Komm nicht mit Pistole zur Demo

Der DDR-Bürger vorgerückten Alters kann sich an gewisse Bewegungen und bMethoden erinnern, die sein Verhalten am Arbeitsplatz, seinem „Kampfplatz für den Frieden“ bestimmten. Die kamen meisten aus der UdSSR sollten dort wie in der DDR den sozialistischen Aufbau beschleunigen. Da gab es die Stachanow-Bewegung benannt nach einem Bergmann aus dem Oblast Lugansk, der durch penible Vorbereitung in einer Schicht 102 Tonnen Kohle gehauen hat. Die tägliche Norm wurde so um über 1400 Prozent übererfüllt. Stachanow nachahmend machte der Hauer Adolf Hennecke aus Lugau bei Chemnitz von sich Reden und die Hennecke-Bewegung war geboren. Der Maurer Alexej Dimitrijewitsch Bassow initiierte in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts eine Bewegung um durch Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz Unfälle zu verhindern. Der Autor sah bei einem Besuch in einer Flugzeugwerft in Minsk die Nachwehen der Bewegung. Auf großen Plakaten stand über Arbeitsplätzen. „Komm nicht betrunken zur Arbeit“. Darunter wurden Sicherheits- und Navigationsgeräte für Flugzeuge der sowjetischen Generalität gewartet. Der schnippische DDR-Bürger verballhornte die Bassow-Methode zur Pass-uf-Methode, „Komm nicht in Turnschuhen zur Arbeit!“.

Komm nicht zu ner Demonstration mit ner Waffe, nicht mit Messer, nicht mit Pistole. Selbst Schutzwaffen, Helme, Schilde, etc., mit denen polizeiliche Maßnahmen verhindert werden sollen, sind untersagt, um eine militante Aufrüstung der Demonstrationsteilnehmer zu verhindern. Das Grundgesetz regelt in Artikel 8 Satz 1: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

Auf interessante Weise wird gerade hierzulande über Versammlungsrecht debattiert ohne es so zu benennen. Den Anlass schuf ein Einsatz von Agenten der US-Einwanderungsbehörde ICE, bei dem ein Demonstrant erschossen wurde. Wie im Laufe eines Handgemenges und danach sichtbar wurde führte er eine geladene Pistole und zwei gefüllte Magazine mit sich. Eine Tragödie, schlimm genug. Aber Kritik am Vorgehen der ICE mit dem Hinweis darauf zu verbinden, der 37-Jährige habe wie jeder Bewohner des US-Staates Minnesota das Recht gehabt, ein Pistole verdeckt bei sich zu haben und sie auch zu einer Demonstration mitzunehmen, ist abenteuerlich.

Auch der 1. Zusatzartikel zur US-Verfassung garantiert das Recht der US-Bürger sich friedlich zu versammeln. Das dürfte nach allgemeinem Verständnis bei Demonstrationen das Minnesota-Recht beschränken, eine Waffe bei sich zu führen, noch dazu verdeckt. Wie das Ganze rechtlich zu würdigen ist, wird die Untersuchung des tragischen Vorfalls zeigen. Ihn begierlich als Ausdruck von vorrückendem Faschismus zu bezeichnen ist, was die Bassow-Methode auch war: Propaganda zur Massenbeeinflussung.

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