Polemik will gelernt sein

Da meinte die allerhöchste Respektsperson dieses schönen Freistaates um das Weihnachtsfest herum, die hierzulande ohnehin schwierige Debatte um Steuern gestalten zu müssen. Die größte Oppostionspartei im Landtag nimmt ihn beim Wort und die Linke nimmt der das übel.

Man könnte doch, so sein Vorschlag in einem Tweet in einem kurz aufgeflackerten Meinungsaustausch zu einer Moschee-Steuer, die Kirchensteuer, die nicht jeder in Deutschland entrichten muss, zu einer Kultursteuer umbauen, vergleichbar der in Italien, die dann jeder abführen muss. Jederman solle sich dafür jährlich wechselbar aussuchen können, wofür sein Anteil ausgegeben werden möge. Welch ein Versprechen. Das ist bisher bei keiner Steuer möglich. Nicht einmal die so genannte Ergänzungsabgabe Solidarzuschlag wird in toto für den Aufbau Ost aufgewendet. Genausowenig wie die Schaumweinsteuer zur Förderung des Weinbaus verbraten wird.

Die CDU-Fraktion im hiesigen Landtag nahm die Vorlage erwartbar ernst und baute darum eine Aktuelle Stunde. Deren finanzpolitischer Sprecher nannte den Vorstoß bizarr. „Das bewährte System der Kirchensteuer würde beseitigt, die Finanzierung der christlichen Kirchen gefährdet und als Ersatz müssten die Thüringer Nichtkirchensteuerzahler mehr Steuern zahlen.“ Immerhin 200 Millionen Euro allein in Thüringen, errechnete man in der CDU-Landtagsfraktion. Da scheinen die Kirchensteuerzahler nicht mit reingerechnet.

Weil die Aussicht, ja nur die Erwähnung von Steuererhöhungen, in einem Wahljahr nicht gut ankommt, musste offenkundig der Vorstoß wieder eingesammelt werden. Und die Sprecherin der Linke zum Thema machte das auf eine ziemlich eigenwillige Weise. Sie charakterisierte den Tweet kurzerhand als nicht relevant. Sie nannte ihn wörtlich ein „Nichts“. Sie führte, um das zu unterstreichen, auch die beachtliche Zahl von 55578 Tweets des BR an. Was jedoch wohl nicht als verklausulierte Einschätzung verstanden werden sollte: BR twittert viel, wenn der liebe Tag lang ist. Das alles dürfte BR nicht gefallen haben, der doch mit seinem Kultursteuer-Tweet ein ernstzunehmendes Anliegen vorgebracht haben sollte. Dass ausgerechnet aus der Fraktion seiner Partei das alles ein „Luftschloss“ genannt wird, hat er nicht verdient.

Man kann getrost davon ausgehen, dass BR das alles ernst meint. Man nehme nur den Satz: „Was ist mit der Erhebung der Kirchensteuer? Sollte sie nicht besser zu einer Kultursteuer gewandelt werden, bei der die Steuerbürger selbst entscheiden, für welche Glaubens- oder Weltanschauungsgemeinschaft sie verwendet wird?“ Das ist kein weiterer bedeutungsloser, achtlos dahin getippter Tweet. Der Satz stammt aus „Meine Rede Wie ich mir das Verhältnis von Staat und Kirche wünsche“. Zu finden ist er nach nur kurzer Suche auf einer Internetseite zum Reformationsjubiläum 2017. Die anderen vier Politiker und die eine Politikerin, die sich auf der Seite auch zu Wort meldeten, wollten, wie BR sicherlich auch, ernst genommen werden. Die CDU-Fraktion hat ihn ernst genommen. Warum die Linke in ihrer flammenden Rede, die doch die Christdemokraten meinte, ihm das abgesprochen hat, bleibt ihr Geheimnis. Polemik will gelernt sein.

… und dann die Nazikeule

Als Mitte Juli 2017 der Ministerpräsident dieses schönen Freistaates anlässlich eines rechten politisch-musikalischen Happenings im Süden sich öffentlich Gedanken über die „Präzisierung des Versammlungsrechtes“ machte, echote es: „keine Verschärfung“. So hatten es damals Grüne verstanden und auch Gesetzgeber aus der eigenen Partei des Ministerpräsidenten selbst. Und der Fraktionschef der hierzulande oppositionellen CDU hat es auch so verstanden. Es entspann sich zwischen den beiden ein dermaßen unschöner Wortstreit, dass sich der CDU-Mann gegen den in Frageform vorgebrachten Vorwurf des Linke-Politikers erwehren musste, er habe wohl „einen besonderen Faible“ für Nazi- und Rechtsrockkonzerte. „Oder warum freuen Sie sich so?“ Die Antwort war eindeutig: „Das verbitte ich mir ausdrücklich. Sie hauen andauernd unausgerorenes Zeug raus, haben die Verfassung nicht im Blick und dann die Nazikeule.“ Der Vorstoß des Ministerpräsidenten lief ins Leere. Auch weil ein vom Innenminister in Auftrag gegebenes Gutachten auf die Empfehlung hinauslief: „Hände weg!“ Das Bundesverfassungsgericht hat das Thema nämlich in zahlreichen Urteilen „ausführlich konturiert“, wie Juristen sagen. Selbst wenn Zweifel bestünden, sei dem Recht auf Versammlungsfreiheit freie Bahn zu geben. Das hindert die Verwaltung nicht daran, Rechtsrockkonzerte auf anderen Wegen zu verhindern, wie es in Thüringen bisher zwei mal funktioniert hat.

Nun also hat die Thüringer CDU-Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf für ein Thüringer Versammlungsgesetz vorgelegt. Seit 2006 können die Bundesländer derartige Gesetze erlassen. Manche taten das, immer mit Verweis auf das von 1953 datierende Versammlungsgesetz des Bundes und immer mit dem Hinweis darauf, dass es den geänderten Verhältnissen nicht mehr angemessen sei. In ersten Reaktionen aus der Koalition wurde der Entwurf – noch ist er nicht im Landtag – quasi auf vorparlamemtarisch/politischem Feld abgeräumt. Es sei „absurd, demokratiefeindliche Bestrebungen durch Demokratiebeschränkungen bekämpfen zu wollen“, hieß es vom Innenexperten der Linke-Fraktion. Eine „landesrechtliche Beschränkung unterhalb der durch das Bundesverfassungsgericht festgelegten Grundsätze“ sei „selbst verfassungswidrig oder insofern verfassungskonform auszulegen, „dass sie letztlich ins Leere laufen würde“.

Die Grünen im Thüringer Landtag verweisen erneut auf ein eigenes Gutachten vom Juni 2017, das mit Blick auf die juristische Auseinandersetzung um Rechtsrockkonzerte – nur ein Teilaspekt dessen, was ein Versammlungsgesetz regeln soll – zu der kaum hilfreichen Folgerung kommt: „Die Unterscheidung von Versammlungen und anderen Zusammenkünften setzt eine ins Detail gehende, umsichtige Einzelfallprüfung voraus und es sollte von generalisierenden Einschätzungen Abstand halten, soll sie vor Gericht Bestand haben.“ Und weiter: „Nicht nur nach Lage der Dinge, sondern nach dem Gebot der versammlungsfreundlichen Verfahrensgestaltung spricht Einiges dafür, politischen Gegnern Versammlungsfreiheit zuzugestehen und die politische statt die juristische Auseinandersetzung zu suchen.“

All diese Einwände sagen nichts dazu, warum Thüringen kein eigenes Versammlungsgesetz bekommen soll. Selbst wenn die Initiative dazu von der Opposition ausgeht. Das gemeinsam zu erreichen, wäre ein schöner Beleg für die viel beschworene Gemeinsamkeit der Demokraten. Dagegen spräche nicht einmal, dass der Entwurf in seiner Begründung gewisse Anregung bei der Begründung des bayerischen Versammlungsgesetzes von 2008 genommen hat.

Es hätte schöner losgehen sollen

Tag 1 nachdem der Grünen-Chef seinen Facebook-Auftritt beendet hat und zugleich seine 48000 Follower auf Twitter allein zurücklässt. Legt man die Zahl zugrunde und zieht man dazu in Erwägung, dass die Partei 75000 Mitglieder zum Jahresbeginn auch via Twitter ausgewiesen hat und dass unter den Followern diverse Nichtmitglieder waren, drängt sich einem die Frage auf, wie dieser Schlupf zu erklären ist. Dass es keinen Zwang für Parteimitglieder gibt, dem Vorsitzenden zu folgen, liegt auf der Hand, ist jedoch nur die am wenigsten komplexe der möglichen Erklärungen. Dass der Parteichef sich einer Möglichkeit begibt, seine Kommentare, Vorstellungen und Absichten unmittelbar kundzutun weiß er selbst. Aber er hat nach der zweiten, wie er selbst sagt, „lasch“ formulierten Wortmeldung zu einem bevorstehenden Wahlkampf, entschieden, Twitter sei daran schuld, dass er einen (weiteres Zitat) „dämlichen Fehler“ zwei mal begangen hat. Eine nette Geste. Das schont seine unmittelbare Umgebung, die die Tücke in dem Video nicht erkennen wollte oder nicht zu erkennen vermochte. Und es ist auch ein gnädiger Umgang mit seinen Thüringer Freunden, die wohl dachten, hej, das kommt aus der Zentrale, raus damit zu Twitter. Wenn die anderen missverstehen, sind sie selbst dran schuld. Zuvor hatte sich auch schon eine andere wichtige Grüne ebenso missverständlich in der Sache geäußert. Das Echo folgte auf dem Fuß. Die Lernkurve bei den Wahlkampfbetreuern, bei den Beratern, die was mit Medien studiert haben und was mit Internet, ist offenbar flach. Das könnte man ja noch abstellen. Erste Erkenntnis: wenn man nicht schwimmen kann, liegt es nicht an der Badehose. Zweite Erkenntnis: wenn Dummes über Twitter verbreitet wird, liegt es nicht an Twitter. Es wird nur rascher, breiter verteilt, als wenn man sich dumm unter Vertrauten äußert.

Es hätte so schön ins Superwahljahr gehen sollen, isses aber nicht. Die Grünen haben den Start ohne Zutun der politischen Kontrahenten vergeigt. Das steht fest. Da ist der verunglückte Twitterauftritt nicht mal die Spitze. Kurze Zeit später wurde bekannt, dass ein früherer grüner Parlamentarischer Staatsekretär nach einer Beschäftigung bei einem Schoko-Riegel-Produzenten (gesunde Ernährung ist das nicht und schon gar nicht veggy) zum Gottseibeiuns überläuft und als Cheflobbyist auch seine Parteifreunde überzeugen soll, dass ein Roundup so fies nicht ist, und dass ein großer Chemie-Konzern die Grünen in ihrem Mühen unterstützen kann, die Welt lebenswerter zu machen und das Welternährungsproblem zu lösen. Man muss gar nicht darüber befinden, ob diese Personalie toxischer ist, als der Flug der einer bayerischen Spitzengrünen über den Jahreswechsel nach Kalifornien zum Eisessen oder der Reitausflug eines anderen Grünen in die Anden. Der Flug nach San Francisco sei der Fraktionschefin im Bayerischen Landtag nicht vorzuwerfen, aber der Rückflug twitterte jemand sarkastisch als das der Parteichef dort noch selbst lesen konnte. Kann auch sein, dass ihm ein Zuarbeiter das Konvolut dazu auf den Schreibtisch gelegt hat.

Jeder Mensch macht Fehler. Zu sagen, dieser Satz sei eine Binse, ist eine Binse. Dass aber selbst Grüne an den Fehlern ihres Spitzenpersonals verzweifeln könnten, muss denen zu denken geben.

Fünf Minuten

Zu sagen, der Ministerpräsident dieses schönen Freistaates hatte keinen guten Tag, wäre übertrieben. Er hatte seine fünf Minuten. Und das kam so:

Die CDU-Fraktion hatte im Landtag eine Aktuelle Stunde zur prekären Situation im öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes anberaumt. In diesem parlamentarischen Format kann jede Fraktion ein Mitglied zu einem Thema sprechen lassen, das sie für wichtig erachtet. Die anderen Fraktionen ergänzen und stimmen zu, so sie zur Koalition gehören. Die Opposition erklärt aus diesem Anlass gern, die Landesregierung habe dies unterlassen, jenes versäumt. Die Koalition widerspricht in der Regel, und eigentlich hat das zuständige Kabinettsmitglied das letzte Wort.

Die CDU wollte also die prekäre Lage im öffentlichen Gesundheitswesen thematisieren. Ihr Sprecher zeigte auf die Schwachstellen: Fehlende Amtsärzte hier, kein Nachwuchs zu erwarten weil die Mediziner in der Verwaltung schlechter bezahlt werden als ihre Kollegen in den kommunalen Krankenhäusern – von 1000 Euro bis 1500 Euro war die Rede. Der CDU-Mann suchte die Schuld dafür bei der Landesregierung. Der SPD-Sprecher, Mediziner und ehemaliger Mitarbeiter in einem Gesundheitsamt gab ihm Recht bei der Einschätzung der schlimmen Lage, zeigte aber auch auf, dass die CDU, als sie in Regierungsverantwortung stand den Grundstein gelegt habe, und dass es nach der Zahl der unbesetzen Planstellen für Amtsärzte zu CDU-Zeiten eigentlich noch schlimmer war. Der Sprecher der Linken machte Vorschläge, wie nach seiner Meinung die Malaise beendet werden könnte. Zentralisierung war sein Stichwort. Die Amtsärzte und die Gesundheitsämter sollten doch den Kreisen und kreisfreien Städten weggenommen und in den vier Planungsregionen angesiedelt werden. Überhaupt hätten die Landräte im Streit um die Gebietsreform immer gesagt: „Wir können unsere Aufgaben erfüllen, gebt uns nur das Geld.“ Er habe Recht behalten mit seiner Vorhersage, dass sich im öffentlichen Gesundheitswesen als erstes zeige, wie nötig die Kreisgebietsreform sei.

Gebietsreform war das zweite Schlagwort des Nachmittags. Für R2G ein wunder Punkt im Allgemeinen, und weil tags zuvor der Eisenacher Stadtrat gegen die Fusion mit dem Wartburgkreis gestimmt hatte im Besonderen. Also dass die Eisenacher CDU dagegen war, geschenkt. Nein, die gesamte SPD-Fraktion hatte sich auch gegen die Fusion gewandt. Dass damit zu rechnen war, darauf hatte schon im September eine SPD- Abgeordnete vor dem Landtag aufmerksam gemacht. Man habe die Bürger nicht mitgenommen. Sie nannte die Vorgehensweise „konträr“ gegenüber der Vorgehnsweise bei den anderen Gemeindefusionen. „Am Ende des Tages kann es sein, dass wir hier stehen und die Bürger von Eisenach das Gesetz mehrheitlich gar nicht wollen“. So ist es augenscheinlich gekommen. Das Gesetz zur Fusion von Stadt und Kreis, das zur Beratung anstand, musste auf Antrag der Linke von der Tagesordnung genommen werden

Und der Ministerpräsident nimmt übel.

Als es in der Aktuellen Stunde zum eigentlichen Thema ÖGD mit den Meinungen und Vorwürfen hin und her ging, saß er noch ruhig auf seinem Platz. Als der CDU-Abgeordnete durch ungeschicktes Agieren der Gesundheitsministerin – sie sprach über die verabredete Zeit hinaus und so musste eine zweite Runde für Wortmeldumgen der Abgeordneten eröffnet werden – neue Gelegenheit bekam, sich uneinsichtig zu zeigen und der SPD-Mann und der Linken-Gesundheitsexperte ihn auf Schwächen in seiner Argumentation aufmerksam gemacht hatten und die CDU auf Versäumnisse in ihrer Regierungszeit, hielt es den Regierungschef nicht auf dem Platz. Er griff in die Debatte ein. Anfangs, man merkte ihm da schon die Erregung an, bot der ehemalige Gewerkschaftsfunktionär dem CDU-Abgeordneten etwas mokant Nachhilfe zum Thema Tarifautonomie an. Das Land verhandele nicht die Tarife für die kommunale Familie. Recht hat er. Das Thema des Ministerpräsidenten war Tarifautonomie und er wurde im Ton gleichsam wieder zum Gewerkschafter. Der Parlamentarische Geschäftsführer schaltete sich – nicht unüblich – von seinem Platz ein und der Ministerpräsident fuhr ihn an: „Ich weiß nicht, was der Herr da vorne jetzt gerade von sich gibt“. Dann kam von ihm noch mehrmals das Wort Tarifautonomie in Richtung CDU-Bänke, dazwischen „Schwachsinn“. Und dann der Höhepunkt adressiert an den Parlamentarischen Geschäftsführer: „… da würd ich nicht so doof grinsen. Das finde ich unerträglich…“ Hier schaltete sich die Sitzungspräsidentin ein. Der Landesregierung könne sie keinen Ordnungsruf erteilen. Sie bat den Regierungschef, der nicht Mitglied des Landtages ist dennoch, „den Stil des Hauses zu beachten“.

Entschuldigt hat sich der MP bislang nicht. „Je schwächer das Argument, desto stärker die Worte“, möchte man den Philosophen Ludwig Wittgenstein zitieren.

Im fremden Revier

Es war die Fraktionschefin der Linke im Thüringer Landtag S H-W, die als erste aus der Politik die Meldung des Tages kommentierte. Die CDU im Thüringer Landtag hat eine Lösung für die vakante Präsidentschaft im Hohen Haus gefunden. Die Meldung verbreiteten die Urheber nicht selbst. Sie kam via Zeitung, nicht mal der größten in Thüringen. Ein wenig mokant bemerkte die Linke-Landeschefin, dass sich unter den 34 Abgeordneten niemand für das besondere Amt gefunden habe. Da lief für die CDU-Fraktion in Sachen Landtagspräsidentschaft also einiges schief.

Es begann mit der überraschenden Demissionierung des Primus inter Pares CC und das mit der Begründung, er strebe kein neues Mandat in der kommenden Legislatur an, darum könne er das Amt nicht mit der nötigen Autorität ausfüllen. Die Fraktion vermochte es nicht, sich von dieser Beschreibung des Präsidenten-Amtes als Platz in der Ausdingstube des Parlaments zu lösen. So wurde die Zahl der möglichen Kandidaten oder Kandidatinnen unnötig eingeschränkt. Als dann der Chef der SPD-Fraktion in beispielloser Art den Personalvorschlag machte, nominiert die Nicht-Abgeordnete BD, die wählen wir mit, wurde zugleich signalisiert, ihr könnt benennen, wen ihr wollt, wir wollen immer jemand anderes. Zuvor hatte schon der Koalitionspartner Grüne den CDU-Kandidaten eine Provokation genannt. Eine Begründung wurde in der einschlägigen Pressemitteilung nicht mitgeliefert. Dass danach der Abgeordnete der größten Landtagsfraktion in der Abstimmung durchfallen würde, war klar. Da kann hintan gestellt bleiben, dass die Überlegungen des CDU-Fraktionschefs anfänglich in eine ähnliche Richtung gegangen sein mögen, nur dass der die Oberbürgermeisterwahl in Ilmenau und die Kandidatur eines Fraktionsmitgliedes in seinem Kalkül gehabt haben mag. Es hätte so elegant aussehen können. Hat es aber nicht.

Nun gibt die Erfurter Landtagsabgeordnete MW ihr Mandat auf. Das wird begründet mit ihrer Bewerbung um einen Sitz im Europaparlament und dass sie sich intensiv auf den Wahlkampf vorbereiten wolle und mit noch anderer politischer Poesie garniert. Zwischen dieser Ankündigung und der Nominierung als Kandidatin im Landesvorstand hatte die CDU aber auch schon ein paar Tage vergehen lassen. So wurde der Anschein erweckt, SPD-Fraktionschef MH habe im fremden Revier Personalpolitik angeregt. Obwohl die Sozialdemokraten ihre Wunschkandidatin bekommen werden, wird es aus der CDU-Fraktion immer heißen: „Nein, nein, so war es nicht.“ Das mag ja so sein. Planvolles Handeln sieht dennoch anders aus.

p.s. Auf die Idee, dass die Fraktionsführer MM und MH in dieser wichtigen Frage über Bande gespielt haben, um den derzeitigen Koalitionspartnern der SPD anzudeuten, die Fortsetzung von R2G ist die derzeit gewollte, aber nicht die einzige Option, wird keiner kommen.

Lautes Diskutieren

Für gewöhnlich wird dem EU-Europäer der europäische Gedanke nahegebracht, indem darauf verwiesen wird, wie gut alles werde, wenn, unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips, erst alle Aspekte der Politik in den Mitgliedsstaaten vergemeinschaftet seien. Jüngstes Beispiel der Vorschlag aus Paris für eine EU-Armee und ein Gemeinschafts-Budget. Welcher gemeinsamen Außenpolitik der Mitgliedsstaaten die Armee dienen soll und wer über ihren Einsatz im erforderlichen Fall rasch befindet, darüber wurde wenig gesagt. Es gibt aber auch Herzblutthemen, da deutet sich – unausgesprochen – Widerstand an, weil offenbar nicht alles besser werden könnte. Die Asylpolitik ist so ein Herzblutthema. Einer der drei Kandidaten für den Vorsitz der CDU bekommt das derzeit zu spüren.

Er machte darauf aufmerksam, vor einer endgültigen Verabredung zu einem gemeinsamen Asylsystem innerhalb der EU könnte es nötig sein, das Asylrecht im deutschen Grundgesetz mit einem Gesetzesvorbehalt zu versehen. Aus einem einklagbaren Individualrecht würde ein Recht mit institutioneller Garantie. Auch einklagbar. Und dann beharrt er nach all dem Furor über seine Wortmeldung noch darauf, dass sich auch das deutsche Asylrecht ändern werde. Aus seinem Hinweis, darüber werde in Deutschland zu reden sein, wurde, „der will das Asylrecht schleifen“. Vier Ausrufezeichen dahinter. Selten wurde einem Kandidaten für ein politisches Spitzenamt so viel Macht zugeschrieben, in der Absicht, ihn zu verhindern. Als gäbe es nicht vor der Neuformulierung des Asylartikels 16a im Grundgesetz zwei schwer zu knackende Sperren – eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag und eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundesrat wären dafür nötig. Die müsste man nach jahrelanger Denatte erst einmal zusammenbekommen.

Andere EU-Staaten haben diese Gesetzesvorbehalte für die Asylgewährung bereits in ihre Verfassungen geschrieben. Polen zum Beispiel. Ungarn verlangt in seiner Verfassung sogar, dass ein Asylantrag mit Hinweisen auf politische Verfolgung „sorgfältig begründet“ werden müsse. Nur etwa ein Dutzend, nicht einmal die Hälfte, der Mitgliedsstaaten, so zählten Rechtswissenschaftler, kennen überhaupt ein konstitutionell abgesichertes Recht auf Asyl. Das wird also ein lautes Diskutieren zwischen den später 27 Staaten darüber, welcher Standard zum Standard der EU erhoben werden soll. Wer wird auf dem Weg zu einer EU-Regelung Zugeständnisse machen müssen, Abstriche machen müssen an eigenen rechtlichen Regeln oder den Vollzug eigener Gesetze verändern müssen? Wer setzt sich durch?

Die Bewahrer des verfassungsrechtlichen Status Quo könnten den Subtext der derzeitigen Asylrechtsdebatte in Deutschland also auch so formulieren: Nicht alles wird besser, wenn es denn auf EU-Ebene geregelt und vereinheitlicht wird. Soll das die Botschaft sein?

Auf Konfrontation

Die Fraktionen im Thüringer Landtag, die sich mit gewissen Differenzierungen als demokratisch bezeichnen – die AfD lassen R2G und CDU in dieser Betrachtung außen vor -, haben es nicht vermocht, nach dreißig Jahren einen gemeinsamen Antrag zum angemessenen Erinnern an die friedliche Revolution in der DDR im kommenden Jahr zu formulieren. In einer emotionalen Intervention nannte der CDU-Abgeordnete W.F. das eine Schande und fand nur ein Urteil: „ich schäme mich, dass ich diesem Parlament angehöre“. Es sind noch mehrere derartige Ereignisse bis zur Landtagswahl im kommenden Herbst zu erwarten.

Als vor zwei Jahren im Dezember eine Enquete-Kommission eingesetzt werden sollte, die sich mit Rassismus und anderen Formen ungerechtfertigter Diskriminierung auseinander setzen soll, retteten sich Koalition und CDU nach einer Vertagung der Beratung doch noch gemeinsam ans Ufer. Der Staatskanzleichef formulierte damals in der Aussprache die Zuversicht, so eine Kommission werde sich wissenschaftlich mit dem Thema beschäftigen und nicht nach Mehrheit und Minderheit entscheiden wie in Plenum und Ausschüssen des Landtags. Mittlerweile hat sich die Mehrheit in der Kommission verschiedentlich mit Beschlüssen durchgesetzt. Nach streng wissenschaftlichen Erwägungen, wie immer wieder erklärt wird. Wie das so ist, wenn man die Wahrheit auf seiner Seite wähnt.

Das mag angehen bei rot-rot-grünen Herzensangelegenheiten wie der Ausweisung von 763 Kilometern ehemaligem Todesstreifen als Naturmonument. Doch der Streit um den Erinnerungsantrag der CDU ist etwas anderes und war nicht die einzige Entscheidung, die von der Mehrheit konfrontativ entschieden wurde. Am gleichen Tag ließ die Koalition die CDU mit ihrem Vorschlagsrecht für das neu zu besetzende Amt des Landtagspräsidenten auflaufen. Kaum war der Name des CDU-Kandidaten in den Tagen zuvor bekannt geworden, hatte es von grüner Seite geheißen, Provokation, wir lehnen den ab. Mehr nicht. Dann wurden Äußerungen des Abgeordneten aus dem Jahr 2010 nachgeschoben. Dann kam von SPD-Seite wiederholt der wunderliche Vorschlag, die CDU möge – ohne dass dessen Name genannt wurde – den zurückgetretenen Landtagspräsidenten drängen, per sofort auf sein Mandat zu verzichten. Die Nachrückerin werde man wohl mitwählen. Da mögen sich die Sozialdemokraten vielleicht der eigenen Schwäche erinnert haben, als sie nach schwerer Kritik von den Linken den eigenen Innenminister demissionierten. Der Kandidat der Union sei nicht präsidiabel hieß es weiter, er habe doch jüngst ein MdL „Schwätzer“ genannt. Und überhaupt, sei er ein Rechtspopulist und führe den Petitionsausschuss, dem er vorsteht, schlecht.

Das alles hört sich an wie die Fortsetzung des Streits um vorgebliche Zensur an einer Zuarbeit des Juristischen Dienstes zur Stellungnahme des Landtagsinnenausschusses für das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof um das Gesetz zur Gebietsreform. Der Parlamentspräsident führe die Landtagsverwaltung wie ein CDU-Ministerium, wurde seinerzeit kritisiert. Er sei nicht der Präsident aller Abgeordneten. Ihn gewählt zu haben, sei soetwas wie ein Gunstbeweis der Koalition gewesen, ließ R2G durchblicken. Der kann jetzt auf bequeme Weise kassiert werden, unterfüttert mit dem Vorwurf, der CDU-Abgeordnete sei ja nicht wählbar. Genauso hat R2G argumentiert, als ein AfD-Mitglied für einen in den Bundestag einziehenden AfD-Abgeordneten an die Spitze des Justizausschusses nachgewählt werden sollte. Dieses in die Nähe zur AfD Rücken der CDU war von R2G auch in der Debatte darüber zu hören, warum die Koalition dem CDU-Erinnerungsantrag nicht zustimmen könne. Im gleichen Atemzug wurde die Union jedoch gedrängt, dem Koalitionsantrag zuzustimmen. Weniger aussichtsreich kann man für einen eigenen Antrag nicht werben, könnte man meinen, wenn R2G in der Debatte nicht zu erkennen gegeben hätte, dass der Antrag eigentlich überflüssig sei. Die Regierung sei ohnehin in der Frage längst auf dem besten Weg.

Im Gegensatz zu 2016/2017, als die Enquete eingesetzt werden sollte, befindet man sich mittlerweile im Wahlkampf. Das macht den Unterschied. Die Spitzenkandidaten stehen fest und mit der Festlegung aller drei Regierungsparteien auf eine Fortsetzung der Koalition, die SPD tat das jetzt auf ihrem Landesparteitag, stehen die Zeichen unabweislich auf Lagerwahlkampf. Die Linken-Landeschefin hat den Ton schon vorgegeben. Die Linke habe den Auftrag schwarz-blau in Thüringen zu verhindern. „Ramelow oder Barbarei“, zitierte das Twitter-Team die Fraktionschefin vom Landesparteitag. Dass die Linke daran erinnert, dass der CDU-Landeschef sich mehrmals öffentlich festgelegt hat, es gebe nach der Landtagswahl keine Zusammenarbeit mit der AfD, muss keiner erwarten.

Sie trugen eine Fahne

Im Spätjahr 89 fuhr ein Müllauto schwarz-rot-gold beflaggt durch Erfurt. Es war ein Fähnchen, keine Fahne und es schien mir das alles etwas verwunderlich. Es war die Zeit, in der „Wir sind das Volk“ skandiert wurde und noch nicht „Wir sind ein Volk“. Ich räume ein, mir war zu jener Zeit der erste Slogan sympathischer. Die, die gehen wollten, waren weg. Die, die dageblieben waren, machten sich Gedanken, wie man einen besseren Staat aufbauen könne. Von „konföderalen Strukturen“ zwischen der DDR und der BRD wurde wenig später gesprochen. Mit Schwarz-Rot-Gold über einem Land könne es noch eine Weile dauern, so die Ahnung. Zahlen wurden zur Begründung angeführt. Von der SPD hieß es, die deutsche Einheit sofort werde zu teuer. Alles hörte sich vernünftig an. Es ging dann alles, doch schneller, weil die Menschen die Einheit wollten und die anderen Parteien mit Ausnahme der SPD, der Grünen (Vergessen wir die Wiedervereinigung. Halten wir die nächsten 20 Jahre die Schnauze darüber.) und der PDS sowieso ein wenig nachhalfen. Ich war dabei, als der damalige Kanzler, nachdem er durch Menschenmassen auf dem Domplatz gedrängt worden war, von den Domstufen von einem blühenden Gemeinwesen sprach, zu dem Erfurt werden würden. Vor ihm Menschen mit schwarz-rot-goldenen Fahnen. Der Spalt für ein geeintes Deutschland war in diesem Moment breit wie der Domplatz. Die Menschen würden sich die Einheit nicht mehr nehmen lassen. Etwas pathetisch formuliert, mit den schwarz-rot-goldenen Fahnen auf dem Erfurter Domplatz fing es an. Das mögen keine 240000 Menschen gewesen sein. Aber immerhin, sie und die Besatzung des Müllautos hatten recht. Selbst wenn ihnen die D-Mark wichtiger gewesen sein mag als das, was gemeinhin mit Rechtsstaat und Demokratie verbunden wird. Ihr Motto war „Einheit“.

240000 Menschen demonstrierten vor wenigen Tagen mit ernsthaftem Anspruch unter dem Motto „unteilbar“ durch Berlin. Damit konnte vieles gemeint sein, was Organisatoren und Teilnehmer als unteilbar ansehen. Was nicht gemeint war, war offenkundig, dass Menschen der Überzeugung waren, mit schwarz-rot-goldener Fahne an der Demonstration teilnehmen zu können. Sie wurden dafür attackiert.

1988 schlossen sich Bürgerrechtler in Ost-Berlin der Demonstration für die ermordeten KPD-Gründer Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht an. Mit einem Plakat erinnerten sie an Rosa Luxemburgs Satz „Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden“. Die Staatsmacht schritt ein und die Bürgerrechtler fanden sich in Haft wieder. 2018 schritten übereifrige Demokraten gegen die Träger der schwarz-rot goldenen Fahne ein. Es ist unerheblich, ob die Angreifer das als Gewalt gegen Personen oder lediglich als Gewalt gegen Sachen angesehen haben. Erheblich ist, dass die Veranstalter, die sich mit Sicherheit als links verstehen, eventuell noch als libertär, gewiss nicht als totalitär, Tage später tatsächlich erklärten, die Regenbogenfahne sei erwünscht gewesen, die schwarz-rot-goldene aber nicht. Man wolle nicht für Nationalismus stehen. Deutlicher kann das Signal nicht sein:„Schwarz-Rot-Gold“ passt zu rechten Aufzüge und ist nix für Links. Und manche finden das noch gut.

Digital enteignet

In die Antennensteckdosen in meiner Wohnung ist eine kleine Frau gekrochen. Mit Lichtgeschwindigkeit huscht sie durch die Kabel von Dose zu Dose und spricht über die Lautsprecher wann immer ich ein Radio einschalte. Im Wohnzimmer, im Arbeitszimmer, im Schlafzimmer, im Bad. Dass die Verbreitung des analogen TV- und Radiosignals in meiner Region eingestellt worden sei, sagt sie und dass, um weiter fernsehen oder Radio hören zu können, ich einen digitalen Receiver bräuchte. Mein Kabelanbieter würde mich auf seinen Internetseiten darüber aufklären. Die Frau spricht früh zu mir und spät in der Nacht, wann immer ich das will. Dass ich enteignet worden bin, sagt sie mir nicht. Enteignet? Enteignet – entweder um die Stereo-Anlagen, die noch gut sind, aber kein digitales Antennensignal verarbeiten können und nur noch zum Wiedergeben von CD taugen oder um den Kaufbetrag für die nämliche Anzahl digitaler Receiver. Der billigste kommt um die 35 Euro. Widerstand ist zwecklos. Mit der Frau in den Antennensteckdosen kann man nicht verhandeln.

Nun bin ich ja ein sanfter Mensch und deshalb begab ich mich, um wenigstens einen digitalen Receiver zu kaufen, in einen Elektronikmarkt am Ort. Vor mir ließ sich eine ältere Dame wegen des gleichen Problems beraten. Sie hatte augenscheinlich nur ein einziges Radio, das den Dienst verweigert. Aber es schien ihr wichtig, Nachrichten zu hören und Musik. Und sie erkundigte sich darum nach einem neueren Gerät. Alles, was finanziell in greifbarer Nähe war, so bedeutete ihr der Verkäufer, würde ihr die gleichen Probleme bescheren. Alternativ, so sein Vorschlag, könne sie doch den Antennenengang statt des Kabelanschlusses mit einer Wurfantenne bestücken. Irgendwie hörte sich sein Vorschlag an wie: begeben Sie sich auf eine Zeitreise zurück in die sechziger Jahre, verzichten Sie auf die Sendervielfalt, die Ihnen das Antennenkabel beschert hat. Nehmen Sie die Qualitätsschwankungen in Kauf und freuen Sie sich darüber, dass Sie nicht auf Kristalldedektor, Kopfhörer und Mono-Ton zurückgeworfen wurden. Wie viele solcher Beratungsgespräche mag der Verkäufer wohl schon geführt haben und nach mir noch führen. Allein mein Kabelanbieter versorgt nach eigener Auskunft deutschlandweit 12,6 Millionen Haushalte. Warum werde ich an den Sinnspruch erinnert „Der gute Kaufmann befriedigt ein Bedürfnis. Der besserer Kaufmann erweckt es“?

Eine Alternative wäre Radiohören über den Fernseher, doch wozu bräuchte ich dann die Stereo-Anlage? Eine andere wäre eine weitere kleine schwarze Kiste, eine zusätzliche Fernbedienung, eine weitere dauerhaft belegte Sreckdose. Und das für jedes Radio, das ich nicht aussondern möchte. Anstatt Knopf drücken und, zack, Radiohören und Radiosender nach Belieben von vorbestimmten Speicherplätzen rasch aufrufen ab sofort nacheinander zwei Geräte anschalten und mit der Fernbedienung durch das durchaus reichhaltige Senderangebot von einem Lieblingssender zum andern zappen oder eine Liste mit den Programmplätzen anlegen. Wenn dass die neue, digitale Zeit sein soll, wer wollte so etwas? Ich nicht. Es ist einfach lästig. Aber wer vermag schon, sich gegen den Fortschritt zu wehren?

Neuer Streit steht ins Haus

Der Präsident des Thüringer Landtags gibt sein Amt zum 31. Oktober auf und will im kommenden Jahr nicht mehr für den Landtag kandidieren. Man könnte jetzt über seine als „persönlich“ charakterisierten Gründe für seinen Entschluss spekulieren. Mancher wird Frust darüber vermuten, dass seine Chancen, als Spitzenkandidat der CDU in den Wahlkampf einzusteigen gegen Null tendierten, seit das Steuerermittlungsverfahren gegen den CDU-Landes- und Fraktionschef eingestellt wurde. Fest steht, der scheidende Landtagspräsident sagt, er wolle nicht zu der Klasse gewählter Politiker gehören, die an ihren Posten kleben. Das kann doch als frohe Botschaft gewertet werden. Der gern von R2G öffentlich kolportierte Griff des Abgeordneten nach der CDU-Spitzenkandidatur ist jedenfalls Geschichte. Mithin uninteressant.

Viel interessanter sind die Weiterungen seines Schrittes. Kaum war die Rücktritts-Ankündigung in der Welt, da verlautbarte aus der Koalition einerseits, ganz selbstverständlich, man nehme den Entschluss mit Respekt zur Kenntnis. Andererseits wurde aber auch daran erinnert, wie unzufrieden ja R2G mit der Amtsführung des CDU-Politikers war. Er führe den Landtag – eigentlich kann nur die Landtagsverwaltung gemeint gewesen sein – „wie ein CDU-Ministerium“ behauptete die LINKE-Landes- und Fraktionschefin vor dem Hintergrund eines angeblich manipulativen Eingriffs der Landtagsdirektorin in ein Gutachten zur CDU-Klage gegen das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform vor dem Verfassungsgerichtshof. Der Parlamentspräsident agiere nicht neutral. Ihn nach Paragraph 2 der Geschäftsordnung abberufen zu wollen, wäre angesichts der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit ein von Anfang an aussichtsloses Unterfangen der Koalitionsfraktionen gewesen. Vom damaligen Parlamentsvizepräsidenten von der SPD wurde die Versetzung der Landtagsdirektorin gefordert. Man schlug den Sack und meinte doch den Esel. Die Spitzenbeamtin ist noch im Amt.

R2G machte im Zuge des damaligen, nicht zu Ende gebrachten Streits vor allem deutlich, dass man die Wahl des CDU-Mannes zu Beginn der Legislatur als einen Unfall, mindestens als eine Gefälligkeit betrachte, die man bereue. Daran zu erinnern, kann ja wohl nichts anderes heißen, als dass bei der im November anstehenden Nachwahl der größten Fraktion im Landtag der Posten streitig gemacht werden könnte. Revanche nehmen zu wollen, hieße das ja wohl. R2G wird das gegebenenfalls weit von sich weisen.