Kein Jamaika in Berlin

So viel Frust war nie. Da erlauben sich doch die Liberalen, drei Tage nach dem eigentlichen Ende der Sondierungen zur ersten Vier-Parteien-Koalition in Deutschland deren Ende herbeizuführen und drei Parteien nehmen übel. Mag ja sein, dass jeder der Sondierer seine Geschichte als die einzig wahrhaftige verbreiten muss – schon aus Selbstachtung. Wenn aber die Zurückgelassenen erklären, man sei einer Einigung nah gewesen und der Liberalen-Chef beim Verlassen der Baden-Württemberg-Vertretung erklärt, binnen vier Wochen intensiver Gespräche sei eine Vertrauensbasis nicht geschaffen worden, dann zeigt das, wie weit die vier Parteien noch voneinander entfernt waren. Da ist es unerheblich auf wie vielen Feldern man sich in den Gesprächen geeinigt hat.

Eine Verständigung selbst in der Frage des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Flüchtlinge habe kurz bevorgestanden, hieß am Tag danach von den Grünen. Sie könnten eigentlich froh sein, dass diese Einigung nun nicht zustande gekommen ist und so ihre Fähigkeit geprüft wird, die Ablehner einer solchen Einigung in den eigenen Reihen am Wochenende auf einer Bundesdelegiertenkonferenz auf eine zu vernachlässigende Zahl zu minimieren. Sogar das Wort Patriotismus kam den Grünen über die Lippen. Nun bleibt nichts, keine grünen Minister, keine grünen parlamentarischen Staatssekretäre, kein grünes Spitzenpersonal in Ministerien. Grüner Frust.

Die Sozialdemokraten wollen nicht Mehrheitsbeschaffer der deutschen Demokratie sein, wie die Fraktionschefin im Bundestag erklärte. Hört sich ein wenig an wie, man wolle nicht Steigbügelhalter für wen auch immer sein. Das kann man ein seltsames Bild von der deutschen Demokratie nennen. Eine Partei, die bei Wahlen nicht stärkste Kraft im Bundestag wird, wird nun mal günstigenfalls Koalitionspartner und wenn die stärkste politische Kraft nicht mit ihr will oder die Zahl ihrer Abgeordneten ohnehin nicht ausreicht, um eine Mehrheit zu formieren, geht’s ab auf die Oppositionsbank. Die SPD könnte sich aussuchen, was sie sein will. Sie meint, auf der Oppostionsbank sich erneuern zu können. Wie weit das gelingen kann, wird ihr vor Augen geführt werden, wenn neu gewählt wird. Ihre Wahlkämpfer werden deutlicher als vor dem 24. September sagen müssen, was die SPD mit den Stimmen der Wähler zu tun gedenkt. Regierung nur, wenn man an deren Spitze stehen kann oder auch Mehrheitsbeschaffer sein für eine andere demokratische Partei? Bisher hat immer nur die AfD gesagt, sie sei für Totalopposition. Die SPD als Nichtregierungsorganisation welch eine Perspektive. Auch einem Ende kann ein Zauber innewohnen.

Wer schickt schon einen Minister weg?

Möchte jemand mit mir eine Wette eingehen? Die CDU-Fraktion kann ihren Antrag auf Drucksache 6/4744 in der der Landtag den Ministerpräsidenten auffordert, den Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz unverzüglich aus seinem Amt zu entlassen, am 23. November einen Tag nach dem Buß- und Bettag nur durch einen Zufall durchbringen. Allgemein formuliert, wenn sie in der Abstimmung eine Stimme mehr aufbietet als die rot-rot-grüne Koalition. Eines ist sicher, die AfD wird freudig mit der Union stimmen. Und r2g wird kämpferisch gestimmt darauf aufmerksam machen, so wie die Union darauf aufmerksam machen wird dass die Stimme des jetzigen SPD-Abgeordneten der 2014 auf Platz 2 der AfD in den Landtag einzog, dem Grünen gegebenenfalls den Posten rettet. Vielleicht nur zeitweise. Wer schickt schon einen Minister in die Wüste, nur weil die Opposition das fordert. Dass die CDU-Fraktion den Ministerpräsidenten daran erinnert, dass gemäß Artikel 70 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen allein dem Ministerpräsidenten die Aufgabe zukommt, Minister zu ernennen und zu entlassen, soll den wohl, daran erinnern, dass von der Verfassung her ihm nicht geboten ist, auf Befindlichkeiten eines Koalitionspartners Rücksicht zu nehmen. Von der politischen Arithmetik her schon. Will heißen, die Grünen selbst müssten zu dem Schluss kommen, mit dem derzeitigen Justizminister Schluss zu machen.

Die ersten Reaktionen der Grünen-Fraktionsspitze ließen derartiges nicht erkennen. „Leider scheint es @cdu_fraktion_th ausschließlich um Skandalisierung nicht um Aufklärung zu gehen. Diese findet umfänglich statt Dank #r2g“, konnte man in einem Tweet lesen. Das muss man bei den Grünen wohl so sehen. Aber einen Skandal muss man nicht skandalisieren.

Doch zu welchem Schluss kommt die Partei mit Blick auf Verantwortlichkeiten, wenn sie in Erwägung zieht, dass im Gefängnis von Gräfentonna Strafgefangene augenscheinlich über Jahre hinweg einen lukrativen Drogenhandelsplatz etabliert haben, dessen Gewinne jeden Kaufmann auf dem freien Markt glücklich gemacht hätten. Dass in der JVA die gebotene Ordnung aufrecht erhalten worden sei, kann angesichts des gemeldeten Ausmaßes bezweifelt werden. Schwerkriminelle schufen sich ein eigenes Biotop. Wollen die Grünen – selbstverständlich nach gründlicher Aufklärung – dafür tatsächlich Verantwortlichkeiten lediglich an den Vollzugsbediensteten festmachen. Wollen die Grünen die Beamten in Suhl-Goldlauter für verantwortlich halten, in deren Schicht ein Schwerkrimineller fliehen konnte? Soll der CDU-Fraktionschef die politische Verantwortung dafür übernehmen, weil er das Thema auf die parlamentarische Ebene hebt und so die rot-rot-grüne Einigkeit auf ihre Festigkeit prüft – eine rethorische Frage, zugegeben.

Aller Anschein spricht dafür, dass ein Minister die politische Verantwortung für das übernehmen sollte, was unter seiner Verantwortung schief läuft. Der Innenminister musste, gemessen an den besonderen Vorkomnissen im Justizministerium, wegen weniger gehen. Und der hatte sich nicht zusätzlich wegen einer Sohnemann-Affäre zu verteidigen. Ein Minister ist der erste und bestbezahlte Mann in seinem Haus. Das muss etwas bedeuten.

Frage und Umfrage

Braucht es eine Ostquote? Bedarf es gewisser, zwingender Verabredungen, um Bürger aus den neuen Ländern im gesamtdeutschen Maßstab entsprechend ihrem Anteil an der deutschen Bevölkerung in staatliche und wirtschaftliche Spitzenpositionen zu bringen, so, wie mancher meint, Frauen hätten das nötig oder sie wollten das. Der Befund: vier der 109 Abteilungsleiter in den Bundesministerien stammen aus Ostdeutschland, wurde eine Frage der Linken im Bundestag von der Bundesregierung beschieden. In den Ministerien der neuen Bundesländer soll weniger als ein Viertel der Abteilungsleiter aus dem Osten stammen. Von 100 der größten ostdeutschen Unternehmen werden 28 von ostdeutschen Chefs geleitet. 78 von 585 Richtern in Ostdeutschland sind ostdeutscher Herkunft, von 336 Bundesrichtern drei. Stellen Sie sich vor, was sich bei einer Lagebespechung aller deutschen Generäle und Adrmirale täte, käme das Kommando „Achtung, Ostdeutsche rechts raustreten!“. Nach 27 Jahren Armee der Einheit. Man könnte annehmen, 27 Jahre nach der Wiedervereinigung ist die Zustandsbeschreibung beunruhigend.

Doch, was schert es den Kriminellen vor einem Amtsgericht oder Landgericht in Sondershausen oder Mühlhausen zu stehen, wenn ein Richter aus Castrop-Rauxel oder ein Senat über ihn zu Gericht sitzt, bei dem nur die Schöffen aus dem Unstrut-Hainich-Kreis kommen. Was schert es den Soldaten im Einsatz, wenn er von einem General aus Cuxhaven befehligt wird? Arbeitet es sich unter einem ostdeutschen Boss leichter? Vollziehen ostdeutsche Spitzenbeamte ostdeutsches Landesrecht anders als ihre Brüder und Schwestern aus dem Westen? Ist die deutsche Einheit erst dann hergestellt, wenn ein Siemens-Chef, aus Elend gebürtig, mit einem international zusammengesetzten Vorstand nach Analyse der Unternehmenszahlen, nach Analyse der Entwicklung auf den Weltmärkten über Fortbestehen oder Aus für Standorte in den neuen Ländern befindet.

Das ganze ist auch kein Problem des „kleinen Mannes“. General, Bundesrichter, Hochschullehrer wird man mit dem Abitur in der Taschen und einem erfolgreichen einschlägigen Studienabschluss und Sitzfleisch. Kann jemanden tatsächlich das Gefühl einer Benachteiligung umtreiben, wenn man auf einer sicheren Planstelle als Landesbedienster gar -Bamter sitzt, als Richter oder Staatsanwalt, oder wenn man einen Professoren-Titel führen kann und doch im Hochschulbetrieb nicht weiter vorankommt, selbst wenn eventuell ein Anderer zum zweiten Mal jenseits des Pensionsalters zum Präsidenten einer Hochschule gewählt wird?

Der Thüringen Monitor 2017 geht auch der Frage nach Benachteiligungen nach. 1032 repräsentativ ausgewählte Thüringer wurden befragt, ob sie sich als Thüringer, als Ostdeutsche, Deutsche oder Europäer identifizieren. Nur 42 Prozent gaben an, sich als Thüringer zu identifizieren, 16 als Ostdeutsche. Unter den Befragten mit Abitur waren es nur 19 beziehungsweise 8 Prozent. Ein Drittel der befragten höheren leitenden Angestellten und Beamten sieht sich als Thüringer nur etwa ein Zehntel als ostdeutsch an. Befragt, ob sie sich wegen ihrer Herkunft je benachteiligt gefühlt hätten, antworteten 59 Prozent der Umfrageteilnehmern „noch nie“. Lediglich zwei Prozent antworteten „andauernd“. 66 Prozent der höheren leitenden Antgestellten und Beamten antworteten „noch nie“. Von den 60 Jahre alten und älteren, die also nicht die längste Zeit im wiederereinten Deutschland leben, gaben 63 Prozent an, sich noch nie als Ostdeutsche benachteiligt gefühlt zu haben.

Ist das Ganze also ein Zeichen ostdeutscher Deprivation wenn es nach der Thüringer Erhebung nicht einmal ein Problem der Eliten zu sein scheint?

Überraschende Erklärung

Dass 100 Jahre Oktoberrevolution noch einmal Anlass zum Streit um die Deutungshoheit geben würden, wer hätte das nicht erwartet. War mehr Anlass zur Hoffnung nach jenem 25. Oktober 1917? Überwog nicht doch das Leid, dass mit dem 70 Jahre dauernden Vollzug einer selbstbehaupteten Volksherrschaft einherging. Wiegen 28 Millionen Kriegstote auf sowjetischer Seite mehr als über 20 Millionen Opfer unter anderem des Großen Terrors, der Kulaken-Verfolgung, des Gulag-Systems auf? Was machte der Stalinismus mit den Menschen, die nicht seine Todesopfer wurden? Kann über Berge von Toten der Weg in eine besserer Welt führen? Wer sich informieren will, mag 20 Jahre nach der Erstausgabe Stéphane Courtois „Schwarzbuch des Kommunismus“ lesen.

Wie viele andere hat der Präsident des Thüringer Landtags seine Sicht auf die Oktoberrevolution und ihre Folgen öffentlich gemacht, in Form einer ihm zustehenden Erklärung. „Die Oktoberrevolution ist der Ausgangspunkt von über 70 Jahren brutaler kommunistischer Diktatur in Russland und der späteren Sowjetunion. Sie setzte sämtlichen Bestrebungen einer Demokratisierung Russlands seit der Abdankung des russischen Zaren ein jähes Ende“, so das Fazit des CDU-Politikers. Dieses Urteil missfällt der Linke-Landeschefin und -Fraktionschefin im Thüringer Landtag, und sie schreibt dem Parlamentspräsidenten auch in Fragen der Geschichtsbetrachtung ein Neutralitätsgebot zu. Weil er das missachtet habe, meint sie dem, „antikommunistischen Duktus eines Konservativen“ entgegentreten zu müssen.

Doch im Prinzip hat der CDU-Mann erklärt, was auch beim letzten Linke-Mitglied Zustimmung finden sollte. Es sei an das erinnert, was einer der Vordenker der Partei schon am 20. April 2013 erklärte: „Die Auflösung der Konstituierenden Versammlung in Petrograd im Januar 1918 durch die bolschewistische Regierung beendete die demokratische Phase der Russischen Revolution von 1917 endgültig und es dauerte 70 Jahre, bis Glasnost den Weg zu einer freien Öffentlichkeit ebnete und wieder demokratische Wahlen abgehalten wurden, die diesen Namen verdienten.“ Soviel zur Hoffnung, die bei ideologisch unverblendeter Betrachtung der geschichtlichen Ereignisse entstehen kann. Lenin entschied sich für die Diktatur, so geht es in dem Vortrag weiter und es werden auch dafür begleitende Umstände angeführt. Die Sicherung de Macht der Bolschewiki war sein Ziel. In die Lage dazu hatte ihn das deutsche Kaiserreich versetzt durch eine Fahrt im verplombten Zug, durch Millionen-Zahlungen an die Bolschewiki. „Diktatorisch wurde die Macht der kommunistischen Partei in Russland letztlich gesichert. Allgemeine Wahlen, verfassungsgebende Versammlungen, Freiheit der Rede und der politischen Organisation führten dagegen in den meisten west- oder zentraleuropäischen Ländern Europas nach 1918 in eine bürgerliche Demokratie“, heißt es weiter. Zur Erinnerung, im Februar 1921 wurde die knapp drei Jahre zuvor gegründete Demokratische Republik Georgien von der Roten Armee besetzt und zwangsweise der Russischen Sowjetrepublik angeschlossen. Soweit zum Thema die Existenz der Sowjetunion habe „den Kapitalismus dazu herausgefordert, sich sozial und demokratisch zu reformieren“. Das erinnert doch an ein Weltbild, wie es vor 1989 gelehrt wurde.

Die Betrachtung der sowjetischen Geschichte brachte den Philosophen von der Rosa-Luxemburg-Stiftung 2013 dazu, als er gebeten wurde, zum Thema „Bruch mit dem Stalinismus als System“ zu sprechen, „den Terminus Stalinismus durch Leninismus zu ersetzen. Dies wäre 1989 innerhalb der damaligen Noch-SED und Noch-Nicht-Partei-des-Demokratischen-Sozialismus unmöglich gewesen. Noch war Lenin ganz anders als Stalin einer dererr, auf die sich diese Partei im Umbruch positiv bezog, neben Marx und Luxemburg, Bebel und den Liebknechts, Kautsky und Bernstein.“ Im Internet-Auftritt der Thüringer Linke kann der Vortrag nachgelesen werden. Da überrascht die Erklärung der Linke-Chefin zum Thema ungemein.

Damals und heute

Wer oder was ist Profumo? Eine Frage, an der ganze Jahrgänge von jungen Leuten verzweifeln dürften, die irgendwas mit Medien studiert haben und sich einem Aufnahmetest an einer Journalistenschule unterziehen müssen. Der Begriff hat nicht irgendwas mit Parfum zu tun, wie man vermuten könnte. Es ist ein Familienname. Der eines Engländers. 1915 geboren, Tory, mit 25 jüngster Unterhausabgeordneter. Mit knapp 48 am Ende der Fahnenstange. Davor kurze Zeit Kriegsminister. Gestolpert ist er, wie Männer so stolpern. John Profumo, angezogen vom Duft einer Frau stolperte darüber, dass er mit ihr außerehlichen Umgang pflegte. Doch nicht das Ding an sich verhagelte ihm alle hochfahrenden Karriere-Pläne, sondern die Tatsache, dass zur gleichen Zeit ein Marine-Attaché der sowjetischen Botschaft mit dem Model Umgang pflegte. Christine Keeler, so der Name, identifizierte wenig später den Russen als Spion. Es folgten die Entblößung der Affäre durch einen dankbaren Labour-Abgeordneten in einer Parlamentsrede, Profumos Dementi eines Fehltritts, ein Untersuchungsausschuss im Unterhaus, das Eingeständis und der Rücktritt 1963.

Wegen solcherart handfesten Verfehlungen – Fremdgehen im Verdacht, möglicherweise ausspioniert worden zu sein, verlor man damals ein politisches Spitzenamt. Das ganze dauerte knapp fünf Monate. Andere Spionageaffären, in deren Zentrum auch der sowjetische KGB stand, erschütterten den MI6 und die britische Politik bis in die Spitze. Das alles kann man bei John le Carré, in spannende Romane verpackt, nachlesen oder in Peter Wrights Buch „Spycatcher“, der als Mitarbeiter des Inlandsgeheimdienstes MI5 darüber aus erster Hand berichtete.

Die Zeiten haben sich geändert. Heute verliert man politische Spitzenposten wegen der Enthüllung, dass man einmal vor vielen Jahren eine junge Frau unangemessen flüchtig mit der Hand am Knie streifte, wie ein enger Vertrauter der britischen Premierministerin im Kabinett oder dass man vor 15 Jahren einer Frau bei einem Dinner eine Hand unangemessen aufs Knie legte, wie der konservative Verteidigungsminister Michael Fallon. Nun hatte der noch andere Probleme, die auch mit zwischenmenschlichen Beziehungen zu tun haben. Der Kommandant eines britischen Atom-U-Bootes musste von Bord, weil er eine Beziehung zu einer 25-jährigen Frau Leutnant, einer direkten Untergebenen, unterhielt und neun andere Besatzungsmitglieder waren bei einem Drogentest positiv aufgefallen. Es kann darüber gegrübelt werden, ob eher das zum Rücktritt geführt hat oder doch die allgegenwärtige Debatte um Sexismus, sexuelle Übergriffe auf Frauen, ihre Berichte über versuchte oder vollendete Vergewaltigungen. Unter dem entsprechenden Hashtag #metoo (Ich auch) findet man bei Twitter in 140 Zeichen Hinweise auf durch ausländisch, südländisch, europäisch aussehende Männer versuchte Vergewaltigungen, Grabsch-Attacken, zotige Bemerkungen und ähnliches.

Es werden aber auch Karikaturen gepostet, in der ein altes Strich-Frauchen einem anderen berichtet, 1956 habe ihr Heinz Rühmann an den Hintern gefasst. „Stimmt das?, fragt die andere. „Nö“, die Antwort. „Klingt aber gut“. Ähnliche Wortmeldungen finden sich zu Hauf und Entrüstung darüber auch. Wann hätte es das nicht gegeben – die Benennung eines Problems und dessen gleichzeitige Karikierung. Einem Kind könnte man nicht erklären, dass die lautstark begrüßte Konsequenz auf sein Fehlverhalten 15 Jahre auf sich warten lässt. Wie „gut“ hatte es da Rainer Brüderle. Seinem Mieder-Statement gegenüber einer jungen Journalistin folgten der Bericht über den Fehltritt nebst Shitstorm im Abstand von nur einem Jahr.

Waschen und zahlen

Mehrmals in der Woche kommt zu meiner Mutter eine Mitarbeiterin eines Pflegedienstes. Sie erledigt mit ihr die Morgentoilette. Danach wird sie von einem anderen Mitarbeiter in die Tagespflege gefahren. Meine Mutter ist mit dieser Art Betreuung sehr zufrieden. Die Frauen sind nett. Das Essen schmeckt, die Gesellschaft Gleichaltriger ist abwechslungsreich. Ihre Zipperlein kann sie relativieren, es gibt Männer und Frauen, die gebrechlicher sind als die fast 88-Jährige Badenserin. Die Mitarbeiterinnen des Pflegedienstes wechseln in unregelmäßigen Abständen, was mit dem Dienstplan zu tun haben mag, aber wohl mehr mit der Fluktuation der Helferinnen. Die Zeiten sind lange vorbei, als mir meine Mutter erzählte, dass zu ihr eine Zeit lang ein Pfleger kam, der ein Ehepaar in seinem Urlaub auf dessen Reisen betreute. Wenn meine Mutter vermutet, der häufige Wechsel ihrer „Waschfrauen“ habe wohl mit der Bezahlung zu tun, frage ich sie ein wenig sophistisch, was man – bei aller angemessenen Wertschätzung der nicht einfachen Arbeit – einer Frau als Gehalt gewähren sollte, die tagtäglich andere Frauen oder Männer wäscht.

Ich habe ihr vor kurzem Zahlen aus einer ausführlichen Studie des Bundesgesundheitsministeriums genannt. Laut dem Papier von 2015 betrug der Medianwert des Einkommens für Altenpflege-Helferinnen in Thüringen 1446 Euro brutto. Der Median ist der Wert, unterhalb und oberhalb dessen gleichviel Pflegerinnen liegen. Ich habe meine Mutter in dem Glauben gelassen, es sei der Durchschnittsverdienst. Was sie sofort erwiderte: „Dann muss es ja Frauen geben, die noch weniger bekommen.“ Der Vergleichswert für Westdeutschland lag 2013 bei 1855 Euro. Der deutschlandweite Wert betrug 1741 Euro. Bei einem Umzug nach Nordrhein-Westfalen könnte eine Helferin statistisch das Gehalt um etwa 600 Euro aufbessern. Aber statistisch kann man bekanntermaßen nicht umziehen. Für teilzeitbeschäftigte Frauen sieht es noch schlechter aus. 1246 Euro wurden für sie als Bezugsgröße angegeben. Eine aktuellere, weniger ausführliche Statistik weist für Altenpflege-Helferinnen in Ostdeutschland 1495 Euro als Durchschnittsverdienst aus.

Bei einem Anteil von Teilzeitbeschäftigungen unter Altenpflege-Helfern in Ostdeutschland von fast 76 Prozent und Wochenstundenzeiten im Teilzeitbereich von etwa 26 Stunden könnte man behaupten, dafür sei das Gehalt angemessen. Doch gab etwa ein Fünftel der Befragten an, eine Vollzeittätigkeit sei nicht zu finden gewesen. Man kann vermutlich den Anteil derer, die mit ihren Einkünften unzufrieden sind, gleich hoch ansetzen.

Nun fordert die Linke, einen Mindestlohn in der Pflege von 14,50 Euro. Perspektivisch dürften nicht weniger als 3000 Euro monatlich gezahlt werden. Im Wahlprogramm kümmerte sich die Partei mit dieser Forderung noch um Pflegefachkräfte. Perspektivisch? Sofort, meinte meine Mutter voller Dankbarkeit für die Frauen, die zu ihr kommen. Das wären gemessen an den Zahlen von 2013 in den neuen Ländern perspektivisch eine Verdopplung der Bezüge für Helferinnen. Die Antwort der Chefin des privaten Pflegedienstes meiner Mutter kann ich mir ausmalen. Wie sie würden auch großen Pflegedienste die Forderung zurückweisen, zumindest würden sie sagen, wir würden ja mehr zahlen und auf die Pflegeversicherung weisen. Und die würde sagen, wir würden ja höhere Pflegesätze zahlen können, wenn, ja wenn die Beiträge zur Pflegeversicherung entsprechend angehoben würden. Selbst bei jährlichen Steigerungen von illusorischen 5 Prozent würde es, laienhaft überschlagen, weit mehr als ein Dutzend Jahre dauern, bis die Zielvorgabe ereicht wäre. Den Zeitraum selbst auf 20 Jahre strecken zu wollen, erscheint auch noch wie eine Phantasmagorie. Der Wahlkampf ist offenbar nicht vorbei.

Nach dem Abschied

Thüringens rot-rot-grüne Landesregierung meint, ihr Ansehen schützen zu müssen und das aller nachfolgenden Regierungen auch. Sie bringt aus diesem Grund eine Änderung des Ministergesetzes auf dem Weg. Mitglieder und ehemalige Mitglieder der Landesregierung müssen laut dem Entwurf zum 3.Gesetz zur Änderung des Ministergesetzes, DS 6/4650, anzeigen, wenn sie mit den Vorbereitungen zur Aufnahme einer Beschäftigung beginnen oder ihnen eine angeboten wird. Bereits wenn die Regierung befürchten muss, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Landesregierung beeinträchtigt werden kann, kann die Aufnahme der Beschäftigung in den ersten 18 Monaten nach Ausscheiden aus dem Amt für bis zu 18 Monate untersagt werden. So steht es im Karenzzeit-Gesetzentwurf.

Ob der Fall vorliegt, darüber soll ein von der Landesregierung vorgeschlagenes, vom Landtagspräsidenten für fünf Jahre berufenes dreiköpfiges Ehrenkomitee befinden. Nach dessen Empfehlung veröffentlicht die Landesregierung ihre Entscheidung. In Brandenburg wo, die Autoren des Entwurfs jede Menge Anleihen beim dortigen Ministergesetz genommen haben, delegiert die Landesregierung die Beschäftigung mit sich selbst ausdrücklich nicht an Außenstehende. Sich von derartig heiklen Vorgängen entlasten zu wollen, wäre eine schwache Begründung für das Ehrenkomitee. Das Gremium hätte nach jedem Regierungswechsel alle Hände voll zu tun. Gewisse „Spannungen“ zwischen dem Gremium und der Regierung sind nicht auszuschließen. Gerade die jüngste Kabinettsumbildung legt ja die Vermutung nahe, dass auch in Zukunft ein Koalitionspartner veranlasst sein kann, einen Amtsverzicht nicht dadurch zu erschweren, dass dem betreffenden Kabinettsmitglied, das nicht Landtagsmitglied ist, der kurze Weg in die Wirtschaft „unnötig“ vermiest wird.

Wann wäre eigentlich zweifelsfrei gegeben, dass die Integrität der Landesregierung beeinträchtigt ist? Und was für ein Rechtsbegriff ist „beeinträchtigte Integrität der Landesregierung“? Tritt der Fall ein, wenn ein TV-Sender auf die Pläne eines gewesenen oder Noch-Kabinettsmitgliedes aufmerksam macht oder eine Zeitung oder ist sie erst gegeben, wenn sich Mitglieder der Opposition lautstark erregen und im Landtag eine mündliche Anfrage an den Regierungschef platzieren? Der Fall eines ehemaligen liberalen EU-Kommissars, der in einen international agierenden Telefon-Konzern wechselte, ist ja in Erfurt nicht zu erwarten. Soll es also so sein, dass, sagen wir, die Agraministerin, nach Inkrafttreten des Gesetzes für eine gewisse Zeit daran gehindert werden kann, die Leitung eines Agrar-Konzerns zu übernehmen. Soll die Sozialministerin eine Schamfrist verstreichen lassen müssen, bis sie in die Geschäftsführung eines Gesundheitsunternehmens eintreten darf. Dürfte andererseits der Justizminister gegebenenfalls rasch in eine gut eingeführte Anwaltskanzlei eintreten? Das Gesetz gibt Ermessenspielräume und wo die existieren, können sie ausgeschritten werden oder eben nicht. Sowohl vom beratenden Gremium wie danach von der Regierung. Und das kann von Betroffenen bei Gericht angefragt werden. Nicht erst in einem solchen Fall würde es rechtlich, wie auch politisch heikel.

Zwischenrufe und Büroklammern

„Der lügt einfach!“, schallte es am 28. September während der 95. Sitzung des 6.Thüringer Landtags durch den Plenarsaal. Der neue rot-rot-grüne Innenminister hatte gerade den Entwurf des Gesetzes zur Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs eingebracht. Der CDU-Fraktionschef hatte seine Gegenrede gerade begonnen und bemerkt, der Gesetzentwurf sei zu spät eingebracht worden. Der CDU-Politiker bezog sich darauf, dass der Entwurf zum Haushaltsgesetz und der zum Kommunalen Finanzausgleich in deutlichem zeitlichen Abstand vorgelegt wurden.

Der Koalitionär hätte „falsch“ rufen können, was gegen parlamentarische Sprachregeln nicht verstoßen hätte. Aber er rief: „Der lügt einfach!“. Das brachte dem Linken einen Ordungsruf des Sitzungspräsidenten ein. Die Episode zeigt, dass es mit dem Spruch vom Haushaltsrecht als dem Königsrecht des Landtages nicht weit hergeholt ist. Gerade bei der Debatte um den jeweiligen Haushaltsentwurf zeigt sich die Spaltung des Landtags in Regierungs- und Opositionsfraktionen. Das ist nicht erst so seit Linke, SPD und Grüne die Regierung stellen. Neu ist, dass die CDU – anders als bei den Beratungen zum laufenden Haushalt – aus der Minderheiten-Position Einfluss nehmen will.

Der Zwischenruf von den Koalitionsbänken gab einen Vorgeschmack davon welcher Art, die Auseinandersetzung um den Doppelhaushaushalt 2018/2019 sein würde. Dann kam am 18. Oktober ein Interview eines weiteren Linke-Abgeordneten, der erklärte: „Anders ist diesmal, dass die CDU dieses Verfahren extrem intensiviert, mit der Drohung beim kleinsten Verfahrensfehler vor das Verfassungsgericht zu ziehen.“ Vorwürfe drangen in die Öffentlichkeit, die CDU verfolge eine Chaos-Strategie. Zum Beleg wurde auf zahllose Anfragen verwiesen, selbst nach dem Verbrauch von Büroklammern und wer eigentlich in welchem Haus den arbeitstäglichen Pressespiegel lese. Jetzt heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung: „In den vergangenen Wochen hat die CDU-Fraktion durch Anfragen in einem bislang nie dagewesenen Ausmaß die Haushaltsverhandlungen massiv verzögert. Dieses Verfahren hat die Oppositionsfraktion extrem intensiviert und droht beim kleinsten Verfahrensfehler vor das Verfassungsgericht zu ziehen.“ Die zahlreichen CDU-Anfragen hätten vielhundertseitige Ausschuss-Protokolle zur Folge, hört man. Eine Rückfrage in der SPD-Fraktion, wie viele Anfragen zu welchem Thema CDU-Abgeordnete eingebracht hätten, blieb unbeantwortet. Darf man nicht als Außenstehender erwarten, dass ein derartig schwerwiegender Vorwurf rasch mit mehr Beispielen für eine eventuelle Verzögerungstaktik der CDU unterfüttert wird als nur mit den immer wieder in Variationen bemühten Büroklammern und dem Pressespiegel? Der neuerliche Hinweis auf den Gang zum Verfassungsgericht beim kleinsten Verfahrensfehler liest sich darüber hinaus, als sei die Pressemitteilung schon am 18. Oktober verfasst gewesen.

Aus der Unionsfraktion hieß es sehr entschieden, es gebe keine derartigen wiederholten Drohungen mit dem Verfassungsgerichtshof. Man muss sich fragen, was Rot-Rot-Grün die Öffentlichkeit glauben machen möchte, wer alles in der CDU-Fraktion ernsthaft mit dem Gang nach Weimar drohen darf. Ein Fingerzeig auf den Verfassungsgrichtshof kam allerdings vom CDU-Fraktionschef. Der mahnte im Plenum an, die Anhörungsrechte der Kommunen zu achten.

Die Koalition kündigte jetzt an, der Haushalt 2018/2019 werde wegen des provozierenden Handelns der CDU statt im Dezember erst im Januar verabschiedet.

Vom Wort eines Thüringer Ministers

Was gilt in Thüringen das Wort eines Ministers? Auf diese Frage läuft mittlerweile die seit über einem Jahr schwelende „Sohnemannaffäre“ um den grünen Justizminister zu. Noch bevor die Ungereimtheiten um die fragwürdige Freistellung seines Sohnes von der Besonderen Leistungsfeststellung im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt den Landtag beschäftigten, kündigte der Minister an, sein Sohn werde, „so dies rechtlich möglich ist“ in der 11. Klasse eine gleichgestellte Prüfung ablegen. „Weder er noch wir wollten und wollen den Eindruck, dass er sich mit meiner Hilfe um eine Prüfung drücken wollte, im Raum stehen lassen.“ Der zweite Thüringer Bildungsminister ist mittlerweile mit dem Vorgang befasst und der musste dieser Tage in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage aus der CDU-Fraktion (DS 6/4585) mitteilen, „bislang wurde ein solcher Antrag nicht gestellt“ (Stand 2. Oktober).

Seit reichlich einem Jahr beschäftigt die Affäre nach diversen parlamentarischen Erörterungen den dritten Untersuchungsausschuss des Landtages. Der klaubt nach neun Sitzungen noch immer Akten zum Vorgang zusammen und die Beteiligten wissen trotz mehrerer dienstlicher Erklärungen von Landesbediensteten immer noch nicht, ob sie mittlerweile über ein vollständiges Konvolut verfügen. Die Befragung von Zeugen zum eigentlichen Vorgang hat noch nicht begonnen.

2016, kurz vor Abschluss der zehnten Klasse bis fast zum Ende der Ferien war der Sohn für drei Monate im Ausland. Im Sommer des vergangenen Jahres begann das Hin und Her, damals rückte der Sohn in die elfte Klasse vor. Er wurde nicht versetzt, weil die Voraussetzung dafür die Besondere Leistungsfestellung ist. Unter Punkt 13 legen die Durchführungsbestimmungen zur Thüringer Oberstufe fest: „Bei einem ganzjährigen Auslandsaufenthalt von Schülern eines Gymnasiums in der Klassenstufe 10 und der Entscheidung der Klassenkonferenz, dass dem Schüler das Vorrücken in Klassenstufe 11 genehmigt werden kann, wird dem Schüler nicht eine dem Realschulabschluss gleichwertige Schulbildung bescheinigt. Er erhält die Möglichkeit, am Ende der Klassenstufe 11 an der Externenprüfung zur Erlangung des Realschulabschlusses teilzunehmen“.

Dazu lassen sich verschiedene Überlegungen anstellen. Der Sohn, was verständlich wäre, hatte keine Lust auf freiwillig auferlegten Prüfungsstress. Oder der Minister könnte in der Zwischenzeit die einschränkende Regelung entdeckt haben, der zufolge nur nach einem einjährigen Auslandsaufenthalt am Ende der elften Klasse, und so weiter und so weiter. In seiner privaten Pressekonferenz am 11. August 2016 erwähnte der Jurist diese Einschränkung nicht. Die damalige Bildungsministerin verbürgte mit ihrer Unterschrift unter die Antwort auf eine Kleine Anfrage wenige Tage später eine, nun ja, sophistische Interpretation dieses Sachverhaltes. Wieder zitiert aus einer Antwort an das Parlament (DS 6/2805) von 2016: „Bei öffentlich zugänglichen Daten wie Gesetzen und Vorschriften können selbst bei Auslassungen am Sachverhalt Interessierte ohne unbilligen Aufwand auf die vollständige Information zurückgreifen.“ Wenn man nicht Kabinettsmitglied ist, könnte man es auch ein bewusst unvollständiges Zitieren unliebsamer rechtlicher Regelungen nennen, zumal wenn das einem Juristen unterläuft.

Im gleichen Zeitraum wurde im August 2016 der Antrag der CDU-Fraktion, zu einem Sonderplenum zu Polizeifragen einen weiteren Tagesordnungspunkt aufzusetzen, mit der rot-rot-grünen Mehrheit abgewehrt. „Sie haben die Problematik heute wieder aufgesetzt, zu einer Sitzung, die dezidiert zu einem ganz anderen Thema stattfindet. Da muss man sich schon fragen, ob es vielleicht weniger Interesse an der Behandlung des anderen Themas gibt, meine sehr geehrten Damen und Herren… Es ist sehr viel Lärm um nicht allzu viel – um das mal so zusammenzufassen“, erneuerte die Parlamentarische Geschäftsführerin am 17. August eine Einschätzung. Falsch zusammengefasst. Über die Unterrichtung der Landesregierung zur Aufzeichnung von Telefongesprächsinhalten in der Thüringer Polizei (DS 6/2477) spricht heute niemand mehr.

Der große grüne Jammer

Rein menschlich ist es ja verständlich, dass die Niedersachsen-Grünen der durch eigene Schuld verlustig gegangenen Regierungsoption mit der SPD nachtrauern. Die Sozialdemokraten legten zu, die Grünen verloren Zustimmung und Wählerstimmen, unter anderem mehr als 100000 an den Wunsch-Partner. Zuviel für die Fortsetzung der rot-grünen Koalition in Hannover. Weil Regieren besser ist als Opposition – auch Grüne kennen den sozialdemokratischen Merksatz „Opposition ist Mist“ – sollen jetzt neue Optionen herbeigeredet werden. Bundesgrüne werfen der Niedersachsen-FDP Verantwortungslosigkeit vor, weil sie Gespräche über eine Ampel ausschließt. Für Jamaica sehen selbst die Grünen berechtigter Weise kaum Chancen.

Niedersachsens FDP-Landeschef sagt nach der Wahl, was er bereits Wochen vor der Wahl angekündigt hat, keine Ampel. Und zwar, weil er keine Schnittmengen zwischen dem Grünen-Landesverband und seiner Partei sieht. Nicht in der Bildungspolitik, die laut Befragung den Wählern besonders auf der Nägeln brannte, nicht im Agrarbereich, nicht in Sicherheitsfragen und auch nicht bei der Lösung der Probleme bei VW, für die die künftige Landesregierung in besonderer Weise Verantwortung übernehmen wird. Die Grünen möchten das Gegenteil „von dem, was wir wollen“, hielt der FDP-Landeschef im September in einem Interview denen vor, die jetzt darauf drängen, die Liberalen mögen ihnen doch den Weg an den Regierungstisch ebnen. Mit ihrer Weigerung verlegen die Liberalen den Grünen diese Option. Und das nehmen die übel. Dabei nennt der Wähler die Ampel die am wenigsten gewünschte Koalition. Jamaica wurde von etwa einem Viertel der Wähler ein wenig mehr gut geheißen. Doch ist die CDU der Verlierer der Wahl. Warum mit den Liberalen in Abwesenheit der CDU unter Führung der SPD gelingen sollte, was bei einer CDU-geführten Regierung mit den Liberalen nicht verabredet werden könnte, erhellen die Grünen-Appelle an die Liberalen nicht.

Verantwortungslosigkeit wurde auch dem SPD-Chef vorgeworfen, als er noch am Wahlabend zur Überraschung, mag sein auch zum Entsetzen seiner Genossen und der politischen Konkurrenten seiner Partei den Weg in die Oppostion wies. Zur Erneuerung. Wenige Stunden vor Schließung der Wahllokale wollte er noch Bundeskanzler werden. Und genau darin liegt der Unterschied in der Vorgehensweise von Bundes-SPD und den Liberalen in Hannover. Und der grüne Jammer ist groß.