Ein Hoch auf einen Müller

1870 Jahre dauerte es, bis die Römisch-Katholische Kirche ihren Päpsten, zumindest in Lehr-und Sittenfragen Unfehlbarkeit zuschrieb. Das erledigten das Erste Vatikanischen Konzil am 18. Juli 1870 und Papst Pius IX. Der Papst habe göttlichen Beistand, wurde begründet.
Nur etwas mehr als zwei Jahre dauerte es, bis Thüringens MP in einem privaten Tweet mitteilte: „Aber Parlamente in Deutschland dürfen verfassungswidrige Gesetze nicht beschließen.“ Der Verfassungsminister und die Landtagsverwaltung würden das vor der Beschlussfassung überprüfen, hieß es in einem weiteren Tweet. Will der Regierungschef aus der Mehrheitsposition heraus damit indirekt die Aufsicht über das Parlament beanspruchen?
Nun soll man reichlich  zwei Jahre nicht mit 1870 Jahren auf eine Waage legen, aber die ewige Verfassungskonformität von Gesetzen wäre so etwas wie eine irdische Unfehlbarkeit. Die gibt es nicht. Nicht nur, weil zwar auch Christenmenschen in den Parlamenten sitzen, denen dennoch der göttliche Beistand fehlte, sondern ganz einfach, weil Menschen Fehler unterlaufen. Gerade wenn sie nach Mehrheitsregeln entscheiden. Die Fehler müssen nicht einmal in böser Absicht gemacht werden. Man kann im Gegenteil getrost davon ausgehen, dass Gesetze hierzulande in guter, ja bester Absicht erlassen werden. Auch wenn das die jeweilige Opposition anders sehen mag. Auf Bundes, wie auf Landesebene. Verfassungswidrig war zum Beispiel ein Bundesgesetz, das Erbschaften regeln sollte und mehr Gerechtigkeit beim Vererben von privatem und betrieblichem Vermögen herstellen sollte. Verfassungswidrig war ein Gesetz, das durch Ausspähen von Wohnungen mehr Sicherheit herstellen sollte. Verfassungswidrig war ein Gesetz, das es erlaubt hätte, ein Flugzeug abzuschießen, falls es in terroristischer Absicht in ein vollbesetztes Fußballstadion gesteuert worden wäre. Karlsruhe hat das so verkündet.
In Thüringen waren verfassungswidrige Gesetze weniger ethiklastig. So wurde nach der Wahl von 2014 festgestellt, dass das Thüringer Wahlgesetz in einem Punkt zugleich gegen die Landesverfassung und das Grundgesetz verstößt. Zuvor hatte der Verfassungsgerichtshof nach Klage der Grünen festgestellt, dass das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft von 2010 der Verfassung zuwiderlaufe. Damals führte die SPD, die derzeit den Verfassungsminister stellt, in der Koalition mit der CDU schon das Justiz- und das Bildungsministerium. Erfolgreich wurde in Weimar auch das Polizeiaufgabengesetz von 2008 angegriffen. Nebenbei erwähnt scheiterte der Abgeordnete BR als Fraktionschef aus der Minderheitenposition heraus, nach mündlicher Verhandlung am 1. Dezember 2010 mit einem Antrag der „Exekutive die Grenze zwischen „rechtmäßig“ und „rechtswidrig“ soweit verbindlich aufzeigen, als er deren Handlungs- und Ermessensspielraum beachte.“ Dem Parlament müsse es möglich sein, rechtswidriges Handeln der damals schwarz-roten Regierung zu verhindern. Maßstab für Rechtswidrigkeit können ja wohl nur entgegenstehende Gesetze und letztendlich die Verfassung des Freistaates sein. Man möchte abgewandelt den Müller von Sanssouci zitieren: „Zum Glück gibt es noch einen Verfassungsgerichtshof in Weimar.“

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