Lautes Diskutieren

Für gewöhnlich wird dem EU-Europäer der europäische Gedanke nahegebracht, indem darauf verwiesen wird, wie gut alles werde, wenn, unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips, erst alle Aspekte der Politik in den Mitgliedsstaaten vergemeinschaftet seien. Jüngstes Beispiel der Vorschlag aus Paris für eine EU-Armee und ein Gemeinschafts-Budget. Welcher gemeinsamen Außenpolitik der Mitgliedsstaaten die Armee dienen soll und wer über ihren Einsatz im erforderlichen Fall rasch befindet, darüber wurde wenig gesagt. Es gibt aber auch Herzblutthemen, da deutet sich – unausgesprochen – Widerstand an, weil offenbar nicht alles besser werden könnte. Die Asylpolitik ist so ein Herzblutthema. Einer der drei Kandidaten für den Vorsitz der CDU bekommt das derzeit zu spüren.

Er machte darauf aufmerksam, vor einer endgültigen Verabredung zu einem gemeinsamen Asylsystem innerhalb der EU könnte es nötig sein, das Asylrecht im deutschen Grundgesetz mit einem Gesetzesvorbehalt zu versehen. Aus einem einklagbaren Individualrecht würde ein Recht mit institutioneller Garantie. Auch einklagbar. Und dann beharrt er nach all dem Furor über seine Wortmeldung noch darauf, dass sich auch das deutsche Asylrecht ändern werde. Aus seinem Hinweis, darüber werde in Deutschland zu reden sein, wurde, „der will das Asylrecht schleifen“. Vier Ausrufezeichen dahinter. Selten wurde einem Kandidaten für ein politisches Spitzenamt so viel Macht zugeschrieben, in der Absicht, ihn zu verhindern. Als gäbe es nicht vor der Neuformulierung des Asylartikels 16a im Grundgesetz zwei schwer zu knackende Sperren – eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag und eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundesrat wären dafür nötig. Die müsste man nach jahrelanger Denatte erst einmal zusammenbekommen.

Andere EU-Staaten haben diese Gesetzesvorbehalte für die Asylgewährung bereits in ihre Verfassungen geschrieben. Polen zum Beispiel. Ungarn verlangt in seiner Verfassung sogar, dass ein Asylantrag mit Hinweisen auf politische Verfolgung „sorgfältig begründet“ werden müsse. Nur etwa ein Dutzend, nicht einmal die Hälfte, der Mitgliedsstaaten, so zählten Rechtswissenschaftler, kennen überhaupt ein konstitutionell abgesichertes Recht auf Asyl. Das wird also ein lautes Diskutieren zwischen den später 27 Staaten darüber, welcher Standard zum Standard der EU erhoben werden soll. Wer wird auf dem Weg zu einer EU-Regelung Zugeständnisse machen müssen, Abstriche machen müssen an eigenen rechtlichen Regeln oder den Vollzug eigener Gesetze verändern müssen? Wer setzt sich durch?

Die Bewahrer des verfassungsrechtlichen Status Quo könnten den Subtext der derzeitigen Asylrechtsdebatte in Deutschland also auch so formulieren: Nicht alles wird besser, wenn es denn auf EU-Ebene geregelt und vereinheitlicht wird. Soll das die Botschaft sein?

Auf Konfrontation

Die Fraktionen im Thüringer Landtag, die sich mit gewissen Differenzierungen als demokratisch bezeichnen – die AfD lassen R2G und CDU in dieser Betrachtung außen vor -, haben es nicht vermocht, nach dreißig Jahren einen gemeinsamen Antrag zum angemessenen Erinnern an die friedliche Revolution in der DDR im kommenden Jahr zu formulieren. In einer emotionalen Intervention nannte der CDU-Abgeordnete W.F. das eine Schande und fand nur ein Urteil: „ich schäme mich, dass ich diesem Parlament angehöre“. Es sind noch mehrere derartige Ereignisse bis zur Landtagswahl im kommenden Herbst zu erwarten.

Als vor zwei Jahren im Dezember eine Enquete-Kommission eingesetzt werden sollte, die sich mit Rassismus und anderen Formen ungerechtfertigter Diskriminierung auseinander setzen soll, retteten sich Koalition und CDU nach einer Vertagung der Beratung doch noch gemeinsam ans Ufer. Der Staatskanzleichef formulierte damals in der Aussprache die Zuversicht, so eine Kommission werde sich wissenschaftlich mit dem Thema beschäftigen und nicht nach Mehrheit und Minderheit entscheiden wie in Plenum und Ausschüssen des Landtags. Mittlerweile hat sich die Mehrheit in der Kommission verschiedentlich mit Beschlüssen durchgesetzt. Nach streng wissenschaftlichen Erwägungen, wie immer wieder erklärt wird. Wie das so ist, wenn man die Wahrheit auf seiner Seite wähnt.

Das mag angehen bei rot-rot-grünen Herzensangelegenheiten wie der Ausweisung von 763 Kilometern ehemaligem Todesstreifen als Naturmonument. Doch der Streit um den Erinnerungsantrag der CDU ist etwas anderes und war nicht die einzige Entscheidung, die von der Mehrheit konfrontativ entschieden wurde. Am gleichen Tag ließ die Koalition die CDU mit ihrem Vorschlagsrecht für das neu zu besetzende Amt des Landtagspräsidenten auflaufen. Kaum war der Name des CDU-Kandidaten in den Tagen zuvor bekannt geworden, hatte es von grüner Seite geheißen, Provokation, wir lehnen den ab. Mehr nicht. Dann wurden Äußerungen des Abgeordneten aus dem Jahr 2010 nachgeschoben. Dann kam von SPD-Seite wiederholt der wunderliche Vorschlag, die CDU möge – ohne dass dessen Name genannt wurde – den zurückgetretenen Landtagspräsidenten drängen, per sofort auf sein Mandat zu verzichten. Die Nachrückerin werde man wohl mitwählen. Da mögen sich die Sozialdemokraten vielleicht der eigenen Schwäche erinnert haben, als sie nach schwerer Kritik von den Linken den eigenen Innenminister demissionierten. Der Kandidat der Union sei nicht präsidiabel hieß es weiter, er habe doch jüngst ein MdL „Schwätzer“ genannt. Und überhaupt, sei er ein Rechtspopulist und führe den Petitionsausschuss, dem er vorsteht, schlecht.

Das alles hört sich an wie die Fortsetzung des Streits um vorgebliche Zensur an einer Zuarbeit des Juristischen Dienstes zur Stellungnahme des Landtagsinnenausschusses für das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof um das Gesetz zur Gebietsreform. Der Parlamentspräsident führe die Landtagsverwaltung wie ein CDU-Ministerium, wurde seinerzeit kritisiert. Er sei nicht der Präsident aller Abgeordneten. Ihn gewählt zu haben, sei soetwas wie ein Gunstbeweis der Koalition gewesen, ließ R2G durchblicken. Der kann jetzt auf bequeme Weise kassiert werden, unterfüttert mit dem Vorwurf, der CDU-Abgeordnete sei ja nicht wählbar. Genauso hat R2G argumentiert, als ein AfD-Mitglied für einen in den Bundestag einziehenden AfD-Abgeordneten an die Spitze des Justizausschusses nachgewählt werden sollte. Dieses in die Nähe zur AfD Rücken der CDU war von R2G auch in der Debatte darüber zu hören, warum die Koalition dem CDU-Erinnerungsantrag nicht zustimmen könne. Im gleichen Atemzug wurde die Union jedoch gedrängt, dem Koalitionsantrag zuzustimmen. Weniger aussichtsreich kann man für einen eigenen Antrag nicht werben, könnte man meinen, wenn R2G in der Debatte nicht zu erkennen gegeben hätte, dass der Antrag eigentlich überflüssig sei. Die Regierung sei ohnehin in der Frage längst auf dem besten Weg.

Im Gegensatz zu 2016/2017, als die Enquete eingesetzt werden sollte, befindet man sich mittlerweile im Wahlkampf. Das macht den Unterschied. Die Spitzenkandidaten stehen fest und mit der Festlegung aller drei Regierungsparteien auf eine Fortsetzung der Koalition, die SPD tat das jetzt auf ihrem Landesparteitag, stehen die Zeichen unabweislich auf Lagerwahlkampf. Die Linken-Landeschefin hat den Ton schon vorgegeben. Die Linke habe den Auftrag schwarz-blau in Thüringen zu verhindern. „Ramelow oder Barbarei“, zitierte das Twitter-Team die Fraktionschefin vom Landesparteitag. Dass die Linke daran erinnert, dass der CDU-Landeschef sich mehrmals öffentlich festgelegt hat, es gebe nach der Landtagswahl keine Zusammenarbeit mit der AfD, muss keiner erwarten.

Sie trugen eine Fahne

Im Spätjahr 89 fuhr ein Müllauto schwarz-rot-gold beflaggt durch Erfurt. Es war ein Fähnchen, keine Fahne und es schien mir das alles etwas verwunderlich. Es war die Zeit, in der „Wir sind das Volk“ skandiert wurde und noch nicht „Wir sind ein Volk“. Ich räume ein, mir war zu jener Zeit der erste Slogan sympathischer. Die, die gehen wollten, waren weg. Die, die dageblieben waren, machten sich Gedanken, wie man einen besseren Staat aufbauen könne. Von „konföderalen Strukturen“ zwischen der DDR und der BRD wurde wenig später gesprochen. Mit Schwarz-Rot-Gold über einem Land könne es noch eine Weile dauern, so die Ahnung. Zahlen wurden zur Begründung angeführt. Von der SPD hieß es, die deutsche Einheit sofort werde zu teuer. Alles hörte sich vernünftig an. Es ging dann alles, doch schneller, weil die Menschen die Einheit wollten und die anderen Parteien mit Ausnahme der SPD, der Grünen (Vergessen wir die Wiedervereinigung. Halten wir die nächsten 20 Jahre die Schnauze darüber.) und der PDS sowieso ein wenig nachhalfen. Ich war dabei, als der damalige Kanzler, nachdem er durch Menschenmassen auf dem Domplatz gedrängt worden war, von den Domstufen von einem blühenden Gemeinwesen sprach, zu dem Erfurt werden würden. Vor ihm Menschen mit schwarz-rot-goldenen Fahnen. Der Spalt für ein geeintes Deutschland war in diesem Moment breit wie der Domplatz. Die Menschen würden sich die Einheit nicht mehr nehmen lassen. Etwas pathetisch formuliert, mit den schwarz-rot-goldenen Fahnen auf dem Erfurter Domplatz fing es an. Das mögen keine 240000 Menschen gewesen sein. Aber immerhin, sie und die Besatzung des Müllautos hatten recht. Selbst wenn ihnen die D-Mark wichtiger gewesen sein mag als das, was gemeinhin mit Rechtsstaat und Demokratie verbunden wird. Ihr Motto war „Einheit“.

240000 Menschen demonstrierten vor wenigen Tagen mit ernsthaftem Anspruch unter dem Motto „unteilbar“ durch Berlin. Damit konnte vieles gemeint sein, was Organisatoren und Teilnehmer als unteilbar ansehen. Was nicht gemeint war, war offenkundig, dass Menschen der Überzeugung waren, mit schwarz-rot-goldener Fahne an der Demonstration teilnehmen zu können. Sie wurden dafür attackiert.

1988 schlossen sich Bürgerrechtler in Ost-Berlin der Demonstration für die ermordeten KPD-Gründer Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht an. Mit einem Plakat erinnerten sie an Rosa Luxemburgs Satz „Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden“. Die Staatsmacht schritt ein und die Bürgerrechtler fanden sich in Haft wieder. 2018 schritten übereifrige Demokraten gegen die Träger der schwarz-rot goldenen Fahne ein. Es ist unerheblich, ob die Angreifer das als Gewalt gegen Personen oder lediglich als Gewalt gegen Sachen angesehen haben. Erheblich ist, dass die Veranstalter, die sich mit Sicherheit als links verstehen, eventuell noch als libertär, gewiss nicht als totalitär, Tage später tatsächlich erklärten, die Regenbogenfahne sei erwünscht gewesen, die schwarz-rot-goldene aber nicht. Man wolle nicht für Nationalismus stehen. Deutlicher kann das Signal nicht sein:„Schwarz-Rot-Gold“ passt zu rechten Aufzüge und ist nix für Links. Und manche finden das noch gut.

Digital enteignet

In die Antennensteckdosen in meiner Wohnung ist eine kleine Frau gekrochen. Mit Lichtgeschwindigkeit huscht sie durch die Kabel von Dose zu Dose und spricht über die Lautsprecher wann immer ich ein Radio einschalte. Im Wohnzimmer, im Arbeitszimmer, im Schlafzimmer, im Bad. Dass die Verbreitung des analogen TV- und Radiosignals in meiner Region eingestellt worden sei, sagt sie und dass, um weiter fernsehen oder Radio hören zu können, ich einen digitalen Receiver bräuchte. Mein Kabelanbieter würde mich auf seinen Internetseiten darüber aufklären. Die Frau spricht früh zu mir und spät in der Nacht, wann immer ich das will. Dass ich enteignet worden bin, sagt sie mir nicht. Enteignet? Enteignet – entweder um die Stereo-Anlagen, die noch gut sind, aber kein digitales Antennensignal verarbeiten können und nur noch zum Wiedergeben von CD taugen oder um den Kaufbetrag für die nämliche Anzahl digitaler Receiver. Der billigste kommt um die 35 Euro. Widerstand ist zwecklos. Mit der Frau in den Antennensteckdosen kann man nicht verhandeln.

Nun bin ich ja ein sanfter Mensch und deshalb begab ich mich, um wenigstens einen digitalen Receiver zu kaufen, in einen Elektronikmarkt am Ort. Vor mir ließ sich eine ältere Dame wegen des gleichen Problems beraten. Sie hatte augenscheinlich nur ein einziges Radio, das den Dienst verweigert. Aber es schien ihr wichtig, Nachrichten zu hören und Musik. Und sie erkundigte sich darum nach einem neueren Gerät. Alles, was finanziell in greifbarer Nähe war, so bedeutete ihr der Verkäufer, würde ihr die gleichen Probleme bescheren. Alternativ, so sein Vorschlag, könne sie doch den Antennenengang statt des Kabelanschlusses mit einer Wurfantenne bestücken. Irgendwie hörte sich sein Vorschlag an wie: begeben Sie sich auf eine Zeitreise zurück in die sechziger Jahre, verzichten Sie auf die Sendervielfalt, die Ihnen das Antennenkabel beschert hat. Nehmen Sie die Qualitätsschwankungen in Kauf und freuen Sie sich darüber, dass Sie nicht auf Kristalldedektor, Kopfhörer und Mono-Ton zurückgeworfen wurden. Wie viele solcher Beratungsgespräche mag der Verkäufer wohl schon geführt haben und nach mir noch führen. Allein mein Kabelanbieter versorgt nach eigener Auskunft deutschlandweit 12,6 Millionen Haushalte. Warum werde ich an den Sinnspruch erinnert „Der gute Kaufmann befriedigt ein Bedürfnis. Der besserer Kaufmann erweckt es“?

Eine Alternative wäre Radiohören über den Fernseher, doch wozu bräuchte ich dann die Stereo-Anlage? Eine andere wäre eine weitere kleine schwarze Kiste, eine zusätzliche Fernbedienung, eine weitere dauerhaft belegte Sreckdose. Und das für jedes Radio, das ich nicht aussondern möchte. Anstatt Knopf drücken und, zack, Radiohören und Radiosender nach Belieben von vorbestimmten Speicherplätzen rasch aufrufen ab sofort nacheinander zwei Geräte anschalten und mit der Fernbedienung durch das durchaus reichhaltige Senderangebot von einem Lieblingssender zum andern zappen oder eine Liste mit den Programmplätzen anlegen. Wenn dass die neue, digitale Zeit sein soll, wer wollte so etwas? Ich nicht. Es ist einfach lästig. Aber wer vermag schon, sich gegen den Fortschritt zu wehren?

Neuer Streit steht ins Haus

Der Präsident des Thüringer Landtags gibt sein Amt zum 31. Oktober auf und will im kommenden Jahr nicht mehr für den Landtag kandidieren. Man könnte jetzt über seine als „persönlich“ charakterisierten Gründe für seinen Entschluss spekulieren. Mancher wird Frust darüber vermuten, dass seine Chancen, als Spitzenkandidat der CDU in den Wahlkampf einzusteigen gegen Null tendierten, seit das Steuerermittlungsverfahren gegen den CDU-Landes- und Fraktionschef eingestellt wurde. Fest steht, der scheidende Landtagspräsident sagt, er wolle nicht zu der Klasse gewählter Politiker gehören, die an ihren Posten kleben. Das kann doch als frohe Botschaft gewertet werden. Der gern von R2G öffentlich kolportierte Griff des Abgeordneten nach der CDU-Spitzenkandidatur ist jedenfalls Geschichte. Mithin uninteressant.

Viel interessanter sind die Weiterungen seines Schrittes. Kaum war die Rücktritts-Ankündigung in der Welt, da verlautbarte aus der Koalition einerseits, ganz selbstverständlich, man nehme den Entschluss mit Respekt zur Kenntnis. Andererseits wurde aber auch daran erinnert, wie unzufrieden ja R2G mit der Amtsführung des CDU-Politikers war. Er führe den Landtag – eigentlich kann nur die Landtagsverwaltung gemeint gewesen sein – „wie ein CDU-Ministerium“ behauptete die LINKE-Landes- und Fraktionschefin vor dem Hintergrund eines angeblich manipulativen Eingriffs der Landtagsdirektorin in ein Gutachten zur CDU-Klage gegen das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform vor dem Verfassungsgerichtshof. Der Parlamentspräsident agiere nicht neutral. Ihn nach Paragraph 2 der Geschäftsordnung abberufen zu wollen, wäre angesichts der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit ein von Anfang an aussichtsloses Unterfangen der Koalitionsfraktionen gewesen. Vom damaligen Parlamentsvizepräsidenten von der SPD wurde die Versetzung der Landtagsdirektorin gefordert. Man schlug den Sack und meinte doch den Esel. Die Spitzenbeamtin ist noch im Amt.

R2G machte im Zuge des damaligen, nicht zu Ende gebrachten Streits vor allem deutlich, dass man die Wahl des CDU-Mannes zu Beginn der Legislatur als einen Unfall, mindestens als eine Gefälligkeit betrachte, die man bereue. Daran zu erinnern, kann ja wohl nichts anderes heißen, als dass bei der im November anstehenden Nachwahl der größten Fraktion im Landtag der Posten streitig gemacht werden könnte. Revanche nehmen zu wollen, hieße das ja wohl. R2G wird das gegebenenfalls weit von sich weisen.

Feuer unterm Dach

Skandal! Eklat! Der Präsident des Thüringer Landtags wirft eine Abgeordnete – vor sechs Wochen von einem Jungen entbunden – aus dem Plenarsaal, weil sie bei einer Abstimmung ihren Sohn bei sich haben wollte. Verständlich. Der Vorgang trug das Parlament des Freistaates in die deutschen Medien, was selten genug geschieht. Sogar bis nach Amerika drang die Kunde von dem unerhörten Vorgang. Man kann sagen, der Landtagspräsident hat eine ausgesprochen negative Presse. „Die 50er Jahre haben angerufen und wollen ihn zurückhaben“ und „dass so etwas im Jahr 2018 möglich ist“, waren noch nettere Kommentare. Das Familienbild des Landtagspräsidenten und das der CDU wurden in Frage gestellt. Der Landtagspräsident ist Mitglied der CDU-Fraktion. Dabei hatte er in seiner Begründung der Entscheidung angeführt, der Vorstand des Landtags, zu dem auch eine SPD- und eine Linke-Abgeordnete gehören, habe von der Landtagsverwaltung prüfen lassen und man sei zu dem Ergebnis gekommen: „dass wir der Auffassung sind, dass Kleinkinder nichts im Plenum zu suchen haben“. Das wurde geflissentlich ignoriert. Die Damen protestierten nicht, zumindest nicht vernehmlich.

Die Fraktionsvorsitzende der Linke hielt dem Landtagspräsidenten in der ersten Aufwallung unter anderen entgegen, dass über Wohl und Wehe des Kindes doch die Eltern zu entscheiden hätten. Und das Mutterschutzgesetz, muss eigentlich ergänzt werden. „Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit“, heißt es darin. Das vom Gesetz festgeschriebene Beschäftigungsverbot für sechs Wochen vor der Geburt kann die Schwangere durch eigene Erklärung beiseite wischen. Für acht Wochen nach der Entbindung gilt ein striktes Beschäftigungsverbot. Gelegentlich wird berichtet, das Mutterschutzgesetz gelte nicht für Abgeordnete. Sie stünden in keinem Beschäftigungsverhältnis mit dem Landtag und der Parlamentspräsident sei schon gar nicht der Arbeitgeber. Doch seit Jahren wird davon berichtet, dass Parlamentarierinnen im Bundestag und Landesparlamenten nach der Zeit des achtwöchigen Mutterschutzes ihre Abgeordnetentätigkeit wieder aufgenommmen haben.

Wenn das Gesetz auch für Abgeordnete gilt, gilt dann nicht auch das unabdingbare Beschäftigungsverbot? Und hätte der oberste Thüringer Parlamentarier sich nicht eines Rechtsbruchs schuldig gemacht, selbst wenn die Abgeordnete ihr freies Mandat ausüben und sich und schon gar nicht ihren kleinen Sohn von einem familienpolitisch rückständigen Mann schützen lassen wollte?

Das Anliegen das der gezielten Provokation zu Grunde liegt ist ja berechtigt. Und die Frage, wie familienfreundlich das Thüringer Landesparlament ist, kann ja nur so beantwortet werden: es muss familienfreundlich sein. In Baden Württemberg ist man da weiter. Mit der Drucksache 15/5500 wurde bereits 2014 die Geschäftsordnung geändert. Darin heißt es jetzt: „Beantragt eine Abgeordnete innerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen Urlaub, ist dieser vom Präsidenten zu gewähren. Zum Zwecke der Kinderbetreuung kann der Präsident Abgeordnete auf Antrag für längstens sechs Monate nach der Geburt des Kindes für die Plenar- und Ausschusssitzungen kann der Präsident Abgeordnete auf Antrag für längstens sechs Monate nach der Geburt des Kindes für die Plenar- und Ausschusssitzungen beurlauben.“

Wenn sich die Wogen geglättet haben, können die Thüringer Parlamentarier an die Änderung der hiesigen Geschäftsordnung gehen. Dass das nötig ist, hätten sie gewiss auch bemerkt, wenn die Abgeordnete zum Septemberplenum mit ihrem Sohn erschienen wäre – nachdem die Acht-Wochen-Regel nicht mehr greift. Immerhin brachten in den Parlamentsferien zwei weitere Frauen, eine aus der CDU-, eine aus der AfD-Fraktion Kinder zur Welt. Aber das hätte nicht die Aufmerksamkeit beschert. Die Geschäftsordnung ist bei gutem Willen aller in dieser Frage schneller geändert, als der von den Grünen jetzt angekündigte Organstreit vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof verhandelt und geurteilt ist.

Bäh-Worte

„Scheiße sagt man nicht“. Es war dies wohl die erste Sprachregelung, der unsereiner sich beugen musste. Sie war allein notwendig, weil das Bäh-Wort in der Erwachsenenwelt gang und gebe war. Weil, schlechte Vorbilder färben leicht ab. Erzieherische Gründe halt. Es mag ein wenig hineingespielt haben, dem kleinen Burschen zu zeigen, dass es Dinge gibt, die der Eltern-Generation oder Älteren allgemein vorbehalten waren. Ähnlich verhielt es sich mit anderen Begriffen der Fäkalsprache. Ich muss das nicht aufzählen.

Sprachregelungen der ästhetischen Kategorie folgten solche ideologischer Natur. Russe war so ein ideologisches Bäh-Wort. Statt diesem musste das Wort Sowjetbürger oder Sowjetmensch genutzt werden, selbst in der widersinnigen Situation, dass es sich nicht um einen Georgier handelte, oder einen Letten, Litauer, Armenier, sondern um einen – Russen. Die Sowjetmenschen waren das Brudervolk, was zu dem Witz verleitetete, zu bemerken, Brüder habe man, Freunde aber suche man sich aus. Noch war das „Framing“ ein weithin unbekanntes Phänomen, aber die, die die Sprachregelungen vorgaben, waren gewillt, mit derartigen Begriffen das Denken zu beeinflussen. Mit der Vorgabe, welche Worte zu gebrauchen seien und welche zu meiden, unterstrich die SED ihren Herrschaftsanspruch. Viktor Klemperer hat in seinem „LTI Notizbuch eines Philologen“ aufzeigt, wie das im Dritten Reich funktioniert hatte.

„Scheiße sagt man nicht“, bekommen auch heute noch kleine Kinder zu hören. Und auch den Erwachsenen wird vorgeschrieben, was sie sagen sollen und was nicht. „Volksverräter“ ist so ein Wort und „Gutmenschen“, auch in der Ausweitung auf große Bevölkerungsgruppen in Form von „Gutmenschentum“. Wieder dreht sich der Kampf um die Begrifflichkeiten eigentlich um die Herrschaft im politischen Diskurs, um die Herrschaft über das Denken. Um denen, die die Worte nutzen – Pegida-Demonstranten in Dresden oder die die Willkommenskultur für überzogen erachten – deren Gebrauch zu vergellen, oder sie als nah an die Nazi-Ideologie gebaut zu beschreiben, wird munter drauf los behauptet. „Volksverräter sei ein NS-Begriff erklärte der Grünen-Vorsitzende vor Kurzem. „Der Begriff “Gutmenschentum“ ist mir vor allem von AfD und Pegida bekannt“, erklärte der Chef der Thüringer Staatskanzlei jetzt in einem Interview. Beide sollten es besser wissen. Allenfalls haben AfDler und Pegidisten die Worte usurpiert und sticheln jetzt mit ihnen. Und, selbst ganz Linke zeihen Linke, Gutmenschen zu sein.

Das Wort „Volksverräter“ ist schon bei Karl Marx nachweisbar – bekanntermaßen ein Mann weit davon entfernt, mit rechtem Gedankengut in Verbindung gebracht werden zu können. Marx nutzte den harten Begriff in der Auseinandersetzung mit Alphonse de Lamartine, der 1848 für das Amt des französischen Staatspräsidenten kandidierte und Louis Napoleon Bonaparte, dem späteren Kaiser Napoleon III. unterlag. Rosa Luxemburg schmähte 1916 in einem Flugblatt die deutschen Sozialdemokraten als eine „Rotte von Volksverrätern“. Das Wort „Gutmenschen“ wurde schon im politischen Diskurs verwendet, lange bevor es AfD und Pegida gab. 2005 fragte Klaus Harpprecht in der „Zeit“, warum die Linke auf dem Begriff beharrten. „Vermittelt es Ihnen die Gewissheit – oder die Illusion -, einer halbwegs zuverlässigen Grundordnung ihrer Weltanschauung? Und damit eine moralische Wertung, die den Linken eine Art Gutmenschentum sichert? Ihnen ein besseres Gewissen verschafft?“ Harpprecht, Journalist und Bücherschreiber, verfasste Anfang der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts Reden für Willy Brandt, leitete den S.Fischer Verlag, gab Zeitschriften heraus und war Korrespondent der Zeit. Man konnte das Wort im selben Jahr im „Spiegel“ lesen. Christoph Schlingensief gebrauchte es im Dezember 2005 in einem umfänglichen Zeitungsinterview. Er sprach vom „populistische Gutmenschentum der Berichterstatter“ über die Besuche von VW-Managern und Betriebsräten bei Nutten. Gut, Nutten ist auch kein schönes Wort. Heute sollte ich Sexarbeiterinnen schreiben. Aber Schlingensief war gewiss kein AfD-Anhänger. Er ist 2010 gestorben.

Die Macht des Faktischen

Der CDU-Fraktionschef im Thüringer Landtag hat im mdr-Sommerinterview des Thüringen Journals der rot-rot-grünen Landesregierung erneut vorgeworfen, sie handele „dreist“, wenn sie bereits im kommenden Jahr den Etat für das Jahr 2020, mithin für das erste Jahr nach der Landtagswahl durch den Landtag bringen wolle. Das sei in Deutschland „ein einmaliger Akt“. Die folgenden Ausführungen des CDU-Politikers dazu sind vom mdr nicht ausgestrahlt worden. Sie können auf der Internetseite des Thüringen Journals verfolgt werden (ab Minute 5:43 des etwa 20-minütigen Interviews). Der Haushaltspolitische Sprecher der Grünen im Landtag erinnert nun daran, derartiges habe es bereits in Hessen gegeben, in Sachsen und in Bayern. In Sachsen wird in  der kommenden Woche tatsächlich der Doppelhaushalt für 2019/2020 eingebracht, der im Dezember verabschiedet werden soll, wenige Monate vor der Landtagswahl 2019.

Der CDU-Politiker verkenne „bewusst, dass Rot-Rot-Grün für Thüringen verantwortungsbewusst plant und Verbände, Vereine und alle diejenigen, die auf Gelder aus dem Landeshaushalt angewiesen sind, mit einem Haushalt 2020 für das Nachwahljahr somit finanzielle Sicherheit erhalten. Wir verhindern damit Stillstand und Unsicherheiten und setzen auf Konstanz und Zuverlässigkeit.“ Der Grünen- Haushaltsexperte macht „Stillstand und Unsicherheit“ im Land an einem 3 Prozent-Anteil am Etat fest. Über soviel können Landesregierung und Landtagsmehrheit frei verfügen. Selbst dieses Geld kann ohne gültigen Haushalt zu einem Großteil ausgereicht werden, dank der in der Landesverfassung verankerten vorläufigen Haushaltsführung. Die Vorhaltungen des CDU-Politikers, R2G ignoriere die Rechte des künftigen Landtags, lässt er ebenso beiseite, wie den Hinweis, gerade der von den Regierungsparteien anvisierte späte Wahltermin im November bewirke den vermeintlichen Zwang, den Haushalt früh zu verabschieden.

Die Wortmeldung der grünen Landtagsfraktion geht auch nicht auf die möglicherweise langwierige Regierungsbildung nach der Wahl ein. Für die amtierende Landesregierung, sie dürfte unter der Bedingung, dass ein Etat wie üblich vor der Wahl in den Landtag eingebracht, jedoch nicht verabschiedet wurde, keine etatrelevanten Beschlüsse fassen, wäre es angenehm, einen verabschiedeten Haushalt vollziehen zu können. (Der Wehrmutstropfen – es müsste nach der Wahl mit dem Kabinett in der Zusammensetzung von vor der Wahl weiter regiert werden). R2G kann sich eigentlich zurücklehnen und die Debatte an sich abtropfen lassen. Der Hinweis, in anderen Ländern sei nach dem gleichen Prinzip verfahren worden, ist nicht wirklich zielführend. Denn dort hat die Opposition das Vorgehen nicht vernehmlich in Frage gestellt. Wo kein Kläger, da kein Richter. Es wäre zudem auch schwer vermittelbar, hätten die Grünen und die Linke in der Opposition in Sachsen abgelehnt, was sie in Thüringen in Regierungsverantwortung demnächst praktizieren wollen.

Und solange die Grundsatzfrage nicht vor ein Verfassungsgericht gebracht wird, bleibt der Streit um den Umgang mit dem Haushaltsrecht eines zukünftigen Landtags ein Kampf um Meinungen, eine politische Debatte um die Achtung des Wählerwillens. Ein verfassungsrechtliches Mysterium bliebe bestehen. Auch in Thüringen. Und es wirkt die Macht des Faktischen.

Blick zurück nach vorn

Mancher meint, in diesen Zeiten seien angemessene Mittel zur Lösung jedes anfallenden juristischen Problems zur Hand. Andere widersprechen und sagen, die Gesetze müssten den sich verändernden Herausforderungen, etwa durch Terroristen, Gefährder und Unterstützer von IS, Al Kaida oder Taliban, angepasst werden. In Großbritannien zum Beispiel erwägen das zwei Unterhaus-Abgeordnete, einer von der Labour Partei, ein Konservativer und Juristen, und sie nehmen die Vergangenheit zu Hilfe. Sie schlagen vor, ein Gesetz von 1351 in die Gegenwart zu holen, um Gerichten ein Mittel an die Hand zu geben, mit denen Hochverrat angemessen bestraft werden kann – wie die Abgeordneten meinen mit unabdingbar lebenslanger Haft. Die derzeitige Anti-Terror-Gesetzgebung sei Verrat nicht angemessen. Auch der Official Secrets Act und alle weiteren Sicherheitsgesetze seien der Herausforderung nicht gewachsen. Als Hochverräter solle schon bestraft werden können, wer sich auch nur einer nichtstaatlichen Gruppierung verpflichtet, gegen die britische Kräfte kämpfen. Und wer einem Feindstaat dient, sowieso.

Von 1351 stammt der Treason Act. Durch das Gesetz wurden mit der Todesstrafe Mordpläne und die Ermordung des Königs, dessen Ehefrau oder des Thronfolgers bedroht. 1351 befand England sich nach der gängigen Zählung von Historikern im vierzehnten Jahr des Hundertjährigen Krieges. Englische Könige wollten in den vielen Jahren mit Waffengewalt ihre Thronansprüche auf dem Festland durchsetzen. Die Dinge waren um so verzwickter, als England und Frankreich sich als Staaten gegenüberstanden, englische Herzöge mit ihren Besitzungen in Frankreich aber zugleich auch Vasallen des dortigen Throns waren. 1346 war Edward III. mit zahlenmäßig unterlegenen Truppen in Frankreich gelandet. Seine Langbogenschützen – ein Chronist des englischen Königshauses Windsor verglich sie einmal mit den Pershing-Raketen des 20. Jahrhunderts – hatten in der Schlacht von Crécy die Blüte des französischen Adels dahingerafft. Der Krieg begründete eine Jahrhunderte dauernde Erbfeindschaft. In gewisser Weise hatte die Wirrnis schon 1066 mit der Landung Wilhelms des Eroberers ihren Anfang genommen, als der in der Schlacht von Hastings seinen Anspruch auf die Herrschaft in England durchsetzte. Die Wirrnis endete erst 1802 als Georg III. den Anspruch auf den französischen Thron aufgab.

Der Treachery Act, der die Todesstrafe ermöglichte, 1940 zu Kriegszeiten erlassen, wurde nach Ende des zweiten Weltkriegs wieder aufgehoben. Alle anderen neueren Gesetze, die Spionage oder Terrorismus-Delikte unter Strafe stellen, seien dem Verbrechen des Hochverrates nicht angemessen, wird in dem Papier „Aiding the Enemy“ (Dem Feind helfen) der beiden Unterhaus-Abgeordneten argumentiert. Zahlreiche Straftäter, so der „Guardian“, stünden in absehbarer Zeit vor ihrer Haftentlassung. Wegen der relativ kurzen Strafen kämen von zwischen 2006 und 2017 verurteilten 193 Terror-Straftätern zum Ende des Jahres 80 auf freien Fuß. Noch mehr müssen in der nahen Zukunft entlassen werden, wenn sie die Häfte ihrer Strafe abgesessen haben.

667 Jahre nach seiner Verkündung ist der Treason Act eigentlich noch in Kraft. Der neue Vorstoß – 1977 hatte eine Kommission des Unterhauses empfohlen, das Gesetz nicht zu modernisieren – könnte neue Fahrt aufnehmen, seit bekannt ist, dass Salman Abedi, dem bei einem Ariana Grande Konzert am 22. Mai 2017 vergangenen Jahres in Manchester 22 Menschen zum Opfer fielen, 2014 von der britischen Marine aus dem libyschen Tripolis evakuiert worden war. Zusammen mit seinem jüngeren Brude Hashem. Salman Abedi war von den Sicherheitsbehörden wegen seines Aufenthalts in Libyen beobachtet worden. Eine Untersuchung des Falls kam zu dem Schluss, es sei vernünftig gewesen, aufgrund der seinerzeit zusammengetragenen Informationen seine Akte zu schließen – einen Monat vor dem Anschlag. „Nachdem er gerrettet worden ist, eine solche Grausamkeit auf britischem Territorium zu begehen, ist die schlimmste Form von Verrat“, erklärte jetzt ein Regierungsmitarbeiter dem „Guardian“. Bislang bemühte sich die britische Regierung vergebens um Auslieferung Hashem Abedis. Er wird von einer libyschen Miliz festgehalten.

Haste Scheiße am Fuß …

„Haste Scheiße am Fuß, haste Scheiße am Fuß“. Die etwas verzagte Beschreibung eher deprimierender Lebenssituationen des Fußballers Andi Brehme (Elfmetertor gegen Argentinien fünf Minuten vor Spielende, Weltmeister 1990) gilt auch für Politiker. Was der Ministerpräsident dieses Freistaates derzeit zu spüren bekommt. Und er hätte es vermeiden können. Hat er aber nicht. Und das kam so.

Bei der Aufzeichnung des Sommerinterview des mdr-Thüringenjournals erlaubte sich Susann Reichenbach doch, ihm die Frage nach seinem Gratulationstweet vom Juni zum Abitur für den Sohn des grünen Justizministers zu stellen. Um dessen Sohnemann-Affäre kümmert sich ein Untersuchungsausschuss wohl bis knapp vor das Ende der laufenden Legislatur. Klammerbemerkung: Im Vorfeld der heißen Wahlkampf-Phase dräut am Horizont die Befragung des MP im Ausschuss. Das braucht man für einen freudbetonten Wahlkampf wirklich nicht. Nun musste der MP vor laufender Kamera registrieren, dass er mit seinem Beharren auf sein „das bin ich als Ministerpräsident und das ist etwas anderes als ich als Privatmann“ vielleicht bei seiner Frau, seinen Untergebenen, nicht aber bei Journalisten durchzudringen vermochte. Und er missachtete offenkundig den Ratschlag des Südstaaten-Generals aus dem US-Bürgerkrieg „Stonewall“ Jackson „mach nie deine Ängste zu deinem Berater“. Er reagierte – von seinen Medienberatern offenkundig schlecht oder nicht ausreichend gut vorbereitet – aggressiv, mit der Höchststrafe für einen Journalisten. Statt sitzen zu bleiben und sanftmütig zu antworten ich kommentiere als Ministerpräsident nicht meine privaten Tweets, drohte er, das Interview abzubrechen. Was auch eine famose bundesweite Meldung abgegeben hätte. Noch dazu drängt der Ministerpräsident den mdr die Hintergründe der ganzen Angelegenheit zu durchleuchten. Welche Konsequenzen hätte es, wenn der Sender dazu keinen Anlass sähe? Liebesentzug oder nur die Linke-Landes- und Fraktionschefin als Interviewpartner, die es nach eigenem Bekunden ohnehin in das TV-Format drängt?

Sogar auf einen mit einwöchiger Verspätung platzierten Zeitungsbericht reagierte er, antstatt das alles zu beschweigen, noch in der ihm eigenen, unverständlichen Weise und twitterte: „Wenn Sie ein Interview mit der Privatperson haben möchten, dann laden Sie die doch einfach ein, ansonsten kann ich auch gehen…. Ein unbeteiligter Berichterstatter über Filmsequenzen die ich nie sah, aber dazu Stellung nehmen soll.“ Gerade der zweite Satz offenbart, wie sehr B.R. ob der unbotmäßigen Frage außer sich gewesen sein muss, wenn er noch eine Woche später meint, nichts zu der Situation sagen zu können, in der er sich befunden hat. Gerade auf die Situation und seine Reaktion richtete sich doch offenkundig die Frage und nicht darauf, ob er sich beim Betrachten des Mitschnitts eventuell nicht ins rechte Licht gesetzt sah.

B.R. meint, das alles als Sommerloch abtun zu können, was es nicht ist. Helmpflicht für Cabriolet-Fahrer und Drahtbügel raus aus Büstenhalter-Körbchen, sowas sind klassische Sommerloch-Themen. Aber man kann verstehen, dass es ihm nicht gefällt, sich als Thema zu fühlen, mit dem es gefüllt wird. Wenn er nun aber fortwährend den Anlass für politische Debatten im Sommer liefert.