Der journalistischen Grundsatz, eine Falschmeldung hast du zwei mal exklusiv, wenn du sie absetzt und wenn du sie dementierst, scheint nicht mehr zu gelten. Noch als die Nähe zwischen dem mutmaßlichen Rechtsterroristen Böhnhardt und dem 15 Jahre zurückliegenden Mordfall Peggy nur mit einem Gliedermaßstab der Tatortgruppe des LKA Thüringen bemessen werden konnte, sprach eine große öffentlich-rechtliche Nachrichtensendung in ihrem Online-Auftritt von „DNA-Spuren von Uwe Böhnhardt am Leichnam der getöteten Schülerin Peggy“. Schaurig. Als habe der Terrorist noch einmal neben dem Skelett gelegen, bevor er sich in einem Wohnmobil bei Eisenach der Verantwortung durch Kopfschuss entzog. Mit ähnlich lautenden Meldungen war aufsehenerregend Mitte des Monats die Verbindung zwischen beiden Kriminalfällen hergestellt worden. Ohne dass geklärt war, wie die Böhnhardt-Spur an den Tatort gelangt sein könnte, gab es Pressekonferenzen von Ministern, Statements von Politikern vor Kameras und Mikrofonen, von Kriminalpolizisten und deren höchsten Vorgesetzten. Am Ende hieß es, die DNA-Spur sei auf einem fingernagelgroßen Stofffetzen gesichert worden. Spurenübertragungen im untersuchenden Labor wurden ausgeschlossen. Doch nichts Genaues wusste man nicht. Journalisten fragten dennoch, muss die Geschichte des Terrornetzwerks NSU umgeschrieben werden. Mancher Politiker echote. Was blieb ihm anderes übrig angesichts der Monströsität, Mörder und noch dazu Kinderschänder. Kommentare sind frei, doch Fakten sind heilig. Fakten aber gab es nicht, allenfalls Spekulationen. Und so wurde mancher Bericht zum Sachverhalt mit doppelten Konjunktiven gespickt: „Es könnte ja sein, dass die Möglichkeit besteht, dass…“ Spekulationen sollten glaubwürdiger erscheinen. War das noch nüchterner – gemeint ist nicht langweiliger – Journalismus der Fakten vor Lesern und Zuschauern ausbreitet und der sich nicht an dem orientiert, was man gern hätte oder was sich am ehesten verkaufen lässt? Nun also lässt sich mit einem Gliedermaßstab der Weg zurück in die wirkliche Realität des NSU-Komplexes bemessen. Und Peggys Mutter weiß noch immer nicht, wer ihre Tochter ermordet hat. Wie die langen 15 Jahre zuvor.
Autor: schmidtdirekt
Wo ist Juncker?
Aus, vorbei. CETA gescheitert. So schien es, als die kanadische Handelsministerin Freeland am Freitag ihre Koffer packte. Aus Namur, der Hauptstadt der belgischen Region Wallonie hatte es geheißen: wir wollen das Freihandelsabkommen mit Kanada nicht. Das Regionalparlament eines Landesteils im föderalen Belgien, gerade knapp so groß wie Thüringen, verweigerte seine Zustimmung zu CETA und damit die Unterschriften unter das Abkommen. Die 75 wallononischen Abgeordneten haben das Mandat dazu. Blockade auf der ganzen Linie.
Das schrie geradezu nach Krisenmanagement. Der Präsident des EU-Parlaments Schulz ergriff die Initiative und bewegte die kanadische Ministerin zu bleiben und zu einem Arbeitsfrühstück am frühen Samstag morgen und den Chef der Regionalregierung der Wallonie, Magnette, zu einem Gespräch danach. Aus Freelands ätzigem „… die EU scheint derzeit nicht in der Lage, ein internationales Abkommen zu schließen, selbst mit den höflichen Kanadiern nicht“ wurde ein „ich bin zuversichtlich, mit meinem Premierminister am Donnerstag zur Unterschrift zurückzukehren“.
Zunächst sieht es so aus, als habe der erste Parlamentarier der EU in schwerer Stunde dem „Regierungschef Europas“ Juncker das Heft des Handelns aus der Hand genommen, um ein wichtiges Abkommen zu retten über das sieben Jahre verhandelt worden ist. Man stelle sich vor ein Bundestagspräsident schaltet sich in die Regierungsgeschäfte ein. In Deutschland unvorstellbar. Nicht nur das Kabinett wäre in Aufruhr
Doch irgendwie werden in Brüssel beide davon profitieren. Der EU-Parlamentarier empfiehlt sich einerseits als Krisenmanager. Seinem Mühen um die Kanzlerschaft der SPD im kommenden Jahr wird das andererseits nicht schaden. Selbst wenn es bis Mittwoch -man wird den Kanadiern ja noch einige Stunden der Reisevorbereitung einräumen wollen – keine Einigung mit den Walloniern geben sollte. Auch das EU-Parlament ist aufgewertet worden und zwar in einer Art, wie es der Kommissionspräsident im Sommer gefordert hatte. Seine Juristen waren nach Prüfung zu der Ansicht gekommen, dass allein die Europäische Union für das Freihandelsabkommen zuständig sei. Am Ende müsste das EU-Parlament zustimmen, nur noch das. Nicht die 28 nationalen Parlamente. Und die wallonische Regionalvertretung demnach schon gar nicht.
Junckers Vorstoß löste Empörung aus. Weil andere Juristen eine andere Rechtsauffassung vertreten hätten. Andere Politiker sahen zudem großes Konfliktpotential in Junckers Worten. Die nationalen Parlamente wollten sich in ihrer Rolle nicht von Brüssel stutzen lassen. Es wäre – je nach Stimmung – in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU nur schwer vermittelbar, warum nicht auch dort das Abkommen parlamentarisch behandelt wird. Diese Forderung wird nicht von dem Argument ausgehebelt, dass ja auch die EU-Parlamentarier direkt gewählt seien.
Eine Frage wird noch zu beantworten sein. Nämlich die, wie der erste europäische Parlamentarier erklärt, ob er im Namen aller EU-Parlamentarier gehandelt hat und den Eindruck erwecken wollte, das Parlament stünde geschlossen hinter dem Abkommen. Wenn ja, was wäre dann mit den Gegnern des Vertrages, die nicht alle zugleich Europagegner sind?
Der große Zug
CETA gestoppt. Die Wallonen beherrschen die EU.
Welch monströses Bild. Da entscheidet ein Regionalparlament wozu es in der demokratischen Ordnung Europas gesetzlich legitimiert ist und es heißt danach gequält, das sei zwar grunddemokratisch, aber 3,3 Millionen Menschen dürften das große Ganze nicht aufhalten und das schöne Abkommen erst recht nicht. Eigentlich müssten Einschätzungen zum Thema nach dem Wort „grundemokratisch“ enden, wenn sie dieses Wort denn gebrauchen. Eigentlich hätten die Verhandler aus Brüssel und die Politiker auf EU-Ebene und die auf der Ebene der EU-Mitgliedsstaaten ins Kalkül ziehen müssen, dass schon ein kleines, störrischen, gallisches Regionalparlament die große EU bremsen kann. Eigentlich hätten sie entsprechende Verhandlungsergebnisse vorlegen müssen. Ergebnisse, die nicht nur die handelnden Politiker für gut befinden können. Zumal wenn man um die belgischen Besonderheiten weiß und insbesondere um die einer wirtschaftlich abgehängten Region.
Nachdem die kanadische Handelsministerin die direkten Gespräche mit der Wallonie abgebrochen hat steht die Frage, wie es dermaßen falsch laufen konnte. Selbstverständlich mussten die Abgeordneten in Namur die Interessen ihrer Wähler aufnehmen. Und wenn die Angst haben vor billigen Fleischimporten nach Abschluss des Abkommens mussten sie dagegen stimmen. Darüber hinaus wird es unter den 75 Ratsmitgliedern nur wenige geben, die nicht wiedergewählt werden wollen. Sicher Angst ist ein schlechter Berater. Aber die Ängstlichen zurückzulassen, zu ignorieren, hat sich gerächt. Bei dem Scherbengericht muss auch die Frage beantwortet werden, ob nicht erst durch Unachtsamkeit der großen Politik die wenigen Wallonier in ihre Vetoposition gebracht wurden.
Demokratie ist manchmal unbequem, vor allem für Demokraten.
Besser als Wasser und Salz
Das Bundeskartellamt hat mit deutschen Unternehmen, die sich mit Konkurrenten zu Preisabsprachen treffen. Erfahrung. Doch wie ihm jetzt gezeigt wurde, zu wenig Erfahrung. Kungeleien bei Preisen sind die elegantere Art, gemeinschaftlich der werten Kundschaft tiefer in die Tasche zu greifen. Gern bei Matratzen, gern bei Fleisch und Wurst. Da, wie das Bundeskartellamt berichtet, jahrzehntelang. Preisabsprachen unter diversen Firmen, kleinen, mittelständischen, auch solchen, die im Fernsehen für ihre Produkte werben, sind illegal. Mögen sie auch für den Kunden angenehmer sein als Gammelfleisch in der Leberwurst. Wenn man nicht erwischt wird, sind sie ertragshöffiger als die Maxime „Wasser und Salz, Gott erhalt’s“ des Fleischers um die Ecke mit fünf Gesellen und der drallen Gattin als Fleischfachverkäuferin.
Gegen 21 Wurstfabriken und 33 Verantwortliche verhängte das Bundeskartellamt Mitte 2014 Bußgelder in Höhe von 338 Millionen Euro. 26 Einsprüchen werden noch verhandelt. Doch auf 128 Millionen der 338 Millionen Euro muss der Fiskus verzichten. Die Regelverletzer Könecke und Böklunder, das Würstchen vom Lande, verschwanden in der Holding eines Unternehmers, der auch im deutschen Fußball nicht ohne Einfluss ist. 128 Millionen Euro Strafe allein für zwei Firmen aus einem Fleischimperium, da müssten die beiden Firmen neben dem Wurst Produzieren und Verkaufen auch bei den Preisabsprachen sehr erfolgreich gewesen sein. Böklunder und Könecke waren erst 2014 vollständig zum Unternehmen mit Milliardenumsatz gekommen.
Vielleicht erst als die Bußgeldbescheide nicht vollstreckt werden konnten, erkannte man auf der anderen Seite, dass es zu wenig Dolmetscher gibt, die deutsche Gesetzestexte in selbst für Juristen verständliches Deutsch übertragen. Dass ein Unternehmer unternehmerisch so frei ist, sein Unternehmen so umzubauen, dass in der Konsequenz der Bußgeldbescheid gegenstandlos werden kann, ging nämlich schon die ganze Zeit aus den Gesetzestexten hervor. Da hielt offenbar der Gesetzgeber mit der Entwicklung der Unternehmenswirklichkeit in Deutschland nicht Schritt.
Auf alle Fälle ergab sich so ein zusätzlicher Wettbewerbsvorteil für den, der industriell Bockwürste in Gläser steckt gegenüber dem, dessen Gattin dem kleinen Sohn der werten Kundschaft eine Scheibe Leberkäse über die Theke reicht.
Orange Overalls?
Auf den Präsidenten des Volksgerichtshofes Roland Freisler geht der noch heute gültige Paragraph 211 zurück. Anders als sämtliche anderen Straftatbestände, die objektiv nach Handlungen bestimmt werden, kodifiziert der Mordparagraph eine Straftat subjektiv über die Person des Täters.
Seit 1941 regelt der Paragraph 211 StGB: „Mörder ist, wer … „. Es folgen die mordqualifizierenden Merkmale Mordlust zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, andere niedrige Beweggründe, heimtückisch, grausam, gemeingefährliche Mittel, eine andere Straftat ermöglichen oder verdecken. Juristen fragen seit Jahren, wozu den Mord vom Totschlag unterscheiden?
Eine vom Bundesjustizminister eingesetzte Kommission schlug nach einjähriger Erörterung vor einem Jahr einstimmig vor, Mord künftig wie alle anderen Straftaten vom Tatbestand her und nicht mehr von der Person her zu bestimmen. Ein „Ausreißer“ im Strafgesetzbuch soll eingefangen werden.
In Leipzig hat sich ein Terrorverdächtiger durch Selbstmord weiteren Ermittlungen entzogen. Noch sind die Umstände nicht durchleuchtet, wie es dazu kommen konnte. Was falsch gelaufen ist, kann noch nicht abschließend beurteilt werden. Die einen sehen bereits ein Totalversagen des Staates. Die Sachsen sind ohnehin dran. Andere, sie werden dafür von denen attackiert, die das Totalversagen behaupten, verweisen unter anderem auf die Fehlbarkeit psychiatrischer Gutachter und darauf, dass es gesetzliche Grundlagen und Grenzen für die Behandlung eines jeden U-Häftlings gibt. Gleich ob er ein Serienmörder wäre oder ein Millionenbetrüger. Kleinkriminelle, sie wurden für Vergleiche bemüht, um die Naivität eines Ministers und von Verantwortlichen der Leipziger Haftanstalt zu belegen, die bis zum Tag vor dem Selbstmord anerkannte Beamte des Justizapparates waren, bleiben in der Regel von der U-Haft verschont. Man frage dazu Polizisten in allen Bundesländern nach ihren Erfahrungen mit Haftrichtern.
Aus dem jüngsten Fiasko für Politik und Ermittler in Sachsen soll nun die Konsequenz gezogen werden, für Terrorverdächtige eine Art Sonder-Untersuchungshaft zu ermöglichen. Ein neuer juristischer „Ausreißer“. Zu weiter nichts als zur Sicherung des Ermittlungsverfahrens soll ein Delikt, eine Deliktgruppe herausgehoben werden, weil der Staat ein besonderes Interesse an der neuen Art Täter hat, aber wenig Erfahrung im Umgang mit ihnen in der U-Haft. Für wie viele Verdächtige wäre diese rechtliche Neuregelung zu verabschieden. Zwischen 500 und 1200 Gefährder zählen BKA und Verfassungsschutz. Mehr als 100 Ermittlungen werden vom Generalbundesanwalt in diesem Personenkreis geführt.
Wie passt in diese Überlegungen, der Rechtsgrundsatz demzufolge ein Verdächtiger solange als unschuldig gilt, bis ihm seine Schuld zweifelsfrei nachgewiesen wurde. Soll zur Sicherung des Ermittlungsverfahrens die Möglichkeit geschaffen werden, einen psychisch stabilen Bombenattentäter grundsätzlich so unterbringen zu können wie in einer Ausnahmesituation einen akut Selbstmordgefährdeten? Der kann schon heute in einer Zelle, in der ohnehin nichts ist, womit er sich etwas antuen könnte, auf der Pritsche gefesselt werden. In manchen Bundesländern 24 Stunden videoüberwacht. Wo bliebe in diesen Überlegungen das Gebot, selbst einem Terrorverdächtigen in der Zelle ein Mindestmaß von Privatheit zuzubilligen. Das steht ihm zu von Rechts wegen. Das ist keine Gefälligkeit für Kooperation.
Sollen für diese Art Untersuchungshäftlinge wahlweise reißfeste oder leichtreißende orange Overalls genäht werden, wie sie die Gefangenen in Guantanamo tragen, die mehr als ein Jahrzehnt einem Sonderjustizsystem der USA unterworfen wurden?
Stunde der Politiker
„Vor dem Gesetz sind alle gleich“, lautet ein Rechtsgrundsatz, dessen sich auch Erfahrungsjuristen zu erinnern vermögen. Und dennoch kommt vom Stellvertreter des sächsischen Ministerpräsidenten nach dem Tod des syrischen Terrorverdächtigen in Leipzig der Vorwurf der „brisanteste Gefangene“ sei behandelt worden wie ein Kleinkrimineller. Bei einem Mann, der bereit sei, sich mit einer Bombe in die Luft zu sprengen, sei mit Sicherheit davon auszugehen, dass er hochgradig suizidgefährdet sei. Woher seine Erkenntnis stammt, Albakr habe sich auf ein Selbstmordattentat vorbereitet, erläutert er nicht.
„Es ist offensichtlich zu einer Reihe von Fehleinschätzungen sowohl über die Bedeutung, als auch den Zustand des Gefangenen gekommen“, wildert der Wirtschaftsminister von der SPD im CDU-geführten Justizressort. Und greift dem Ergebnis einer mit Sicherheit kommenden Untersuchung des Selbstmordes und der Umstände, wie es dazu kommen konnte vor.
Der Psychologin, die Albakr untersuchte, sie ist seit 15 Jahren im sächsischen Justizdienst und dürfte einige Erfahrung mit Selbstmordkandidaten haben, wird tatsächlich vorgehalten, sie habe keinerlei Erfahrung Terroristen. Das muss ausreichen, um ihre Einschätzung über den geistigen Zustand des Untersuchungshäftlings in Frage zustellen. Er hat sich umgebracht, also muss sie sich geirrt haben, so die Logik. Ist aber kein Raum für die Frage, ob ein noch so erfahrener Psychologe in seiner Diagnose absolut sicher sein kann. Operiert er nicht nur mit Wahrscheinlichkeiten? Niemand kann in den Kopf eines anderen Menschen sehen.
Der frühere Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses verweist auf die versäumte Möglichkeit einer Video-Überwachung der Zelle in der Albakr untergebracht war um einen Selbstmord zu verhindern, um auf Nummer sicher zu gehen. Nur, das einschlägige Gesetz erlaubt die lückenlose Videoüberwachung von Strafgefangenen ebensowenig wie von Untersuchungshäftlingen. Es gereicht dem scheidenden CDU-Bundestagabgeordneten nicht zur Ehre, dass er sich vor der Pressekonferenz in Dresden befragen ließ, wo auf diesen Umstand hingewiesen wurde.
Quer durch die politischen Lager werden die sächsischen Sicherheitsbehörden abgewatscht. Sie stehen ja auch belämmert da. Zweimal ist ihnen Albakr entkommen. Als bestens ausgebildete Polizisten ihn festnehmen wollten, kurzfristig. In Leipzig für immer. Wenn einem sowas widerfährt, steht man als politisch Verantwortlicher mit dem Rücken zur Wand. Das ist unbestreitbar. Kann die Konsequenz aber sein, für Verdächtige wie Albakr Sonderhaftanstalten oder Sonderbedingungen in Haftanstalten zu schaffen, wie es auch die Stellungnahme der Grünen Fraktionsvorsitzenden im Bundestag nahelegt? „Ein Blick in das Gesetzbuch verbessert die Rechtskenntnis“, ist noch so ein Satz für Erfahrungsjuristen.
Totentanz
Manchmal nehmen es Politiker so, wie sie es brauchen. Insbesondere dann, wenn das Sujet emotionsbesetzt ist. Und was löst mehr Gefühle aus, als der Tod, der Selbstmord eines Menschen. Selbst wenn sich ein Mann getötet hat, der in Untersuchungshaft saß, weil er bei den Vorbereitungen zu einem terroristischen Anschlag ertappt wurde.Wenn das in Sachsen geschieht, schlagen die Wellen um so höher. Dann will man ohne Scheu mit einem Toten Politik machen.
In der SPD-Bundestagsfraktion spielt man dazu geschickt über die Bande. Der Abgeordnete Johannes Kahrs fragt: „Was ist denn schon wieder in Sachsen los? Irre.“ Kahrs schlug die Landsleute, die den mutmaßlichen Terroristen überwältigt und der Polizei übergeben hatten, für das Bundesverdienstkreuz vor. Ob er den Brief an die Ordenskanzlei des Bundespräsidialamtes noch abschickt, jetzt, da bekannt ist, dass, der Syrer die drei seine Mitwisser genannt hat? Der konservative Seeheimer Kreis der SPD echot seinem Sprecher mit „totaler Kontrollverlust der Behörden“ in Sachsen. So als sei der Ministerpräsident in Dresden kurz davor auszurufen: „Dann macht doch euern Krempl alleene!“
Der grüne Fraktionsvize im Bundestag, Konstantin von Notz, hält der sächsischen Justiz ein „Fiasko“ vor. Womit er zweifellos recht hat. Aber er steigert sich unnötigerweise noch und spricht von einem „grauenvollen Fehler“. So – Achtung, Kalauer -, als wüsste er nicht, dass die Justiz eine Binde vor den Augen trägt und folglich für die Gefangenen-Überwachung ungeeignet ist. Aber als Politiker muss man wohl mit derartigen Abstrakta herumfuchteln. Das kracht schön und fällt leichter, wenn ein Minister einer anderen Partei in Erklärungsnot ist.
Stellt sich die Frage nach der Privatsphäre von Untersuchungshäftlingen?
Ja. Nicht nur die Vorsitzende des Justizaussvusses im Bundestag wirft sie auf. In besonderer Weise. „wie? #Sachsen #Albakr #ständigüberwacht“, twittert Renate Künast, nach Bekanntwerden des Selbstmordes. Fast eineinhalb Jahre zuvor hat sie zur Dauerüberwachung Selbstmordgefährdeter im Justizgewahrsam anders geurteilt. „Andauernder faktischer Schlafentzug durch sogenannte Selbstmordprävention zerstört den Menschen physisch und psychisch. Er ist eindeutig eine Verletzung der Menschenrechte und mit nichts zu rechtfertigen“. So die Grüne als im April 2015 bekannt geworden war, dass ein inhaftierter früherer Konzernlenker wegen Suizidgefahr wochenlang in seiner Zelle Tag und Nacht überwacht wurde. Ein Kenner des NRW-Justizwesens schloss damals im übrigen aus, dass der Inhaftierte viertelstündlich aus dem Schlaf gerissen worden sei. Zum Öffnen seiner Zelle seien jeweils drei Wärter nötig gewesen.
Gibt es da Unterschiede zwischen deutschen Staatsbürgern und syrischen Verdächtigen?
Kandidatensuche
Möchte jemand Bundespräsident oder Bundespräsidentin werden? Derzeit wird der 200000-Euro-Job angeboten wie Sauerbier. Der Jurist Voßkuhle will nicht, heißt es, und die Theologin Käßmann auch nicht. Beide hat dem Vernehmen nach der derzeitige SPD-Chef ins Gespräch gebracht.
Unterstellt, beide Personalien sollten in aller Diskretion erwogen werden, muss man schon annehmen, dass mit den Indiskretionen aller Welt nicht die Kompliziertheit der Personalsuche für das höchste Amt gezeigt werden soll oder gar wie sorgfältig das Personal ausgesucht wird, das sich zur Wahl in der Bundesversammlung stellt.
Ist nicht die These plausibler, der SPD-Chef soll vorgeführt werden.
Als potentielle Bundeskanzlerkandidaten schiebt er andere so weit vor, dass selbst der EU-Parlamentspräsident als die bessere Alternative vorgezeigt wird. Dazu die zwei Absagen von Bundespräsidentenkandidatenkandidaten in Folge – er hat aber auch gar keine Fortune in dieser wichtigen Frage. Bei der Suche nach neuen Anwärtern nähert sich der SPD- Chef jenem Punkt an dem die Leute sagen: „Och nö, nich schon wieder“. Und dann noch die öffentliche Erörterung dieser Pleiten ohne dass etwas erfunden werden müsste. So festigt man nicht seine Position an der Spitze einer Partei, die mit der 20-Prozent-Marke ringt.
Alles ist relativ
Sind Sie Unionsanhänger, dann müssen Sie jetzt stark sein. Jetzt kommt eine ganz schlimme Nachricht. Die UNION GEHT UNTER. Zumindest unter 30 Prozent. zumindest laut einer Umfrage. Sie sagen, das stimmt nicht? Sie haben Recht. CDU/CSU liegen bei 34 Prozent, zumindest nach einer anderen Umfrage (was auch schon recht mies wäre. 2013 errangen die Unionsparteien 41,5 Prozent der Stimmen). Aber wer schreit DIE UNION GEHT UNTER hat auch recht.
Es kommt nur darauf an, welcher Meinungsumfrage man vertraut, ob Alarmismus ausgelöst wird oder Gelassenheit bleibt.
Die Umfragen von Forsa und Infratest Dimap und Insa und Emnid und wie sie alle heißen, geben vor, die Wahrheit wiederzuspiegeln. In Wirklichkeit fragmentieren sie sie nur. Die Wahrheit nach Dimap steht gegen die Wahrheit nach Forsa. Und dazwischen liegen immer mehr oder wenige Prozent. Selbst wer den Mittelwert aus zwei oder drei oder vier Umfragewerten bildet, beschreibt die Wahrheit nicht.
Das Interessante, die Umfragen werden nicht präziser je näher man dem Wahltag kommt. Hin und wieder offenbart sich justament am Wahltag, wie weit die Meinungsforscher neben der Wahrheit gelegen haben. 2005 etwa wurden der Union zur Freude der Parteiführungen von allen Demoskopen 40 Prozent plus n prophezeit, was bei den Ergebnissen der Wahlen von 1990 und 1994 gelegen hätte. Am Ende landeten CDU und CSU bei 35,2 Prozent. Mit 35,2 Prozent für die Union war Helmut Kohl 1998 abgewählt worden. Laut Umfragen der Meinungsforscher zur Bundestagswahl 2013 säße die FDP heute im Bundestag. 2009 hatte sie noch 14,6 Prozent aller Stimmen geholt. Jüngstes Beispiel, die Briten gingen laut Umfragen am Tag des Brexit-Referendums als unwillige EU-Bürger zu Bett und wurden geweckt mit dem Anruf „We are out“.
„Wenn am Sonntag gewählt würde …“, was danach kommt, ist die Beschreibung einer Vermutung, mehr nicht, nahe bei dem Satz „Wenn meine Oma vier Räder hätte, wär sie ein Omnibus“.
In eigener Sache
Es gibt ja Presserzeugnisse, in denen wird unter obiger Überschrift dem Rezepienten gern etwas Schlechtes als Positives verkauft. Preiserhöhungen beispielsweise werden begründet mit noch tiefergehender Recherche und nicht zu übertreffender Bezogenheit auf die jeweilige Region (gern bei sinkender Zahl der Redakteure) . Es wird da und dort auch ein exklusiver Plus-Bereich eingeführt, bei dem man für Dinge zahlen muss, die es vordem kostenlos zu lesen gab. Hinter jedem Chefredakteur steckt meistens ja auch ein Verleger und der ist in der Regel eher Kaufmann als Journalist. Pressefreiheit hin, Ausgaben her.
Nicht so in diesem Blog.
Faktisch seit dem Bestehen wurde überlegt, wie man Schmidtdirekt noch attraktiver machen kann. Heute wird das Angebot um einen kleinen, gediegenen Feuilletonteil ergänzt, dem kein Thema zu abseitig ist, wie dessen Leser bereits erfahren konnten – derlimonadenmacher.
Zäh wurde zwischen Vertretern beider Titel verhandelt. „Leichtes Feuilleton verträgt sich nicht mit der Politik, bei der dicke Bretter gebohrt werden müssen“, sagten die einen Gegner. „Die dröge Politik zieht uns hinab“, wollten die anderen Gegner sich am schlechten Ruf des Politischen schadlos halten. Doch die Spitzen beider Seiten hatten von Anbeginn der Gespräche den unabdingbaren Willen zur Kooperation. Ein Zusammengehen war nur eine Frage der Zeit. Alle Miesepetrigkeiten wurden beiseite gewischt im Interesse der Leser und des Umweltschutzes. Immerhin frisst jeder unnötige Klick im Internet Strom. Und gemessen am Zuspruch der Leser von Schmidtdirekt und derlimonadenmacher kann man prophezeien, das hätte sich geläppert. Synergien also wohin das Auge blickt.
Ab sofort sind beide nur einen Klick voneinander entfernt. Konfetti!!!!