Etwas zum Weitersagen

Die Linke im Thüringer Landtag sagt gern, man müsse „Gesellschaft von den Kindern her denken“. Und weil sie das tut, trägt sie zwei Vorschläge in die öffentliche Debatte. Der erste ist, am 20. September, dem Weltkindertag, einen Feiertag, einen nichtkonfessionellen, zu kreieren. Der erste derartige arbeitsfreie Tag wäre – welch wundersame Fügung – der 20. September kommenden Jahres. Geht es nach den Planungen von R2G fiele der Tag mitten in die heißeste Phase des Wahlkampfs zum Landtag. Die Linke, die den Gedanken lancierte, argumentiert damit, Familien sollten mehr Zeit miteinander verbringen können. 2020 dann fällt der 20. September auf einen Sonntag – arbeitsfrei. Folgen vier Feiertage in der Woche. 2025 wäre es ein Samstag – arbeitsfrei, 2026 ein Sonntag – arbeitsfrei, 2031 Samstag – arbeitsfrei, 2036 Samstag – arbeitsfrei, 2037 Sonntag – arbeitsfrei, 2042 Samstag – arbeitsfrei, 2043 Sonntag – arbeitsfrei u.s.w. Ja, ja, die Linke kann nichts dafür, dass in schöner Regelmäßigkeit der Feiertag auf einen Samstag und dann auf einen Sonntag fiele, wenn Papa und Mama ohnehin zuhause wären.

Der zweite Ansatz, die „Gesellschaft vom Kind her zu denken“ wurde vom Linke-Spitzenkandidaten für die Landtagswahl 2019 auf dem Linke-Parteitag in Leipzig formuliert. Er betrachtete den Steuersatz für das Futter seines Hundes Attila (sieben Prozent) und den Steuersatz für Windeln (19 Prozent) und forderte Produkte und Dienstleistungen für Kinder mit dem vermindertem Steuersatz zu belegen. Die Forderung wird von Fraktionsmitgliedern bereitwillig weitergetragen und die Genialität des Spitzenkandidaten herausgestrichen. In einer Aktuellen Stunde soll der Landtag darüber debattieren. Bislang sind selbst die Koalitionspartner auf Distanz. Zugegeben, die Forderung wird immer wieder von der Linken vorgebracht und sie erinnert selbst daran, dass 2007 ein Antrag ihrer Bundestagsfraktion mit der nämlichen Forderung scheiterte.

Im Stenografischen Bericht des Bundestages (16. Wahlperiode, 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. April 2007) kann man ab Seite 9580 das Urteil „populistische Forderung“ entdecken. Es kommt nicht von einem Abgeordneten der Union, nicht von einem der FDP oder der Grünen. Es kommt von einer Abgeordneten des derzeitigen Koalitionspartners in Erfurt, der SPD. Und der ganze Satz geht so: „Ihre populistische Forderung, nicht nur Babywindeln, sondern alle Waren und Dienstleistungen für Kinder ermäßigt zu besteuern und dadurch Kinderarmut, die Sie vorhin so plastisch beschrieben haben, zu bekämpfen, geht weit am Ziel vorbei.“

Es fällt auch das Wort von der „blamablen Unkenntnis“ der Linke-Fraktion und die Rednerin verweist – das sei etwas zum Weitersagen – auf das harmonisierte Gemeinschaftsrecht zu dem das Steuerrecht in der EU gehört. Ein eigener Artikel der entsprechenden Richtlinie regelt für die Mitgliedsländer die ermäßigten Mehrwertsteuersätze. Der und ein Anhang III stehen der Forderung der Linke entgegen. Nun muss das nicht immer so sein, da hat der Spitzenkandidat recht. Nichts von alldem ist in Stein gemeißelt. Die SPD-Abgeordnete nimmt sich in ihrer Erwiderung aber auch dieses Argumentes an und kontert: „Ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie als Linke ständig Anträge stellen, die eine Umverteilung von Steuergeldern zu Unternehmen und Dienstleistern zum Inhalt haben. Es gibt keine Möglichkeit, mit der wir per Gesetz sicherstellen können, dass eine solche Steuerersparnis, wäre sie überhaupt machbar, tatsächlich vollständig und dauerhaft beim Endverbraucher ankommt.“ Und sie führt ein Beispiel an: „In Großbritannien ist Kinderkleidung seit vielen Jahren von der Mehrwertsteuer befreit. Trotzdem kostet in europaweit aufgestellten Ladenketten Kinderkleidung in London und Glasgow genauso viel wie in Berlin. Wem kommen dann diese Steuerersparnisse zugute?“

Die letzte Frage ist zugegebenermaßen eine rethorische, wie sie Politiker mögen. Sie provoziert die nächste Frage: steht das Urteil „populistisch“ noch nach 11 Jahren, wenn sich an den Gegebenheiten nichts geändert hat außer, dass der Spitzenkandidat, der die Forderung verbreitet und verbreiten lässt, Ministerpräsident ist?

Weiter Zweifel gesät

Glück für die Linke im Thüringer Landtag. Das Verfassungsgerichtshofgesetz bestimmt im Paragraphen 3, dass der Präsident und die Richter am höchsten Thüringer Gericht vom Landtag ohne Aussprache gewählt werden. So bleibt der Fraktionsvorsitzenden erspart, vor der nun möglich scheinenden Wahl des Verfassungsgerichtspräsidenten erklären zu müssen, was es bedeutet, wenn sie erklärt, ihre Fraktion sei „nicht restlos überzeugt“. Diese Formulierung ist in der Welt, und sie lässt zumindest vermuten, dass Stefan Kaufmann in der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause nicht alle Linke-Stimmen bekommen würde.

Dass die Fraktionschefin sich so äußert, ist um so erstaunlicher, als sich der kleinere der beiden anderen Koalitionspartner erstaunt von der Entscheidung in der Linke-Fraktion gezeigt hat. Wie will man die Grünen überzeugen, wenn man selbst nicht „restlos überzeugt“ ist. In der wichtigen Personalie sind die Grünen nach der Anberaumung des Vorstellungstermins bei der Linken im Mai nun offenkundig ein zweites Mal vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Das kann nicht gut sein für das Koalitionsklima.

Noch vor wenigen Tagen hatte die Linke-Fraktionsvorsitzende den Chef der CDU-Landtagsfraktion schwer kritisiert: er habe dadurch dem Ansehen des derzeitigen Chefs des Oberlandesgerichts geschadet, in dem er aus „persönlichen Motiven“ Druck auf den Richter ausgeübt habe. Der habe sich danach „offenbar gezwungen gesehen, der Fraktion DIE LINKE in einem Brief zuzugestehen, dass er die Gewichtigkeit und die politische Brisanz einer schnelleren Termingestaltung nicht gesehen habe.“ Zu den persönlichen Motiven des CDU-Politikers konnte man, anders, als die Überschrift suggerierte, in der Pressemitteilung nichts lesen. Dafür erschließt sich eine Hierarchisierung der Kandidaten in den Augen der Linke-Politikerin. Während sie bei den R2G-Kandidaten, dem Sozialrichter Jens Petermann und der Verwaltungsrichterin Elke Heßelmann – beide gehören dem Verfassungsgerichtshof an – von „sehr geeigneten“ Personalvorschlägen spricht, nährt sie in der selben Pressemitteilung Zweifel am Kandidaten der CDU, den die Linke, nachdem sie sich wochenlang gesperrt hat, nun nolens volens mitwählen will. Aber es geht nicht um einen Arbiter elegantiarum, es geht um den Präsidenten des Gerichtes, das unter anderem gegebenenfalls Beschlüsse des Thüringer Landtags auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüft.

Das Agieren des CDU-Fraktionschefs habe „den Kandidaten unnötig politisch diskreditiert und seine mögliche künftige Funktion von Anbeginn an mit dem Stigma parteipolitischer Schlagseite belegt“, hieß es in der Pressemitteilung vom 4.Juni. Der Vorwurf kann zurückgegeben werden. Für die Zusage der Linken erwartet die Fraktionschefin in ihrer aktuellen Mitteilung an die Medien „für die Gesetzesänderungen für Mehr Demokratie in Thüringen und die anstehenden Verhandlungen zu den Verfassungsänderungen, dass sich hier die CDU genauso offen zeigt“. Das kann man ein Junktim nennen oder einfacher einen politischen Kuhhandel.

Es gibt nichts Gutes …

Mit der Personalie des Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofes sollten keine Spielchen veranstaltet werden. Seit März ist der Posten vakant. Mehrere Runden unter den Fraktionsspitzen im Landtag blieben erfolglos. Trotz verabredeter Vertraulichkeit drangen Details in die Öffentlichkeit. Ein Kandidat, den die CDU ins Rennen schickte, wurde demnach aus der Koalition heraus abgelehnt, weil er in der Staatskanzlei Abteilungsleiter war. Das sei zu nah an der Politik gewesen, um von den Abgeordneten der derzeitigen Koalition gewählt werden zu können, heißt es. Ein ursprünglich für die Linke gehandelter Kandidat hat in den Erwägungen der vergangenen Wochen keine Rolle mehr gespielt. Das Argument, dass der Arbeits- und Sozialrichter durch sein Mandat für die Linke im Bundestag von 2009 bis 2013 zu nah an die Politik gerückt sein könne, hat man nicht gehört. Rot-Rot-Grün favorisiert überdies eine Kandidatin und da scheint kein Platz mehr zu sein, um sich an Absprachen zu halten, die zu Zeiten der schwarz-roten Koalition getroffen worden sein sollen. Und die laufen darauf hinaus, den Posten mit einem Kandidaten zu besetzen, der von der CDU vorgeschlagen wird. R2G und CDU können sich gegenseitig blockieren, denn um den Posten zu besetzen bedarf es einer 2-Drittel-Mehrheit im Landtag.

Nun ist es der Fraktionschefin der Linke zu verdanken, dass indirekt der Name des CDU-Kandidaten bestätigt wurde. Stefan Kaufmann, der derzeitige Präsident des Oberlandesgerichts in Jena, so die Linke-Politikerin, habe erst am 20. Juni Zeit für ein Vorstellungsgespräch in ihrer Fraktion, so verbreitete sie. Das sei wegen der parlamentarischen Gepflogenheiten, nach denen Anträge in den Landtag eingebracht werden, zu spät für seine Wahl noch vor der Sommerpause. Doch der Richter hat auch den 13. Juni und den 6. Juni als mögliche Termine genannt. Aber da, so hört man, ist die rot-rot-grüne Kandidatin verhindert, weil im Urlaub. Und die Fraktionschefin möchte die Personalie Verfassungsgerichtspräsident an einem Tag abhandeln, was nachvollziehbar wäre.

Kaufmann, Jahrgang 1953, muss nach Vollendung seines 65. Lebensjahres seinen Posten in Jena im Dezember frei machen. Er böte die Möglichkeit zu einem Kompromiss, auf den der SPD-Fraktionschef vor Wochen schon schon positiv reagiert hat – eine halbe Amtszeit für den Präsidenten. So könnte die sechs Jahre alte Absprache zwischen CDU und SPD – wenn auch unter veränderten Koalitionsbedingungen gerettet werden. „Wenn es wirklich so sein sollte, dass wir uns aufgrund von aktuellen Bewegungen der einzelnen Verhandlungspartner auf jemand anderen einigen, als die, die momentan so im Lostopf waren, dann würde mich das sehr freuen“, wurde er im April zitiert. Der im März ausgeschiedene Gerichtspräsident war als Kandidat der SPD gewählt worden.

Kaufmann macht seit Jahren aus seiner Vorliebe für Erich Kästner keinen Hehl. Mit Rezitationen von Gedichten des Dresdener Schiftstellers fährt er bis in die norddeutschen Niederungen um Nienburg und Oldenburg. Von Kästner stammt der viel zitierte Satz: „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.“ Recht hat er.

Nahe bei einstellig

Zwei mal 10 Prozent nacheinander für die Thüringen-SPD in der Sonntagsfrage kann man getrost deprimierende Umfrageergebnisse nennen. Nicht dass die Sozialdemokraten damit keine Erfahrung hätten. Bei der entsprechenden Umfrage am 22. Juni des vergangenen Jahres hatten sie bereits Bekanntschaft mit dem grottigen Wert gemacht. Der liegt vor allem politisch näher an einem einstelligen Wahlergebnis im kommenden Jahr als bei den 30 Prozent zu Beginn der 2000er Jahre, als die Partei noch wie ein Konkurrent für die CDU erschienen war. Welch ein Absturz.

Fast eineinhalb Jahre vor der nächsten Landtagswahl erscheint die Partei nur noch wie ein Anhängsel der Linkspartei, sie hat sich schon für die Fortsetzung von Rot-Rot-Grün unter Führung der Linken ausgesprochen. Eine Erholung hat das der SPD nicht verschafft. Sie konnte auch nicht von der von R2G gefeierten Politik der zurückliegenden Jahre profitieren. Sie verlor dagegen wegen Unzulänglichkeiten bei der Ausführung der Verwaltungs-, Gebiets- und weiß der Teufel noch was-Reform einen Innenminister, der jetzt als Chef einer seinem früheren Haus nachgeordneten Behörde Dienst tut. Und der Landeschef, der seine Partei mit dem Rausschmiss des Ministers überraschte, steht auch nicht mehr an der Spitze des Landesverbandes. Mit im ersten Wahlgang etwa 28 Prozent weniger Stimmen als bei der zurückliegenden OB-Wahl und einem Wahlbündnis mit Linken und Grünen rettete er in der Stichwahl wenigstens sein Amt in der Landeshauptstadt. Auch für die SPD steht die Frage, warum soll der Wähler die Kopie wählen, wenn er das linke Original wählen kann.

Würde am Sonntag tatsächlich gewählt, es gäbe keine Mehrheit, nicht für Rot-Rot-Grün, nicht für Kenia oder Jamaica, weder für Schwarz-Rot, noch für Schwarz-Rot-Gold. Lediglich ein Bündnis aus CDU – sie dümpelt in der Umfrage bei 31 Prozent – mit der Linken (26 Prozent) verspräche eine Mehrheit. Nun muss man (noch) nicht darüber spekulieren, ob so etwas wie der Wille eines eventuellen Wahlsiegers CDU, mit der Linken zu koalieren sich in den letzten Monaten der Legislatur ausprägen kann. Gleiches gilt für die Linke. Der CDU-Fraktionschef nennt sie schon mal Kommunisten. Die Linke revanchiert sich regelmäßig mit dem Schimpfwort Dagegen-Partei, wenn die CDU Gesetzentwürfe ablehnt. Die wichtigen Leute in der Fraktion haben wohl die Vorstellung verbreitet, Aufgabe einer Oppositionspartei sei es, die Regierung in ihrer Unvollkommenheit zu unterstützen. Die Landtagsdebatten sind gezeichnet von gegenseitiger Ablehnung. Zugleich muss die CDU aber auch erkennen, dass die Art, wie sie ihre Oppositionsrolle ausführt, nicht den gewünschten Stimmenzuwachs brachte. Wird sie ihn bringen?

Die einzige Partei mit vorzeigbarem Wachstum in den zurückliegenden Jahren ist die AfD (18 Prozent). Bei der Landtagsawahl 2014 war sie auf 10,6 Prozent gekommen und bei der Umfrage im April nach der rot-rot-grünen Regierungsübernahme auf gerade einmal 7 Prozent abgerutscht. Ein Mittel gegen weiteres Wachstum der AfD hat keine Landtagspartei. Sie in Plenardebatten verbal aus dem Spektrum der demokratischen Fraktionen auszuschließen, wie es Linken- und SPD-Abgeordnete immer wieder zelebrieren, dürfte das wohl am wenigsten nutzbringende Mittel sein. Auch das parlamentarische Auftreten der AfD dürfte nur die damit Vertrauten interessieren. Man sollte keinen Wähler fragen, welcher Abgeordnete welcher Partei in diesem oder jenem Landtagsausschuss besonders fleißig oder besonders schöpferisch mitarbeitet und wessen Rede im Plenum besonders geschliffen ist. Man sollte auch nicht fragen, welcher Redner lieber mit dem rethorischen Schleppsäbel zuschlägt als das Florett zu führen. Die SPD wird aus derartigen Erörterungen keine Kraft schöpfen können. Die AfD sitzt dabei und erfreut sich ihres Stimmenzuwachses.