… Bräutigam und Braut zugleich

„Der Strafgefangene Freudenreich ist Bräutigam und braut zugleich.“ Ein wenig tückisch war bislang dieser Satz in einem Diktat. Aber Rechtschreibung und Biologie im Gleichschritt. Dann kam für keine ganze Legislatur eine Ampelregierung und brachte – wie man heute neudeutsch sagen könnte – ein wenig Ambiguität in die deutsche Rechtschreibung. Es darf ein Lehrer einem Schüler (oder einer Schülerin) heutzutage nicht mehr als Fehler anstreichen, wenn der (oder die) in‘s Diktatheft schriebe „Der Strafgefangene Freudenreich ist Bräutigam und Braut zugleich.“

In wenigen Tagen muss sich eine Person zum Haftantritt in der Frauen-Justizvollzugsanstalt Chemnitz, Thalheimer Straße melden, die (nur grammatikalisch so richtig) es einem Nachrichten-Portal untersagen lassen wollte, sie als Mann zu benennen. Persönlichkeitsrecht hin, Meinungsfreiheit her, wog das Gericht ab und entschied zugunsten der Meinungsfreiheit. Nun müssten die, die Ambiguität mit dem so genannten Selbstbestimmungsgesetz in die deutsche Welt gebracht haben mitjubeln, dass das Nachrichten-Portal einen wichtigen Sieg für die Meinungsfreiheit errungen habe. Tun sie aber nicht, weil es in deren Weltsicht changiert zwischen rechts, rechtspopulistisch, nur Hass und Hetze verbreitend. Und weil die Person, die ins Gefängnis muss mindestens rechtsextremen Gedanken nachhängt und entsprechend handelte.

Auf das junge Gesetz stützte sich die Person in ihrem Antrag bei Gericht. Das verbietet, das Geschlecht zu benennen, mit dem ein Mensch auf die Welt kam, nachdem er sich mit einem bloßen Sprechakt, ohne jede Prüfung dokumentiert von Behörden für das andere Geschlecht entschieden hat, weil ihm aus verschiedenen Gründen so war. Aus Mann kann Frau werden, aus Frau Mann, mindestens per Geschlechtseintrag. Und damit nicht allzu viele Menschen daran erinnern, dass die Frau mal ein Mann war, werden für Zuwiderhandlungen bis zu 10000 Euro Bußgeld angedroht. Doch der Rechtsstaat hat zwischen die Zuwiderhandlung und die Geldbuße Gerichte platziert, die urteilen, wann daran erinnert werden darf, dass eine Frau mal ein Mann war (oder umgekehrt). Im Fall der rechtslastigen Person entschied das Gericht zugunsten der Meinungsfreiheit. Ein anderes Gericht kann etwa im Fall einer eher linksgeneigten Person anders entscheiden.

Die Sache könnte hier ihr Bewenden haben wenn die, die „Missbrauch!“ gerufen haben als die Person, die bald umgeben von vielen Frauen ihr karges Mal einnehmen muss, nicht geschwiegen hätten, als ein Mann aus Südafrika – er nennt sich jetzt Cleo – behördlich ebenfalls in ein Frauengefängnis – ein brandenburgisches – eingewiesen wurde, nachdem er vor einer Flüchtlingsunterkunft einen syrischen Wachmann erstochen hatte. Das Gesetz gab es zu dem Zeitpunkt noch nicht. Die Behörden hätten den Sprechakt missachten und den Mann in eine Männerhaftanstalt einweisen können. Taten sie aber nicht. Cleo jedenfalls fühlte sich offenkundig in der Frauenhaftanstalt dermaßen angemacht, dass er mindestens zwei Frauen das zeigte, was Männer so haben und Frauen nicht und zudem Todesdrohungen ausstieß. Ein Gutachter befand in dem Strafverfahren gegen Cleo aus Südafrika, dass er von dessen Transidentität nicht überzeugt sei. Dessen ungeachtet kam von einem Linken Bundestagsabgeordneten aus einem Berliner Problemkiez gar der Ruf „Freiheit für Cleo!“ Was man nicht so alles ruft, wenn man sich auf der richtigen Seite der Geschichte wähnt.

Was den Gedanken in die Welt bringt, dass mancher Mann mit dem Ruf „ich bin eine Frau“ und dem Herumstolzieren in Frauenkleidern nur einen Fetisch auslebt, dass das Gesetz zum Missbrauch in den unterschiedlichsten Situationen geradezu einlädt, ohne dass dagegen etwas unternommen werden könnte. Und dass die Wahrnehmung dieser Wirklichkeit durch politische Vorlieben getrübt sein kann, je nachdem. Aber das wussten wir ja schon. Man muss das alles nicht als Schritt in eine lichte Zukunft empfinden.

p.s. Die Sattelfestigkeit von Schülern (und Schülerinnen) in der deutschen Rechtschreibung kann auch weiterhin mit dem Strafgefangenen Freudenreich getestet werden: „Der Strafgefangene Freudenreich hätte ein Feilchen gern sogleich.“ Kein Veilchen.

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