Verfassung und Wirklichkeit

Die Verfassung des schönsten Freistaates hat einen eigenen Artikel, der die Stellung der Opposition im Landtag umschreibt. Der Artikel geht so:

Artikel 59

(1) Parlamentarische Opposition ist ein grundlegender Bestandteil der parlamentarischen Demokratie.

(2) Oppositionsfraktionen haben das Recht auf Chancengleichheit sowie Anspruch auf eine zur Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben erforderliche Ausstattung.

Mit irgendwelche einschränkenden Epitheta operiert die Landesverfassung nicht. Die Verfassung und mithin auch dieser Artikel galten, als die CDU mit absoluter Mehrheit regierte. Sie galten, als nach Landtagswahlen 2009 erstmals eine Regierung geführt von der Nachfolgepartei der SED möglich gewesen wäre, die SPD aber als Juniorpartner eine Koalition mit CDU ging. Sie galten, als ein viertel Jahrhundert nach der friedlichen Revolution in der DDR die Linke erstmals in Thüringen in Regierungsverantwortung gewählt wurde. Sie gilt ungeachtet der Pattsituation zwischen den die Brombeer-Regierung tragenden drei Fraktionen und den beiden Oppositionsfraktionen.

Da ist nix zu lesen von möglichen Einschränkungen der Rechte und Möglichkeiten, die Oppositionsrolle auszufüllen. Es gab auch in der Vergangenheit Ningeligkeiten zum Beispiel gegen die SED-Nachfolger. Die oppositionelle PDS schickte erst keine Mitglieder in die Wahl für die PKK, wie etwa in deren Bericht an den 4. Landtag am 3. März 2006 zu lesen ist. Im Februar 2014 in der fünften Legislatur brachte die Linke ein Gesetz zur Auflösung des Thüringer Verfassungsschutzes ein. Sie sah darin „einen großen Schritt auf dem transformatorischen Prozess in eine geheimdienst– und nachrichtendienstfreie Gesellschaft“. In der 6. Legislatur führte dann ein Linke-Abgeordneter die PKK. Hat das eine mit dem anderen zu tun?

Nach der Landtagswahl am 14. September 2014 – nur ein Jahr, nachdem sie gegründet worden war – zog die Partei, deren Name nicht genannt werden möge, um sie nicht noch stärker zu machen, als sie ohnehin durch Zutun und Lassen der konkurrierenden Parteien geworden ist, in den 6. Landtag ein. 52,4 Prozent der Wahlberechtigten setzten die Partei mit elf Abgeordneten gemeinsam mit der CDU auf die Oppositionsbänke. R2G hatte nach einem Hin und Her zweier MdB eine Stimme mehr als die Oppositionsfraktionen. Was Oppositionsarbeit selbst bei knapper Mehrheit der die Regierung tragenden Fraktionen wert ist, erfuhr die CDU beispielsweise in der Haushaltsdebatte für den Doppeletat 2018/2019. 1200 Änderungsanträge der Fraktion ließ die knappe Regierungsmehrheit durchfallen.

Im 7. Landtag der am 27. Oktober 2019 gewählt wurde, konnte die betreffende Oppositionspartei die Zahl ihrer Sitze auf 22 verdoppeln. 21 gingen an die CDU, fünf an die FDP – Mehrheit für R2G perdu. Vier Stimmen fehlten. Die linksgeführte Regierung rettete sich über die Zeit durch ein Stabilitätsabkommen, im Grunde aber dadurch, dass man darauf vertrauen konnte, dass die gemeinsame Kraft der drei sehr verschiedenen Oppositionsfraktionen nicht wirksam werden konnte. Eine Blockade bei der Wahl von Richtern und Staatsanwälten konnte damals nur dadurch verhindert werden, dass der Kandidat der rechts vom Rednerpult sitzende Fraktion ins Amt des Parlamentsvizepräsidenten gewählt wurde. Sogar mit der Stimme des Minderheitsregierungsschefs. Der begründete öffentlich seinen Schritt: „Ich habe mich sehr grundsätzlich entschieden, auch mit meiner Stimme den Weg frei zu machen für die parlamentarische Teilhabe, die jeder Fraktion zugebilligt werden muss.“

Von all dem war nichts mehr zu hören, als nach der Bundestagswahl 2021 der Vizepräsident sich nach Berlin verabschiedete. Sämtliche Kandidaten wurden in der verbleibenden Legislatur für nicht achtbar genug befunden. Nix mehr mit Teilhabe. Keine Wahl der Kandidaten in die PKK, in die G10-Kommission. Begründungen wurden in den Kandidaten selbst gefunden und in der anfänglichen Einschätzung des Verfassungsschutzes, die Partei sei ein rechtsextremer Verdachtsfall und später sie sei gesichert rechtsextrem. Da konnte leicht begründet werden, dass nicht die mit der Kontrolle des Nachrichtendienstes befasst sein könnten, die der Verfassungsschutz kontrolliere.

Das Vorgehen auf parlamentarisch-politischer Ebene wurde 2022 durch gemeinsames Agieren der Minderheitsregierung und der von Rednern der Linke gern als demokratisch bezeichneten Fraktionen unterfüttert mit einer Änderung des Verfassungsschutzgesetzes. „Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn der Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln gewählt werden. Die parlamentarische Opposition im Landtag muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen des Landtags im Gremium vertreten sein“, hieß es vorübergehend im Gesetz.

Als das Gesetz vom 7. Landtag geändert wurde, konnte keiner ahnen, dass in der folgenden Legislatur die Partei mit 32 Mandaten stärkste Kraft werden würde. Die zu erwartenden Capricen wurden schon bei der Konstituierung erkennbar. Wer erinnert sich nicht an den eigenartig agierenden Alterpräsidenten.

Die CDU – im 7. Landtag in der Opposition – organisierte für den 8. Landtag mit BSW und SPD die zweite Minderheitsregierung für den schönsten Freistaat in Folge. Sie ist auf die Unterstützung der Linke angewiesen. Die gibt sie gern für weitere Änderungen der Gesetzeslage zuungunsten der größten Fraktion im Landtag, um die Demokratie im Freistaat zu schützen, wie argumentiert wird. Ursprünglich hatte das Verfassungsschutzgesetz verfügt, die PKK habe aus fünf Mitgliedern zu bestehen, die zu Be-
ginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder (nach d‘Hondt) gewählt werden.

Im März dieses Jahres änderte der Landtag das Gesetz erneut und bestimmte fortan, dass der Landtag festlegen könne, aus wie vielen Abgeordneten die PKK zu bestehen habe – mindestens drei, maximal sechs. Wieder unterschieden in Regierungsseite und Opposition. Danach machte er von seinem neu gefassten Recht Gebrauch und legte sich auf vier Mitglieder fest.

Das Gesetz wurde so verfassungsgerichtsfest gemacht, um die größte Fraktion aus der PKK fern zuhalten. Vom Verfassungsgerichtshof hatte die Fraktion 2020 noch Recht bekommen, als sie per einstweiliger Anordnung die Konstituierung der PKK verhindern wollte, weil sie in dem Gremium nicht vertreten war. Die Verfassungsgsrichter hatten sich damals intensiv mit den Erfordernissen aus Artikel 59 der Landesverfassung auseinandergesetzt. Sie verwiesen darauf, dass die Gründe für eine Ablehnung in der zur Wahl stehenden Person zu suchen sind. Die vorgeschlagene Person müsse für die nach Artikel 97 der Landesverfassung gestellte Sachaufgabe „objektiv ungeeignet oder nicht vertrauenswürdig“ sein, wenn ihre Nichtwahl gerechtfertigt sein soll.

Die Richter schlossen sich der Rechtsauffassung ihrer sächsischen Kollegen an, die 2007 entschieden hatten, es stelle eine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit dar, dass der „Sächsische Landtag bei der Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission alle von der damaligen Antragstellerin vorgeschlagenen Abgeordnetenabgelehnt hatte, ohne durch geeignete verfahrensmäßige Vorkehrungen sicherzustellen, dass solche Ablehnungen nicht von sachwidrigen Gründen bestimmt worden seien.“

All diese Dinge sind nun augenscheinlich nicht mehr beachtlich. Die Verfassungswirklichkeit in Thüringen sieht so aus. Drei Fraktionen benennen zwei Abgeordnete für die Regierungsseite in der PKK. Die beiden sich in gegenseitiger Ablehnung gefallenden Fraktionen benennen jeweils ihre zwei Kandidaten für die Kommission und vier Fraktionen wählen die zwei Kandidaten einer Oppositionsfraktion. Einer Oppositionsfraktion, die dem Haushaltsgesetz für 2025 zur Mehrheit verhalf, der in einem Konsultationsverfahren ein Mitspracherecht eingeräumt wird, noch bevor ein Gesetzentwurf das Parlament erreicht hätte. Dass sie einen Minister oder eine Ministerin in die Landesregierung entsenden kann, dagegen steht das Koopertionsverbot dass sich die CDU per Parteitagsbeschluss auch in Bezug auf die Linke auferlegt hat.

Der Zweck und die Mittel

Machiavelli lebt. Unübersehbare Hinweise dazu wurden in der vergangenen Woche in Koblenz, am Sitz des Verfassungsgerichtshofes für Rheinland-Pfalz durch Veröffentlichung eines Urteil gegeben. Die neun Richter dort hatten über eine Organklage einer Partei zu befinden, deren Name hier nicht genannt werden möge, um sie nicht noch stärker werden zu lassen, als sie ohnehin durch politisches Zutun und Lassen konkurrierender Parteien schon geworden ist.

Die Partei rief den Gerichtshof an, weil die seinerzeitige Ministerpräsidentin im eigenen Namen und Namens ihrer Regierung am 14. Januar 2024 unter anderem über das Internetportal der Mainzer Staatskanzlei und in den sozialen Medien zur Teilnahme an einer Demo gegen die Partei aufgerufen hatte. „Zeichen gegen Rechts – kein Platz für Nazis“ lautete das doppeldeutige Motto. In den Tagen danach gab es noch andere Wortmeldungen aus der Staatskanzlei zum Thema.

Gegen Nazis – um das Motto der Demo am 18. Januar 2024 noch mal aufzugreifen – ist wohl jeder anständige Mensch aber politisch rechts ist ja wohl alles, was sich auf der von der Linke abgewandten Seite der SPD verortet. Da waren vor vielen Jahren auch mal Politiker der CDU. Stichwort „Stahlhelmfraktion“. Die fristeten in der Partei kein Paria-Dasein. Die konnten bei den Christdemokraten und in der Partei etwas werden. Es sei nur an den ehemaligen Unionsfraktionsvorsitzenden im Bundestag Alfred Dregger erinnert.

Die Partei, ihr Name sei nicht genannt, meinte, die SPD-Ministerpräsidentin in Mainz habe gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, das Staatsorganen untersagt, in den politischen Wettbewerb zugunsten oder zulasten einer Partei einzugreifen, als sie zu der Demo unter dem oben genannten Motto aufgerufen hat. Wohl gemerkt, die Regierungschefin rief nicht nur zum Protest gegen Nazis auf, sondern auch zum Protest gegen Rechts.

Das Urteil knappst zusammengefasst: „Die gegenständlichen Verlautbarungen wahren nicht das Neutralitätsgebot“ (RN 45), „der Eingriff in das Recht der Antragstellerin … auf Chancengleicheit ist aber zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt“ (RN 46).

2022, anlässlich der Wahl eines Thüringer Ministerpräsidenten von der FDP und der versuchten Einwirkung der Bundeskanzlerin nach der Wahl auf die Parteien im Freistaat hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, die chancengleiche Beteiligung an der politischen Willensbildung erfordere die Neutralität der Staatsorgane im politischen Wettbewerb der Parteien. Staatsorgane dürften nicht zu Gunsten oder zu Lasten einer politischen Partei auf den Wahlkampf einwirken. Staatsorgane hätten allen zu dienen und müssten sich neutral verhalten.

Weil aber das Grundgesetz, analog eine Landesverfassung, nicht nach dem Prinzip „Wasch mich, aber mach mich nicht nass“ wirken kann, sieht das Bundesverfassungsgericht zwei gleichwertige Verfassungsgüter, die einen Eingriff in das Neutralitätsgebot legitimieren können. Zum einen die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung und zum anderen das Ansehen und das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Bundesrepublik Deutschland in der Staatengemeinschaft.

Nach Mainz geblickt: durch das Tun der nicht zu benamenden Partei – die auf das Urteil gestützt überdies von Verfassungsorganen des Landes verfassungsfeindlich genannt werden dürfte, ohne dass dies in einem darauf zielenden Verfahren festgestellt worden wäre – ist die Handlungsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Regierung nicht beeinträchtigt.

Machiavelli, dem Beobachter fürstlicher und päpstlicher Machtentfaltung an der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert wird der Spruch zugeschrieben: „der Zweck heiligt die die Mittel“.

Nicht Kaisersülze, Presssack

Nun ist der neue Bundestag da. Seit fünf Tagen. Und er begann mit ner Enttäuschung. Was war nicht damit kokettiert worden, dass Gregor Gysi als der dienstälteste Abgeordnete gewiss eine fulminante Rede halten würde. Gysi der linke Rhetor. Bekannt aus zahllosen mehr oder minder kurzen Auftritten im Fernsehen und anderen Gelegenheiten. Hoch fuhren die Erwartungen auf einen Geistesblitz nach dem anderen, dass ein Aperçu das andere jagen würde. Eine sprachlich geschliffene Steigerung hin zur Klimax. Am Ende wurde es die Enttäuschung der Woche.

Da muss man sich nicht einmal die Vorwürfe zu eigen machen, dass nach der Änderung der Geschäftsordnung nicht der/die älteste Abgeordnete die Konstituierung leiten würde, sondern der/die mit dem härtesten Sitzfleisch. Und so wurde es durch diese Regelung – das war die Absicht – nicht ein Abgeordneter der AfD, sondern der letzte Vorsitzende der SED. Nein es war Gysis Vortrag selbst, von dem die Fraktionschefin der Linke tatsächlich als Resümee behauptete, sie hätte nach stundenlang zuhören können. Es gab in den 60ern nen amüsanten Tierfilm, in dem neben anderem afrikanischem Getier der Savanne ein kleines Warzenschwein gezeigt wurde: Kommentar aus dem off: „ein Gesicht, das nur eine Mutter zu lieben vermag.“ Auf dieser Ebene bewegte sich das erregte Lob der Genossin.

Dabei hätte es genügt, Gysi hätte „Guten Tag“ gesagt, „Ich eröffne hiermit den 21. Bundestag“ und dann hätte er ne Liste verteilen lassen können mit Zitaten zu Themen, die er hier und da schon im TV, im Rundfunk angesprochen hat. Für die Digital-Affinen Abgeordneten gern mit Links zu den einschlägigen Präsentationen im Intetnetz versehen und aus die Maus. Er hätte sich so nicht entzaubert. Vom Kommentator im Ereignissender Phoenix konnte man erfahren, dass schon ein Bundestag mit lapidaren drei Sätzen eröffnet worden sei. 60 Jahre zuvor von Konrad Adenauer. Das wäre n Knalleffekt.

Gysi wollte unbedingt ne lange Rede halten. Und die Anzahl der Abgeordneten, alt wie neu, die während dessen auf ihren Handies rumdattelten, kann als Maß dafür genommen werden, wie wenig packend, wie wenig überraschend, wie wenig anregend Gysis Auslassungen waren. Es bot sich ein Bild des Jammers. Der sonst Gysi gewogene Kommentator nannte die Rede einen Presssack.

Und dem Redner unterlief unter anderen der Fauxpas, Clara Zetkin, die gerne als Alterpräsidentin eines Rätekongresses nach sowjetischem Vorbild fungiert hätte, in eine Reihe zu stellen mit Paul Löbe, Herbert Wehner und Willy Brandt. Und so verwechselte er auch Helmuth Karl Bernhard Graf von Moltke, genannt der Große Schweiger, (Alterspräsident des Reichstages 1884) mit dessen Urgroßneffen Helmuth James Graf von Moltke (als Mann des 20. Juni am 23. Januar 1945 von den Nazis hingerichtet). Da konnte auch die Aufzählung der für Christbäume je nach Herkunft und Beschaffenheit amüsant verschiedenen Umsatzsteuersätze nichts mehr rausreißen.

Nicht Kaisersülze, Presssack – ein Abstieg. So geht das, wenn man eine Ankündigung der Aktivitäten als parlamentarische und außerparlamentarische Opposition, eine Auflistung der angeblich unabweisbaren Forderungen der Linke, als angemessenen Inhalt einer vielleicht auch für andere wichtigen Rede vermutet. Und wenn man dann noch von einem Genossen für einen Menschen ausgegeben wird, der sich der deutschen Einheit verpflichtet fühlt, nachdem man knapp 35 Jahre zuvor in der Volkskammer gegen die deutsche Einheit gestimmt hat, dann wird ne Diskrepanz deutlich.

Und der Blick wird frei auf den Versuch der Fortsetzung der DDR und der Finanzierung all ihrer Errungenschaften mit Westgeld. Quasi Sozialismus nur mit Euro. Dass selbst Kapitalismus – soziale Marktwirtschaft – mit Euro immer schwerer zu finanzieren ist, auch das wurde in dieser Woche im Rahmen des Gewürges um eine Regierungsbildung durch CDU und SPD richtig deutlich. Ne Entschuldigung für Gysis nur von seinen Genossinnen und Genossen für gut befundenen Redebeitrag ist das nicht.

Der Exorzismus der Alice W.

Vor vielen Jahren, in einer anderen Bundesrepublik, wollten die Liberalen eine Bundestagswahl mit einem einem eigenen Kanzlerkandidaten bestreiten. Weil deratig Außergewöhnliches – wie vieles anderes auch – eines Vorstandsbeschlusses bedarf, wurde einer gefasst. Für Journalisten ein Thema. Die Liberalen ohne Koalitionsaussage und mit einem eigenen Kanzlerkandidaten im Wahlkampf. Einem Homosexuellen.

Ein Berichterstatter einer großen Münchener Tageszeitung setzte eine Meldung ab mit dem Drive, es habe in der Beratung kritische Stimmen gegeben. Ob das dem Wähler und seiner lieben Frau zuzumuten sei? Die Meldung fand selbstverständlich den Weg in die Nachrichtenagenturen. Ein kurzer Anruf bei der erfahrenen Journalistin, die für die einstmals große TA mit zunächst Bonner, später Berliner Personal Interviews führte und „Stimmen ranholte“. Der Vorgang löste bei der Frau Interesse aus und sie ließ ihre sehr guten Kontakte zu den Liberalen spielen, auch zu solchen, die bei der Beratung dabei waren. „Die sind aus allen Wolken gefallen, als ich denen die Meldung vorgelesen habe“, schilderte sie die Reaktionen. Nix von dem, was in der Zeitung stehen sollte, habe die Debatte getragen.

Warum ich das erzähle? Weil ich mich an diese Episode durch die Art und Weise erinnert fühle, in der das Privatleben einer derzeitigen Kanzlerkandidatin zerlegt werden soll. Wie der Journalist es damals tat, wird heute in zahlreichen TV-Sendungen eine Öffentlichkeit herstellt, die sich an dem Lebensstil der Frau reibt. Da sagt ihr ein queerer junger Mann tatsächlich, er habe Angst, dass ihre Partei Homosexuelle „vielleicht in Gefängnisse und KZ“ stecken werde. Sie sei doch auch homosexuell und habe folglich in der Partei nix zu suchen. Der junge Mann muss so reden. Der junge Mann ist Beisitzer im Ortsvorstand der Grünen in Hameln. Er will in seiner Partei gewiss noch was werden. Er nimmt der Politikerin, die er ablehnt wohl auch übel, dass sie sich partout nicht als queer bezeichnet. Lesbisch zu sein reicht ihr.

Ein anderes Mal muss die Politikerin geduldig ihren Lebensentwurf vor einer älteren Dame ausbreiten und ihr versichern, dass der in der Partei Platz habe. Sie kenne die Partei und die Mitglieder. Weiß das der Höcke, fragt die Dame spitz zurück. Als hätte der nicht genügend Gelegenheit gehabt, mit seiner Parteifreundin über deren Leben zu reden und zu versuchen sie auf den angeblichen Pfad der Partei zurückzuführen. Wenn er gewollt hätte.

Höhepunkt, das Fernsehen berichtet von einem Dreh am Bodensee, wo die Politikerin einen Wohnsitz hat und fragt sie doch tatsächlich, wie oft sie in der jüngeren Vergangenheit „ am Bodensee“ gewesen sei. Also, gemeint ist die deutsche Seite. Die Frau findet die Frage blöd. Sie sagt, der Reporter wolle damit etwas suggerieren. Was selbst der dümmste Fernsehzuschauer durchschauen kann. Sie bricht dann die Aufzeichnung ab, weil sie die inquisitorische Fragerei abstößt. Schnitt. Ihrem Co-Vorsitzendem wird die – ohne erkennbaren Zusammenhang – harmlose Frage gestellt, wie viele Tage er zu Hause gewesen sei. Und ob er die Frage unangemessen finde. Das verneint der. Und die Falle schnappt zu.

So werden für den geneigten Zuschauer zwei unterschiedliche Lebensentwürfe gegeneinander gestellt. Hier die Frau in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft mit zwei Kindern und mit Wohnsitzen in der Schweiz und am nördlichen Bodensee-Ufer, in Überlingen – dort findet man auch vorgebliche Nachbarinnen, die dem Reporter sein Vorurteil bestätigen. Ja man sehe die Politikerin sehr selten. Dort der Malermeister mit Töchtern und eigenem Betrieb in einem sorbischen kleinen Ort in Sachsen. Und immer wieder wird der Komplex Wohnsitz der Politikerin eingeleitet mit „Sie als Patriotin…“ Dabei wäre alles so einfach. Man gehe zu einem Gericht und lasse feststellen, ob die Lebensumstände der Frau und die rechtlichen Grundlagen für eine Bundestagskandidatur kongruent sind.

Was ausweislich der Umfragewerte der Partei über die „politische Auseinandersetzung“ nicht gelingt, soll offenkundig die Denunzierung ihrer Lebensverhältnisse bringen. Und dazu muss eine Öffentlichkeit hergestellt werden – das geht in vermeintlich alle Kandidaten gleichmäßig piesackenden Fragerunden im TV vortrefflich. Wenn da nicht immer wieder die Episoden wären, in denen nach Straßenbefragungen oder Befragungen in TV-Studios knappe Recherchen im Internet enthüllen, dass die eine oder andere Gesprächspartnerin bei den Grünen für dieses oder jenes Amt kandidiert hat, der eine oder andere Fragesteller SPD-Mitglied ist oder Linker. Und immer wieder führen die Gesprächspartner die Reporter und Redakteure hinter die Fichte. Die armen Journalisten. Ihr Exorzismus klappt nicht.

p.s. Dass der erwähnte junge homosexuelle Mann Funktionär der Grünen ist, wurde nach Veröffentlichung des Beitrags bekannt.

Einer zuviel

Dass es nach dem Staatsversagen, das zur – wie es lt. staatlicher Sprachregelung genannt werden soll – Amokfahrt von Magdeburg mit sechs Toten führte, im Bundestag noch Pläne gab, einen Antrag aufzusetzen, der zum Verbot einer Partei führen soll, geschenkt. Dass nach dem Staatsversagen, dem ein Zweijähriger mit Migrationshintergrund durch einen Afghanen mit Messer zum Opfer fiel und ein 41-Jähriger, der Antrag dennoch aufgesetzt werden soll, ist verwegen. Man will das zwar als eine Initiative von Abgeordneten verstanden wissen. Doch die gehören Fraktionen an und haben Parteibücher in der Tasche.

Bleiben wir bei den zwei genannten Bluttaten. Man mag das aus Juristen-Sicht und zum Gefallen von Politikern , die meinen, eine derartige Tat mehr oder weniger, es wird für uns bei den Wahlen schon nicht so schlimm kommen – nicht Terror nennen. Doch wenn eine genügende, schwer zu umreißende Zahl von Menschen und Wählern entsetzt ist, dann ist es Terror. Zumal wenn eine Kindergartengruppe mit einem Messer attackiert wird. Der Afghane von Aschaffenburg, dem frühzeitig nach der Tat psychische Probleme attestiert wurden, dürfte der eine Straftäter dieser Art zu viel sein. Vor allem, weil Kölner Domplatte und Antanzen und auch Vergewaltigungen, die für Täter vor Gericht glimpflich ausgingen, in der Bevölkerungsgruppe aus der die Täter kamen, die Erkenntnis reifen ließ „die können oder wollen ihre Frauen und Töchter nicht effektiv schützen“. Dem Afghanen mag diese Erkenntnis fern gelegen sein, seine Tat provoziert jedoch das Urteil: die können selbst ihre Kinder nicht beschützen.

Und wenn im Nachgang zu den Morden noch öffentlich darüber nachgesonnen wird, Straftäter ohne deutschen Pass und Aufenthaltsrecht die verhängte Strafe – wenn es denn ne Haftstrafe ist und nicht nur gemeinnützige Arbeit oder ne Zahlung an ne Selbsthilfegruppe für Opfer sexueller Gewalt – erst für teuer Geld hier absitzen lassen, bevor sie in ihre Heimatländer verbracht werden, dann ist man mit dieser Denke vielleicht nahe beim eigenen nachsichtigen Stammwähler, aber weit weg von Wechselwählern, die man braucht, wenn man Bundeskanzler werden will. Der Wechselwähler ist ein scheues Wesen. Und er könnte sich der Partei zuwenden, die man verboten haben will, die aber all diesen aufgestauten Unmut einsammelt. Um es kurz zu sagen, zwischen der erzwungenen Debatte um das Verbot im Bundestag und dem Gang nach Karlsruhe liegt die Wahl des neuen Bundestages. Der betreffenden Partei kann das egal sein. Diese Wahl kann sie nicht verlieren. Die anderen Parteien schon.

Insbesondere die Partei, der man unter Beifall auf einem Parteitreffen entgegenrufen durfte, der unkontrollierte Zustrom von Menschen mache das Land reicher und bunter und religiöser und man bekomme ja „Menschen geschenkt“, kommt zehn Jahre und etliche Todesopfer und Messer- und Axtangriffe später nur schwer weg von dieser Art, die deutsche Wirklichkeit zu sehen. Das mag sich nicht negativ auf ihr Wahlergebnis am 23. Februar auswirken. Man freut sich gegenwärtig darüber, in den Umfragen so zu stehen, wie bei der Bundestagswahl 2021. Für eine Kanzlerschaft des Spitzenkandidaten ist das keine hinreichende Ausgangslage.

Aber vielleicht findet sich ja bei der Durchsuchung der Wohnräume des Attentäters von Aschaffenburg Info-Material der Partei, die man gern verboten hätte oder Ähnliches.

Grünes Chaos

Was sind die Grünen nicht eine lustige Partei. Wenige Tage vor einer vorgezogenen Bundestagswahl organisieren sie sich zwei, nun ja Zwischenfälle, die die seinerzeitige Erregung wegen einer Forderung nach einem Veggie-Day wie ein lindes Frühlingslüftchen erscheinen lassen. Und dennoch wollen sie die Wählerschaft glauben lassen, dass ihr Spitzenkandidat so viel Zustimmung genießt, dass es zum Kanzler reiche. Als würde der direkt gewählt.

Zunächst kam der mit einem Vorstoß, der zu einer Debatte darüber Anlass gibt, ob zum Beispiel die Bezieherin einer nach Milliarden Euro zählenden Dividende aus Aktienbesitz durch die Verbeitragung des Kapitalertrags für die gesetzliche Krankenversicherung – Jahreshöchstbeitrag derzeit um die 13000 Euro – sie zur Inanspruchnahme von kassenärztlichen Leistungen berechtigt. Ne Fistel am Weisheitszahn unten rechts behandelt von nem Mitglied der Kassenzahnärztlichen Vereinigung mit Praxis um die Ecke. Aber Varizen-Ziehen abgerechnet bei der privaten Krankenkasse. So in der Art. Und dann wird nur wenige Tage später eine Intrige gegen ein Grünen-Mitglied des Bundestages öffentlich, den die Verbreitung von Vorwürfen sexueller Belästigung durch den RBB wohl die politische Karriere gekostet haben dürfte. Im Gegenzug profitierte ausgerechnet der Wahlkampfmanager des zuvor erwähnten Spitzenkandidaten durch Vorrücken auf Platz 2 der Berliner Landesliste. Der Verzicht des Opfers der Intrige machte die sonst erforderliche Kampfabstimmung um den aussichtsreichen Listenplatz. Nachfolgend wurde ihm auch das Direktmandat streitig gemacht. Des einen sin Uhl … Wir kennen das.

Dem regionalen TV-Sender ist gerade die sich auf diverse Versicherungen an Eides statt und Gespräche mit vorgeblich betroffenen Frauen stützende umfangreiche Berichterstattung sowas von geplatzt, dass die einschlägigen Berichte aus dem Netz, das nicht vergisst, genommen wurden. Derzeit konzentriert sich der Unmut der hinter die Fichte geführten Redakteure, auf eine, wie sie verbreiten, Bezirkspolitikerin die ihnen als Anke B. eine Eidestattliche Versicherung unterschob, die sich als falsch erwies, nachdem man Anke B. nicht auffinden konnte. Als ob man Redakteure nicht belügen dürfe, verbreitet der RBB, die Frau habe sich durch die falsche Eidestattliche Versicherung strafbar gemacht. Nicht mal eine gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft abgegebene gefakete Eidestattliche Versicherung ist strafbar. Die vierte Gewalt darf man belügen, dass sich die Balken biegen. Die Paragraphen 156 und 164 des Strafgesetzbuches geben dazu eindeutig Auskunft.

Wenn durch sorgfältige Recherche und Gegenrecherche eine Story schon vor ihrer Veröffentlichung platzt, ist das allemal angenehmer als die derzeitige Malaise, in der sich der RBB befindet. Wenn darüber hinaus noch verbreitet werden kann, dass der Wahlkampfmanager des Spitzenkandidaten auch für den RBB gearbeitet hat und folglich noch Kontakte in den Sender haben dürfte, erscheinen die zuständigen Redakteure wenn schon nicht wie grüne Aktivisten so doch wie nützliche Idioten.

Zurück bleibt darüber hinaus eine Partei, in der mindestens zum zweiten Mal nicht überprüfbare Vorwürfe gegen ein zum Zeitpunkt der Vorwürfe wichtiges Mitglied erhoben worden sind. Im schönsten Freistaat betraf das 2023 einen Grünen, der zum Zeitpunkt als der Partei der Justizminister abhanden gekommen ist, auf der Landesliste zur Wahl zum 7. Landtag Nachrücker für jedes Fraktionsmitglied gewesen wäre, das an die Spitze des Justizministeriums getreten wäre und folglich auf sein Mandat hätte verzichten müssen. Um das zu verhindern wurde damals völlig überraschend die Mitarbeiterin einer Polizeibeschwerdestelle, die erst zwei Jahre zuvor der Partei beigetreten war, zur Ministerin bestellt. Der Mann wurde aus der Partei ausgeschlossen. Im 8. Landtag sitzt er für das BSW. Wenigsten für diesen Ex-Grünen ist die Geschichte erklecklich ausgegangen.

p.s. Mittlerweile verdichten sich Hinweise, dass die 27-jährige Fraktionschefin der Grünen in der Bezirksverordnetenversammlung Berlin Mitte hinter dem Pseudonym Anke B. steckt.

Verrannt

Für gewöhnlich funktioniert Wahlkampf dann am besten, wenn die um Gunst werbende Partei verlockende Angebote für eine lichte Zukunft macht, in der sie etwas entscheiden kann – wenn sie in die Regierung gewählt ist. Dann schreitet der Wähler freudig erregt zur Wahlurne und gibt seine Stimme denen, die versprochen haben, ihm Gutes zu tun oder die Welt zu retten. Das hat etwas mit glauben zu tun. Wahlkampf funktioniert nicht so gut, wenn der Spitzenkandidat Versprechungen macht, die bei Leuten außerhalb der Stammwählerschaft Befürchtungen oder gar Ängste auslösen. Und wenn dann ganze Heerscharen von Mitstreitern ausschwärmen müssen, um den Erbosten zu versprechen „ihr seid doch gar nicht gemeint“. Nicht nur Kapital, auch der Wechselwähler ist ein scheues Reh. Das musste die CDU 1998 leidvoll erfahren, als eine ihrer Ministerinnen aus Thüringen in einer eher zweitrangigen Wahlveranstaltung zum Besten gab, eigentlich sei eine Erhöhung der Mehrwertsteuer unumgänglich. Resultat: SPD 40,9 Prozent, CDU 35,1 Prozent. Das mag nicht alles an der Ministerin gelegen haben, aber es ging nicht gut aus.

Nun machte der Spitzenkandidat der Grünen den vermeintlich tollen Vorschlag, auch Kapitalerträge sollten zur Erhöhung des Beitragsaufkommen herangezogen werden, um die Sozialversicherung zu stabilisieren. Das es mehr Kleinaktionäre und Sparer und Wohnungsbesitzer gibt als Großaktionäre, fühlten sich natürlich mehr Menschen negativ angesprochen, als es Menschen egal sein kann, weil beispielsweise in diesem Jahr bei 66150 Euro Sense ist mit der Verbeitragung von Dividenden etwa für die Krankenversicherung. Man wolle dem „kleinen Mann und seiner Frau“ nicht an die Altersvorsorge. Es ginge nur um die ganz Großen und um Solidarität in dieser gebeutelten Gesellschaft. Um bei den von den Grünen ausgeheckten „ganz Großen“ zu verweilen: auch wer eine Milliarden-Dividende aus seinem Aktienbesitz, sagen wir eines Autokonzerns aus München bezieht, stünde nur mit eben den 66150 Euro in der Bringepflicht bei einem Höchstbeitrag von etwa 1100 Euro bis etwa 1400 Euro im Monat. Je nachdem ob der Beitragspflichtige ledig ist oder verheiratet mit Kind. Wie nähmen sich 13200 Euro im Jahr neben eine Milliarde Euro Dividende aus? Läppisch. Aber es soll ja um Solidarität gehen. Zu der soll das ewig angesprochene oberste ein Prozent der Bevölkerung angehalten werden, das ohnehin schon den größten Beitrag zur Einkommenssteuer leistet. Bei einer Bevölkerung von etwa 84 Millionen wären etwa 840000 Personen betroffen. Großzügig kalkuliert, zahlte jeder die 13200 Euro Beitrag in die Kasse kämen so reichlich milchmädchengerechnet elf Milliarden Euro zusammen. Bei einem nicht kalkulierbaren juristischen Risiko.

Wie brächte man privat Krankenversicherte mit individuellem Vertrag dazu auch in die gesetzliche Krankenversicherung einzuzahlen? Und in welche? Diese Frage wird mit der Neid-Behauptung nicht beantwortet, die privat Versicherten raubten den gesetzlich Versicherten ja ohnehin die zeitnahen Termine bei Fachärzten. Das Gesetz ist noch nicht geschrieben, das diesen Widerspruch verfassungskonform auflöst. Auch die Frage wäre interessant, ob etwa institutionelle Anleger zum Beitrag zur Krankenversicherung herangezogen werden können? Und ob, wenn es keine Gegenleistung dafür gäbe, es sich nicht um eine Steuer handele. Wer in eine Versicherung einzahlt, sollte ja , wenn der Versicherungsfall eintritt, mit einer Leistung rechnen können.

Der Vorschlag des Kandidaten ist so neu nicht – obwohl er selbst für die Parteiführung überraschend zu kommen schien. Schon 2017 machte sich die Grünen-Fraktion im Bundestag für eine Bürgerversicherung stark, die auch aus Beiträgen aus Dividenden gespeist werden sollte. Schon damals wurden Freibeträge und Bemessungsgrenze nicht konkretisiert. Dass in der Zwischen-Zeit an dem Vorschlag nicht weiter gearbeitet wurde, offenbarte der neue Parteivorsitzende, als er zu Wochenbeginn auf die Frage dazu antworten musste, er habe keine Zahlen dazu. Auch seine Co-Chefin erging sich darauffolgend in einem Tweet als Reaktion auf geäußerte Befürchtungen eher in Polit-Poesie als dass sie ein konkretes Konzept hätte umreißen können. Da war von starken Schultern die Rede, von Digitalisierung, Fehl- und Überversorgung und System effizienter machen. Nix dazu, was „Tante Gisela mit ihren Klein-ETF“ (Parteichef-O-Ton) hätte beruhigen können. Diese Erklärungsversuche zumindest sind auf dem Niveau des Karneval-Schlagers von 1922 mit dem Refrain „Wir versaufen unsrer Oma ihr klein Häuschen … und die erste und die zweite Hypothek.“ Damals malträtierte eine Hyperinflation die Menschen.

Verpixelt

Es gibt beim Dreiertreffen des U.S.-Präsidenten Clinton mit Israels Premier Barak und PLO-Chef Arafat im Jahr 2000 in Camp David die Episode in der alle drei den Verhandlungsraum durch die selbe Tür betreten. Kein Problem für den Gastgeber als erster einzutreten. Bei den beiden Herren aus dem Nahen Osten gibt es danach ein Schieben und Gestikulieren mit erhobenem Zeigefinger – weder der Premier noch der PLO-Chef wollen unmittelbar auf Clinton folgen. Am Ende schiebt Barak den kleineren Arafat über die Schwelle. Das war kein harmloses Kokettieren obwohl beide dabei lachen. Wer als letzter den Raum betritt, ist der Wichtigere. Klar.

Als die deutsche Außenministerin am Freitag beim Treffen mit dem neuen syrischen Machthaber in Damaskus vor ihrem französischen Kollegen auf alGolani zuschritt, wurde klar wer der Wichtigere von beiden ist. Die Ministerin mag es vielleicht als Galanterie des Franzosen abgetan haben, dass der ihr den Vortritt ließ. Die Optik der Szene indes war deutlich. Und so wurde die Frau, die selbst an den fernen Gestaden der Palau-Insel Ngkesill – als Teil Deutsch-Neuguineas (der Platz an der Sonne) zwischen 1899 und 1914 deutsche Kolonie – im grünen wadenlangen Kleid dem Klimawandel nachforschte, diesmal in cremefarbener Bluse und hellbrauner Hose und Stiefeletten entsprechend empfangen. Sie streckt die rechte Hand aus, weist dann aber fast verlegen mit kurzer Geste in Richtung Außenminister-Kollegen und führt dann beide Hände vor der Brust begrüßend zusammen und weist so auf alGolani. Der legt die Hand zum Gruß ganz kurz auf sein Herz. Fast wie ein arabischer Prinz in der Verfilmung eines Märchens aus Tausendundeiner Nacht.

Im Nachhinein wurde die Szene verschieden interpretiert. Als typisch muslimisch-frauenfeindliche Verweigerung, einer Frau die Hand zu geben, sagten die einen. Die anderen stoppten kurz vor der Verzückung darüber, dass der Muslim die Frau ja mit Hand aufs Herz begrüßt habe. Und dann die Versuche, alGolani als geläuterten ehemaligen Islamisten zu verkaufen. Beinahe vergessen, dass die USA für Hinweise, die zur Ergreifung des ehemaligen Abu Ghraib-Häftlings führen, noch bis wenige Tage zuvor 10 Millionen Dollar Kopfgeld ausgelobt hatten.

Die Debatte darüber wie die Szene zu interpretieren sei, ist nun von syrischer Seite in eine für die Ministerin wenig günstige Richtung gekippt worden. Die von alGolani geführte Rebellen-Gruppe verbreitete – anders als die offizielle syrische Nachrichtenagentur Sana – Bilder von dem Treffen, auf denen neben den beiden Dolmetscherinnen auch die deutsche Außenministerin verpixelt unkenntlich gemacht wurde. Für keine der drei anwesenden Frauen ist das akzeptabel. Für die deutsche Außenministerin ist es eine diplomatische Katastrophe. Sie wird dort als nicht wichtig angesehen, wäre die harmlosere Interpretation.

Aktive Aktive

Sucht man im Brombeer-Regierungsvertrag der neuen Regierung des schönsten Freistaates nach sinnbefreiten Formulierungen, so findet man schnell mindestens 25 Formulierungen mit dem Wort „aktiv“ als Kern. Das soll Zupacken, Tatkraft und all sowas vermitteln. Startdatum 12. Dezember. Die neue Minderheitsregierung aus CDU, SPD und dem gänzlichen neuen BSW, in der neuen Legislatur wie die alte gehemmt durch ein vom Wähler bestimmtes, wie es heißt, kompliziertes Mehrheitsverhältnis, muss mindestens auf dem Papier agil erscheinen. Gerade weil man auch weiß, dass man sich im Landtag durch die Flure der zeitweisen Macht wird schleppen müssen.

Die Aktivität beginnt auf Seite 11, wo den Thüringern zugeschrieben wird, sie wollten „Veränderung nicht nur erleben…, sondern aktiv gestalten können“. Das Gegenteil dieser Herangehensweise wäre wohl nicht, etwas „passiv gestalten“, sondern „erdulden“. Dann, 22 Seiten später versprechen die drei Koalitionäre, „eine aktive und vorausschauende Förderpolitik“ betreiben zu wollen. Ja, wie denn sonst. Wenn Politik – Achtung, Binse – das Bohren dicker Bretter ist, dann ist Politik etwas Gestaltendes zumindest der Versuch, etwas zu verändern. Da müssen die Hände aus den Taschen. Politik beginnt zwar – Achtung, zweite Binse – mit der Betrachtung der Wirklichkeit, kann sich aber nicht darin erschöpfen.

Da man davon ausgehen kann, dass den Beteiligten das alles bekannt ist, stellt sich die Frage, warum sie sich verabredeten, zu einer „aktiven Flächenentwicklung“, dazu, Startups, Netzwerke, Produktion, Design und noch vieles mehr miteinander zu verbinden und aktiv zu unterstützen. Dann wird die „aktive Kontaktaufnahme“ mit jungen Menschen versprochen, wird die „aktive Mitwirkung“ zur „gelingenden Integration“ von Menschen mit Migrationsbiografie beschworen, wird „aktiv gestaltet“, Cyberkriminalität soll aktiv bekämpft werden.

Die neue Minderheiten-Koalition will aber auch auf Bundesebene Thüringer Perspektiven „aktiv einbringen“, um so die Kosten der Pflegeversicherung zu senken. Das wird interessant sein zu beobachten, wie die Thüringer Perspektive hilft, die realiter steigenden Kosten – Stichwort Demografie – zu senken. Die Koalitionäre wollen sich „aktiv einsetzen“, „aktiv angehen“, „aktiv für Frieden und Verständigung sensibilisieren“, „alle gesellschaftlichen Gruppen aktiv einbeziehen, um eine gesunde und lebendige Demokratie aufrechterhalten“. Danach kommt die „aktive Bürgerbeiteiligung“. Bürger sollen die Möglichkeit haben, „ihre Anliegen direkt in den politischen Entscheidungsprozess einzubringen und aktiv an der Gestaltung der politischen
Zukunft des Landes mitzuwirken“. Die neue Regierung wird „aktiv den Dialog mit anderen Bundesländern im Sinne möglicher Kooperationen suchen“. Die Menschen, Institutionen Unternehmen und andere Stakeholder (wer das wohl sein mag) sollen „mehr als in der Vergangenheit an Entscheidungen aktiv beteiligt werden“. Das werden die abgewählten Parteien nicht gerne hören.

Vor der Formulierung der beiden abschließenden Kapitel „Landeshaushalt und Finanzen“ sowie „Politische Kultur und Zusammenarbeit“ ist den Autoren des Regierungsvertrages offenkundig der Vorrat am Wort „aktiv“ ausgegangen. Schade.

Kleiner Trost: die am 1. September abgewählte Minderheitskoalition aus Linken, SPD und Grünen ging tendenziell verschwenderischer mit dem Wörtchen „aktiv“ um. Deren Koalitionsvertrag weist das Wort in den verschiedenen Verwendungen zwar nur 16 mal auf, beschränkte sich aber auf 68 Seiten mit Inhalts- und dreiseitigem Abkürzungsverzeichnis von AAÜG bis ZIRT.

Kaufmann besiegt Handwerker

Hoch lebe der wissenschaftlich-technische Fortschritt. Bei einem großen Erfurter Autohaus – in der Selbstbewertung, das modernste Europas innerhalb eines Nationen übergreifenden Konzerns mit fünf oder sechs Marken im Angebot, Franzosen, amerikanische SUV, deutsche Brot-und-Butter-Kleinwagen aber auch deutsche Nobel-Hobel – lebt der Fortschritt so hoch, dass der Kunde nicht mehr dran kommt, wenn er ein Cabriolet einer ehemaligen schwedischen Premium-Marke sein eigen nennt und sachkundige Hilfe braucht.

Und das kommt so: seit ein paar Tagen gaukelt mir der Außentemperatur-Sensor – verbaut in der Schürze an der Frontpartie – hochsommerliche Temperaturen vor. Weil mich das stört, nahm ich Kontakt zu dem Autohaus auf. Eine Termin-Vereinbarung war bis dato keine Herausforderung. Dieses mal wurde ich von der Dame am Empfang nach der Rückfrage „das ist ein Saab?“ zu einem mir unbekannten Mitarbeiter verbunden, der offensichtlich zuständig ist, für das Abwimmeln per sofort ungewollter Kunden.

Ich hätte vorgewarnt sein sollen. Mir fiel wieder ein, dass schon vor Monaten ein Schweden-affiner junger Mann aus meiner Verwandtschaft ein Jahre zuvor gekauftes Auto nämlicher Marke wieder abgestoßen hat, weil er in dem Autohaus kurz angebunden abgewimmelt worden war. Ein Kühlwasserrohr war durchgegammelt. Ich verbot mir damals die Frage, wie viele Euro er bei diesem „Fehlkauf“ zugesetzt habe.

Kann mir nicht passieren, dachte ich. Ich bin ja seit 22 Jahren ein stets zufrieden gestellter Kunde. Das war so bei einem defekten Endstellenschalter am Gestell des Verdecks, nach einem ausgefallenen Zündmodul, zuvor nach einem zu erneuernden Zylinderkopf, oder dem Ersatz zweier Federn am Fahrwerk vorn, weil eine Feder gebrochen war. Jede Reparatur prompt erledigt. Jede vorgeschriebene Durchsicht im selben Haus erledigen lassen. Zwei Insolvenzen konsequent ignoriert. Da lernt man mehrere Service-Meister kennen, darunter in den frühen 2000er Jahren sogar einen, der deutscher Meister im Saab Reparieren war. Er kehrte schon vor Jahren dem Haus den Rücken, fühlte sich als Saab-Spezialist nicht mehr wertgeschätzt, nachdem bereits der separierte Verkaufsraum und die Reparatur-Annahme für schwedische Autos wegrationalisiert worden waren. Ich blieb.

Nun wurde mir in dem Gespräch von dem mir unbekannten Mitarbeiter bedeutet, dass Saab ja nicht mehr zum Marken-Sammelkonzern gehöre. Wusste ich schon. Auch, dass die Marke nur noch in Form älterer und ganz alter Autos existiert. Und dass es nicht wirtschaftlich sei, Kapazitäten vorzuhalten für so wenige Fahrzeuge in Stadt und Umland, sagte mir der Mann. Nun mag ja Wirtschaftlichkeit ein wichtiges Kriterium sein. Kundenzufriedenheit jedenfalls scheint keine beachtliche Kategorie zu sein.

Was, wenn demnächst in der Geschäftsführung, beim Kaufmann, die Überlegung zum Tragen kommen sollte, dass man ja in einem Haus dieser Größe mit Filialen auch in Hessen und Niedersachsen mit dem Verkauf von Fahrzeugen Geld verdient? Und wenn man durchrechnete, wie groß die Margen bei Service und Reparatur in Abhängigkeit vom Fahrzeugalter sind. Sind dann die Margen bei Fahrzeugen im Alter jenseits von – gegriffen – sechs Jahren noch interessant im Sinne von wir wollen doch auch die Kunden mit so alten Fahrzeugen an uns binden? Die könnten ja vor lauter Zufriedenheit bei uns kaufen. Ich glaube nicht. Die freien Werkstätten würde es freuen.