Weiter Zweifel gesät

Glück für die Linke im Thüringer Landtag. Das Verfassungsgerichtshofgesetz bestimmt im Paragraphen 3, dass der Präsident und die Richter am höchsten Thüringer Gericht vom Landtag ohne Aussprache gewählt werden. So bleibt der Fraktionsvorsitzenden erspart, vor der nun möglich scheinenden Wahl des Verfassungsgerichtspräsidenten erklären zu müssen, was es bedeutet, wenn sie erklärt, ihre Fraktion sei „nicht restlos überzeugt“. Diese Formulierung ist in der Welt, und sie lässt zumindest vermuten, dass Stefan Kaufmann in der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause nicht alle Linke-Stimmen bekommen würde.

Dass die Fraktionschefin sich so äußert, ist um so erstaunlicher, als sich der kleinere der beiden anderen Koalitionspartner erstaunt von der Entscheidung in der Linke-Fraktion gezeigt hat. Wie will man die Grünen überzeugen, wenn man selbst nicht „restlos überzeugt“ ist. In der wichtigen Personalie sind die Grünen nach der Anberaumung des Vorstellungstermins bei der Linken im Mai nun offenkundig ein zweites Mal vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Das kann nicht gut sein für das Koalitionsklima.

Noch vor wenigen Tagen hatte die Linke-Fraktionsvorsitzende den Chef der CDU-Landtagsfraktion schwer kritisiert: er habe dadurch dem Ansehen des derzeitigen Chefs des Oberlandesgerichts geschadet, in dem er aus „persönlichen Motiven“ Druck auf den Richter ausgeübt habe. Der habe sich danach „offenbar gezwungen gesehen, der Fraktion DIE LINKE in einem Brief zuzugestehen, dass er die Gewichtigkeit und die politische Brisanz einer schnelleren Termingestaltung nicht gesehen habe.“ Zu den persönlichen Motiven des CDU-Politikers konnte man, anders, als die Überschrift suggerierte, in der Pressemitteilung nichts lesen. Dafür erschließt sich eine Hierarchisierung der Kandidaten in den Augen der Linke-Politikerin. Während sie bei den R2G-Kandidaten, dem Sozialrichter Jens Petermann und der Verwaltungsrichterin Elke Heßelmann – beide gehören dem Verfassungsgerichtshof an – von „sehr geeigneten“ Personalvorschlägen spricht, nährt sie in der selben Pressemitteilung Zweifel am Kandidaten der CDU, den die Linke, nachdem sie sich wochenlang gesperrt hat, nun nolens volens mitwählen will. Aber es geht nicht um einen Arbiter elegantiarum, es geht um den Präsidenten des Gerichtes, das unter anderem gegebenenfalls Beschlüsse des Thüringer Landtags auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüft.

Das Agieren des CDU-Fraktionschefs habe „den Kandidaten unnötig politisch diskreditiert und seine mögliche künftige Funktion von Anbeginn an mit dem Stigma parteipolitischer Schlagseite belegt“, hieß es in der Pressemitteilung vom 4.Juni. Der Vorwurf kann zurückgegeben werden. Für die Zusage der Linken erwartet die Fraktionschefin in ihrer aktuellen Mitteilung an die Medien „für die Gesetzesänderungen für Mehr Demokratie in Thüringen und die anstehenden Verhandlungen zu den Verfassungsänderungen, dass sich hier die CDU genauso offen zeigt“. Das kann man ein Junktim nennen oder einfacher einen politischen Kuhhandel.

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