Wenn die 5 die 1 ist

Ein Blick in die Zukunft: Nach der Änderung der Wahlordnung ist es verboten, zur Bundestagswahl im September Smartphones mit in die Wahlkabine  zu nehmen. Der Wahlvorstand im Wahllokal 72 des Wahlkreises 193 Erfurt Stadt- Weimar-Weimarer Land II hat  angeordnet, dass die Wähler bei Betreten des Wahllokales ihre Smartphones an eine Vertrauensperson abgeben müssen. Sie werden in einem gesonderten Raum deponiert. Aufgrund von Komplikationen – einer hochschwangeren Helferin platzt bei der Stimmabgabe eines hochrangigen Politikers vor Aufregung die Fruchtblase – muss die Vertrauensperson kürzestfristig einspringen, den Wahlvorstand unterstützen und den Raum voller Telefone abschließen. Nach Schließung des Wahllokales um 18.00 Uhr wollten verärgerte Wähler ihre Telefone abholen. Aber wie gesagt, es gab Komplikationen. Die Vertrauensperson vermag nicht mehr, sich daran zu erinnern, warum, auf der Ablage 25, auf der ein altes Nokia liegen sollte, das behauptete zumindest die Wählerin N,  ein Samsung liegt. „Das Samsung ist mir“ ruft aus der zweiten Reihe Wähler P. Aber er hat nur einen Garderoben-Schein in der Hand, der ihn als Besitzer eines Siemens-Telefons auf der 11 ausweist. Er müsse sich gedulden, bis alle Telefone abgeholt worden seien, so die Vertrauensperson. „Der Besitzer des Telefons auf der Ablage 1“, ruft die Vertrauensperson. Sie will  systematisch vorgehen. Eine ältere Dame meldet sich. „Hier ihr Vertu“, sagt der mittlerweile konfuse Wahlhelfer. „Ich hatte ein Apple3″ abgegeben, erwidert die Dame. Zum Vertu meldet sich ein gesetzter Herr mit dem Garderoben-Schein 24. Ich hatte ein Apple 3“, motzt die Dame. Ein Iphone 3 liegt tatsächlich auf Platz 5. Da sollte nach Angabe des Inhabers des dazu gehörigen Garderoben-Scheins aber ein IPhone 7 liegen. „Wenn auf Ablage 1 das Telephon von Nummer 24 liegt, kann ich dann der Dame ein Iphone 3 von Platz 5 geben, wenn sie sagt, sie habe ein Apple 3 abgegeben“, fragt sich der Helfer. „Und wo liegt ein iPhone 7? Ah, ich seh eines auf der 8“ „Auf der 8 liegt mein IPhone 7. ich erkenne es an der roten Schutzhülle“, beharrt  ein Erstwähler, der extra spät in’s Wahllokal ging, damit ihm das Blumenzeremonie erspart bliebe. Da fällt auch der Vertrauensperson auf, dass etwas schief gelaufen sein müsse mit ihrem Ablagesystem. Und sie fragt nach Sinnhaftigkeit des Smartphoneverbots vor der Wahlurne.

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