Ein sehr angenehmer Kontakt

8000 Seiten Papier für den Untersuchungsausschuss zur Sohnemann-Affäre stehen dafür, dass viele Menschen mit der Frage befasst waren, ob der Sohn des grünen Thüringer Justizministers wegen eines dreimonatige. Auslandsaufenthaltes zu Recht von der Erbringung der eigentlich obligaten Besonderen Leistungsfeststellung vor der Versetzung in die elfte Klasse befreit wurde. Aber vor allem bewegte Frage, ob sein Vater, sein Ministeramt missbrauchend, in den Gang der Dinge eingegriffen hat. Etliche der Beteiligten sind vom UA 6/3 als Zeugen geladen. Manche, wie die Beteiligten von der Edith Stein Schule, haben einen anwaltlichen Beistand. Der hat sich auch  in der 4. Sitzung mit dem CDU-Obmann im Ausschuss ein Juristen-Duell geliefert. Dieses mal erörterten die beiden, ob das unvollständige Verlesen des Zeugnisses rechtswidrig sei. Dass der Lauinger-Sohn in Mathematik gute Leistungen aufwies, war schon in der dritten Ausschusssitzung durch einen Disput zwischen einem CDU-Mitglied und einem Mitglied der Linke ins Protokoll verfrachtet worden. Niemanden erregte das. Ansonsten lieferten die Zeugen von der Erfurter Schule wieder Einblicke, in die Praxis, dass man für eine dreitägige Freistellung ein Formular ausfüllen muss, aber über eine dreimonatige Freistellung für einen Auslandsaufenthalt quasi auf Zuruf entschieden wird. Und dass sich die Verantwortlichen über die gesetzlichen Begleitumstände erst zwei Wochenspäter erkundigten. Nachdem die Pädagogische Konferenz über den mündlichen Antrag der Familie entschieden hat. Bei einer für die Schule in dieser Frage nicht maßgeblichen Stelle – beim Staatlichen Schulamt in Weimar.
Der dort zuständige Referatsleiter berichtete von einer nicht konkreten Anfrage der Schule ohne Namen, ohne Termin, die er allgemein, unter Verweis auf die einschlägigen Regeln beantwortete. Gerade die Anonymität der Anfrage, wurde der Justizminister bei Aufkommen der Sohnemann-Affäre verteidigt – belege die Unvoreingenommenheit der Entscheidung. Entschieden wurde aber vom Schulamt nichts, so hörte es sich im Ausschuss an. Mit einem konkreten Antrag, hätte er die Stein-Schule an das für Schulen in freier Trägerschaft zuständige Referat im Bildungsministerium verwiesen, beschied der Referatsleiter Fragen von Ausschussmitgliedern. In seiner Antwort auf die Anfrage, die er behandelte habe wie unzählige andere allgemeine Anfragen von Schulen oder Eltern, hatte er darauf hingewiesen, dass der Termin für die Reise besser verschoben würde. Zustimmung liest sich anders. Auf wiederholtes Fragen sagte er darüber hinaus, wo es keine konkrete Anfrage gegeben habe, könne es keine Zustimmung gegeben haben. Dennoch wurde sein Schreiben als Zustimmung interpretiert. Der Kontakt mit der Edith Stein Schule sei immer konstruktiv gewesen und sehr angenehm.
Beim bischöflichen Ordinariat, das laut Schuldordnung für Katholische Schulen im Bistum Erfurt bei Freistellungen über 15 Tage hinaus einbezogen werden muss, fragte man an der Stein-Schule nicht nach. Dort hat man auch wenig Erfahrung mit derartigen Vorhaben von Schülern. Nur an einen zweiten, einjährigen Auslandsaufenthalt einer Schülerin konnten sich die Zeugen erinnern. Wer wohl seinerzeit dazu konsultiert wurde?

Hinterlasse einen Kommentar