Ach, was gehen wir gesegneten Zeiten entgegen. Das Kiffen soll nach den Vorstellungen von Grünen und Linken ebenso straffrei gestellt werden wie das Schwarzfahren. Das wird toll für notorische Tütendreher und Beförderungserschleicher. Die Argumente für die angeblich notwendigen Änderungen im Strafrecht sollten aber schon geschärft und abgeglichen werden.
Von der Ungleichbehandlung gegenüber Alkohol liest man und vom verantwortungsvollen Umgang mit Rauschgift, der möglich sein müsse. Dass verantwortungsvoller Umgang damit auf den Rausch zielt, während der verantwortungsvolle Umgang mit der legalen Droge Alkohol eben nicht zum Rausch führen soll, liest man nicht. Genausowenig liest man von abzusehender Mehrarbeit für Polizisten und Gerichten.
Es sei ein Fall konstruiert. Herr A fährt aus einer übergeordneten Straße in eine Kreuzung ein. Es kommt zum Unfall. Blechschaden. Als der juvenile Unfallverursacher aus seinem Auto steigt, kommt Herrn A ein schwacher Verdacht. Nun könnte er, den beiseite schiebend, lediglich die persönlichen Daten zur Abwicklung der Versicherungsansprüche mit dem Unfallverursacher austauschen und seines Weges fahren. Oder er könnte – um Schlimmeres abwenden zu wollen – die Polizei rufen, die dann das Erforderliche einleiten würde. Üblicherweise kommt die Polizei ja nicht zu Unfällen mit bloßen Blechschäden. Zu der Zahl der angetrunkenen Verkehrsteilnehmer käme bei einer Legalisierung weicher Drogen mit Sicherheit eine derzeit schwer abzuschätzende Zahl von notorischen und unbedarften Gelegenheitskiffern. Wer weiß schon, wie lange der verantwortungsbewusste Umgang mit dem letzten Joint zurückliegen muss, um sich unbeanstandet wieder hinter das Lenkrad setzen zu dürfen. Und wenn es wer wüsste, wer hielte sich daran?
Aus der Linksfraktion im Thüringer Landtag setzt man sich gegen „Lügen“ zur Wehr, viele Politiker von R2G wollten Jugendlichen den Weg zu Drogen erleichtern. Es bleibt unklar, ob als Lüge angesehen wird, dass „viele R2G-Politiker“ das wollten oder ob die Lüge ist, dass Jugendlichen der „Weg zu Drogen erleichtert“ werden solle. Es sitzen 32 Linken-Abgeordnete im Landtag, die 2014 mit dem Wahlprogramm ihrer Partei um Mandate rangen. In diesem Wahlprogramm steht unter dem Rubrum „Drogenpolitik neu denken“: „Wir wollen die Entkriminalisierung des Drogengebrauchs vorantreiben, um einen effektiven Jugend-, Gesundheits- und Verbraucherschutz zu ermöglichen.“ Und weiter: „Wir stehen für die Einführung von nicht kommerziellen Cannabis-Klubs oder anderer regulierter Abgabeformen für den Cannabis-Konsum.“ Nun könnte man sagen, 32 Landtagsabgeordnete einer Partei seien nicht viel, aber sie stellen die größte der drei Regierungsfraktionen. Man könnte auch sagen, dass was die Linke anstrebt, ist zumindest widersprüchlich, denn es wird auch formuliert: „Wir erachten Aufklärung über Rauschmittel in Schulen ab der 8. Klasse als dringend notwendigen Schritt der Prävention.“ Ist diese Art Drogenpolitikt falsch umrissen, wenn sie zusammengefasst wird zu „nach der Aufklärungsstunde über die Gefahr von Drogen ab in den regulierten Cannabis-Klub“? Jugendliche sind allemal gewitzter als jeder gutmeinende Politiker, wenn es um Lustgewinnn geht. Es muss nicht an die Testkäufe von Jugendlichen eigentlich verbotenem Schnaps erinnert werden.
Der grüne Thüringer Justizminister kündigte an, dass er als Vorsitzender der Justizministerkonferenz das Schwarzfahren straffrei, aber nicht sanktionsfrei stellen wolle. Vor allem Arme müssten als Ersatzstrafe ins Gefängnis. Das grundlegende Argument: es sei ein Unding, „dass Strafjustiz und Strafvollzug mit ihren Ressourcen fortwährend den Preis für die Rationalisierung des öffentlichen Personenverkehrs zu zahlen haben, und zivilrechtliche Ansprüche der Verkehrsunternehmen mit den Mitteln des Strafrechts gesichert werden sollen“. Das liegt nahe beim „die Gewinne werden privatisiert, die Verluste vergesellschaftet“. Letztlich, so der Minister, sei es Sache der Unternehmen, durch Kontrollen möglichst viele Schwarzfahrer auffliegen zu lassen. Wenn zugleich geklagt wird, Gerichte und Staatsanwaltschaften würden mit der Ahndung von Schwarzfahrten ungebührlich belastet und daran gehindert, schwerere Straftaten zu verfolgen, wird indirekt den Verkehrsbetrieben vorgeworfen, sie würden zu erfolgreich kontrollieren. Wenn ein Vorwurf gilt, ist der andere unberechtigt. Man suche sich aus, welcher. Ist die nächste Stufe der Zugrundelegung sozialpolitischer Überlegungen bei der Novellierung des Strafrechts, dass Diebstahl straffrei gestellt wird? Wenn ja, ab welchem Wert?