Manchmal wünscht man sich, dass im Parlament bestimmte Sätze nicht gesprochen worden wären. Heute war so ein Tag.
Und wieder kam der Satz von der Parlamentarischen Geschäftsführerin der Grünen. Die meinte, unbedingt einen AfD-Abgeordneten über die parlamentarischen Abläufe belehren zu müssen. Er hatte in seiner Rede unter anderem dazu aufgerufen, für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses zur Sohnemann-Affäre zu stimmen. Die Grüne hob zu Beginn ihrer Rede zum vernichtend gemeinten Urteil an, der Afd-Mann wisse nicht Bescheid, wenn er dazu auffordere „irgendetwas zuzustimmen, was gar nicht abgestimmt wird.“ Die Abgeordnete zitierte noch den Erich Kästner-Spruch vom Kakao und vom Kakao nicht trinken und vom tief Sinken.
Schade nur, dass die Parlamentarische Geschäftsführerin irrte. Es wurde über den AfD-Antrag „Möglichen Amtsmissbrauch der Thüringr Landesregierung beenden“ abgestimmt. Der wurde abgelehnt. Danach verfuhr der Landtag nach dem Thüringer Untersuchungsausschuss-Gesetz, das im Paragraph 2 regelt: „Ein Untersuchungsausschuss wird auf Antrag durch Beschluss des Landtags eingesetzt.“
In einer Replik reagierte der AfD-ler genüsslich, die Grüne kenne sich wohl bei Erich Kästner aus aber nicht in den Geschäften des Landtages. Hätte sich doch die Grüne bloß nicht zur Belehrerin aufgeschwungen.
So verschaffte sie dem der Unwissenheit Geziehenen einen billigen Sieg auf offener parlamentarischer Szene.