Leitern gesucht

Nachdem sich die Landau-Kommission zusammengefunden hat, ist die Linksfraktion im Thüringer Landtag munter daran gegangen, „ihre“ Landtagsvizepräsidentin zu demontieren. Während die dreiköpfige Kommission, bestehend aus einem ehemaligen Bundestagsdirektor, einem früheren Bundesverfassungsrichter und einem Thüringer Ex-Innenminister in ihrer ersten Pressekonferenz darauf hinwies, vom Vorstand des Landtags, mithin vom Landtagspräsidenten und den Vizepräsidenten, eingesetzt worden zu sein, erklärte die größte der drei Regierungsfraktionen: „Bedenken bleiben bestehen“. Die Linke verbreitet weiter, allein der Landtagspräsident habe die Kommission eingesetzt. Dass die rot-rot-grünen Vorbehalte und Vorwürfe allein durch das erste Auftreten der drei Juristen ausgeräumt würden, damit war nicht zu rechnen. Aber zwischen Bedenken hegen und sie artikulieren, darin liegt der Unterschied zwischen Rechthaberei und Recht haben. Der Vorwurf der Befangenheit gegen das Thüringer Kommissionsmitglied nährt zudem die Vermutung, dass der Bericht die Koalitionsfraktionen nicht zufrieden stellen wird. Zumindest die Linke-Fraktion steigt offenkundig höher in den Baum, von dem sie spätestens heruntersteigen muss, wenn die angesehenen Juristen Ende Mai ihren Bericht vorlegen werden. 
Dass die Kommission zusammengerufen wurde, hat seinen Grund eigentlich im politischen Streit um die Gebietsreform, in einem von der Landtagsdirektorin gekürzten Gutachten zum Organstreitverfahren der CDU-Fraktion mit Landtag und Innenausschuss vor dem Landesverfassungsgericht. Das Gutachten, so hieß es aus der Kommission, werde aber nichts mit der Gebietsreform zu tun haben. Es werde sich nur mit parlamentarischen Rechtsfragen etwa zum Neutralitätsgebot für den Landtagspräsidenten und die -direktorin, zum Verhältnis von Landtagsverwaltung und Abgeordneten bewegen. Die Juristen wollen sich auch dazu äußern, ob es für die Landtagsverwaltung – wie für Regierungen – einen Bereich der so genannten exekutiven Eigenverantwortung, der internen Willensbildung gibt. Rot-Rot-Grün hat mehr als verwundert reagiert, als die Landtagsverwaltung ein solches Recht für sich reklamierte. Auch die Zulässigkeit eines Untersuchungsausschusses gegen die Landtagsverwaltung werde geprüft. „Spannende Fragen, die so noch nicht bearbeitet worden sind“, nannte das der Vorsitzende der Kommission. Ein solcher Konflikt wie der in Thüringen ist eben noch nicht da gewesen in der bundesdeutschen Parlamentsgeschichte. Zumindest konnte sich keines der Kommissionsmitglieder daran erinnern. Bei allem berechtigten Streit, müssten am Ende alle Beteiligten zum rationalen Kern finden. Mancher wird eine Leiter brauchen. 

Die Mitglieder der Kommission: 
Prof. Herbert Landau, 2005 bis 2016 Richter am Bundesverfassungsgericht

Dr. Richard Dewes, Rechtsanwalt, Minister a.D.

Prof. Dr. Wolfgang Zeh, Jurist und Verwaltungswissenschaftler, 2002 bis 2006 Direktor beim Deutschen Bundestag.

Braun? Blau?

Das wäre ein schöner Beitrag zu jedem anderen Tag als dem 1. April. 

Thüringen streicht an. Manches geht auch nach der SPD-Fraktion im hiesigen Landtag und so werden die Hinweisschilder an den Autobahnen zu Sehenswürdigkeiten „an Thüringens Corporate Design angepasst“, wie jetzt mitgeteilt wird. „Die touristischen Hinweisschilder sind nach französischem Vorbild einheitlich in weißer Schrift auf braunem Grund gestaltet“, wird in einer Pressemitteilung der Hintergrund erhellt. Wer hätte das gewusst? Doch nicht am welschen Geschmack stören sich die Roten. Das Braun stört. Das Braun muss weg. Ob das jemand anderen als die SPD Thüringens gestört hat? Wie viele wegen eines solchen braunen Hinweisschildesan an der nächsten Autobahnabfahrt das Steuer nicht herumgerissen haben, wäre auch mal ein Gegenstand für eine nette, statistische Erhebung. Die Rechnung dafür könnte zur Rechnung für die Anstreich-Aktion gelegt werden, von der nicht bekannt ist, wie hoch sie ausfallen wird. Ein einheitliches Corporate Design soll demnächst „den touristischen Glanz Thüringens reflektieren“ – wenn das die Kraftfahrer nicht blendet – „und von anderen Regionen abgrenzen“. Das ist politische Poesie in einer Presseverlautbarung. Das ist keine Abgrenzungspolitik. Als ob man nicht schon beim Überfahren der Landesgrenze darauf hingewiesen würde, dass man für einige Kilometer in Thüringen, dem grünen Herzen Deutschlands, unterwegs ist. Na gut, Autofahrer sind manchmal abgelenkt. Die SPD-Fraktion, so erfährt man auch, macht keinen Schnellschuss. Nein, Schulz bewahre. Sie hat lange mit sich diskutiert „wie man die braunen Schilder ersetzen könnte. Die Farbe Braun soll in Thüringen keinen offiziellen Charakter mehr haben.“. Das nennt man bei den Sozialdemokraten dann „kluge Symbolpolitik“. Demjenigen, der die Pressemitteilung abgenickt hat, ist der Doppelsinn des Wortes „Symbolpolitik“ nicht eingegangen. Klug ist das nicht. Darum steht die Frage jetzt im Raum, wie man den zahlreichen Gästen nach dem Anbringen der neuen Schilder deutlich macht, dass die AfD in Thüringen noch nicht die Macht übernommen hat? Deren Corporate Design strahlt ja auch in der Grundfarbe Blau. Die verschiedenen RAL-Werte, der Blaus, wenn sie denn verschieden sind, auf den Schildern zu vermerken, oder den Zusatz aufzudrucken, „dass die AfD die Blauen genannt wird, ist ein Zufall und von Thüringen nicht zu verantworten“, wäre auch kein kluger Einfall.
 R2g wirkt manchmal komisch.

Grüße von Gramsci

Es muss über Hegemonie gesprochen werden. Nicht, weil es ein schönes Wort wäre, sondern weil linkes und grünes Spitzenpersonal die dahinter stehende Idee Wirklichkeit werden lassen möchten. Die Linke-Kovorsitzende meint, mit dem Chef der Thüringer Staatskanzlei darüber reden zu müssen. „Du meinst, Rot-Rot-Grün muss nicht von Anfang an als »hegemoniales Projekt« angelegt sein – als ein Projekt mit dem gemeinsam geteilten Anspruch, grundlegend andere politische Weichenstellungen vorzunehmen. So offen die Realisierbarkeit eines solchen Projektes weiterhin ist, so unklar bleibt meines Erachtens, wie ein Politikwechsel auf andere Art und Weise, etwa im Sinne eines »business as usual«, aus der Regierung heraus durchsetzbar sein soll“, schrieb sie ihm in einem Brief, der seinem Buch „Die Linke: Partei neuen Typs?“ vorangestellt ist. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen fordert ihre Partei auf: „Lasst uns authentisch, zugespitzt und klar sein. Dazu gehören auch Mut & Lust anzuecken & von Links Hegemoniefähigkeit zu wagen“. 
Hegemonie – der Führer der Oktoberrevolution, Lenin, machte sich unter anderem in „Zwei Taktiken der Sozialdemokratie in der demokratischen Revolution“ Gedanken über die Hegemonie der Arbeiterklasse. Lenin als Stichwortgeber im 21. Jahrhundert dürfte schwer vermittelbar sein. Doch der italienische Kommunist Antonio Gramsci inspiriert Linke und Grüne zu ihren Führungs-Überlegungen. Gramsci dachte in Haft der italienischen Faschisten über hegemoniale Herrschaftsmöglichkeiten nach. Seine Gedanken aufgeschrieben in den „Gefängnisheften“, kamen erst nach Ende des zweiten Weltkriegs via Sowjetunion an die Öffentlichkeit. Der Hegemon war für beide die Arbeiterklasse.
Obwohl weder Linke, noch SPD, noch Grüne auf ihre Rolle als Avantgarde der Arbeiterklasse verweisen können, proben sie derzeit, wie Hegemonie in Thüringen geht. Ihr Experimentierfeld? Der Landtag, der gegenwärtig von einer tatsächlichen oder behaupteten Vertrauenskrise der rot-rot-grünen Fraktionen in Präsident und Verwaltung erschüttert wird. Neueste Stufe der Eskalation, die Vizepräsidenten fordern die Versetzung der Landtagsdirektorin in den einstweiligen Ruhestand. Der Vizepräsident von der SPD hat das schon vor der zweiten Sitzung des Ältestenrates, in der Streichungen der Direktorin in einer Zuarbeit des Juristischen Dienstes für eine Klageerwiderung des Innenausschusses im Organstreit mit der CDU-Fraktion erörtert werden sollten. Man kann also getrost vermuten, der Sozialdemokrat sei mit einer vorgefertigten Meinung in die Sitzung gegangen. Begleitet wird der Vorstoß von einer Verschärfung der Vorhaltungen gegen die Thüringer Spitzenbeamtin. Sagten Fraktionsspitzen nach der ersten Sitzung noch, das Vertrauen sei „arg angekratzt“, hieß es ebenfalls vor der zweiten Ältestenratssitzung, das Vertrauensverhältnis sei „enorm zerrüttet“. Präsident und Direktorin sollen die Vorwürfe gleichermaßen treffen. CDU-Filz sieht Rot-Rot-Grün in der Landtagsverwaltung.
Im Kern des Streites geht es mittlerweile auch um die Frage, was die Landtagsverwaltung den Abgeordneten schuldet. Neutralität und Kompetenz, auch sachkundige Schriftsätze, ohne Frage. Doch auch Einsicht darein, wie Gutachten entstehen, wie die Beamten sich miteinander darüber austauschen? Um diese Frage zu beantworten, berief der Landtagspräsident eine externe Kommission, die die Rechtsverhältnisse zwischen Verwaltung und Abgeordneten klären soll. Das verärgerte die Regierungsfraktionen. Es werde „unappetitlich und ungemütlich“, kündigte der SPD-Fraktionschef nach der ersten Sitzung des Ältestenrates an. Das ist es. Mittlerweile ist das Wort von einer „sozialistischen Säuberung“ in der Welt. Das hängt ja irgendwie mit dem Streben nach Hegemonie zusammen, wie man aus der Geschichte kennt.

Niederlage für den Arbeiterkaiser

Es steht zu vermuten, dass in der SPD nur wenige Leute geglaubt haben, man müsse einen Rückzieher aus Brüssel in der Partei nur zu 100 Prozent an die Spitze der Partei wählen und ihm mit 100 Prozent den Spitzenplatz auf einer Landesliste geben, und schon könnte keine der nachfolgenden Wahlen verloren gehen. Gestern ist die erste Wahl verloren gegangen. Trotz aller Ehrentitel von Arbeiterkaiser über Gott-Kanzler bis Schulz-Zug.
Die Saarwahl ist verloren gegangen, gemessen am verkündeten Ziel, stärkste Partei zu werden und gleich noch das Parteien-Parallelogramm hin zu R2 oder R2G – auch in Berlin – verschieben zu wollen. Sie ist verloren gegangen, auch gemessen an der um zehn Prozentpunkte größeren Wahlbeteiligung und einem dennoch schlechteren Ergebnis, als bei der Landtagswahl zuvor. Die Aussicht auf Rot-Rot hat augenscheinlich wenig mobilisiert. Oder hat sie gar abgeschreckt? Kramp-Karrenbauer holte Nichtwähler an die Wahlurnen, nicht Schulz.
Er vermochte nur, Sozialdemokraten für Wochen siegestrunken aussehen zu lassen, nicht Wähler zu begeistern. Nun muss die Sozialdemokratie den Mann, den sie selbst erhöht, dessen Image sie überhöht hat, auf das Normalmaß eines Wahlkämpfers zurückstutzen. Ja, ja, der Einwand gilt, der Arbeiterkaiser stand zum Landtag in Saarbrücken nicht zur Wahl. Doch sein Name überspannte den Wahlkampf. Und geholfen hat das nicht.

Eine Lustration ist nicht lustig

Die Thüringer rot-rot-grünen  Fraktionen erwägen, die Verwaltung des Landtags zu lustrieren, zu durchleuchten, Der Anlass? Das, wie es hieß, „angekratzte Vertrauen“ zum Landtagspräsidenten, der der CDU angehört. Der hat sich vor die Landtagsdirektorin gestellt, nachdem die ein Gutachten zum Verfassungsstreit zwischen CDU-Fraktion und Landtagsinnenausschuss, man kann es nicht anders nennen, kräftig gekürzt hat. Begründet, wie Landtagspräsident und -Direktorin erklärten. „Politische Zensur“, riefen unisono die die Landesregierung tragenden Fraktionen. Und auch der Ministerpräsident, nicht Mitglied des Landtags, kommentierte: „Wenn das beanstandete Vorgehen der Direktorin normale Praxis sei, wie sieht denn dann der Alltag erst aus?“ Und „Unglaublicher & einmaliger Versuch politischer Manipulation durch die Thüringer LandtagsDirektorin?“ Da war außer den Vorhaltungen aus der Koalition und der Stellungnahme des Landtagspräsidenten nichts Konkretes bekannt. Vor allem hatte die Landtagsdirektorin noch keine Gelegenheit, sich und ihr Vorgehen zu erklären. Dann folgte ein öffentlicher Wettlauf um das Recht, sich als Initiator einer Sitzung des Landtags-Ältestenrates präsentieren zu können.

Das Resümee der Beteiligten nach dessen hitziger Sitzung fiel erwartungsgemäß sehr unterschiedlich aus. Mangelnden Aufklärungswillen hielt die CDU den Koalitionären vor. Der Landtagsdirektorin sei kein Gehör geschenkt worden. Es habe dazu die Zeit gefehlt, erklärten dagegen die Koalitionsspitzen von Linke, SPD und Grünen. Die Sitzung habe statt um 13.00 Uhr mit 15 Minuten Verspätung begonnen und man habe mit der Aktuellen Stunde pünktlich um 14.00 Uhr beginnen wollen, der Besuchergruppen wegen. Was in der Sitzung vorgebracht wurde, wurde von R2G zum Anlass genommen, öffentlich über einen Untersuchungsausschuss nachzudenken. Es habe bereits zuvor Fälle gegeben, in denen die Verwaltungsspitze in Schriftsätze eingegriffen habe. Als sei das nicht eine übliche, erwartbare Verfahrensweise und auch nicht unüblich in rot-rot-grün geführten Ministerien und nachgeordneten Behörden. Nun seien „dieser Vorgang und weitere“ aufzuklären. Welche gemeint sind, ließ man in der Erklärung nach der Sitzung offen.
Es habe die Zeit dafür gefehlt, dass die Landtagsdirektorin eine „justiziable“ Erklärung hätte abgeben können, begründeten die Vertreter der Koalition. Und, so der SPD-Fraktionschef, die Landtagsverwaltung solle dem Referatsleiter, der die, Zitat: „Chuzpe“ gehabt habe, den Vorgang öffentlich zu machen, in den kommenden Wochen nicht dienstrechtliche Nachteile ankündigen. Dann werde es „ungemütlich“. Es soll überhaupt „ungemütlicher und unappetitlicher“ werden, hieß es von der SPD-Fraktionsspitze mit Blick auf den „tiefer gehenden Aufklärungsbedarf“. Man kann das in seiner Unbestimmtheit getrost eine Drohung nennen. Den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung wird der angeschlagene Ton nicht gefallen. Mag er auch in den politischen Plänkeleien zwischen den Fraktionen und Abgeordneten üblich sein.

p.s: Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes legt dar, dass die Organklage der CDU-Fraktion unbegründet ist.

Ein sehr angenehmer Kontakt

8000 Seiten Papier für den Untersuchungsausschuss zur Sohnemann-Affäre stehen dafür, dass viele Menschen mit der Frage befasst waren, ob der Sohn des grünen Thüringer Justizministers wegen eines dreimonatige. Auslandsaufenthaltes zu Recht von der Erbringung der eigentlich obligaten Besonderen Leistungsfeststellung vor der Versetzung in die elfte Klasse befreit wurde. Aber vor allem bewegte Frage, ob sein Vater, sein Ministeramt missbrauchend, in den Gang der Dinge eingegriffen hat. Etliche der Beteiligten sind vom UA 6/3 als Zeugen geladen. Manche, wie die Beteiligten von der Edith Stein Schule, haben einen anwaltlichen Beistand. Der hat sich auch  in der 4. Sitzung mit dem CDU-Obmann im Ausschuss ein Juristen-Duell geliefert. Dieses mal erörterten die beiden, ob das unvollständige Verlesen des Zeugnisses rechtswidrig sei. Dass der Lauinger-Sohn in Mathematik gute Leistungen aufwies, war schon in der dritten Ausschusssitzung durch einen Disput zwischen einem CDU-Mitglied und einem Mitglied der Linke ins Protokoll verfrachtet worden. Niemanden erregte das. Ansonsten lieferten die Zeugen von der Erfurter Schule wieder Einblicke, in die Praxis, dass man für eine dreitägige Freistellung ein Formular ausfüllen muss, aber über eine dreimonatige Freistellung für einen Auslandsaufenthalt quasi auf Zuruf entschieden wird. Und dass sich die Verantwortlichen über die gesetzlichen Begleitumstände erst zwei Wochenspäter erkundigten. Nachdem die Pädagogische Konferenz über den mündlichen Antrag der Familie entschieden hat. Bei einer für die Schule in dieser Frage nicht maßgeblichen Stelle – beim Staatlichen Schulamt in Weimar.
Der dort zuständige Referatsleiter berichtete von einer nicht konkreten Anfrage der Schule ohne Namen, ohne Termin, die er allgemein, unter Verweis auf die einschlägigen Regeln beantwortete. Gerade die Anonymität der Anfrage, wurde der Justizminister bei Aufkommen der Sohnemann-Affäre verteidigt – belege die Unvoreingenommenheit der Entscheidung. Entschieden wurde aber vom Schulamt nichts, so hörte es sich im Ausschuss an. Mit einem konkreten Antrag, hätte er die Stein-Schule an das für Schulen in freier Trägerschaft zuständige Referat im Bildungsministerium verwiesen, beschied der Referatsleiter Fragen von Ausschussmitgliedern. In seiner Antwort auf die Anfrage, die er behandelte habe wie unzählige andere allgemeine Anfragen von Schulen oder Eltern, hatte er darauf hingewiesen, dass der Termin für die Reise besser verschoben würde. Zustimmung liest sich anders. Auf wiederholtes Fragen sagte er darüber hinaus, wo es keine konkrete Anfrage gegeben habe, könne es keine Zustimmung gegeben haben. Dennoch wurde sein Schreiben als Zustimmung interpretiert. Der Kontakt mit der Edith Stein Schule sei immer konstruktiv gewesen und sehr angenehm.
Beim bischöflichen Ordinariat, das laut Schuldordnung für Katholische Schulen im Bistum Erfurt bei Freistellungen über 15 Tage hinaus einbezogen werden muss, fragte man an der Stein-Schule nicht nach. Dort hat man auch wenig Erfahrung mit derartigen Vorhaben von Schülern. Nur an einen zweiten, einjährigen Auslandsaufenthalt einer Schülerin konnten sich die Zeugen erinnern. Wer wohl seinerzeit dazu konsultiert wurde?

Mitten in der Wildnis 

Wie mit einer Axt kann man mit Worten einen Gesprächsfaden durchschlagen. „Baumkahlschlagslobby“ ist so ein Wort. Thüringens grüne Umweltministerin prägte den Kampfbegriff bei einer Zusammenkunft ihrer Partei zur Beförderung der Idee einer so benannten Waldwildnis im Possen bei Sondershausen. Aber derartige Worte drängen naturgemäß immer ins Freie. Dort wirken sie dann.
Das Ansinnen der Ministerin: etwa 2500 Hektar Buchenwald im Staatsbesitz sollen aus der Bewirtschaftung genommen und sich selbst überlassen werden. Unterstützt wird die Idee vom Nabu und Bürgerinitiativen. Eine Waldwildnis-Petition wurde nach Angaben der Initiatoren 2500 Mal unterzeichnet.1500 mal eine Petition mit gegenläufigem Ansinnen. Das sollte aber kein Indikator dafür sein, welche Petition näher am Leben  ist. Widerstand kommt aus dem Forst, der Forstwirtschaft und von Bürgern.
Experten sollten das Für und Wider erörtern können, Sachargumente sollten mehr zählen als Überzeugungen und der bloße Wille einer Ministerin. Doch wie soll ein vorurteilsfreies Gespräch möglich sein, wenn die Befürworter sich auf der Seite der Guten wähnen und die anderen die „Baumkahlschlagslobby“ sind. Als sei der Gedanke der nachhaltigen Bewirtschaftung von Wäldern den Gegnern der Wildnis so fern wie die Urwälder am Amazonas. All das erweckt den Eindruck, dass die Waldwildnis im Possen mehr ein ideologisches Projekt ist, denn Naturschutz.
Die Grüne setzt sich auch dem Vorwurf aus, sie betreibe eine in der Koalition nicht abgestimmte Unternehmung. Denn vor ihren Parteifreunden stichelte die Ministerin gegen ihre Koalitionspartner, indem sie Ablehnung voraussagte, ja mit einer Koalitionskrise drohte, sollte das Projekt nicht verwirklicht werden. Selten wurde leichtfertiger mit dem Koalitionsfrieden gespielt. Noch dazu mit einem derartig abseitigen Thema. Jedenfalls unterstehen Thüringens Wälder dem Linke-geführten Agrarministerium. In der Staatskanzlei reagierte man rasch auf die Sticheleien. „Eine Krise in der Koalition … anzukündigen ist wie beim Krimi das Ende zu verraten“, twitterte der Linke-Staatskanzleichef. Ein Vermittler zwischen unterschiedlichen Positionen in einer Koalition hätte wohl besser geschwiegen, bevor er vermitteln konnte. In der Thüringer CDU nimmt  man die neuerliche Verstimmung in r2g mit Interesse zur Kenntnis. 

Wundersames allerorten

Wundersames geschieht in der Welt. Ein guter Freund von mir weilt derzeit ganz tief im Süden und berichtet von aus Italien importierten Kiwis bei den Kiwis. „Das regelt der Markt“, pflegte Derartiges ein ehemaliger Kollege zu kommentieren. Ein Journalist startet eine Kolumne und weiß Tage später noch nicht, wie sie heißen soll. Haben Sie es bemerkt, ich habe konsequenter gestern gleich eine ganze Kolumne ausfallen lassen. Der gleiche Mann fragt öffentlich einen Subalternen, wie er zum gedruckten Wort stehe und Wunder, oh Wunder, er liebe die Zeitung, für die er arbeitet, bekundet der. 
Die Grünen rufen die Deutschen den einen Tag zu Corsi für einen, in der Türkei inhaftierten Journalisten auf. Viele folgen deutschlandweit dem Aufruf #freedeniz – eine tolle Sache. Doch ab dem Aschermittwoch möge man, bittschön, 40 Tage dem Auto entsagen. Das hört sich an wie die Forderung nach einem Veggy-Day plus der Forderung, der Benzinpreis möge auf fünf Mark pro Liter steigen. 
Für die Linke steigt in Passau ihre Co-Vorsitzende in die Bütt auf der MS Linz und die arbeitet sich – man ist in Bayern – am dortigen Ministerpräsidenten ab. Deftigkeit, wie sie in einer Aschermittwochsrede erwartet werden kann, ist ihre Sache nicht. Und so muss halt der Versuch her, Bayerns Regierungschef ob vermeintlicher äußerer Ähnlichkeiten in die Nähe des US-Präsidenten zu rücken. Rhetorisch sonderlich geglückt ist das nicht. Aber was soll’s. Jetzt ist es in der Welt. Trump wird es überstehen. Was hätte die Linke dem Bayern vorgehalten, wenn der Mann mit wirrem Haar und orangem Teint ein Netter wäre?
In Vilshofen feuert der künftige SPD-Kanzlerkandidat seine Genossen an. Getragen von Ihrer Begeisterung erinnert er daran, dass man am 23. Juni des vergangenen Jahres zu Bettbgegangen sei und mit dem Brexit sei man aufgewacht. Amt Tag der US-Wahl, sei man zu Bett gegangen und mit Trump aufgewacht. Er, so der ehemalige Parlamentsprösident zum Ende seiner Rede, wolle am 23. September zu Bett gehen und mit einem Wahlsieg der SPD erwachen. Da wird er wohl bis zum 25. September warten müssen, wenn nicht länger.

Der CSU-Chef hält in Passau eine Rede, die auch nicht an Franz-Josef Strauß erinnert, mit am Ende trockener Kehle – aber keiner bringt ihm die nahebei stehende  Maß.

Wenn die 5 die 1 ist

Ein Blick in die Zukunft: Nach der Änderung der Wahlordnung ist es verboten, zur Bundestagswahl im September Smartphones mit in die Wahlkabine  zu nehmen. Der Wahlvorstand im Wahllokal 72 des Wahlkreises 193 Erfurt Stadt- Weimar-Weimarer Land II hat  angeordnet, dass die Wähler bei Betreten des Wahllokales ihre Smartphones an eine Vertrauensperson abgeben müssen. Sie werden in einem gesonderten Raum deponiert. Aufgrund von Komplikationen – einer hochschwangeren Helferin platzt bei der Stimmabgabe eines hochrangigen Politikers vor Aufregung die Fruchtblase – muss die Vertrauensperson kürzestfristig einspringen, den Wahlvorstand unterstützen und den Raum voller Telefone abschließen. Nach Schließung des Wahllokales um 18.00 Uhr wollten verärgerte Wähler ihre Telefone abholen. Aber wie gesagt, es gab Komplikationen. Die Vertrauensperson vermag nicht mehr, sich daran zu erinnern, warum, auf der Ablage 25, auf der ein altes Nokia liegen sollte, das behauptete zumindest die Wählerin N,  ein Samsung liegt. „Das Samsung ist mir“ ruft aus der zweiten Reihe Wähler P. Aber er hat nur einen Garderoben-Schein in der Hand, der ihn als Besitzer eines Siemens-Telefons auf der 11 ausweist. Er müsse sich gedulden, bis alle Telefone abgeholt worden seien, so die Vertrauensperson. „Der Besitzer des Telefons auf der Ablage 1“, ruft die Vertrauensperson. Sie will  systematisch vorgehen. Eine ältere Dame meldet sich. „Hier ihr Vertu“, sagt der mittlerweile konfuse Wahlhelfer. „Ich hatte ein Apple3″ abgegeben, erwidert die Dame. Zum Vertu meldet sich ein gesetzter Herr mit dem Garderoben-Schein 24. Ich hatte ein Apple 3“, motzt die Dame. Ein Iphone 3 liegt tatsächlich auf Platz 5. Da sollte nach Angabe des Inhabers des dazu gehörigen Garderoben-Scheins aber ein IPhone 7 liegen. „Wenn auf Ablage 1 das Telephon von Nummer 24 liegt, kann ich dann der Dame ein Iphone 3 von Platz 5 geben, wenn sie sagt, sie habe ein Apple 3 abgegeben“, fragt sich der Helfer. „Und wo liegt ein iPhone 7? Ah, ich seh eines auf der 8“ „Auf der 8 liegt mein IPhone 7. ich erkenne es an der roten Schutzhülle“, beharrt  ein Erstwähler, der extra spät in’s Wahllokal ging, damit ihm das Blumenzeremonie erspart bliebe. Da fällt auch der Vertrauensperson auf, dass etwas schief gelaufen sein müsse mit ihrem Ablagesystem. Und sie fragt nach Sinnhaftigkeit des Smartphoneverbots vor der Wahlurne.

In 8000 Seiten versteckt

Ein Zehntklässler an einem Erfurter Gymnasium will eine gewisse Zeit im Ausland verbringen. Zuerst wird er von der in Thüringen vor der Versetzung nach Klasse Elf obligaten „Besonderen Leistungsfeststellung“ nach Rückkehr befreit. Dann wird diese Befreiung zurückgenommen. Der Vater interveniert. Der Junge muss die Prüfung nicht absolvieren. Die Sache wird publik – der Vater ist der Justizminister (Grüne). Es kümmern sich nach bisherigem Kenntnisstand die Staatskanzlei (geführt von einem Linke-Minister), die Bildungsministerin (Linke) persönlich und diverse Helferlein des Ministers um Klärung im Sinne der Familie. Weil so etwas selbst in Thüringen bekannt wird, hat der Freistaat seine Sohnemann-Affäre und R2g ein Problem. 
Die oppositionelle CDU bekommt ihren Untersuchungsausschuss, der feststellen soll, ob Amtsmissbrauch vorliegt. Nicht nur der Minister selbst auch die Landesregierung hat sich bei der Aufklärung ein wenig verheddert. Als der Ausschuss die einschlägigen Unterlagen beiziehen will, heißt es erst aus der Staatskanzlei „Nein“. Der Schutz der persönlichen Daten Dritter gebiete das. Dann doch „Ja“. Dann werden die Unterlagen zusammengetragen und in anfänglich 19 Ordnern dem Untersuchungsausschuss bereit gestellt. Anfangs ohne Inhaltsverzeichnis, ohne Paginierung. Später werden neun Ordner nachgereicht. Die Mitglieder des Ausschusses vertiefen sich in das Studium des Konvoluts. Wenn sich Landesregierung und zuständige Behörden mit so einer Sache beschäftigen und darüber austauschen kommen wie viele Seiten beschriebenen Papiers zusammen? 8000. In der zweiten, der monatlich terminierten Sitzungen trat der Ausschuss jetzt in die Beweisaufnahme ein. Befragt wurden der Leiter der Schulabteilung des Bischöflichen Ordinariats – die Schule ist in seiner Trägerschaft, der Schulleiter, der Oberstufenkoordinator und die seinerzeitige Klassenlehrerin des Sohnemanns. Zunächst sollte nur die Authentizität der übergebenen Unterlagen geklärt werden. 
In der Vernehmung tat sich Überraschendes. Überraschung 1: der CDU-Obmann im Ausschuss führt den bischöflichen Abteilungsleiter jenseits der Grenzen seiner Aussagefähigkeiten. Mit eigentlich banalen Fragen. Zum Beispiel nach einer Aktenordnung im Bischöflichen Amt – die gibt es nach Auskunft nicht. Die Schulabteilung ist klein, nur mit wenigen Leuten besetzt. Wenn nötig wird ein neuer Aktenordner hergenommen, es wird abgeheftet und neben andere Ordner in ein Regal gestellt. Der fragende Jurist. scheint konsterniert. Noch konsternierter ist er, als er die Provenienz eines einzelnen wichtigen Blattes klären möchte und im Zuge der Befragung auf Widersprüchliches im Schriftverkehr und der mündlichen Beschreibung dessen stößt, was in den Akten ist, die vom Bischöflichen Amt bereitgestellt wurden. Der Rechtsbeistand meint verschiedentlich, dem Abteilungsleiter beispringen zu müssen. Der CDU-Obmann bedankt sich spitz für das Fachgespräch unter Juristen, aber der Abteilungsleiter sei der Zeuge und solle sprechen.
Das gibt dem Ausschussvorsitzenden (Linke) Gelegenheit, für Überraschung 2 zu sorgen. Er ist ersichtlich bemüht, dem Zeugen auch beizuspringen, was nicht seines Amtes ist, denn der hat ja bereits einen Rechtsbeistand neben sich sitzen. Dass die Koalitionsvertreter im Ausschuss Schärfe aus der Befragung nehmen wollen, versteht sich von selbst.
Überraschung 3: Die Klassenkonferenz beriet die pädagogischen Aspekte des Fernbleibens vom Unterricht hier,  ohne den zeitlichen Rahmen des Auslandsaufenthaltes des Minister-Sohnes zu kennen. Keiner der Lehrer fragte nach, wie lange der Schüler im Ausland sein würde. Keiner machte darauf aufmerksam, dass es neben den pädagogischen Aspekten noch rechtliche Vorschriften für die Versetzung ohne Teilnahme an der „Besonderen Leistungsfeststellung“ gibt. Warum das so war, ist nicht Gegenstand der Beweiserhebung in der zweiten Ausschusssitzung. Vielleicht wird ja noch danach gefragt.
Bei der Befragung der drei weitern Zeugen musste der vom Bischöflichen Amt gestellte Rechtsbeistand nicht eingreifen