Von der Ewigkeit 

16 Jahre sind nach Ansicht der Linke-Fraktionschefin im Thüringer Landtag lang genug für ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes. 2001 ging es um einen Antrag gegen ein Volksbegehren. Antragsteller in Weimar war eine CDU-geführte Landesregierung. 16 Jahre später geht es wieder um einen Volksbegehren. Antragsteller ist 2017 eine Linke-geführte Landesregierung. Halt, es muss ja heißen: Antragsteller war 2017 … Der Antrag wurde ja zurückgezogen. Das Verfassungsgericht sieht dennoch Klärungsbedarf. Nun hofft r2g darauf, dass die Richter ohne eine Klage wegen Verfassungswidrigkeit eines Volksbegehrens gleich den Finanzvorbehalt im Paragraph 82 der Landesverfassung kippen könnten. Ohne im eigentlichen Sinn darum gebeten worden zu sein.
Vor 16 Jahren hatte das Verfassungsgericht  unter anderem in einem „vorbeugenden“ abstrakten Normenkontrollverfahren festgestellt, dass das „Volksbegehren des Vereins „Mehr Demokratie e.V.“ betreffend ein Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Gesetz zur Stärkung der Rechte der Bürger)“ unzulässig sei. Die Urheber des Volksbegehrens hatten Quoren und Beteiligungszahlen zur Vorbereitung von Bürgerbegehren, Volksbegehren und Volksentscheiden zu niedrig und die Fristen zum Sammeln der Unterschriften zu lang – mithin verfassungswidrig – festgeschrieben. Weiter vorn im Urteil hatten die Richter auf die Pflicht der Landesregierung hingewiesen, gegen derartige Vorhaben der Volksgesetzgebung zu klagen, wenn sie Verfassungswidrigkeit sähen. Insofern verwies der Ministerpräsident zu recht auf Gesetzgebung und stehende Rechtsprechung und dem Oppositionsführer kann ein gewisses Maß Populismus nicht abgesprochen werden, wenn er r2g vorwarf, gegen das Volk zu klagen. In dem Urteil haben die Richter im Übrigen zwischen dem Volk und den Initiatoren von Volksbegehren sorgfältig unterschieden.

Im Punkt 18 des Urteils bewerten sie Auswirkungen angestrebter Volksentscheide auf das „Königsrecht“ des Landtags, auf das Haushaltsrecht. „Der dem Volksbegehren „Mehr Demokratie“ in Thüringen zugrunde liegende Gesetzentwurf steht Art. 83 Abs. 3 ThürVerf auch insofern entgegen, als er mit dem relativierten Budgetrecht des Landestages das Demokratieprinzip modifiziert und damit die gemäß Art. 83 Abs. 3 ThürVerf unveränderbaren Grundsätze berührt“, heißt es. Dieses Ewigkeitsprinzip misst das Verfassungsgericht auch dem Finanzvorbehalt in Artikel 82 zu. Dennoch, „bei richtiger Einordnung der Finanzausschlußklausel“ sind Volksbegehren oder Volksentscheide zulässig, „die in dem vorbeschriebenen Rahmen nicht zu Ausgaben führen dürfen, die die Handlungsspielräume des Parlaments unangemessen einschränken oder die den Landtag zu nachhaltigen Korrekturen des geltenden Rechts veranlassen.“

Worauf r2g seine Hoffnung gründet, der Finanzvorbehalt des Landesverfassung in Artikel 82 Absatz 2 könne gänzlich gekippt werden, ist schleierhaft. Damit würde sich, so das Urteil,  die derzeitige Landesregierung auch ihres ausschließlichen Haushaltsinitiativrechtes berauben und alle nachfolgenden Landesregierungen gleich mit.

Missbrauch einer Waisen

Der Erfolg hat viele Väter, der Misserfolg ist eine Waise. Wir kennen diesen Spruch. Die 2016 ausgelaufene Brennelementesteuer, für KKW-Betreiber ist die teuerste deutsche Waise. 6,3 Milliarden Euro mussten die Energiekonzerne von 2011 bis 2016 an den Bund abführen, weil die schwarz-gelbe Bundesregierung sich eine Steuer erfand, so wie im Kaiserreich die Schaumweinsteuer erfunden worden war. Mit der sollte das Flottenprogramm von Willem II finanziert werden. Das Kaiserreich wollte einen Platz an der Sonne. Daraus wurde nix. Die Matrosenanzüge, in die die Jungs damals gesteckt wurden, sind aus der Mode. Die Steuer, schon oft erzählt, wird heute noch erhoben. Weil, es gibt verfassungsrechtlich dagegen kein Argument. Die Schaumweinsteuer ist eine Verbrauchsteuer, zu entrichten vom Schaumweintrinker.

 Die Brennelelementesteuer ist keine Verbrauchsteuer, obwohl die Bundesregierung sie als solche ausgegeben hat. In Karlsruhe sieht man das anders. Punkt. Folgt das Studium der schriftlichen Urteilsbegründung. Dann Rückzahlung. Freude schon jetzt bei den Aktionären der Energiekonzerne.
Ratschläge und Gezischle von SPD, Grünen und Linken waren zu erwarten. Die Grünen nennen das Urteil das Ende einer Geisterfahrt. Vom Koalitionspartner heißt es, die sechs Milliarden dürften nicht aus dem laufenden Haushalt gezogen werden. Und die Landesgruppe Ost fragt polemisch: „Was kostet eigentlich eine Kanzlerin, die nur auf Sicht fährt und keinen politischen Kompass hat? 6 Mrd. Euro.“ Dabei hatte die SPD 2010 in der Drucksache 17/2410 beantragt „Brennelementesteuer – Windfall Profits der Atomwirtschaft abschöpfen“. Verwiesen wurde auf die von Rot-Grün eingeleitete „geordnete Beendigung der Stromerzeugung aus Atomenergie“. Verwiesen wurde auf die vervielfachten Kosten für die Lagerung radioaktiver Abfälle und die notwendige Sanierung vorhandener Lagerstätten, auf Stillegungs- und Rückbaukosten von mindestens 7,7 Milliarden Euro. Jährlich ergäben sich für KKW-Betreiber Mitnahmegewinne („windfall profits“) von 3,4 Milliarden  Euro. Die von Union und FDP im Koalitionsvertrag verabredeten Maßnahmen zur Beteiligung der Atomkonzerne an den Kosten reichten nicht aus. Bereits im Jahr zuvor, erinnerte die SPD-Fraktion im Antrag, habe der damalige Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die Einführung einer Steuer auf Kernbrennstoffe verlangt.
 Nun also hat eine Kanzlerin, „die auf Sicht fährt“, die Verantwortung zu tragen. 
Die Linke fordert, die sechs Milliarden Euro aus „der rechtswidrig erklärten Brennelementesteuer jetzt in einen Fonds zur Entsorgung des Atommüll überweisen“. Als wäre es so einfach, zu Unrecht erhobene Steuern zurückzubehalten. Jeder Steuerzahler würde sich darüber freuen. Nun kann man sagen, dass so, wie ein Blick in das Gesetzbuch auch ein Richterspruch die Rechtskenntnis verbessert. Es sollte aber auch daran erinnert werden, dass die Linke noch im November vergangenen Jahres mit ihrem Antrag (DS 18/9124) „Keine Steuerbefreiung für Atomkraftwerke ‒ Die Brennelementesteuer muss bleiben“ im Bundestag scheiterte. „Für die Befristung der Brennelementesteuer gibt es keine plausiblen Gründe“, hieß es darin. Zur Untermauerung verwies die Fraktion unter anderem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Der bescheinigte tatsächlich Konformität zu europäischem Recht. Um das Grundgesetz kümmert sich der Gerichtshof nicht. Es gibt aber kein Steuererfindungsrecht, urteilen dagegen die Karlsruher Richter. Ein plausibler Grund, die Steuer für nichtig zu erklären, wie schmerzhaft auch immer das für den Bundesfinanzminister wird. 

Die Geschichte kennt auch Kalauer

Thüringens Ministerpräsident hat ein Versprechen gegeben, das er nicht wird halten können. Nachdem überraschend das Landesverfassungsgericht angekündigt hat, zur Normenkontrollklage der CDU-Landtagsfraktion gegen Rot-Rot-Grün schon am Freitag sein Urteil zu fällen, kündigte er auf der Regierungspressekonferenz an, sein Kabinett werde schon am Freitag Abend, Samstag früh, Sonntag früh oder in der Kabinettssitzung am Dienstag Konsequenzen daraus zu ziehen. Gewöhnlich sagen Politiker gerade bei Urteilen von Verfassungsgerichten, man werde die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Es wäre noch überraschender, als die Ankündigung des Ministerpräsidenten, wenn sich die Verfassungsrichter von der rot-rot-grünen Eile anstecken ließen und schon am Freitag die Urteilsbegründung in Schriftform mitlieferten.

Die Juristen müssen darüber befinden, ob die Rechte des Landtags im Gesetzgebungsverfahren zum Vorschaltgesetz für die Gebietsreform verletzt wurden. Und ob somit schon aus formalen Gründen des Gesetz verfassungswidrig zustande bekommen ist und folglich scheitert. Die klagende CDU-Fraktion führt zur Begründung an, den Abgeordneten hätten Protokolle von Anhörungen im Innenausschuss nicht vorgelegen. Im neuesten Twist der Beschuldigungen von R2G gegen die Landtagsverwaltung gaben Linke und Grüne dem Landtagspräsidenten die Schuld auch an diesem Versäumnis. Tatsächlich haben die Richter in Weimar in der mündlichen Verhandlung gesagt, die Protokolle vorzulegen, sei eine „Bringeschuld des Landtages“. Nur hat zum Beispiel die Mehrheit im Haushalts- und Finanzausschuss am 22. Juni 2016 CDU-Anträge abgelehnt, die Protokolle der 27., 28. und 29. Sitzung des Innenausschusses und Stellungnahmen der Thüringer kommunalen Spitzenverbände beizuziehen, wie es im Juristendeutsch heißt. Und im Ausschuss ist die Mehrheit wie im Landtag insgesamt rot-rot-grün. Nun muss man sich nicht vorstellen, dass die Wortprotokolle zu den Sitzungen von einem auf den anderen Tag vorliegen. Die Geschäftsordnung regelt, im normalen Geschäftsbetrieb sollen sie „in der Regel bis drei Tage vor der nächsten Ausschusssitzung verteilt“ werden. Für Wortprotokolle werden vier Wochen Zeit eingeräumt. Der Gesetzentwurf wurde aber im Wochentakt verhandelt. Es wäre (Achtung, Kalauer) ein Treppenwitz der Thüringer Geschichte, hätte R2G die Ursache für das Scheitern ihres wichtigsten politischen Vorhabens in ihre Eile selbst gesetzt. Nicht nur die Halbzeitbilanz, die derzeit gefeiert wird, wäre verhagelt.
Der Prozessvertreter der Landesregierung vertrat vor Gericht am 30. Mai die Ansicht, jeder Abgeordnete hätte sich ohne Schwierigkeiten vor der Abstimmung über die Anhörungen informieren können. Ähnlich äußerte sich der Linken-Vorsitzende des Innenausschusses. Ob diese Positionen tragfähig sind? Am Freitag werden der Jurist und der Abgeordnete es erfahren. Und der Ministerpräsident auch.

Was Satire nicht darf

Was ist der Unterschied zwischen einem Schlechtfrisierten, der den abgeschlagenen Kopf der Freiheitsstatue in die Höhe hält und einer Rothaarigen, die den blutverschmierten Kopf des Schlechtfrisierten in die Höhe hält. Das eine ist mindestens Anlass für Diskussionen unter Medienexperten, ob nach diesem Cover Steigerungsmöglichkeiten bleiben wenn die Wirklichkeit dazu Anlass gibt. Das andere ist keine Satire, obwohl die Rothaarige eine bis dato gefeierte Komödiantin war.

Nun zitierte der Fotograf des Kopf-ab-Bildes zur Rechtfertigung vermeintlich Voltaire: „Ich stimme dir nicht zu, aber ich werde dein Recht verteidigen, es zu sagen“, so oder ähnlich soll der Franzose die Meinungsfreiheit rückhaltlos verteidigt haben. Allein, das Zitat stammt nicht von dem Philosophen. Findige Rechercheure fanden heraus, dass eine Biografin mit diesen Worten Voltaires geistige Haltung beschrieb. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Nicht nur deshalb ist das Produkt der Zusammenarbeit von Komikerin und provokantem Fotografen mit dem Zitat nicht zu rechtfertigen.
Das Foto mag keine strafrechtlichen Konsequenzen haben – der Secret Service befragte protokollgemäß die Komikerin, so wie jeder befragt wird, dem eine Todesdrohung gegen einen US-Präsidenten zugeschrieben wird. Satire und Meinungsfreiheit sind keine prioritären Kategorien bei der Analyse von Drohungen gegen den US-Präsidenten. Doch das Echo ist im Grunde verheerend. Wie es immer ist, wenn Fragen erst danach gestellt werden, die hätten zuvor gestellt werden müssen. Etwa die, wie die Aktion in der Familie des Attackierten wirken könnte. Nun muss sich die Komikerin ausgerechnet von dem erläutern lassen, wie das Foto auf seinen elfjährigen Sohn wirke. Schon zuvor hatte eine Komikerin den TV-Job verloren, die sich den First Son als Objekt ihrer vermeintlich satirischen Angriffe auserkoren hatte: er werde der erste Amokschütze in einer Homeschool sein, ätzte die Frau unter anderem. Gerade hier zeigt sich, dass Satire nicht alles darf, auch wenn der Satiriker der Meinung ist, die Familie sei ein legitimes Ziel. Der jüngste Angriff mag nicht dem Jungen gegolten haben, er mittelbares Opfer. Doch auch für Morddrohungen ist das alles  keine Rechtfertigung

Die Komikerin nennt sich jetzt ein Opfer der First Family. Was ihre passiere, sei in „diesem großartigen Land noch nie geschehen“. Ein amtierender Präsident, so empfinde sie es,  versuche, ihr Leben zu ruinieren, erklärte sie auf einer Pressekonferenz. Und dann wurde die Komikerin komisch: einem Mann wäre das nicht passiert, behauptete sie.

Fragen, die hätten vermieden werden sollen

„Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?“, wird in Brechts „Dreigroschenoper gefragt. Was wäre der Diebstahl von Erkenntnissen anderer gegen die Erfindung von Erkenntnissen? Das möchte man angesichts der Unzulänglichkeiten in der Studie zum Rechtsextremismus in drei ostdeutschen Städten fragen. Das Plagiieren hat etliche Politiker ihre Karriere gekostet. Jetzt ist die Politik damit konfrontiert, dass den Autoren der von der Ostbeauftragten der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Studie vorgeworfen wird, mindestens einen Interviewpartner erfunden zu haben und mindestens eine Befragte mit einem Pseudonym in die qualitative Studie eingeführt zu haben, die nach eigenem Bekunden nichts dagegen gehabt hätte, mit ihrem richtigen Namen benannt zu werden. Der Wert der Studie wird hinterfragt. Dabei sollten wissenschaftliche Studien doch allenfalls neue Fragen zum Forschungsgegenstand aufwerfen und nicht zu sich selbst. Und das ist passiert.
In dem Teil, der sich mit dem Erfurter Herrenberg auseinandersetzt, wurde mit nach ihrer Zahl nicht ausgewiesenen Teilnehmern (so weit geht die Anonymisierung) gesprochen. Wo im „sächsischen“ Teil zumindest Aliase verwendet werden, werden Teilnehmer in Erfurt als „politischer Akteur“ angeführt oder „lokale zivilgesellschaftliche AkteurInnen“ oder „Mitarbeiter der Partei DIE LINKE mit Schwerpunkt auf Rechtsextremismus“ oder ähnlich. Alle wollten anonym bleiben wie die Teilnehmer der Fokusgruppe, die auf dem Herrenberg leben. Sie heißen im Text unter anderem Frau Streif, Frau Acht oder Herr Tech. Auch Mobit e.V wird aufgeführt, so als könnte man eine Organisation befragen. Nur der Thüringer Ministerpräsident wird namentlich ausgewiesen. Der wurde interviewt, sollte als gegeben angenommen werden. 
Mit Eile begründete das Göttinger Institut für Demokratieforschung die Mängel  im „sächsischen“ Teil. Vorwürfe, ein führender Mitarbeiter der Landeszentrale für politische Bildung in Sachsen sei erfunden worden, weist ein Institutsvertreter zurück. Es gebe jeden Interviewpartner, nur seien deren Namen verfremdet worden. Vorhaltungen der Landeszentrale, der Mitarbeiter werde „an fünf Stellen zitiert, mit Positionen, die Sie niemals aus unserem Haus hören würden“, entkräften die Göttinger Sozialforscher in einer versuchten Klarstellung nicht. Der leitende Mitarbeiter, dem der Name Reese gegeben wurde, hatte die schützende Wirkung der Mauer gelobt und wird mit der Feststellung zitiert: „Die Monarchiezeiten waren nicht die schlechtesten.“ Das sind keine Bemerkungen, die sich wie Nestbeschmutzung anhören. Nun stehen auch Fragen gegeneinander, ob ein führender Mitarbeiter einer Landeszentrale für politische Bildung in einem solchen wissenschaftlichen Umfeld Anonymisierung beanspruchen sollte oder ob der Kampf gegen rechtsextremistische Positionen nicht zu seinem Aufgabengebiet gehöre. Der wissenschaftliche Wert wird angesichts der in Zweifel gezogenen Methodik in Frage gestellt. Das ist fatal, da die Studie ja von sich behauptet, sie sei für die Erforschung des ostdeutschen Rechtsextremismus auch in methodischer Hinsicht bedeutsam. In die Nähe eines Skandals rückt die Beschreibung der Unionsfraktionschef im Bundestag. Sein Thüringer Amtskollege fordert von der Auftraggeberin, „die politische Verantwortung zu übernehmen“. Die sieht keinen Grund für Zweifel an Inhalt und Methodik. 

Eher Selbstbestätigung als Diskussion

Das Neue begann mit Verspätung. 10 Minuten. Also nicht das Neue an sich, sondern die Debatte darum, wie das Neue zu erreichen sei. Das Institut solidarische Moderne – ein rot-rot-grüner Think Tank – hatte am Vorabend seiner Mitgliederversammlung zur Debatte ins Erfurter Haus Dacheröden geladen und es kamen erwartungsgemäß Anhänger von Rot-Rot-Grün. Der Chef der Erfurter Staatskanzlei, die Grüne Bundessprecherin aus dem Saarland, die Juso-Landesvorsitzende aus Berlin und diverse Anhänger und Mandatsträger der drei Parteien. Nach länglichen Einführungen aus dem Podium unter anderem über die Vorteile einer Dreier-Koalition gegenüber einer mit nur zwei Partnern, zu Startschwierigkeiten der SPD-geführten Koalition Berlin und dass Jamaika in Saarbrücken gar nicht gehen konnte, sollte diskutiert werden, konnten Erklärungen abgegeben werden, aber nicht länger als drei Minuten. 
Aber es wurde nicht diskutiert, allenfalls miteinander geredet. Die kritischsten Anmerkungen waren der Verweis auf die derzeit erhobenen Stimmverhältnisse, die Rot-Rot-Grün ohne Mehrheit sehen und der Hinweis, dass es für eine Koalition mit der SPD kaum Anknüpfungspunkte gebe. Das meiste hörte sich an wie Selbstbestätigung, gar wie Autosuggestion. Da wurde errechnet, wie viele Menschen seit dem Herbst 2015 sich für Flüchtlinge engagiert haben. 8 Millionen, 10 Millionen wurden gezählt. Und man machte sich Gedanken darüber, wie sie für Rot-Rot-Grün zu gewinnen seien. Als wäre Menschlichkeit ein Charakterzug ausschließlich von denen, die in ein neues Deutschlands streben und nicht auch anzutreffen bei Wählern, die sich viel lieber als konservativ oder liberal beschreiben würden. Kein nüchterner Verweis aus dem Teilnehmerkreis auf diesen Umstand, was man ja hätte erwarten können.
Das Institut will mit zwei Papieren den Meinungsaustausch innerhalb der drei Parteien vorantreiben. Eines davon heißt „Neu beginnen Das Unmögliche versuchen“. Von den Erfurter Organisatoren wurde der Titel gelegentlich der Einladung zu der Veranstaltung zu „Demokratie neu beginnen“ erweitert. Was mit der „alten“ Demokratie  geschehen soll und wie sie zu beenden sein, wird ebensowenig gesagt, wie erklärt wird, warum am Neubeginn eine juvenile Mènage á trois in einer Badewanne gewagt werden sollte, wie das laszive Foto auf der Titelseite suggeriert. Auch dazu gab es keine Diskussion unter frauenbewegten Teilnehmerinnen. 

Der Herrenberg: Rechts ist, wo links ist

Feldforscher des Göttinger Institutes für Demokratieforschung suchten für die Ostbeauftragte der Bundesregierung unter anderem auch im Erfurter Wohngebiet Herrenberg nach den Ursachen für die bei den dort Lebenden festgestellte vorherrschende rechte Gesinnung. Beim Betreten des Expeditionsgebietes wurde der Wissenschaftler gleich in die richtige Stimmung versetzt. An einem kleinen Durchgang, so schildert er in der Studie, steht „ein junger Mann, vielleicht 26, 27 Jahre alt. Er schaut herüber, der Forscher schaut zurück und blickt in Kontaktlinsen, die ein schwarzes Reptilienauge mimen. Sein Gesicht ist um die Mundpartie gepierct und er trägt ein schwarzes Cap mit eingeknicktem Schirm. Die Kleidung ist komplett in Schwarz gehalten – sowohl die weite Hose als auch die dicken Sneakers sowie das T-Shirt. Nur einen Farbtupfer gibt es: „White Power!“ prangt schräg auf der Brust, passend dazu die Tattoos, eine „88“ und Haken, deren Zusammensetzung man nicht genau erkennen kann. Jenseits des Durchganges kann sich nur Unerhörtes tun. 
Der Forscher findet ein „Problemviertel“ mit 7937 Einwohnern. In dem werde zwar mehrheitlich rechts gedacht, doch wurde dort bei der jüngsten Landtagswahl 2014 ein Linke-Politiker in den Landtag gewählt. Auf dieses Paradoxon macht Studie aufmerksam: „Lockte diese klare Konstellation schon in Erfurt insgesamt nur 54,8 Prozent der WählerInnen an die Wahlurnen, so waren es auf dem Herrenberg lediglich 31,9 Prozent. Kam DIE LINKE in Erfurt auf 33,5 Prozent, so entfiel auf dem Herrenberg nahezu jede zweite abgegebene Wahlkreisstimme (48,0 Prozent) auf DIE LINKE, während die NPD zugleich 6,2 Prozent der Stimmen erringen konnte (gegenüber 3,5 Prozent im gesamten Stadtgebiet). Somit stellt DIE LINKE mit André Blechschmidt den Wahlkreisabgeordneten des Wahlkreises 27 (Erfurt IV), während auch die NPD mit David Ammon ein Mitglied in den Ortsrat entsendet hat.“ Blechschmidt wurde das zweite mal in Folge direkt gewählt. Bereits bei der Landtagswahl zehn Jahre zuvor hatte die damalige PDS den Wahlkreis der CDU „abgenommen“. Man könnte also vermuten, der Herrenberg bildet mit dem Wiesenhügel zugleich auch eine PDS/Linke-Hochburg. Die Linke errang 2014 35,7 Prozent der Zweitstimmen. Die Partei konnte damit gegenüber 2010 sogar um 3,5 Prozent zulegen. Die NPD kam auf 2,9 Prozent. Sie verlor 1,1 Prozent. Was dem Auftreten der AfD geschuldet sein dürfte. Die erhielt 9,3 Prozent. Der linke Kandididat erhielt nicht gleichmäßig über die Urnenwahlbezorke im Wahlkreis verteilt seine Stimmen. „Regional betrachtet gewinnt Herr A. Blechschmidt, DIE LINKE, die Majorität in allen Urnenwahlbezirken der drei Plattenbaustadtteile Melchendorf, Wiesenhügel und Herrenberg und den Großteil der Wahlbezirke des städtischen Stadteils Daberstedt, wird in Heft 89 der Erfurter Statistik vermerkt. Dabei erringt er in mehreren Wahlbezirken auf dem Herrenberg wie auf dem benachbarten Wiesenhügel mehr als 50 Prozent der abgegeben Stimmen. Auf dem Herrenberg errang die Linke fast 45 Prozent der abgegebenen Zweitstimmen. Und während die Wahlbeteiligung im Wahlkreis um 4,6 Prozentpunkte auf 54,6 Prozent zurückgegangenes, vermerken die Wahlstatistiker zum Wahlkreis, bewirkt dieser Rückgang, „dass der Anteil der Landesstimmen bei der CDU um 1,0 Prozentpunkte und bei der Partei DIE LINKE um 3,5 Prozentpunkte angestiegen ist“. 
Dem Paradoxon wird nicht nachgegangen. Dabei wäre die Frage doch interessant, wie in einer von Rechten geprägten Umgebung, einem, wie in der Studie ausgebreitet wird, perspektivlosen Stadtteil, Linke seit der Jahrtausendwende beim Wähler Erfolg haben. „Die Wahlkreisbewerber der Partei DIE LINKE konnten seit 1999 stets etwa 7200 Wähler motivieren, ihre Stimme damit zu vergeben“, registrierten die Statistiker. Abseits von Kammwegklause, Volksgemeinschaft e.V. und rechten Kümmerern und Indoktrinierern muss es noch etwas anderes auf dem Herrenberg geben. 

Verlierer sind keine Gewinner

Ist der eigentliche Wahlsieger der NRW-Wahl 2017 die Partei Die Partei? Das sind die, die mit dem Verkauf von Geld den Verkauf von Gold durch die AfD parodieren und etwas stärker von der Parteienfinanzierung durch den Bund profitieren wollten. Letztmalig vor der Landtagswahl machte die Partei Die Partei Furore, als sie den Vater des Parteichefs, der immerhin im Europaparlament einen Sitz hat, zur Wahl des Bundespräsidenten präsentierten. Dann, am 14. Mai, konnte die Partei Die Partei ihren Erststimmenanteil vervierfachen (2012: 6362; 2017: 25919). Gegenüber 2012 bekam die Partei mehr als doppelt so viel Zweitstimmen (2012: 22915; 2017: 55019). Hat jemand einen Vertreter der Partei die Partei für sich reklamieren hören, man gehöre zu den Wahlgewinnern? Nein. Es würde zwar als subtiler Scherz aufgefasst werden können, wie anders bei einer Spaßpartei. Aber es wäre doch nichts anderes als ein politischer Witz.
Nicht anders als bei einem sportlichen Wettbewerb ist bei einer Parlamentswahl der Zweitplatzierte schon der erste Verlierer. Er könnte zwar darauf verweisen, nicht das schlechteste aller Wahlergebnisse eingefahren zu haben und in den zurückliegenden Monaten auch zigtausend neue Mitglieder gewonnen zu haben. Er taugt bei den nachfolgenden Verhandlungen zur Regierungsbildung – wenn er nicht fähig ist, aus machtpolitischem Kalkül heraus eine alternative Koalition jenseits des eigentlichen Wahlgewinners zu formen – aber nur zum Juniorpartner ohne Richtlinienkompetenz. Gut, an der Parteispitze würde es Veränderungen geben, zumal, wenn man aus der Regierungsverantwortung gewählt worden wäre. Der Zweitplatzierte könnte sich aber noch glücklich schätzen, als parlamentarische Opposition wahrgenommen zu werden. Er würde in Landtagsdebatten gehört. Parteisoldaten und deren Wasserträger würden für die nächste Legislatur staatlich alimentiert. Seine parlamentarischen Experten würden gefragt werden, wenn die Medien eine Gegenposition zur Regierungspolitik verdeutlichen wollten. Aber das erklärte Ziel Regierungsverantwortung wäre nicht erreicht. 
Wie weit ist dann die Behauptung man gehöre zu den Wahlgewinnern von der Wirklichkeit entfernt, wenn sich zwar – bei gestiegener Wahlbeteiligung – die Wählerzahl fast verdoppelt hätte, aber der Sprung ins Parlament nicht geschafft wurde. Noch dazu, wenn am anderen Rand des Parteienspektrums einer anderen Partei das aus dem Stand gelungen ist, was man nicht gut finden muss. Sich als Sieger zu bezeichnen, ist dann nicht mehr als weiße Salbe.

Bereit zur Jagd auf Hühnerdiebe

Sag‘ einer, in einem Untersuchungsausschuss gebe es keine Zerstreuung. Der Untersuchungsausschuss 6/1 „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“ des Thüringer Landtages bot in seiner 30. Sitzung reichlich davon. Gut, dem Aufklärungsziel – der Aufklärung von Verquickungen des Rechtsextremismus mit der organisierten Kriminalität – kam man nicht sonderlich näher. Die gab es nicht, so zwei befragte Kripo-Beamte. Dafür plauderten sie aus den Anfangsjahren des LKA. Wenig Rühmliches berichteten die ehemaligen Volkspolizisten. Sie beschrieben ein Amt, das in seinen ersten Jahren eher für die Jagd auf Hühnerdiebe geeignet schien, denn für den Kampf gegen Schwerkriminelle. „Der Westen hat uns nicht die besten Leute geschickt“, so der eine. Der erste Leiter der Abteilung 6, zu der sein Dezernat für Sonderermittlungen, die Bildung von SoKo, besondere zugewiesene Aufgaben und die Bekämpfung der organisierten Kriminalität gehörte, sei ein „braungebrannter Sunnyboy gewesen, der sich alles angehört habe, genickt aber nichts gemacht habe“. „Wenn jemand es in 30 Jahren in der altbundesdeutschen Polizei nur zum Oberkommissar gebracht hat, nur Teil-Ermittlungen führte, selbst an der Leine geführt wurde, und zwar an einer kurzen, und dann Menschen führen soll, das kann nichts werden.“ Der Zeuge berichtete unter anderem von Pannen bei der Gewinnung eines Informanten, vom Kampf gegen Falschgeldkriminalität, bei der Anfang der 90er Jahre 1000-D Mark-Scheine in nennenswerter Zahl von verbreitet werden sollten. Ermittlungsschwerpunkt war Jena. Ermittlungsgegenstand seien sogar betrügerische Immobiliengeschäfte in Hongkong wenige Jahre  vor dem Ende der britischen Kolonialherrschaft gewesen.
Die anfängliche Unterstützung seiner Arbeit endete um 1995, mit einem neuen LKA-Präsidenten, einem ehemaligen Verfassungsschützer aus Niedersachsen. Ende des Jahres sei er dann mit seiner Sekretärin allein im Dezernat. Manche der Schilderungen der eigenen Arbeit mögen sich sehr selbstbewusst angehört haben. Doch die Begründung dafür, weshalb das LKA seine Schlagkraft verloren habe, ist ernüchternd: „Wenn der Chef keine Ahnung hat, die Leute verunsichert sind und nicht so ne große Klappe haben wie ich ich, dann machen die das, was der Chef will.“ Da musste schon mal ein LKA-Mitarbeiter mit einem Kilogramm Plastik-Sprengstoff und Zündern im Zug die Rückreise vom Ort des Testkaufes nach Erfurt antreten. 9 weitere Kilogramm wurden später bei einer Razzia sichergestellt.
Der zweite Polizist berichtete davon, wie Ermittlungen gegen die organisierte Kriminalität ausgebremst wurden, als Mitte der 90er Jahr die Landeshauptstadt in den Fokus rückte. Für verdeckte Ermittlungen, so der Beamte, „wurden Personen aus der rechten Szene genutzt“. Die hätten leicht in der Erfurter Szene Fuß gefasst. Es fallen die Stichworte Rotlicht, Russenmafia, Gastwirt. Unbekannt ist der Themenkomplex nicht. Die von ihm geführten Protokolle seien in einem für die Staatsanwaltschaft erfolglosen Verfahren wegen Geheimnisverrats gegen ihn genutzt worden.
Noch aufregender ist die Schilderung des Falles eines seinerzeit bundesweit bekannten Neonazis, der von einem Geschäftsmann 2000 oder 2001 mit einem Mord an dessen Frau beauftragt wurde. Der Mann berichtete auch von beim Umzug des Innenministerium gestohlenen Festplatten. Bei der Polizei wollte er aber nicht mehr aussagen. „Der hatte Angst. Das konnte man sehen“. V-Leute des Verfassungsschutzes hätten ihn bedroht. In der Wohnung seiner Mutter protokollierten der Zeuge und ein Kollege, was der mit mehreren Betrugsverfahren überzogene Neonazi auszusagen hatte. Sehr glaubhaft sei der in seinen Schilderungen gewesen, obwohl er allgemein viel erzählte, wenn der Tag lang war. Als das von beiden Polizisten unterschriebene Protokoll auf den Dienstweg gebracht worden war, „ist man erst mal durchgedreht in der Polizeiführung im Ministerium.“ Ein Ministerialer habe sich in die Dienstelle bemüht und dort verlangt, das Protokoll aus dem polizeilichen System zu löschen. Das Original des Dokumentes rüde eingezogen. Der Überbringer musste erklären, ob es es gelesen habe.  Das Papier sei in die Akten diverser Strafverfahren eingeflossen und 2012/2013 noch einmal Gegenstand von Erörterungen in der Thüringer Polizeiführung gewesen. Erhöhte Aufmerksamkeit bei den Ausschussmitgliedern löste der Polizist aus, als er erzählte, er habe im Zuge der Ermittlungen gegen das NSU-Trio BKA-Mitarbeitern bedeutet, das Protokoll müsste im Licht der bekannt gewordenen Fakten neu eingeschätzt werden. Als es aufgesetzt wurde, war die Fahndung gegen das NSU-Trio aktuell. Wenig später wurde dem Kripo-Mann eine neue Aufgabe zugewiesen.

Verkalkuliert

Entzaubert. Abgewählt. Die zweite Wahl seit der 100-Prozent-Nominierung des Arbeiterkaisers ging für die Sozialdemokraten verloren. Nicht stärkste Fraktion im Landeshaus in Kiel, ergo keine erfolgversprechende Aussicht auf einen Auftrag zur Regierungsbildung, den Einzug der AfD nicht verhindert. Und obendrein eher den Wähler-Hinweis bekommen, das rot-rot-grüne Projekt in NRW und in Berlin nicht ins Schaufenster zu stellen. Die Linke verpasste den Einzug in Schleswig-Holsteins Landesparlament. Schon ist latenter Druck der Erfolglosen auf den Wunschkoalitionspartner Grüne zu vernehmen, nicht mit CDU und FDP zu koalieren. 
Wann beginnt nach der neuerlichen Niederlage das Nachdenken darüber, ob der richtige Mann zum SPD-Chef und zum Spitzenkandidaten für die Wahl am 24. September gemacht wurde. Da wird es umso mehr schmerzen, dass die Grünen vom Niedergang des großen Koalitionspartners nicht wesentlich in Mitleidenschaft gezogen wurden. Es war eine Landtagswahl mit besonderen Vorzeichen, analysieren die Sozialdemokraten. Sie müssen nachdenken und das Ergebnis kann nicht einfach sein, lediglich darauf hinzuweisen, der abgewählte Ministerpräsident habe in der persönlichen Präsentation zu viele oder zu große Fehler gemacht. Dass er noch mal am Tag vor der Wahl darauf hinwies, doch besser den zu wählen, der es fünf Jahre besser gemacht habe als der Newcomer von der CDU, also ihn, hat nicht gezogen. Personelle Konsequenzen, dazu bedarf es keiner Prophetie,  vorauszusagen, werden nicht an der SPD-Spitze gezogen werden. Aber die Sozialdemokraten müssen umdekorieren.
Für die Linke, war es nicht erfolgbringend, an Ängste der Wähler zu appellieren und alles, was jenseits einer linken Regierungsbeteiligung angestrebt wurde, als „rechts“ zu denunzieren. „Wer eine rechte Mehrheit im Parlament verhindern will, muss die Linke rein wählen“, hatte der Linken-Wahlkampfmanager im Internet plakatieren lassen. Das ist mehr als bloßes Wahlkampfgetöne. Nun muss die Partei argumentieren, warum Schwarz-Rot, oder gegebenenfalls die Verlierer-Ampel – wenn die Grünen nicht mit der CDU und der FDP eine Regierung bilden wollen – Rechtskoalitionen sein sollen. Mit Sozialdemokraten und Grünen hätte man ja gern das r2g-Projekt nach Kiel getragen und nach Düsseldorf und Berlin will man es auch noch tragen. Zwischen Linken und Rechts liegt immer noch die Mitte.