Nahe bei einstellig

Zwei mal 10 Prozent nacheinander für die Thüringen-SPD in der Sonntagsfrage kann man getrost deprimierende Umfrageergebnisse nennen. Nicht dass die Sozialdemokraten damit keine Erfahrung hätten. Bei der entsprechenden Umfrage am 22. Juni des vergangenen Jahres hatten sie bereits Bekanntschaft mit dem grottigen Wert gemacht. Der liegt vor allem politisch näher an einem einstelligen Wahlergebnis im kommenden Jahr als bei den 30 Prozent zu Beginn der 2000er Jahre, als die Partei noch wie ein Konkurrent für die CDU erschienen war. Welch ein Absturz.

Fast eineinhalb Jahre vor der nächsten Landtagswahl erscheint die Partei nur noch wie ein Anhängsel der Linkspartei, sie hat sich schon für die Fortsetzung von Rot-Rot-Grün unter Führung der Linken ausgesprochen. Eine Erholung hat das der SPD nicht verschafft. Sie konnte auch nicht von der von R2G gefeierten Politik der zurückliegenden Jahre profitieren. Sie verlor dagegen wegen Unzulänglichkeiten bei der Ausführung der Verwaltungs-, Gebiets- und weiß der Teufel noch was-Reform einen Innenminister, der jetzt als Chef einer seinem früheren Haus nachgeordneten Behörde Dienst tut. Und der Landeschef, der seine Partei mit dem Rausschmiss des Ministers überraschte, steht auch nicht mehr an der Spitze des Landesverbandes. Mit im ersten Wahlgang etwa 28 Prozent weniger Stimmen als bei der zurückliegenden OB-Wahl und einem Wahlbündnis mit Linken und Grünen rettete er in der Stichwahl wenigstens sein Amt in der Landeshauptstadt. Auch für die SPD steht die Frage, warum soll der Wähler die Kopie wählen, wenn er das linke Original wählen kann.

Würde am Sonntag tatsächlich gewählt, es gäbe keine Mehrheit, nicht für Rot-Rot-Grün, nicht für Kenia oder Jamaica, weder für Schwarz-Rot, noch für Schwarz-Rot-Gold. Lediglich ein Bündnis aus CDU – sie dümpelt in der Umfrage bei 31 Prozent – mit der Linken (26 Prozent) verspräche eine Mehrheit. Nun muss man (noch) nicht darüber spekulieren, ob so etwas wie der Wille eines eventuellen Wahlsiegers CDU, mit der Linken zu koalieren sich in den letzten Monaten der Legislatur ausprägen kann. Gleiches gilt für die Linke. Der CDU-Fraktionschef nennt sie schon mal Kommunisten. Die Linke revanchiert sich regelmäßig mit dem Schimpfwort Dagegen-Partei, wenn die CDU Gesetzentwürfe ablehnt. Die wichtigen Leute in der Fraktion haben wohl die Vorstellung verbreitet, Aufgabe einer Oppositionspartei sei es, die Regierung in ihrer Unvollkommenheit zu unterstützen. Die Landtagsdebatten sind gezeichnet von gegenseitiger Ablehnung. Zugleich muss die CDU aber auch erkennen, dass die Art, wie sie ihre Oppositionsrolle ausführt, nicht den gewünschten Stimmenzuwachs brachte. Wird sie ihn bringen?

Die einzige Partei mit vorzeigbarem Wachstum in den zurückliegenden Jahren ist die AfD (18 Prozent). Bei der Landtagsawahl 2014 war sie auf 10,6 Prozent gekommen und bei der Umfrage im April nach der rot-rot-grünen Regierungsübernahme auf gerade einmal 7 Prozent abgerutscht. Ein Mittel gegen weiteres Wachstum der AfD hat keine Landtagspartei. Sie in Plenardebatten verbal aus dem Spektrum der demokratischen Fraktionen auszuschließen, wie es Linken- und SPD-Abgeordnete immer wieder zelebrieren, dürfte das wohl am wenigsten nutzbringende Mittel sein. Auch das parlamentarische Auftreten der AfD dürfte nur die damit Vertrauten interessieren. Man sollte keinen Wähler fragen, welcher Abgeordnete welcher Partei in diesem oder jenem Landtagsausschuss besonders fleißig oder besonders schöpferisch mitarbeitet und wessen Rede im Plenum besonders geschliffen ist. Man sollte auch nicht fragen, welcher Redner lieber mit dem rethorischen Schleppsäbel zuschlägt als das Florett zu führen. Die SPD wird aus derartigen Erörterungen keine Kraft schöpfen können. Die AfD sitzt dabei und erfreut sich ihres Stimmenzuwachses.

Ein Smart-Motor hat keine Schlotten

Erschröckliches aus der fernen Bundeshauptstadt kann man zu hören bekommen, wenn man an einem schönen Sonntagnachmittag auf der Terasse vor der Goldenen Bar am Englischen Garten in München ein paar Augenblicke verbringt und einen guten Gin Tonic beseitigt. Ja, ja, da gibt es junge Münchener, die nicht nur träge die Wiesen im Garten bevölkern und der Entspannung frönen oder trommeln, sondern es gibt auch solche, die sich Gedanken darüber machen, wohin das mit Deutschland in Sonderheit seiner armen Hauptstadt noch führen soll. Anteilnahme nennt man sowas. Das Erschröckliche: reichliche vier ICE-Stunden von der Weltstadt mit Herz entfernt sollen Leute auf die Idee gekommen sein, von Autoverleihern sich Smarts zu leihen, mit denen rasch an einen Ort zu fahren, an dem man in Ruhe den kilometerarmen kleinen Motor gegen einen mit höherer Laufleistung austauschen kann. Den Gewinn nach dem Verkauf des so in seine Verfügungsgewalt gebrachten Motors vermag ich nicht zu benennen, muss ja auch nicht sein. Auch bin ich mir nicht sicher, ob das ein nachhaltiges Geschäftsprinzip für ein Startup in der analogem Welt sein könnte. Meine Vermutung: eher nicht.

Doch ich wurde an Volkes Einfallsreichtum erinnert, wenn es in der DDR galt den minimalen Nutzen zu finden, den staatliches Tun oder Nichtstun offeriert. Da wurden Hunde mit Babynahrung gefüttert, Schweine mit preiswertem Mischbrot (der Vierpfund-Laib zu 1,24 Ostmark, macht gut getauschte 31 Westpfennige oder 16 Euro-Cent) gemästet und mit einem sozialistisch ermöglichten Gewinn verkauft. Da wurden zur Erntezeit von Kleingärtnern Unmengen von Früchten zum höheren Ankaufspreis im nächstgelegenen OGS-Geschäft (Obst, Gemüse, Speisekartoffeln, gern zu Obst, Gemüse, Schweinekartoffeln verballhornt) abgeliefert, zum für die Bevölkerungsversorgung subventionierten EVP (Einzelverkaufspreis) später erworben und an anderer Stelle wieder verkauft. Der DDR-Bürger (Achtung, gruppenbezogene Zuschreibung) war findig. Meine liebste Geschichte ist die mit dem Knoblauch, der – nachdem das Prinzip des Ausnutzens staatlichen Subventionierens erkannt worden war – nur mit zwanzig Zentimeter langen Schlotten angekauft werden durfte. Die mussten im Laden sofort abgeschnitten werden, um Schindluder zu verhindern.

Solche Geschichten erzählte man sich landauf, landab in der DDR. Nie wusste jemand davon zu berichten, dass einer, der an den Manipulationen Beteiligten wirklich reich geworden wäre. Neben dem sportlichen Aspekt, nämlich dem Staat ein Schnippchen zu schlagen, ist auch ein gewisses Teilchen krimineller Energie zu vermuten. Es ist nicht auszuschließen, dass ein Teil der auf diese Weise erworbenen Ost-Mark später zum Tausch gegen Westgeld aufgewendet wurde. Eine gewisse Zeit spielten auf den knappen regionalen wie überregionalen Seiten mit Klein-Anzeigen in der sozialistischen Tagespresse oder der Wochenpost Annoncen eine Rolle, in denen der Tausch weißer Fließen gegen blaue Kacheln unter Chiffre XYZ angeboten wurde. Wer erinnert sich noch daran, dass dergestalt aus der eigentlich nicht frei konvertierbaren DDR-Mark ein begrenzt tauschbares Zahlungsmittel wurde, weil Teile des Volkes das so wollten. Nachdem von der Staatsmacht der Code in den einschlägigen Chiffre-Anzeigen geknackt worden war, nahm die für das Anzeigen-Geschäft zuständige Dewag keine derartigen Tauschanzeigen mehr an. Getauscht wurde dennoch.

Hätte es Leihwagen in der DDR gegeben, irgendwer hätte sich einfallen lassen, wie man daraus einen Surplus-Gewinn ziehen kann. Es steht zu vermuten, dass das Geschäftsmodell Smart-Motortausch variiert wird. Das Volk ist ja so findig.

Viel Gewerkschaft, wenig Parlament

Im Thüringer Landtag nennt man sich gern „Das Hohe Haus“. Man führt parlamentarische Reden (bei vielen ist das seltenst eine freie Rede, meist ist es ein Ablesen vom Blatt). Man debattiert, man beschließt danach Gesetze. Gern möchte man ernst genommen werden. Selbst wenn man aufgeregt Sätze – in freier Rede – von sich gibt wie der Linken-Abgeordnete H. am 9. Dezember 2016 diesen: „Und Ihnen sollte man mal auf die Fresse hauen“. Adressat war ein AfDler, der jetzt im Bundestag mitunter pöbelt. Wiewohl man an diesem Satz ablesen kann, wie weit die Differenz zwischen ganz links und ganz rechts ist, sollte man solche Sottisen nicht sonderlich ernst nehmen. Die Galle, die Schilddrüse, die Schmerzen im Knie. Sich dafür einen Ordnungsruf eingehandelt zu haben – wie eine Sitzbadekur.

Und dann gibt es Sätze die darf man nicht ernst nehmen. Gefallen ist so ein Satz in der von der SPD anberaumten Aktuellen Stunde, in der R2G Kurklinik-Mitarbeitern in einem unübersichtlichen Tarifstreit weniger die Facetten der Auseinandersetzung erörtern wollten, in deren Verlauf zwei Mitarbeiterinnen fristlos gekündigt wurde und fünf unbezahlt beurlaubt wurden. Den Satz sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Linke-Fraktion, selbst Geschäftsführer eines ambulanten Pflegedienstes im gleichen Landkreis in dem die Kurklinik steht. Mithin selbst Arbeitgeber. Auch er habe sich überlegt, so der Abgeordnete K., das Gespräch mit der Geschäftsführung der Klinik zu suchen. Dann habe er aber für sich entschieden, mit Zitat: „Rechtsbrechern“ nicht reden zu müssen. Ausgelöst hatte dieses erschütternde Geständnis wohl die Debattenrednerin, der CDU, die ganz unerregt durchblicken ließ, die Geschäftsleitung der Klinik habe sich gewundert, dass mit ihr außer der CDU-Abgeordneten selbst kein anderer Abgeordneter gesprochen habe. Typischer Fall von über jemanden statt mit ihm sprechen.

Folglich schlug in der Debatte der Geschäftsführung die ganze antikapitalistische Grundhaltung der Koalition entgegen. Zum politischen Urteil, die Geschäftsleitung bestünde aus Rechtsbrechern kamen von Linke, SPD und Grünen für die Beschäftigten Bekundungen rückhaltloser Solidarität. Von denen weiß man nicht, was sie außer dem guten Gewissen derer bewirken, die sie ausgesprochen haben. Und es gab Schilderungen all dessen was an Unschönem in den letzten Wochen und an Unverständlichem in den vergangenen Jahren vorgefallen war. Interessant, dass in den Redebeiträgen beständig ausgeblendet wurde, dass gegen all die als ungerechtfertigt empfundenen Maßnahmen der Gang zum Arbeitsgericht möglich ist. Und dort geklärt wird, ob es etwa ein gesetzlicher Kündigungsgrund ist, wenn – wie berichtet trotz ausdrücklichem Verbot – die Kurgäste mit Flugblättern aus eigener Sicht über die herrschenden Zustände informiert wurden. Die abschließende Erklärung der zuständigen Ministerin schöpfte im Kern aus dem, was zuvor schon Verdi über die entlassenen Frauen veröffentlicht hat.

Die Geschäftsführung der Klinik (nach linker Auffassung Rechtsbrecher) und die in der fernen Konzernzentrale – die Kurklinik gehört nach einem Verkauf erst seit 2016 zu dem Gesundheitskonzern – so die Vorwürfe und der erste Eindruck, wollten all das nicht, was Mitarbeiter und Verdi von ihnen fordern. Keinen Gehaltstarifvertrag, keine Entgelttabelle, keine Gehaltserhöhungen. Das sei Konzernpolitik, könnte man der Debatte entnehmen. Nur, in einer anderen Klinik in Nordrhein-Westfalen hat die Gewerkschaft all das 2016 erreicht. Zwei Gehaltserhöhungen während der laufenden Tarifauseinandersetzung, einen Gehaltstarifvertrag, eine Entgelttabelle, einen Tarifvertrag über die Altersversorgung. Und keiner der Beteiligten zeigte sich Anfang November 2016 nach drei Jahren Arbeitskampf, nach Streiks, nach knapp zwei Jahren konkreter Verhandlungen und, ja, auch zwei Schlichtungsverhandlungen mit dem Abschluss unzufrieden.

Von all dem hörte man in der Aktuellen Stunde nichts. Und so musste die Frage nicht einmal angetippt werden, was in Thüringen anders gelaufen ist als im Nordrhein-Westfalen und ob die Fehler allein bei einer hartleibigen Geschäftsleitung liegen. Ein SPD-Abgeordneter hat übrigens zum Abschluss der Debatte, nachdrücklich das Recht der Kurgäste unterstrichen, zu erfahren, was die Leute verdienen, die sich um sie kümmern. Er wollte damit das Unrecht unterstreichen, das die zwei Kündigungen darstellen. Die Klinik werde ja immerhin aus Beitragsgeldern finanziert, begründete er sein Rechtsauffassung. Außerparlamentarisch konnte seine Fraktion nicht wirklich zeigen, dass der Parlamentarier nicht irrt. Eine Anfrage zu den Gehältern der Mitarbeiter (selbstverständlich ohne Namensnennung) die denen zuarbeiten, die, ganz allgemein formuliert, meine Interessen vertreten, wurde nicht mit der Zusendung einer Gehaltsaufstellung beschieden, sondern einem Internet-Link, über den sich der gesamte Landeshaushalt durchstöbern lässt. Um ein Bild abzuwandeln: da wurde nicht einmal die Nadel in einen Heuhaufen gelegt. Ich habe wohl doch kein Recht darauf, zu erfahren, was man so bei der SPD-Landtagsfraktion verdient. Aber ich habe auf die Schnelle herausgefunden, dass der Datenschutzbeauftragte (Einzelplan 01, Titel 42101, Amtsbezüge des Landesbeauftragten) sich im kommenden Haushaltsjahr (Ansatz 2019) auf 4400 Euro mehr freuen kann.

Wenn es aus der Windel müffelt

Wichtige Kunde kommt von dort, wo die Menschen ihr ganzes Leben auf dem Kopf stehend verbringen, also von hier aus betrachtet. Es geht um Baby. Eine australische Sexualerzieherin verbreitet nach intensiver Arbeit zum Thema mit Familien und deren Sprösslingen von Geburt an, wie sie auf Nachfrage in einem TV-Interview beteuert, vor dem Wechseln der vollen Windel solle das Einverständnis des betroffenen Säuglings ingeholt werden. Die Frage, darf ich deine Windel wechseln, solle vernehmlich gestellt werden. Aber, na klar, weil ja das Kind noch non verbal sei, bräuchte man nicht darauf warten, dass das Kind sagt: „Ja, es ist wundervoll, ich liebe es, dass Du meine Windel wechselst.“ Die Mutter, der Vater, sollten nach der Frage ruhig ein wenig warten und so dem Kind Gelegenheit geben über Körpersprache oder durch Augenkontakt Zustimmung zu signalisieren. So könne in Familien „a culture of consent“ eine Kultur der Zustimmung entstehen. Es bleibt festzuhalten: über eine Frage, die das Kind gewisslich nicht verstanden hat und über Körpersprache, die nicht eindeutig ist. Am Ende entscheidet doch die Mutter, der Vater.

„A lefty lunacy“, linker Irrsinn, kommentierte ein Journalist eines anderen AustralischenTV-Senders kurz nach der Ausstrahlung des Interviews. Berichtet und kommentiert wird im fernen Europa und am anderen Ufer des Pazifik, in den USA. Eine Expertin auf dem Gebiet der Kinderpsychologie kontert: „Babies wissen nicht, was Einverständnis ist. Deshalb ist es falsch, Eltern in einer solchen Situation etwas über Zustimmung beibringen zu wollen. Wenn Eltern die vollen Windeln nicht wechseln, jedesmal, wenn ihr Baby schreit oder aufgeregt ist, dann haben wir ein Land voller Kinder in verkackten Windeln.

Die Meinungen im Internet wogen hin und her. Kindern beizubringen, dass Zustimmung wichtig ist, schreib eine Kommentatorin unter den Beitrag im „Independent“. Sie fühlte sich trotzdem auf den Arm genommen. Ein Kind ist darauf angewiesen, dass seine Eltern sich um dessen Hygiene kümmern. Gerade Säuglinge. „Setzen, Depp“. Ein Verteidiger der Idee wirft dagegen ein, man solle dem Vorschlag eine Chance geben. Die Gesellschaft brauche dringend einen Wechsel hin zu einer Kultur der Zustimmung. Bisher sei das nicht erreicht worden. „Eure Methoden funktionieren nicht.“ Es gibt die üblichen Verschärfungen in den Argumenten: Mann solle auf Babies Gefühle Rücksicht nehmen, manche wehrten sich gegen den Windelwechsel, sie dürften nicht behandelt werden wie einen Sack voller Kartoffeln. Menschen müssen manche Menschen kennen. Ein Kommentator bringt die Wickelempfehlungen negativ in den Zusammenhang, in den sie von ihrer Urheberin gestellt wurden. „Gleich ob Zustimmung wichtig ist oder nicht. Wenn dem so wäre, glaube ich dennoch nicht, dass eine Sexualitätsexpertin die richtige Fachfrau für die Erforschung der Dynamik des Austauschs von Zustimmung zwischen Baby und Windelwechsler ist. Das ist ist doch kein sexuelles Ding, oder.“

Doppelter Geheimnisverrat – keine Klarheit

Das ist eine Frage, die die CDU interessiert – mit einem derartigen Kommentar kann man sich auch von der aktuellen Beweiserhebung in einem Untersuchungsausschuss distanzieren. Die SPD-Vorsitzende im 6/1 des Thüringer Landtags „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“ tat das in der 46.Ausschusssitzung gleich zwei mal in Gegenwart der Zeugen. Der CDU-Obmann im Ausschuss wusste sich nicht anders zu helfen, als darauf hinzuweisen, dass der Beweisgegenstand vom gesamten Ausschuss beschlossen worden sei.

Der Ausschuss wollte dem Verdacht eines Geheimnisverrats nachgehen, den die Aussage eines Polizisten in der 35.Sitzung des Gremiums aufkommen ließ. Der hatte von einem Protokoll berichtet, das im Nachgang zur Befragung eines Rechtsextremisten und Kleinkriminellen Anfang Juni 2001 aufgesetzt worden war. Der Mann berichtete darin von einem Mordkomplott gegen einen Kromsdorfer Unternehmer, davon, dass ein Journalist die zwei Festplatten besäße, die beim Umzug des Innenministeriums aus einem früheren Versicherungsgebäude in der Erfurter Schillerstraße in ein ehemaliges Brauereigebäude in der Steigerstraße gestohlen worden waren. Der Zeuge, er wollte aus Angst nicht auf dem Polizeirevier befragt werden, berichtete aber auch davon, dass ein namentlich bekannter, ehemals wichtiger, mittlerweile ehemaliger SPD-Landtagsabgeordneter ihm gegenüber angetrunken aus der geheim tagenden G10-Kommission des Landtags geplaudert habe. Unter anderem über den bevorstehenden Rausschmiss des Verfassungsschutzchefs.

Der zuerst befragte ehemalige Staatsanwalt war sichtlich bemüht, den Eindruck zu erwecken, nur die Aufklärung des Festplattendiebstahls sei von strafrechtlichem Interesse gewesen. Von einem Richter vernommen wurden der Zeuge, die Polizisten. Hier endet die Aufzählung des Juristen. Der Anfangsverdacht fußte auf der Übermittlung eines Auszugs aus dem ominösen Protokoll aus dem Innenministerium. Eine halbe Seite lang. „Ich wusste, dass das der Auszug von irgendetwas ist. Wir sind davon ausgegangen, dass das der vollständige Sachverhalt war. Man muss schon Vertrauen haben unter den Behörden“, begründete der früherer Ankläger den anfänglich gebremsten Aufklärungswillen seiner Behörde. Und im Übrigen sei der Zeuge wenig glaubwürdig gewesen. Seine Aussage sei „problematisch“ gewesen. Im Zusammenhang mit anderen Aussagen seien erhebliche Widersprüche deutlich geworden. Und überhaupt sei er als Beschuldigter in einem Betrugsverfahren befragt worden. Da sei es verwunderlich, dass ihn zwei nicht für Betrugsdelikte und dazu noch nicht im Polizeirevier befragt hätten. Wir erinnern uns, einer der Polizisten nannte das in seiner Aussage vor dem Ausschuss eine Zeugenbefragung. Warum der Mann zum Sachverhalt der verschwundenen Festplatten glaubwürdig gewesen sein soll, zum möglichen Geheimnisverrat eines Parlamentariers aber nicht, wurde der Mitarbeiter im Justizministerium von den Ausschussmitgliedern nicht gefragt.

Doch wurde später, im Februar 2002, doch noch ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Geheimnisverrats eingeleitet. Um dessen habhaft zu werden, der das Protokoll breit gestreut hatte. Es wurde im Original der Internen Ermittlung der Polizei übergeben oder der Erfurter Staatsanwaltschaft, hierzu gibt es widersprüchliche Ansagen. Eine Kopie war noch auf dem PC eines der beiden Polzisten. Sie wurde halbherzig im Beisein eines Ministerialen gelöscht – und kurz danach wiederhergestellt. Eine Kopie tauchte teilweise geschwärzt bei einer Durchsuchung in der Wohnung des Verfassungsschutzchefs auf, kam heraus. Der damalige LKA-Chef steuerte eine Kopie bei. Auch der damalige Fraktionschef der PDS hatte eine, ebenfalls teilweise geschwärzt. Bei einer Krisensitzung beim Innenminister wurden mehrere Kopien gezogen. Mehrere undichte Stellen sind zu vermuten. Keine konnte benannt werden. Wenn mehr als drei Personen von einem Geheimnis wissen, ist es keines mehr; so ist es halt.

Mit ihrer Frage, ob es denn ein Verstoß gegen die Strafprozessordnung sei, nicht das gesamten Protokoll zu den Ermittlungsunterlagen zu nehmen, drang die Linken-Obfrau bei dem Juristen nicht wirklich durch. „Das kann schon relevant sein“, antwortete er ausweichend. „Primär relevant ist das, was der Zeuge sagt. Es hätte nicht vorgelegt werden müssen.“ Völlig anders antwortete der zweite Zeuge – ein Kriminalpolizist derzeit im Dienst des Innenministeriums – auf die Frage der Linken-Abgeordneten: „es wäre üblich gewesen, das komplette Protokoll der Staatsanwaltschaft vorzulegen“. Das geschah erst im März 2003.

Wank for Revolution

Die Rolle der sexuellen Aufklärung und der sexuellen Befreiung in Deutschland wird seit langem diskutiert. Frau Uhse, Herr Freud, Herr Kolle und Herr Dr. Schnabel lassen grüßen. Einen frühen (oder war es ein später Höhepunkt) erreichten die politischen Bemühungen darum mit einer Rede der grünen Bundestagsabgeordneten Waltraud Schoppe. Sie war mit ihrer Partei wenige Wochen zuvor, am 6. März 1983, mit 5,6 Prozent knapp in den Bundestag gewählt worden. In der Plenardebatte plädierte die Grüne, die Frauenbewegung hinter sich wissend, für die ersatzlose Streichung des Paragraphen 218 StGB. Und der hat ja auch eine gewisse Beziehung zu sexueller Aufklärung. Unter dem Datum Donnerstag, den 5. Mai 1983 (für die Marxisten unter den Lesern, ja, Marx wäre an jenem Tag 165 Jahre alt geworden, aber keiner im Bundestag mag an dieses historische Ereignis einen Gedanken verschwendet haben) wird im Stenografischen Bericht der Plenardebatte auf Seite 249, recht weit unten zur Jungfern-Rede der Grünen notiert: „Eine wirkliche Wende wäre es, wenn hier oben z. B. ein Kanzler stehen und die Menschen darauf hinweisen würde, daß es Formen des Liebesspieles gibt, die lustvoll sind und die die Möglichkeit einer Schwangerschaft gänzlich ausschließen. (Lachen bei der CDU/CSU und der FDP) Aber man kann natürlich nur über das reden, wovon man wenigstens ein bißchen versteht. (Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD — Lachen bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der CDU/ CSU)“. Klammerbemerkung: wenige Augenblicke zuvor hatte die Grüne die männlichen Abgeordneten noch aufgefordert, „den alltäglichen Sexismus hier im Parlament einzustellen“. Ihre Invektion gegen „einen Kanzler“ hätte heute der Frau selbst den Vorwurf schweren Sexismusses eingebracht. Woran mag sie bei Formen des lustvollen Liebesspiel, die die Möglichkeit einer Schwangerschaft gänzlich ausschließen, gedacht haben?

Man beachte, der Duktus der Rede von vor 35 Jahren zeigt, auch der Feminismus hat sich über die Jahre entwickelt. Die Abgeordnete sagte in der Aussprache zur Regierungserklärung „ein Kanzler“, nicht „ein/e Kanzler*in“ und auch nicht „der/die Kanzler*in. Regierungschef war damals seit Kurzem Helmut Kohl. Soweit ging die Vorstellungskraft der Oppositionellen dann ja doch nicht, der „schwarze Riese aus Oggersheim“ könne ihr die Welt der Lust erschöpfend erklären. Irgendwie verständlich.

Und nun hat die Sexuelle Revolution die sexuelle Aufklärung vor die Tore, der Hochschulen gespült. Praktisch, nicht in Form von Dissertationen. Der AStA, das ist der Allgemeine Studentenausschuss der Uni Bielefeld (bitte nicht den alten DDR-Reim Seh’n wir uns nicht in dieser Welt, dann seh’n wir uns in Bitterfeld“ umdichten, Bielefeld ist viel größer als die Chemiestadt in Sachsen-Anhalt), bietet als Maßnahme zur Gleichstellung von Mann und Frau – das ist der politische, der revolutionäre Aspekt des Ganzen – einen Masturbationsworkshop an. So melden es diverse Zeitungen. Auf der AStA-Internetseite ist prominent nichts davon zu finden. Lediglich der Hinweis des Gleichstellungsreferats „Wir planen zudem weitere Veranstaltungen, in Form von Workshops, Ausstellungen, Vorträgen und Ko“. Es findet sich auch der Hinweis, der Kampf um Unisex-Toiletten auf dem Campus gehe weiter. Der Workshop ist ausgebucht. Ob nun wegen des theoretischen Teils oder wegen der in Aussicht stehenden Teilnahme an praktischen Übungen ist unklar. Der kolportierte Titel „Möseale Ejakulation“, schon Aristoteles verbreitete sich darüber, verweist auf den ausgesuchten Teilnehmerkreis. Handtuch wäre mitzubringen, Handspiegel auch, hat Frau sowieso in der Handtasche und Gleitgel, na, na, na.

Die Frage, ob im Vorfeld die Organisatorinnen die Frage einer Teilnahme von Transpersonen debattiert haben, und wie die ihren Seelenzustand gegebenenfalls nachweisen könnten, wird genauso wenig beantwortet wie die Frage, wie groß das Interesse von Transpersonen gewesen ist. Tröstlich, Transpersonen steht das Café Anaconda, seit 1985 von einem vielfältigen Frauenkollektiv selbstverwaltet betrieben, in der Zeit des Workshops wie sonst auch offen – also für einen Tee oder einen Cappuccino und Gebäck oder für ein kluges Gespräch darüber, ob ein Kanzler zur sexuellen Aufklärung hätte beitragen müssen.

Mitten im Wahlkampf

„Rechtsbruch“, hat die Thüringer SPD-Finanzministerin gesagt. Zum „Rechtsbruch“ dränge die CDU-Fraktion die rot-rot-grüne Landesregierung, wenn die verlange, es möge vor Abschluss dieser Legislatur im nächsten Jahr nicht schon der Haushalt für 2020 beschlossen werden. Das war in der Aktuellen Stunde zum Thema, die die CDU auf die Tagesordnung der 115.Sitzung des 6. Landtages setzen ließ. Und die Ministerin verwies, um ihren Vorwurf zu belegen, zu Anfang nur allgemein auf die Haushaltsordnung des Landes, um dann nach einigen Erklärungen den einschlägigen Paragraphen, den Paragraphen 30 zu erwähnen. Der legt tatsächlich fest: „Der Entwurf des Haushaltsgesetzes ist mit dem Entwurf des Haushaltsplans vor Beginn des Haushaltsjahres beim Landtag einzubringen, in der Regel spätestens in der ersten Sitzungswoche des Landtags nach dem 1. September.“ Mit diesen Sätzen wird die Regierung gebunden, nicht aber der Landtag veranlasst, vor einer Landtagswahl den ersten Etat für die nachfolgende Legislatur zu verabschieden. Mit dem Einbringen des Haushaltsgesetzes würde die jeweilige Regierung also ihrer Pflicht nachkommen. Der nächste Landtag wäre frei, diesen Entwurf zu beraten oder den einer Regierung in anderer Zusammensetzung.

Der von der Finanzministerin sehr besonnen vorgetragene Vorwurf geht im Übrigen weit an der Sache vorbei. Denn von der CDU kam nicht die Forderung, den 2020er Haushalt nicht einzubringen. Die Landesregierung würde „sich im Rahmen des Üblichen bewegen, wenn sie mit der Aufstellung des Haushalts beginnt“, heißt es in der Ankündigung der Aktuellen Stunde zum Thema. Die Verabschiedung im Landtag sei die „Anmaßung“. Sagen wir, die Ministerin hat einen Red Herring durch den Plenarsaal gezogen. Fake News klingt zu abgedroschen.

Im Verlauf der Debatte wurden aus der Koalition noch verschiedene Argumente für die beabsichtigte Vorgehensweise gebracht. Das eigentümlichste war das des grünen Haushaltsexperten, nach einem Regierungswechsel behielten die zuvor verabschiedeten Gesetze ja auch ihre Gültigkeit. Auch fragte er rethorisch, was denn nun demokratischer sei, eine vorläufige Haushaltsführung oder ein regulärer, vom Landtag legitimierter Haushalt. Als ob in der Verfassung schöne und im Gegensatz dazu schönere Sachverhalte geregelt seien, auf die man sich je nach Gusto berufen könnte. Nun, die vorläufige Haushaltsführung ist von der Verfassung im Artikel 100 gedeckt. Der regelt, was die Regierung in dieser Zeit ausgeben darf und dass sie gegebenenfalls Ausgaben mit Krediten gegenfinanzieren kann. Selbst für Kommunen und Landkreise ist eine vorläufige Haushaltsführung gesichert. Die Verabschiedung eines Haushalts vor einer Landtagswahl ist per Verfassung zwar nicht ausgeschlossen, ist aber immer dem Verdacht ausgesetzt, dass die Mehrheitsparteien sich im Alleingang in die Lage versetzen wollen, im Wahlkampf sagen zu können: „wir haben…“. Während die Opposition nur sagen kann: „wir werden…“. Auch Argumente wie Kommunen und Vereine bräuchten Sicherheit, müssten wissen, über welche Mittel sie verfügen können, hören sich danach an, dass die Koalition gewillt ist, sich Wahlkampfunterstützung selbst durch den Haushalt zu organisieren. Das macht auch Sinn angesichts der Tatsache, dass bereits das Bekenntnis zur Fortsetzung von R2G öffentlich gemacht und der Spitzenkandidat ausgerufen wurde – mithin der Wahlkampf schon läuft.

Überraschendes im 6/3

Überraschung. Die Mitglieder des Thüringer Untersuchungsausschusses 6/3 zur Sohnemannaffäre platzierten den interessantesten Zeugen spät zum Ende des Tagesordnungspunktes 5 des 15.Sitzungstages – den grünen Justizminister. Um den dreht sich ja alles. Zum Untersuchungsgegenstand – erfragt wurde nur der Zeitraum um das Ende des Jahres 2015 – kam nicht viel. Das eigentlich Interessante der ersten Befragung des Ministers – er gab einen Einblick durch einen schmalen Spalt ins Innere der Familie eines Grünen-Politikers. Und das, das Urteil scheint für einen Grünen in den Augen seiner Parteifreundinnen wenig schmeichelhaft, gewiss, unterscheidet sich nur kurz vor knapp von der Arbeitsteilung in einer vollkommen stinknormalen Familie. Schule ist Sache der Mutter. Fast erweckte der Familienvater den Eindruck, dass er nur zufällig davon erfahren habe, unter welchen Umständen sein Sohn zu einem dreimonatigen Aufenthalt nach Neuseeland abdüsen würde. Den Verwaltungsrichter tangierten die juristischen Begleitumstände für die Auslandsreise seines Sohnes nicht vordergründig. Von der ersten Anfrage bei der Klassenlehrerin ob das möglich sei Ende Oktober 2015 bis zur Gegenzeichnung einer Belehrung über zwingende Folgen der Nichterbringung der Besonderen Leistungsfeststellung im Dezember des Jahres, alles organisierte die selbstständige Minister-Gattin. Der entsprechende Brief war zwar vom Direktor des Erfurter katholischen Gymnasiums an das Ehepaar adressiert, allein, der Minister unterschrieb die Erklärung nicht. Der Kommunikation zwischen beiden Seiten, so schilderte der Grüne, diente ein Hefter im Wohnzimmer, in dem die wichtigen Dinge abgeheftet wurden.

So blieb dem Juristen auch verschlossen, dass vom Direktor der Edith-Stein-Schule, in der Belehrung für die Familie zwar vermeintlich aus der Durchführungsverordnung für die Thüringer Oberstufe zitiert wurde, mit Anführungsstrichen und so, aber die Textvorlage des Staatlichen Schulamtes Mittelthüringen umgeschrieben worden ist. Weil der Sohn ja nur für Monate und nicht für ein ganzes Jahr nach Neuseeland wollte, stand statt „ganzjähriger Auslandsaufenthalt“ als Voraussetzung für eine mögliche Befreiung von der Besonderen Leistungsfeststellung „längerer Auslandsaufenthalt“ in der Belehrung. Dass diese Veränderung des Textes einer Verordnung dem Sachverhalt angemessen war, befanden unisono der Schuldirektor, der Chef des Bischöflichen Schulamtes und der Leiter des Katholischen Büros vor dem Untersuchungsausschuss. Das Wort „adäquat“ war bei den drei Zeugen eindeutig à la mode. Erneut kam zur Sprache, dass der für den Sohn des Jutizministers gewünschte mehrmonatige Auslandsaufenthalt nicht wie vorgeschrieben vom Bischöflichen Ordinariat genehmigt worden war. Wie oft Derartiges im Vorfeld bereits geschehen sei, wollte der Kirchenbeamte nicht sagen. Trotz mehrmaliger Nachfrage. Weil es noch nie vorgekommen ist, weil es nur im Fall des Ministersohnes so gehandhabt wurde? Zuviele Ungereimtheiten in der Aussage, befand der Obmann der CDU im Ausschusschuss. So könnte es zum Beginn der 16. Sitzung dazu kommen, dass ein Zeuge vereidigt wird. Eine Premiere.

Eine parlamentarische Unmöglichkeit

„Wir vertrauen auf den Wähler“ lautet die Punchline in einem kurzen Beef, den sich der Thüringer Linke-Ministerpräsident via Twitter mit dem Sprecher der hiesigen CDU-Landtagsfraktion lieferte. In dem Satz gipfelt die Begründung für den außergewöhnlichen R2G-Plan, noch vor der Landtagswahl im kommenden Jahr schon den Haushalt für 2020 zu verabschieden. So könne auch Haushaltssicherheit organisiert werden angesichts des späten Wahltermins und einer möglicherweise langwierigen Regierungsbildung, heißt es aus der Regierung. Doch hinter dem Satz verbergen sich zwei Paradoxa – ein politisches und ein verfassungsrechtlich-parlamentarisches.

Das politische Paradoxon: Die Linke, nur für sie kann der Ministerpräsident sprechen, geht offenkundig davon aus, dass nach der Wahl 2019 der Landtag sich in gleicher Weise zusamensetzen wird wie der derzeitige. Der Ministerpräsident nagelt die SPD so gedanklich auf ihre derzeitige Größe als Juniorpartner fest und die Grünen sind der Mehrheitsbeschaffer. Als könnte der Wähler nicht einmal auf die Idee kommen, soviel mehr SPD-Abgeordnete in den Landtags zu schicken, dass der Partei wenigstens ein Minister mehr im Kabinett zustehen würde. Dass die Sozialdemokraten voll genesen werden und stärker werden könnten als die Linke und den Posten des Regierungschefs beanspruchen, davon muss der Linke nicht ausgehen. „Wir vertrauen auf den Wähler“ schließt augenscheinlich auch Überlegungen aus, was folgt, wenn im 7. Landtag die Sozialdemokraten bei entsprechendem Kräfteverhältnis zu der Überlegung kommen einmal Rot-Rot-Grün reicht eigentlich. Aber der Ministerpräsident rechnet offenbar damit, dass die Grünen in nämlicher Stärke in den 7. Thüringer Landtag einziehen werden, wie derzeit. Manchmal straft der Wähler die Grünen ab, manchmal fliegen sie aus Landtagen. Der Wähler kann nicht anders als die Vorzüge eines linken Ministerpräsidenten anzuerkennen, und er wird R2G eine zweite Amtszeit ermöglichen. Dieser Gedanke strahlt aus dem Satz. Soviel Prophetie war nie.

R2G erwägt nicht einmal, dass aus eventuell veränderten oder selbst bei gleichen rot-rot-grünen Abgeordnetenzahlen, zudem in einem veränderten politischen Umfeld, nach Koalitionsverhandlungen ein Kabinett andere Schwerpunkte setzen könnte, als sie zu Beginn der derzeitigen Legislatur verabredet worden sind. Denn diese veränderten Schwerpunktsetzungen sollten sich in einem Haushalt ja widerspiegeln können. Die SPD-Finanzministerin will Kritiker besänftigen, für derartige Fälle könne ja ein Nachtragshaushalt verabschiedet werden. Eine Nebelkerze. Der Ministerpräsident hat nicht nur Vertrauen in den Wähler, er weiß offenkundig auch, dass die künftigen Abgeordneten von Linke, SPD und Grünen – er kann nicht einmal ahnen, wer die sein werden – dasselbe wollen wie seine R2G-Parlamentarier. Doch dass selbst die ihr Gewissen unter Umständen über politische Absichten zu stellen vermögen, blinkte kurz im Streit innerhalb von R2G um die Gebietsreform auf. Die Warnung, das Kabinett möge mit Änderungen am Entwurf des vorletzten SPD-Innenministers zum Zuschnitt der neuen Landkreise und zur Zahl, der kreisfreien Städte „die Box der Pandora nicht öffnen“, kam von einem Linke-Abgeordneten, nicht von der CDU.

Das parlamentarisch-verfassungsrechtliche Paradoxon: Parlamentarische Arbeit ist von Diskontinuität gekennzeichnet. Jedes Gesetzesvorhaben, das nicht bis zu seiner Verabschiedung vorangetrieben wurde, wandert in den Papierkorb. Damit wird ausgeschlossen, dass ein Landtag den nächstfolgenden in seiner Gesetzgebung bindet und dessen frei gewählten Abgeordnete in ihrer von der Verfassung zugesicherten freien Willensbildung einschränkt. Diesem Prinzip folgend kann eine neue Regierung dem neuen Landtag einen eigenen Haushaltsentwurf mit allen Begleitgesetzen vorlegen. Bislang war es auf Landes- wie Bundesebene üblich, dass dem scheidenden Landtag in den letzten Wochen seines Bestehens ein Haushaltspaket vorgelegt wird. Das neue Parlament, das zwar den Haushalt beschließt, und so der Regierung die Mittel zubilligt, die sie zu brauchen meint, das aber nie aus seinen eigenen Reihen heraus einen Haushaltsentwurf vorlegen kann, beschäftigt sich nach der Wahl mit dem Haushaltsentwurf der neuen Regierung. Auch im Bezug auf die Haushaltsgesetzgebung kommt so die Diskontinuität parlamentarischer Arbeit zum Ausdruck. Das neue Parlament streitet mit der neuen Regierung um den neuen Etat. Die Zeit wird überbrückt durch die von der Verfassung garantierte vorläufige Haushaltsführung.

R2G will in Thüringen dieses Prinzip über den Haufen werfen, sodass, sollten die Mehrheitsverhältnisse eine andere Regierung bringen, die sich mit dem neuen Landtag nur um einen alten Haushalt streiten könnte. Sie wäre tatsächlich auf einen Nachtragshaushalt geworfen. Denn einen Etat im Vollzug könnte sie ja nur ergänzen, nicht aber aufheben. Es wäre auch schwer vorstellbar, wie die Ministerien (wie sie geformt sind, bestimmt auch den Zuschnitt der Ausschüsse im Landtag) bei laufendem Haushalt zum Ende der Koalitionsverhandlungen so vereinbart werden könnten, wie es die künftige Regierung für erforderlich hält. Sie hätte keinerlei Gestaltungsfreiheit.

Rolls Royce und Leberwurst

Ach, was waren das für Zeiten, als dem Ossi noch Wertschätzung entgegengebracht wurde. Der antifaschistische Schutzwall war noch kein Grünes Band und es gab noch die alte Autobahn mit Transitstrecken von und nach der „selbstständigen politischen Einheit West-Berlin“. Auf denen konnte man ab und an vorwitzig einen Rolls Royce überholen oder nen S-Benz oder nen 911er. Alles andere waren nur Autos.

Irgendwann blieb so ein großes Ding, ein „Silver Spirit“, frühe Serie, auf einer Transitstrecke liegen. Das Warndreieck mit dem der Havarist angezeigt wurde, war etwas opulenter als die faltbaren, die der DDR-Bürger in seinem Pkw mitführen musste. Ein hilfsbereiter DDR-Bürger, ein Kfz-Meister, der in Bekanntenkreisen nur der Rote Klaus genannt wurde, hielt mit seinem Wartburg knapp hinter dem Sehnsuchtsobjekt. „Guten Tag, is’n?“, fragte er den Mann am Volant. „Ich bin Kfz-Meister“ gab er seiner Drei-Buchstaben-Frage eine sachbezogene Nuance. „Er ist einfach ausgegangen“, so der Transitreisende. Er erinnerte sich gern an einen Fernsehbericht, in dem von einem anderen Rolls Royce-Besitzer berichtet wurde, dem ein widerlicher Schaden an seiner Oberstklasse-Limousine widerfahren war. Über Nacht war den Angaben im Fernsehen zufolge zum Aufenthaltsort des Mannes eine Hinterachse eingeflogen worden, nachdem der kurz mit seiner Werkstatt telefoniert hatte. An Telefonieren, noch dazu von der Transitstrecke in die BRD oder in die „selbständige politische Einheit“ war nicht zu denken. Nicht mal eine Sicherung würde ihn erreichen. Der Rote Klaus fragte: „soll ich ma nachschauen? Öffnen se ma de Motorhaube.“ Der Besitzer tat ungläubig, wie ihm geheißen. Er wollte sich nicht vorstellen, wie oder wo er eine Nacht bei den Brüdern und Schwestern im Osten verbringen würde und wie lange es dauern würde, bis er wieder Emily auf’s Hinterteil schauen könnte, während die sich durch Deutschlands Osten bewegt.

Der Kfz-Meister, der mehr Zwei- und Drei- als Vierzylinderfahrzeuge, geschweige denn n Rolls Royce-Triebwerk repariert hatte, betrachtete Motor und Anbauteile, wie er schon lange seine Frau nicht mehr angeschaut hatte. Der Motor stammte aus Zeiten, bevor Einspritzpumpen und elektronisch gesteuerte Einspritz-Düsen verbaut wurden. Ein Vergaser-Motor, wie bei Wartburg und Trabant. Der Mann sah folglich durchaus eine gewisse Chance, helfen zu können. „Zünden se ma“, ertönte es unter der Motorhaube hervor. Klick, machte es. Der Anlasser drehte den Motor durch. Strom war also da. Nur ob der bis zu den acht Zündkerzen kam? Die Frage, die er sich selbst gestellt hatte, ignorierte der Rote Klaus. Er konzentrierte sich auf den treibstoffseitigen Teil des Verbrennungsmotors. Verkniff sich aber die Frage zu stellen, ob denn Benzin im Tank sei. Er ruckelte hier, rappelte ein wenig dort. Minuten hing er über dem Motorraum. „Zünden se noch ma“. Der Motor sprang an. Die Augen seines Besitzers leuchteten. Der Alb fiel von ihm. Er ließ den Motor laufen. „Darf ich mal schauen“, fragte der Rote Klaus, nachdem er die Motorhaube geschlossen hatte. Die Dankbarkeit des Bürgers der BRD kannte keine Grenzen. Der Ossi nahm auf dem Beifahrersitz Platz, schloss die Tür und hörte nur die Uhr im Armaturenbrett. Tick, tack, tick, tack. Er würde künftig von sich sagen können: „ich habe einen Rolls Royce repariert“.

„Was kann ich für Sie tun?“, fragte der Mann auf der Fahrerseite in tiefster Dankbarkeit. Doch sein Helfer war sprachlos. Er strich über das Leder, bestaunte die Maserung im Holz des Armaturenbrettes, die sich im Deckel des Handschuhfaches fortsetze. Er hatte keinen Wunsch. Ihm fiel kein Äquivalent ein, mit dem ihm der Westler seine Hilfeleistung hätte vergelten können. Ihm, der seinen Namen trug, nicht weil er ein 150-Prozentiger war, sondern weil er für gewöhnlich erst ab 50 Ostmark Staub begann, darüber nachzusinnen, wie er einem Menschen vor dem Thresen aus seiner Not helfen könnte. Der Rote Klaus fand kein Wort.

Er stieg aus, lief langsam zu seinem Wartburg. Der Unbekannte ließ das Fenster der Fahrertür herunter, und er sagte, über die Schulter blickend: „wenn Sie nichts von mir für Ihre Hilfe wollen, gebe ich Ihnen einen Rat. Essen Sie keine Leberwurst. Ich bin Fleischermeister.“