Mitten im Wahlkampf

„Rechtsbruch“, hat die Thüringer SPD-Finanzministerin gesagt. Zum „Rechtsbruch“ dränge die CDU-Fraktion die rot-rot-grüne Landesregierung, wenn die verlange, es möge vor Abschluss dieser Legislatur im nächsten Jahr nicht schon der Haushalt für 2020 beschlossen werden. Das war in der Aktuellen Stunde zum Thema, die die CDU auf die Tagesordnung der 115.Sitzung des 6. Landtages setzen ließ. Und die Ministerin verwies, um ihren Vorwurf zu belegen, zu Anfang nur allgemein auf die Haushaltsordnung des Landes, um dann nach einigen Erklärungen den einschlägigen Paragraphen, den Paragraphen 30 zu erwähnen. Der legt tatsächlich fest: „Der Entwurf des Haushaltsgesetzes ist mit dem Entwurf des Haushaltsplans vor Beginn des Haushaltsjahres beim Landtag einzubringen, in der Regel spätestens in der ersten Sitzungswoche des Landtags nach dem 1. September.“ Mit diesen Sätzen wird die Regierung gebunden, nicht aber der Landtag veranlasst, vor einer Landtagswahl den ersten Etat für die nachfolgende Legislatur zu verabschieden. Mit dem Einbringen des Haushaltsgesetzes würde die jeweilige Regierung also ihrer Pflicht nachkommen. Der nächste Landtag wäre frei, diesen Entwurf zu beraten oder den einer Regierung in anderer Zusammensetzung.

Der von der Finanzministerin sehr besonnen vorgetragene Vorwurf geht im Übrigen weit an der Sache vorbei. Denn von der CDU kam nicht die Forderung, den 2020er Haushalt nicht einzubringen. Die Landesregierung würde „sich im Rahmen des Üblichen bewegen, wenn sie mit der Aufstellung des Haushalts beginnt“, heißt es in der Ankündigung der Aktuellen Stunde zum Thema. Die Verabschiedung im Landtag sei die „Anmaßung“. Sagen wir, die Ministerin hat einen Red Herring durch den Plenarsaal gezogen. Fake News klingt zu abgedroschen.

Im Verlauf der Debatte wurden aus der Koalition noch verschiedene Argumente für die beabsichtigte Vorgehensweise gebracht. Das eigentümlichste war das des grünen Haushaltsexperten, nach einem Regierungswechsel behielten die zuvor verabschiedeten Gesetze ja auch ihre Gültigkeit. Auch fragte er rethorisch, was denn nun demokratischer sei, eine vorläufige Haushaltsführung oder ein regulärer, vom Landtag legitimierter Haushalt. Als ob in der Verfassung schöne und im Gegensatz dazu schönere Sachverhalte geregelt seien, auf die man sich je nach Gusto berufen könnte. Nun, die vorläufige Haushaltsführung ist von der Verfassung im Artikel 100 gedeckt. Der regelt, was die Regierung in dieser Zeit ausgeben darf und dass sie gegebenenfalls Ausgaben mit Krediten gegenfinanzieren kann. Selbst für Kommunen und Landkreise ist eine vorläufige Haushaltsführung gesichert. Die Verabschiedung eines Haushalts vor einer Landtagswahl ist per Verfassung zwar nicht ausgeschlossen, ist aber immer dem Verdacht ausgesetzt, dass die Mehrheitsparteien sich im Alleingang in die Lage versetzen wollen, im Wahlkampf sagen zu können: „wir haben…“. Während die Opposition nur sagen kann: „wir werden…“. Auch Argumente wie Kommunen und Vereine bräuchten Sicherheit, müssten wissen, über welche Mittel sie verfügen können, hören sich danach an, dass die Koalition gewillt ist, sich Wahlkampfunterstützung selbst durch den Haushalt zu organisieren. Das macht auch Sinn angesichts der Tatsache, dass bereits das Bekenntnis zur Fortsetzung von R2G öffentlich gemacht und der Spitzenkandidat ausgerufen wurde – mithin der Wahlkampf schon läuft.

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