Sie haben zwar keine Chance …

Warum, eigentlich, sollen fünf Jahre anhaltende, merkwürdige Mehrheitsverhältnisse im Thüringer Landtag sich nicht im merkwürdigen Abschluss eines Untersuchungsausschusses niederschlagen. Der zur Postenaffäre des zweiten Kabinett Ramelow beendete seine Arbeit ohne Abschlussbericht.

Das hat nicht zuvörderst damit zu tun, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen zur Besetzung von Spitzenämtern, vulgo Staatssekretärinnen und Staatssekretären gegen unbekannt eingestellt hat. Das mit dem „unbekannt“ muss juristisch so sein, auch wenn jede einzelne Ernennungsurkunde ein Siegel und eine Unterschrift trägt. Es ist der Tatsache geschuldet, dass Abschlussberichte, also die richtigen Abschlussberichte, mehrheitlich beschlossen werden. Und wenn man keine Mehrheit im Landtag hat, … Um zu zeigen, dass das Mehrheitsprinzip kein verlässliches Mittel zur Wahrheitsfindung ist, schreiben die unterlegene Minderheit und/oder einzelne Kommissionsmitglieder dann gern Sondervoten, in denen sie die Sachlage aus der unterlegnen Sicht beschreiben.

Dass kein zwingender Zusammenhang zwischen dem Forschen der Staatsanwaltschaft nach einer Anklage Würdigem und dem Streben nach Wahrheit eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses besteht, erhellt sich durch die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft weiter ermittelt, ob es u.a. nicht doch mit dem verfassungsrechtlich gebotenem Prinzip der Bestenauslese unvereinbar ist, Parteigänger ohne erforderliche Qualifikation auf Posten einzustellen und sie dann im Beamtenapparat „verschwinden“ zu lassen. Der Bericht des Landesrechnungshofes zeigt anonym Beispiele dafür auf.

Wie das ginge? Indem Kommissionen einberufen werden, die Bewerber – etwa um den zu vergebenden Posten eines Presseprechers – auf Eignung prüfen sollen. Da werden dann alle möglichen Fragen gestellt, auf die der Bewerber/die Bewerberin brav antworten kann und die die Kommission doch nicht befriedigen. Neuerdings kann man auch Fragen zu deren persönlichen Internetauftritten stellen und selbst mit einer rechtschaffenen Antwort unzufrieden sein. Das ganze läuft unter dem Rubrum: „Sie haben zwar keine Chance, nutzen Sie sie.“

Dass dann folgerichtig – anders als der sich bewerbende Journalist – ein Parteifreund und langjähriger Fraktionskollege in einem anderen Landtag „nahezu perfekt für diesen Job“ gepasst hat – das Leben ist manchmal, wie Paulus in seinem Brief an die Römer über Gottes Wege schreibt, „unergründlich“.

Lyrisches Ich und Nazis

„Es reicht!“, sprach ein Minister des schönsten Freistaates. Es empört ihn, dass die hiesige Afd ihrem Wahlprogramm für die Landtagswahl am 1. September ein Gedicht des Poeten Franz Langheinrich voran stellte. Darin geht es um Wälder und Berge, den Rennstieg und die Saale, aber auch um Corps-Gemeinschaft und eine wenig Erotik – für die Zeit – ist auch dabei. Kaiserlich-deutsche Idylle. Erstmals abgedruckt wurde das Gedicht 1911 in der Zeitschrift, die dem Jugendstil seinen Namen gab. Im Volkslied-Archiv im Internet ist der Text mit einem immer länger werdenden Nachtext einsehbar.

Nun wurde der Dichter in den Jahren danach zum Anhänger und Fürsprecher der Nazis und Antisemiten. Der gebürtige Sachse, erlebte die Kapitulation der Armee des Nazireiches nicht mehr. Der Selbstmord des Führers in der Reichskanzlei wenige Tage zuvor wurde ihm als heldische Tat vom Reichsrundfunk mitgeteilt. Der Dichter starb am 7. Tag des Wonnemonats 1945 in Rottach-Egern.

Die Jahre gingen ins Land, Langheinrich wurde noch einmal Gegenstand einer Dissertation. Breitenwirkung erreichte der Mann nicht. Bis, ja bis die hiesige Afd-Führung ihn als tauglich für Poesie zum Wahlkampf erachtete. Ob Urheberrechte damit verletzt werden kann dahin gestellt bleiben, wenn ein Grünen-Politiker im Wahlkampf in der Erwähnung des Poeten und der Angabe seiner Lebensdaten Volksverhetzung zu erkennen meint.

Und einen Strafantrag stellt. Einer mehr kann nicht schaden, mag er sich gedacht haben. Der Spitzenkandidat ist ohnehin schon zwei mal wegen Volksverhetzung verurteilt worden, vielleicht hilft es ein drittes Mal, ihn aus den Herzen seiner Wähler zu vertreiben. Nun gehen die ersten beiden Verurteilungen auf die wiederholte Verwendung einer SA-Parole zurück. Doch auch da drehte es sich hauptsächlich um die Frage ob die Parole im Wissen um die Strafbarkeit ihrer öffentlichen Verwendung geschah. Der Nachweis, dass der studierte Historiker im ruhenden Lehramt das nicht gewusst hat, konnte nicht geführt werden. Wie weißt man schon Nichtwissen nach.

Nun also nach diversen eingestellten Ermittlungsverfahren und zwei Verurteilungen eine weitere öffentlich gemachte Verdächtigung, der man den Wahlkampf ansieht, selbst mit einer Filzbrille auf der Nase. War die Verwendung des SA-Slogans von Anfang an strafbewehrt, so stellt sich jetzt die Frage, ist der Abdruck von Natur-Lyrik Volksverhetzung, wenn nur Poesie im Schwange ist? Wird ein Gedicht volksverhetzerisch, wenn der Urheber den Nazis anhing?

Das Papier, in dem das abgedruckt wurde ist ein Wahlkampf-Papier einer Partei. Wie das auszusehen hat, muss ohne staatlichen Einfluss entschieden werden können. Die Justiz kann angefragt werden, wenn der Verdacht aufgekommen ist, dass Straftatbestände erüllt sind. Aber, das öffenlichkeitswirksam gegen eine Partei zu behaupten zu der man im politischen Wettstreit weit abgeschlagen liegt, und dass ein Gericht das feststellt, sind zwei vollkommen verschiedenen Dinge.

Zwischen dem einen und dem anderen liegt das Privileg der freien Meinungsäußerung. Und da gelten nicht die Regeln, die ein politischer Konkurrent meint, bestimmen zu können, sondern das, was das Bundesverfassungsgericht bereits ausgeführt hat. Daran wäre zu prüfen. „Das Grundgesetz gewährt Meinungsfreiheit im Vertrauen auf die Kraft der freien öffentlichen Auseianndersetzung vierlmehr grundsätzlich auch den Feinden der Freiheit“ , heißt es in einem Urteil von 2009. Erst eine „aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freitlichen demokratischen Grundordnung“ bilde „die Grenze der freien politischen Auseinandersetzung.“

Zur Erinnerung: aus dem Abdruck eines Gedichtes von vor dem ersten Weltkrieg und der Nenung von Lebensdaten schließt der Minister auf Volksverhetzung.

Artikel 5 des Grundgesetzes gewährleistet „Meinungsfreiheit als Geistesfreiheit unabhängig von der inhaltlichen Bewertung ihrer Richtigkeit, rechtlichen Durchsetzbarkeit oder Gefährlichkeit.“ Dass in dem Gedicht eine Meingsäußerung zu sehen ist, „die eine positive Bewertung des nationalsozialistischen Regimes in ihrer geschichtlichen Realität zum Gegenstand hat“, wird schwer zu belegen sein. Das lyrische Ich wusste nichts von der Naziherrschaft und den Greueln in ihrem Namen.

Der Minister kann empört sein. Er muss die Berechtigung seiner Empörung nicht einmal nachweisen. Er hat der Staatasanwaltschaft etwas vor die Füße geworfen. Prüft ihr, geht zum Gericht, klagt an und argumentiert, wie meine Empörung in Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zu Meinungsfreiheit und ihren Grenzen passt.

„Es reicht“ ist der Satz eines Mannes, der gegen die Partei, die er erfolglos versuchte mit politischen Mitteln zu bekämpfen nichts mehr vorbringen kann. Nun kann er argumentieren und muss doch warten, was aus seiner Anzeige wird. Vor dem Wahltag auf keinen Fall etwas.

Frauen schlägt man nicht

Es gehört hierzulande zu den grundlegenden Erziehungszielen, Menschen mit X- und Y-Chromosomen beizubringen, dass Frauen nicht geschlagen werden. Zuhälter, so hört man, richten unwillige Mädchen mit Schlägen her. Nicht ins Gesicht. Schlägt ein Mann seine Frau, seine Freundin, spricht man von einer toxischen Beziehung. Sagen wir mal so, dem englischen Dichter Byron, der gern boxte, wäre es nicht eingefallen, gegen eine Frau anzutreten. Ein Gentleman.

Männer und Frauen treten in Kampfsportarten aus gutem Grund nicht gegeneinander an. Es sei denn bei den Olympischen Spielen. Da genügt es zu erklären, man lebe als Frau, man lässt sich das in den Pass, den Personalausweis eintragen und schon kann man eine andere Frau auf die Matte legen. Ippon oder Shido, auf der Matte, meinen die Herren vom IOC, genügt es, mit gleichem Körpergewicht gegeneinander anzutreten. Im Boxring treffen eine nach eigenem Wunsch Algerierin und eine Bekenntnis-Taiwanesin auf Frauen. Das ist nur unter den olympischen Ringen möglich. Bei der jüngsten Boxweltmeisterschaft fielen beide durch den Geschlechtstest durch. Der geht anders als der angebliche Geschlechtstest nach der Papstwahl in früheren Jahrhunderten. Man stelle sich vor, der Gewählte setzt sich auf einen speziell konstruierten Stuhl und ein Mönchlein musste nachschauen, ob es eventuell ins Leere schaut. Keine Testikel, keine Papstwürde. Eine skurrile Geschichte, nicht mehr.

Nein, die Geschlechtstest bei in Frage stehenden Boxern wenden sich an‘s Blut. Es wird die Testosteronkonzentration erfasst. Auch bei Frauen ist das Hormon für Knochenaufbau und Muskeln wichtig. Junge Kerle haben das im Übermaß, zwar variierend, aber in höherem Maße als ältere Herren. Die IBA legte nen Grenzwert fest. Bei beiden lag der erfasste Wert darüber, Ergo Test nicht bestanden, Disqualifikation. Bei der Box-WM in Neu Delhi 2023.

Das IOC legt andere Maßstäbe an, an den Boxsportverband und an die, die sich als Frauen verstehen. Die IBA wurde 2022 mit einem Embargo belegt und im Jahr darauf vom IOC ausgeschlossen. So war das Komitee frei, die Regeln der IBA zu ignorieren. Ein IBA-Offizieller macht im vergangenen Jahr klar, die Probanden hätten sowohl X als auch Y-Chromosomen. Männlicher geht es wohl nicht. Biologisch betrachtet. Ob der Anspruch auf das Frausein mehr ist als nur eine Marotte, will das IOC erst gar nicht wissen.

So treffen im Ring und auf der Matte der Lesart des Internationalen Olympischen Komitees entsprechend Menschen aufeinander, bei denen der eine nach Einschätzung von Experten Vorteile hat, wie sie ein Mann in einer körperlichen Auseinandersetzung mit einer Frau hat. Selbst wenn sie gleich schwer ist. Das IOC nennt das inklusiv und beruft sich zur Rechtfertigung unter anderem auf Stellungnahmen des neu geschaffenen Boxsportverbands Boxing Unit. Neuer Verband, neue Regeln. Das kann das IOC sportlich nennen. Man kann es aber auch als unfair ansehen.

Der Willen zum Grillen

Politische Kommunikation ist ein eigen Ding. In der Regel wollen Politiker ernst genommen werden, selbst wenn sie Dinge versprechen oder fordern, auf die sie keinen Einfluss haben. Dass man etwa im schönsten Freistaat mit Parteien nur eine Regierung verabreden würde, die Diplomatie statt Krieg in der Ukraine befördern wollen, ist so eine Forderung. Als könnte der künftige Ministerpräsident/die künftige Ministerpräsidentin keck fragen: „Wie viele Divisionen hat Putin noch?“ Außenpolitik in den Farben Thüringens ist eher komisch als auf internationalem Parkett einflussreich.

Von einer anderen wennig aussichtsreichen, ehemals großen Partei kann man großflächig lesen, der Spitzenkandidat sei Zukunftsmacher, einer seiner Genossen ließ für sich plakatieren „Gegen den Trend“: Welcher Trend gemeint ist, der Betrachter bleibt im Unklaren. Und da ist der noch der MP, der zu jeder passenden und unpassenden Gelegenheit erzählt, seine Beliebtheitswerte – ausgedrückt in einer verfassungsrechtlich vollkommen irreführenden Frage – könnten auf seine Partei mit arg dezimierten Beliebtheitswerten abfärben. Nein, in Thüringen wird auch in der Zukunft, soweit sie überschaubar ist, der Posten an der Spitze des Kabinetts von einer Mehrheit im Landtag nach zunehmend komplizierter werdenden Koalitionsgesprächen vergeben.

Und dann gibt es Wortmeldungen auf Plakaten von dieser Art: „Grillen muss erlaubt bleiben“. Dahinter ein Punkt, kein Ausrufzeichen, was eigentlich schon MIsstrauen erzeugen müsste, wie ernst das gemeint ist. Das Plakat wurde von einem Liberalen entdeckt und verbreitet und löste die Vermutung aus, da kann nur ein politischer Konkurrent zugeschlagen haben und der Partei, deren Chef Ministerpräsident werden will, mit ner abstrusen Wortmeldung ein Kuckucksei gelegt haben. Im von der Landespartei kommunizierten Kanon der politischen Forderungen und Versprechungen zur Wahl ist vom Willen zum Gillen nix zu lesen. Wenn das Plakat im Umfeld zu nem Grillabend nebst Veranstaltungshinweisen und der Ankündigung eines Fasses Freibier an der hiesigen Ersten Grillschule am Ringelberg aufgehangen worden wäre, Finesse wäre den Machern bescheinigt werden. So kann man nur annehmnen es sei ironisch zu verstehen, gemeint als ein Anreiz, mit der Partei das Gespräch zu suchen. Na ja.

So bleibt der bleibt der Partei nur Spott und die Bestätigung des stehenden Spruches Ironie funktioniert nie

Zwei-Präsidenten-Problem

Zu Silvester 2022 – der Namenstag eines heiligen Papstes – löste sich für die Katholische Kirche das Zwei-Päpste-Problem. Es starb Benedikt XVI. Fast neun Jahre hatte das ehemalige Oberhaupt der Katholiken still neben seinem Nachfolger auf dem Stuhle Petri nebenher gelebt. Üblicherweise sterben Päpste im Amt. Der deutsche Theologe aus Marktl fühlte sich den Aufgaben nicht mehr gewachsen. Rücktritt. Neun ruhigere Jahre folgten. Warum ich daran erinnere?

Weil die USA ein „Zwei Präsidenten Problem“ haben. Einen, der in einer Rede an die Nation sagte, er werde die kommenden sechs Monate weiter treulich, seinem Verfassungsauftrag entsprechend, dem amerikanischen Volke dienen. Und eine, die eigentlich seine Stellvertreterin ist, die in den bevorstehenden Wahlkampf-Wochen landauf, landab kraftvoll und inspirierend auftreten muss, aber nicht den Eindruck erwecken darf, der Mann im Weißen Haus sei nicht mehr als ein Frühstücksdirektor mit aufwendigem Personenschutz.

Eigentlich waren die Vizepräsidenten so etwas wie die Assistenten des ersten Mannes im Staat mit einem eigenen Arbeitsstab, der Auftritte zu den Terminen koordinierte, die der Präsident aus Zeitgründen nicht wahrnehmen konnte oder die ihm nicht wichtig schienen. Nachfolger konnte man eigentlich nur werden, wenn der Präsident im Amt starb oder getötet wurde. Was es ja schon einmal gab.

Sechs Monate stehen dem verfassungsmäßigen Amtsinhaber bevor, in denen er eigentlich Wahlkampf für seine Nachfolgerin machen muss. Es steht nicht zu vermuten, dass er noch mal zu alten Kräften finden würde. Nach seinem Verzicht auf eine weitere Kandidatur würde ihm das auch nichts nutzen. Also erhebt sich die Frage, was er noch bewegen kann, wenn er schon jetzt weiß, dass ihm die Kraft für eine zweite Präsidentschaft fehlen würde?

Und was kommt nach dieser Frage? Die Frage, warum er nur einen halben Rücktritt verkündet hat? Wenn man die Ereignisse in Washington DC und in Delaware schon als Finesse der Führung der Demokraten verstehen kann, mit der man eine absehbare Wahlniederlage verhindern wollte und einer kräftigeren Kandidatin den Weg zur Nachfolge ebnen wollte, kann man auch fragen, warum kein ganzer Rücktritt?

Die Antwort ist zwei geteilt, aber leicht: weil die Strippenzieher ja bis kurz vor Ultimo den Präsidenten als den bestgeeigneten Kandidaten für eine zweite Amtszeit herausgestellt hatten – offenkundig mindestens ne Fehleinschätzung, wenn nicht Wählertäuschung. Zum Zweiten nennen die selben die neue, überraschende Kandidatin ebenso die Beste. Kann man glauben, muss man aber nicht.

Handauflegen

Handauflegen begründet die ununterbrochene Nachfolge der Bischöfe in der Katholischen Kirche auf Petrus – auf den Jesus bekanntermaßen seine Kirche bauen wollte. Nun will ein schwer angeschlagener US-Präsident auf dem Rückzug einen ähnlichen Ritus für Präsidentschaftsbewerber der Demokraten einführen. Bislang entschieden Mehrheiten unter den für die Demokraten registrierten Wählern, wer gegen den bei den Republikanern auf gleiche Weise kreierten Kandidaten antreten soll.

Noch wenige Stunden vor seinem Vorschlag und dessen Begründung – sie ist die Beste – fühlte sich der derzeitige Amtsinhaber nach, wie man annehmen sollte, reiflicher Überlegung und Beratung mit Vertrauten und Familie noch stark genug, um gegen den Herausforderer anzutreten. Und zu gewinnen. Dann fügte dem ein erfolgloser, nun toter Attentäter, in der Absicht, den Republikaner zu töten, lediglich ein Loch in die rechte Ohrmuschel zu. Prompt wurde die Kompresse auf der Wunde zum Crooks-Mal, um im biblischen Gedankenkreis zu bleiben.

Was nach menschlichem Ermessen als tödlicher Kopfschuss gedacht war, machte den Vorgänger des derzeitigen Präsidenten nur noch stärker. Wie das so ist. Was uns nicht tötet, macht uns stärker. Und von da an war für die Demokraten alles anders. Der schöne Kandidat galt als im Rennen aussichtslos. Zwei nahezu Gleichaltrige – der eine augenscheinlich senil, der andere ein Verurteilter aber mit der Hand Gottes auf seiner Schulter – das kann nicht gut ausgehen für die Demokraten.

Wie passend musste der eine mit Covid in häusliche Pflege in die Heimat und wurde für Tage unsichtbar. Von dort teilte er über Twitter mit, er fühle sich nicht mehr stark genug für den Wahlkampf und eine zweite Amtszeit. So machte er sich zur lahmsten Ente, die ihm je im Amt vorangegangen war. Wichtige Leute in der Partei, darunter ein Präsident mit Friedensnobelpreis geben nicht zu erkennen, ob sie die Stellvertreterin unterstützen. Dennoch hat sie ohne die Wähler der Demokraten von sich überzeugen zu können – sie war ja immer nur die benannte Zweite hinter dem noch nicht gekürten Kandidaten – die meisten Delegierten des Nominierungskonvents hinter sich, werden Quellen aus der Partei zitiert. Eigentlich könnten die Demokraten triumphieren. Immerhin haben sie nun durch Zufall eine knapp 60 Jahre alte PoC als Kandidatin für das wichtigste Amt der Welt nach dem Papst. Ihr Kontrahent ist der älteste Bewerber um den Schreibtisch im Oval Office.

Die Frau hätte nur einen schwerwiegenden Makel. Sie könnte in jeder Wahlkampfrede der Konkurrenz, in jedem Gespräch in der Mittagspause als die Kandidatin der regierenden Eliten vorgeführt werden. Und bis zum Wahltag im November ist‘s noch weit.

Strange bedfellows

Das möchte man als Gesetzgeber nun wahrlich nicht. Für ein Gesetz, das man selbst nicht gewollt hat, vom Bundesverfassungsgericht gezauselt werden, weil das Gesetz verfassungswidrig ist. Wie jetzt der Thüringer Gesetzgeber für eine Novelle des Waldgesetzes, das die Errichtung von Windkraftanlagen in Thüringer Wäldern untersagt.

„§ 10 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirtschaftung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Thüringer Waldgesetz ‒ ThürWaldG ‒) in der Fassung des Artikel 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes vom 21. Dezember 2020 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen vom 30. Dezember 2020 Seite 665) ist mit Artikel 14 Absatz 1 und Artikel 74 Absatz 1 Nummer 18 in Verbindung mit Artikel 72 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig“, heißt es im jetzt veröffentlichen Urteil vom 27. September. Mit aller Macht hatte sich R2G gegen den Entwurf der Liberalen gestemmt, dem die CDU Wucht verlieh. Im Landtag wurde die von FDP und CDU angezettelte Debatte von R2G am 31.1.2020 als Scheindebatte bezeichnet. Kalamitätsflächen im Wald – 100000 Hektar – wurden als geradezu ideale Standplätze für Windräder gepriesen. Dort, wo Borkenkäfer und diverse Stürme gewütet haben, würde so auf einzelnen Flächen kein Baum mehr wachsen. Die seinerzeitige Linken-Waldminister berichtete von Gespräche mit Waldbesitzern, deren Eigentumsrechte geschmälert würden – Karlsruhe führt das auch zur Begründung an. 180000 Waldbesitzer verfügen über 43 Prozent der privaten Waldfläche im Freistaat – 240000 Hektar. Kommunen kommen hinzu, der Bund und das Land. Thüringenforst ist der größte Einzelwaldbesitzer. Aber es gibt zuhauf Besitzer von Kleinstflächen. Aber der Minister führte zwei Freiherren, eine Fürstin und einen ehemaligen niedersächsischen Minister an, die gerne die Möglichkeit hätten, Windräder zu errichten.

Dann kam die übliche parlamentarische Befassung, Ausschusssitzungen, Anhörungen, ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes (2/20) wurde eingeholt. So nebenbei, darin steht, dass das Land, in der Angelegenheit keine Regelungskompetenz hat. Der Dienst kam letztendlich zu einer anderen Einschätzung als das Gericht. Doch als immer deutlicher wurde, dass CDU und FDP an ihrem Vorhaben festhalten würden, neigte R2G einem Ja zu.

Die Mehrheitsverhältnisse taten ein Übriges. Ohne Stimmen der CDU – die AfD soll immer außen vor bleiben – kann die Minderheitsregierung parlamentarisch nix ausrichten. „Misery acquaints a man with strange bedfellows“, Verzweiflung treibt einen Mann zu eigentümlichen Bettgenossen, weiß Shakespeare. Und die Verabschiedung eines Landeshaushalts ohne Regierungsmehrheit kann Misery provozieren. Die Grünen, SPD und Linke lehnten inhaltlich ab, stimmten aber absprachegemäß zu. Von fast erpresserischer Manier der beiden Fraktionen war die Rede – so umschreibt man eine Situation, in der man gezwungen ist, etwas zu tun, was man nicht will, weil sonst die Regierungsmacht flöten geht und in der Folge vielleicht das eigene Mandat.

Und jetzt das Urteil, das alles wieder auf Anfang bringt. Eigentlich haben alle bekommen, was sie wollten: FDP und CDU – bis jetzt – ihr Gesetz. R2G half sich mit der Zustimmung über die Unwägbarkeit hinweg, Hals über Kopf in vorgezogene Wahlen gestürzt zu werden. Und bekam nun nachträglich auch noch Recht.

Das alles kann ohne eigene Mehrheit im Parlament geschehen. Da kann die Regierung es gewiss verschmerzen, dass sie den Klägern gegen ein Gesetz, das sie nicht wollte, die Auslagen für den Gang nach Karlsruhe erstatten muss.

Nicht mal gut gemeint

„Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit.“ Dieser Satz des Sozialdemokraten Kurt Schumacher wird hin und wieder von Politikern der verschiedensten politischen Lager zitiert. Beachtet wird er weniger, als dass er zitiert würde. Als seien moralischer Impetus und Wunschdenken wirkmächtiger.

Wie anders wäre zu erklären, dass in Deutschland Recht gesetzt wird, ohne die Grundlagen dafür im Auge zu haben. Wie jetzt geschehen mit der so genannten Gasumlage aus dem grün geführten Wirtschaftsministerium. Das bei den Gaskunden eingesammelte Geld soll an Gaslieferanten fließen, die Lieferengpässe bei Gas aus Russland, bisher gesichert durch längerfristige Verträge, ausgleichen müssen durch kurzfristigen teuren Zukauf .

Immer wieder wurde der Düsseldorfer Konzern Uniper vorgeführt, dem womöglich Insolvenz drohe und dadurch ein Zusammenbruch der Lieferketten für Erdgas. Vergleiche mit der Lehman-Pleite und die darauf fußende weltweite Finanzkrise von 2008 waren allgegenwärtig. Wer die Stellung des Gaslieferanten Uniper angemessen einschätzen wollte, war gut beraten, sich selbst zu informieren. So konnte man in Erfahrung bringen, dass hinter Uniper ein finnischer Konzern steht und hinter dem der finnische Staat. Und mit Gaslieferungen allein verdient das Unternehmen nicht sein Geld. Unter anderem gehören auch Kohle- und Kern- und Gaskraftwerke in den Konzern. Seit Kurzem ist Deutschland auch Anteilseigner.

Allein das wirft Fragen an der Angemessenheit der Gasumlage auf. Die Fragen verschärfte der Wirtschaftsminister jetzt, in dem er einerseits erklärte, an der Gasumlage festhalten, jedoch ausschließen zu wollen, dass Unternehmen sie in Anspruch nehmen können, deren Existenz über den Gaspreis hinaus vom Gaskunden mit einem im Abstand von drei Monaten zu prüfenden Aufschlag zu sichern sei. Vorerst bis 2024. In einem Auftritt vor Unternehmer machte der Minister jetzt deutlich, wie wenig durchdacht die Gasumlage von Anbeginn war. Jedes Unternehmen, das die Kriterien für die Gasumlage erfüllt, kann sich um seinen Anteil daran bemühen. Drohende Insolvenz wird offenkundig nicht aufgeführt. Der Minister dazu: „und eine Legion von Juristen hat mir das so erklärt, dass es nicht anders gehen kann.“ Befremdlich, wenn einem Minister – kein heuriger Hase – von Beratern nahegebracht werden muss, wie das in Deutschland so geht mit Recht und Gesetz.

Über diese unverzeihliche Schwachstelle kann der Minister auch nicht hinwegtäuschen, wenn er nachfolgend die Strukturen der einschlägigen Unternehmen im Undurchsichtigen, im Klandestinen ansiedelt. Von dort aus hätten sich selbst Unternehmen „reingedrängt“, „die nun wirklich viel Geld verdient haben und die Umlage der Bevölkerung nicht brauchen.“ Von „Schweinegeld“ war sogar die Rede. Nun, bei Uniper zum Beispiel liegen die Eigentumsverhältnisse nicht im Dunklen. Sie werden mit jedem Geschäftsbericht offengelegt. Das ist so vorgeschrieben.

Lange Rede, kurzer Sinn: Der Minister muss das mit heißer Nadel geflickte zentrale Element zur Sicherung der Versorgung von Industrie und Bevölkerung im Winter nacharbeiten. Ersatzweise sollen Unternehmen, die das Geld nicht brauchen, darauf verzichten. Das ist schon schick, erst einen Rechtsanspruch fixieren, und dann Vorständler den Hauptversammlungen zum Fraß vorwerfen wollen, wenn sie nicht zum Besten ihres Unternehmens agieren.

Eine Art Maßregelung

„Wer zwei mal mit derselben pennt, gehört schon zum Establishment“. Der heute garantiert als genderpolitisch unkorrekt zu verwerfende Spruch war Kampfansage der 68-er Spontis der Alt-BRD an überkommene Beziehungsmodelle, im Prinzip an alles Bürgerliche. Reale Macht erlangte die linke Idee hingegen nicht, sie vermochte nicht die Massen zu ergreifen. Zur gleichen Zeit war der Vorwurf, bürgerlicher Dekandenz anzuhängen, diesseits des antifaschistischen Schutzwalls gleichbedeutend mit dem Ende hierzulande möglicher Karrieren. Es konnte das abrupte Ende der Schulzeit auf einer Erweiterten Oberschule sein, mithin das Ende des Traums von einem Studium. Oder es konnte das Ende einer künstlerischen Karriere bedeuten. Kunst wurde als Waffe im Kampf der Arbeiterklasse einegstuft. Kunst um ihrer selbst willen zu schaffen, l’art pour l’art, wurde als bürgerlich verteufelt, war bäh, unproletarisch. Und wer der Arbeiterklasse abhold war, dem konnte die Vorhut der Arbeiterklasse ein furchtbarer Herr sein. Links hat Probleme mit dem Bürgerlichen, mit den Bürgerlichen.

Umsomehr verwundert es, dass in dieser Woche Linke, SPDler und pseudonymer Anhang zu bestimmen versuchten, was in der Politik als bürgerlich benannt werden dürfe und was nicht. Anlass dazu hatte die Moderatorin der mdr-Sendung am Sonntag zu den Wahlen in Sachsen und Brandenburg gegeben. Sie hatte einen wichtigen sächsischen CDU-Politiker nach einer möglichen bürgerlichen Koalition von CDU und AfD in Dresden fragte. Die AfD sei nicht bürgerlich antwortete der kurz. Damit hätte es sein Bewandnis haben können. Eine Journalistin fragte in engem zeitlichen Korsett einer Life-Sendung. Man muss ihre Sicht auf die Dinge nicht teilen. Man kann sie ablehnen, man kann ihre Schwächen in der Gesprächsführung ansprechen. Alles ok.

Doch was kam? Aus dem Internet ins richtige Leben und aus dem richtigen Leben ins Internet wurde die Friedensfrage gestellt. Sie hat „bürgerlich“ gesagt.

Rasch wurde das Argumentieren in der Sache vom Argumentieren ad hominem, vom Zerfleddern der Person abgelöst. Sie als arglos hinzustellen, mag ja noch als harmlos durchgehen. „Was für ein Journalismus“, wurde von der Spitze des Beamtenapparats der Linkspartei ostentativ gefragt, soll wohl heißen, die Betroffene habe vor einer Kamera nix mehr zu suchen. Die Schnittstellen zu Wortmeldungen sind nicht zu übersehen, in denen Teilen des mdr – was ja wohl Journalisten meint – „ein Hang zum Faschismus“ bescheinigt wird. In einer Ferndiagnose wurde die Moderatorin als AfD-Sympathisantin geoutet. „Der mdr rollt den Nazis schon einmal einen roten Teppich aus“, twitterte ein WDR-Kollege. Ein NDR-Reporter forderte, der mdr solle sich von der Moderatorin distanzieren „oder nach Gesprächen mit Verantwortlichen ‚andere’ Konsequenzen ziehen“.

Nun kann man derartiges ja als Einzelmeinungen abtun, als bloßes Blubbern in der Internet-Blase. Aber den mdr trieb das alles immerhin zu einer Art Versuch einer Entschuldigung. Und das kann man auch schon als eine Art Maßregelung auffassen.

Volles Risiko

Macht man etwas falsch, wenn man als Abgeordnete des Thüringer Landtags in einer öffentlichen Anhörung zu einer Gesetzesnovelle von Rot-Rot-Grün eigenen Positionen zuneigende Anzuhörende fragt, was sie den gern im neuen Gesetzestext lesen würden. Man erweckt zumindestens einen mehr als unbeholfenen Eindruck, wenn einem wiederholt entgegnet wird, die Fragesteller seien doch die Herren des Verfahrens und frei, zu beschließen, was immer sie für nötig hielten.

Macht man etwas falsch, wenn man sich in der abschließenden Plenardebatte zu dem Gesetz zum parlamentarischen Arm der Diversen Bewegung ausruft. Ein gewisser Schlupf zwischen diesem Anspruch und Artikel 53 der Landesverfassung „Die Abgeordneten sind die Vertreter aller Bürger des Landes. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht ge­bunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich.“ scheint da zumindest auf. Noch dazu, wenn Expertinnen in der Anhörung die Zahl der in Thüringen queer und divers Lebenden nicht zu benennen vermögen und eher hilflos die Arme heben, wenn sie gefragt werden, ob unter 20 eine solche Person zu veranschlagen sei oder eine unter zehn – Listenkandidaten für die nächste Landtagswahl, die im normalen Zyklus 2024 fällig wäre.

Es geht um das Parité-Gesetz, mit dem die Koalition erreichen möchte, dass der Achte Landtag fast fifty-fifty aus Männern und Frauen und einer eben derzeit nicht zu beziffernden Zahl Queerer und Diverser zusammengesetzt sein wird.

Erwartungsgemäß wurde das Gesetz verabschiedet, bei 80 anwesenden Abgeordneten mit 43 zu 37 Stimmen. Ein SPD-Abgeordneter, von Hause Jurist, stimmte gegen die Novellierung des Paragrafen 29 Thüringer Landeswahlgesetzes.

Bereits in der öffentlichen Anhörung Anfang Juni prognostizierte der Vorsitzende des Innenausschusses, dass das Gesetz „mit hoher Wahrscheinlichkeit vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof landen wird“. Er verband mit seiner Prognose die Frage, O-Ton: „Wenn man diesem Gedanken folgen würde, dass man sagt, man braucht so eine höchstrichterliche Neubewertung …, dass man dann eher aus Parlamentssicht sagt, wir formulieren das, was politisch eigentlich gewollt ist – die Mehrheitsmeinung – und kommen dann auch tatsächlich zu einer verfassungsgerichtlichen Bewertung, ohne die es wahrscheinlich am Ende diesen Prozess auch gar nicht geben wird.“

Die Antwort des Anzuhörenden war die eines Juristen: „Das ist natürlich eine Frage der politischen Strategie, was Sie jetzt überlegt haben. Wir haben unsere Aufgabe jetzt erst mal darin gesehen, eine verfassungsrechtliche Bewertung zu geben,…“. „In der Tat, wenn Sie sagen, wir wollen mal die Grenzen austesten, kann man mehr reinschreiben und kassiert möglicherweise dann eben ein Urteil, das das Gesetz ablehnt oder sagt, an bestimmten Stellen sind Korrekturen erforderlich.“ Die Strategie abzuwägen, sei Aufgabe der Abgeordneten „und nicht die Frage an den Juristen, der das verfassungsrechtlich beurteilen muss.“

Die Abgeordneten der Koalition müssen herausgehört haben, das sei eine Frage, die die Abgeordneten der Mehrheitsfraktionen unter sich ausmachen könnten. Am Ende hören sie aber auch nicht auf den Wunsch, die paritätischen Listen mit einer diversen Person auf Listenplatz 1 zu eröffnen, folgend eine Frau, dann ein Mann, dann wieder divers und so weiter und so weiter. Eine frühere Linke-Abgeordnete im Bundestag regte als Anzuhörnde für diverse Personen die rechtliche Verankerung einer überraschenden Vorgehensweise an: „Man kommt am Samstag, beispielsweise dem 7. Juni, zur Aufstellungsversammlung, ist nach Personenstandsgesetz als diverse Person eingetragen und sagt, ich kandidiere heute bei dieser Versammlung auf der weiblichen Liste. Dann kann ich an diesem Tag nur auf der weiblichen Liste kandidieren. Komme ich auf die Liste, werde dort sozusagen gewählt, erscheine ich – deswegen ist mein Vorschlag auch, das noch mal in der Landeswahlordnung anzupassen – auf der Liste als diverse Person. Ich bin nicht mehr weibliche Liste oder männliche Liste, ich bin divers. Das heißt, ich muss mich für die Dauer der Aufstellungsversammlung von 20 Stunden/24 Stunden, wenn man mal Samstag und Sonntag nimmt, entscheiden, ob ich auf der weiblichen oder auf der männlichen Liste kandidiere. Danach bin ich „divers“ und kann in fünf Jahren auch auf der männlichen Liste kandidieren, also ich bin nicht festgelegt.“ Eine solche Wahlrechtsänderung, würde sie Realität, müsste man binären, heteronormativen Menschen, die auf Landeslisten ausschließlich für männliche/weibliche Listenplätze kandidieren können, sehr behutsam nahe bringen.

Die Koalitionsabgeordneten schrieben aber auch nicht weiblich/männliche, divers/männliche, divers/weibliche Tandems für die bislang 44 Wahlkreise fest. Sie mussten folglich auch nicht die Frage beantworten, ob die Tandems einer Partei angehören müssen, oder ob dem Wähler die Möglichkeit gegeben werden sollte, einen AfD-ler mit, sagen wir, einer Linken oder Grünen im Tandem in den Landtag zu schicken. Tandems würden den Neuzuschnitt der Wahlkreise, deren Vergrößerung, zur Voraussetzung haben, mithin nach sorgfältiger Abwägung ein Achtes Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes. Irgendwie scheint der Koalition das Zutrauen in die Verfassungsfestigkeit des eigenen Gesetzes an diesem Punkt ausgegangen zu sein.

Um das ein wenig zu übertünchen wurde in der Plenardebatte darauf verwiesen, von den Anzuhörenden hätte lediglich einer zur Verfassungskonformität Bedenken geäußert. Die 12 anderen seien für den Gesetzentwurf gewesen. Nun, das Protokoll verzeichnet 11 Anzuhörende. Von denen äußerten sich nur 5 zu den verfassungsrechtlichen Aspekten und selbst die vier Wohlgesonnenen machten auf Änderungsbedarf und Risiken aufmerksam. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Landtags, wie die anderer Landtage, sieht verfassungsrechtliche Risiken – über die kann tatsächlich nur der Verfassungsgerichtshof in Weimar befinden. Mit seiner Entscheidung steht oder fällt das rot-rot-grüne Vorhaben, Parität zwischen Männern und Frauen im Thüringer Parlament herzustellen. Derzeit sind 41 Prozent der Thüringer Abgeordneten weiblichen Geschlechts.