Mit einem Wisch

Mit einem Wisch haben Linke, SPD und Grüne im Thüringer Landtag den 2. Untersuchungsausschuss im Prinzip abgeräumt. Sie signalisierten, den derzeitigen Datenschutzbeauftragten für eine weitere Amtszeit wählen zu wollen, ohne dass der Ausschuss seinen Abschlussbericht vorgelegt hätte. Der Untersuchungsausschuss 6/2 trägt den langen Namen „Mögliches Fehlverhalten des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit dem Auffinden, der Sicherung, dem Sichten sowie der Räumung der in einem Aktenlager in Immelborn im Juli 2013 aufgefundenen Unterlagen.“ Auf diesen Untersuchungsauftrag einigten sich alle Beteiligten und man sollte meinen, dass das Untersuchungsergebnis hätte irgendwelche Konsequenzen haben sollen.

Nun gibt es aber eine zeitliche Differenz zwischen der im März anstehenden Wahl für weitere sechs Jahre und dem Ende der Legislatur erst im kommenden Jahr. Spätestens im Sommer 2019 hätte der Ausschuss seinen Abschlussbericht und die CDU ihr Minderheitenvotum vorlegen sollen. Nachdem die AfD zu erkennen gegeben hat, mit dem Landesbeauftragten gut zusammengearbeitet zu haben, kann r2g gemeinsam mit der, wie immer im Plenum erklärt wird, „nichtdemokratischen Fraktion“ den Abschlussbericht formulieren. Die Freude darüber wird groß sein. Wetten. Was der Ausschuss 2019 aufdeckt, wird niemanden mehr anheben.

Der CDU mag es darum gegangen sein, eine zweite Amtszeit des 2012 unter schwarz-roter Mehrheit auf SPD-Ticket vom Landtag gewählten Datenschutzbeauftragten begründet zu verhindern. Das Ziel war angesichts der Mehrheitsverhältnisse von Anbeginn auf der anderen Seite des Regenbogens zu suchen. Immerhin war der Weg dahin interesssant. Es sei daran erinnert, dass die Mehrheit im Ausschuss weit vor Abschluss der Beweisaufnahme – der Ausschuss hat im Prinzip Rechte wie ein ordentliches Gericht – einen Zwischenbericht verabredete, was auf Widerstand bei der CDU stieß. Ihr Argument, auch ein Gericht fälle vor dem Ende der Beweisaufnahme kein „Zwischenurteil“ blieb genauso unbeachtet wie der Verweis auf das Untersuchungsausschussgesetz, das vor Abschluss der Beratung über die Abfassung des schriftlichen Berichts eine öffentliche Beweiswürdigung ausschließt. Als Klammerbemerkung: interessant ist, dass anlässlich des Untersuchungsausschusses zur Sohnemann-Affäre des grünen Justizministers die dortige rot-rot-grüne Mehrheit mit einem Gutachten klären lassen will, was mit Bick auf Paragraph 25 des Untersuchungsausschussgesetzes ein Ausschussmitglied im Plenum zum Thema des Ausschusses sagen darf und was nicht.

Die CDU mag ihre Position mit einem eigenen Gutachten stärken, demzufolge der Datenschutzbeauftragte fehlerhaft gehandelt hat, als er mit zwei Bescheiden datenschutzrechtliche Kontrollen in dem Aktenlager ankündigte. Für eine Räumung forderte er vom damaligen CDU-Innenminister Polizisten zur Unterstützung und klagte sie auch ein. Jeder der Bescheide, so das Gutachten sei ein „juristisches Nullum“ und das Vorgehen des Datenschutzbeauftragten folglich ohne rechtliche Grundlage. Das 70-seitige Papier soll im Ausschuss verlesen und so zum Beratungsgegenstand werden. Dass es die Mehrheit zu überzeugen vermag, darf bezweifelt werden. Nur in der Erkenntnistheorie gilt, dass Mehrheiten kein Kriterium der Wahrheitsfindung sind. In der Politik ist das anders. Das weiß auch die CDU.

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