Missliches für die Koalition

Eigentümliches tut sich in Deutschland. Da kracht dem SPD-Kanzler eine komplizierte Dreier-Koalition mit Grünen und Liberalen zusammen, und nachdem er deren Ende verkündet hat, und allen Frust – von einem Teleprompter abgelesen – auf dem liberalen ehemaligen Finanzminister abgeladen hat, bekommt der Kanzler in seiner Bundestagsfraktion stehenden Applaus dafür. Als gelte es einen Sieg zu feiern. Bestätigung der Abgeordneten, dass es in deren Augen richtig war, nicht darauf hinzuweisen dass ein wenig Schuld am Scheitern auch beim im Kanzleramt Zurückgebliebenen liegt. Ende der Koalition, Aus für die Ampel-Mehrheit. Anheben der Debatte um den Termin für Neuwahlen.

Die CDU und die nunmehr oppositionellen Liberalen fordern Neuwahlen sofort. Nicht erst am 15. Januar die auf Auflösung des Bundestags gerichtete Vertrauensfrage des Kanzlers und ein Wahltermin dann im März. Und in dieser für die Minderheitskoalition misslichen Situation kommt die Warnung der Bundeswahlleiterin vor sich auftürmenden Problemen. Zu kompliziert, rasch Papier für die Wahlzettel zu organisieren, zu große Anforderungen an die Kommunen, die Wahlen über Weihnachten und Silvester hinweg juristisch nicht angreifbar vorzubereiten. Die bleibende Botschaft: Deutschland hat im Jahr 2024 nicht die erforderliche Menge Papier parat. Die kommunalen Spitzenverbände räumen rasch den Hinweis auf Schwierigkeiten bei der Wahlvorbereitung ab. Auch die Papiermüller wundern sich. Tage zuvor hatte es bei der Wahlleiterin noch geheißen, alles sei fein.

Was hängen bleibt: eine der SPD-Innenministerin nachgeordnete Spitzenbeamtin schreibt nen Brief an den Kanzler, in dem sie ihm, anscheinend wie bestellt, beiseite springt, Verfassungsrecht beiseite schiebend. Verfassungsrecht, das schon galt, als Telegraf und Telefon noch die wichtigsten Kommunikationsmittel quer durch das Land waren. Seit dem 23. Mai 1949 stehen die verbindlichen Daten festgeschrieben für jeden nachlesbar im Grundgesetz. Überraschend ist das alles also nicht. Und dennoch provoziert die Bundeswahlleiterin eine Aktion, in der ihr Privatpersonen mit Papier aushelfen möchten. Wer den Schaden hat, spottet halt jeder Beschreibung.

Vom Völkerrecht kommend versuchte die Außenministerin, den Kanzler in seinem Ringen um einen möglichst späten Wahltermin zu unterstützen. Ihre Argumentation im Fernsehen war eine einzige Katastrophe. Sie verwies auf die größte Wirtschaftsmacht ohne einen „wirklich handlungsfähigen Präsidenten“, auf einen ins Amt strebenden U.S.-Präsidenten und einen aus dem Amt scheidenden, von dem sie behauptete, er könne nix mehr richten. Der wird in der Zeit der Machtübergabe zwar gern als lame Duck bezeichnet, seine verfassungsrechtlichen Befugnisse sind bis zum 20. Januar aber die gleichen wie zum Tag seiner Vereidigung. Dass sie Weihnachten und Silvester als störend im eventuellen Wahlkampf empfindet, geschenkt. Die Neuwahl sei „ohnehin nicht Stabilitätsfaktor für Demokratien“. Das ist schon eine verblüffende Aussage. Aber sie ist nun mal in der Welt.

Jagdszenen in Amsterdam

Fans des israelischen Fußballclubs Maccabi Tel Aviv werden durch die Stadt gejagt. Über die Straße gezerrt, verprügelt, in die Ohnmacht getreten, liegengelassen. Wenige Stunden zuvor noch hatten Ajax-Fans ausgelassen mit ihnen das nach der Hatikva wohl bekannteste hebräische Volkslied „Hava Nagila“ gesungen: „Lasst uns glücklich sein, lasst uns glücklich sein. Lasst uns singen, lasst uns singen.“ Auf dem Dam, am Nationalmuseum. Mit dem wird seit 1956 an die Befreiung der Niederlande vom deutschen Faschismus erinnert.

Und dann – Antisemiten jagen im Dunklen Fußballfans durch die Straßen. Verschleppen sie. Fragen sie unter Schlägen und Tritten: „wo kommst Du her? Zeig mir deinen Pass“ Als wäre die sie nicht befriedigende Antwort ein Freibrief. Als gehörten ihnen die Straßen Amsterdams. Was man in europäischen Städten zuvor schon beobachten konnte – öffentliches Beten auf Straßen und Plätzen gen Mekka als passivaggresive Raumgreifung – wurde in Amsterdam unter Gewalt fortgesetzt. Warum? Weil der Mob den Willen zum Pogrom hatte und weil er ungestört toben konnte.

In der Atomphysik gibt es das Phänomen der Kritischen Masse als Voraussetzung dafür, dass in spaltbarem Material ausreichend Neutronen produziert werden, um eine Kettenreaktion auszulösen. In Amsterdam versammelten sich genügend Antisemiten um sich stark genug für Terror zu fühlen. Kriminologen, Soziologen mögen dem nachforschen, wo derartiges noch möglich sein könnte. Die Antworten werden erschreckend ausfallen.

Schwere Wahl

Die Welt der großen Politik ist so widersprüchlich. Da gibt es zum Beispiel in den USA einen Präsidentschaftskandidaten, vor dem warnt angeblich ein Dutzend seiner ehemaligen Mitarbeiter: den auf keinen Fall noch einmal. Und dann gibt es eine Kandidatin, die vom Präsidenten im Rennen zum Weißen Haus steif und fest behauptet, der sei ja noch immer full capacity und die dennoch bereit stand, als er auf offener Szene in einer Art kleiner Putsch beiseite geschoben wurde. Er war nicht mehr die Zugnummer, was sich unter anderem an der Zurückhaltung von Geldgebern für den teuren Wahlkampf zeigte. Als die Frau, die eigentlich nur Zweitbeste, an die Spitze gerückt worden war, floss das Geld wieder.

Der Bewerber, so kann man verfolgen, erzählt Geschichten. Im Moment nett anzuhören, doch wenn man sie überprüft, würde man immer wieder feststellen, dass sie, sagen wir, sich nicht immer als prüfungssicher erweisen. Und die Bewerberin? Sie lacht sich im Wesentlichen durch den Wahlkampf und erzählt zu den verschiedensten Anlässen in mitunter gleicher Wortfolge das Gleiche. Wenn dann mal der Teleprompter ausfällt, muss sie extemporieren, wie man es in der Theatersprache so nennt. Aus dem schöpfen, was sie im Kopf hat. Und dann fällt einem wieder ein, dass der einmal bestmögliche Kandidat der Demokraten, nachdem er in Richtung Altenteil in Delaware dirigiert worden war, seinen Ersatz als die bestmögliche Kandidatin preisen musste.

Aber wer zu Wahlkampfveranstaltungen geht, möchte sich in der Regel nicht davon überzeugen, dass der oder die da vorne auf der Bühne eigentlich nicht der Lieblingskandidat, die Lieblingskandidatin ist. Wer zu so einer Veranstaltung geht, wird zum Teil einer Inszenierung und es ist unerheblich, ob man ein Schild mit einem Namen in die Luft hält. Die Skeptiker sieht man nicht. Die Unentschlossenen sind die Zielgruppe. Solche Veranstaltungen und sogar der Weg dorthin sind für die Wirkung im Moment konzipiert, auch für wirkmächtige Fotos. Das zeigt sich, wenn der Nochpräsident die potentiellen Wähler des Kontrahenten seiner Nochstellvertreterin als garbage bezeichnet – der Pressestab „redigierte“ die Abschrift des Telefonats und der Präsident schickte noch eine Erklärung hinterher, was er eigentlich sagen wollte – und die Berater des Möchtegernpräsidenten setzen den prompt in ner roten Sicherheitsweste auf ein Müllauto. Und der fragt die Anwesenden: wie gefällt euch mein Müllauto? Schenkelklopfen. Beifall für soviel Kalkül.

Nun hat der Wähler nach so einem Wahlkampf sich zu entscheiden zwischen einem Geschichtenerzähler und einer lachenden Maske.

Überlegung beim Enkelin-Besuch

Enkelin 1 und Enkelin 2 sind zu Besuch. Das erste Mal, ohne Eltern, über mehr als eine Woche. Und wie es der Zufall so wollte, auch am Tag, als das von interessierter Seite so hoch gelobte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft trat. Angesichts dessen erinnerte ich mich an einen Auftritt einer SPD-Bundestagsabgeordneten, die sich in einer Plenarsitzung-Rede doch tatsächlich dafür stark machte, dass schon Sechsjährige über ihr Geschlecht befinden können sollten. Und ich grübelte.

Weil ich bei beiden Mädchen eigenwilliges, schwer interpretierbares Verhalten – im Sinne des Selbstbestimmungsgesetzes – feststellen musste. In einem Moment stürzen sie sich auf Schminkzeug – Lippenstift, Nagellack und sowas – und gehen derartig aufgewertet, selbstbestimmt mit den Großeltern in die Stadt. Man sollte annehmen, dass das mehr sei als ein anerzogenes Rollenbewusstsein. Die Mädels schleppen auch abwechselnd Elisabeth durch die Wohnung und setzen die Babypuppe neben sich zum Essen. Mädchen, so weit so gut.

Doch dann lassen sie sich auf alle viere herunter und stürzen bellend oder galoppieren wiehernd durch die Wohnung. Gern sitzt dann die Kleinere der beiden auf ihrer Schwester und treibt die mit „Hüh“ zu einer schnelleren Gangart an. Mit welchen Namen sie in diesen Situationen angesprochen werden wollen, verrate ich nicht. Ihnen steht immerhin ein gewisses Maß an Diskretion zu. Aber ich mache mir Gedanken, ob sie Pansen im Hundefutter mögen würden oder wie viel Hafer im Pferdefutter sein müsste, um sie angemessen zu ernähren. (Dass man Pansen essen kann, wissen sie noch nicht einmal. Vor Jahrzehnten überraschte eine mittlerweile verstorbener Fernsehkoch mit einem Pansenrezept mit Champagner die Gastro-Öffentlichkeit. Die Mädels müssen das nicht wissen. Haferflocken mögen sie als Mädchen im Porridge.)

Sie gehen beide mit ihrem jeweiligen Identitätswechsel geradezu spielerisch um. Sie nehmen mir es auch nicht übel, wenn ich ihre verschiedenen Identitäten anspreche. Wir reden ja über ihre Wirklichkeit. Sie streiten nicht ab, dass sie mal Hund waren und mal Pferd und mal kleine Mädchen sind. Sie suchen ja noch ihre Identität. Das macht mich locker.

Ich weiß aber noch nicht, wie sie darauf reagieren würden, wenn eine der beiden in ein Paar Jahren, vielleicht schon als 15-Jährige, das Mädchen sein und das Hund und Pferd sein hinter sich lassen würden und dann in öffentlicher Runde davon berichtet würde. Wären sie lediglich peinlich berührt, würden sie es zu erkennen geben? Wie müsste man ihr Rechtsempfinden in der Zwischenzeit konditionieren, damit sie akzeptierten, dass man für das Erzählen einer Jahre zurückliegenden Wahrheit bestraft würde? Dass es Menschen gibt, die das für gut und erstrebenswert halten, muss sie noch nicht interessieren. Sie dürfen ja noch nicht wählen.

Alles ganz anders

Seit 1990 sah sich ein Thüringer Landtag in einer Kette direkter Nachfolge und fixierte das in einem Gesetz, auch weil so, wie es in der Gesetzesbegründung heißt, „weil damit zeitintensive Ver-
handlungen über die Geschäftsordnung vermieden werden könnten“. 1994 wurde dazu ein Geschäftsordnungsgesetz verabschiedet, in dem geregelt ist, dass die Geschäftsordnung des Vorgängers gilt, bis die neu gewählten Abgeordneten sich eine neue Geschäftsordnung geben. Aus der Vorläufigen Geschäftsordnung wurde mit dem Überleitungsgesetz eine Geschäftsordnung.

Es gab laut Protokollen grundsätzlichen Streit darüber, ob ein solches Gesetz überhaupt angemessen sei. Der damalige Fraktionschef der Linke Liste/PDS zeigte sich in der zweiten Lesung des Gesetzes überzeugt: die gleichen Abgeordneten, die an der Geschäftsordnung arbeiteten hätten nicht gewusst, dass die für den „nächsten Souverän“ gelte würde. Die Regierungsfraktionen CDU und FDP hätten ihn nie zu einem Änderungsantrag oder zur Teilnahme an einer Ausschussberatung überreden können, „wenn ich gewußt hätte, daß das eine Vorschrift für den nächsten Landtag würde“.

Schon zur Einbringung des Gesetzes drei Wochen zuvor hatte er ein solches Gesetz abgelehnt, dem ja die Überzeugung zugrunde liege, die Konstituierungsfrage des nächsten Landtags „regeln zu müssen. Genau dies aber bedeutet die Bevormundung des nächsten Landtages.“

Der damalige – zweite – Vizepräsident des Landtags von der SPD beklagte, man bräuchte in der Debatte zur Geschäftsordnung „ein wirklich dickes Fell“. Und er erwähnte einen Gutachten, die Verfassungswidrigkeit der CDU-FDP-Vorschläge aufzeigten, ein Gutachter ginge davon aus, dass bei den Minderheitenrechten beide Fraktionen „ein bißchen etwas gerade an der Verfassungsmäßigkeit entlang geschrammt“ seien. Die beiden wollten den Kernbereich des Parlamentes – über seine Geschäftsordnung selbst zu entscheiden – über ein Gesetz öffnen, kritisierte der Sozialdemokrat. Selbst die Landesregierung hätte so in die Debatte eingreifen können.

Die Beratung dieses Gesetzentwurfes aus der Mitte des Landtages im Justiz- und dem Verfassungsausschuss wurde mit Regierungsmehrheit abgelehnt. Dabei hatte der Fraktionsführer der CDU zwei Plenarsitzungen zuvor darauf bestanden, dass jedes Gesetz in den Ausschüssen beraten werden müsse.

20.16 Uhr am 7. Juli 1994 war die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass fürderhin jeder Landtag mit der von seinem Vorgänger beschlossenen Geschäftsordnung seine Arbeit aufnimmt. Bedenken bis hin zur vermuteten Verfassungswidrigkeit – immerhin werden Abgeordnete für eine gewisse Zeit von einem Landtag, den es nicht mehr gibt in ihrem Willen gebunden – wurden all die Jahre danach zurückgestellt. Oder ignoriert?

Immer blieben die Mehrheitsverhältnisse so, dass man sich damit arrangieren konnte. Doch mit der Wahl am 1. September 2024 wurde die AfD im Thüringer Landtag stärkste Kraft und die anderen verbliebenen Fraktionen CDU, Linke und SPD erinnerten sich plötzlich der dreißig Jahre zurückliegenden, alten Querelen um die Geschäftsordnung. Das erstmals in den Landtag gewählte BSW trug die Bedenken mit. Selbstverständlich. Sie wurden zum „archimedischen Punkt“ mit dem die lange Jahre geübte Parlamentspraxis ausgehebelt wurde.

Begriffe, die 30 Jahre lang in den Protokollen ruhten, Selbstbindung, Bevormundung wurden wieder ins Feld geführt. Erfolgreich, weil sich in dieser Grundsatzfrage leicht eine Mehrheit fand. Die Geschäftsordnung wurde nach einer einstweiligen Anordnung des Verfassungsgerichtshofes so geändert, dass die Wahl des Parlamentspräsidenten vom AfD-Alterspräsidenten nicht bis in die unsicheren Gewässer eines dritten Wahlganges geführt werden konnten. Die Frage, ob das Geschäftsordnungsgesetz nun tatsächlich verfassungswidrig ist, wurde nicht gestellt und musste von den Richtern bei Erlass der der Einstweiligen Anordnung weder erwogen noch beantwortet werden.

Die Richter in Weimar werden in absehbarer Zeit über eine Beschwerde der AfD zu befinden haben, denn mit der Geschäftsordnung wurde zugleich die Zahl von Ausschussmitgliedern geändert. In einer Weise, beklagt die AfD, dass sich die tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse im Landtag in den Ausschüssen nicht widerspiegelten und ihr so Sperrminoritäten versagt würden. Genau davor hatten ja die vier anderen Parteien gewarnt. Wie erinnern uns, schon in der ersten Legislatur war von der Opposition beklagt worden, dass der Regierungsmehrheit Minderheitenrechte nicht so wichtig seien.

Erst kommt das Fressen…

Mit der Moral ist das so eine Sache. „Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral“, schrieb Bert Brecht in eine Ballade seiner Dreigroschenoper. Der Interpretationsmöglichkeiten dazu gibt es viele. Nicht einmal marxistisch Gebildete müssen sich daran erinnern, dass Friedrich Engels am Grab von Karl Marx am 17. März 1883 das etwas eleganter formulierte: Marx habe das Entwicklungsgesetz der menschlichen Geschichte entdeckt: „die bisher unter ideologischen Überwucherungen verdeckte einfache Tatsache, daß die Menschen vor allen Dingen zuerst essen, trinken, wohnen und sich kleiden müssen, ehe sie Politik, Wissenschaft, Kunst, Religion usw. treiben können…“ Ich habe das Datum auch nachschlagen müssen.

Wenn die Menschen aber essen, trinken, wohnen sich kleiden können, wie steht es dann um die Moral. Ist sie ehern, gar in Stein gemeißelt? Der Blick ins Leben zeigt, dass diese Frage, stellte man sie mit hochfahrenden Erwartungen, wenig mit dem Leben zu tun hat. Man muss der Einfachheit halber nur in Erwägung ziehen, dass man als Mann heutzutage sich nur seinen Körper bunt anmalen muss, sich ein kleines Ränzlein – das muss nicht bunt sein – auf den Rücken schnallen muss, mit Gleichgesinnten eine Demonstration anmelden muss, um nicht als Exibitionist verhaftet zu werden, wenn man sein Skrotum, ob sie es wollen oder nicht für alle sichtbar, ausführen möchte. Das ganze dann als Einsatz für queere Lebensweise ausgeben und der Fall ist geritzt. Oscar Fingal O‘Flaherty Wills Wilde zum Beispiel hätte von dieser Möglichkeit nicht zu träumen gewagt, als er für seine queere Lebensweise, die damals von ganz Aufgeklärten als homosexuell bezeichnet wurde aber von Übelnehmerischen als Sodomie kriminalisiert wurde, in den Kerker in Reading gewandert ist.

Engels stellte 1883 unausgesprochen einen Zusammenhang zwischen Moral und Politik her. Und damit sind wir in der Gegenwart. Weil auch in der Politik sich moralische Übereinkünfte wandeln. Doch als wären die ehern, gerade zu in Stein gemeißelt (Achtung, das ist ne rhetorische Wiederholung) beharrten Parteien im Landtag des schönsten Freistaates am Wochenende darauf, dass man eine Frau, die rechtskräftig wegen Betrugs, noch dazu am Landtag, verurteilt worden ist, nicht als Parlamentspräsidentin wählen könne. Um diesen Anspruch auch tatsächlich abzusichern, änderte man kurzerhand – nachdem der CDU klar geworden war, dass sie nicht stärkste Kraft im Hause ist – darüber hinaus noch die Geschäftsordnung des Hohen Hauses, Im Frühjahr hatte sich wegen Weigerung der CDU keine Mehrheit für dieses Vorhaben finden lassen. Man muss nicht mal eine Kausalität zwischen den beiden Sachverhalten finden, um sich zu wundern.

Sie werden jetzt nach der Wandlung der Moral in der Politik fragen. Drei Namen stehen stellvertretend dafür. Wiesheu, Wissmann, Pau. Otto Wiesheu fuhr 1983 eine Frau tot. Da war er CSU-Generalsekretär. Er trat erwartbar zurück. Sieben Jahre später wurde er als „rechtskräftig Verurteilter“ Staatssekretär, drei Jahre später Minister in Bayern.

Gegen den CDU-Politiker Matthias Wissmann verhängte ein Gericht 1989 einen Strafbefehl, wegen steuerrechtswidriger Wahlkampffinanzierung. Vier Jahre später wurde er Wissenschftsminister, wenige Wochen später Verkehrsminister im Kabinett Kohl. Und Frau Pau? sie kann als eine wegen Hausfriedensbruch „rechtskräftig Verurteilte“ bezeichnet werden. Die Frau, die als Bundestagsabgeordnete Tun und Lassen der Bundesregierung zu kontrollieren hat, meinte 1994, das reiche nicht. Weil gegen ihre Partei ein Steuerbescheid über 67 Millionen Mark verhängt wurde und weil ihr als Abgeordneter der direkte Zugriff auf das zuständige Finanzamt naturgemäß verwehrt war, besetzte sie mit Genossen kurzerhand eine Außenstelle des Bundesinnenministerium. Zwei Instanzen wollten das Argument der Genossin nicht akzeptieren, dass der Steuerbescheid den Ruin der PDS bedeute. Was ja angesichts der tatsächlichen Entwicklung als eine vorgeschobene Begründung angesehen werden kann. Frau Pau ist mittlerweile eine verdiente Genossin, die unter anderem eine Legislatur als nur eine von zwei Wahlkreisgewinnerinnen der PDS im Bundestag saß. Und bis auf die jüngste Bundestagswahl immer den Wahlkreis gewann.

Nun könnte in allen drei Fällen eingewendet werden, sie gelten schon lange nicht mehr als vorbestraft. Richtig. Es gibt das Gesetz über das Bundeszentralregister, in dem gesetzlich geregelt Verurteilungen eingetragen werden, die bei der Erstellung polizeilicher Führungszeugnisse abgefragt, aber nach einer gewissen Zeit getilgt werden müssen. Das gilt für jeden unabhängig von Geschlecht, Vermögen oder gar politischer Gesinnung. Keinem der drei hat es geschadet, dass sie zum Zeitpunkt ihrer „Beförderung“ als rechtskräftig verurteilt hätten bezeichnet werden können. Die Mehrheitsverhältnisse waren bei den beiden Herren jeweils so, dass das darauf Rumreiten nichts gebracht hätte und bei der Frau von der PDS hat es schlichtweg nicht einmal interessiert, als sie anstelle des seinerzeitigen PDS-Chefs, der vier mal vergebens in‘s Rennen um einen Platz im Bundestagspräsidium geschickt worden war, nach einer Verzögerung als akzeptable Kompromisskandidatin aufgestellt und gewählt wurde.

Aber das alles ist lange her und fast vergessen.

Vergessene Geschichte

In den Reihen der CDU-Fraktion des schönsten Freistaates, sitzen Abgeordnete, die sich unangenehm erinnert fühlen mussten, als ihnen der Parlamentarische Geschäftsführer der stärksten Fraktion eine kurze Lektion in Parlamentsgeschichte erteilte. Es ging um die Wahl eines CDU-Kandidaten in das Amt des Landtagspräsidenten, weil der zu Beginn der Legislatur Gewählte seinen Rückzug aus aus dem Parlament angekündigt hatte und vom Amt zurückgetreten war. Die CDU wähnte damals die Geschäftsordnung auf ihrer Seite. Sie sollte sich irren.

Die geheime Abstimmung zur Drucksache 6/6385 ging für die Christdemokraten – damals noch die stärkte Fraktion – am 9. November 2018 gründlich in die Hose. 88 abgegebene Stimmen 40 für den CDU-Mann, 48 Nein-Stimmen. Die rot-rot-grüne Koalition ließ den Kandidaten der Fraktion durchfallen. Ein Debakel. Der damalige Fraktionschef erklärte danach, das sei „ein ungewöhnlicher Vorgang, der gegen alle parlamentarischen Gepflogenheiten verstößt.“ Der unterlegene Fraktionschef warf den damaligen Mehrheitsfraktionen der LINKE , der SPD und Bündnis 90/Grüne vor, „sich als moralische Instanz“ aufzuspielen, wie es in einer Pressemitteilung hieß. Die Wahl eines Landtagspräsidenten sei grundsätzlich keine Angelegenheit die der Logik von Regierungsmehrheit und Opposition folgt, nahm der Politiker unausgesprochen Bezug auf den gebotenen Schutz von Minderheitenrechten.

Die Grünen hatten früh Widerstand signalisiert, nannten den Vorschlag eine „Provokation“. Sie stoppten damit die Pläne. Heym, daran sei erinnert, hatte sich nach der Landtagswahl offen für Gespräche mit der AfD ausgesprochen. „Rechnerisch reicht es für ein Bündnis aus AfD, CDU und FDP. Ich finde, das sollte man nicht von vornherein ausschließen, man tut der Demokratie keinen Gefallen, wenn man ein Viertel der Wählerschaft verprellt.“ 17 damalige Abgeordnete, wurden gezählt, die die Position stützten. Zur gleichen Zeit favorisierte ein CDU-Landrat in Thüringen eine Koalition mit der Linke. Wirre Zeiten.

Der damalige Fraktionschef und der betroffene Abgeordnete sitzen nicht mehr im Landtag. Das Wissen um die Geschichte scheint nach sechs Jahren verschüttet zu sein. Das und die mit allen möglichen und unmöglichen Argumenten unterfütterte politische Absicht, die Geschäftsordnung zu ändern, um ein AfD-Mitglied an der Spitze des Landtags verhindern zu wollen, erklärt die Verfahrensweise. Plausibel macht sie es nicht.

Millionen Fliegen

Das Geschäftsordnungsgesetz für den Landtag im schönsten Freistaat ist wie das Handauflegen für neue katholische Bischöfe, mit der deren Nachfolge im Amt Petri manifestiert wird. Es steht für die Kontinuität der Volksvertretung neben dem Prinzip der Diskontinuität. Und es regelt, nach welche Bedingungen die konstituierende Sitzung alle fünf Jahre abzulaufen habe.

Aber schon, dass es bestimmt, dass die Geschäftsordnung des alten Landtags für den neuen so lange gilt, bis der ne neue sich eine gegeben hat, das zeigte sich in den Debatten zur Konstituierung, ist nicht mal Allgemeingut. Unangegriffen wirkt das Gesetz so lange nicht einzelne Bestimmungen der Geschäftsgrundlage des Parlamentes geändert werden sollen, noch bevor der Landtag seine Konstituierung abgeschlossen hat. In der ersten Sitzung des Landtags zeigte sich einmal mehr, wie sehr Geschäftsordnungsdebatten heftig geführter politischer Streit sein können.

Im Streit wurde dem teilweise überfordert wirkenden Alterspräsidenten aus dem Plenum vorgehalten, er sei demokratisch nicht legitimiert, nicht mehr als ein Frühstücksdirektor. Rechte wie dem gewählten Präsidenten stünden ihm deshalb nicht zu. Zugleich sollte der „demokratisch nicht Legitimierte“ eine hoch brisante Debatte zur Geschäftsordnung mit Beschluss zu ihrer Änderung leiten noch bevor ein neuer Landtagspräsident gewählt wurde. Stringent ist das nicht. Dessen Wahl und die seiner Stellvertreter hat ohne Aussprach zu erfolgen, legt die Geschäftsordnung fest.

Was im Streit um die den rechtlichen Grundlagen folgende, richtige Vorgehensweise zu beobachten war: die gegen die AfD stehende Mehrheit beanspruchte für sich das Mehrheitsprinzip als Mittel der Rechtsinterpretation. Doch der alte Sponti-Satz gilt noch immer: Millionen Fliegen können sich nicht irren – Scheiße ist essbar. Man könnte das vornehmer ausdrücken, ich weiß.

Der Verfassungsgerichtshof wird weisen, wessen Rechtsauffassung die tragende ist.

Über‘s Knie brechen

Spät abends, bei Lanz, im ZDF, berichtete der CDU-Fraktionschef im Landtag des schönsten Freistaates, dass es bereits im Frühjahr Übereinstimmung innerhalb der Fraktionen gegeben habe, die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass der Landtagspräsident/die Landtagspräsidentin „aus der Mitte“ der Abgeordneten zu wählen sei. Das geböte die Verfassung so.

Der CDU-Politiker musste öffentlichkeitswirksam das Vorgehen zur zwischen seiner Fraktion und der des BSW verabredeten neuerlichen Änderung der Geschäftsordnung mit einem verfassungsrechtlichen Argument untermauern. Dass diese Verfahrensweise mit den Fraktionen der Linke und der SPD abgesprochen worden ist, kann als gegeben vorausgesetzt werden. Ebenso, dass nicht mit der AfD darüber gesprochen, geschweige denn verhandelt worden ist.

Schaut man in die Protokolle der Landtagssitzungen, der 7. Legislatur, wird man von der erwähnten Übereinkunft nichts finden. Auch keinen Beschluss dazu. Wohl gab es eine Arbeitsgruppe, um Änderungen zu verabreden. Aber was im Plenum nicht beschlossen wurde, gibt es auch nicht. Und der Gedanke dazu, selbst wenn er einmal intern zu Papier gebracht worden sei, verschwindet in der runden Ablage. Das Stichwort heißt „Diskontinuität“.

Also: neuer Landtag, neuer Anlauf. Was ja eigentlich normal ist. Nur dass der Anlauf diesmal wohl auf verfassungsrechtlich dünnem Eis genommen werden soll. Diesmal vor der Besetzung des Spitzenpostens, weil ja die Wahl einer AfD-Politikerin/eines AfD-Politikers verhindert werden soll. Die AfD ist mit 32 Mandaten stärkste Kraft (stärker als die Linke in der 7. Legislatur, 29 Mandate) und nach der derzeit gültigen Geschäftsordnung käme ihr der Posten zu. Um ihr das angezielte Verdrängen vom Spitzenamt „schmackhaft“ zu machen meinen andere Fraktionen, genüge es, ihr das Amt eines Vizepräsidenten/einer Vizepräsidentin antragen anzutragen. Ohne dass Sympathie überbordet, kann die AfD-Fraktion diesbezüglich als gebranntes Kind angesehen werden.

Der letzte AfD-Politiker in diesem Amt verabschiedete sich am 5. November 2021 nach der Bundestagswahl in Richtung Berlin. Danach standen diverse Nachwahlen für Vizepräsidenten -Präsidentinnen an. Grüne und SPD wechselten ohne Probleme aus unterschiedlichen Gründen Frauen gegen Frauen aus. Bei der Nachwahl des AfD-Vertreters berief sich die Mehrheit der Abgeordneten quer durch die Fraktionen immer auf das freie Mandat und lehnte mehrfach Frauen wie Männer ab. Nun also soll die stärkste Fraktion glauben, die seit vier Jahren eingeübte Praxis könnte mit Fingerschnipsen abgestellt, die freien Mandatsträger überzeugt werden, das der AfD zu geben sei, was ihr parlamentarisch zusteht?

Zurück zum Ausgang. Die Geschäftsordnung wurde im Lauf der zurückliegenden fünf Jahre tatsächlich mehrmals geändert. Das erste Mal zur Konstituierung des Landtages. Dann waren Bedenken der EU zu berücksichtigen, um ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland abzuwenden. Eine umfangreiche Änderung wurde 2021 nötig, weil die Liberalen durch Abgang einer von fünf Abgeordneten den Fraktionsstatus verloren und somit die Rechte parlamentarischer Gruppen festgeschrieben werden mussten. Und im März 2024 wurde tatsächlich die Geschäftsordnung noch einmal novelliert – um Fragen zu Redezeiten zu klären.

Als diese Änderung vorbereitet wurde, stand die Thüringer AfD bei der Sonntagsfrage bei Forsa im Höchstwert von 36 Prozent, changierte bei allen anderen Meinungsforschern da und in den nachfolgenden Umfragen beständig um die 30 Prozent. Wie das ausgehen würde, konnte man sich also ausmalen, zumal ja sämtliche Bemühungen, der AfD die Wählerschaft abspenstig zu machen erfolglos blieben. So manövrierten sich die bei der jüngsten Wahl der AfD unterlegenen politischen Gegner selbst in die Lage, zur Konstituierung des Parlamentes eine Änderung der Geschäftsordnung über‘s Knie brechen zu müssen. Bis Weimar sind es über Ulla 26 Kilometer, keine vierzig Minuten Fahrzeit.

Keine Atempause …

… Geschichte wird gemacht. Fehlfarben lieferte 1982 den Slogan für manche spätere progressive Bewegung. Aber ob es vorangeht? Im Thüringer Landtag, wer weiß? So oder so wird am Donnerstag in Thüringen Parlamentsgeschichte geschrieben.

Der Souverän hat den Parteien am 1. September eine kaum lösbare Aufgabe gestellt. Die Grünen flogen hochkant aus dem Landtag. Linke und SPD wurden jämmerlich gerupft. Das BSW kam wenige Wochen nach seiner Gründung im schönsten Freistaat zweistellig rein. Die AfD ist stärkste Kraft. Und da beginnt das Problem.

Alle anderen im Landtag vertretenen Parteien sind der Überzeugung, ein Mitglied der AfD darf nicht Landtagspräsident werden. Einen Namen nannte die AfD mittlerweile und prompt erinnert man bei den Linken fleißig daran, dass das Landtagsmitglied zu einer Geldstrafe verdonnert wurde, weil es gleich zu Beginn seines Mandats vor zehn Jahren Verträge und Rechnungen fingiert hatte. Und überhaupt, 2016 zog es im schwarzen Niqab durch den Plenarsaal.

All die Argumente – jedes einzelne für sich mag gegen die Kandidatin sprechen – waren aber bereits im Vorhinein abgewertet worden, als man eilig kundtat, überhaupt kein AfD-Mitglied zu wählen, noch bevor überhaupt ein Name bekannt wurde. Der AfD aber stünde als stärkster Fraktion nach derzeit geltender Geschäftsordnung der erste Zugriff auf das Spitzenamt zu. Darum, tatata, soll die Geschäftsordnung geändert werden. Noch bevor sich der 8. Landtag konstituiert hat. Und zwar so, dass bereits im ersten Wahlgang jede Fraktion ein Mitglied als Kandidat benennen kann. Die mittlerweile zwei mal geänderte Einladung zur ersten Sitzung nach Geschäftsordnung des 7. Landtags sieht diesen Tagesordnungspunkt vor, für den die in ihrem Wortlaut eigentlich keine Handhabe bietet. Das ganze soll der Alterspräsident leiten, der von der AfD kommt.

Nicht geregelt ist, ob der nicht vor dem Aufruf des in Frage stehenden Tagesordnungspunktes 4 „Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags, Antrag der Fraktionen der CDU und des BSW gemäß Drucksache 8/7“ die Sitzung formell beenden kann. Unterbrechen kann er sie jedenfalls. Aber für wie lange? Es wäre zwar eine Eulenspiegelei, aber wenn der Parlamentarismus in Thüringen schon mal in der Krise steckt…

Soweit muss es jedoch nicht kommen. Die AfD verfügt über die nötige Anzahl von Abgeordneten um gegebenenfalls gegen den nach der geänderten Geschäftsordnung gewählten Landtagspräsidenten von der CDU einen Abberufungsantrag zu stellen. Man befindet sich ja nach Überzeugung der anderen Fraktionen in keinem nur wenige Minuten dauernden Transitorium zwischen Zusammenrufen, Festellen der Beschlussfähigkeit und nach Geschäftsordnung abgeschlossener Konstituierung. Die Geschäftsordnung gilt ja nach Lesart der anderen Parteien bereits. Und wenn in der die Abberufung des Landtagspräsidenten geregelt ist, kann man danach handeln.

Mindestens nach zehn maximal nach zwanzig Tagen wäre darüber zu entscheiden, mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Also eigentlich ein Aufsehen erregendes aber letztendlich erfolgloses Unterfangen. Maximal zwanzig Tage wäre das Landesparlament gelähmt. Aber wir sind ja ohnehin in einer politisch veranlassten Parlamentskrise.

Die dritte Option: unmittelbar nach Aufrufen der Namen der Abgeordneten noch vor dem Aufruf des Tagesordnungspunktes 4 wird beim Verfassungsgerichtshof in Weimar eine einstweilige Anordnung beantragt, um die eigenen Rechte laut alter Geschäftsordnung zu wahren. Für gewöhnlich wichten in einem solchen Fall die Richter was schwerer wiegt, den neuen Rechtszustand einstweilen zu belassen oder dem Begehren zu entsprechen. Dem könnte so,oder so eine formelle Beschwerde folgen. Die AfD war ja damit in Parlamenstangelegenheiten verschiedentlich erfolgreich, weil ja noch so gut meinende Mehrheiten von Abgeordneten oder die Spitze des Landtags nicht vor Verletzungen der Verfassung gefeit sind. Dauer unbekannt. Ergebnis offen.