Missbrauch einer Waisen

Der Erfolg hat viele Väter, der Misserfolg ist eine Waise. Wir kennen diesen Spruch. Die 2016 ausgelaufene Brennelementesteuer, für KKW-Betreiber ist die teuerste deutsche Waise. 6,3 Milliarden Euro mussten die Energiekonzerne von 2011 bis 2016 an den Bund abführen, weil die schwarz-gelbe Bundesregierung sich eine Steuer erfand, so wie im Kaiserreich die Schaumweinsteuer erfunden worden war. Mit der sollte das Flottenprogramm von Willem II finanziert werden. Das Kaiserreich wollte einen Platz an der Sonne. Daraus wurde nix. Die Matrosenanzüge, in die die Jungs damals gesteckt wurden, sind aus der Mode. Die Steuer, schon oft erzählt, wird heute noch erhoben. Weil, es gibt verfassungsrechtlich dagegen kein Argument. Die Schaumweinsteuer ist eine Verbrauchsteuer, zu entrichten vom Schaumweintrinker.

 Die Brennelelementesteuer ist keine Verbrauchsteuer, obwohl die Bundesregierung sie als solche ausgegeben hat. In Karlsruhe sieht man das anders. Punkt. Folgt das Studium der schriftlichen Urteilsbegründung. Dann Rückzahlung. Freude schon jetzt bei den Aktionären der Energiekonzerne.
Ratschläge und Gezischle von SPD, Grünen und Linken waren zu erwarten. Die Grünen nennen das Urteil das Ende einer Geisterfahrt. Vom Koalitionspartner heißt es, die sechs Milliarden dürften nicht aus dem laufenden Haushalt gezogen werden. Und die Landesgruppe Ost fragt polemisch: „Was kostet eigentlich eine Kanzlerin, die nur auf Sicht fährt und keinen politischen Kompass hat? 6 Mrd. Euro.“ Dabei hatte die SPD 2010 in der Drucksache 17/2410 beantragt „Brennelementesteuer – Windfall Profits der Atomwirtschaft abschöpfen“. Verwiesen wurde auf die von Rot-Grün eingeleitete „geordnete Beendigung der Stromerzeugung aus Atomenergie“. Verwiesen wurde auf die vervielfachten Kosten für die Lagerung radioaktiver Abfälle und die notwendige Sanierung vorhandener Lagerstätten, auf Stillegungs- und Rückbaukosten von mindestens 7,7 Milliarden Euro. Jährlich ergäben sich für KKW-Betreiber Mitnahmegewinne („windfall profits“) von 3,4 Milliarden  Euro. Die von Union und FDP im Koalitionsvertrag verabredeten Maßnahmen zur Beteiligung der Atomkonzerne an den Kosten reichten nicht aus. Bereits im Jahr zuvor, erinnerte die SPD-Fraktion im Antrag, habe der damalige Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die Einführung einer Steuer auf Kernbrennstoffe verlangt.
 Nun also hat eine Kanzlerin, „die auf Sicht fährt“, die Verantwortung zu tragen. 
Die Linke fordert, die sechs Milliarden Euro aus „der rechtswidrig erklärten Brennelementesteuer jetzt in einen Fonds zur Entsorgung des Atommüll überweisen“. Als wäre es so einfach, zu Unrecht erhobene Steuern zurückzubehalten. Jeder Steuerzahler würde sich darüber freuen. Nun kann man sagen, dass so, wie ein Blick in das Gesetzbuch auch ein Richterspruch die Rechtskenntnis verbessert. Es sollte aber auch daran erinnert werden, dass die Linke noch im November vergangenen Jahres mit ihrem Antrag (DS 18/9124) „Keine Steuerbefreiung für Atomkraftwerke ‒ Die Brennelementesteuer muss bleiben“ im Bundestag scheiterte. „Für die Befristung der Brennelementesteuer gibt es keine plausiblen Gründe“, hieß es darin. Zur Untermauerung verwies die Fraktion unter anderem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Der bescheinigte tatsächlich Konformität zu europäischem Recht. Um das Grundgesetz kümmert sich der Gerichtshof nicht. Es gibt aber kein Steuererfindungsrecht, urteilen dagegen die Karlsruher Richter. Ein plausibler Grund, die Steuer für nichtig zu erklären, wie schmerzhaft auch immer das für den Bundesfinanzminister wird. 

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