Mehr als Wortklauberei

Auf das Feld der Diplomatie eilte am Freitag der Abgeordnete BH von der AfD als der Thüringer Landtag die praktische Frage erörterte, ob Kinder mit besonderem Förderungsbedarf an einer „normalen“ Schule nicht besser aufgehoben seien. Inklusive Schule heißt das Zauberwort, von dem sich die Befürworter viel versprechen.

Der fraktionslose Abgeordnete JR – er war einmal Minister und mithin ein wichtiger Politiker – hatte zuvor aus eigenem Erleben berichtet. Seine taube Tochter wurde an verschiedenen Sonderschulen in Thüringen und Nordrhein-Westfalen bis zum Abitur geführt und ist nach einem Studium in Köln mittlerweile Lehrerin. JR zeigte sich überzeugt, dass seine Tochter über den Weg der inklusiven Schule es lediglich bis zur Zahntechnikerin gebracht hätte. Seine Einschätzung wollte er ausdrücklich nicht als Missachtung des Zahntechnikerberufes verstanden wissen. Von seiner Skepsis wird JR niemand abbringen können. Aber man merkte, er sprach als Vater mit sehr viel persönlicher Bettroffenheit.

BH, der Geschichtslehrer, lehnte die inklusive Schule gleichfalls ab. Er habe damit nur ein wenig Erfahrung, räumte er ein und im Zusammenhang damit an die Linke gewandt sagte er, er wisse, welche „Endlösung“ die anstrebe. BH weiß, wie er Menschen, deren Ansichten er ablehnt, gegen sich aufbringen kann. Er macht reichlich Gebrauch von diesem Wissen.

Und dann suchte der Abgeordnete Argumente im Völkerrecht. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist immerhin ein völkerrechtliches Übereinkommen. Nun verwendet der englische Originaltext den Begriff „inclusive“ wenn das anzustrebende Bildungssystem in Bezug auf Menschen mit Behinderung beschrieben wird. BH musste sich aber auf die Position retten, für ihn sei nur die amtliche deutsche Übersetzung des Textes maßgeblich und die führt nun mal das Wort „integrativ“ und nicht „inklusiv“. Schade nur, dass das Gesetz mit dem der Bundestag das Übereinkommen ratifiziert hat, den englischen Text gleichberechtigt neben die deutsche und die französische Übersetzung stellt.

BH, der alles Deutsche so über alles mag, scheute sich dennoch nicht, seine Wortmeldung mit einem lateinischen Sinnspruch einzuleiten. Wozu  hat man Latein gebüffelt, wenn man es nicht anwenden soll?

Verspätetes

Achtung, nun wird es philosophisch: Das Gegenteil eines Fehlers ist ein Fehler. Ein altes bonmot, doch vergessen Politiker das gern. So auch die Grünen im Thüringer Landtag, die dieser Tage einen der ihren gegen den Vorwurf verteidigen müssen, er habe sein Ministeramt für Persönliches genutzt, nicht für sich, für den Nachwuchs. Die Sohnemann-Affäre treibt Teile der Öffentlichkeit um und R2G sowieso. Bis in eine  Landtagssitzung hat es das Thema geschafft, schneller als mancher Antrag der Opposition zur Abstimmung im Plenum.

Auch wenn man einen Fehler verteidigen muss, neigt man dazu, Fehler zu machen. Der Fluch der bösen Tat halt.

Der Minister – studierter und praktizierender Jurist – verteidigt einen Antrag an Schule und Schulamt in Erfurt, den er, bei Blick in die einschlägigen Regeln hätte gar nicht stellen sollen. Eine Regel, aufgestellt für Schüler, die das ganze Schuljahr im Ausland bleiben wollen, sollte angewendet werden auf einen dreimonatigen Aufenthalt des Sohnes in Neuseeland. Es gibt in Folge Irrungen und Wirrungen und der Minister muss einräumen, einen Fehler begangen zu haben, nachdem er vorher – wohl vermutend, der Herr darüber zu sein, welche Fakten an die Öffentlichkeit dringen – fest behauptet hat, alles habe seine Richtigkeit.

Dann also die Sondersitzung des Landtags am 24. August, in der die Parteifreundin ARB dem Volljuristen beispringen will. So gehört es sich halt. Wieso es für einen studierten Juristen keinen Vertrauensschutz gebe, fragt sie ins Plenum und reklamiert gleiches Recht für alle. Um ihre Empörung zu unterstreichen verweist sie auf den Paragraphen 48 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes – er regelt den Widerruf rechtswidriger Verwaltungsakte – und sie teilt dem Plenum mit, dass sie sich mit ihm so beschäftigt habe, dass sie ihn auch verstanden habe. Aus dem Paragraphen leitet die Abgeordnete den Anspruch auf Vertrauensschutz für die Familie L ab.  (Immerhin räumt sie ein, die Entscheidung zugunsten der Familie L sei rechtswidrig ergangen). Nur regelt der Paragraph das so gar nicht. Vielmehr legt er im Absatz 1 fest, dass rechtswidrige Verwaltungsakte selbst dann zurückgenommen werden können wenn sie Unanfechtbarkeit erlangt haben. Gleichheit im Recht, Ungleichheit um Unrecht, so glaube, ich heißt der einschlägige Rechtsgrundsatz.

Ein Untersuchungsausschuss soll jetzt Klarheit bringen. Ich wage eine Prognose: am Ende wird die CDU in einem Minderheitenvotum ihre Sicht auf die Dinge niederschreiben müssen. Wieso eigentlich streiten noch Politiker über das Thema.

Wieso sucht man nicht das Urteil  der  blinden Justitia.

First things first

Nach Jahrzehnten als angestellter Journalist genieße ich berufliche Freiheit und sehr viel Freizeit. Monate des süßen Nichtstuns liegen hinter mir. Ein Tenorsaxophon steht neben dem Schreibtisch. Doch damit zu üben, strukturiert den Tag nur ein wenig. Danach ist noch so viel Tag übrig. Und der will ausgefüllt sein. Was bleibt? Schreiben bleibt.

Liebe Freunde schenkten mir vor Kurzem eine Flasche Schnaps mit dem selbst gefertigten Etikett: „Journalist ist man ein Leben lang“. In meinem bisherigen Journalisten-Leben haben mir diverse Chefs manch Blödes aufgetragen. Nun bin ich mein eigener Chefredakteur. Und der Verleger bin auch (dessen Rolle ist aber vernachlässigbar klein, Gott sei’s gedankt). Ich kann mir per sofort also aussuchen, worüber ich schreibe, und auch was ich kommentiere und wie ich es kommentiere. Soll der neue Chef nur kommen.