Pech gehabt

Wenn man eine neue Partei, die wenige Tage zuvor in zwei anderen ostdeutschen Bundesländern aus dem Stand zweistellige Wahlerfolge erzielt hat, als Black Box bezeichnet und wenn eine Organisation Unsummen in den Wahlkampf im eigenen Land schmeißt, um den Durchmarsch einer dritten Partei zu verhindern, dann muss man am Ende mit der „Blackbox-Partei“ regieren.

Der alte und neue sozialdemokratische Regierungschef in Potsdam hat kurz vor der Wahl sein politisches Schicksal in höchster Not mit dem Wahlergebnis der AfD verknüpft. Die oder Ich, postulierte er. Sein Überleben als Ministerpräsident ist nun gesichert, obwohl alle wahltaktischen Verrenkungen seiner Partei und eines politischen Einfluss-Vereins nicht verhindern konnten, dass der Zugewinn der AfD gegenüber 2019 stärker ausfiel als der für die Brandenburger Sozialdemokraten. Die gingen als erste durchs Ziel.

Und wie in Thüringen blieb dabei ein potentieller Koalitionspartner – die Grünen – auf der Strecke. In Potsdam hatte vor fünf Jahren eine politische Newcomerin der derzeitigen Bundesbauministerin nach deren dreimaliger Wahl in den Landtag das Direktmandat in einem der beiden Potsdamer Wahlkreise mit knappem Vorsprung abgenommen.

Die Frau, die man – zwar ungalant – als ostdeutsches rotes Urgestein bezeichnen könnte, sie trat mit 16 in die SPD ein, wurde anschließend auf einem Posten im Landesrechnungshof geparkt und tauchte 2021 als Bundesbauministerin in der Ampel wieder auf, Zuvor hatte sie erfolglos mit dem derzeitigen Bundeskanzler für den Parteivorsitz kandidiert.

Nun hat das AfD-muss-verhindert-werden-Geschrei nicht verhindern können, dass die grüne Wahlkreiskandidatin am Sonntag aus dem Landtag gewählt wurde. Trotz außergewöhnlicher Unterstützung mit 75000 Euro. Die derzeitige SPD-Wissenschaftsministerin holte den Wahlkreis. Ein Direktmandat hätte für die Grünen die Sitze im Landtag gesichert, trotz Stimmenanteil desaströs unterhalb der 5-Prozent-Hürde. Der Blick auf den befürchteten Durchmarsch der AfD versperrte offenkundig den Blick auf das Schicksal der Grünen. Und auf die so verringerten Möglichkeiten für Koalitionen.

In jeder erdenklichen Möglichkeit spielt die „Blackbox-Partei“ nun eine Rolle. Mal mit CDU, mal ohne CDU. Ob in den taktischen Überlegungen vor dem Ultimatum mit erwogen wurde, was es für die Debatten-Kultur im Landtag bedeutet, dass gegebenenfalls nur die AfD von sich verbreiten kann, sie sei die einzige verblieben Opposition? Und, muss das die CDU beunruhigen, als Opposition „zurückgelassen“ zu werden? Wenn man mit einem Ultimatum ein Resultat unbedingt verhindern möchte und so ein anderes – weniger unbeliebtes Zitat – befördert, kann man das wohl den ödipalen Effekt bei Wahlen nennen. Und weil wir schon in der Klassik gelandet sind. Wer sagt dem Ministerpräsidenten und seiner Partei überhaupt: „noch so ein Sieg und wir sind verloren“?

Neue Medien, alter Streit

Deutschlands gebeutelte Zeitungsverleger rüsten zu einem Kampf, den sie vor Jahrzehnten, zu anderen Bedingungen schon einmal verloren haben. Weil Printausgaben an Profitabilität verlieren, richten sie seit Jahren den Blick auf das Internet und Online-Ausgaben ihrer Zeitungen. 2025, zieht die TAZ-Genossenschaft als Erste die Konsequenz, wird die Printausgabe eingestellt. Um die Insolvenz abzuwenden.

Nach vielen Jahren, während derer Zeitungsverlage ihre Produkte in Online-Ausgaben kostenlos anboten, sind sie dazu übergegangen, Nachrichten, Berichte, Reportagen und Kommentare nur gegen Entgelt hinter einer Paywall bereitzustellen. Daneben präsentierte Werbung soll die Ökonomik verbessern. Doch im Internet treffen die Verlagsangebote auf gleichgelagerte vermeintlich kostenlose Produkte der Rundfunkanstalten der ARD und des ZDF. Vermeintlich kostenlos, weil jeder Haushalt – ob mit oder ohne Radio, TV oder Medien-Computer – mit seinem Rundfunkbeitrag das Online-Angebot mitfinanziert. Das solle so nicht weiter geschehen, fordern die Verleger.

Ganz zu Beginn dieser Entwicklung führten sie gegen die Rundfunkanstalten schon einmal einen Kampf darum, wer die so genannten neuen Medien gestalten dürfe. Aus Großbritannien kommend, erlangten Ende der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts Technologien Marktreife, mit denen über das Antennensignal für das Fernsehen und Telefonnetze zusätzliche Informationen verbreitet werden konnten. Über engst begrenzte Wege. Internet? Nicht mal eine Vorstellung davon existierte; geschweige denn von dessen privater Nutzung. Stellvertretend sei an den Moderator des damaligen ARD-Ratgebers Technik erinnert, der noch Mitte November 1986 keinen Grund für die Nutzung von Personalcomputern daheim zu erkennen vermochte. Er berief sich zur Begründung seiner Meinung immerhin auf deren Hersteller.

Schon aus der Namensgebung waren Jahre zuvor Ansprüche abgewehrt oder abgeleitet worden. Was heute noch immer als „Videotext“, redaktionell von ARD und ZDF verantwortet, über manche Mattscheibe flimmert, reklamierten damals die Zeitungsverleger als „Bildschirmzeitung“ für ihre Redaktionen. Seiten zu je 24 Zeilen, 40 Zeichen pro Zeile in sieben Grundfarben, allenfalls einfache Grafiken – gemessen an heutigen Möglichkeiten hört sich das an wie mediales Mittelalter. Aber es war ein Anfang. Verbreitet wurden ganz zu Anfang Mitteilungen allgemeiner Art wie Fahrpläne, Flugpläne, Lottozahlen und -Quoten.

In den Zeitungsredaktionen erkannte man die Möglichkeit, eigene Produkte auf neue Weise an Abonnenten zu liefern. Darum erhob sich die Klage, die eigene Wettbewerbsfähigkeit würde geschmälert, würde Zeitungen und Zeitschriften die Nutzung verwehrt. 1979 gab es zur Internationalen Funkausstellung in Berlin den bundesweiten Start von Videotext mit 130 verschiedenen Informationsanbietern, darunter 11 Verlage mit 28 verschiedenen Titeln. Feldversuche unter anderem im Raum Düsseldorf und Westberlin folgten 1980. Der Start selbst dieser Tests war schleppend.

Der typische Nutzer – beschrieben von einem Meinungsforschungsinstitut – war damals noch keine 60 Jahre alt, besaß höhere formale Bildung und bezog als Angestellter in leitender Position ein überdurchschnittliches Einkommen. Der in Frage kommende Personenkreis wurde mit etwa 7 Millionen Bundesbürgern beziffert. Das schon galt den Anbietern damals als lohnend.

Im Jahr 2022 nutzten etwa 67 Millionen Menschen jeden Alters, jeglichen Bildungsgrades und Einkommens das Internet, so eine Online-Studie für ARD und ZDF. 33,4 Millionen Personen nutzten demnach das Internet mehrmals täglich, 12,7 Millionen sogar fast die ganze Zeit. Die Nutzerzahlen, so Statistiker, blieben 2023 gegen über dem Vorjahr konstant. Diese Zugriffszahlen nicht monetisieren zu wollen, wäre für die Zeitungsverlage angesichts sinkender Auflagen gerade bei Regionalzeitungen fahrlässig.

Schon vor Jahren deutete der Geschäftsführer der Thüringer Regionalzeitungen TA und TLZ an, es sei gewinnträchtiger, jedem Abonnenten zum Online-Abo ein i-Pad zu geben und die Druckerei zu schließen. Mittlerweile steht das Druckhaus in Bindersleben leer. Die Mantel-Redaktion der TA ist aus der blauen Laube wieder in die Erfurter Innenstadt umgezogen.

Die Pläne, sich vom Papier zu verabschieden, bekommen durch die Ankündigung der TAZ weiteren Auftrieb. Könnte man sich doch so unter anderem vom geldvernichtenden Vertrieb bei sinkenden Auflagezahlen verabschieden. Doch ist die Leserschaft der Regionalzeitungen so treu wie die Leserschaft der TAZ?

Wäre da nicht das vermeintlich kostenlose Nachrichtenangebot der Sender der ARD und des ZDF, die Zeitungsverleger würden wohl beherzter ausschreiten. Denn eine Parallele deutet sich ja an. In Deutschland taten die Fernsehzuschauer sich lange Zeit schwer damit, zum gewohnten gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Fernsehen und Rundfunk (der DDR-Bürger sah jahrzehntelang ARD und ZDF bis 1990 sogar kostenlos) noch das kostenpflichtige Angebot des Privatfernsehens Premiere anzunehmen.

Dass von den seit 2021 18,36 Euro monatlichem Rundfunkbeitrag, Mehrbedarf wurde von den Rundfunkanstalten bereits angemeldet, lediglich 65 Cent für die Multimedia-Angebote der ARD ausgegeben werden, reicht als Argument dafür nicht aus, dass es den Sendeanstalten doch leicht fallen sollte, ihre Nachrichtengebung im Internet einstellen. Es wird wohl noch gewichtigerer Argumente bedürfen. Die Zeitungsverleger beklagen wieder „mangelnde Klarheit bei der Abgrenzung zwischen Presse und Rundfunk“. Öffentlich-rechtliche Telemedien-Angebote dürften nicht „presseähnlich“ sein.

1979 hat der ARD-Vorsitzende Vorschläge zur Selbstbeschränkung bei der Durchführung der Videotext-Feldversuche ins Gespräch gebracht; im Interesse der Zeitungsverleger. 10 Tage später ging der ZDF-Intendant noch über die ARD-Angebote hinaus. Die Zeit ging darüber hinweg, wie sich zeigt.

Nach uns …

Weil ja die Suche nach einer tragfähigen Koalition im 8. Thüringer Landtag an sich nicht schon kompliziert genug ist, bereitet die abgewählte rot-rot-grüne Landesregierung einen Nachwahl-Haushalt für das Jahr 2025 vor. Frei nach dem Motto „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert“ meldeten Minister und Ministerinnen dazu 2,2 Milliarden Euro mehr Bedarf an, als für den schönsten Freistaat Einnahmen prognostiziert wurden. An dieser Zahl hat sich seit Mai nichts geändert. Schon damals hatte die Finanzministerin kritisiert, der angemeldete Bedarf liege 2 Milliarden Euro über dem Limit.

Jetzt muss die Regierung mit sich selbst darum ringen, Einnahmen und Ausgaben in Übereinstimmung zu bringen. Wie groß mag der Ehrgeiz sein, dieses Ziel zu erreichen? Spätestens mit der Konstituierung des neuen Parlaments wird sie das als geschäftsführende Regierung tun. Wie lange dieser Zustand anhalten wird, niemand kann das angesichts der Mehrheitsverhältnisse verlässlich sagen. Schon fiel das Wort „versteinertes Kabinett“.

Die derzeitige Regierung hat zumindest das verfassungsrechtliche Gebot der Vorherigkeit auf ihrer Seite. Mit der Planung eines Haushaltes muss demnach im Jahr zuvor erkennbar begonnen werden. Zwar hat die Landesregierung zahlenmäßig keine Chance für ihren Entwurf im Landtag eine Mehrheit zu finden. Schon wird die öffentliche Stimmung beeinflusst und argumentiert wie im Vorfeld der Wahl zum 7. Landtag am 27. Oktober 2019. Die von Zahlungen abhängigen Strukturen – Kreise, Kommunen, und nichtstaatliche Gruppierungen – bräuchten Klarheit. Als gäbe die Verfassung nicht die Möglichkeit zur vorläufigen Haushaltsführung, die alle vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen abdeckt.

2019 war bereits diskutiert worden, auf welcher verfassungsrechtlichen Basis der 6. Thüringer Landtag zumindest für das Nachwahljahr die Haushaltshoheit seines Nachfolgers einschränken dürfe oder nicht. Die Frage stellt sich diesmal – nach der Wahl vom 1. September – schärfer, weil anders als damals bereits klar ist, dass R2G keine Mehrheit mehr hat; ein Partner gar aus dem Landtag gekippt wurde.

Aus der Staatskanzlei heißt es wiederholt, gegebenenfalls müsse der neue Landtag einen Nachtragshaushalt beschließen – das impliziert ja, dass der Entwurf der scheidenden Regierung Gesetz werden könnte. Gedanklich wird so die demokratische Legitimation des 8. Landtags eingeschränkt. Mit dessen Zusammentritt endet die Legitimation des 7. Landtags.

Poetisch heißt es, so ein Landeshaushalt sei in Zahlen geronnene Politik. Dass die politischen Absichten einer CDU-geführten Regierung andere sein werden als die der R2G-Regierung darf angenommen werden. Hier treffen sich die politischen Vorbehalte gegen Wortmeldungen aus der Staatskanzlei mit der harten Einschätzung so würde rechtsmissbräuchlich gehandelt und Verfassungsorgantreuepflicht verletzt.

Linke wirkt nicht, allenfalls verwirrt

Die Linke-Landeschefin und Neu-Abgeordnete bringt R3 als Minderheitenkabinett in die ohnehin schon wirre Debatte um das Wie weiter in Thüringen. Als der bald geschäftsführende Ministerpräsident zur Landtagswahl 2019 öffentlich sein Interesse an einer Minderheitsregierung im schönsten Freistaat bekundete, zog die Linke noch mit 29 Abgeordneten in den Landtag ein. Derzeit hat sie gerademal 12.

Die Linke-Chefin, ob sie als Vordenkerin in die Landes-Geschichte eingehen wird, muss sich erst weisen, hat zwar recht mit ihrem generalisierenden Ansatz Minderheitsregierung ist Minderheitsregierung. Doch macht es einen Unterschied, ob man sich als Rot-Rot-Rot fünf Jahre lang mit 33 Abgeordneten um Mehrheiten bemühen müsste oder mit 44 wie eine CDU-geführte Landesregierung mit BSW und SPD. Noch dazu, wenn die AfD im Landtag, der am 1. Oktober zusammentritt, allein 32 Abgeordnete hat. Das deutet auf die Verwirrnis, die dem Vorschlag zugrunde liegt.

Verlässt man das Feld der Grundrechenarten und begibt sich auf das Feld der Politik, wird das noch klarer. Ist‘s ne Sekte, ist‘s ne Art Khalifat, ätzte der Ministerpräsident in diversen Interviews gegen das BSW. Zum Jahresempfang seiner Fraktion im Landtag zeigte er seine Verachtung für die Partei, in dem er sie eine „Phantompartei“ nannte, die sich anmaße, im Plenarsaal wie eine große Partei auftreten zu wollen. Kann ein Graben zwischen zwei Parteien breiter sein? Gut, die Linke liefe im 8. Thüringer Landtag nicht Gefahr, dass ein Politiker aus der politischen Mitte, noch dazu ein Liberaler sich im 3. Wahlgang für den künftigen Regierungschef zur Wahl stellte, ginge die Partei, wie vor fünf Jahren erneut ohne eigene Mehrheit in die Abstimmung.

Bei Betrachtung der Wirklichkeit (Absturz der Linke und SPD, Mandatsverluste für die Grünen) hat der Spitzenmann der Linke kurz nach der Stimmenauszählung beteuert, Thüringen brauche jetzt eine Mehrheitsregierung und er wolle alles dafür tun, dass die zustande käme. Entweder er und die Landeschefin stimmen sich nicht ab, oder die Landeschefin wollte zu erkennen geben, dass bei politischem Abenteurertum auf ihn keine Rücksicht mehr genommen werden müsse. Dabei hat er doch erst seine unverbrüchliche Treue zu Partei und Fraktion beteuert.

Vom Wähler und seiner Frau

„Im Felde ungeschlagen“, zeichneten zum Ende des ersten Weltkrieges Kaisertreue ein sehr geschöntes Bild des deutschen Heeres, das an zwei Fronten kämpfte, und wegen eines „Dolchstoßes in der Heimat“ das Kämpfen aufgeben musste. Man fühlte sich daran erinnert, wenn man die Analysen von Ampel-Politikern zum Ausgang der Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen hörte. Man kann nur über eine Parteichefin staunen, die in Sicht auf das Desaster ihrer Partei im schönsten Freistaat in die Kamera sagt, das Thema Migration habe die Menschen nicht beschäftigt. Wir haben ja gute Ideen, wie wir Deutschland (man setze hier wahlweise Thüringen oder Sachsen ein), sagt man dennoch, aber wir konnten unsere Ideen nicht überzeugend kommunizieren. Deshalb haben der Wähler und seine Frau uns im Stich gelassen.

Die beiden sind eigenwillige Wesen. In Thüringen zum Beispiel haben sie sich geradezu gefreut, wenn sie gefragt wurden, wer denn ihr beliebtester Politiker sei. Suchen Sie sich aus, ob es Herr Wähler oder Frau Wählerin war, der den derzeitigen Ministerpräsidenten nannte. Und dann, da wo er gewählt werden konnte – im Wahlkreis Erfurt III und nur da – 42 Prozent für den Linke-Politiker. Da wo die Linke überall gewählt werden konnte, wo sein Name an der Spitze der Landesliste geführt wurde – im ganzen Land, zog sein Name nicht mehr. Da war er nicht der beliebteste Politiker, dessen Beliebtheit auf seine Partei abfärbte. Da stand die Linke ohne Hemd da. Knapp 13 Prozent. Sparen Sie sich die Mühe die 42 Prozent auf jeden Wahlkreis aufzuteilen, um sich so den Absturz der 31-Prozent-Partei von 2019 auf 13 Prozent zu erklären. Es wäre methodisch lächerlich.

Nun steht sie da, die Linke mit dem mit Abstand beliebtesten Thüringer Politiker und muss sich auf der harten Oppositionsbank zurecht finden. Fünf Jahre zuvor war die Linke mit R2G eigentlich schon abgewählt. Sie rettete sich in eine Minderheitsregierung. Dieses Jahr ist die Abwahl unübersehbar. Keine Ministerposten, keine Staatssekretärs-Ämter. Der Absturz ist tief. Die Linke wurde zur kleinsten Oppositionspartei gestutzt. Nach allem was sich so abzeichnet, wird der „Oppositionsführer“ von der anderen Feldpostnummer kommen. Die AfD ist mehr als doppelt so stark.

Wie im 7. Thüringer Landtag ist im 8. die Opposition gespalten. Damit kann man als Landesregierung arbeiten, der, selbst wenn die CDU SPD und BSW in eine Koalition hineinverhandeln kann, nur 44 Stimmen zu Gebote stehen werden. Achtung, biblisches Gleichnis, eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass die Linke mit der AfD gegen die künftige Landesregierung arbeiten würde. Dass beide, nebeinander, nicht gemeinsam, für Vorlagen der Koalition stimmen werden, ist hingegen nicht auszuschließen.

Noch tiefer der Sturz der Liberalen. Es wäre unsinnig, die Stimmungsmache gegen deren Landeschef zur alleinigen Grundlage der Betrachtung zu machen. Eigene Fehler wiegen schwerer. Tragisch, dass eine Partei, der von der Bundesführung Unterstützung verweigert wurde, unter den Zugeständnissen der Bundes-FDP an die Koalition zu leiden hat. Man denke nur an das Selbstbestimmungsgesetz. Die Zahl der Menschen, die mit Regenbogen-Fahnen auf die Straße gingen, weil sie, es herbeisehnten, täuscht über die tatsächliche Zahl der Betroffenen hinweg.

Ist es liberal, Menschen aufgrund eines Gesetzes mit Geldstrafen zu belegen, wenn sie sagen, dass Petra noch vor wenigen Jahren als Peter durchs Leben ging? Ist es liberal, Petra vermeintlich schützen zu wollen, wenn jemand die Wahrheit über die Person berichtet. Von Personen ganz zu schweigen, die mit dem Gesetz in der Hand vorschlagen, gegebenenfalls mit roter Badehose in die Sauna eines Frauen-Fitness-Clubs zu gehen, um den Unterschied zwischen sich und den Frauen zu kaschieren. Die Entscheidung des Wählers – und seiner Frau- ist ganz einfach: eine Partei, die diese Gesellschaft sucht und unterstützt, ist meine Stimme nicht wert.

Man kann das alles gut gemeint und liberal nennen, sollte sich aber nicht wundern, wenn die Leute, die positiv davon betroffen sind, nicht so zahlreich sind, dass ihre Stimmen die FDP über die Fünf-Prozent-Hürde heben. Der Landeschef der Thüringer Liberalen hätte von CSD zu CSD tingeln könne, hätte sich seine Glatze mit einem Regenbogen verzieren lassen können, es hätte nichts gebracht. Die erste Ableitung des Satzes „besser nicht regieren, als falsch regieren“ lautet: „besser in nem Landtag sitzen, als in keinem Landtag sitzen“. Wenn das in Berlin angekommen sein sollte, ist es dennoch zu spät für die Thüringer FDP. Die Bundesspitze aber ist allen Annahmen nach einen ihr lästigen Landeschef los. Dann hat‘s ja was gebracht.

Tür zu und weg

180 Euro netto kostete 2022 ein Hafttag in Baden-Württemberg. Bei Einzelunterbringung. Je mehr Straftäter in einer Zelle ihr Bett stehen haben, desto billiger wird ein Hafttag.

250000 Euro, so heißt es, habe der Bund aufgewendet, um 28 Straftäter nach Hause zu fliegen. Jeder von denen, so erregt sich ein Teil der Öffentlichkeit, hat zur Freiheit obendrauf noch 1000 Euro Handgeld bekommen. Um denen eine Start in Afghanistan zu ermöglichen. Das entspricht im Land am Hindukusch zwei durchschnittlichen Jahreseinkommen.

Selbst wenn es teurer gewesen ist, sollte man das als win-win-Situation ansehen. Der deutsche Steuerzahler wird entlastet. Wir rechnen (grob) 250000:28:180=49,60317. Wonach man schätzen kann, der Steuerzahler wäre bei diesen Aufwendungen um den 18. Oktober pari. Das ist der kaufmännische Aspekt.

Der menschliche Aspekt liegt wohl im Nebeneinanderstellen der Menschenwürde der Opfer – darunter ein zur Tatzeit elfjähriges Mädchen und ein 14-jähriges Opfer einer stundenlangen Gruppenvergewaltigung – gegen die Menschenwürde von 28 Straftätern. Gern wird behauptet, es sei doch menschlicher und auch völkerrechtlich geboten, dass die Männer ihre Strafe in Deutschland verbüßen. Und man dürfe überdies – allgemein gesprochen – die Herkunftsländer nicht mit rückgeführten Straftätern belasten. Das gelte insbesondere für Afghanistan, dass derzeit wieder von den Taliban beherrscht wird. Von den Kritikern, denen das Schicksal der 28 am Herzen liegt, kann keiner sagen, ob ein Mann, der den Kufar, den Ungläubigen hierzulande, ordentlich geschadet hat, dortzulande nicht als Held gefeiert wird.

Immerhin wissen wir seit Robinson Crusoe, dass egal, wohin man geht, seine Sozialisation, seine anerzogene und erworbene Weltsicht, mit sich nimmt. Crusoe baute auf der Insel eine Welt nach seinen Vorstellungen und hatte seinen Freitag, für den er sich paternalistisch verantwortlich fühlte. So ein afghanischer Straftäter kann in seinem Freundeskreis erzählen, dass er die Ungläubigen mit seiner Art des Jihad bekämpft hat. Welcher deutsche Mehrfachstraftäter respektive Vergewaltiger käme auch nur gedanklich in die Nähe einer göttlichen Rechtfertigung?

Hoch auffahrende Hoffnungen

34 Jahre ist es bald her, dass sich der eine Teil des deutschen Volkes, der kleinere, dem anderen Teil – der wirtschaftlich und ausweislich dieser Entwicklung politische erfolgreichere – angeschlossen hat. Mit großem Bohey, als die harte Währung aus dem großen Landesteil verteilt wurde. Feuerwerk und feierliche Musik am Tag der Deutschen Einheit. Die Zahl derer, die die zementierte Herrschaft der Partei der Arbeiterklasse abgelehnt und auch bekämpften hatten, betrug, hart geschätzt, nicht mal zwei Prozent der Bevölkerung von etwa 17 Millionen. DDR-Historiker berichteten damals, dass sie in Befragungen zur Zahl der Widerstandskämpfer im Dritten Reich die Schätzung der Befragten auf einen ähnlichen Wert drücken mussten. Die Erzählungen vom heldenhaften Kampf Ernst Thälmanns und der späteren Mitglieder der Partei- und Staatsführung hatten deutlich höhere Annahmen provoziert.

Nicht einmal alle derjenigen, die gegen staatliche Gängelung und Unterdrückung opponiert hatten, sehnten diesen Tag der Einheit herbei. Dem Rest war es egal, andere begrüßten freudig den Tag mit hochauffahrenden Hoffnungen. Westgeld, Reise-Freiheit, Videorecorder. Schon der Besitz von Westgeld galt als Symbol von Wohlstand. Dass wenig Westgeld mit wenig Wohlstand einher geht, konnten die sehen, die sich jeden Abend via Fernseher in den Westen verabschiedeten. Das war außer dem Raum Dresden, abgekürzt ARD, und einigen Menschen im östlichen Vorpommern der überwiegende Teil der DDR-Bürger – abzüglich mancher Polizisten und NVA- und Stasi-Offiziere.

Hätten Sie’s gewusst und Tiktak-Quizz, Dallas und Denver, Wetten, dass und Thoelke, Am Fuß der blauen Berge, Bonanza und Cowboys waren Gesprächsthemen wie auch Kennzeichen D oder Monitor. Tagesschau und Heute setzten jahrzehntelang tagtäglich Themen, über die der Zuschauer auch im Osten des Landes mit Bekannschaft und Verwandten diskutierten. Aus dem Westfernsehen erfuhr der DDR-Bürger, dass weit im Osten, bei den Freunden, etwas Furchtbares passiert sein musste. Da dementierten Parteifunktionäre vor ihren Genossen noch steif und fest, dass die steigenden Becquerel-Zahlen Klassenfeind-Propaganda seien. Der DDR-Bürger wurde wohl vom Westfernsehen stärker beeinflusst und auch sozialisiert als vom DDR-Fernsehen.

34 Jahre nach dem freudigen Ereignis – der ehemalige DDR-Bürger seine Kinder und mancher Enkel geben in Wahlumfragen zu verstehen, dass sie mit der Politik der Regierenden, in Erfurt Linke-geführt, in Dresden CDU-geführt, in Potsdam SPD-geführt, nicht einverstanden seien. Und sie zeigen Präferenzen für eine Partei, die vom Verfassungschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Neuerdings fliegen seine Sympathien zuhauf auch einer Partei zu, die Linke-Funktionäre als „von ihrem Fleisch“ verteufeln. Konvertiten wurden von der Orthodoxie schon immer verteufelt.

Damit der einen wie der anderen Partei nicht doch so viele Wählerstimmen zufliegen, wie erfragt, werden von der Konkurrenz beide Parteien von denen in einen Topf geworfen, die noch vor Monaten die Hufeisentheorie eines Chemnitzer Extremismus-Forschers als aufgesetzten Blödsinn abgetan haben. Und, um noch einen drauf zu setzen, werden all die Wähler der beiden Parteien als diktaturgeschädigt eingestuft. Doch Umfragen wie der Thüringen-Monitor 2023 zeigen, etwa 88 Prozent der Befragten erachten die Demokratie für die beste Gesellschaftsform. Die Zustimmungswerte zu der Weise, wie sich die Demokratie derzeit darbietet – wer hätte das gedacht – sind mit 45 Prozent wesentlich geringer.

Das Wahlverhalten der Unreife der Wähler zuzurechnen, die nicht anderes wählen als AfD oder BSW, hat den Charme, dass man sich nicht selbst hinterfragen muss und munter fordern und verkünden kann „Mehr vom Selben!“ Die Erzählung von der Dikatur-Schädigung kann jedoch für die Enkelgeneration nicht mehr gelten. Auch von der wählt ein Großteil, das zeigen Befragungen, AfD. Wie gut, dass man behaupten kann, die geschädigten Großeltern gäben ihre Vorbehalte gegen die Demokratie und ihre Einrichtungen weiter, so wie die Kriegserlebnis-Generation in Ost und West ihre Traumata an ihre Kinder weitergegeben hat.

Diese Art der Pathologisierung von Ablehnung hat ungeahnte Grenzen. Seit 2015 kommen in großer Zahl Menschen aus Ländern hierher, die in ihrer Heimat, sei es der Irak, sei es Syrien oder Afghanistan, erst kurz doppelter Unterdrückung entkommen sind – der der Diktatur in ihrer Heimat und der einer fundamentalistischen Auslegung des Koran. Was bei Ostdeutschen binnen 34 Jahren – immerhin eine Generation – angeblich nicht erreicht werden konnte – die rückhaltlose Akzeptanz der Demokratie so, wie sie jenseits von AfD und BSW beschrieben wird, wie soll das bei den Flüchtlingen gelingen. Derzeit wird wieder einmal debattiert, ob deren Zahl zumindest aus Syrien und Afghanistan beschränkt werden sollte. Es sieht nicht danach aus. Es seien ja nur wenige, die auf Terror sinnten, wird begründet.

Die Zahl der Nutznießer und verblendeten Anhänger der SED-Herrschaft jedenfalls, die mit Attentaten darauf aufmerksam machen wollten, wie sehr sie noch der Lehre des Marxismus-Leninismus anhängen, ist in 34 Jahren niedriger, als seit 2015 die Zahl der Attentäter die ausrufen „Allah ist der Größte!“

Sie sind nun mal da

Eine Woche vor den zwei wohl wichtigsten Landtagswahlen in den neuen Bundesländern – Solingen. Genau gezirkelte Messerstiche in den Hals jedes Opfers – bislang drei Tote, acht Schwerstverletzte. Es hätte nicht Solingen sein müssen, es hätte kein Volksfest sein müssen. Jede Menschenansammlung wäre gefährdet, ist potentiell gefährdet. Das weiß die Öffentlichkeit, das wissen die Ermittler, wenn auf ne Pressekonferenz nach der Tat ein Polizeiführe sagt: „Jeder muss mit sich ausmachen, ob er zu Festivitäten geht, ob er zu Fußballspielen geht, ob er im öffentlichen Personennahverkehr unterwegs ist.“ Das ist das Ende des Sicherheitsversprechens eines Staates, für den noch immer das Gewaltmonopol reklamiert wurde.

Und darauf hinzuweisen, wer für diesen Zusammenbruch verantwortlich ist, gilt mindestens als unschicklich. Oder gar rassistisch, wenn so getan wird, als würde die Straftat eines Einzelnen zugleich allen seiner Landsleute angelastet. Das ist der modus operandi, nachdem die notwendige Debatte bishergern abgewürgt wurde. Das zeigte sich schon, als die Polizisten nach dem Motiv des Täters zu forschen vorgaben, als läge das nicht auf der Hand, wenn in einer feierlaunigen Öffentlichkeit Leuten mit, wie man jetzt weiß, einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser in den Hals gestochen wird. Als gäbe es eine rationale Erklärung für solch abscheuliches Verhalten. Nein, die Tat selbst verdeutlichte die Absicht. Terror, Angst verbreiten. Nicht Massenvernichtung wie an einem 11. September und an einem 7. Oktober. Massenverängstigung. Töte drei – kujoniere viele.

Muss man lange darüber sinnieren, ob sich in der Religion, der der Verdächtige anhängt, Begründungen für derartige Taten finden ließen? Eine Religion, die seit ihrer Entstehung aggressivstes Ausbreitungsverhalten an den Tag legte und die im 21. Jahrhundert im Westen auf eine Gesellschaft trifft, in der der Glaube an einen Gott als Privatsache angesehen wird und aus dem allenfalls indirekt politisches Vorgehen abzuleiten sei

In den 90er Jahren des vorhergehenden Jahrhunderts mühten sich westlich sozialisierte Muslime um einen Euro-Islam. Einer ihrer Vertreter machte in einem seiner Bücher zu Islam und Islamismus darauf aufmerksam, dass es schon wenig Gemeinsamkeiten zwischen einem Muslim aus Damaskus – der Hauptstadt des Heimatlandes des Verdächtigen und einem „vom Land“ gäbe. Zwischen damals und heute liegen viele Jahre Krieg im Irak, Krieg in Syrien, Krieg in Afghanistan. Alle endeten sie im Großen und Ganzen mit dem Rückzug westlicher Truppen, die unter der Maßgabe geschickt worden waren mit dem Sieg gegen Islamisten verbinde sich der Sieg der Demokratie nach westlichem Vorbild. Fehlanzeige – was massenhaft gekommen ist? Flüchtlinge, denen das aufgeklärte Menschenbild mindestens egal ist, wenn sie es nicht ablehnen oder gar bekämpfen, wie am Samstag in Solingen.

Und von Polizeiführern und Politikern muss man sich als Konsequenz aus einem versuchten Massenmord die Binse anhören, es gebe in einer offenen Gesellschaft keine absolute Sicherheit.

Nachtrag: als dem Abkommen von Oslo zwischen Israel und PLO zahllose palästinensische Bombenanschläge an Kreuzungen, an Bushaltestellen, in Bussen folgten, sagten nicht wenige Israelis: wenn das Frieden ist, will ich ihn nicht. Die offene, westliche Gesellschaft steht 30 Jahre später vor einer nämlichen Herausforderung.

In der Not …

Nun also soll 3R der Linke im schönsten Freistaat für fünf weitere Jahre Machtoptionen eröffnen, die mit R2G verlorengegangen sind. Aus Berlin, vom früheren Fraktionschef im Bundestag heißt es, eine Koalition mit der Wagenknecht-Partei und der SPD sei vom Feinsten. Zweifel sind angebracht.

Nach dem Verlust mehr als der Hälfte der Stimmen gegenüber 2019 bliebe der Linke in einem solchen Bündnis gerade einmal die Rolle des Juniopartners. Linke 15 Prozent, BSW 19 Prozent (aus dem Stand) weisen Umfragen zwei Wochen vor der Landtagswahl aus. Das allein aber sollte kein Hindernis sein, für eine Partei, die gestalten will (an der Macht bleiben will). Wäre da nicht der Kleinste in der gewünschten Partnerschaft. Der SPD-Landeschef hat auf dem Wahlparteitag vor wenigen Wochen bezweifelt, dass der derzeitige MP noch Gestaltungskraft besitze. Ihm gelinge es nicht mehr, „verlässliche und schnelle Verabredungen mit der Opposition“ zu treffen. Das würde angesichts einer weiter wachsenden AfD im Landtag mit Sicherheit noch schwieriger. Die Frage, ob der Ministerpräsident „absehbar noch die politische Kraft haben wird, das Land weitere fünf Jahre zu führen, wird sich irgendwann stellen“. Der SPD-Chef konnte schon damals ahnen, dass „irgendwann“ die Zeit nach dem 1. September sein würde. Der kann es nicht mehr, ist die Botschaft. Politische Kraft erwächst ja nicht nur aus dem Charisma eines Politikers, sie nährt sich vor allem aus der Kraft und/oder der Schwäche seiner Partei. Und um die Linke steht es eher nicht gut nach weiteren fünf Jahren.

Kommt die fehlende Weitsicht des wichtigsten Politikers der Thüringer Linke hinzu, was er mit ätzender Polemik übertünchen wollte. Beim Jahresempfang seiner Fraktion im Landtag und in diversen Interviews stellte er, sicher zum Amüsement seiner verbliebenen Wähler, ernsthaft die Frage, ob das Bündnis Sahra Wagenknecht eine Sekte sei oder schon ein Kalifat. Er spielte damit auf das Aufnahmeprozedere des BSW an. Wer der Partei beitrete sei handverlesen. Mit 40 Mitgliedern, so der Politiker bei dem Empfang, maße sich die Phantom-Partei, „die aus unserem Fleisch entstanden ist“, an, „da drinnen“ – er machte eine knappe Geste in Richtung Plenarsaal – eine der großen Fraktionen zu werden. Nun macht der Wähler aus der Partei, die der Linke ein Phantom nennt, wie auch aus deren Chefin eine ernsthafte Gefahr.

Aus einer Partei, die 2019 siegen konnte und fünf Jahre später nur so halb, machte er einen aufgescheuchten Haufen, der erneut vor der Abwahl steht und der mit öffenlichem Überlegen darüber, mit wem im Bündnis man sich noch retten könnte, Wähler verwirrt. Wie sagt der Volksmund? In der Not frisst der Teufel Fliegen.

Verfassungsrechtlich fragwürdig

Mit einem Knall will sich die Landtagspräsidentin von den Linken nur knapp drei Wochen vor der Wahl des achten Thüringer Landtags von ihrem Posten verabschieden. Wie der mdr meldet, will sie das parlamentarische Gremium zur Kontrolle des Landesamtes für Verfassungsschutz in einer Rumpf-Zusammensetzung konstituierend zusammenrufen. Ohne Vertreter der AfD-Fraktion, der derzeitigen und nach allen Umfragezahlen auch künftig größten Oppositionsfraktion. Das war ihr vom Thüringer Verfassungsgerichtshof 2020 schon einmal untersagt worden. Die Landtagspräsidentin stützt sich bei einem novellierten Verfassungsschutzgesetz nun auf ein Gutachten des juristischen Dienstes des Landtages. Doch der kann einen Beschluss des Weimarer Verfassungsgerichtshofes nur interpretieren, nicht aber aushebeln.

Die AfD hatte 2020 in Weimar eine einstweilige Anordnung beantragt und Recht bekommen. Jeder Wahlvorschlag der Fraktion war zuvor in zahlreichen Abstimmungen abgelehnt worden. Der Thüringer Landtag sei verpflichtet, „bei der Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission sicherzustellen, dass deren Wahlvorschläge nicht aus sachwidrigen Gründen abgelehnt werden. Das gilt auch dann, wenn Vertreter der betreffenden Oppositionspartei Gegenstand der Beobachtung durch den Verfassungsschutz sind“, heißt es in den Leitsätzen.

„Die Einschätzung einer Person als zur Wahl in die Parlamentarische Kontrollkommission objektiv ungeeignet oder als nicht vertrauenswürdig kommt nur in eng umgrenzten Fällen in Betracht. Dies kann insbesondere bei Mitgliedern des Führungspersonals einer Gruppierung der Fall sein, die unter Beobachtung der Verfassungsschutzbehörden steht…“ Die Erkenntnisse des Nachrichtendienstes dürften jedoch nicht allein zur Grundlage einer Entscheidung gemacht werden. Geschehe das, „bestünde die Gefahr einer verfassungswidrigen Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission.“

Die Landtagspräsidentin war denkbar schlecht vorbereitet nach Weimar in den Rechtsstreit gegangen. Doch die Verfassungsrichter ließen sich nicht von dem alten Juristenspruch übertölpeln, demzufolge gut behauptet schon halb bewiesen sei. Nicht nur, dass die Feststellung der Landtagsjuristen beiseite gewischt wurde, der Antragstellerin fehle das Rechtschutzinteresse, weil sie ja, wie in der PKK des siebenten Landtags, schon in der des sechsten Landtags keinen Sitz gehabt habe. In gleicher Weise verfuhren die Richter mit der Behauptung, „die Antragstellerin bezeichne in ihrem Antrag entgegen § 39 Abs. 2 des Gesetzes über den Thüringer Verfassungsgerichtshof nicht diejenige Bestimmung der Verfassung, gegen die nach Auffassung der Antragstellerin durch die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung verstoßen werde. „Unerheblich“, entschieden sie. Tiefpunkt im Schriftsatz aus dem Landtagspräsidium ist die Tatsachenfeststellung, es fehle für den Gang nach Weimar gar ein notwendiger Beschluss der Fraktion. Die Richter haben den in ihrem Beschluss angeführt; sie nennen sogar das Datum, an dem er gefasst wurde.

Zwei Jahre später änderten R2G und FDP das Verfassungsschutzgesetz. Die Mitglieder müssen nun mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden. Damit bringt das geänderte Gesetz die Abgeordneten in die Bredouille, dass eine solche Mehrheit bei der Wahl mindestens des Vertreters der größten AfD-Fraktion wohl nicht zusammen kommen wird. Genau dieses selbst geschaffene Problem wird nun stillschweigend als Grundlage dafür genutzt, um vor der Wahl eine nur vierköpfige Kommission zusammenzurufen. Winkelzug: die Regierungsseite (Linke und Grüne wollen den Verfassungsschutz ohnehin abschaffen) akzeptiert angeblich die derzeitige Überzahl der Opposition. Ohnehin fanden auch verschiedene Linke-Kandidaten wiederholt keine Zwei-Drittel-Mehrheit. Derzeit sind zwei CDU-Mitglieder, eine Abgeordnete der SPD und ein FDP-Mitglied gewählt. Die Rechte der AfD blieben demnach aufgrund einer bloßen, verfassungsrechtlich fragwürdigen Absprache zu deren Lasten erneut unberücksichtigt. Das kann nicht gut ausgehen.

Der Hintergrund: drei Mitglieder der 6. PKK – nur zwei von ihnen gehören dem Landtag an – kontrollieren derzeit den Verfassungsschutz. Die dünne Legitimierung dafür ginge gänzlich verloren, würde der derzeitige Landtag nicht zu einer Übereinkunft kommen. Der Verfassungsschutz wäre nicht mehr kontrollierbar und müsste wegen der gesetzlichen Kopplung von Arbeit und laufender Kontrolle einen Großteil seiner Arbeit wohl einstellen.