Feuer unterm Dach

Skandal! Eklat! Der Präsident des Thüringer Landtags wirft eine Abgeordnete – vor sechs Wochen von einem Jungen entbunden – aus dem Plenarsaal, weil sie bei einer Abstimmung ihren Sohn bei sich haben wollte. Verständlich. Der Vorgang trug das Parlament des Freistaates in die deutschen Medien, was selten genug geschieht. Sogar bis nach Amerika drang die Kunde von dem unerhörten Vorgang. Man kann sagen, der Landtagspräsident hat eine ausgesprochen negative Presse. „Die 50er Jahre haben angerufen und wollen ihn zurückhaben“ und „dass so etwas im Jahr 2018 möglich ist“, waren noch nettere Kommentare. Das Familienbild des Landtagspräsidenten und das der CDU wurden in Frage gestellt. Der Landtagspräsident ist Mitglied der CDU-Fraktion. Dabei hatte er in seiner Begründung der Entscheidung angeführt, der Vorstand des Landtags, zu dem auch eine SPD- und eine Linke-Abgeordnete gehören, habe von der Landtagsverwaltung prüfen lassen und man sei zu dem Ergebnis gekommen: „dass wir der Auffassung sind, dass Kleinkinder nichts im Plenum zu suchen haben“. Das wurde geflissentlich ignoriert. Die Damen protestierten nicht, zumindest nicht vernehmlich.

Die Fraktionsvorsitzende der Linke hielt dem Landtagspräsidenten in der ersten Aufwallung unter anderen entgegen, dass über Wohl und Wehe des Kindes doch die Eltern zu entscheiden hätten. Und das Mutterschutzgesetz, muss eigentlich ergänzt werden. „Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit“, heißt es darin. Das vom Gesetz festgeschriebene Beschäftigungsverbot für sechs Wochen vor der Geburt kann die Schwangere durch eigene Erklärung beiseite wischen. Für acht Wochen nach der Entbindung gilt ein striktes Beschäftigungsverbot. Gelegentlich wird berichtet, das Mutterschutzgesetz gelte nicht für Abgeordnete. Sie stünden in keinem Beschäftigungsverhältnis mit dem Landtag und der Parlamentspräsident sei schon gar nicht der Arbeitgeber. Doch seit Jahren wird davon berichtet, dass Parlamentarierinnen im Bundestag und Landesparlamenten nach der Zeit des achtwöchigen Mutterschutzes ihre Abgeordnetentätigkeit wieder aufgenommmen haben.

Wenn das Gesetz auch für Abgeordnete gilt, gilt dann nicht auch das unabdingbare Beschäftigungsverbot? Und hätte der oberste Thüringer Parlamentarier sich nicht eines Rechtsbruchs schuldig gemacht, selbst wenn die Abgeordnete ihr freies Mandat ausüben und sich und schon gar nicht ihren kleinen Sohn von einem familienpolitisch rückständigen Mann schützen lassen wollte?

Das Anliegen das der gezielten Provokation zu Grunde liegt ist ja berechtigt. Und die Frage, wie familienfreundlich das Thüringer Landesparlament ist, kann ja nur so beantwortet werden: es muss familienfreundlich sein. In Baden Württemberg ist man da weiter. Mit der Drucksache 15/5500 wurde bereits 2014 die Geschäftsordnung geändert. Darin heißt es jetzt: „Beantragt eine Abgeordnete innerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen Urlaub, ist dieser vom Präsidenten zu gewähren. Zum Zwecke der Kinderbetreuung kann der Präsident Abgeordnete auf Antrag für längstens sechs Monate nach der Geburt des Kindes für die Plenar- und Ausschusssitzungen kann der Präsident Abgeordnete auf Antrag für längstens sechs Monate nach der Geburt des Kindes für die Plenar- und Ausschusssitzungen beurlauben.“

Wenn sich die Wogen geglättet haben, können die Thüringer Parlamentarier an die Änderung der hiesigen Geschäftsordnung gehen. Dass das nötig ist, hätten sie gewiss auch bemerkt, wenn die Abgeordnete zum Septemberplenum mit ihrem Sohn erschienen wäre – nachdem die Acht-Wochen-Regel nicht mehr greift. Immerhin brachten in den Parlamentsferien zwei weitere Frauen, eine aus der CDU-, eine aus der AfD-Fraktion Kinder zur Welt. Aber das hätte nicht die Aufmerksamkeit beschert. Die Geschäftsordnung ist bei gutem Willen aller in dieser Frage schneller geändert, als der von den Grünen jetzt angekündigte Organstreit vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof verhandelt und geurteilt ist.

Bäh-Worte

„Scheiße sagt man nicht“. Es war dies wohl die erste Sprachregelung, der unsereiner sich beugen musste. Sie war allein notwendig, weil das Bäh-Wort in der Erwachsenenwelt gang und gebe war. Weil, schlechte Vorbilder färben leicht ab. Erzieherische Gründe halt. Es mag ein wenig hineingespielt haben, dem kleinen Burschen zu zeigen, dass es Dinge gibt, die der Eltern-Generation oder Älteren allgemein vorbehalten waren. Ähnlich verhielt es sich mit anderen Begriffen der Fäkalsprache. Ich muss das nicht aufzählen.

Sprachregelungen der ästhetischen Kategorie folgten solche ideologischer Natur. Russe war so ein ideologisches Bäh-Wort. Statt diesem musste das Wort Sowjetbürger oder Sowjetmensch genutzt werden, selbst in der widersinnigen Situation, dass es sich nicht um einen Georgier handelte, oder einen Letten, Litauer, Armenier, sondern um einen – Russen. Die Sowjetmenschen waren das Brudervolk, was zu dem Witz verleitetete, zu bemerken, Brüder habe man, Freunde aber suche man sich aus. Noch war das „Framing“ ein weithin unbekanntes Phänomen, aber die, die die Sprachregelungen vorgaben, waren gewillt, mit derartigen Begriffen das Denken zu beeinflussen. Mit der Vorgabe, welche Worte zu gebrauchen seien und welche zu meiden, unterstrich die SED ihren Herrschaftsanspruch. Viktor Klemperer hat in seinem „LTI Notizbuch eines Philologen“ aufzeigt, wie das im Dritten Reich funktioniert hatte.

„Scheiße sagt man nicht“, bekommen auch heute noch kleine Kinder zu hören. Und auch den Erwachsenen wird vorgeschrieben, was sie sagen sollen und was nicht. „Volksverräter“ ist so ein Wort und „Gutmenschen“, auch in der Ausweitung auf große Bevölkerungsgruppen in Form von „Gutmenschentum“. Wieder dreht sich der Kampf um die Begrifflichkeiten eigentlich um die Herrschaft im politischen Diskurs, um die Herrschaft über das Denken. Um denen, die die Worte nutzen – Pegida-Demonstranten in Dresden oder die die Willkommenskultur für überzogen erachten – deren Gebrauch zu vergellen, oder sie als nah an die Nazi-Ideologie gebaut zu beschreiben, wird munter drauf los behauptet. „Volksverräter sei ein NS-Begriff erklärte der Grünen-Vorsitzende vor Kurzem. „Der Begriff “Gutmenschentum“ ist mir vor allem von AfD und Pegida bekannt“, erklärte der Chef der Thüringer Staatskanzlei jetzt in einem Interview. Beide sollten es besser wissen. Allenfalls haben AfDler und Pegidisten die Worte usurpiert und sticheln jetzt mit ihnen. Und, selbst ganz Linke zeihen Linke, Gutmenschen zu sein.

Das Wort „Volksverräter“ ist schon bei Karl Marx nachweisbar – bekanntermaßen ein Mann weit davon entfernt, mit rechtem Gedankengut in Verbindung gebracht werden zu können. Marx nutzte den harten Begriff in der Auseinandersetzung mit Alphonse de Lamartine, der 1848 für das Amt des französischen Staatspräsidenten kandidierte und Louis Napoleon Bonaparte, dem späteren Kaiser Napoleon III. unterlag. Rosa Luxemburg schmähte 1916 in einem Flugblatt die deutschen Sozialdemokraten als eine „Rotte von Volksverrätern“. Das Wort „Gutmenschen“ wurde schon im politischen Diskurs verwendet, lange bevor es AfD und Pegida gab. 2005 fragte Klaus Harpprecht in der „Zeit“, warum die Linke auf dem Begriff beharrten. „Vermittelt es Ihnen die Gewissheit – oder die Illusion -, einer halbwegs zuverlässigen Grundordnung ihrer Weltanschauung? Und damit eine moralische Wertung, die den Linken eine Art Gutmenschentum sichert? Ihnen ein besseres Gewissen verschafft?“ Harpprecht, Journalist und Bücherschreiber, verfasste Anfang der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts Reden für Willy Brandt, leitete den S.Fischer Verlag, gab Zeitschriften heraus und war Korrespondent der Zeit. Man konnte das Wort im selben Jahr im „Spiegel“ lesen. Christoph Schlingensief gebrauchte es im Dezember 2005 in einem umfänglichen Zeitungsinterview. Er sprach vom „populistische Gutmenschentum der Berichterstatter“ über die Besuche von VW-Managern und Betriebsräten bei Nutten. Gut, Nutten ist auch kein schönes Wort. Heute sollte ich Sexarbeiterinnen schreiben. Aber Schlingensief war gewiss kein AfD-Anhänger. Er ist 2010 gestorben.

Die Macht des Faktischen

Der CDU-Fraktionschef im Thüringer Landtag hat im mdr-Sommerinterview des Thüringen Journals der rot-rot-grünen Landesregierung erneut vorgeworfen, sie handele „dreist“, wenn sie bereits im kommenden Jahr den Etat für das Jahr 2020, mithin für das erste Jahr nach der Landtagswahl durch den Landtag bringen wolle. Das sei in Deutschland „ein einmaliger Akt“. Die folgenden Ausführungen des CDU-Politikers dazu sind vom mdr nicht ausgestrahlt worden. Sie können auf der Internetseite des Thüringen Journals verfolgt werden (ab Minute 5:43 des etwa 20-minütigen Interviews). Der Haushaltspolitische Sprecher der Grünen im Landtag erinnert nun daran, derartiges habe es bereits in Hessen gegeben, in Sachsen und in Bayern. In Sachsen wird in  der kommenden Woche tatsächlich der Doppelhaushalt für 2019/2020 eingebracht, der im Dezember verabschiedet werden soll, wenige Monate vor der Landtagswahl 2019.

Der CDU-Politiker verkenne „bewusst, dass Rot-Rot-Grün für Thüringen verantwortungsbewusst plant und Verbände, Vereine und alle diejenigen, die auf Gelder aus dem Landeshaushalt angewiesen sind, mit einem Haushalt 2020 für das Nachwahljahr somit finanzielle Sicherheit erhalten. Wir verhindern damit Stillstand und Unsicherheiten und setzen auf Konstanz und Zuverlässigkeit.“ Der Grünen- Haushaltsexperte macht „Stillstand und Unsicherheit“ im Land an einem 3 Prozent-Anteil am Etat fest. Über soviel können Landesregierung und Landtagsmehrheit frei verfügen. Selbst dieses Geld kann ohne gültigen Haushalt zu einem Großteil ausgereicht werden, dank der in der Landesverfassung verankerten vorläufigen Haushaltsführung. Die Vorhaltungen des CDU-Politikers, R2G ignoriere die Rechte des künftigen Landtags, lässt er ebenso beiseite, wie den Hinweis, gerade der von den Regierungsparteien anvisierte späte Wahltermin im November bewirke den vermeintlichen Zwang, den Haushalt früh zu verabschieden.

Die Wortmeldung der grünen Landtagsfraktion geht auch nicht auf die möglicherweise langwierige Regierungsbildung nach der Wahl ein. Für die amtierende Landesregierung, sie dürfte unter der Bedingung, dass ein Etat wie üblich vor der Wahl in den Landtag eingebracht, jedoch nicht verabschiedet wurde, keine etatrelevanten Beschlüsse fassen, wäre es angenehm, einen verabschiedeten Haushalt vollziehen zu können. (Der Wehrmutstropfen – es müsste nach der Wahl mit dem Kabinett in der Zusammensetzung von vor der Wahl weiter regiert werden). R2G kann sich eigentlich zurücklehnen und die Debatte an sich abtropfen lassen. Der Hinweis, in anderen Ländern sei nach dem gleichen Prinzip verfahren worden, ist nicht wirklich zielführend. Denn dort hat die Opposition das Vorgehen nicht vernehmlich in Frage gestellt. Wo kein Kläger, da kein Richter. Es wäre zudem auch schwer vermittelbar, hätten die Grünen und die Linke in der Opposition in Sachsen abgelehnt, was sie in Thüringen in Regierungsverantwortung demnächst praktizieren wollen.

Und solange die Grundsatzfrage nicht vor ein Verfassungsgericht gebracht wird, bleibt der Streit um den Umgang mit dem Haushaltsrecht eines zukünftigen Landtags ein Kampf um Meinungen, eine politische Debatte um die Achtung des Wählerwillens. Ein verfassungsrechtliches Mysterium bliebe bestehen. Auch in Thüringen. Und es wirkt die Macht des Faktischen.

Blick zurück nach vorn

Mancher meint, in diesen Zeiten seien angemessene Mittel zur Lösung jedes anfallenden juristischen Problems zur Hand. Andere widersprechen und sagen, die Gesetze müssten den sich verändernden Herausforderungen, etwa durch Terroristen, Gefährder und Unterstützer von IS, Al Kaida oder Taliban, angepasst werden. In Großbritannien zum Beispiel erwägen das zwei Unterhaus-Abgeordnete, einer von der Labour Partei, ein Konservativer und Juristen, und sie nehmen die Vergangenheit zu Hilfe. Sie schlagen vor, ein Gesetz von 1351 in die Gegenwart zu holen, um Gerichten ein Mittel an die Hand zu geben, mit denen Hochverrat angemessen bestraft werden kann – wie die Abgeordneten meinen mit unabdingbar lebenslanger Haft. Die derzeitige Anti-Terror-Gesetzgebung sei Verrat nicht angemessen. Auch der Official Secrets Act und alle weiteren Sicherheitsgesetze seien der Herausforderung nicht gewachsen. Als Hochverräter solle schon bestraft werden können, wer sich auch nur einer nichtstaatlichen Gruppierung verpflichtet, gegen die britische Kräfte kämpfen. Und wer einem Feindstaat dient, sowieso.

Von 1351 stammt der Treason Act. Durch das Gesetz wurden mit der Todesstrafe Mordpläne und die Ermordung des Königs, dessen Ehefrau oder des Thronfolgers bedroht. 1351 befand England sich nach der gängigen Zählung von Historikern im vierzehnten Jahr des Hundertjährigen Krieges. Englische Könige wollten in den vielen Jahren mit Waffengewalt ihre Thronansprüche auf dem Festland durchsetzen. Die Dinge waren um so verzwickter, als England und Frankreich sich als Staaten gegenüberstanden, englische Herzöge mit ihren Besitzungen in Frankreich aber zugleich auch Vasallen des dortigen Throns waren. 1346 war Edward III. mit zahlenmäßig unterlegenen Truppen in Frankreich gelandet. Seine Langbogenschützen – ein Chronist des englischen Königshauses Windsor verglich sie einmal mit den Pershing-Raketen des 20. Jahrhunderts – hatten in der Schlacht von Crécy die Blüte des französischen Adels dahingerafft. Der Krieg begründete eine Jahrhunderte dauernde Erbfeindschaft. In gewisser Weise hatte die Wirrnis schon 1066 mit der Landung Wilhelms des Eroberers ihren Anfang genommen, als der in der Schlacht von Hastings seinen Anspruch auf die Herrschaft in England durchsetzte. Die Wirrnis endete erst 1802 als Georg III. den Anspruch auf den französischen Thron aufgab.

Der Treachery Act, der die Todesstrafe ermöglichte, 1940 zu Kriegszeiten erlassen, wurde nach Ende des zweiten Weltkriegs wieder aufgehoben. Alle anderen neueren Gesetze, die Spionage oder Terrorismus-Delikte unter Strafe stellen, seien dem Verbrechen des Hochverrates nicht angemessen, wird in dem Papier „Aiding the Enemy“ (Dem Feind helfen) der beiden Unterhaus-Abgeordneten argumentiert. Zahlreiche Straftäter, so der „Guardian“, stünden in absehbarer Zeit vor ihrer Haftentlassung. Wegen der relativ kurzen Strafen kämen von zwischen 2006 und 2017 verurteilten 193 Terror-Straftätern zum Ende des Jahres 80 auf freien Fuß. Noch mehr müssen in der nahen Zukunft entlassen werden, wenn sie die Häfte ihrer Strafe abgesessen haben.

667 Jahre nach seiner Verkündung ist der Treason Act eigentlich noch in Kraft. Der neue Vorstoß – 1977 hatte eine Kommission des Unterhauses empfohlen, das Gesetz nicht zu modernisieren – könnte neue Fahrt aufnehmen, seit bekannt ist, dass Salman Abedi, dem bei einem Ariana Grande Konzert am 22. Mai 2017 vergangenen Jahres in Manchester 22 Menschen zum Opfer fielen, 2014 von der britischen Marine aus dem libyschen Tripolis evakuiert worden war. Zusammen mit seinem jüngeren Brude Hashem. Salman Abedi war von den Sicherheitsbehörden wegen seines Aufenthalts in Libyen beobachtet worden. Eine Untersuchung des Falls kam zu dem Schluss, es sei vernünftig gewesen, aufgrund der seinerzeit zusammengetragenen Informationen seine Akte zu schließen – einen Monat vor dem Anschlag. „Nachdem er gerrettet worden ist, eine solche Grausamkeit auf britischem Territorium zu begehen, ist die schlimmste Form von Verrat“, erklärte jetzt ein Regierungsmitarbeiter dem „Guardian“. Bislang bemühte sich die britische Regierung vergebens um Auslieferung Hashem Abedis. Er wird von einer libyschen Miliz festgehalten.

Haste Scheiße am Fuß …

„Haste Scheiße am Fuß, haste Scheiße am Fuß“. Die etwas verzagte Beschreibung eher deprimierender Lebenssituationen des Fußballers Andi Brehme (Elfmetertor gegen Argentinien fünf Minuten vor Spielende, Weltmeister 1990) gilt auch für Politiker. Was der Ministerpräsident dieses Freistaates derzeit zu spüren bekommt. Und er hätte es vermeiden können. Hat er aber nicht. Und das kam so.

Bei der Aufzeichnung des Sommerinterview des mdr-Thüringenjournals erlaubte sich Susann Reichenbach doch, ihm die Frage nach seinem Gratulationstweet vom Juni zum Abitur für den Sohn des grünen Justizministers zu stellen. Um dessen Sohnemann-Affäre kümmert sich ein Untersuchungsausschuss wohl bis knapp vor das Ende der laufenden Legislatur. Klammerbemerkung: Im Vorfeld der heißen Wahlkampf-Phase dräut am Horizont die Befragung des MP im Ausschuss. Das braucht man für einen freudbetonten Wahlkampf wirklich nicht. Nun musste der MP vor laufender Kamera registrieren, dass er mit seinem Beharren auf sein „das bin ich als Ministerpräsident und das ist etwas anderes als ich als Privatmann“ vielleicht bei seiner Frau, seinen Untergebenen, nicht aber bei Journalisten durchzudringen vermochte. Und er missachtete offenkundig den Ratschlag des Südstaaten-Generals aus dem US-Bürgerkrieg „Stonewall“ Jackson „mach nie deine Ängste zu deinem Berater“. Er reagierte – von seinen Medienberatern offenkundig schlecht oder nicht ausreichend gut vorbereitet – aggressiv, mit der Höchststrafe für einen Journalisten. Statt sitzen zu bleiben und sanftmütig zu antworten ich kommentiere als Ministerpräsident nicht meine privaten Tweets, drohte er, das Interview abzubrechen. Was auch eine famose bundesweite Meldung abgegeben hätte. Noch dazu drängt der Ministerpräsident den mdr die Hintergründe der ganzen Angelegenheit zu durchleuchten. Welche Konsequenzen hätte es, wenn der Sender dazu keinen Anlass sähe? Liebesentzug oder nur die Linke-Landes- und Fraktionschefin als Interviewpartner, die es nach eigenem Bekunden ohnehin in das TV-Format drängt?

Sogar auf einen mit einwöchiger Verspätung platzierten Zeitungsbericht reagierte er, antstatt das alles zu beschweigen, noch in der ihm eigenen, unverständlichen Weise und twitterte: „Wenn Sie ein Interview mit der Privatperson haben möchten, dann laden Sie die doch einfach ein, ansonsten kann ich auch gehen…. Ein unbeteiligter Berichterstatter über Filmsequenzen die ich nie sah, aber dazu Stellung nehmen soll.“ Gerade der zweite Satz offenbart, wie sehr B.R. ob der unbotmäßigen Frage außer sich gewesen sein muss, wenn er noch eine Woche später meint, nichts zu der Situation sagen zu können, in der er sich befunden hat. Gerade auf die Situation und seine Reaktion richtete sich doch offenkundig die Frage und nicht darauf, ob er sich beim Betrachten des Mitschnitts eventuell nicht ins rechte Licht gesetzt sah.

B.R. meint, das alles als Sommerloch abtun zu können, was es nicht ist. Helmpflicht für Cabriolet-Fahrer und Drahtbügel raus aus Büstenhalter-Körbchen, sowas sind klassische Sommerloch-Themen. Aber man kann verstehen, dass es ihm nicht gefällt, sich als Thema zu fühlen, mit dem es gefüllt wird. Wenn er nun aber fortwährend den Anlass für politische Debatten im Sommer liefert.

Politisches Geschäft

Wenn drei Damen der Linke-Fraktion im Thüringer Landtag – alle drei Mitglieder des für Immunitätsangelegenheiten zuständigen Justizausschusses – zu einer vor der Öffentlichkeit ausgebreiteten Steuer-Strafsache des CDU-Fraktionschefs M. M. in einer gemeinsamen Pressemitteilung eine Strafanzeige wegen mutmaßlichen Geheimnisverrats ankündigen, dann wollen sie die ganze Angelegenheit aufhübschen. Zumal eine Verfolgung der Sache an die Zustimmung des Landtagspräsidenten gebunden ist. Der ist Mitglied der größten Landtagsfraktion, der CDU.

Dass der Abgeordnete M.M. sich mit einer solch lästigen Angelegenheit herumschlagen muss, hat er sich selbst zuzuschreiben. Wie die Dinge beim Finanzamt so zugehen können, weiß er ja. Selbst wenn er am Ende eine Steuerrückzahlung bekäme – nicht ohne Grund hat er darauf hingewiesen, die vierteljährlichlich fälligen Steuervorauszahlungen habe er geleistet – steht der Steuerkundige derzeit als Steuersünder da. Es geht um die Erklärung für 2016. Die Schagworte die um den Politiker kreisen, der nach der Landtagswahl im kommenden Jahr in die Staatskanzlei einziehen will, sind derzeit Staatsanwalt, Steuer-Strafsache, Immunität, Ermittlungsverfahren. Und von interessierter Seite wird das Wort „Hausdurchsuchung“ gewispert. Huuuuuuu.

Für gewöhnlich wird einem Abgeordneten, gegen den die Staatsanwaltschaft ermitteln will, das zu dem Zeitpunkt mitgeteilt, zu dem der Justizausschuss die Immunitätsangelegenheit vertraulich behandelt. Das sei nicht immer so, twitterte eine Linke-Abgeordnete. Wenn Aspekte der Strafverfolgung dagegen stehen, wird der Betroffene nicht informiert. Übersetzt hieße das, wenn vor einer Hausdurchsuchung verhindert werden soll, eventuelle Beweismittel beiseite zu schaffen. Auch der privat twitternde B. R. deutete in diese Richtung: „Es soll Fälle geben, da stehen Hausdurchsuchungen ins Haus und da kann/wird genau deshalb nicht informiert. Da gab es mal einen CDU Innenminister aD C.K. und der wurde von einem Polizisten der im gleichen CDU Gremium war vorgewarnt. Vergessen?“ Nun ist das Wort „Hausdurchsuchung“ in der Causa M. in der interessierten Öffentlichkeit. Damit wird insinuiert, die Sache, der Verdacht müsse besonders schwerwiegend sein. Dass eine Hausdurchsuchung stattgefunden habe, aber wurde nicht direkt verbreitet.

Irgendwas wird schon hängenbleiben. So geht das politische Geschäft nun mal.

Cato d. Ä. und ein Amt

Kann man den römischen Konsul Cato d. Ä. vergleichen mit dem Thüringer Landtagsabgeordneten der Linke S. D.? Man kann. Sie gleichzusetzen wäre, jedoch falsch. Der Römer pflegte, Reden mit der Bemerkung zu beenden „und im Übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zerstört werden muss“. Das MdL SD trägt immer wieder die Forderung vor – gern auch in Debatten zum Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission an den Landtag – „der Verfassungsschutz gehört aufgelöst“. Der Römer machte mit seinem ceterum censeo deutlich, dass er ein Problem mit der Großmacht jenseits des Mittelmeeres hatte. Der Thüringer macht deutlich, dass er wenigstens in diesem einen Punkt ein Problem mit der Thüringer Landesverfassung und dem Grundgesetz hat. Beide räumen dem Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung Verfassungsrang ein, wozu eine Behörde zu schaffen sei. Die Thüringer Landesverfassung regelt das in Artikel 97, das Grundgesetz in Artikel 87.

Den Bericht der PKK vor zwei Jahren nahm SD zum Anlass, erstmals als Vertreter der Linke, der größten Regierungspartei, nicht als Oppostionspolitiker, zu formulieren: „dass unsere Forderung nach Auflösung dieses Amts die richtige Forderung ist – und nicht die Forderung nach mehr Personal und mehr Mitteln.“ In diesem Jahr lieferte der Vorsitzende des Innenausschusses darüber hinaus eine parteipolitische Grundierung dieser Forderung: „Und deswegen will ich ganz kurz noch mal aus unserem Wahlprogramm zitieren, das ist die politische Aussage: „DIE LINKE. Thüringen unterstreicht […], dass das Landesamt für Verfassungsschutz nicht geeignet ist, zu einem wirksamen Schutz demokratischer Rechte beizutragen. Wir wollen deshalb das Landesamt für Verfassungsschutz als Geheimdienst ersatzlos abschaffen.“ Der stenografische Bericht vermerkt hier: „Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ aber auch den Zwischenruf des Fraktionschefs der SPD MH: „Völlig daneben!“ Man kann in dieser wichtigen Frage also getrost Differenzen innerhalb von R2G konstatieren.

Um so verwunderlicher ist, dass die SPD im Koalitionsvertrag eine außergesetzliche Kontrolle des Verfassungschutzes verabredete und jetzt mit in Gang gesetzt hat. Der SPD-Innenminister etablierte eine unabhängige Kommission die überprüfen soll, ob das Amt für Verfassungsschutz – 2014 von Schwarz-Rot in’s Innenministerium eingegliedert – unrechtmäßig Personendaten erhoben, gespeichert oder nicht gelöscht hat. Doch die Landesverfassung regelt die Kontrolle der sensiblen Behörde in Artikel 97 eindeutig. Sie weist sie ausschließlich der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtages zu. Paragraph 24 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes macht die Verhältnisse zwischen Legislative und Exekutive noch klarer: „Die Landesregierung unterliegt hinsichtlich der Tätigkeit des Amtes für Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle. Diese wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission ausgeübt.“ Eine unabhängige Kommission, vom Innenminister eingesetzt, würde bedeuten die Exekutive kontrolliert sich quasi selbst. Im Übrigen gibt es nach Paragraph 2 des von der Großen Koalition 2014 novellierten Verfassungsschutzgesetzes eine unabhängige Stabstelle Controlling mit umfangreichen Rechten in dieser Frage. Sie ist in ihren Beurteilungen nicht an Weisungen des Präsidenten gebunden, nicht einmal an Weisungen des zuständigen Ministers. Die PKK kann Unterrichtung durch die Stabstelle verlangen.

Im Koalitionsvertrag legten die drei Parteien 2014 noch fest, „sämtliche beim tlfv gespeicherten Personendaten auf ihre rechtliche Zulässigkeit der Erhebung, Speicherung und bislang nicht erfolgten Löschung“ zu überprüfen. Der Abgeordnete SD machte daraus reichlich eineinhalb Jahre später in seiner Rede vor dem Landtag am 22. Juni 2016: „Aber wir haben darüber hinaus auch vereinbart, eine Expertenkommission einzusetzen, die genau dieser Frage auf den Grund geht, welche Notwendigkeit und welche Berechtigung ein nach innen gerichteter Geheimdienst eigentlich in der Auseinandersetzung mit Gefahren für die Demokratie hat. Wir fordern hier nachdrücklich, diesen Teil des Koalitionsvertrags umzusetzen, die Expertenkommission einzuberufen.“ Eine derartige Expertenkommission könnte eigentlich nur zu dem Schluss kommen, die Berechtigung schöpft der Verfassungsschutz unmittelbar aus der Verfassung. Punkt. Wer ihn abschaffen will, muss die Verfassung des Landes ändern. Dazu fehlt der Linke die notwendige Mehrheit im Landtag.

Nun ist also daraus wieder „nur“ die Kontrolle von personenbezogenen Daten geworden. Selbst daran knüpft sich die Frage nach der Bundestreue der Thüringer Landesregierung. Durch Paragraph 3 des Gesetzes ist das Amt ja zur Zusammenarbeit mit dem Bundesamt in Köln und den anderen Landesämtern und zu deren Unterstützung verpflichtet – eine Lustration der in Erfurt gespeicherten Personendaten dürfte auch deren Interessen negativ berühren.

Etwas zum Weitersagen

Die Linke im Thüringer Landtag sagt gern, man müsse „Gesellschaft von den Kindern her denken“. Und weil sie das tut, trägt sie zwei Vorschläge in die öffentliche Debatte. Der erste ist, am 20. September, dem Weltkindertag, einen Feiertag, einen nichtkonfessionellen, zu kreieren. Der erste derartige arbeitsfreie Tag wäre – welch wundersame Fügung – der 20. September kommenden Jahres. Geht es nach den Planungen von R2G fiele der Tag mitten in die heißeste Phase des Wahlkampfs zum Landtag. Die Linke, die den Gedanken lancierte, argumentiert damit, Familien sollten mehr Zeit miteinander verbringen können. 2020 dann fällt der 20. September auf einen Sonntag – arbeitsfrei. Folgen vier Feiertage in der Woche. 2025 wäre es ein Samstag – arbeitsfrei, 2026 ein Sonntag – arbeitsfrei, 2031 Samstag – arbeitsfrei, 2036 Samstag – arbeitsfrei, 2037 Sonntag – arbeitsfrei, 2042 Samstag – arbeitsfrei, 2043 Sonntag – arbeitsfrei u.s.w. Ja, ja, die Linke kann nichts dafür, dass in schöner Regelmäßigkeit der Feiertag auf einen Samstag und dann auf einen Sonntag fiele, wenn Papa und Mama ohnehin zuhause wären.

Der zweite Ansatz, die „Gesellschaft vom Kind her zu denken“ wurde vom Linke-Spitzenkandidaten für die Landtagswahl 2019 auf dem Linke-Parteitag in Leipzig formuliert. Er betrachtete den Steuersatz für das Futter seines Hundes Attila (sieben Prozent) und den Steuersatz für Windeln (19 Prozent) und forderte Produkte und Dienstleistungen für Kinder mit dem vermindertem Steuersatz zu belegen. Die Forderung wird von Fraktionsmitgliedern bereitwillig weitergetragen und die Genialität des Spitzenkandidaten herausgestrichen. In einer Aktuellen Stunde soll der Landtag darüber debattieren. Bislang sind selbst die Koalitionspartner auf Distanz. Zugegeben, die Forderung wird immer wieder von der Linken vorgebracht und sie erinnert selbst daran, dass 2007 ein Antrag ihrer Bundestagsfraktion mit der nämlichen Forderung scheiterte.

Im Stenografischen Bericht des Bundestages (16. Wahlperiode, 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007) kann man ab Seite 9580 das Urteil „populistische Forderung“ entdecken. Es kommt nicht von einem Abgeordneten der Union, nicht von einem der FDP oder der Grünen. Es kommt von einer Abgeordneten des derzeitigen Koalitionspartners in Erfurt, der SPD. Und der ganze Satz geht so: „Ihre populistische Forderung, nicht nur Babywindeln, sondern alle Waren und Dienstleistungen für Kinder ermäßigt zu besteuern und dadurch Kinderarmut, die Sie vorhin so plastisch beschrieben haben, zu bekämpfen, geht weit am Ziel vorbei.“

Es fällt auch das Wort von der „blamablen Unkenntnis“ der Linke-Fraktion und die Rednerin verweist – das sei etwas zum Weitersagen – auf das harmonisierte Gemeinschaftsrecht zu dem das Steuerrecht in der EU gehört. Ein eigener Artikel der entsprechenden Richtlinie regelt für die Mitgliedsländer die ermäßigten Mehrwertsteuersätze. Der und ein Anhang III stehen der Forderung der Linke entgegen. Nun muss das nicht immer so sein, da hat der Spitzenkandidat recht. Nichts von alldem ist in Stein gemeißelt. Die SPD-Abgeordnete nimmt sich in ihrer Erwiderung aber auch dieses Argumentes an und kontert: „Ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie als Linke ständig Anträge stellen, die eine Umverteilung von Steuergeldern zu Unternehmen und Dienstleistern zum Inhalt haben. Es gibt keine Möglichkeit, mit der wir per Gesetz sicherstellen können, dass eine solche Steuerersparnis, wäre sie überhaupt machbar, tatsächlich vollständig und dauerhaft beim Endverbraucher ankommt.“ Und sie führt ein Beispiel an: „In Großbritannien ist Kinderkleidung seit vielen Jahren von der Mehrwertsteuer befreit. Trotzdem kostet in europaweit aufgestellten Ladenketten Kinderkleidung in London und Glasgow genauso viel wie in Berlin. Wem kommen dann diese Steuerersparnisse zugute?“

Die letzte Frage ist zugegebenermaßen eine rethorische, wie sie Politiker mögen. Sie provoziert die nächste Frage: steht das Urteil „populistisch“ noch nach 11 Jahren, wenn sich an den Gegebenheiten nichts geändert hat außer, dass der Spitzenkandidat, der die Forderung verbreitet und verbreiten lässt, Ministerpräsident ist?

Weiter Zweifel gesät

Glück für die Linke im Thüringer Landtag. Das Verfassungsgerichtshofgesetz bestimmt im Paragraphen 3, dass der Präsident und die Richter am höchsten Thüringer Gericht vom Landtag ohne Aussprache gewählt werden. So bleibt der Fraktionsvorsitzenden erspart, vor der nun möglich scheinenden Wahl des Verfassungsgerichtspräsidenten erklären zu müssen, was es bedeutet, wenn sie erklärt, ihre Fraktion sei „nicht restlos überzeugt“. Diese Formulierung ist in der Welt, und sie lässt zumindest vermuten, dass Stefan Kaufmann in der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause nicht alle Linke-Stimmen bekommen würde.

Dass die Fraktionschefin sich so äußert, ist um so erstaunlicher, als sich der kleinere der beiden anderen Koalitionspartner erstaunt von der Entscheidung in der Linke-Fraktion gezeigt hat. Wie will man die Grünen überzeugen, wenn man selbst nicht „restlos überzeugt“ ist. In der wichtigen Personalie sind die Grünen nach der Anberaumung des Vorstellungstermins bei der Linken im Mai nun offenkundig ein zweites Mal vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Das kann nicht gut sein für das Koalitionsklima.

Noch vor wenigen Tagen hatte die Linke-Fraktionsvorsitzende den Chef der CDU-Landtagsfraktion schwer kritisiert: er habe dadurch dem Ansehen des derzeitigen Chefs des Oberlandesgerichts geschadet, in dem er aus „persönlichen Motiven“ Druck auf den Richter ausgeübt habe. Der habe sich danach „offenbar gezwungen gesehen, der Fraktion DIE LINKE in einem Brief zuzugestehen, dass er die Gewichtigkeit und die politische Brisanz einer schnelleren Termingestaltung nicht gesehen habe.“ Zu den persönlichen Motiven des CDU-Politikers konnte man, anders, als die Überschrift suggerierte, in der Pressemitteilung nichts lesen. Dafür erschließt sich eine Hierarchisierung der Kandidaten in den Augen der Linke-Politikerin. Während sie bei den R2G-Kandidaten, dem Sozialrichter Jens Petermann und der Verwaltungsrichterin Elke Heßelmann – beide gehören dem Verfassungsgerichtshof an – von „sehr geeigneten“ Personalvorschlägen spricht, nährt sie in der selben Pressemitteilung Zweifel am Kandidaten der CDU, den die Linke, nachdem sie sich wochenlang gesperrt hat, nun nolens volens mitwählen will. Aber es geht nicht um einen Arbiter elegantiarum, es geht um den Präsidenten des Gerichtes, das unter anderem gegebenenfalls Beschlüsse des Thüringer Landtags auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüft.

Das Agieren des CDU-Fraktionschefs habe „den Kandidaten unnötig politisch diskreditiert und seine mögliche künftige Funktion von Anbeginn an mit dem Stigma parteipolitischer Schlagseite belegt“, hieß es in der Pressemitteilung vom 4.Juni. Der Vorwurf kann zurückgegeben werden. Für die Zusage der Linken erwartet die Fraktionschefin in ihrer aktuellen Mitteilung an die Medien „für die Gesetzesänderungen für Mehr Demokratie in Thüringen und die anstehenden Verhandlungen zu den Verfassungsänderungen, dass sich hier die CDU genauso offen zeigt“. Das kann man ein Junktim nennen oder einfacher einen politischen Kuhhandel.

Es gibt nichts Gutes …

Mit der Personalie des Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofes sollten keine Spielchen veranstaltet werden. Seit März ist der Posten vakant. Mehrere Runden unter den Fraktionsspitzen im Landtag blieben erfolglos. Trotz verabredeter Vertraulichkeit drangen Details in die Öffentlichkeit. Ein Kandidat, den die CDU ins Rennen schickte, wurde demnach aus der Koalition heraus abgelehnt, weil er in der Staatskanzlei Abteilungsleiter war. Das sei zu nah an der Politik gewesen, um von den Abgeordneten der derzeitigen Koalition gewählt werden zu können, heißt es. Ein ursprünglich für die Linke gehandelter Kandidat hat in den Erwägungen der vergangenen Wochen keine Rolle mehr gespielt. Das Argument, dass der Arbeits- und Sozialrichter durch sein Mandat für die Linke im Bundestag von 2009 bis 2013 zu nah an die Politik gerückt sein könne, hat man nicht gehört. Rot-Rot-Grün favorisiert überdies eine Kandidatin und da scheint kein Platz mehr zu sein, um sich an Absprachen zu halten, die zu Zeiten der schwarz-roten Koalition getroffen worden sein sollen. Und die laufen darauf hinaus, den Posten mit einem Kandidaten zu besetzen, der von der CDU vorgeschlagen wird. R2G und CDU können sich gegenseitig blockieren, denn um den Posten zu besetzen bedarf es einer 2-Drittel-Mehrheit im Landtag.

Nun ist es der Fraktionschefin der Linke zu verdanken, dass indirekt der Name des CDU-Kandidaten bestätigt wurde. Stefan Kaufmann, der derzeitige Präsident des Oberlandesgerichts in Jena, so die Linke-Politikerin, habe erst am 20. Juni Zeit für ein Vorstellungsgespräch in ihrer Fraktion, so verbreitete sie. Das sei wegen der parlamentarischen Gepflogenheiten, nach denen Anträge in den Landtag eingebracht werden, zu spät für seine Wahl noch vor der Sommerpause. Doch der Richter hat auch den 13. Juni und den 6. Juni als mögliche Termine genannt. Aber da, so hört man, ist die rot-rot-grüne Kandidatin verhindert, weil im Urlaub. Und die Fraktionschefin möchte die Personalie Verfassungsgerichtspräsident an einem Tag abhandeln, was nachvollziehbar wäre.

Kaufmann, Jahrgang 1953, muss nach Vollendung seines 65. Lebensjahres seinen Posten in Jena im Dezember frei machen. Er böte die Möglichkeit zu einem Kompromiss, auf den der SPD-Fraktionschef vor Wochen schon schon positiv reagiert hat – eine halbe Amtszeit für den Präsidenten. So könnte die sechs Jahre alte Absprache zwischen CDU und SPD – wenn auch unter veränderten Koalitionsbedingungen gerettet werden. „Wenn es wirklich so sein sollte, dass wir uns aufgrund von aktuellen Bewegungen der einzelnen Verhandlungspartner auf jemand anderen einigen, als die, die momentan so im Lostopf waren, dann würde mich das sehr freuen“, wurde er im April zitiert. Der im März ausgeschiedene Gerichtspräsident war als Kandidat der SPD gewählt worden.

Kaufmann macht seit Jahren aus seiner Vorliebe für Erich Kästner keinen Hehl. Mit Rezitationen von Gedichten des Dresdener Schiftstellers fährt er bis in die norddeutschen Niederungen um Nienburg und Oldenburg. Von Kästner stammt der viel zitierte Satz: „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.“ Recht hat er.