Wenn die 5 die 1 ist

Ein Blick in die Zukunft: Nach der Änderung der Wahlordnung ist es verboten, zur Bundestagswahl im September Smartphones mit in die Wahlkabine  zu nehmen. Der Wahlvorstand im Wahllokal 72 des Wahlkreises 193 Erfurt Stadt- Weimar-Weimarer Land II hat  angeordnet, dass die Wähler bei Betreten des Wahllokales ihre Smartphones an eine Vertrauensperson abgeben müssen. Sie werden in einem gesonderten Raum deponiert. Aufgrund von Komplikationen – einer hochschwangeren Helferin platzt bei der Stimmabgabe eines hochrangigen Politikers vor Aufregung die Fruchtblase – muss die Vertrauensperson kürzestfristig einspringen, den Wahlvorstand unterstützen und den Raum voller Telefone abschließen. Nach Schließung des Wahllokales um 18.00 Uhr wollten verärgerte Wähler ihre Telefone abholen. Aber wie gesagt, es gab Komplikationen. Die Vertrauensperson vermag nicht mehr, sich daran zu erinnern, warum, auf der Ablage 25, auf der ein altes Nokia liegen sollte, das behauptete zumindest die Wählerin N,  ein Samsung liegt. „Das Samsung ist mir“ ruft aus der zweiten Reihe Wähler P. Aber er hat nur einen Garderoben-Schein in der Hand, der ihn als Besitzer eines Siemens-Telefons auf der 11 ausweist. Er müsse sich gedulden, bis alle Telefone abgeholt worden seien, so die Vertrauensperson. „Der Besitzer des Telefons auf der Ablage 1“, ruft die Vertrauensperson. Sie will  systematisch vorgehen. Eine ältere Dame meldet sich. „Hier ihr Vertu“, sagt der mittlerweile konfuse Wahlhelfer. „Ich hatte ein Apple3″ abgegeben, erwidert die Dame. Zum Vertu meldet sich ein gesetzter Herr mit dem Garderoben-Schein 24. Ich hatte ein Apple 3“, motzt die Dame. Ein Iphone 3 liegt tatsächlich auf Platz 5. Da sollte nach Angabe des Inhabers des dazu gehörigen Garderoben-Scheins aber ein IPhone 7 liegen. „Wenn auf Ablage 1 das Telephon von Nummer 24 liegt, kann ich dann der Dame ein Iphone 3 von Platz 5 geben, wenn sie sagt, sie habe ein Apple 3 abgegeben“, fragt sich der Helfer. „Und wo liegt ein iPhone 7? Ah, ich seh eines auf der 8“ „Auf der 8 liegt mein IPhone 7. ich erkenne es an der roten Schutzhülle“, beharrt  ein Erstwähler, der extra spät in’s Wahllokal ging, damit ihm das Blumenzeremonie erspart bliebe. Da fällt auch der Vertrauensperson auf, dass etwas schief gelaufen sein müsse mit ihrem Ablagesystem. Und sie fragt nach Sinnhaftigkeit des Smartphoneverbots vor der Wahlurne.

In 8000 Seiten versteckt

Ein Zehntklässler an einem Erfurter Gymnasium will eine gewisse Zeit im Ausland verbringen. Zuerst wird er von der in Thüringen vor der Versetzung nach Klasse Elf obligaten „Besonderen Leistungsfeststellung“ nach Rückkehr befreit. Dann wird diese Befreiung zurückgenommen. Der Vater interveniert. Der Junge muss die Prüfung nicht absolvieren. Die Sache wird publik – der Vater ist der Justizminister (Grüne). Es kümmern sich nach bisherigem Kenntnisstand die Staatskanzlei (geführt von einem Linke-Minister), die Bildungsministerin (Linke) persönlich und diverse Helferlein des Ministers um Klärung im Sinne der Familie. Weil so etwas selbst in Thüringen bekannt wird, hat der Freistaat seine Sohnemann-Affäre und R2g ein Problem. 
Die oppositionelle CDU bekommt ihren Untersuchungsausschuss, der feststellen soll, ob Amtsmissbrauch vorliegt. Nicht nur der Minister selbst auch die Landesregierung hat sich bei der Aufklärung ein wenig verheddert. Als der Ausschuss die einschlägigen Unterlagen beiziehen will, heißt es erst aus der Staatskanzlei „Nein“. Der Schutz der persönlichen Daten Dritter gebiete das. Dann doch „Ja“. Dann werden die Unterlagen zusammengetragen und in anfänglich 19 Ordnern dem Untersuchungsausschuss bereit gestellt. Anfangs ohne Inhaltsverzeichnis, ohne Paginierung. Später werden neun Ordner nachgereicht. Die Mitglieder des Ausschusses vertiefen sich in das Studium des Konvoluts. Wenn sich Landesregierung und zuständige Behörden mit so einer Sache beschäftigen und darüber austauschen kommen wie viele Seiten beschriebenen Papiers zusammen? 8000. In der zweiten, der monatlich terminierten Sitzungen trat der Ausschuss jetzt in die Beweisaufnahme ein. Befragt wurden der Leiter der Schulabteilung des Bischöflichen Ordinariats – die Schule ist in seiner Trägerschaft, der Schulleiter, der Oberstufenkoordinator und die seinerzeitige Klassenlehrerin des Sohnemanns. Zunächst sollte nur die Authentizität der übergebenen Unterlagen geklärt werden. 
In der Vernehmung tat sich Überraschendes. Überraschung 1: der CDU-Obmann im Ausschuss führt den bischöflichen Abteilungsleiter jenseits der Grenzen seiner Aussagefähigkeiten. Mit eigentlich banalen Fragen. Zum Beispiel nach einer Aktenordnung im Bischöflichen Amt – die gibt es nach Auskunft nicht. Die Schulabteilung ist klein, nur mit wenigen Leuten besetzt. Wenn nötig wird ein neuer Aktenordner hergenommen, es wird abgeheftet und neben andere Ordner in ein Regal gestellt. Der fragende Jurist. scheint konsterniert. Noch konsternierter ist er, als er die Provenienz eines einzelnen wichtigen Blattes klären möchte und im Zuge der Befragung auf Widersprüchliches im Schriftverkehr und der mündlichen Beschreibung dessen stößt, was in den Akten ist, die vom Bischöflichen Amt bereitgestellt wurden. Der Rechtsbeistand meint verschiedentlich, dem Abteilungsleiter beispringen zu müssen. Der CDU-Obmann bedankt sich spitz für das Fachgespräch unter Juristen, aber der Abteilungsleiter sei der Zeuge und solle sprechen.
Das gibt dem Ausschussvorsitzenden (Linke) Gelegenheit, für Überraschung 2 zu sorgen. Er ist ersichtlich bemüht, dem Zeugen auch beizuspringen, was nicht seines Amtes ist, denn der hat ja bereits einen Rechtsbeistand neben sich sitzen. Dass die Koalitionsvertreter im Ausschuss Schärfe aus der Befragung nehmen wollen, versteht sich von selbst.
Überraschung 3: Die Klassenkonferenz beriet die pädagogischen Aspekte des Fernbleibens vom Unterricht hier,  ohne den zeitlichen Rahmen des Auslandsaufenthaltes des Minister-Sohnes zu kennen. Keiner der Lehrer fragte nach, wie lange der Schüler im Ausland sein würde. Keiner machte darauf aufmerksam, dass es neben den pädagogischen Aspekten noch rechtliche Vorschriften für die Versetzung ohne Teilnahme an der „Besonderen Leistungsfeststellung“ gibt. Warum das so war, ist nicht Gegenstand der Beweiserhebung in der zweiten Ausschusssitzung. Vielleicht wird ja noch danach gefragt.
Bei der Befragung der drei weitern Zeugen musste der vom Bischöflichen Amt gestellte Rechtsbeistand nicht eingreifen

Alles war schon da

Manchmal sind Parteien selbstvergessen. Manchmal aus gutem Grund. Besonders in Wahlkampfzeiten ist das zu beobachten, wenn den Wählern Neues präsentiert werden muss. Die SPD hat sich einen Spitzenkandidaten verordnet, der erst noch mit den Insignien ausgestattet werden muss und dem schon die Herzen zufliegen. Nach jedem öffentlichen Auftritt. Die Mitgliederzahlen steigen, die Umfragewerte ebenso. Manche Erhebungen sehen die SPD, die sich schon das Etikett 20-Prozent-Partei erarbeitet hat, vor der Union. R2G ist machbar, heißt es aus Teilen der Linken, aber auch R2G sei keine Option für die Bundestagswahl im September. 
Martin Schulz füllt Säle und befeuert die politische Debatte. Mal erwärmt er die Herzen mit emotionaler Zuwendung zu einer Verkäuferin aus Essen, diskutiert die Frage des Mindestlohns und merkt nicht, dass eine Frau, die mit 24 Stunden Wochenarbeitszeit und etwa 1500 Euro Netto fast das doppelte des Mindestlohns bezieht. Dass man mit 1500 Euro keine großen Sprünge machen kann ist aber unbestritten.
Jetzt entdeckte er den 50-jährigen Arbeitnehmer, 36 Jahre in ein und demselben Betrieb, der Angst vor sozialem Abstieg bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit hat. Eine begründete Angst. Schulz verspricht, sich der Sache anzunehmen, etwas zu ändern und die Sozialdemokratie jubelt. „Niemand, der sein Leben lang rentenversichert war und über viele Jahrzehnte gearbeitet hat, darf im Rentenalter auf Sozialhilfeniveau kommen, nur weil er unverschuldet arbeitslos war oder in den Niedriglohnsektor gedrückt wurde.“ Den Satz hätte Schulz gesprochen haben können. aber er ist fünf Jahre alt, stammt vom Juli 2012, von Sigmar Gabriel, der 2017 lieber Außenminister werden wollte als Kanzlerkandidat und der nie erfahren wird, was geschehen wäre, hätte es solche Sätze in diesem Jahr wiederholt. „Die Ausweitung des Niedriglohnsektors war falsch“. Die SPD müsse nach der Agenda 2010 über eine „Agenda 2020“ reden. Auch dieser Satz stammt von Gabriel. Ihm wie seiner Partei haben die Erkenntnisse nichts genutzt. 
Dass die,Agenda 2010 nachgebessert werden müsse, sagte er mindestens noch einmal seiner Partei im Mai vergangenen Jahres. „Wir müssen uns fragen, ob wir den Gerechtigkeitshunger unserer Zeit ausreichend begreifen“. Die Zielvorgabe hat nichts weiter bewirkt, als dass Gabriel einem anderen Platz machte, dem man jetzt zuschreibt, er sage Überraschendes, Inspirierendes auf authentische Art. Dabei war alles schon da. 

Ein Hoch auf einen Müller

1870 Jahre dauerte es, bis die Römisch-Katholische Kirche ihren Päpsten, zumindest in Lehr-und Sittenfragen Unfehlbarkeit zuschrieb. Das erledigten das Erste Vatikanischen Konzil am 18. Juli 1870 und Papst Pius IX. Der Papst habe göttlichen Beistand, wurde begründet.
Nur etwas mehr als zwei Jahre dauerte es, bis Thüringens MP in einem privaten Tweet mitteilte: „Aber Parlamente in Deutschland dürfen verfassungswidrige Gesetze nicht beschließen.“ Der Verfassungsminister und die Landtagsverwaltung würden das vor der Beschlussfassung überprüfen, hieß es in einem weiteren Tweet. Will der Regierungschef aus der Mehrheitsposition heraus damit indirekt die Aufsicht über das Parlament beanspruchen?
Nun soll man reichlich  zwei Jahre nicht mit 1870 Jahren auf eine Waage legen, aber die ewige Verfassungskonformität von Gesetzen wäre so etwas wie eine irdische Unfehlbarkeit. Die gibt es nicht. Nicht nur, weil zwar auch Christenmenschen in den Parlamenten sitzen, denen dennoch der göttliche Beistand fehlte, sondern ganz einfach, weil Menschen Fehler unterlaufen. Gerade wenn sie nach Mehrheitsregeln entscheiden. Die Fehler müssen nicht einmal in böser Absicht gemacht werden. Man kann im Gegenteil getrost davon ausgehen, dass Gesetze hierzulande in guter, ja bester Absicht erlassen werden. Auch wenn das die jeweilige Opposition anders sehen mag. Auf Bundes, wie auf Landesebene. Verfassungswidrig war zum Beispiel ein Bundesgesetz, das Erbschaften regeln sollte und mehr Gerechtigkeit beim Vererben von privatem und betrieblichem Vermögen herstellen sollte. Verfassungswidrig war ein Gesetz, das durch Ausspähen von Wohnungen mehr Sicherheit herstellen sollte. Verfassungswidrig war ein Gesetz, das es erlaubt hätte, ein Flugzeug abzuschießen, falls es in terroristischer Absicht in ein vollbesetztes Fußballstadion gesteuert worden wäre. Karlsruhe hat das so verkündet.
In Thüringen waren verfassungswidrige Gesetze weniger ethiklastig. So wurde nach der Wahl von 2014 festgestellt, dass das Thüringer Wahlgesetz in einem Punkt zugleich gegen die Landesverfassung und das Grundgesetz verstößt. Zuvor hatte der Verfassungsgerichtshof nach Klage der Grünen festgestellt, dass das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft von 2010 der Verfassung zuwiderlaufe. Damals führte die SPD, die derzeit den Verfassungsminister stellt, in der Koalition mit der CDU schon das Justiz- und das Bildungsministerium. Erfolgreich wurde in Weimar auch das Polizeiaufgabengesetz von 2008 angegriffen. Nebenbei erwähnt scheiterte der Abgeordnete BR als Fraktionschef aus der Minderheitenposition heraus, nach mündlicher Verhandlung am 1. Dezember 2010 mit einem Antrag der „Exekutive die Grenze zwischen „rechtmäßig“ und „rechtswidrig“ soweit verbindlich aufzeigen, als er deren Handlungs- und Ermessensspielraum beachte.“ Dem Parlament müsse es möglich sein, rechtswidriges Handeln der damals schwarz-roten Regierung zu verhindern. Maßstab für Rechtswidrigkeit können ja wohl nur entgegenstehende Gesetze und letztendlich die Verfassung des Freistaates sein. Man möchte abgewandelt den Müller von Sanssouci zitieren: „Zum Glück gibt es noch einen Verfassungsgerichtshof in Weimar.“

Unter der Narrenkappe

Es ist für uns eine Zeit angekommen, da Menschen sich in zunehmender Zahl Narrenkappen auf den Kopf stülpen. Mancher meint, so würden alle Menschen gleicher. Selbst Politiker  machen mit,  die den Rest des Jahres im Ruf stehen, sie gingen zum Lachen in den Keller. Und manche reisen Parteifreunden an abgelegene Orte hinterher, an denen sich Politiker anderer Parteien – auch mit Narrenkappe – traditionell unter das Volk mischen werden. Dann knippsen sie sich dort mit Narrenkappe vorm Spiegel und platzieren die Fotos im Internet. „Schaut auf mich“, soll das wohl heißen, „ich kann auch Narr!“ Das muss wichtig sein, sonst würden solche Bilder nicht immer und immer wieder gepostet. Manches  wird von Leuten aus der zweiten oder dritten Reihe mit Sprüchen versehen wie: „Unser MP kann wirklich alles tragen“. Ob es Ironie ist, ob es Ernst ist, wer kann das sagen? Dem derart Gepriesenen gefällt das auf alle Fälle. Er wird derzeit ja sogar vom größeren Koalitionspartner gezauselt. So retweetet er die Eloge. Dieser Teil des Internets hätte Väterchen Stalin wohl gefallen. 
Der schönere  Teil der Geschichte aber ist, dass der Bundestagsabgeordnete GG in einen Orden – wohl den unter Narren prominentesten – aufgenommen wurde. Wie beachtenswert das ist, zeigt der Wunsch des neuen Ritters, dass es nicht weitere 100 Jahre dauern möge, bis  ein weiterer Linker aufgenomen  werde. Es gab viel Beifall – für politische Statements – und auch Gelächter – für Schmonzetten aus dem Leben eines Anwalts in der Rede aus dem Käfig. GG  hat die Sympathien erobert, keine Frage. Wer aber hat ihm  dazu geraten, einen vorgeblichen Witz über sich zu kolportieren, in dem er seine schwierige Lage als PDS-Mitbegründer zum  Beginn der 90er Jahre persiflierte. Am Müggelsee stehend, so geht der Witz in aller Kürze, seine Glaubwürdigkeit als Politiker in Frage stellend, habe er Jesus um ein Wunder gebeten. Der forderte ihn auf, über das Wasser zu gehen. Kommentar der Umstehenden und Pointe: „Was denn, schwimmen kann er auch nicht?“
Der Witz wurde schon 1990 in der Erfurter „Hohen Lilie“ erzählt, während des langen Wartens auf ein Interview,  von einem Mainzer Journalisten. Nur war nicht GG Ziel des Spotts, sondern der damalige Kanzler, der ja zuvor auch mal Regierungschef in Mainz war,  und der gerade auf den Domstufen eine Rede gehalten hatte, die als Versprechen blühender Landschaften im Osten Deutschlands in die Geschichte eingehen sollte. Der dabei stehende Kanzlersprecher machte ein säuerliches Gesicht. Irgendwie hatte der Schöpfer des Witzes ein Gefühl für Größe. Dass der Kanzler über das Wasser gehen würde, wurde in der ursprünglichen Variante per Plakat an einem Baum am See Genezareth bekannt gemacht. Jesus wurde in dem Kanzlerwitz nicht bemüht. 

Am Tag der Wahl

Was tut ein Mann, wenn er steht? Er steht. Er läuft nicht herum, er muss nicht einmal etwas sagen. Nur stehen, wie ein Denkmal. Er kann aber durchaus etwas darstellen, wie so gesagt wird. Was tut ein Mann, wenn er für etwas steht anderes, als stehen? 
Die Linke warb noch am Tag der Wahl des 16. Bundespräsidenten wie in den Wochen zuvor, ihr Kandidat stehe für soziale Gerechtigkeit von der der Kanzlerkandidat der SPD nur spreche. Und auch der Kandidat selbst wies unmittelbar vor der Bundesversammlung noch einmal auf diesen vermeintlichen Unterschied hin. Es ist nicht zu übersehen, da wurde die Bundespräsidentenwahl mit der Bundestagswahl vermengt, die aber erst im September stattfinden wird. 
Schon die Vergleichsebene ist nicht stimmig – hier das Schloss Bellevue, da das Bundeskanzleramt. Und auch die Frage, wie viel soziale Gerechtigkeit mit den durchaus beachtlichen Werken des Armutsforschers Butterwegge geschaffen worden sei, könnte nicht zur Zufriedenheit der Betroffenen beantwortet werden. Man habe einen Kandidaten mit einem Thema präsentieren wollen, hieß es von der Linken im Reichstag. Während der Suche nach einem eigenen Kandidaten hatte die Partei dem Mehrheitskandidaten von SPD, Union, Grünen und auch FDP schon das Thema soziale Ungerechtigkeit angeheftet. Steinmeier stehe als seinerzeitiger Kanzleramtschef Gerhard Schröders dafür, weil er zu den maßgeblichen Architekten der Agenda 2010 gehöre. So begründeten linke Spitzenpolitiker, ihn nicht als eigenen Kandidaten ansehen zu können. Am Tag der Wahl hieß es noch einmal, Solidarität sei das Zeichen, das gesetzt werden solle. Da drängt sich schon die Frage auf,  ob es nicht solidarisch ist, wenn die, die Steuern abführen damit den Anspruch auf die verfassungsrechtlich und gesetzlich begründete Alimentierung finanzieren. In welcher Höhe Hartz IV anzusetzen sei, um als angemessen zu gelten, darüber kann diskutiert werden. Wie wenig es sein sollte, um dem Anspruch, zu fördern und zu fordern noch gerecht zu werden, und um aus den einschlägigen Bestimmungen keine soziale Hängematte werden zu lassen, darüber kann gestritten werden. Keiner soll jedoch versuchen, den Eindruck zu erwecken,  die Gemeinschaft der Steuerzahler sei nicht solidarisch.
Seien wir gespannt, wann die Linke dem neuen Bundespräsidenten, der nicht ihr Kandidat war, das erste mal „voll inhaltlich“ zustimmt. 

 Von Plänen, Umfragen und Zweifeln

Von Brecht stammt das Lied  von der Unzulänglichkeit. Aus der zweiten Stophe werden gern die folgenden Verse zitiert: „Ja, mach nur einen Plan!

Sei nur ein großes Licht!

Und mach dann noch ’nen zweiten Plan

Gehn tun sie beide nicht.“
Wie man jetzt hören konnte, hat das Thüringer Innenministerium sich an Brechts Empfehlung gehalten und gleich zwei Meinungsumfragen zur Verwaltungs- und Gebietsreform bestellt, für die es  im Auftrag der R2G-Koalition mit dem Slogan wirbt: „Gegen diese Reform kann man nicht sein“. Offenbar glaubt selbst das Ministerium seinem gekauften Werbespruch nicht so recht.  Weil, wenn „man“ nicht gegen die Reform sein kann, müsste „mans“ Meinung nicht ausgeforscht werden. „Man“ wäre ja dafür. Doch scheint nach wie vor „mans“ Meinung mit mehrheitlich ablehnend zutreffend umschrieben zu sein. Gewiss haben zu wenig Thüringer den Werbespruch verinnerlicht, deshalb soll – clever, clever – der ersten erfolglosen Werbekampagne eine zweite, wie das Innenministerium zitiert wird, Informationskampagne hinterhergeschoben werden. Und für die ließ das Ministerium 2000 Thüringer befragen, von zwei Meinungsforschungsinstituten. Schon ist politischer Streit entbrannt, weil das Ministerium mit den Ergebnissen hinter dem Berg hält. Die Erkenntnisse sollen in Gesetzentwürfe einfließen, wird begründet. Was nicht nachvollziehbar scheint. Was hindert den Minister daran, breite Zustimmung zu dem Vorhaben zu publizieren? Das wäre doch der schlagende Beweis dafür, dass r2g bei seinem wichtigsten politischen Vorhaben zur Umgestaltung des Freistaates auf dem richtigen Weg ist. „Geheimniskrämerei“,  wird aus der CDU-Landtagsfraktion kritisiert. Vielleicht ist alles viel einfacher. vielleicht gilt einfach die Volksweisheit „Ein Mann mit einer Uhr, weiß stets die Zeit. Ein Mann mit zwei Uhren ist stets im Zweifel.“

Freiheit der Lehre oder Freiheit von Lehre?

Erfurter Studierenden soll die Freiheit der Lehre  beschnitten werden. Zumindest laut Wortmeldungen aus der rot-rot-grünen Koalition, die 2015 die Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen für obsolet erklärt hatte. Nun an der Erfurter Uni Kommando zurück. Und das kommt so: Sechs Mitglieder des Senats haben dafür gestimmt, dass Studenten wieder nachweislich das tun sollen, wofür sie sich an der Universität immatrikuliert haben, studieren, mithin an Lehrveranstaltungen teilnehmen. Sieben Senatsmitglieder enthielten sich der Stimme. 
Die Mehrzahl der Studierenden empfand bei einer vorgelagerten Abstimmung auf dem Campus offenbar den drohenden Eingriff in ihre Lebensqualität entweder nicht für übermäßig unerträglich oder die Abstimmung darüber, ob sie das Mindestpensum an Studium absolvieren sollten oder nicht als schlichtweg nicht erregend. „Eine verpflichtende Teilnahme der Studierenden an Lehrveranstaltungen darf als Voraussetzung für die Zulassung zu Prüfungen nicht geregelt werden“, stand als Kompromissvorschlag zur Abstimmung. Anwesenheitspflicht sollte demnach nur bei Exkursion, Sprachkursen, Praktika, Projektgruppenarbeit, praktischen Übungen oder vergleichbaren Lehrveranstaltungen gelten.Von 5715 Studenten und Studentinnen beteiligten sich lediglich 1208 an der vom Studierendenrat organisierten Gewissenserforschung. 71,25 Prozent der Teilnehmer meinten, ihr Studium besser selbst organisieren zu  können. Sie lehnten den Kompromissvorschlag ab. Fällt nur mir dabei der Sinnspruch ein, dass man Frösche besser nicht danach fragt, ob ihr Teich trockengelegt werden soll?
„Nicht nur Krankheit, Ehrenamt, Elternschaft, Erwerbstätigkeit, Pflege  oder andere Verpflichtungen lassen gegebenenfalls Fehlstunden anfallen“, begründeten die Studierenden in einem offenen Brief an die Universitätsleitung ihre Ablehnung. Danach argumentierten sie mit selbstbestimmtem Lernen und der Eigenverantwortlichkeit der Studierenden, die zum Idealbild emanzipierter Studierender gehörten. Universitäre Lehre könne nicht auf Zwang aufbauen. Eine schöne mentale Vorbereitung auf dem Weg in die zwangsfreie Arbeitswelt
In dem Brief las man nichts davon dass Studierende mit ihrem Anspruch auch scheitern können, sich komplexe Wissensinhalte in Eigenregie aneignen zu können, und dass Wissen nur diskursiv vermittelt werden kann, wenn dem Hochschullehrer gut vorbereitete Diskussionspartner gegenübersitzen. Dabei klagen Hochschullehrer über ein steigende Zahl junger Menschen, die mit fehlenden Grundlagenkompetenzen für Sprache und Mathematik in die Hörsäle kommen. Diese notwendigen Kenntnisse, so eine Studie der Konrad Adenauer Stiftung, gelten immer weniger als Elementartechniken in der schulischen Bildung. Auch renommierte Hochschulen erteilten darum mittlerweile Brückenkurse in Mathematik – in zunehmendem Maße auch ein Erfordernis bei den Geisteswissenschaften – und nachholenden Schulunterricht wie Schreibberatung und Texterfassung und -Verständnis, heißt es. Und das bei einer steig den Zahl von Schülern mit gutem Abiturzeugnis.Etwas mehr als ein Drittel der an Universitäten Studierenden fühlt sich dennoch mit dem Wissenserwerb überfordert, während nur 13 Prozent sich unterfordert fühlen, stellte der 12. Studierendensurvey fest. 25 Prozent der Unternehmen, die sich von Hochschulabsolventen mit Bachelor- oder Masterabschluss in der Probezeit trennten, gäben als Hauptgrund an, den Absolventen mangele es an der Fähigkeit, ihre theoretischen Kenntnisse in die Berufspraxis umzusetzen. Ist angesichts dessen die unabdingbare Forderung nach selbstständigem, eigenverantwortlichem Lernen fern von Powerpoints präsentierenden, besserwisserischen Professoren nachvollziehbar? Freiheit der Lehre sollte nicht mit Freiheit von Lehre verwechselt werden.