Ausgewogen und wohl durchdacht, notwendig und unabweisbar – so verteidigte R2G in fast epischen Redeschlachten im Landtag und in zahllosen anderen öffentlichen Wortmeldungen landauf, landab das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform- und Verwaltungsreform in Thüringen. Vor wenigen Tagen hatte der Innenminister seine erste Ableitung eines ebenfalls wohlüberlegten Experten-Vorschlags über den Neuzuschnitt der Kreise und Kommunen mit überraschenden Änderungen, schwer begründbaren Änderungen vorgelegt und damit Widerspruch bis hin ins Kabinett entfacht. „Pandoras Box ist geöffnet worden“, hieß es griechisch-mythologisch bewandert unter anderem und nicht zustimmungsfähig sei der Plan. Mehr Abgeordnete kündigten an, sich zu verweigern, wenn es kein Änderungen gebe, als die Koalitionsüberzahl über die Opposition ausmacht. Eine Ex-Landrätin im Ministerrang ohne Sitz im Landtag sah die Belange „ihrer“ Kreisstadt nicht ausreichend berücksichtigt. Ein Desaster für Rot-Rot-Grün.
Thüringens Ministerpräsident nennt das verniedlichend „Fehler bei der Kommunikation der Gebietsreform“. Das Kabinett habe erneut beratschlagt – was hat es eigentlich zum Thema vor dem Auftritt des Innenministers ohne Fortune getan? „Es wird sicher im Ergebnis der jetzt anstehenden Beratungen noch Änderungen geben“, kündigte der Regierungschef an. Doch dass Weimar und Gera kreisfrei bleiben, sei Fakt. Ein Kreisgliederungsgesetz soll das ermöglichen. Es werde an die Stelle des Vorschaltgesetzes treten. Das müsste dann ja Ausnahmen von den bislang gesetzlich festgelegten100000 Einwohnern für kreisfreie Städte zulassen. Eine anderen Kreisen und den Kommunen schwer vermittelbar Lex Wimaria würde geschaffen. Kann man das eine Zumutung für einen Landtag nennen, dass er nun korrigieren soll, was er vor Jahresfrist mit den Stimmen von r2g festgeschrieben hat? Oder ist es bloß eine Zumutung für die Abgeordneten der Koalition?
Zumal der Ministerpräsident ankündigt, die Prioritäten von Vorschaltgesetz und nachfolgenden Gliederungsgesetzen auszuhebeln. „Das Vorschaltgesetz setzt für die Entscheidungen über die konkreten Neugliederungsmaßnahmen, die in späteren Gesetzen zu regeln sind, einen Rahmen“, hieß es in der Berichterstattung aus dem Innen- und Kommunalausschuss. Und dem steht ein Linker vor, der Wert darauf legte festzustellen, die Mehrheit im Ausschuss habe das so beschlossen. Nun soll das Gesetz kein Jahr, nachdem es verabschiedet wurde, geschleift werden.
Und damit tun sich neue Fragen auf. Wird es, wenn das Vorschaltgesetz ersetzt wird, eine neue Freiwilligkeitsphase für neue Zusammenschlüsse geben? Wann begänne die, wann endete die? Wäre der gesamte Zeitplan überhaupt noch realistisch? Etwas blumig gesprochen: r2g sitzt auf einer Kreissäge und bangt, ob jemand die Hand in Richtung Schalter ausstreckt, bevor man selbst herunter steigen kann. Ironie bei der Sache, der jemand muss kein CDU-Politiker sein.