Doppelter Geheimnisverrat – keine Klarheit

Das ist eine Frage, die die CDU interessiert – mit einem derartigen Kommentar kann man sich auch von der aktuellen Beweiserhebung in einem Untersuchungsausschuss distanzieren. Die SPD-Vorsitzende im 6/1 des Thüringer Landtags „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“ tat das in der 46.Ausschusssitzung gleich zwei mal in Gegenwart der Zeugen. Der CDU-Obmann im Ausschuss wusste sich nicht anders zu helfen, als darauf hinzuweisen, dass der Beweisgegenstand vom gesamten Ausschuss beschlossen worden sei.

Der Ausschuss wollte dem Verdacht eines Geheimnisverrats nachgehen, den die Aussage eines Polizisten in der 35.Sitzung des Gremiums aufkommen ließ. Der hatte von einem Protokoll berichtet, das im Nachgang zur Befragung eines Rechtsextremisten und Kleinkriminellen Anfang Juni 2001 aufgesetzt worden war. Der Mann berichtete darin von einem Mordkomplott gegen einen Kromsdorfer Unternehmer, davon, dass ein Journalist die zwei Festplatten besäße, die beim Umzug des Innenministeriums aus einem früheren Versicherungsgebäude in der Erfurter Schillerstraße in ein ehemaliges Brauereigebäude in der Steigerstraße gestohlen worden waren. Der Zeuge, er wollte aus Angst nicht auf dem Polizeirevier befragt werden, berichtete aber auch davon, dass ein namentlich bekannter, ehemals wichtiger, mittlerweile ehemaliger SPD-Landtagsabgeordneter ihm gegenüber angetrunken aus der geheim tagenden G10-Kommission des Landtags geplaudert habe. Unter anderem über den bevorstehenden Rausschmiss des Verfassungsschutzchefs.

Der zuerst befragte ehemalige Staatsanwalt war sichtlich bemüht, den Eindruck zu erwecken, nur die Aufklärung des Festplattendiebstahls sei von strafrechtlichem Interesse gewesen. Von einem Richter vernommen wurden der Zeuge, die Polizisten. Hier endet die Aufzählung des Juristen. Der Anfangsverdacht fußte auf der Übermittlung eines Auszugs aus dem ominösen Protokoll aus dem Innenministerium. Eine halbe Seite lang. „Ich wusste, dass das der Auszug von irgendetwas ist. Wir sind davon ausgegangen, dass das der vollständige Sachverhalt war. Man muss schon Vertrauen haben unter den Behörden“, begründete der früherer Ankläger den anfänglich gebremsten Aufklärungswillen seiner Behörde. Und im Übrigen sei der Zeuge wenig glaubwürdig gewesen. Seine Aussage sei „problematisch“ gewesen. Im Zusammenhang mit anderen Aussagen seien erhebliche Widersprüche deutlich geworden. Und überhaupt sei er als Beschuldigter in einem Betrugsverfahren befragt worden. Da sei es verwunderlich, dass ihn zwei nicht für Betrugsdelikte und dazu noch nicht im Polizeirevier befragt hätten. Wir erinnern uns, einer der Polizisten nannte das in seiner Aussage vor dem Ausschuss eine Zeugenbefragung. Warum der Mann zum Sachverhalt der verschwundenen Festplatten glaubwürdig gewesen sein soll, zum möglichen Geheimnisverrat eines Parlamentariers aber nicht, wurde der Mitarbeiter im Justizministerium von den Ausschussmitgliedern nicht gefragt.

Doch wurde später, im Februar 2002, doch noch ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Geheimnisverrats eingeleitet. Um dessen habhaft zu werden, der das Protokoll breit gestreut hatte. Es wurde im Original der Internen Ermittlung der Polizei übergeben oder der Erfurter Staatsanwaltschaft, hierzu gibt es widersprüchliche Ansagen. Eine Kopie war noch auf dem PC eines der beiden Polzisten. Sie wurde halbherzig im Beisein eines Ministerialen gelöscht – und kurz danach wiederhergestellt. Eine Kopie tauchte teilweise geschwärzt bei einer Durchsuchung in der Wohnung des Verfassungsschutzchefs auf, kam heraus. Der damalige LKA-Chef steuerte eine Kopie bei. Auch der damalige Fraktionschef der PDS hatte eine, ebenfalls teilweise geschwärzt. Bei einer Krisensitzung beim Innenminister wurden mehrere Kopien gezogen. Mehrere undichte Stellen sind zu vermuten. Keine konnte benannt werden. Wenn mehr als drei Personen von einem Geheimnis wissen, ist es keines mehr; so ist es halt.

Mit ihrer Frage, ob es denn ein Verstoß gegen die Strafprozessordnung sei, nicht das gesamten Protokoll zu den Ermittlungsunterlagen zu nehmen, drang die Linken-Obfrau bei dem Juristen nicht wirklich durch. „Das kann schon relevant sein“, antwortete er ausweichend. „Primär relevant ist das, was der Zeuge sagt. Es hätte nicht vorgelegt werden müssen.“ Völlig anders antwortete der zweite Zeuge – ein Kriminalpolizist derzeit im Dienst des Innenministeriums – auf die Frage der Linken-Abgeordneten: „es wäre üblich gewesen, das komplette Protokoll der Staatsanwaltschaft vorzulegen“. Das geschah erst im März 2003.

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