Das Mandat ist frei, oder?

Was darf ein Landtagsabgeordneter in einer Plenarsitzung von sich geben und was nicht? Was begrenzt die parlamentarische Redefreiheit? Artikel 55 der Thüringer Verfassung regelt das grundlegend. Außer verleumderischen Behauptungen darf Er oder Sie im Landtag, in seinen Ausschüssen oder sonst in Ausübung des Mandats eigentlich alles sagen, ohne dass Er oder Sie dafür zur Rechenschaft gezogen werden könnte. R2G hat diese Regelung augenscheinlich aus der Sicht verloren.

Wortmeldungen von CDU-Abgeordneten im 100. Plenum, in dem über den CDU-Antrag beraten wurde, der Linken-Ministerpräsident möge den grünen Justizminister entlassen, hätten das Untersuchungsausschuss-Gesetz verletzt, vermutete der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zur Sohnemann-Affäre noch in der Plenarsitzung. Jetzt beschlossen die Mehrheitsparteien im Untersuchungsausschuss 6/3 ein Papier, das zum Ziel hat, einen externen Gutachter – nicht den Wissenschaftlichen Dienst des Landtages, dem misstraut R2G ja – klären zu lassen, was geht und was nicht. Die Unionsvertreter im Ausschuss beendeten ob des Vorstoßes ihre Mitarbeit in der Sitzung am 28. November. Ein Eklat, kein Zweifel.

Man wolle doch nur „künftigen Rechtsunsicherheiten“ vorbeugen, beteuern die drei Parteien in dem Papier. Darum das Rechtsgutachten. Nur dieser Abschnitt sei beschlossen worden, hieß es. Nichts weiter. Gemeinsam mit der CDU wolle man den Gutachter auswählen und Fragen an ihn formulieren. Erst auf Nachfrage wird angedeutet, gegen welchen Paragraphen des Untersuchungsausschuss-Gesetzes CDU-Parlamentarier hätten verstoßen haben können. Im direkten Gespräch wird auf Paragraph 25 verwiesen, der regelt, dass Mitglieder und Ersatzmitglieder von Untersuchungsausschüssen sich einer öffentlichen Beweiswürdigung enthalten sollen, solange der Abschlussbericht nicht schriftlich abgefasst ist. Aus dem Papier selbst geht das nicht hervor. Es hätte wohl auch nichts an dem schlechten Papier gebessert.

Die Unionsvertreter sehen in dem Vorstoß einen Angriff auf das freie Mandat. Was er auch ist. Auf Seite zwei des Papieres steht zum Beispiel die Frage, wie Kleine Anfragen eines CDU-Abgeordneten und dessen Redebeitrag in der Plenarsitzung am 23. November rechtlich einzuordnen seien. Mit welchen parlamentarischen und rechtlichen Konsequenzen solle reagiert werden, wenn ein Ausschussmitglied „die Grenzen ggf. zulässiger parlamentarischen Initiativen überschreitet“, wird gefragt. Die Richtung ist eindeutig. Deswegen verweigert die CDU die Mitarbeit an dem Vorhaben und Rot-Rot-Grün nimmt übel. Ein Außenstehender soll über Abgeordnete urteilen, was nicht einmal einem Gericht (siehe Artikel 55 Thüringer Verfassung) zugebilligt wird. Bislang urteilen Abgeordnete selbst in Rede und Gegenrede über Sinnhaftigkeit und Angemessenheit der Argumente. Gegebenenfalls mit heftigen Zwischenrufen. Allenfalls greift der Sitzungspräsident ein, wenn parlamentarische Grenzen überschritten werden.

Dass der laufende Untersuchungsausschuss zur Sohnemann-Affäre ein ernsthaftes Hindernis für eine parlamentarische Debatte sei, kann kein ernst gemeintes Argument sein. Im Thüringer Landtag gibt es einen Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“. Dennoch gab es unter anderem am 10. November 2016 eine Aktuelle Stunde zum Thema NSU, beantragt von der SPD-Fraktion. Es sprachen fünf Abgeordnete, die Vorsitzende des 1. Untersuchungsausschusses, vier weitere Mitglieder und der seinerzeitige SPD-Innenminister. Aber vielleicht war das ja etwas ganz anderes, weil es aus der Parlamentsmehrheit heraus beantragt worden ist.

Stalking von politischer Schönheit

Na klar, auch nach der 100. Plenarsitzung des Thüringer Landtags hat der Freistaat noch einen grünen Justizminister. Mit dem Sonderplenum wollte die CDU die Grundlage dafür legen, dass der Linken-Ministerpräsident den Grünen-Minister entlassen möge. Ein entsprechender Antrag wurde debattiert. Die AfD beantragte, dass sich gleich die ganze Landesregierung auflösen möge. Doch nix dergleichen geschah. Es ereignete sich insofern also nichts Bemerkenswertes.

Bemerkenswert war, dass der Parlamentspräsident in einer kurzen Ansprache auf die Ereignisse vor dem Wohnhaus des AfD-Fraktionschefs in Bornhagen im Eichsfeld einging und noch bemerkenswerter war, dass zwei grüne Abgeordnete aufsprangen und „Freiheit der Kunst“ rufend protestierend den Plenarsaal verließen. Sie mochten nicht hören, dass der von Ihnen gewählte Parlamentspräsident die Aktivitäten gegen den AfD-Landeschef verurteilte: er machte zu Beginn klar, dass er die Positionen des AfDlers ablehne. „Ich halte es aber für einen (sic) unverzichtbares Wesensmerkmal unserer freiheitlichen Demokratie, dass aller politischen Gegensätze zum Trotz Kinder, Partner, Familien, das Eigentum, kurzum die Privatsphäre von Politikern nicht zum Gegenstand der politischen Auseinandersetzung werden. Sippenhaft gibt es nur in totalitären Systemen. Gleiches gilt für das Bestehlen, Abhören, Ausspionieren und Erpressen von politischen Gegnern und ihren Familien. Diese Methoden sind uns aus beiden deutschen Diktaturen nur zu gut bekannt. Sie dienen der Zersetzung dessen, den man nicht mehr als politischen Gegner betrachtet, sondern als Feind ausgemacht hat.“ „Kunst, Kunst, Kunst“, riefen die beiden Damen protestierend und dass es dem Parlamentschef nicht zustünde, zu bemessen, was Kunst sei und was nicht.

Dabei hatte der das gar nicht getan, sondern es jedem einzelnen überlassen, zu bewerten, ob die Inszenierung in Bornhagen „Kunst ist und ob es, den Akteuren um ein würdiges Gedenken an die Opfer des Holocaust geht“. In einer Pressemitteilung hatte er tags zuvor der Inszenierung noch eindeutig abgesprochen Kunst zu sein. Er zeigte sich also durchaus lernfähig. „Bestehlen, Abhören, Ausspionieren und Erpressen“, man muss die Monate andauernde Aktion nicht erst aus ihrem politischen Mäntelchen herausholen, um zu der Überzeugung zu gelangen, dass es sich um Stalking handelt, wenn man so will Polit-Stalking.

In der sich anschließenden Debatte wurden die bislang bekannten Positionen ausgetauscht. Mutmaßung, Unterstellungen, Skandalisierung, hieß es von Rot-Rot-Grün zum Antrag auf Drucksache 6/4744. Die CDU-Fraktion vermochte nicht wirklich Neues vorzubringen. Und wenn, was hätte es ihr genutzt. Die Grünen hatten auf ihrer Landesdelegierzenkonferenz am Wochenenede dem Justizminister ostentativ den Rücken gestärkt. Nicht nur deshalb musste die CDU mit geschlossenen rot-rot-grünen Reihen rechnen. Was bleibt ist der Untersuchungsausschuss 6/3 „Möglicher Amtsmissbrauch“. Und die Hoffnung, dass das nächste Vorkommnis im Verantwortungsbereich des Justizministers nicht auf sich warten lassen wird.

Politische Spielerchen

Wer soll eine Aktion – selbst gegen den führenden Vertreter einer ekligen Partei – ungebrochen begrüßen, deren Protagonisten sich an verschiedenen Stellen selbst bezichtigen Nazi-Methorden anzuwenden? Vor dem Wohnhaus des Chefs der Thüringer AfD in Bornhagen wurden Betonklötze platziert, die ein Ableger des Berliner Mahnmals für die ermordeten Juden Europas sein sollen. Schon da möchte man den Kopf schütteln, wenn das Gedenken an sechs Millionen ermordete Juden für politische Spielerchen herhalten muss. Ja, der AfD-Politiker hat das Holocaust -Mahnmal ein Denkmal der Schande genannt, dass die Deutschen sich in das Herz ihrer Hauptstadt gepflanzt hätten. Er ist dafür von allen Seiten als ein politischer Brandstifter verurteilt worden. „Gegen Nazis wenden wir nur Nazimethoden an“, setzte man gegen Vorhaltungen die Aktion erinnere an die Stasi.

Den Aktivisten vom Zentrum für politische Schönheit genügen die symbolischen Stelen nicht. Und so griffen sie zu einer Maßnahme über die selbst mehr debattiert wird, als über ihre beabsichtigte Aussage. Da muss man nicht einmal in Erwägung ziehen, ob es Kunst ist, oder ob das weg kann. Wie man Kunst mit Nazi-Methorden kombinieren könnte, will sich nicht erschließen. Im Prinzip ist das Ganze die Fortsetzung eines Aufmarsches vor dem Wohnhaus des Politikers, der seinerzeit vom Ministerpräsidenten Thüringens abgelehnt wurde. Gegen die Betonklötze in Bornhagen hat der Linke-Politiker nichts einzuwenden. Und so wird es auch ein Problem angemessen abzuschätzen, welche Grenzüberschreitung amüsant sein könnte, welche gerade noch so akzeptabel ist und welche nicht.

Zu den angewendeten (nochmal das eigene Urteil) Nazimethoden gehörte auch eine zehn Monate dauernde Bespitzelung des Politiker und seiner Familie. Sie brachte politisch kaum Bedeutsames ans Tageslicht: dass, obwohl er von sich sagt, Langstreckenläufer zu sein, selten mehr als vier Kilometer joggt, wo er gern Urlaub macht, in welchem Hotel er in Erfurt während der Sitzungswochen des Landtags logiert, wie er zu seinen Schafen ist, wo er Holz hackt. Weitere „Enthüllungen“ werden angedroht. Ein zivilgesellschaftlicher Verfassungsschutz habe das alles herausgefunden. Der sei nötig, weil der richtige Verfasssungsschutz keine menschlichen Quellen unter Rechtsextremen führe – übrigens eine Forderung der Linke und Grünen – und die AfD nicht beobachtet wird. „Merci an das Zentrum für politische Schönheit für diese Aktion .@politicalbeauty #Mahnmal #Höcke“, kichern grüne Damen, deren Empörung man nicht hoch genug veranschlagen kann, hätte sich der richtige Verfassungsschutz derart um einen der Ihren gekümmert. Der AfD-ler kann sich von der künstlerischen Form der Kritik an seinen Worten und Ideen nur befreien, indem er vor dem Nachbau des Mahnmals auf die Knie sinkt und aufrichtig bedauert. Ein wenig Inquisition oder stalinistische Katharsis ist also auch beabsichtigt.

Kein Jamaika in Berlin

So viel Frust war nie. Da erlauben sich doch die Liberalen, drei Tage nach dem eigentlichen Ende der Sondierungen zur ersten Vier-Parteien-Koalition in Deutschland deren Ende herbeizuführen und drei Parteien nehmen übel. Mag ja sein, dass jeder der Sondierer seine Geschichte als die einzig wahrhaftige verbreiten muss – schon aus Selbstachtung. Wenn aber die Zurückgelassenen erklären, man sei einer Einigung nah gewesen und der Liberalen-Chef beim Verlassen der Baden-Württemberg-Vertretung erklärt, binnen vier Wochen intensiver Gespräche sei eine Vertrauensbasis nicht geschaffen worden, dann zeigt das, wie weit die vier Parteien noch voneinander entfernt waren. Da ist es unerheblich auf wie vielen Feldern man sich in den Gesprächen geeinigt hat.

Eine Verständigung selbst in der Frage des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Flüchtlinge habe kurz bevorgestanden, hieß am Tag danach von den Grünen. Sie könnten eigentlich froh sein, dass diese Einigung nun nicht zustande gekommen ist und so ihre Fähigkeit geprüft wird, die Ablehner einer solchen Einigung in den eigenen Reihen am Wochenende auf einer Bundesdelegiertenkonferenz auf eine zu vernachlässigende Zahl zu minimieren. Sogar das Wort Patriotismus kam den Grünen über die Lippen. Nun bleibt nichts, keine grünen Minister, keine grünen parlamentarischen Staatssekretäre, kein grünes Spitzenpersonal in Ministerien. Grüner Frust.

Die Sozialdemokraten wollen nicht Mehrheitsbeschaffer der deutschen Demokratie sein, wie die Fraktionschefin im Bundestag erklärte. Hört sich ein wenig an wie, man wolle nicht Steigbügelhalter für wen auch immer sein. Das kann man ein seltsames Bild von der deutschen Demokratie nennen. Eine Partei, die bei Wahlen nicht stärkste Kraft im Bundestag wird, wird nun mal günstigenfalls Koalitionspartner und wenn die stärkste politische Kraft nicht mit ihr will oder die Zahl ihrer Abgeordneten ohnehin nicht ausreicht, um eine Mehrheit zu formieren, geht’s ab auf die Oppositionsbank. Die SPD könnte sich aussuchen, was sie sein will. Sie meint, auf der Oppostionsbank sich erneuern zu können. Wie weit das gelingen kann, wird ihr vor Augen geführt werden, wenn neu gewählt wird. Ihre Wahlkämpfer werden deutlicher als vor dem 24. September sagen müssen, was die SPD mit den Stimmen der Wähler zu tun gedenkt. Regierung nur, wenn man an deren Spitze stehen kann oder auch Mehrheitsbeschaffer sein für eine andere demokratische Partei? Bisher hat immer nur die AfD gesagt, sie sei für Totalopposition. Die SPD als Nichtregierungsorganisation welch eine Perspektive. Auch einem Ende kann ein Zauber innewohnen.

Wer schickt schon einen Minister weg?

Möchte jemand mit mir eine Wette eingehen? Die CDU-Fraktion kann ihren Antrag auf Drucksache 6/4744 in der der Landtag den Ministerpräsidenten auffordert, den Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz unverzüglich aus seinem Amt zu entlassen, am 23. November einen Tag nach dem Buß- und Bettag nur durch einen Zufall durchbringen. Allgemein formuliert, wenn sie in der Abstimmung eine Stimme mehr aufbietet als die rot-rot-grüne Koalition. Eines ist sicher, die AfD wird freudig mit der Union stimmen. Und r2g wird kämpferisch gestimmt darauf aufmerksam machen, so wie die Union darauf aufmerksam machen wird dass die Stimme des jetzigen SPD-Abgeordneten der 2014 auf Platz 2 der AfD in den Landtag einzog, dem Grünen gegebenenfalls den Posten rettet. Vielleicht nur zeitweise. Wer schickt schon einen Minister in die Wüste, nur weil die Opposition das fordert. Dass die CDU-Fraktion den Ministerpräsidenten daran erinnert, dass gemäß Artikel 70 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen allein dem Ministerpräsidenten die Aufgabe zukommt, Minister zu ernennen und zu entlassen, soll den wohl, daran erinnern, dass von der Verfassung her ihm nicht geboten ist, auf Befindlichkeiten eines Koalitionspartners Rücksicht zu nehmen. Von der politischen Arithmetik her schon. Will heißen, die Grünen selbst müssten zu dem Schluss kommen, mit dem derzeitigen Justizminister Schluss zu machen.

Die ersten Reaktionen der Grünen-Fraktionsspitze ließen derartiges nicht erkennen. „Leider scheint es @cdu_fraktion_th ausschließlich um Skandalisierung nicht um Aufklärung zu gehen. Diese findet umfänglich statt Dank #r2g“, konnte man in einem Tweet lesen. Das muss man bei den Grünen wohl so sehen. Aber einen Skandal muss man nicht skandalisieren.

Doch zu welchem Schluss kommt die Partei mit Blick auf Verantwortlichkeiten, wenn sie in Erwägung zieht, dass im Gefängnis von Gräfentonna Strafgefangene augenscheinlich über Jahre hinweg einen lukrativen Drogenhandelsplatz etabliert haben, dessen Gewinne jeden Kaufmann auf dem freien Markt glücklich gemacht hätten. Dass in der JVA die gebotene Ordnung aufrecht erhalten worden sei, kann angesichts des gemeldeten Ausmaßes bezweifelt werden. Schwerkriminelle schufen sich ein eigenes Biotop. Wollen die Grünen – selbstverständlich nach gründlicher Aufklärung – dafür tatsächlich Verantwortlichkeiten lediglich an den Vollzugsbediensteten festmachen. Wollen die Grünen die Beamten in Suhl-Goldlauter für verantwortlich halten, in deren Schicht ein Schwerkrimineller fliehen konnte? Soll der CDU-Fraktionschef die politische Verantwortung dafür übernehmen, weil er das Thema auf die parlamentarische Ebene hebt und so die rot-rot-grüne Einigkeit auf ihre Festigkeit prüft – eine rethorische Frage, zugegeben.

Aller Anschein spricht dafür, dass ein Minister die politische Verantwortung für das übernehmen sollte, was unter seiner Verantwortung schief läuft. Der Innenminister musste, gemessen an den besonderen Vorkomnissen im Justizministerium, wegen weniger gehen. Und der hatte sich nicht zusätzlich wegen einer Sohnemann-Affäre zu verteidigen. Ein Minister ist der erste und bestbezahlte Mann in seinem Haus. Das muss etwas bedeuten.

Frage und Umfrage

Braucht es eine Ostquote? Bedarf es gewisser, zwingender Verabredungen, um Bürger aus den neuen Ländern im gesamtdeutschen Maßstab entsprechend ihrem Anteil an der deutschen Bevölkerung in staatliche und wirtschaftliche Spitzenpositionen zu bringen, so, wie mancher meint, Frauen hätten das nötig oder sie wollten das. Der Befund: vier der 109 Abteilungsleiter in den Bundesministerien stammen aus Ostdeutschland, wurde eine Frage der Linken im Bundestag von der Bundesregierung beschieden. In den Ministerien der neuen Bundesländer soll weniger als ein Viertel der Abteilungsleiter aus dem Osten stammen. Von 100 der größten ostdeutschen Unternehmen werden 28 von ostdeutschen Chefs geleitet. 78 von 585 Richtern in Ostdeutschland sind ostdeutscher Herkunft, von 336 Bundesrichtern drei. Stellen Sie sich vor, was sich bei einer Lagebespechung aller deutschen Generäle und Adrmirale täte, käme das Kommando „Achtung, Ostdeutsche rechts raustreten!“. Nach 27 Jahren Armee der Einheit. Man könnte annehmen, 27 Jahre nach der Wiedervereinigung ist die Zustandsbeschreibung beunruhigend.

Doch, was schert es den Kriminellen vor einem Amtsgericht oder Landgericht in Sondershausen oder Mühlhausen zu stehen, wenn ein Richter aus Castrop-Rauxel oder ein Senat über ihn zu Gericht sitzt, bei dem nur die Schöffen aus dem Unstrut-Hainich-Kreis kommen. Was schert es den Soldaten im Einsatz, wenn er von einem General aus Cuxhaven befehligt wird? Arbeitet es sich unter einem ostdeutschen Boss leichter? Vollziehen ostdeutsche Spitzenbeamte ostdeutsches Landesrecht anders als ihre Brüder und Schwestern aus dem Westen? Ist die deutsche Einheit erst dann hergestellt, wenn ein Siemens-Chef, aus Elend gebürtig, mit einem international zusammengesetzten Vorstand nach Analyse der Unternehmenszahlen, nach Analyse der Entwicklung auf den Weltmärkten über Fortbestehen oder Aus für Standorte in den neuen Ländern befindet.

Das ganze ist auch kein Problem des „kleinen Mannes“. General, Bundesrichter, Hochschullehrer wird man mit dem Abitur in der Taschen und einem erfolgreichen einschlägigen Studienabschluss und Sitzfleisch. Kann jemanden tatsächlich das Gefühl einer Benachteiligung umtreiben, wenn man auf einer sicheren Planstelle als Landesbedienster gar -Bamter sitzt, als Richter oder Staatsanwalt, oder wenn man einen Professoren-Titel führen kann und doch im Hochschulbetrieb nicht weiter vorankommt, selbst wenn eventuell ein Anderer zum zweiten Mal jenseits des Pensionsalters zum Präsidenten einer Hochschule gewählt wird?

Der Thüringen Monitor 2017 geht auch der Frage nach Benachteiligungen nach. 1032 repräsentativ ausgewählte Thüringer wurden befragt, ob sie sich als Thüringer, als Ostdeutsche, Deutsche oder Europäer identifizieren. Nur 42 Prozent gaben an, sich als Thüringer zu identifizieren, 16 als Ostdeutsche. Unter den Befragten mit Abitur waren es nur 19 beziehungsweise 8 Prozent. Ein Drittel der befragten höheren leitenden Angestellten und Beamten sieht sich als Thüringer nur etwa ein Zehntel als ostdeutsch an. Befragt, ob sie sich wegen ihrer Herkunft je benachteiligt gefühlt hätten, antworteten 59 Prozent der Umfrageteilnehmern „noch nie“. Lediglich zwei Prozent antworteten „andauernd“. 66 Prozent der höheren leitenden Antgestellten und Beamten antworteten „noch nie“. Von den 60 Jahre alten und älteren, die also nicht die längste Zeit im wiederereinten Deutschland leben, gaben 63 Prozent an, sich noch nie als Ostdeutsche benachteiligt gefühlt zu haben.

Ist das Ganze also ein Zeichen ostdeutscher Deprivation wenn es nach der Thüringer Erhebung nicht einmal ein Problem der Eliten zu sein scheint?

Überraschende Erklärung

Dass 100 Jahre Oktoberrevolution noch einmal Anlass zum Streit um die Deutungshoheit geben würden, wer hätte das nicht erwartet. War mehr Anlass zur Hoffnung nach jenem 25. Oktober 1917? Überwog nicht doch das Leid, dass mit dem 70 Jahre dauernden Vollzug einer selbstbehaupteten Volksherrschaft einherging. Wiegen 28 Millionen Kriegstote auf sowjetischer Seite mehr als über 20 Millionen Opfer unter anderem des Großen Terrors, der Kulaken-Verfolgung, des Gulag-Systems auf? Was machte der Stalinismus mit den Menschen, die nicht seine Todesopfer wurden? Kann über Berge von Toten der Weg in eine besserer Welt führen? Wer sich informieren will, mag 20 Jahre nach der Erstausgabe Stéphane Courtois „Schwarzbuch des Kommunismus“ lesen.

Wie viele andere hat der Präsident des Thüringer Landtags seine Sicht auf die Oktoberrevolution und ihre Folgen öffentlich gemacht, in Form einer ihm zustehenden Erklärung. „Die Oktoberrevolution ist der Ausgangspunkt von über 70 Jahren brutaler kommunistischer Diktatur in Russland und der späteren Sowjetunion. Sie setzte sämtlichen Bestrebungen einer Demokratisierung Russlands seit der Abdankung des russischen Zaren ein jähes Ende“, so das Fazit des CDU-Politikers. Dieses Urteil missfällt der Linke-Landeschefin und -Fraktionschefin im Thüringer Landtag, und sie schreibt dem Parlamentspräsidenten auch in Fragen der Geschichtsbetrachtung ein Neutralitätsgebot zu. Weil er das missachtet habe, meint sie dem, „antikommunistischen Duktus eines Konservativen“ entgegentreten zu müssen.

Doch im Prinzip hat der CDU-Mann erklärt, was auch beim letzten Linke-Mitglied Zustimmung finden sollte. Es sei an das erinnert, was einer der Vordenker der Partei schon am 20. April 2013 erklärte: „Die Auflösung der Konstituierenden Versammlung in Petrograd im Januar 1918 durch die bolschewistische Regierung beendete die demokratische Phase der Russischen Revolution von 1917 endgültig und es dauerte 70 Jahre, bis Glasnost den Weg zu einer freien Öffentlichkeit ebnete und wieder demokratische Wahlen abgehalten wurden, die diesen Namen verdienten.“ Soviel zur Hoffnung, die bei ideologisch unverblendeter Betrachtung der geschichtlichen Ereignisse entstehen kann. Lenin entschied sich für die Diktatur, so geht es in dem Vortrag weiter und es werden auch dafür begleitende Umstände angeführt. Die Sicherung de Macht der Bolschewiki war sein Ziel. In die Lage dazu hatte ihn das deutsche Kaiserreich versetzt durch eine Fahrt im verplombten Zug, durch Millionen-Zahlungen an die Bolschewiki. „Diktatorisch wurde die Macht der kommunistischen Partei in Russland letztlich gesichert. Allgemeine Wahlen, verfassungsgebende Versammlungen, Freiheit der Rede und der politischen Organisation führten dagegen in den meisten west- oder zentraleuropäischen Ländern Europas nach 1918 in eine bürgerliche Demokratie“, heißt es weiter. Zur Erinnerung, im Februar 1921 wurde die knapp drei Jahre zuvor gegründete Demokratische Republik Georgien von der Roten Armee besetzt und zwangsweise der Russischen Sowjetrepublik angeschlossen. Soweit zum Thema die Existenz der Sowjetunion habe „den Kapitalismus dazu herausgefordert, sich sozial und demokratisch zu reformieren“. Das erinnert doch an ein Weltbild, wie es vor 1989 gelehrt wurde.

Die Betrachtung der sowjetischen Geschichte brachte den Philosophen von der Rosa-Luxemburg-Stiftung 2013 dazu, als er gebeten wurde, zum Thema „Bruch mit dem Stalinismus als System“ zu sprechen, „den Terminus Stalinismus durch Leninismus zu ersetzen. Dies wäre 1989 innerhalb der damaligen Noch-SED und Noch-Nicht-Partei-des-Demokratischen-Sozialismus unmöglich gewesen. Noch war Lenin ganz anders als Stalin einer dererr, auf die sich diese Partei im Umbruch positiv bezog, neben Marx und Luxemburg, Bebel und den Liebknechts, Kautsky und Bernstein.“ Im Internet-Auftritt der Thüringer Linke kann der Vortrag nachgelesen werden. Da überrascht die Erklärung der Linke-Chefin zum Thema ungemein.

Damals und heute

Wer oder was ist Profumo? Eine Frage, an der ganze Jahrgänge von jungen Leuten verzweifeln dürften, die irgendwas mit Medien studiert haben und sich einem Aufnahmetest an einer Journalistenschule unterziehen müssen. Der Begriff hat nicht irgendwas mit Parfum zu tun, wie man vermuten könnte. Es ist ein Familienname. Der eines Engländers. 1915 geboren, Tory, mit 25 jüngster Unterhausabgeordneter. Mit knapp 48 am Ende der Fahnenstange. Davor kurze Zeit Kriegsminister. Gestolpert ist er, wie Männer so stolpern. John Profumo, angezogen vom Duft einer Frau stolperte darüber, dass er mit ihr außerehlichen Umgang pflegte. Doch nicht das Ding an sich verhagelte ihm alle hochfahrenden Karriere-Pläne, sondern die Tatsache, dass zur gleichen Zeit ein Marine-Attaché der sowjetischen Botschaft mit dem Model Umgang pflegte. Christine Keeler, so der Name, identifizierte wenig später den Russen als Spion. Es folgten die Entblößung der Affäre durch einen dankbaren Labour-Abgeordneten in einer Parlamentsrede, Profumos Dementi eines Fehltritts, ein Untersuchungsausschuss im Unterhaus, das Eingeständis und der Rücktritt 1963.

Wegen solcherart handfesten Verfehlungen – Fremdgehen im Verdacht, möglicherweise ausspioniert worden zu sein, verlor man damals ein politisches Spitzenamt. Das ganze dauerte knapp fünf Monate. Andere Spionageaffären, in deren Zentrum auch der sowjetische KGB stand, erschütterten den MI6 und die britische Politik bis in die Spitze. Das alles kann man bei John le Carré, in spannende Romane verpackt, nachlesen oder in Peter Wrights Buch „Spycatcher“, der als Mitarbeiter des Inlandsgeheimdienstes MI5 darüber aus erster Hand berichtete.

Die Zeiten haben sich geändert. Heute verliert man politische Spitzenposten wegen der Enthüllung, dass man einmal vor vielen Jahren eine junge Frau unangemessen flüchtig mit der Hand am Knie streifte, wie ein enger Vertrauter der britischen Premierministerin im Kabinett oder dass man vor 15 Jahren einer Frau bei einem Dinner eine Hand unangemessen aufs Knie legte, wie der konservative Verteidigungsminister Michael Fallon. Nun hatte der noch andere Probleme, die auch mit zwischenmenschlichen Beziehungen zu tun haben. Der Kommandant eines britischen Atom-U-Bootes musste von Bord, weil er eine Beziehung zu einer 25-jährigen Frau Leutnant, einer direkten Untergebenen, unterhielt und neun andere Besatzungsmitglieder waren bei einem Drogentest positiv aufgefallen. Es kann darüber gegrübelt werden, ob eher das zum Rücktritt geführt hat oder doch die allgegenwärtige Debatte um Sexismus, sexuelle Übergriffe auf Frauen, ihre Berichte über versuchte oder vollendete Vergewaltigungen. Unter dem entsprechenden Hashtag #metoo (Ich auch) findet man bei Twitter in 140 Zeichen Hinweise auf durch ausländisch, südländisch, europäisch aussehende Männer versuchte Vergewaltigungen, Grabsch-Attacken, zotige Bemerkungen und ähnliches.

Es werden aber auch Karikaturen gepostet, in der ein altes Strich-Frauchen einem anderen berichtet, 1956 habe ihr Heinz Rühmann an den Hintern gefasst. „Stimmt das?, fragt die andere. „Nö“, die Antwort. „Klingt aber gut“. Ähnliche Wortmeldungen finden sich zu Hauf und Entrüstung darüber auch. Wann hätte es das nicht gegeben – die Benennung eines Problems und dessen gleichzeitige Karikierung. Einem Kind könnte man nicht erklären, dass die lautstark begrüßte Konsequenz auf sein Fehlverhalten 15 Jahre auf sich warten lässt. Wie „gut“ hatte es da Rainer Brüderle. Seinem Mieder-Statement gegenüber einer jungen Journalistin folgten der Bericht über den Fehltritt nebst Shitstorm im Abstand von nur einem Jahr.