Na klar, auch nach der 100. Plenarsitzung des Thüringer Landtags hat der Freistaat noch einen grünen Justizminister. Mit dem Sonderplenum wollte die CDU die Grundlage dafür legen, dass der Linken-Ministerpräsident den Grünen-Minister entlassen möge. Ein entsprechender Antrag wurde debattiert. Die AfD beantragte, dass sich gleich die ganze Landesregierung auflösen möge. Doch nix dergleichen geschah. Es ereignete sich insofern also nichts Bemerkenswertes.
Bemerkenswert war, dass der Parlamentspräsident in einer kurzen Ansprache auf die Ereignisse vor dem Wohnhaus des AfD-Fraktionschefs in Bornhagen im Eichsfeld einging und noch bemerkenswerter war, dass zwei grüne Abgeordnete aufsprangen und „Freiheit der Kunst“ rufend protestierend den Plenarsaal verließen. Sie mochten nicht hören, dass der von Ihnen gewählte Parlamentspräsident die Aktivitäten gegen den AfD-Landeschef verurteilte: er machte zu Beginn klar, dass er die Positionen des AfDlers ablehne. „Ich halte es aber für einen (sic) unverzichtbares Wesensmerkmal unserer freiheitlichen Demokratie, dass aller politischen Gegensätze zum Trotz Kinder, Partner, Familien, das Eigentum, kurzum die Privatsphäre von Politikern nicht zum Gegenstand der politischen Auseinandersetzung werden. Sippenhaft gibt es nur in totalitären Systemen. Gleiches gilt für das Bestehlen, Abhören, Ausspionieren und Erpressen von politischen Gegnern und ihren Familien. Diese Methoden sind uns aus beiden deutschen Diktaturen nur zu gut bekannt. Sie dienen der Zersetzung dessen, den man nicht mehr als politischen Gegner betrachtet, sondern als Feind ausgemacht hat.“ „Kunst, Kunst, Kunst“, riefen die beiden Damen protestierend und dass es dem Parlamentschef nicht zustünde, zu bemessen, was Kunst sei und was nicht.
Dabei hatte der das gar nicht getan, sondern es jedem einzelnen überlassen, zu bewerten, ob die Inszenierung in Bornhagen „Kunst ist und ob es, den Akteuren um ein würdiges Gedenken an die Opfer des Holocaust geht“. In einer Pressemitteilung hatte er tags zuvor der Inszenierung noch eindeutig abgesprochen Kunst zu sein. Er zeigte sich also durchaus lernfähig. „Bestehlen, Abhören, Ausspionieren und Erpressen“, man muss die Monate andauernde Aktion nicht erst aus ihrem politischen Mäntelchen herausholen, um zu der Überzeugung zu gelangen, dass es sich um Stalking handelt, wenn man so will Polit-Stalking.
In der sich anschließenden Debatte wurden die bislang bekannten Positionen ausgetauscht. Mutmaßung, Unterstellungen, Skandalisierung, hieß es von Rot-Rot-Grün zum Antrag auf Drucksache 6/4744. Die CDU-Fraktion vermochte nicht wirklich Neues vorzubringen. Und wenn, was hätte es ihr genutzt. Die Grünen hatten auf ihrer Landesdelegierzenkonferenz am Wochenenede dem Justizminister ostentativ den Rücken gestärkt. Nicht nur deshalb musste die CDU mit geschlossenen rot-rot-grünen Reihen rechnen. Was bleibt ist der Untersuchungsausschuss 6/3 „Möglicher Amtsmissbrauch“. Und die Hoffnung, dass das nächste Vorkommnis im Verantwortungsbereich des Justizministers nicht auf sich warten lassen wird.