Auf der Schanze

R2G und die oppositionelle CDU graben sich im Landtag ein. Im Streit um Zensurvorwürfe gegen Landtagspräsident und -Direktorin wurde von der Koalition der Beschluss durchgesetzt, den Justizausschuss mit der Klärung von Auslegungsfragen zum Paragrafen 114 der Landtagsgeschäftsordnung zu beauftragen. Der Ausschuss soll mit – davon kann man getrost ausgehen – Mehrheitsbeschluss klären, wie weit das Informations- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Landtagsverwaltung geht und was der Landtagspräsident darf und was nicht. Die Koalition will erreichen, dass ihr über die verschiedenen Fassungen eines Gutachtens des juristischen Dienstes hinaus auch Telefonnotizen und Protokolle der mit dem Gutachten befassten Mitarbeitern ausgehändigt werden. Die Rechtsauffassungen zu beiden Fragen gehen weitestmöglich auseinander.

Zugleich sollen auch drei externe Juristen neben diesen Fragen klären, ob es für die Landtagsverwaltung, ähnlich wie für ein Ministerium, einen geschützten Bereich der exekutiven Eigenverantwortung gibt. R2G bestreitet das entschieden. Dennoch wurde in der heftig geführten Debatte aus der Koalition heraus der Landtagsverwaltung vorgeworfen, sie sei das letze „CDU-geführte Ministerium“. Eine polemische Übertreibung, sicher, aber nicht das einzige schiefe Bild und nicht die einzige ungerechtfertigte Vorhaltung. Von den Linken wird weiter unbeirrt behauptet, der Landtagspräsident habe die Kommission eingesetzt. Doch es war der Vorstand, zu dem gehören ein SPD-Vizepräsident und eine Linken-Vizepräsidentin. Die Grünen erregten Empörung bei der Opposition, als von ihrer Seite erklärt wurde, zu Beginn der Legislatur hätte man auch einen R2G-Landtagspräsidenten durchsetzen können. Mithin sei der derzeitige aus den Reihen der CDU aufgrund eines „Gnadenaktes“ der Koalition im Amt. In der CDU-Fraktion orakelte man lautstark ob nach der Grünen-Wortmeldung nicht zu vermuten sei, dass das Amt des Landtagspräsidenten Manövriermasse bei den Koalitionsverhandlungen gewesen sei. Paragraf 2 der Geschäftsordnung regelt in Absatz 2 aber: „Die Wahlen erfolgen auf Vorschlag der Fraktionen unter Beachtung ihres Stärkeverhältnisses, das sich nach dem Rangmaßzahlverfahren bestimmt, mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.“ Dass die stärkste Fraktion den Landtagspräsidenten stellt, ist also mehr als nur eine Gepflogenheit. Vor allen Dingen ist es keine Gunst, die man nach politischem Gutdünken zu gegebener Zeit wieder entziehen kann.  Von der SPD wurde der Landtag kurioserweise mit einem Krankenhaus verglichen, das zwar auch ein Verwaltungsdirektor habe, der aber nicht festlege, wie die Ärzte zu operieren hätten. Das sollte das Verhältnis der Landtagsdirektorin zum Landtag, den Fraktionen, den Abgeordneten verdeutlichen. Unbestritten war, dass jeder Abgeordnete jederzeit sich auf die Neutralität der Verwaltung verlassen können muss. R2G sieht dieses Prinzip verletzt.

Nachdem alle Vorwürfe und Argumente ausgetauscht sind, steht der Landtag in seinem Bemühen, die Stellung der Abgeordneten zu klären und in der Beschäftigung mit sich selbst vor mindestens zwei Problemen. Präsentieren die Regierungsfraktionen das beim Justizausschuss beauftragte Gutachten vor den drei externen Juristen, laufen sie Gefahr mit Mehrheit, mit politischem Willen, etwas beschlossen zu haben, was dem juristischen Urteil nicht stand hielte. Auch Mehrheiten können irren, sie müssen nur verbissen genug etwas verfolgen. Wollte man in der Linken-Fraktion diesem nicht auszuschließenden Problem vorbeugen, als man erneut die Kommission in Frage stellte, auch mit Verweis darauf, dass mit dem ehemaligen SPD-Innenminister ein Gegner der Gebietsreform dem Gremium angehöre. Dass die Reform in ihren Erwägungen keine Rolle spielen werde, haben die drei Herren schon nachdrücklich bekundet. 

Das größere Problem dürfte aber sein, dass die Koalition als Kläger, mindestens aber als Antragsteller auftritt, was ihr gutes Recht ist, zugleich jedoch mit ihrer Mehrheit im Ausschuss und im Landtag Richter sein will. Wie soll dieser Konflikt aufgelöst werden? Aus der Grünen-Fraktion wurde in der Aussprache auch auf die Rechtsstaatsprinzipien verwiesen, denen der ganze Streit unterworfen werden müsse. Kein unbeachtlicher Aspekt. 

Nicht cc gesetzt

Als vom Untersuchungsausschuss zu möglichem Amtsmissbrauch in der Thüringer Landesregierung, vulgo Lauinger-Ausschuss, seinerzeit der Schulabteilungsleiter im Bischöflichen Ordinariat befragt wurde, konnte man den Eindruck gewinnen, in den Aktenbeständen könnte noch das Abiturzeugnis Martin Luthers liegen, oder falsch abgelegt, ein weiteres nicht kanonisiertes Evangelium. „Ich nehme einen Aktenordner und hefte die Schreiben ab und wenn der Ordner voll ist, stell ich den in ein Regal und fange einen neuen an“, so umriss der kirchliche Bedienstete die Aktenordnung in seiner Abteilung.
Zu den Vorgängen um die Befreiung von der Besonderen Leistungsfeststellung für den Sohn eines grünen Ministers nach einem Auslandsaufenthalt wurde vom Ausschuss, im wesentlichen vom CDU-Obmann und vom Voristzenden, auch der Leiter des staatlichen Schulamtes Mittelthüringen befragt und man gewann den Eindruck, in den Konvoluten in der Schwanseestraße in Weimar finde sich noch ein unbearbeiteter Antrag auf 7 Tage Schulbefreiung der Eltern John August Roeblings, der in Erfurt an der Himmelpforte unterrichtet wurde. Man müsste nur ordentlich suchen

Der Ausschuss spürt derzeit der Vollständigkeit der ihm vorgelegten Akten zur Causa Lauinger nach. Und so drehen sich die Fragen um die Aktenlage und Aktenplänen und darum wie Aktenzeichen vergeben werden, die ja praktisch sind beim Wiederauffinden von Akten. „Ich mach das nicht.“, sagte der langjährige Schulleiter auf die Frage, wie in seinem Amt ein Aktenzeichen vergeben wird. „Ich war ja mal Referatsleiter im Ministerium und da hab‘ ich das auch nicht gemacht. Das haben Mitarbeiter getan.“ Die Frage nach dem Rechtscharakter eines vom Bildungsministerium vorgegebenen Aktenplanes vermochte er nur mit Hilfe des Fragestellers von der CDU  – wie der süffisant bemerkte, ohne die Hilfe der Sekretärin des Behördenleiters – zu beantworten. Vielleicht kam ihm während der Fragerei der Gedanke, dass ein Schüler, der sich wie er angestellt hätte, durch die Prüfung gerauscht wäre. Der Pädagoge hat in Weimar 60 Untergebene, die sich um etwa 5000 Lehrer an 160 Standorten kümmern. Da gibt’s schon viel, viel  Arbeit. „Ich möchte keine Jammergeschichte aufziehen, doch die Mitarbeiter sind nach der Reform der Schulämter schlechter gestellt  als in anderen Bundesländern“, umriss er das Arbeitspensum. Der anwesende Vertreter des Ministeriums wird es nicht ohne Gleichmut gehört haben. Viel Arbeit, so lobte der Behördenleiter seine Mitarbeiter, erledigen die ohne, dass er davon Kenntnis bekommt. „jeder im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens.“

Und so ging die formlose Anfrage aus der Edith Stein Schule über die Modalitäten einer Schulbefreiung für einen Zehntklässler an ihm vorbei und auch  ohne dass er erfuhr, dass der zuständige Referatsleiter Gymnasien der Schule empfohlen hat, sie möge den Eltern des Schülers besser eine Änderung der Reiseplanungen nahelegen. Es steht zu vermuten, dass Vieles der Arbeit seiner Mitarbeiter an ihm vorbei geht. Die Anfrage nannte er eine von „vielen, vielen kleinen Anfragen, die auch nicht endgültig einer Lösung zugeführt werden konnten“. Der zuständige Referatsleiter hatte die Frage der Schule nicht einmal als Antrag aufgefasst. „Es gab keinen Antrag, also gab es auch nichts zu entscheiden“. Das katholische Gymnasium hätte sich als Schule in freier Trägerschaft direkt an das zuständige Referat im Bildungsministerium wenden müssen, sagte der in einer früheren Sitzung des Untersuchungsausschusses. Eine Sachakte sei damals nicht angelegt worden, wiederholte mehrmals der Amtsleiter. Erst als das Ministerium nachfragte und nach dessen Aufforderung, nach Bekanntwerden der Sache.

Dafür dass die Behörde in Weimar nicht zuständig war, wurden dann überraschend viele Schriftstücke nach entsprechender Kommunikation mit Ministerium und Schule erarbeitet. Soviel, dass aus Weimar dem Ausschuss wiederholt Schriftsätze nachgereicht wurden. Die letzten mit einem Anschreiben am 28. April. 38 Seiten. Obwohl vielfach weder er noch das Amt im Email-Verkehr cc gesetzt worden sei. Täuscht der Eindruck, dass, nachdem das Schulamt schon mal involviert worden war, dort auch die Entscheidung über die Schulbefreiung, obwohl nicht zuständig, vorbereitet wurde? Fern der politischen Ebene des eigentlich zuständigen Ministeriums. Wie praktisch, wenn es um eine Entscheidung zugunsten des Sohnes eines Ministers geht, der sich nur als Vater in den Gang der Dinge eingeschaltet hat, wie der Minister immer wieder beteuerte.

Gerupft, nicht geschnitten

Dieser Tage habe ich meine Lieben erfreut. Mit einem Geflügelsalat. Hähnchenkeulen weich gekocht, Haut und Knochen entfernt, das Fleisch nur gerupft, nicht geschnitten. Nur minimal Salz dran, Mayonaise. Aber dann hab ich nicht aufgehört. Noch Ras el Hanout dazu, kleingeschnittene getrocknete Aprikosen und Rosinen dazu und da ich schon mal mit süß unterwegs war, dacht ich, extra Zimt wäre passend. Ich hätte ihn Maghrebinischen Geflügelsalat nennen müssen, klar. Doch hab ich das ganze Persischen Geflügelsalat genannt. Ob es den so gibt, ist mir schnuppe. Ungeachtet dessen, er war delikat. Meine Phantasie hat mich geleitet, spätestens als ich den Zimt hinzufügte. Es war ein Gewinn. 

Nun kann darüber debattiert werden, ob ich recht getan habe, mich von etwas anderem leiten zu lassen, als den vorgegeben Rezepten. Und schon wären wir mittendrin in der Debatte, was Leitlinien bringen, was eine Leitkultur brächte und wie sie auszusehen habe. Das Thema ist hartnäckig und dass es wieder von konservativer Seite aufgebracht wird, und Leute, die sich progressiv wähnen die Debatte mindestens verweigern, zeigt nicht, dass die Debatte nicht geführt werden sollte. Der grüne Spitzenkandidat zur Bundestagswahl zumindest ist überzeugt, man solle sich nicht auf das beschränken was als deutsch verstanden werden könnte oder sollte oder müsste, sondern es auf das Europäische erweitern. Das kann man einen positiven Diskussionsbeitrag nennen. 

Die anderen Progressiven fühlen sich angemacht, wie zu Zeiten der verkündeten „geistig moralischen Wende“, wie vor 17 Jahren, als der damalige Unionsfraktionsführer im Bundestag schon einmal darüber reden wollte und bi nachfolgendennAnlässen. Schon werden Schlagworte vorgetragen, die den Unwillen zeigen. „Kinderwagen aufstellen verboten“, „Rasen betreten verboten“, „Ball spielen verboten“, „Schweinefleisch und Rechtsverkehr“. Das hat man alles schon mal gehört. Das sind Verballhornungen dessen, worum es in der Debatte gehen könnte. Hymne, Flagge, Patriotismus, igitt. Die Co-Vorsitzende der Linken, meinte zum Ende des Liberalen-Parteitages, sich eine „Hymnenmitsingpflicht“ verbitten zu müssen.  „Hatt‘ ich schon vor 89. Ohne mich.“ Das mitzuteilen, schien ihr wichtig. Nur, in der DDR war „Deutschland einig Vaterland“ lange vor 1989 politisch nicht mehr so en vogue. Da kann es nicht versöhnen, dass der Bundesinnenminister seine Vorstellung von Patriotismus ausdrücklich an den Brechtschen aus der Kinderhymne bindet. Seine zehn Punkte, die als Einladung zu einer Debatte in Vorwahlzeiten platziert wurden, und die man ja für sich selbst  nicht als  relevant ansehen muss, werden ausgegeben als Produkt der Angst vor der AfD. So, als sei es ilegitim um Wählerstimmen auch in anderen politischen Lagern zu ringen. Machen das die Grünen nicht, die besonders darauf angewiesen sind, nicht die Linke, nicht die SPD? Ihre Wahlprogramme sollen die Vorstellungen der jeweiligen Partei dem Wähler nahe bringen, wie Deutschland nach ihrem Wahlsieg aussehen möge. Das Gegenteil einer Leitkultur ist ja wohl auch nur eine Leitkultur.

Auf der Kreissäge

Ausgewogen und wohl durchdacht, notwendig und unabweisbar – so verteidigte R2G in fast epischen Redeschlachten im Landtag und in zahllosen anderen öffentlichen Wortmeldungen landauf, landab das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform- und Verwaltungsreform in Thüringen. Vor wenigen Tagen hatte der Innenminister seine erste Ableitung eines ebenfalls wohlüberlegten Experten-Vorschlags über den Neuzuschnitt der Kreise und Kommunen mit überraschenden Änderungen, schwer begründbaren Änderungen vorgelegt und damit Widerspruch bis hin ins Kabinett entfacht. „Pandoras Box ist geöffnet worden“, hieß es griechisch-mythologisch bewandert unter anderem und nicht zustimmungsfähig sei der Plan. Mehr Abgeordnete kündigten an, sich zu verweigern, wenn es kein Änderungen gebe, als die Koalitionsüberzahl über die Opposition ausmacht. Eine Ex-Landrätin im Ministerrang ohne Sitz im Landtag sah die Belange „ihrer“ Kreisstadt nicht ausreichend berücksichtigt. Ein Desaster für Rot-Rot-Grün. 
Thüringens Ministerpräsident nennt das verniedlichend „Fehler bei der Kommunikation der Gebietsreform“. Das Kabinett habe erneut beratschlagt – was hat es eigentlich zum Thema vor dem Auftritt des Innenministers ohne Fortune getan? „Es wird sicher im Ergebnis der jetzt anstehenden Beratungen noch Änderungen geben“, kündigte der Regierungschef an. Doch dass Weimar und Gera kreisfrei bleiben, sei Fakt. Ein Kreisgliederungsgesetz soll das ermöglichen. Es werde an die Stelle des Vorschaltgesetzes treten. Das müsste dann ja Ausnahmen von den bislang gesetzlich festgelegten100000 Einwohnern für kreisfreie Städte zulassen. Eine anderen Kreisen und den Kommunen schwer vermittelbar Lex Wimaria würde geschaffen. Kann man das eine Zumutung für einen Landtag nennen, dass er nun korrigieren soll, was er vor Jahresfrist mit den Stimmen von r2g festgeschrieben hat? Oder ist es bloß eine Zumutung für die Abgeordneten der Koalition? 
Zumal der Ministerpräsident ankündigt, die Prioritäten von Vorschaltgesetz und nachfolgenden Gliederungsgesetzen auszuhebeln. „Das Vorschaltgesetz setzt für die Entscheidungen über die konkreten Neugliederungsmaßnahmen, die in späteren Gesetzen zu regeln sind, einen Rahmen“, hieß es in der Berichterstattung aus dem Innen- und Kommunalausschuss. Und dem steht ein Linker vor, der Wert darauf legte festzustellen, die Mehrheit im Ausschuss habe das so beschlossen. Nun soll das Gesetz kein Jahr, nachdem es verabschiedet wurde, geschleift werden.

Und damit tun sich neue Fragen auf. Wird es, wenn das Vorschaltgesetz ersetzt wird, eine neue Freiwilligkeitsphase für neue Zusammenschlüsse geben? Wann begänne die, wann endete die? Wäre der gesamte Zeitplan überhaupt noch realistisch? Etwas blumig gesprochen: r2g sitzt auf einer Kreissäge und bangt, ob jemand die Hand in Richtung Schalter ausstreckt, bevor man selbst herunter steigen kann. Ironie bei der Sache, der jemand muss kein CDU-Politiker sein. 

Worte zum Abschied

Es ist der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag zu danken, dass sie anlässlich der Verabschiedung der Landtagsabgeordneten Marion Rosin zur CDU daran erinnert hat, mit welchen Hoffnungen sie in ihr erstes Mandat im Thüringer Landtag gestartet ist. Sie habe sich am 1. Dezember 2014 stolz darüber gezeigt, "selbst die Themenfelder Bildung, Wissenschaft, Hochschule und DDR-Unrecht im Koalitionsvertrag mit ausgehandelt zu haben", heißt es in der zweiten Pressemitteilung zum Thema. Und weiter: "Nach der Wahl von Bodo Ramelow zum Thüringer Ministerpräsidenten ließ sie sich in der Presse zitieren, dass sie froh über die Koalition sei, auf die sie viele Jahre hingearbeitet habe, sie wolle politisch andere Akzente setzen als in den vergangenen 24 Jahren CDU-Regierung." 

Wenn nach zweieinhalb Jahren r2g unter Linken-Führung Rosin ihren Austritt aus SPD und SPD-Fraktion damit begründet, "dass es zwischen den die Regierung tragenden Fraktionen der LINKEN, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen keine Koalition auf Augenhöhe gibt. Diese Koalition wird durch die dogmatisch-ideologischen Führungskader der LINKEN geprägt", dann sind das, so die SPD-Fraktion, "unwahre Behauptungen, die widerlegt werden müssen". Eine durchaus erwartbare Reaktion. Man muss schon ziemlich unerfahren sein, um zu vermuten, dass eine Fraktion einem Abtrünnigen beste Wünsche mit auf den Weg gibt. Eine Widerlegung in der Sache, ist es allerdings nicht. Aus der Staatskanzlei hatte es noch wenigstens gehießen, es sei "ein Moment, innezuhalten". Ein Anlass, in die eigenen Reihen zu schauen ist es auch. Entweder war die Abgeordnete Rosin sehr geschickt darin, ihre Entfremdung von r2g monatelang zu kaschieren, oder die Koalition war zu sehr damit beschäftigt durchzuregieren. Sie musste ja sich selbst gegenüber immer wieder beweisen, wie erfolgreich sie mit ihren politischen Vorhaben ist. Bis grundsätzliche Kritik am zentralen Projekt Gebiets- und Verwaltungsreform selbst aus den eigenen Reihen kam. Außer den Linke-Ministern und -Ministerinnen kann jetzt jeder Koalitionshinterbänkler mit den Hosenträgern schnippen und sagen: "Meine Stimme zählt, überzeugt mich, ihr da vorn. Wie auch immer.  Oder ich sage Nein." Ein halbes Dutzend r2g-Abgeordnete kritisiert die neuesten Pläne zur Gebietsreform. Die CDU musste nur dabei stehen und darauf warten, wann der erste Anruf eines Unzufriedenen kommen würde. Marion Rosin griff kurz vor Ostern zum Telefon. 
R2g beruhigt sich  bis in höchste Kreise mit dem Verweis darauf, man sei 2014 ja mit 46 Abgeordneten gestartet und habe wieder 46 Abgeordnete und eine Einstimmen-Mehrheit diszipliniere. Diese Mehrheit ist vom Wähler so nicht hingestellt worden. Ein Konvertit von der AfD sichert sie. Die Regierungsfraktionen werden sich das wohl bis zur Landtagswahl 2019 vorhalten lassen müssen. 

R2G näher am Abgrund

Da waren es nur noch 46. Mit dem aus Unionskreisen angekündigten Wechsel der SPD-Abgeordneten Marion Rosin in die Thüringer CDU-Fraktion schrumpft die Mehrheit von R2G auf 1, in Worten einen, Abgeordneten oder eine Abgeordnete. Die Abgeordnete Rosin hat sich noch nicht erklärt, aber die Nähe zu den Auseinandersetzungen in der Koalition und die Gebiets- und Verwaltungsreform ist beachtlich. Die Ehefrau des ehemaligen SPD-Landeschefs und Innenministers gehört zu den Kritikern der jüngsten Pläne für Thüringen. Ihr Wahlkreis läge in einem Monster-Wahlkreis, wie er schon genannt wird. Der soll nach den überarbeiteten Plänen aus den Kreisen Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Holzland und Saale-Orla gebildet werden. Die Gründe für ihren Wechsel dürften jedoch tiefer liegen. Aus der Koalition wurde sie schon mal rasch verabschiedet. „Völlig daneben… fairer Umgang geht anders… SPD-Abgeordnete Marion Rosin wechselt in die CDU-Fraktion“, hieß es kurz nachdem vom MDR die Meldung verbreitet worden war von der Spitze der Grünen-Fraktion. Dann steigerte man sich ins Grundsätzliche, allerdings ohne direkten Bezug zum Wechsel der Abgeordneten: „Die über Nacht sich umgestellt zu jedem Staat bekennen das sind die Praktiker der Welt man kann sie auch Halunken nennen“, wird Heine zitiert. Die Grünen können so giften, sie wären nicht gezwungen mit der betreffenden Abgeordneten noch einmal das Gespräch zu suchen. Dabei haben auch sie schmerzliche Erfahrungen mit Wechslern aus ihren Reihen in die CDU. Vor 21 Jahren wechselte die Thüringerin Vera Lengsfeld die Partei. „Schlachtschiffe ins Trockendock“ hatte ihr zuvor ein wichtiger Thüringer Grüner entgegengerufen. Mit Lengsfeld gingen einige wichtige Vertreter der DDR-Bürgerrechtsbewegung in die CDU. Geschichte, offenbar vergessen bei den Thüringer Grünen.
Der Wechsel der SPD -Abgeordneten verschärft den Druck auf das Krisenmanagement der rot-rot-grünen-Koalition. Es wird nicht mehr ausreichen, den Gegnern der Gebietsreform in ihrer gegenwärtigen Ausprägung – auch denen in den eigenen Fraktionen – entgegenzuhalten, die Genossen hätten sich schon was dabei gedacht, und man solle doch bitteschön zuerst die Chancen und nicht die Risiken sehen. Mit einem Innenminister, der sich von seinem Kollegen Justizminister bescheinigen lässt, dass der Wortlaut eines eigenen Gesetze nicht so wichtig sei, ist kein Staat zu machen. Und mit einem Justizminister, der so etwas sagt, auch nicht. R2g steht einen Abgeordneten näher am Abgrund. 

Neue Neinsager

Es wird gerechnet und gegrübelt bei r2g in Thüringen. 91 Abgeordnete sitzen im Landtag, 47 davon gehören den drei Koalitionsfraktionen an. Die Rechnung zeigt, nur zwei Koalitionsabgeordnete müssen gegen den angekündigten Gesetzentwurf zur Gebietsreform stimmen und die Sache ist erledigt und mit ihr sicher auch die Koalition von Linken, SPD und Grünen. Von Anbeginn hat man versucht, die CDU als die Dagegen-Partei lautstark vor sich herzutreiben. Weil die gegen die Reform sei, riskiere die Thüringer Union die Zukunft des Landes, so der Vorwurf.
Doch die Fraktionsspitzen, der Ministerpräsident und der Innenminister mussten erkennen, wie schnell der Ich-bin-dagegen-Virus die eigenen Reihen befällt. „Ich bin geschockt“, so ein langjähriger Bürgermeister, dessen Heimatstadt neuer Kreissitz werden soll, „Zuerst kommt der Wahlkreis und erst dann die Koalition“, meldete eine weitere Linke-Abgeordnete grundsätzlichen Widerstand gegen das neueste Gebietsreform-Modell an. Ein SPD-Abgeordneter, kein Hinterbänkler, lehnt das Projekt „sowohl aus grundsätzlichen, wie aus regionalpolitischen Gründen komplett ab“. Von der Grünen-Fraktionsspitzen hieß es, alles „muss kritisch geprüft werden!“ Dahinter sind auch gewisse „Wünsche“ zu vermuten.

Gespräche in Hinterzimmern, Privatissimi werden notwendig sein, um die gefährliche Bresche zu schließen. So ganz nebenbei, ist es glaubhaft, dass sich in die Gespräche mit den vom vorgezeichneten Pfad der Geschichte abweichenden Abgeordneten der Ministerpräsident nicht einschalten wird?

Derzeit wird er zwar nicht müde zu betonen, dass es, Zitat: „Verfassungs- und Rechtsbruch“ sei, auf Abgeordnete einzuwirken. Im konkreten Fall auf den kommunalpolitischen Sprecher der Linke-Fraktion zu bedeuten, man verscherze es sich nicht mit Landräten, wie der es mit einem öffentlichen Auftritt Ende März getan hat. Es mag ungewöhnlich sein wenn Landräte den Ministerpräsidenten in dieser Sache in einem offenen Brief an seine Richtlinienkompetenz erinnern – die greift hier wirklich nicht – aber die düpierten Landräte fordern ja nur ein „Machtwort“ von ihm und nicht, jemanden abzusetzen. Der Ministerpräsident kritisiert ja auch in seinem jüngsten Tagebucheintrag eine Oberbürgermeisterin, die „schwarze Bücher schreibt, statt die Verantwortung über die selbstverschuldete Insolvenz der Stadtwerke zu übernehmen.“ Die direkt gewählte Frau gehört wie auch der Listenplatz-Abgeordnete nicht zum persönlichen Verfügungsbereich des Ministerpräsidenten. Aber gleiches Recht für alle.

Die Neinsager hätten sich sämtlichst zu Wort gemeldet, meint der Regierungschef. Er irrt. Neue gaben sich zu erkennen. Andere werden folgen.  R2g hat jetzt mindestens drei Optionen: auf Risiko zu gehen und das Projekt so, wie vorgestellt, vom Kabinett absegnen zu lassen und in den Landtag einzubringen. Oder für den Innenminister eine neue Pressekonferenz anzuberaumen – diesmal in Gegenwart des Ministerpräsidenten -, auf der ein weiteres Model zur Zufriedenheit der derzeit widerständischen r2g-Abgeordneten vorgestellt wird (um andere Abgeordnete dagegen aufzubringen) oder den Widerständischen den Schneid abzukaufen und sie mit Versprechungen zum Zustimmen zu bewegen und sie so doch wie Deppen dastehen zu lassen. Keine schönen Aussichten.

Träumt schneller, Genossen

Auf den russischen Revolutionsführer aus Simbirsk geht das Postulat „Kommunismus, das ist Sowjetmacht plus Elektrifizierung des ganzen Landes“ zurück. Wie man weiß eine Utopie. Doch die Losung inspirierte Menschen.  Der Ministerpräsident dieses Freistaates meint, mit dem überraschenden Gedanken zu inspirieren „Kreisfreiheit plus elektrifizierte Eisenbahnverbindung gleich große Chance für Gera als Oberzentrum für Ostthüringen“. Bis kurz vor der Präsentation der Poppenhägerschen Variante zur Gebietsreform hatte r2g einem kreisfreien Gera weniger als null Chancen bei der Neustrukturierung des Landes eingeräumt. Das wurde mit unabweisbaren Fakten unterfüttert. Dass Gera nun kreisfrei bleiben soll, hängt wohl weniger mit über Nacht verbesserten Basiszahlen zusammen als damit, dass auch Weimar kreisfrei bleiben soll. Überrascht es, dass in einem derartig komplexen Vorhaben wie einer Gebietsreform viel Manövriermasse zu entdecken ist? R2g verstößt im Fall Weimar klar gegen sein eigenes Vorschaltgesetz zur Gebietsreform. Das regelt nämlich eindeutig, kreisfreie Städte müssen mindestens 100000 Einwohner haben. Gera hat knapp die vorgeschriebene Einwohnerzahl. Weimar nicht.
Im Norden sollten die Kreise Nordhausen, Kyffhäuserkreis und Sömmerda vereint werden. Die sinnfällig scheinende Begründung dafür: die A71. Der Landrat oder die Landrätin des neuen Kreises hätte Gewerbegebiet an Gewerbegebiet entlang der Autobahn ausweisen können und wenn schon nicht Industriepolitik, so doch Gewerbepolitik machen können. Er oder sie hätte Interessenten zur gedeihlichen Entwicklung des Kreises mal auf den Altkreis Nordhausen, mal auf den Kyffhäuserkreis, mal auf Sömmerda orientieren können. So die PR für die professorale Planung der Gebietsreform. Wenigstens Nordhausen und der Kyffhäuserkreis sollen nun vereint werden. Das Weimarer Land geht mit Sömmerda zusammen. Ein bisschen dürfte das der Tatsache geschuldet sein, dass Weimar nicht ins Weimarer Land eingekreist werden soll. Und vielleicht dürfte es auch ein bisschen damit zu tun haben, dass all die Kultur-Menschen in Erfurt nicht wirklich daran geglaubt haben, Weimars Besonderheit den r2g-Planungen opfern zu können. Aber zu einer Korrektur gedrängt werden wollten sie schon. Und was drängt mehr als eine anhängige Verfassungsklage. Manövriermasse hier: Rückzug der Klage Weimars in Weimar gegen weitere Kreisfreiheit. So der Wunsch in Erfurt.
Steht die Frage, keine weiteren Korrekturen? Träumt schneller, Genossen. 

Fairness sollte man erwarten können

Man muss nicht davon ausgehen, dass sich die Fachpolitiker verschiedener Parteien und Fraktionen im Landtag mögen. Auch bei Innenexperten? Auch bei Innenexperten. Vor allem, wenn sie einer Regierungs- und einer Oppositionsfraktion angehören. Nicht mal wenn ihre Fraktionen die gleiche Regierung tragen. Aber Fairness, Fairness sollte man erwarten können. 
Nach dem jüngsten Streit zwischen Linken und SPD um den Feldversuch mit Bodycams für Thüringer Polizisten macht die Linksfraktion ein weiteres Mal die Sicherheitspolitik öffentlich zum rot-rot-grünen Konfliktfeld. Es geht um das – ein sperriger Begriff – Gemeinsame Kompetenz und Dienstleistungszentrum der neuen Bundesländer, in dem die Polizei-Behörden gemeinsam Abhör-Kapazitäten zur Bekämpfung und Aufklärung schwerster Straftaten vorhalten wollen. Dort wird jedes Bundesland ausschließlich „seine“ einschlägigen Kriminellen belauschen und das auch noch streng nach „präventiven“ und „repressiven“ Fällen getrennt. Die Strafprozessordnung setzt dafür die Grenzen wie auch die Polizei-Aufgaben-Gesetze der beteiligten Länder. Ein Staatsvertrag wurde darüber vereinbart. Der wichtige Datenschutz ist darin gleich doppelt verankert. Zuständig wird für die Thüringer Daten der Datenschutzbeauftragte des Landes sein und für das Abhörzentrum mit Dienststellen in Leipzig und Dresden dessen sächsischer Kollege. Auch für die Sicherheit der Daten und der IT-Systeme wird ein Verantwortlicher bestellt und festgelegt, was zu tun ist sollte es doch zum Bruch der Vertraulichkeit der Daten gekommen sein.
Das Ratifizierungsverfahren läuft. In Sachsen hat der Staatsvertrag zu Beginn des Monats das Kabinett passiert. Der dortige Innenminister hat den Vertrag unterzeichnet. Was heißt, dass seit geraumer Zeit ein ausverhandelter Vertrag vorgelegen haben muss. Verhandelt werden kann also nichts mehr. Die Thüringer Linke zeigt sich dennoch „grundsätzlich skeptisch“ zu Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit. Über die von ihr verlangte parlamentarische Kontrolle strafprozessualer Maßnahmen sollte die Linke mit dem Landesverfassungsgericht sprechen. Mit ihren Forderungen stellt sie die Kompetenz des Innenministers von der SPD in Frage Oder sollte nur eine typische Fensterrede zur Halbzeit der Legislatur gehalten werden?

ps. der Linke-geführten Staatskanzlei sind die Verhandlungen zum Vertrag und der Vertragstext selbstverständlich nicht unbekannt. 

 

Der Flug der Tomahawks

Noch als er am Donnerstag aufgestanden war, galt der US-Präsident selbst bei Verbündeten lediglich als jemand, der ernst genommen werden muss wegen seines Postens, dem man aber nicht recht trauen kann wegen seiner schillernden Persönlichkeit und der zu erwartenden volatilen Politik. Dann gibt er den Befehl, 59 Marschflugkörper, Tomahawks,  auf einen syrischen Luftwaffenstützpunkt zu werfen. Ohne den US-Kongress zu konsultieren, oder einen UNO-Beschluss abzuwarten. Als Vergeltung für einen verbrecherischen Giftgasangriff auf Zivilisten. Dessen behaupteter Urheber ist Syriens Präsident. Derartige Behauptungen gibt es viele, Sie kommen vor allem von interessierter Seite: syrischen Oppositionellen jeglicher Couleur, vom Nachbarn Türkei, von den USA selbst. Es sei daran erinnert, als die USA im Irak einmarschieren wollten, präsentierten sie wenige Monate nach 9/11 der Welt angebliche Beweise für die dortige Produktion von Massenvernichtungswaffen und für Verbindungen der Attentäter zu Iraks damaligem Machthaber aus Tikrit. Wie heute bekannt ist, Fake News, die damals noch nicht so hießen. Selbst die CIA-Führung, wunderte sich damals, wie ihre vagen Vermutungen von der Politik als Beweise ausgegeben wurden. „I am not convinced“, „Ich bin nicht überzeugt“, hielt der damalige Bundesaußenminister dem Partner entgegen.
Ein syrischer Rebellenführer wird zitiert mit dem Satz: „Jede Niederlage für das Regime, in welcher Form auch immer, ist ein Gewinn für uns,“ Und er nimmt dabei in Kauf, dass der US-Präsident eigenen Interessen folgt und nicht aus Liebe zu den Syrern handelt. Noch kurz vor dem Flug der Tomahawks war in Abkehr von eigenen, jahrelang beachteten Positionen signalisiert worden, wenigstens in naher Zukunft mit dem derzeitigen syrischen Präsidenten zu planen. Wie deprimierend muss das für den syrischen Widerstand gewesen sein, wohl mehr für die demokratische Opposition, weniger für die mit dem Islamischen Staat liierten Dschihadisten. Aber wenn die USA in deren Sinne handelt, warum sie daran hindern. „Nachvollziehbar“ nannte die Bundeskanzlerin das Vorgehen der USA. Nachvollziehbar ist das nicht.