiert werden? Da genügt es nicht, darauf hinzuweisen, dass die Nazis nur die erste Strophe des „Liedes der Deutschen“ singen ließen und gleich danach das „Horst Wessel Lied“. So zumindest berichtete es mir mein Vater, Jahrgang 1927, Flakhelfer-Generation. Gut, man könnte nachschieben, es war ein Reichspräsident der Sozialdemokratie, der das Lied zur Nationalhymne machte, in den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts.

Fünf Jahre nach dem Ende der Nazi-Zeit holte Adenauer die Hymne aus dem Keller des Vergessens, genau genommen nur die dritte Strophe. Nach der Wiedervereinigung verabredeten Bundeskanzler und Bundespräsident, nur die solle Nationalhymne sein. Vor einem Jahr überstand die Nationalhymne den Versuch, sie bei Erhaltung ihres Versmaßes genderneutral umzuschreiben. Aus „Vaterland“ sollte „Heimatland“ werden, aus „… danach lasst und alle streben/brüderlich mit Herz und Hand“ sollte „… couragiert mit Herz und Hand…“ werden. Spricht darüber noch jemand?

Keine Empfehlung für Sprungbeförderung

Das Verhältnis zwischen dem Zeugen B und dem Untersuchungsausschuss 6/3 des Thüringer Landtags zur Lauinger-Affäre, zumindest seinem Koalitionsteil, kann man getrost als sehr angespannt bezeichnen. B gehört zu den Beamten aus dem Kultusministerium, denen im Zwischenbericht des Ausschusses – die CDU-Mitglieder verweigerten die Mitarbeit an dem Dokument – vorgehalten wird, sie hätten die Spitze des Ministeriums in der Causa Lauinger nicht sachgerecht beraten. B suchte bei Gericht sein Recht, doch wurde er mit seinem Antrag abgewiesen. Die Berichte eines Untersuchungsauschusses entziehen sich laut Untersuchungsausschussgesetz der richterlichen Würdigung. So suchte B eine Bühne im Ausschuss selbst. Und so kam es, dass der Ausschussvorsitzende den Zeugen drängte, so zu tun, als gäbe es den Zwischenbericht mit Wertungsteil nicht. Mehr oder weniger wirkungsvoll, stoppte der Linke-Abgeordnete gleich zu Beginn den Zeugen, wenn der auf Randziffern des Berichtes verweisen wollte, in denen er nicht richtig zitiert und seine Rolle nicht angemessen beschrieben worden sei. Die Zahl 1030 fiel dennoch, gleich zweimal, später auch die Zahl 1040. Ihm drohe Schaden, wollte er sagen, und deswegen sah er das Recht auf seiner Seite, seine Sicht auf den Abschlussbericht protokollieren zu lassen. Das sah der Ausschussvorsitzende anders und verwies den Beamten mit Nachdruck darauf, dass er nur zu den Beweisanträgen zu sprechen habe. So kam es, dass der Jurist, wenn er von seiner Vernehmung in einer Ausschuss-Sitzung zuvor nur von einer „öffentlichen Sitzung“ sprach und den Zwischenbericht ein „Papier“ nannte. Als er ein weiteres Mal in seinem Redefluss gestoppt wurde, bemerkte er mokant: „Ich wollte nur den Knopf drücken“. Zeuge B wollte nicht gefallen und gefiel auch dem Teil des Ausschusses nicht, der links vom Ausschussvorsitzenden sitzt. Er strapazierte die Geduld der R2G-Abgeordneten. Das Wort „Erbsenzähler“ fiel. Die Abgeordnete ARB fragte zurück, ob damit die Ausschussmitglieder gemeint seien. B antwortete mit einem klaren Ja. „Dann weiß ich, wie Sie zu diesem Untersuchungsausschuss stehen“, konterte die Abgeordnete.

Für eine Sprungbeförderung hat sich B nicht empfohlen.

In seiner neuerlichen Befragung lieferte er neue, pikante neue Details zu Vorgängen, die schon längst ausermittelt schienen. An dem viel zitierten Treffen im Juni 2016 im Büro der damaligen Ministerin nahm der Persönliche des grünen Justizministers teil. Er habe sich nur als Vertrauter des Justizministers vorgestellt, könnte man hören. Kein Name. Man stelle sich vor in einer solchen Runde sitzt ein Anonymus und beratschlagt mit, wie dem Wunsch des Justizministers nach einer möglichen Vorzugsbehandlung seines Sohnes nachgekommen werden kann, und wie das rechtlich zu untermauern sei. Als der Name des Aktentaschenträgers doch durchgesickert war, sei von oben bedeutet worden, der Name dürfe nirgendwo auftauchen.

Vertrauensschutz, so wie er als Begründung für das Vorgehen angeführt wurde, so der Jurist, könne es im konkreten Fall eines rechtswidrig ausgestellten Bescheides für einen Volljuristen nicht geben. Diese Rechtsaufassung scheint dem Justizminister geläufig zu sein, muss man vermuten. Hat er doch in seiner Pressekonferenz nach Bekanntwerden der Befreiung seines Sohnes von der Besonderen Leistungsfeststellung öffentlich treuherzig gefragt, wieso Vertrauensschutz für einen Juristen nicht gelten solle. Schaut man in einschlägige Literatur, so wird zu diesem Sachverhalt ausgeführt, dass der Begünstigte gutgläubig sein müsse, solle ihm Vertrauensschutz zugebilligt werden. Kannte er die Rechtswidrigkeit oder konnte er sie jedenfalls erkennen, so liest sich das, gibt es keinen Vertrauensschutz. Das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung gesetzlicher Zustände genieße Vorrang bei nichtmonetären Vergünstigungen, was hier der Fall ist. Der Minister ist Volljuristen mit Erfahrung als Richter. Gutgläubig kann er also nicht gewesen sein.

Die Staatsekretärin O., ebenfalls zum wiederholten Male vorgeladen, verwies zum Thema Vertrauensschutz darauf, sie sei viele Jahre in der Politik tätig und viele Jahre ehrenamtliche Sozialrichterin gewesen. Sie kenne den Begriff Vertrauensschutz durchaus. Zuvor war sie von der CDU-Seite gefragt worden, in welchem Schriftsatz, der die Entscheidung der Ministerin begründete, das Wort Vertrauensschutz auftauchte. Es wurde in keinem der erwähnten Schriftstücke und keiner der Mails gefunden. „Dann haben wir das mündlich kommuniziert“, sagte sie.

Harter Stuhl und Genderstern

So ungerecht ist die Welt der TV-Werbung.

Männer basteln an kleinen, zweisitzigen, roten Autos ohne Verdeck und gönnen sich danach ein Bier. Und sie haben Spaß daran. Frauen haben harten Stuhl oder entzündete Haarwurzeln im Intimbereich oder vaginale Trockenheit. Und sie leiden daran. Wenn es besser – aber nicht gut – zugeht, sind sie nur vergesslich oder chronisch ermattet. Viel Übles wird der Welt der Frauen zugeschrieben. Manchmal, nur manchmal, schreiten ausgesprochen schöne Frauen in aufwändigen Roben über den Bildschirm und riechen gut. In so einer Welt zu leben, muss hart sein.

Dabei könnte die Werbebotschaft mit dem Bier auch an Frauen adressiert werden, wie die mit dem Stuhlverhalten und den entzündeten Haarwurzeln im Genitalbereich auch an Männer gerichtet werden könnte. Auch Männer können vergesslich sein und chronisch matt. Ob es sinnvoll wäre, die Werbebotschaft mit der vaginalen Trockenheit an den Mann zu richten, darüber denken die einen so, die anderen anders. Die Medizin kann ja heute so viel bewerkstelligen. Sagen wir also, es ist eine Frage des Zeitpunktes.

Dass Werbung für Erwachsene gegendert wird, Proteste dagegen habe ich nicht vernommen. Anders als bei der, die sich an Kinder richtet. Da ist man schon falsch gewickelt, wenn Strampler dem alten Farbmuster für Babies folgen – rosa für Mädchen, blau für Jungs. „I love kisses“ auf Mädchen-T-Shirts ist weit, weit jenseits jeglicher Grenze. Was nicht heißt, dass es besser wäre, würde ein kleiner Junge in ein solches T-Shirt gesteckt. Mädchen spielen mit Autos, Jungen mit Puppen, das bereitet auf eine gegenderte Welt vor mit ihrem Schrifttum voller Sternchen und Lücken mit Unterstrich in Worten. Wenn sie dann Briefe schreiben können, können sie ja ihre Unkenntnis, ob Chris Lehmann-Müller ein Mann ist oder eine Frau mit der Anrede „Sehr geehrt* Chris Lehmann-Müller“ verschleiern. Damit umgingen sie zugleich den Zwang, ChrisX schreiben zu müssen. Unter Feministinnen wird derweil über die Bedeutung und Wirkung des Genderns gestritten.

Jahrelang haben Feministinnen darum gekämpft, dass Frauen als solche wahrgenommen werden. Nun soll im Interesse anderer Geschlechteridentitäten wieder Schluss damit sein. Fortschritt nennt das die eine Seite. Die andere Seite spricht vom Sargnagel für den Feminismus. Das klingt alles sehr unversöhnlich. Man muss, um das festzustellen, nicht einmal in Erwägung ziehen, dass Vertreterinnen der jungen Feministinnen der anderen Seite Rassismus vorwerfen, wenn die auf Gefahren des politischen Islam hinweist und unter anderem die Ereignisse am Kölner Hauptbahmhof in der Silvesternacht 2015 thematisiert.

Was sind dagegen entzündete Haarwurzeln und harter Stuhl?

Kein Gespräch

Wegen der Ankündigung von Steuererhöhungen kann man in Deutschland Wahlen verlieren. Fragen sie die frühere Ministerin CN, die im Wahlkampf 1998 tief in der Thüringer Provinz sich einmal Gedanken über die Anhebung der Mehrwertsteuer gemacht hat. Mit der Forderung, der Benzinpreis sollte aus umweltschützerischen Gründen 5 Mark pro Liter betragen, kann man sich Wahlchancen verbauen. Selbst wenn man einen Veggie-Day in Betriebskantinen anregt, kann man politisch in Teufels Küche beraten. Die deutsche Öffentlichkeit ist ja so empfindsam was die Ankündigung unliebsamer Veränderungen anbetrifft. Selbst auf der Seite der Veränderungsankünder kann man Leute sehen, die mit den Augen rollen und demementieren, das sei alles nicht so gemeint, wie es vorgebracht wurde.

Dieser empfindsamen Öffentlichkeit präsentierte der Ministerpräsident dieses wunderschönen Freistaates wiederholt auf verschiedenen Wegen den Gedanken, aus der Kirchensteuer eine Kultursteuer zu machen, zahlbar nicht nur von staatlich erfassten Kirchgängern, sondern auch von Konfessionslosen. Weil ja die Weimarer Verfassung 100 Jahre alt wurde, erinnerte er zugleich noch an deren Auftrag, eine abschließende Regelung für die durch den Reichsdeputationshauptschluss – so heißt der Vertrag von 1803 und nicht Reichsdeputationshauptbeschluss – festgelegte Staatsleistungen für durch Säkularisierungen den Kirchen verlorengegangene Vermögenswerte und Erlöse daraus zu finden. Es geht dabei um sehr viel Geld. Und im Grunde um die Erörterung der Frage, ist es dem Steuerzahler eher zuzumuten, die Kirchen nach sicherlich jahrelangen Verhandlungen mit einem beachtlichen Betrag abzufinden und so die finanziellen Bindungen zu lockern, oder weiter jährlich Millionen zu überweisen. Es geht also um Grundsätzliches.

Nun kann man sich darüber streiten, ob es sinnvoll ist, im Thüringer Landtag im Abstand von wenigen Wochen über das Thema debattieren zu wollen. Die CDU-Fraktion wollte das, sie ist Opposition. Es gab dazu schon eine Aktuelle Stunde. Der Ministerpräsident hatte sich dazu nach einer weithin vergessenen Wortmeldung zu einem evangelischen Kirchentag via Kurznachrischtendienst Twitter geäußert. Und nachdem er Mitte des Monats dem Evangelischen Nachrichtendienst ein langes Interview in gleicher Sache gegeben hatte, meinte die CDU-Fraktion einigen Ernst im Vorstoß des nicht unbedeutenden Linke-Politikers erkennen zu können und sie setzte einen Antrag auf, zu debattieren im Plenum des Landtags.

Noch bevor ihr Steuerexperte zu Wort kam, gab der Staatskanzleichef einen Sofortbericht – also noch bevor die CDU auf die steuerlichen Auswirkungen aufmerksam machen konnte, die ja nicht uninteressant sind. Nein, die Landesregierung plant keine Aktivitäten, bezüglich Kirchensteuer und Staatsleistungen und überhaupt, die CDU verweigert das Gespräch über die Wirkung von demografischen Entwicklungen auf die Religionsgemeinschaften – darüber müsse man zuvörderst reden, jedoch nicht über das engere Thema – wenn sie immer nur Steuererhöhungen daraus ablesen würde. Wo käme man zum Beispiel in der Wissenschaft hin, wenn man kontroverse Debatte über kontroverse Thesen verweigern würde. Nun soll ja ein Wissenschaftler sich mit anderen Wissenschaftlern darüber streiten dürfen, ob er die Weltformel gefunden habe oder nicht. Das hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Leben der Menschen und nicht mal auf die Welt. Es brächte allenfalls nen Nobelpreis. Politiker hingegen sind näher an den Hebeln, mit denen das Leben der Menschen verändert werden kann. Und deswegen reagieren Menschen empfindsamer auf Sätze von Politikern als auf wissenschaftliche Sätze und neue Theorien von Wissenschaftler. Der Rest der Wortmeldungen aus der Koalition war erwartbar. Es wurde der Eindruck erweckt, der Ministerpräsident habe nur das Fensterkreuz ziseliert. Der Ministerpräsident kann sowieso gar nichts ändern, hieß es unter anderem erneut aus seiner eigenen Partei. Es gibt keine Aktivitäten der Landesregierung, worüber sollen wir also reden, fragte die SPD-Sprecherin? Man zeigte sich sichtlich genervt vom letzten Tagesordnungspunkt der Sitzung. Ein verspäteter Feierabend dräute.

Hatte der Staatskanzleichef noch von einer nötigen Debatte gesprochen, wurde die von den auftretenden Koalitionspolitikerinnen vor die Tore des Landtags verwiesen. Dabei sollte doch auch dort der Satz gelten: „Ein Gespräch setzt voraus, dass auch der andere Recht haben könnte“.

Es gibt noch einen Verfassungsgerichtshof

Diskontinuität.

R2G hat das Wort Diskontinuität in den Mund genommen. Im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss 6/3 im Thüringer Landtag. Für die, die mit der mittlerweile über zweieinhalb Jahre alten Sache nichts mehr anzufangen wissen, das ist der Ausschuss, der herausfinden soll, ob der derzeitige grüne Justizminister sein Amt missbraucht hat, als er mit dem links geführten Bildungsministerium für seinen Sohn eine Befreiung von der Besonderen Leistungsfestellung nach der 10. Klasse verabredet hat. Ob er die Öffentlichkeit belogen hat und Druck auf Beamte des Bildungsministeriums ausgeübt hat.

Diskontinuität – ein Begriff aus dem Parlamentsleben, der besagt, alles was vor Abschluss der Legislatur nicht beschlossen oder abgeschlossen ist, sei es ein Gesetzesentwurf oder ein Untersuchungsausschuss, wandert in die runde Ablage. Das hört sich zunächst unverfänglich an, denn nicht alles, was sich Parlamentarier vornehmen, können sie in fünf Jahren verwirklichen. Mitunter ist der Gesetzgebungswille halt größer als es die Fertigkeiten sind. Wenn man einen Schuldigen dafür benennen kann, der nicht in den Reihen Koalition sitzt, ist das primstens. Die Koalition, die dem grünen Justizminister mehr oder weniger freudig erregt trägt, meint, jetzt öffentlich verkündet, die CDU, auf deren Antrag der Ausschuss Ende September 2016 eingesetzt wurde, habe das Interesse daran verloren. Sie platzierte 85 Fragenkomplexe in den Einsetzungsantrag, von denen bislang 51 abgearbeitetQ wurden. Macht 34, die gerade einmal angearbeitet oder noch nicht einmal angearbeitet wurden. Zu etlichen seien von der CDU nicht einmal Beweisanträge gestellt oder Zeugen benannt worden. Man sei ja an Aufklärung weiter interessiert, aber nicht bereit, der Opposition die Anträge zu formulieren. Allein sieben der bislang 23 Ausschuss-Sitzungen seien auf Betreiben der Opposition darauf verwendet worden, der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen nachzuforschen. Man sei ja gewillt, die Minderheitenrechte zu achten. Aber die vielen Beweisanträge zu Akteneinsicht und Aktenvollständigkeit hätten die Arbeit im Ausschuss nicht befördert. Und erst die vielen Zeugen. Viele haben in den Befragungen tatsächlich erklärt, nichts mit den Akten zur Sohnemann-Affäre zu tun gehabt zu haben. Richtig, sie wurden auf Antrag der CDU vom Ausschuss geladen. Doch was ist davon zu halten, wenn nach Angaben aus der CDU-Fraktion aus dem Bildungsministerium über 70 mögliche Zeugen benannt wurden und das Justizministerium sogar Mitarbeiter der Strafvollzugsabteilung benannte.

Nun blieben für 34 Fragenkomplexe noch sieben öffentliche Sitzungstermine – wenn denn bis in den Oktober hinein gearbeitet würde. Im Oktober, da war doch was, richtig die Landtagswahl. R2G bietet Sondersitzungen an, was wohl auch nicht ausreichen dürfte, weil die Wahrscheinlichkeit gesunken ist, dass die entsprechenden etwa drei Dutzend Zeugen nach einer Minute Befragung entlassen werden. Wenn es nix wird, hat die CDU die Schuld, sagt R2G.

Dabei dreut von anderer Seite weiteres Ungemach. Wegen des von R2G angestrengten Zwischenberichtes. „Der Zwischenbericht ist der Versuch der betroffenen Politiker, sich zu Lasten von Beamten zu entlasten und den Rest der Untersuchung im Sande verlaufen zu lassen“, so die CDU-Fraktion. Zeugen fürchten, im Zwischenbericht, der ohne Zutun der CDU formuliert wurde, könnten ihre Aussagen in einer für sie nachteiligen Weise gewertet werden. Um ihre Persönlichkeitsrechte zu wahren, fordern sie nun Einsicht in den Zwischenbericht und gegebenenfalls das Recht, die entsprechenden Passagen mit einem Kommentar zu versehen – als die mildere Forderung. Juristen erwägen zudem, ob die Beamten beantragen können, als Betroffene nach Paragraph 15 des Untersuchungsausschussgesetzes eingestuft zu werden. Darüber müsste der Ausschuss selbst befinden. Eine Zweidrittel-Mehrheit wäre dafür nötig, mithin auch Stimmen aus der Koalition. Den Befragten stünden als Betroffenen andere Rechte zu, als sie als Zeugen hatten. Im Endeffekt, so die Überlegungen, könnte der Weg zur zum Verwaltungsgericht eröffnet werden und wenn sie da nicht zufrieden gestellt werden, gibt es ja noch einen Verfassungsgerichtshof in Weimar.

Kein 100prozentiges Dementi

In einer Pressemitteilung vom 13. Februar formuliert die Linke-Fraktion im Thüringer Landtag Erfordernisse an einen Ausschussvorsitzenden. In einer Pressemitteilung vom 5. März stellt sie die auf das Entschiedenste wieder in Frage.

Zugegebenermaßen unausgesprochen wirft die Linke dem Vorsitzenden des Bildungsausschusses von der CDU wegen der Art, wie er die mündliche Anhörung zum neuen Schulgesetz geleitet hat, Parteilichkeit vor. Man erteilt dem Ältestenrat des Landtages den Auftrag, „eventuelle Fehlleistungen des Ausschussvorsitzenden, wie nicht genehmigte Beifallsbekundungen von den Rängen oder Angriffe der Anzuhörenden auf Mitglieder des Ausschusses festzustellen“. Gemeint sind Beifallsbekundungen aus denen sich die Ablehnung der Novelle ablesen ließ und ein Beef der Präsidentin des Landkreistages mit einem Ausschussmitglied der Linke. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses 6/3 zu möglichem Amtsmissbrauch des grünen Justizministers von der Linke kritisiert seinerseits jetzt die Arbeit der CDU-Mitglieder, nachdem die in einem an ihn adressierten Brief Zweifel an seiner Amtsführung vorgetragen haben. Und er räsoniert in der Pressemitteilung gegen die CDU-Abgeordneten so, wie ein Obmann oder eine Obfrau einer der drei Regierungsfraktionen nicht empörter räsonieren könnte. Gegen die Fraktion, die den Untersuchungsausschuss 2016 angestrengt hat.

Man kann annehmen, dass den Ausschussvorsitzenden – er war mal der Landesvorsitzende der PDS und der Linke – ärgert, dass die CDU-Vertreter seine fachliche Qualifikation und die seiner Mitarbeiter hinterfragen. Geschenkt. Doch zu der damit verknüpften begründeten Vermutung, der wertende Teil des umstrittenen Zwischenberichtes, der Teil D, stamme anders, als es parlamentarischer Usus wäre, nicht vom wissenschaftlichen Dienst des Landtages, sondern aus der Feder des Ausschussvorsitzenden selbst, gibt es keine Silbe des Widerspruchs. Kein Wort, keine Zeile. Ein 100prozentiges Dementi sieht anders aus. Wäre dem so, die Vorgehensweise würde die Anstrengungen von R2G konterkarieren, den Wissenschaftlichen Dienst der Landtagsverwaltung durch eine Änderung der Geschäftsordnung des Landtages unabhängiger zu machen.

Statt dessen der Rundumschlag der Unfähigkeit und Arbeitsverweigerung gegen die Oppositionsfraktion. „Der Arbeit am Zwischenbericht haben sie sich gleich vollständig verweigert, es existiert nicht ein einziger Änderungsantrag der CDU“, heißt es in der Pressemitteilung. Dass deren Abgeordneten aufgrund des Standes der Beweiserhebung den Zwischenbericht im 6/3, wie auch den des Immelborn-Untersuchungs-Ausschusses 6/2, in Bausch und Bogen ablehnen, will der Linke-Abgeordnete vergessen machen. So muss er nicht einmal erwägen, dass sich die Ablehnung des Berichtes und die Mitarbeit daran einander ausschließen. Und überhaupt, die CDU-Fraktion scheint kein Sondervotum zu planen, schlussfolgert der Ausschussvorsitzende. Das lenkt die Aufmerksamkeit auf die mögliche weitere Vorgehensweise der Koalitionsfraktionen im Ausschuss. Mit der Einsetzung des Ausschusses, das dürfte der CDU von Anfang an klar geworden sein, stellte sie das endgültige Urteil über den Justizminister in das Befinden der Ausschuss-Mehrheit. Dass die Koalition im Oktober, unmittelbar vor die Landtagswahl im Plenum des Landtags eine Debatte platziert, in der des Langen und des Breiten über die Verfehlung des grünen Justizministers öffentlichkeitswirksam debattiert wird, wie wahrscheinlich ist das denn? Wie wahrscheinlich ist im Gegensatz dazu, dass die Koalition mit Verweis auf den ja vorliegenden Zwischenbericht den Ausschuss in der Diskontinuität untergehen lassen könnte? Das hätte zugleich den Schick, dass das Sondervotum der CDU nur das zur Grundlage nehmen könnte, was im Ausschuss als Beweis erhoben worden ist. Daran bemäße sich für die Christdemokraten der Wert eines solchen Votums. Der parlamentarische Betrieb bietet so viele Finessen.