Über‘s Knie brechen

Spät abends, bei Lanz, im ZDF, berichtete der CDU-Fraktionschef im Landtag des schönsten Freistaates, dass es bereits im Frühjahr Übereinstimmung innerhalb der Fraktionen gegeben habe, die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass der Landtagspräsident/die Landtagspräsidentin „aus der Mitte“ der Abgeordneten zu wählen sei. Das geböte die Verfassung so.

Der CDU-Politiker musste öffentlichkeitswirksam das Vorgehen zur zwischen seiner Fraktion und der des BSW verabredeten neuerlichen Änderung der Geschäftsordnung mit einem verfassungsrechtlichen Argument untermauern. Dass diese Verfahrensweise mit den Fraktionen der Linke und der SPD abgesprochen worden ist, kann als gegeben vorausgesetzt werden. Ebenso, dass nicht mit der AfD darüber gesprochen, geschweige denn verhandelt worden ist.

Schaut man in die Protokolle der Landtagssitzungen, der 7. Legislatur, wird man von der erwähnten Übereinkunft nichts finden. Auch keinen Beschluss dazu. Wohl gab es eine Arbeitsgruppe, um Änderungen zu verabreden. Aber was im Plenum nicht beschlossen wurde, gibt es auch nicht. Und der Gedanke dazu, selbst wenn er einmal intern zu Papier gebracht worden sei, verschwindet in der runden Ablage. Das Stichwort heißt „Diskontinuität“.

Also: neuer Landtag, neuer Anlauf. Was ja eigentlich normal ist. Nur dass der Anlauf diesmal wohl auf verfassungsrechtlich dünnem Eis genommen werden soll. Diesmal vor der Besetzung des Spitzenpostens, weil ja die Wahl einer AfD-Politikerin/eines AfD-Politikers verhindert werden soll. Die AfD ist mit 32 Mandaten stärkste Kraft (stärker als die Linke in der 7. Legislatur, 29 Mandate) und nach der derzeit gültigen Geschäftsordnung käme ihr der Posten zu. Um ihr das angezielte Verdrängen vom Spitzenamt „schmackhaft“ zu machen meinen andere Fraktionen, genüge es, ihr das Amt eines Vizepräsidenten/einer Vizepräsidentin antragen anzutragen. Ohne dass Sympathie überbordet, kann die AfD-Fraktion diesbezüglich als gebranntes Kind angesehen werden.

Der letzte AfD-Politiker in diesem Amt verabschiedete sich am 5. November 2021 nach der Bundestagswahl in Richtung Berlin. Danach standen diverse Nachwahlen für Vizepräsidenten -Präsidentinnen an. Grüne und SPD wechselten ohne Probleme aus unterschiedlichen Gründen Frauen gegen Frauen aus. Bei der Nachwahl des AfD-Vertreters berief sich die Mehrheit der Abgeordneten quer durch die Fraktionen immer auf das freie Mandat und lehnte mehrfach Frauen wie Männer ab. Nun also soll die stärkste Fraktion glauben, die seit vier Jahren eingeübte Praxis könnte mit Fingerschnipsen abgestellt, die freien Mandatsträger überzeugt werden, das der AfD zu geben sei, was ihr parlamentarisch zusteht?

Zurück zum Ausgang. Die Geschäftsordnung wurde im Lauf der zurückliegenden fünf Jahre tatsächlich mehrmals geändert. Das erste Mal zur Konstituierung des Landtages. Dann waren Bedenken der EU zu berücksichtigen, um ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland abzuwenden. Eine umfangreiche Änderung wurde 2021 nötig, weil die Liberalen durch Abgang einer von fünf Abgeordneten den Fraktionsstatus verloren und somit die Rechte parlamentarischer Gruppen festgeschrieben werden mussten. Und im März 2024 wurde tatsächlich die Geschäftsordnung noch einmal novelliert – um Fragen zu Redezeiten zu klären.

Als diese Änderung vorbereitet wurde, stand die Thüringer AfD bei der Sonntagsfrage bei Forsa im Höchstwert von 36 Prozent, changierte bei allen anderen Meinungsforschern da und in den nachfolgenden Umfragen beständig um die 30 Prozent. Wie das ausgehen würde, konnte man sich also ausmalen, zumal ja sämtliche Bemühungen, der AfD die Wählerschaft abspenstig zu machen erfolglos blieben. So manövrierten sich die bei der jüngsten Wahl der AfD unterlegenen politischen Gegner selbst in die Lage, zur Konstituierung des Parlamentes eine Änderung der Geschäftsordnung über‘s Knie brechen zu müssen. Bis Weimar sind es über Ulla 26 Kilometer, keine vierzig Minuten Fahrzeit.

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